Dies ist die notarielle Urkunde, in der die Erklärungen einer Person festgehalten werden, wobei alles schriftlich festgehalten wird, was diese Person in Gegenwart des Notars sagt.
Dies ist eine rein informative und unverbindliche Schätzung. Diese Schätzung wird auf der Grundlage von zwei Kriterien berechnet: 1) unserer Kenntnis des Notariatstarifs (Königlicher Erlass 1426/1989 vom 17. November 1989) und 2) unserer Kenntnis des Notariatstarifs. (Königlicher Erlass 1426/1989, vom 17. November) und 2) unsere tägliche Erfahrung bei der Erstellung dieser Art von notarieller Urkunde. Jede Abweichung (nach oben oder unten) wird jedoch zum Zeitpunkt der Ausstellung der Schlussrechnung für die erbrachte notarielle Dienstleistung ordnungsgemäß begründet.
Ein Erklärungsprotokoll ist eine notarielle Urkunde, in der ein Notar alle Aussagen und Erklärungen, die die antragstellende Person vor ihm abgibt, schriftlich festhält, wobei er alles, was diese Person sagt oder erklärt, aufzeichnet.
Mit dieser Urkunde kann jede Person eine zuverlässige Aufzeichnung über eine bestimmte Tatsache oder einen bestimmten Umstand hinterlassen, die bzw. der sie betrifft oder die bzw. der vor einer Behörde beglaubigt werden muss, um eine öffentliche Urkunde zu erhalten, in der dies zum Ausdruck kommt.
<ejemplo>Así pues, por ejemplo, suele ser muy habitual que, para que se conceda la autorización administrativa correspondiente a un extranjero no comunitario para estudiar en España, las autoridades de extranjería exijan que una persona residente en España se responsabilice del sustento económico y de la vivienda de este estudiante extranjero. <ejemplo>
<ejemplo>A tal efecto, mediante un acta de manifestaciones, un familiar de esta persona extranjera puede acudir a un Notario y manifestar que él se encargará de dar habitación y sustento económico a este estudiante, con lo cual, se conseguirá acreditar este requisito ante la autoridad competente, a los efectos de obtener la autorización necesaria para el viaje y estancia de dicho estudiante extranjero.<ejemplo>
In der Praxis gibt es viele Fälle, in denen die Betroffenen auf das Instrument des Kundgebungsprotokolls zurückgreifen, von denen in der Praxis die folgenden hervorgehoben werden können:
Der große Nutzen des Erklärungsprotokolls besteht darin, dass alle abgegebenen Erklärungen und Angaben in einem öffentlichen Dokument festgehalten werden, das von einem Notar, d. h. einem unabhängigen und unparteiischen Amtsträger, der mit dem notariellen öffentlichen Glauben ausgestattet ist, genehmigt wurde, womit die Identität und der Inhalt dieser Erklärungen bewiesen wird, ohne dass ein Dritter daran zweifeln kann.
Auf diese Weise kann jeder Beteiligte zwei wichtige Effekte erzielen:
Erstens, um jeder Person zu bestätigen, dass diese Erklärungen von der in der Urkunde angegebenen Person abgegeben wurden, da der Notar bei der Beurkundung die Person identifiziert, die erscheint und die Erklärungen abgibt, und dies in der Urkunde wiedergibt, so dass es einen zuverlässigen und unanfechtbaren Nachweis gibt, dass diese Person diese Erklärungen abgegeben hat.
<ejemplo>Así pues, por ejemplo, si para un determinado proceso judicial es necesario acreditar que el Sr. Juan tuvo conocimiento de unos determinados hechos, mediante un acta notarial se conseguirá acreditar que efectivamente el Sr. Juan realizó tales manifestaciones.<ejemplo>
<ejemplo>Por el contrario, si el Sr. Juan se limita a realizar estas declaraciones o manifestaciones y plasmarlas en un documento privado, cualquier otra parte siempre podrá alegar que dicho documento es falso y que no ha sido elaborado por el Sr. Juan, mientras que con el acta de manifestaciones, como es un Notario el que certifica que el Sr. Juan ha realizado estas declaraciones, nadie dudará que ello es así.<ejemplo>
Als zweite sehr wichtige Auswirkung ist hervorzuheben, dass die Aufzeichnung der Erklärungen den Nachweis des Zeitpunkts ermöglicht, zu dem die Erklärungen abgegeben wurden, da in der öffentlichen Urkunde das Datum angegeben ist, an dem die Erklärungen abgegeben wurden, so dass gegebenenfalls nachgewiesen werden kann, dass eine bestimmte Person zu einem bestimmten Zeitpunkt Kenntnis von bestimmten Tatsachen hatte.
