Bescheinigung über die Legitimierung der Unterschrift für das Ausland - Notaría Jesús Benavides
MINUTEN

Unterschriftslegitimation für einen ausländischen Staat

Schritt 1

Was ist eine Unterschriftslegitimation für ein fremdes Land?

Dies ist die notarielle Urkunde, die es einer Person ermöglicht, ein privates Dokument vor einem Notar zu unterzeichnen, damit es in einem anderen Land wirksam wird.

Schritt 2

Welche Unterlagen benötige ich, um zum Notar zu gehen und eine notarielle Beglaubigung einer Unterschrift für das Ausland vorzunehmen?

Schritt 3

Wie viel kostet die Ausstellung einer notariellen Unterschrift für das Ausland?

Dies ist eine rein informative und unverbindliche Schätzung. Diese Schätzung wird auf der Grundlage von zwei Kriterien berechnet: 1) unserer Kenntnis des Notariatstarifs (Königlicher Erlass 1426/1989 vom 17. November 1989) und 2) unserer Kenntnis des Notariatstarifs. (Königlicher Erlass 1426/1989, vom 17. November) und 2) unsere tägliche Erfahrung bei der Erstellung dieser Art von notarieller Urkunde. Jede Abweichung (nach oben oder unten) wird jedoch zum Zeitpunkt der Ausstellung der Schlussrechnung für die erbrachte notarielle Dienstleistung ordnungsgemäß begründet.

Schritt 4

Weitere häufig gestellte Fragen

Was ist eine Beglaubigung der Unterschrift mit Wirkung im Ausland?

Die Beglaubigung einer Unterschrift mit Wirkung im Ausland ist eine notarielle Maßnahme, die es ermöglicht, die Unterschrift eines Dokuments zu beglaubigen, die von einer Person in Anwesenheit des Notars abgestempelt wurde, damit das Dokument im Ausland wirksam ist.

<ejemplo>Así pues, por ejemplo, si unos padres desean enviar a su hijo a estudiar un curso en un colegio Americano, es posible que las autoridades norteamericanas soliciten a los padres españoles que suscriban un documento conforme autorizan dicho desplazamiento y se responsabilizarán de todos los gastos en los que pueda incurrir el menor en su estancia.<ejemplo>

<ejemplo>Así pues, para que dicho documento sea validado como auténtico en Estados Unidos, los progenitores de este menor pueden acudir a un Notario, firmar el documento en su presencia, y otorgar un acta de legitimación de firma para efecto en país extranjeros, a los efectos de poder remitir este documento a EEUU, y el mismo, al constar sus firmas legitimadas por un Notario público, ser admitido como válido por las autoridades administrativas de dicho Estado.<ejemplo>

In rechtlicher Hinsicht wird die Beglaubigung von Unterschriften mit Wirkung im Ausland von der Notariatsordnung als eine Form der "Urkunde über die Ausstellung von Sachen oder Urkunden" anerkannt (Artikel 207 der Notariatsordnung), in der es heißt, dass "die Existenz einer nicht notariellen Urkunde, deren Unterschriften vom ermächtigenden Notar selbst legitimiert werden, die nur außerhalb Spaniens in einem Land wirksam sein soll, das diese Form der Dokumentation vorsieht oder verlangt".

Welchen Zweck hat die Beglaubigung einer Unterschrift mit Wirkung im Ausland?

Die Beglaubigung einer Unterschrift mit Wirkung im Ausland ist ein Instrument, das es ermöglicht, die Unterschrift auf einem Dokument zu beglaubigen, so dass jedermann überprüfen kann, ob die Unterschrift einer bestimmten Person entspricht, jedoch mit der Besonderheit, dass sich die Unterschrift auf einem Dokument befindet, dessen Wirkungen nicht im Inland entfaltet werden, sondern in einem fremden Drittland zum Tragen kommen.

Angesichts des Globalisierungsprozesses im 20. und 21. Jahrhundert leben Hunderttausende von Staatsangehörigen anderer Staaten in unserem Land oder sind auf der Durchreise, mit denen sie wirtschaftliche, persönliche und vermögensrechtliche Beziehungen unterhalten, die gebührend berücksichtigt werden müssen.

Es gibt auch viele Personen mit spanischer Staatsangehörigkeit, die persönliche, wirtschaftliche und vermögensrechtliche Beziehungen zu Personen und Unternehmen anderer Nationalitäten oder Rechtsordnungen unterhalten.

In all diesen Fällen ist es klar, dass diese Personen in diesen Ländern, während sie sich in Spanien aufhalten, Unterlagen, Dokumente, Willenserklärungen, Behauptungen, Appelle an die Verwaltungen usw. vorlegen müssen, um mit diesen Gegebenheiten fertig zu werden. 

Damit diese Dokumente in dem betreffenden Land oder der betreffenden Gerichtsbarkeit als gültig anerkannt werden (d. h. damit die Unterschrift auf dem Dokument zuverlässig mit der angegebenen Person in Verbindung gebracht werden kann), ist die Beglaubigung von Unterschriften für Zwecke im Ausland sehr nützlich, denn in einem solchen Fall ist es ein Notar, d.h. ein öffentlicher Beamter, der mit notariellem Glauben ausgestattet ist und dessen Funktionen in den meisten Ländern der Welt in ähnlicher Weise anerkannt werden, beglaubigt und bescheinigt, dass das Dokument von der angegebenen Person unterzeichnet wurde, so dass das Dokument in diesem Land mit voller Garantie der Rechtssicherheit wirksam ist.

Welche Dokumente werden üblicherweise bei einer Beglaubigung einer Unterschrift mit Wirkung im Ausland vorgelegt?

In der Praxis kann es eine Vielzahl von Urkundenarten geben, die durch dieses notarielle Verfahren aufgenommen und legitimiert werden, von denen die folgenden hervorgehoben werden können:

  • Von Ausländern unterzeichnete Dokumente mit Anträgen oder Forderungen, die bei Behörden einzureichen sind(z. B. ein Antrag auf eine Baugenehmigung in Deutschland).
  • Ermächtigungen oder Bevollmächtigungen für eine dritte Person, im Namen dieser Person in deren Heimatland Vorkehrungen zu treffen.
  • Bescheinigungen über Unternehmensbeschlüsse ausländischer Unternehmensvorstände(z. B. eine Bescheinigung über den Beschluss eines einzigen Vorstandsmitglieds eines kanadischen Unternehmens, der den Kauf eines bestimmten Vermögenswerts genehmigt).
  • Willenserklärungen, die in Gerichtsverfahren im Ausland einbezogen werden müssen(z. B. eine an die zuständige Justizbehörde gerichtete Erklärung einer Person, dass sie für einen bestimmten Rechtsfall relevante Informationen bereitstellen möchte).

Wie ist der Akt der Erteilung der Unterschriftslegitimation mit Wirkung im Ausland zu formalisieren?

Das Verfahren für die Erteilung dieser Art von Bescheinigung ist sehr einfach.

Der Beteiligte begibt sich mit dem betreffenden Dokument zum Notariat. Nachdem er sich vor dem Notar mit seinem Ausweis identifiziert hat, prüft der Notar das Dokument auf seine Rechtmäßigkeit, und wenn diese bestätigt ist, wird es vom Antragsteller unterschrieben, wobei er sich vergewissert, dass die Unterschrift mit der erschienenen Person übereinstimmt.

Danach wird der Notar den Antrag prüfen:

  • dass die Parteien über den Inhalt des Dokuments informiert sind.
  • Und dass sie sich bewusst sind, dass die Auswirkungen nur außerhalb Spaniens zu spüren sein werden.

Sobald diese Formalitäten erledigt sind, erstellt der Notar das Protokoll, dem das Original oder eine Fotokopie des Dokuments beigefügt wird.

Kann das zu legitimierende Dokument in einer beliebigen Sprache verfasst sein?

Das Dokument kann zwar in einer beliebigen Fremdsprache verfasst sein, aber die Legitimation der Unterschrift kann nur erfolgen, wenn der Notar die Fremdsprache kennt oder gegebenenfalls die entsprechende amtliche Übersetzung vorgelegt wird.

Siehe weitere häufig gestellte Fragen

Ist der Akt der Legitimierung der Unterschrift mit Wirkung im Ausland ein Beweis für die Richtigkeit der übermittelten Informationen?

Diese Frage muss natürlich verneint werden, da der Notar nur bescheinigt, dass das Dokument von der erschienenen Person unterzeichnet wurde, ohne prüfen zu können, ob der Inhalt tatsächlich wahr ist oder nicht, was mit den in der entsprechenden Gerichtsbarkeit gesetzlich zulässigen Mitteln und vor der zuständigen Behörde bewiesen oder widerlegt werden muss.

Schritt 5

Wo finde ich die entsprechenden Vorschriften?

Schritt 6

Vereinbaren Sie einen Termin