Hypothekendarlehen | Notariat Jesús Benavides
Immobilien und Hypotheken

Hypothekendarlehen

Schritt 1

Was ist ein Hypothekendarlehen?

Hierbei handelt es sich um eine notarielle Urkunde, mit der eine Vereinbarung getroffen wird, wonach eine Bank einer Person normalerweise einen festen Geldbetrag zur Verfügung stellt, der zusammen mit den Zinsen durch regelmäßige Zahlungen über einen bestimmten Zeitraum zurückgezahlt werden muss. Die Person, die das Geld erhält, garantiert der Bank die Rückzahlung, indem sie eine ihr gehörende Immobilie als Sicherheit anbietet.

Schritt 3

Wie viel kostet die notarielle Beurkundung eines Hypothekendarlehensvertrags?

Seit dem Inkrafttreten des Gesetzes 5/2019 zum Immobilienkreditvertrag am 16. Juni 2019 ist der Streit darüber beigelegt, wer die Kosten für die Formalisierung des Hypothekendarlehens übernehmen muss. Das oben genannte Gesetz sieht vor, dass die Kosten für Notar, Register, Agentur und Steuern vom Finanzinstitut getragen werden müssen. Der folgende Rechner ermöglicht es dem Finanzinstitut, die Kosten für die Aufnahme eines Hypothekendarlehens im Voraus mit großer Genauigkeit zu berechnen. In diesem Rechner sind sowohl die Notar- und Registergebühren als auch die regionalen Vorschriften in Bezug auf die Stempelsteuer parametrisiert.

Schritt 4

Weitere häufig gestellte Fragen

Normalerweise haben alle Hypothekarkreditverträge, unabhängig vom gewählten Finanzinstitut, die gleiche Struktur, die in zwei große Blöcke unterteilt ist: die finanziellen Klauseln und die allgemeinen nicht-finanziellen Klauseln. In diesem Abschnitt beantworten wir alle möglichen Zweifel, die auftauchen können, und zwar in der Reihenfolge der Klauseln, die Sie in Ihrer zukünftigen notariellen Hypothekenkrediturkunde finden werden.

Finanzklauseln

Darlehenskapital und Lieferung
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Dauer. Reifegrad. Amortisation. Karenzzeit.
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Gewöhnliche Zinsen
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Pakt über Zinsvergütungen
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Siehe weitere häufig gestellte Fragen
Provisionen
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Zahlungsplan und effektiver Jahreszins (APR)
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Ausgaben
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Zinsen bei verspäteter Zahlung
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Gründe für die vorzeitige Fälligkeit aufgrund der Nichtzahlung von Quoten
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Zweck des Darlehens
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Generalklauseln

Zahlungsadresse und zugehörige Kaution
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Entstehung einer Hypothek
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Beschreibung der verpfändeten Immobilien
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Erweiterung der Garantie
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Siehe weitere häufig gestellte Fragen
Rechtliche Schritte. Bewertung. Auktion.
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Außergerichtlicher Verkauf
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Andere Garantien. Garantien.
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Proxy für Verzögerung
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Versicherung gegen Schäden
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Übergang des Nachlasses und Forderungsübergang
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Übermittlung von Informationen
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Enervation
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Verarbeitung von personenbezogenen Daten
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Insolvenzvereinbarungen
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Management-Klauseln
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Unterrichtung des Unterhaltspflichtigen
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Schritt 5

Wo finde ich die entsprechenden Vorschriften?

Bei allen im Folgenden genannten Verordnungen handelt es sich um konsolidierte Texte (die sowohl den ursprünglichen Wortlaut der Verordnung als auch ihre späteren Änderungen enthalten). Diese Verordnungen sind chronologisch und in separaten Blöcken aufgeführt, um sie leichter auffinden zu können.

Neue Vorschriften

Gesetz 5/2019, vom 15. März, zur Regelung von Immobilienkreditverträgen. (siehe PDF)

Durchführungsvorschriften

  • Königlicher Erlass 309/2019 vom 26. April zur teilweisen Umsetzung des Gesetzes 5/2019 vom 15. März zur Regelung von Immobilienkreditverträgen und zur Verabschiedung weiterer Maßnahmen im Finanzbereich. (siehe PDF)
  • Verordnung ECE/482/2019 vom 26. April zur Änderung der Verordnung EHA/1718/2010 vom 11. Juni über die Regelung und Kontrolle der Werbung für Bankdienstleistungen und -produkte und der Verordnung EHA/2899/2011 vom 28. Oktober über Transparenz und Kundenschutz bei Bankdienstleistungen. (siehe PDF)

Generaldirektion für öffentliches Vertrauen und Rechtssicherheit (ehemals DGRN)

  • Beschluss vom 16. Mai 2019, der Generaldirektion der Register und Notare, in Beratung über die Auslegung bestimmter Aspekte des Gesetzes 5/2019 und des Königlichen Erlasses 309/2019, bei der Ausübung der notariellen Funktionen der Überprüfung der Einhaltung der materiellen Kontrolle der Transparenz . (siehe PDF)
  • Anweisung der Generaldirektion der Register und Notare vom 13. Juni 2019 über die Hinterlegung allgemeiner Vertragsbedingungen und deren Wiedergabe in Darlehensurkunden und im Grundbuch, ab Inkrafttreten des Gesetzes 5/2019 vom 15. März zur Regelung von Immobilienkreditverträgen. (siehe PDF)
  • Anweisung der Generaldirektion der Register und Notare vom 14. Juni 2019 über die Nutzung der Computerplattformen der Finanzinstitute und -agenturen für die Verarbeitung von Informationen im Vorfeld von Hypothekendarlehensverträgen in den Tagen nach dem Inkrafttreten des Gesetzes 5/2019 vom 15. März, das die Immobilienkreditverträge regelt . (siehe PDF)
  • Anweisung der Generaldirektion der Register und Notare vom 14. Juni 2019 über die Unterzeichnung von Geschäften, deren Vermarktung, Angebot und Übermittlung von Informationen an den Verbraucher nach den vorherigen Vorschriften erfolgt ist, wobei das Darlehen nach Inkrafttreten des Gesetzes 5/2019 vom 15. März zur Regelung von Immobilienkreditverträgen formalisiert wird . (siehe PDF)
  • Beschluss der Generaldirektion der Register und Notare vom 29. November 2019 in der Berufung gegen die Qualifikation des Standesbeamten Nr. 2 von Logroño, mit der die Eintragung eines Darlehensvertrags mit Hypothekengarantie ausgesetzt wurde. (siehe PDF)
  • Anweisung der Generaldirektion der Register und Notare vom 20. Dezember 2019 über das Vorgehen der Notare und Register bei verschiedenen Zweifeln bei der Anwendung des Gesetzes 5/2019 vom 15. März, das die Immobilienkreditverträge regelt . (siehe PDF)

Allgemeiner Rat der Notare (CGN)

  • Dringendes Rundschreiben des Generalrats der Notare, betreffend die vierte Übergangsbestimmung des Gesetzes 5/2019 vom 15. März zur Regelung von Immobilienkreditverträgen (LCCI).
  • Schreiben des Präsidenten des Generalrats der Notare vom 17. Mai 2019 an die Generaldirektion der Register und Notare zu verschiedenen Aspekten des neuen Gesetzes 5/2019 und seiner regulatorischen Entwicklung. (siehe PDF)
  • Obligatorisches Rundschreiben 1/2019 vom 24. Mai des Generalrats der Notare zum Gesetz 5/2019 vom 15. März zur Regelung von Immobilienkreditverträgen (im Folgenden: LCCI). (siehe PDF)
  • Interne Mitteilung des Plenums des Generalrats der Notare vom 14. Juni 2019 an alle Notare in Spanien. (siehe PDF)
  • Informationsschreiben der Notariatskammer von Katalonien über die Auswirkungen des Gesetzes über Immobilienkreditverträge auf das Verbrauchergesetzbuch von Katalonien. (siehe PDF)
  • Informationsnotiz des Generalrats der Notare vom 17. Juni 2019 über bestimmte praktische Aspekte der Anwendung des Gesetzes 5/2019 zur Regelung von Immobilienkreditverträgen. (siehe PDF)

Kollegium der Standesbeamten

  • Bericht 11/2019 der Rechtsberatungskommission des Verbandes der Standesbeamten zu praktischen Aspekten des Gesetzes über Immobilienkreditverträge 5/2019 vom 15. März. (siehe PDF)
  • Bericht Nr. 13/2019 des Studiendienstes des Registers, Leitfaden des Registers zur Anwendung des Gesetzes 5/2019 vom 15. März, das die Kreditverträge für Immobilien regelt. (siehe PDF)
  • Bericht über die Eintragungsfähigkeit verschiedener Hypothekarkreditklauseln bei Verbrauchern: Gebühren für die Inanspruchnahme von Sollstellungen und Boni für kombinierte Verträge. (siehe PDF)
  • Bericht Nr. 16/2019 über einige Fragen, die im Zusammenhang mit dem Gesetz 5/2019 über die Regulierung von Immobilienkreditverträgen aufgeworfen wurden. (siehe PDF)
  • Fragen zur LCCI beim Treffen mit Finanzinstituten am 17.10.2019. (siehe PDF)
  • Auf der Sitzung der CER-Direktoren angesprochene Themen (siehe PDF)

Verbleibende Verordnung (teilweise geändert)

  • Königlicher Erlass vom 24. Juli 1889 zur Veröffentlichung des Zivilgesetzbuches. (siehe PDF)
  • Dekret vom 8. Februar 1946 zur Genehmigung der neuen offiziellen Fassung des Hypothekengesetzes. (siehe PDF)
  • Dekret vom 14. Februar 1947 zur Genehmigung der Hypothekenordnung. (siehe PDF)
  • Gesetz 2/1981 vom 25. März 1981 zur Regelung des Hypothekenmarktes. (siehe PDF)
  • Gesetz 2/1994 vom 30. März 1994, das die Abtretung und Änderung von Hypothekendarlehen regelt.(siehe PDF)
  • Gesetz 7/1998 vom 13. April über allgemeine Vertragsbedingungen. (siehe PDF)
  • Gesetz 1/2000 vom 7. Januar über Zivilverfahren. (siehe PDF)
  • Königlicher Gesetzeserlass 1/2007 vom 16. November zur Verabschiedung des überarbeiteten Textes des Allgemeinen Gesetzes zum Schutz von Verbrauchern und Nutzern und anderer ergänzender Gesetze. (siehe PDF)
  • Gesetz 41/2007 vom 7. Dezember zur Änderung des Gesetzes 2/1981 vom 25. März über die Regulierung des Hypothekenmarktes und anderer Vorschriften zum Hypotheken- und Finanzsystem, über die Regulierung von umgekehrten Hypotheken und Abhängigkeitsversicherungen sowie zur Festlegung bestimmter Steuervorschriften. (siehe PDF)
  • Gesetz 2/2009 vom 31. März, das den Abschluss von Verträgen mit Verbrauchern über Hypothekendarlehen oder -kredite und Vermittlungsdienstleistungen für den Abschluss von Darlehens- oder Kreditverträgen regelt. (siehe PDF)
  • Königlicher Erlass 716/2009 vom 24. April, der bestimmte Aspekte des Gesetzes 2/1981 vom 25. März über die Regulierung des Hypothekenmarktes und andere Vorschriften zum Hypotheken- und Finanzsystem weiterentwickelt. (siehe PDF)
  • Verordnung EHA/1718/2010 vom 11. Juni über die Regelung und Kontrolle der Werbung für Bankdienstleistungen und -produkte. (siehe PDF)
  • Gesetz 22/2010 vom 20. Juli über das Verbrauchergesetzbuch von Katalonien. (siehe PDF)
  • Verordnung EHA/2899/2011 vom 28. Oktober über Transparenz und Kundenschutz bei Bankdienstleistungen.(siehe PDF)
  • BANK VON SPANIEN. Abteilung des Registers der Institutionen. Hinweis - Zweite Übergangsbestimmung des Gesetzes 5/2019 vom 15. März zur Regelung von Immobilienkreditverträgen (LCCI). (siehe PDF)
Schritt 6

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