<ejemplo>Así pues, si es necesario acreditar que la Sra. María era conocedora en enero de 2021 de un determinado hecho o circunstancia, si el día 30 de enero de 2021 acude a una Notaría y otorga un acta de manifestaciones en la que exponga dicho hecho o circunstancia, frente a cualquier persona, quedará acreditado que en esa fecha era conocedora de aquella situación que relate y quede reflejada en el acta de manifestaciones.<ejemplo>
<ejemplo>Por el contrario, si recoge esos hechos en un documento privado, como se ha indicado, cualquier parte contraria siempre podrá alegar que dicho documento es directamente falso o, en su caso, que la fecha del mismo no es la que realmente se indica en él.<ejemplo>
In Übereinstimmung mit den für die Niederschrift von Erklärungen geltenden Vorschriften ist zunächst darauf hinzuweisen, dass es sich technisch gesehen um eine so genannte "Bezugsprotokollierung" handelt, in der der Notar die Erklärungen des Antragstellers "in der zweckmäßigsten Weise" und "nach Möglichkeit mit demselben Wortlaut" festhalten muss.
Es ist auch zu bedenken, dass der Notar, der die Beurkundung vornimmt, den Antragsteller gegebenenfalls auf die rechtlichen Folgen seiner Äußerungen hinweisen muss, wenn dies erforderlich ist.
<ejemplo>Así pues, si en un acta de responsabilidad económica para la autorización de residencia de un extranjero, el requirente manifiesta que asumirá los gastos de alojamiento y manutención de la persona que pretende desplazarse temporalmente a España, el Notario advertirá al requirente de las consecuencias legales y económicas para su persona en caso de no atender dichas obligaciones.<ejemplo>
Im Allgemeinen kann die Person, die den Antrag stellt, in einer Erklärung jede Erklärung abgeben, die sie für angemessen hält, und zwar ohne jede Einschränkung in Bezug auf den Gegenstand oder das Thema.
Ungeachtet dieser allgemeinen Aussage sollten sich Interessenten an dieser Art von Dokumenten darüber im Klaren sein, dass es eine Reihe von Fällen gibt, in denen die Verwendung dieses Instruments nicht möglich ist:
Erstens, wenn die Erklärung in einer Urkunde oder einem Rechtsgeschäft vertraglicher Art enthalten ist oder eine solche darstellt; in diesem Fall ist das geeignete Instrument für die Eintragung die notarielle Urkunde und nicht die notarielle Urkunde.
<ejemplo>Así pues, si una persona acude a una Notaría y desea otorgar un acta de manifestaciones en la que afirme que quiere designar como heredero a su hijo o donarle un inmueble, no será posible otorgar este documento, sino que la vía adecuada será otorgar un testamento notarial o una escritura de donación, respectivamente.<ejemplo>
Sollten die Äußerungen oder Erklärungen des Antragstellers eine Straftat darstellen, kann die beantragte notarielle Erklärung nicht ausgestellt werden, da in einem solchen Fall die zuständigen Polizei- oder Justizbehörden durch eine Anzeige oder ein Gerichtsverfahren auf den Sachverhalt aufmerksam gemacht werden müssten.
Schließlich ist auch zu bedenken, dass der ersuchte Notar im Falle von Ausdrücken oder Äußerungen des Antragstellers, die offensichtlich lästig, respektlos oder unangemessen gegenüber Dritten sind, entweder versuchen kann, diese zu modifizieren oder gegebenenfalls den Antrag mit der Begründung ablehnen kann, dass er gegen die guten Sitten oder die öffentliche Ordnung verstößt.
Wie in den vorangegangenen Fragen angedeutet, beschränkt sich der Notar bei der Aufnahme von Erklärungen darauf, die Aussagen, Äußerungen oder Erklärungen der antragstellenden Person zu protokollieren, ohne dass es dem Notar möglich ist, der antragstellenden Person Fragen zu stellen, damit sie die erzählten Tatsachen näher erläutert, da der Notar in diesem Fall eine rein passive Rolle einnimmt, die darin besteht, diese Erklärungen zu protokollieren, ohne sie zu beeinflussen oder in irgendeiner Weise aktiv eingreifen zu können.
Es ist selbstverständlich kein Hindernis, dass zwei oder mehr Personen den Antrag in der Erklärung stellen, so dass zwei, drei oder beliebig viele Personen zum Notariat kommen, um ihre Erklärungen in die Urkunde aufzunehmen.
In einem solchen Fall sammelt der Notar natürlich die Erklärungen und gibt an, auf welche Person sich die einzelnen Erklärungen beziehen, um sie entsprechend identifizieren und individualisieren zu können.
Diese Frage kann natürlich nur verneint werden, denn logischerweise beweist die Tatsache, dass eine Erklärung abgegeben wird, in der bestimmte Erklärungen oder Äußerungen festgehalten sind, in keiner Weise deren Wahrheitsgehalt, sondern bedeutet nur, dass unwiderlegbar bestätigt wird, dass diese Person diese spezifische Erklärung zu einem bestimmten Zeitpunkt abgegeben hat.
Folglich ist es logisch, dass der Antragsteller, wenn er vor einem Dritten oder der zuständigen Behörde den Wahrheitsgehalt der in der Akte enthaltenen Angaben oder Erklärungen beweisen will, auf alle rechtlich zulässigen Beweismittel zurückgreifen muss, um dieses Ziel zu erreichen.
<ejemplo>Así pues, si la Sra. Anna acude a una Notaría y otorga un acta de manifestaciones en la que afirma que la Sra. Cristina le debe 10.000€, sólo con este documento no quedará acreditada la realidad de esta deuda, sino que la Sra. Anna deberá demostrar que ello es cierto a través de los medios de prueba de que disponga, como por ejemplo un contrato firmado entre las partes, emails en los que conste el reconocimiento de dicha deuda, etc.<ejemplo>
Nach den Vorschriften über die notarielle Niederschrift (insbesondere § 198 der Notariatsordnung) ist es nicht möglich, Telefongespräche in eine notarielle Niederschrift aufzunehmen, da dies nach der genannten Vorschrift ausdrücklich untersagt ist, so dass keine Privatperson von einem Notar die Anfertigung einer notariellen Niederschrift über ein Telefongespräch verlangen kann.
Natürlich sollten sich die Betroffenen auch darüber im Klaren sein, dass es je nach den besonderen Umständen des Falles auch möglich ist, ein so genanntes gemischtes Protokoll zu gewähren, d. h. ein Protokoll, das Aussagen einer Person, aber auch Elemente einer anderen Art von Protokoll enthält, zum Beispiel:
Die Gewährung einer Offenbarungsurkunde ist ein sehr einfacher Akt. Der Interessent muss sich an das Notariat wenden und einen Termin für den Antrag vereinbaren.
Zum vereinbarten Termin begibt sich der Interessent mit seinem Personalausweis zum Notariat und erscheint vor dem Notar, der ihn anhand seines Ausweises ordnungsgemäß identifiziert.
Nach Abschluss dieser Prozedur kann der Antragsteller vor dem Notar aussagen, was er für angebracht hält. Der Notar nimmt alles zur Kenntnis, was der Antragsteller sagt, und hält alle Erklärungen und Äußerungen im Entwurf des Erklärungsprotokolls fest.
Schließlich übergibt der Notar dem Klienten einen Entwurf der Erklärungserklärung, in dem die gesamte Erklärung des Klienten festgehalten wurde, damit er sie überprüfen und sich vergewissern kann, dass seine Wünsche und seine Erklärung korrekt wiedergegeben wurden. Wenn alles korrekt ist, unterschreiben sowohl der Antragsteller als auch der Notar die Erklärung, woraufhin der Akt abgeschlossen wird.
Der Notar fertigt dann eine beglaubigte Abschrift für den Klienten an, so dass der Klient bereits eine Kopie seines Dokuments mit allen gemachten Angaben mitnehmen kann, damit er das Dokument entsprechend nutzen kann.
IN IHREM EIGENEN NAMEN:
Der Unterzeichner muss immer mit seiner DNI beim Notar erscheinen. Ausländische Personen müssen ihren Reisepass und ihre NIE im Original vorlegen.
IM NUTZEN EINER DRITTEN PARTEI:
Der Unterzeichner muss nicht nur mit seiner DNI beim Notar erscheinen, sondern auch eine beglaubigte Kopie der entsprechenden Vollmacht vorlegen.
IM NUTZEN EINER GESELLSCHAFT:
Der Unterzeichner muss nicht nur mit seiner DNI beim Notar erscheinen, sondern auch die folgenden Unterlagen vorlegen:
Im Falle eines ausländischen Unternehmens ist es außerdem erforderlich, die Angaben zu machen: