Hierbei handelt es sich um eine notarielle Urkunde, mit der eine Vereinbarung getroffen wird, wonach eine Bank einer Person normalerweise einen festen Geldbetrag zur Verfügung stellt, der zusammen mit den Zinsen durch regelmäßige Zahlungen über einen bestimmten Zeitraum zurückgezahlt werden muss. Die Person, die das Geld erhält, garantiert der Bank die Rückzahlung, indem sie eine ihr gehörende Immobilie als Sicherheit anbietet.
Seit dem Inkrafttreten des Gesetzes 5/2019 zum Immobilienkreditvertrag am 16. Juni 2019 ist der Streit darüber beigelegt, wer die Kosten für die Formalisierung des Hypothekendarlehens übernehmen muss. Das oben genannte Gesetz sieht vor, dass die Kosten für Notar, Register, Agentur und Steuern vom Finanzinstitut getragen werden müssen. Der folgende Rechner ermöglicht es dem Finanzinstitut, die Kosten für die Aufnahme eines Hypothekendarlehens im Voraus mit großer Genauigkeit zu berechnen. In diesem Rechner sind sowohl die Notar- und Registergebühren als auch die regionalen Vorschriften in Bezug auf die Stempelsteuer parametrisiert.
Normalerweise haben alle Hypothekarkreditverträge, unabhängig vom gewählten Finanzinstitut, die gleiche Struktur, die in zwei große Blöcke unterteilt ist: die finanziellen Klauseln und die allgemeinen nicht-finanziellen Klauseln. In diesem Abschnitt beantworten wir alle möglichen Zweifel, die auftauchen können, und zwar in der Reihenfolge der Klauseln, die Sie in Ihrer zukünftigen notariellen Hypothekenkrediturkunde finden werden.
Das Darlehenskapital ist der Betrag, den der Käufer der Immobilie beim Finanzinstitut beantragen muss, um zusammen mit seinen eigenen Mitteln die Zahlung des in der Immobilientransaktion vereinbarten Kaufpreises leisten zu können, so dass das Darlehenskapital kurz gesagt der Geldbetrag ist, den uns das Finanzinstitut überlässt, damit wir den Kaufpreis der Immobilie, die wir kaufen möchten, bezahlen können.
Die Übergabe des Kapitals für den Kauf der Immobilie erfolgt am selben Tag, an dem der Kaufvertrag für die Immobilie unterzeichnet wird, so dass der Käufer fast gleichzeitig und nacheinander, d. h. gleichzeitig, den Kaufvertrag unterzeichnet und unmittelbar danach die Hypothekendarlehensurkunde ausstellt, in der diese obligatorische Beziehung zwischen dem Hypothekenschuldner und dem kreditgebenden Finanzinstitut zum Ausdruck kommt.
An dem Tag, an dem wir unser Haus kaufen, werden wir, wie oben beschrieben, zunächst den Kaufvertrag unterzeichnen, und zwar mit dem Geld, das uns am selben Tag vom Finanzinstitut ausgezahlt wird, normalerweise durch einen Bankscheck oder durch eine sofortige Überweisung über die Bank von Spanien auf das angegebene Bankkonto des Verkäufers, und dann werden wir den Darlehensvertrag unterzeichnen, in dem dieser Kapitaltransfer, seine Bedingungen und die Rückzahlungsfrist festgelegt sind.
Normalerweise gehen die Finanzinstitute davon aus, dass eine Person oder eine Familie eine monatliche Hypothekarkredittilgung von 30 % bis 40 % ihres verfügbaren monatlichen Nettoeinkommens leisten kann.
Wenn wir also wissen wollen, wie hoch unsere maximale Kreditaufnahmekapazität ist, müssen wir unser gesamtes monatliches Nettoeinkommen addieren (z. B."ein Ehepaar, bei dem beide Ehepartner 2.000 € netto verdienen, hat insgesamt 4.000 € pro Monat zur Verfügung, um die finanziellen Bedürfnisse der Familie zu decken"). Auf diese Zahl müssen die oben genannten Prozentsätze (30-40 %) angewandt werden, was z. B. in dem vorgeschlagenen Szenario"zu einem Ergebnis zwischen 1.200 und 1.600 € führt", so dass, wenn die monatliche Zahlung des zu erhaltenden Kredits innerhalb dieser Schwellenwerte liegt, das Geschäft von vornherein durchführbar wäre, während im Gegenteil, wenn die daraus resultierende Zahlung oder die Summe dieser Zahlung zusammen mit der anderer früherer Schulden diese Grenzen übersteigt, das Geschäft vom Finanzinstitut kaum genehmigt werden wird.
Unbeschadet der Besonderheiten jeder einzelnen Transaktion ist es die allgemeine Regel der Finanzinstitute, keine Darlehen für einen Betrag zu gewähren, der 80 % des geschätzten Wertes der Immobilie (d. h. des Wertes, der ihr objektiv von einem Unternehmen zugewiesen wurde, das auf die Bewertung oder Schätzung von Immobilien spezialisiert ist und mit dieser Arbeit beauftragt werden muss) oder gegebenenfalls 80 % des Marktwertes, der der Immobilie vom Institut zugewiesen wurde, übersteigt.
Um eine Immobilie kaufen zu können, muss der Käufer also mindestens 20 % des Kaufpreises aufbringen, während die restlichen 80 % durch das beantragte Darlehen gedeckt werden.
Ein Beispiel:"Wenn Sie eine Wohnung mit einem Verkaufswert von 300.000 € kaufen wollen und der Schätzwert mit diesem Betrag übereinstimmt, müssen Sie über Ersparnisse in Höhe von mindestens 60.000 € verfügen, um die Wohnung kaufenzu können.
Muss ichSteuern zahlen, wenn ich mein Haus kaufe?
Esist zu bedenken, dass Immobilienkäufe und -verkäufe der indirekten Besteuerung unterliegen, d. h. der Mehrwertsteuer bei Neubauten oder der Grunderwerbsteuer bei Gebrauchtimmobilien. Grob gesagt, und ohne auf die Einzelheiten der Steuervorschriften einzugehen, ist es gängige Praxis, dass die steuerliche Belastung eines Immobilienkaufs etwa 10 % seiner Kosten beträgt, so dass ich zum Beispiel, wenn icheine Immobilie im Wert von 300.000 € kaufen möchte, zusätzlich 30.000 € für diese Steuern aufbringen muss".
Muss ich zusätzliche Kosten für den Kauf meiner Wohnung bezahlen?
WennSie die Kauftransaktion mit den größtmöglichen Garantien und der größtmöglichen Rechtssicherheit abschließen möchten, ist es notwendig und angemessen, den Kauf der Immobilie durch eine öffentliche Urkunde zu beurkunden, die von einem Notar genehmigt wird, d. h. von einem öffentlichen Beamten, einem Juristen, dessen Aufgabe es ist, die von ihm genehmigten Handlungen und Geschäfte zu beglaubigen und die Rechtmäßigkeit aller darin getroffenen Vereinbarungen sicherzustellen. Wenn wir den durch die Registerpublizität gewährten Schutz unseres Rechts gegenüber Dritten in Anspruch nehmen wollen, müssen wir den Kaufvertrag im entsprechenden Grundbuchamt eintragen lassen.
Beide Vorgänge, d.h. sowohl die Ausstellung der Urkunde als auch ihre Eintragung im Grundbuchamt, sind mit Kosten verbunden, die einer vom Staat festgelegten Gebühr unterliegen, die im Großen und Ganzen zwischen 1 und 2 % der Transaktionskosten betragen kann, so dass beispielsweise"wenn Sie eine Immobilie im Wert von 300.000 €, würde dies einen Gesamtbetrag zwischen 3.000 € und 6.000 € bedeuten.
Diese Beträge müssen also berücksichtigt werden, um zu wissen, wie hoch der Betrag ist, den mir mein Finanzinstitut maximal leihen kann.
Wenn wir eine Immobilie kaufen wollen, müssen wir zusätzlich zu dem Kapital, das uns ein Finanzinstitut leihen kann, über ein vorheriges Eigenkapital von ca. 32 % der Verkaufskosten der Immobilie verfügen, um mindestens 20 % des Preises mit unseren Ersparnissen zu decken (das ist das Minimum, das das Finanzinstitut verlangt), ca. 10 % der Transaktion, um die darauf erhobenen Steuern zu bezahlen, sowie zwischen 1 und 2 %, um die Notar- und Grundbuchgebühren zu decken.
Ein Beispiel:"Wenn wir eine Immobilie kaufen möchten, deren Verkaufspreis 300.000 € beträgt, würden sich diese 32 % auf 96.000 € belaufen; davon entsprechen 20 % dem Teil des Preises, den wir mit unseren Ersparnissen bezahlen müssen (im Beispiel 60.000 €), die anderen 20 % entsprechen dem Teil des Preises, den wir mit unseren Ersparnissen bezahlen müssen (im Beispiel60.000€).60.000 € in unserem Beispiel), 10 % für die Steuern des Vorhabens (ca. 30.000 € in unserem Beispiel) und zwischen 1 und 2 % für die Notar- und Grundbuchgebühren (d.h. in unserem Beispiel ein Höchstbetrag von ca. 6.000 €)".
Damit eine Hypothek gültig ist, muss sie nach geltendem Recht im Grundbuch eingetragen werden. Dazu ist es erforderlich, dass die Hypothek in einer öffentlichen, notariell beglaubigten Urkunde beurkundet wird. Um unser Hypothekendarlehen in Anspruch nehmen zu können, ist es daher erforderlich, den Vorgang in einer öffentlichen Urkunde zu formalisieren und anschließend im Grundbuch einzutragen.
In jedem Fall werden alle diese Verfahren in der Regel von einer Agentur oder dem Notariat selbst durchgeführt, ohne dass sich der Käufer um die Erledigung all dieser bürokratischen Handlungen kümmern muss.
Die Fälligkeitsfristen eines Kredits sind die Fristen, in denen der Schuldner die monatlichen Raten seines Hypothekendarlehens zu zahlen hat.
So ist beispielsweise am 1. eines jeden Monats, wenn dies vereinbart wurde, die betreffende Rate fällig, und das Finanzinstitut übermittelt den Betrag dieser Rate zur Abbuchung vom Konto des Hypothekenschuldners mittels der entsprechenden Quittung.
Ein Darlehen ist ein Rechtsgeschäft, bei dem eine Partei, der Darlehensgeber, der anderen, dem Darlehensnehmer, einen bestimmten Kapitalbetrag gewährt, mit der Verpflichtung des Darlehensnehmers, diesen innerhalb eines bestimmten Zeitraums zurückzugeben.
Auf dieser Grundlage und in Anbetracht der Tatsache, dass das für den Erwerb einer Wohnung beantragte Kapital in der Regel sehr hoch ist (wir sprechen von Beträgen, die in vielen Fällen Hunderttausende von Euro übersteigen), ist es logisch, dass die Person(en), die es beantragen, nicht in der Lage sind, es in einer einzigen Zahlung zurückzuzahlen, sondern dass die Form der Rückzahlung darin besteht, einen hohen Gesamtrückzahlungszeitraum zu vereinbaren (der"zum Beispiel 15, 20, 25 oder 30 Jahre oder sogar längere Zeiträume bis zu 40 Jahren betragen kann,oder auch längere Zeiträume von bis zu 40 Jahren"), innerhalb derer es schrittweise zurückgezahlt wird, in der Regel mit monatlichen Raten, so dass der Schuldner Monat für Monat einen bestimmten Betrag an das Finanzinstitut zurückzahlt, der seiner wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit entspricht ("zum Beispiel 600, 700 oder 800 Euro pro Monat"), bis nach Ablauf der gesamten Laufzeit des Darlehens das gesamte ursprünglich bei der Aufnahme des Darlehens beantragte Kapital zurückgezahlt ist.
Kurz gesagt, die Kreditrate ist der Betrag, den der Schuldner Monat für Monat an das Finanzinstitut zurückzahlen muss, um den geliehenen Betrag zu erhalten.
Es gibt keine optimale Rückzahlungsfrist für jeden Kredit, sondern sie hängt vom Alter der Kreditnehmer und ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit ab.
Auf dieser Grundlage haben Darlehen mit einer sehr langen Kreditlaufzeit, z. B. 40 Jahre, den Vorteil, dass die vom Darlehensnehmer zu zahlende monatliche Rate niedriger ist. Auf der anderen Seite ist der Betrag, der letztendlich an das Finanzinstitut zu zahlen ist, viel höher, und wenn es sich bei dem vereinbarten Zinssatz um einen variablen Zinssatz handelt, ist der Schuldner den Zinsschwankungen viel stärker ausgesetzt, so dass geringfügige Erhöhungen des Zinssatzes zu einer erheblichen Erhöhung der monatlichen Rate führen. In diesen Fällen ist eine lange Rückzahlungsfrist für junge Menschen mit derzeit nicht sehr hohem Einkommen in der Regel interessanter, da die daraus resultierende Rate niedriger ist und sie sie viel bequemer zahlen können.
Wählt man dagegen eine kurze Rückzahlungsdauer (z.B. 10 oder 15 Jahre"), so sind zwar die monatlichen Raten, die an die Bank oder Sparkasse zurückzuzahlen sind, viel höher, aber das Zinsrisiko ist viel geringer, so dass sich Zinssteigerungen nicht so stark auf die Höhe der Rate auswirken. In diesem Fall ist diese kürzere Rückzahlungsfrist in der Regel eher für Personen im fortgeschrittenen Alter (z. B. 40 oder 50 Jahre) oder mit einer größeren wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit ratsam.
Die Rückzahlung eines Kredits besteht darin, das geliehene Kapital zurückzuzahlen, d. h. der Bank oder Sparkasse den Betrag zurückzugeben, den sie uns geliehen hat.
Normalerweise erfolgt diese Rückzahlung in regelmäßigen Raten (in der Regel monatlich) oder, wenn der Schuldner dies wünscht und über die entsprechenden Mittel verfügt, durch einen vollständigen oder teilweisen vorzeitigen Erlass der bestehenden Schuld.
Vom Gesamtbetrag der monatlichen Kreditrate wird ein Teil für die Rückzahlung des beantragten Kapitals verwendet, während der verbleibende Teil für die Zahlung der in der Transaktion vereinbarten Zinsen verwendet wird, d. h. für den Preis oder Gewinn, den das Unternehmen aus der Transaktion erzielt.
Wenn ein Hypothekenschuldner beispielsweise eine monatliche Rate von 500 € zahlt, werden davon 400 € für die Rückzahlung des geliehenen Kapitals bzw. des Kapitals und 100 € für die Zahlung der vereinbarten Zinsen verwendet".
Die Festlegung des konkreten Betrags der periodischen Raten unseres Darlehens (in der Regel monatlich) erfolgt nach dem so genannten "Tilgungssystem", d. h. nach der zwischen den Parteien vereinbarten mathematisch-finanziellen Formel zur Berechnung des in jeder monatlichen Rate zurückzuzahlenden Kapital- und Zinsbetrags.
Von allen bestehenden Tilgungssystemen ist das so genannte französische oder konstante Ratenzahlungssystem am weitesten verbreitet, dessen wichtigstes Merkmal darin besteht, dass die Höhe der monatlichen Rate während der gesamten Laufzeit des Kredits unveränderlich bleibt, sofern der anwendbare Zinssatz derselbe ist.
Wennalso beispielsweisebei einer Hypothek mit französischer Tilgungsmethode und festem Zinssatz die anfängliche Zahlung 700 € pro Monat beträgt, ist dies der Betrag, den der Schuldner während der 20, 30 oder sogar 40 Jahre der vereinbarten Laufzeit des Darlehens bis zur vollständigen Rückzahlung des geforderten Betrages unweigerlich jeden Monat zahlen wird.
Ein weiteres Merkmal dieses Systems besteht darin, dass der Anteil der Zinsen und des Kapitals, der getilgt wird, umgekehrt proportional ist, d. h. zu Beginn der Laufzeit des Kredits machen die Zinsen einen größeren Teil der insgesamt gezahlten Raten aus, der mit zunehmender Tilgung abnimmt, während sich der Anteil des zurückgezahlten Kapitals umgekehrt verhält, da er in den ersten Raten einen kleineren Anteil ausmacht, der mit zunehmender Laufzeit des Kredits zunimmt.
Ein Beispiel:"Bei einem Darlehen von 10.000 €, einer Laufzeit von 12 Monaten und einem Zinssatz von 5 % sieht Ihr Tilgungsplan wie folgt aus:
Wie man sieht, ist die gezahlte Rate immer konstant (855,57 €), aber von diesem Betrag ist zu Beginn des Darlehens der Betrag der gezahlten Zinsen höher als der Betrag, der für diesen Posten in den letzten Raten gezahlt wird, was umgekehrt für das zurückgezahlte Kapital gilt, das in den ersten Raten niedriger ist als in den letzten.
Neben dem französischen oder konstanten Ratenzahlungssystem gibt es weitere Rückzahlungssysteme, die eine andere mathematisch-finanzielle Formel zur Berechnung der Form und Höhe der Raten verwenden, mit denen das beantragte Darlehen zurückgezahlt wird. Von den bestehenden können die folgenden hervorgehoben werden:
Der Tilgungsplan eines Hypothekendarlehens ist ein Dokument, in dem alle Zahlungen, die der Schuldner während der gesamten Laufzeit des Darlehens zu leisten hat, aufgeführt sind, so dass wir vor der Unterzeichnung unseres Darlehens wissen, wie viele Raten wir zahlen werden, wie hoch der Betrag ist, wie hoch das Kapital und die Zinsen sind, die in jeder Rate enthalten sind, und wie hoch das getilgte Kapital und das ausstehende Kapital zu einem bestimmten Zeitpunkt sind.
Diese Amortisationstabelle ist ein Dokument, das vom Finanzinstitut während der Darlehensverhandlungen zur Verfügung gestellt werden muss, da das Gesetz vorschreibt, dass es Teil der vorvertraglichen Informationen des Vorhabens ist, die in das so genannte Europäische Standardisierte Merkblatt (FEIN) aufzunehmen sind. Dies garantiert den Schutz der Hypothekenkunden, da sie umfassend darüber informiert sind, wie sich ihr Darlehen während seines gesamten Lebenszyklus verhalten wird.
Selbstverständlich kann der Hypothekenschuldner seine Hypothek jederzeit zurückzahlen, d.h. wenn er über ausreichende Mittel verfügt, kann er sich jederzeit für eine vorzeitige Rückzahlung der bestehenden Schulden entscheiden, um sein Hypothekendarlehen zu verringern oder sogar ganz zurückzuzahlen.
Wenn er sich für eine Teilrückzahlung entscheidet, d.h. für die Rückzahlung nur eines Teils des Darlehens, kann der Hypothekenschuldner wählen zwischen:
In der Regel vereinbaren die Vertragsparteien einer Hypothek Gebühren, um die Finanzinstitute im Falle einer vorzeitigen vollständigen oder teilweisen Rückzahlung ihres Darlehens zu entschädigen.
Es sei jedoch darauf hingewiesen, dass der Gesetzgeber im Gesetz 5/2019 vom 15. März zur Regelung von Immobilienkreditverträgen die Höhe der Gebühren begrenzt hat, um sehr hohe Gebühren zu vermeiden, die zu einer Situation des Missbrauchs oder der Unverhältnismäßigkeit im Verhältnis zu den Verbrauchern führen könnten. Weitere Informationen hierzu finden Sie im Abschnitt über "Provisionen".
Bei der tilgungsfreien Zeit handelt es sich um einen Zeitraum, in dem der Schuldner nur einen geringen Betrag in Höhe der Kreditzinsen zahlt und während dieser Zeit das Kapital tilgt, so dass sich die Schuld gegenüber der Bank nicht verringert.
In der Praxis werden tilgungsfreie Zeiten in der Regel zu Beginn der Laufzeit des Kredits für einen Zeitraum von einigen Monaten bis maximal zwei Jahren gewährt. Wird beispielsweise "eine monatliche Rate von 500 € vereinbart, von denen 400 € auf die Rückzahlung des Kapitals und 100 € auf die Zinsen entfallen, so muss der Schuldner während der vereinbarten tilgungsfreien Zeit (die in der Regel ein bis zwei Jahre beträgt) nur den Teil zahlen, der den Zinsen entspricht, d. h. 100 € pro Monat".
Die meisten Menschen, die vor der großen Entscheidung stehen, ein Haus zu kaufen, um ihr Heim zu bauen, das in vielen Fällen ihr Wohnsitz für den Rest ihres Lebens sein wird, müssen große finanzielle Anstrengungen unternehmen, um die notwendigen Mittel für den Kauf aufbringen zu können. Um ein Haus durch Aufnahme eines Hypothekendarlehens kaufen zu können, muss man also mindestens 32 % des Kaufpreises im Voraus zur Verfügung haben, was angesichts der derzeitigen durchschnittlichen Wohnkosten und der Kaufkraft des Durchschnittsbürgers zweifellos ein sehr hoher Prozentsatz ist (also"zum Beispiel bei einer Immobilie mit einem Preis von 250.
Wenn wir uns diese Realität vor Augen führen und alle zusätzlichen Ausgaben, die auf uns zukommen, wenn wir unser neues Leben in der gekauften Wohnung beginnen (Steuern, Nebenkosten, Möbel, Einrichtungsgegenstände usw.), mit den Kosten für die neue Wohnung kombinieren, sollten wir in der Lage sein, eine Entscheidung über den Betrag zu treffen, den wirsparenmüssen, um die Wohnung kaufen zu können.), und all dies in Verbindung mit der Tatsache, dass es sich bei den Käufern von Wohneigentum in vielen Fällen um junge Menschen handelt, deren Gehälter nicht sehr hoch sind (die aber damit rechnen, dass sie im Laufe der Zeit steigen), bedeutet, dass eine hohe Hypothekenzahlung von Anfang an eine große wirtschaftliche Anstrengung für die Familien darstellt, die sie in eine angespannte finanzielle Lage bringen kann.
Um diese Situationen zu entschärfen, d. h. die Fälle, in denen der Schuldner in den ersten Monaten der Laufzeit des Kredits eine kompliziertere wirtschaftliche Situation aufweist, können Finanzinstitute und Schuldner die Anwendung der tilgungsfreien Zeit vereinbaren, d. h. die Anwendung eines Zeitraums, in dem der Schuldner nicht die gesamte "normale" Rate zahlt, sondern nur einen kleinen Betrag, der den vereinbarten Zinsen entspricht.
Durch den Rückgriff auf dieses Instrument kann der Schuldner seine finanzielle Situation in der Anfangsphase des Kredits erleichtern, wenn sein Gehalt vielleicht niedriger ist (da er jünger ist, weniger Berufserfahrung hat und sein Gehalt nicht so hoch ist) oder die Kosten für die Einrichtung der Wohnung seine Haushaltskasse belasten, Dies bedeutet, dass diese Situation überwunden wird und die Rückzahlung des Kapitals auf einen späteren Zeitpunkt (ein oder zwei Jahre später) verschoben wird, wenn sich der Schuldner vermutlich in einer günstigeren wirtschaftlichen Lage befindet, um den vollen Ratenbetrag zu zahlen, d. h."die 500 € pro Monat des vorgeschlagenen Beispiels".
Wenn der Hypothekenschuldner nach Beginn der Laufzeit des Kredits in wirtschaftliche Schwierigkeiten gerät, so dass es sehr schwierig oder sogar unmöglich ist, die monatliche Rückzahlung seines Kredits zu leisten, kann er versuchen, mit seinem Finanzinstitut eine tilgungsfreie Zeit auszuhandeln, so dass er während dieses Zeitraums nur die Zinsen und nicht das Kapital zahlt, wodurch sich der monatlich an den Kreditgeber zu zahlende Betrag erheblich verringert, was zweifellos dazu beiträgt, die Familienfinanzen in dieser schwierigen Zeit zu erleichtern.
Negativ betrachtet verlängert sich dadurch die Laufzeit des Kredits, d. h. der Schuldner muss mehr Jahre lang zahlen, positiv betrachtet wird jedoch eine Situation der Nichtzahlung vermieden, die in ein Zwangsvollstreckungsverfahren ausarten könnte, was mit Sicherheit zum Verlust des Eigentums an der Immobilie führen würde.
Der Zinssatz ist das Entgelt oder die Gegenleistung, die das kreditgebende Finanzinstitut für die Gewährung des betreffenden Kredits erhält, d. h. die Einkünfte, die das Finanzinstitut durch seine Tätigkeit des Geldverleihs erzielt.
Mit diesem Geld bezahlt die Bank oder Sparkasse wiederum die Kosten der Kapitalbeschaffung, deckt ihre Betriebskosten und erwirtschaftet, falls noch ein Überschuss vorhanden ist, einen Kapitalgewinn, mit dem sie ihre Aktionäre auszahlt oder Rücklagen bildet, um ihre Solvenz oder ihre Fähigkeit, in Zukunft neue Kredite zu vergeben, zu erhöhen.
Der Zinssatz, der auf mein Hypothekendarlehen angewandt wird, ist derjenige, der zwischen Schuldner und Gläubiger im Darlehensvertrag vereinbart wird.
Mit Blick auf die bestehenden Möglichkeiten kann man sagen, dass es im Großen und Ganzen zwei Arten von Zinssätzen gibt, die bei einem Hypothekendarlehen angewandt werden, nämlich:
Festzinshypotheken sind Hypotheken, bei denen die Parteien einen Zinssatz vereinbaren, der während der gesamten Laufzeit des Vertrages angewandt wird.Wird beispielsweise ein fester Zinssatz von 2 % in einer Hypothek vereinbart, so wird dieser Prozentsatz während der gesamten Laufzeit des Darlehens angewandt.
Bei Hypotheken mit variablem Zinssatz hingegen variiert der an das Finanzinstitut gezahlte Zinssatz in Abhängigkeit von den Schwankungen des gewählten Referenzindexes.Wenn beispielsweise der EURIBOR als Referenzzinssatz vereinbart wird, schwankt dieser täglich, so dass, wenn ursprünglich 1 % galt, zum Zeitpunkt des Überprüfungszeitraums, wenn der EURIBOR auf 2 % gestiegen ist, dieser neue Prozentsatz als normaler Zinssatz für das Darlehen angewandt wird".
Bei Hypotheken mit variablem Zinssatz hängt dieser Zinssatz, der, wie der Name schon sagt, im Laufe der Zeit schwankt, vom so genannten Referenzzinssatz ab, d. h. einem Indikator, der eine Reihe spezifischer, im Laufe der Zeit schwankender Daten zusammenfasst ("z. B. die durchschnittlichen Kosten, zu denen die Finanzinstitute Geld umtauschen") und auf dessen Grundlage die Entwicklung des Zinssatzes für das Darlehen festgelegt wird.
Steigt dieser Richtwert, so steigt auch der variable Zinssatz des Darlehens, sinkt der Richtwert, so steigt auch der Zinssatz für das Geschäft.
Der Referenzzinssatz für die meisten variabel verzinsten Hypotheken ist der EURIBOR (Abkürzung für Euro Interbank Offered Rate), ein Referenzzinssatz, der sich aus dem durchschnittlichen Zinssatz zusammensetzt, zu dem sich Finanzinstitute in der Eurozone untereinander kurzfristig Geld leihen, um es an Dritte zu verleihen.
Dieser Index, der täglich und für verschiedene Zeiträume (jährlich, 9 Monate, 6 Monate, 3 Monate usw.) veröffentlicht wird, schwankt entsprechend dem Angebot und der Nachfrage nach Krediten zu einem bestimmten Zeitpunkt, eine Größe, die eng mit dem Konjunkturzyklus und der von der Europäischen Zentralbank zu einem bestimmten Zeitpunkt durchgeführten Geldpolitik verbunden ist.
Neben dem EURIBOR gibt es weitere gängige Referenzindizes wie den MIBOR, den IRS oder den IRPH für alle Institute, die derzeit kaum genutzt werden.
Ganz allgemein kann man sagen, dass die Entwicklung des Referenzzinssatzes, der die Kosten unserer Hypothek mit variablem Zinssatz bestimmt, von der Entwicklung des Wirtschaftszyklus abhängt. Normalerweise neigen die Zentralbanken in Zeiten wirtschaftlicher Prosperität dazu, mit ihren geldpolitischen Instrumenten die Zinssätze zu erhöhen, um einen übermäßigen Anstieg der Inflation und damit eine Abwertung der Vermögenswerte zu verhindern. Wenn also die Zinsen steigen, wird die Kreditaufnahme teurer, so dass Konsum und Investitionen leiden, was die "überhitzte", zu schnell wachsende Wirtschaft abkühlt und die Inflation ansteigen lässt.
Andererseits ergreifen die Zentralbanken in wirtschaftlichen Krisenzeiten in der Regel geldpolitische Expansionsmaßnahmen, wie z. B. die Bereitstellung von Liquidität für Finanzinstitute zu sehr niedrigen Kosten, um die Zinssätze zu senken und die Kreditaufnahme für Investitionen, Immobilienkäufe usw. attraktiver zu machen und so die Wirtschaft wieder anzukurbeln, und damit die Wirtschaft wieder ankurbeln.
Darüber hinaus können auch andere Faktoren die Entwicklung der Zinssätze beeinflussen, wie z. B. die Risikowahrnehmung der Finanzinstitute: Wenn sie ein künftiges Szenario wirtschaftlicher Unsicherheit wahrnehmen, können sie einen Anstieg der Zahlungsausfälle und damit des Risikos vorhersehen, was sie dazu veranlasst, die Zinssätze zu erhöhen, zu denen sie Geld verleihen, um diese eventuellen Zahlungsausfälle abzudecken, so dass auch die Referenzzinssätze unter Aufwärtsdruck stehen.
Bei Hypotheken mit variablem Zinssatz wird auf den vereinbarten Referenzzinssatz ein zusätzlicher Prozentsatz aufgeschlagen, der ebenfalls zwischen den Parteien vereinbart wird und der zur Deckung der finanziellen Marge der kreditnehmenden Bank oder Sparkasse dient. Die Differenz zwischen dem letztlich angewandten Zinssatz und dem Referenzzinssatz wird somit zur vereinbarten Differenz.
"Wenn beispielsweise eine Differenz von 0,9 % vereinbart wird und der EURIBOR derzeit bei 1 % liegt, würde der für das Darlehen geltende Zinssatz 1,9 % betragen".
Der variable Zinssatz meiner Hypothek wird durch den vereinbarten Referenzindex bestimmt (der sich im Laufe der Zeit weiterentwickelt), zu dem die Differenz hinzukommt, d. h. der Aufschlag, den das Finanzinstitut zur Deckung seiner Marge verlangt.
"Wenn alsobeispielsweise die Anwendung des EURIBOR vereinbart wird, der bei 1 % liegt, und zusätzlich eine Differenz von 0,9 % vereinbart wird, würde der für das Darlehen geltende Zinssatz 1,9 % betragen".
Bei Hypotheken mit variablem Zinssatz kann es vorkommen, dass die Entwicklung des Referenzzinssatzes zusammen mit der vereinbarten Differenz eine Zahl mit mehreren Nachkommastellen ergibt, was im Widerspruch zur Vereinbarung steht, dass der Zinssatz in regelmäßigen Abständen angepasst wird. ("Wenn der anzuwendende Zinssatz beispielsweise 1,8001 beträgt und ein variabler Zinssatz in Viertelpunkt-Schritten [von 0,25 bis 0,25] vereinbart wurde, muss ermittelt werden, ob der anzuwendende Zinssatz 1,75 % oder 2 % beträgt, mit den offensichtlichen wirtschaftlichen Folgen für den Schuldner").
Um die in der Vergangenheit aufgetretenen Exzesse der Finanzinstitute zu vermeiden, hat der Gesetzgeber diese Praxis durch die zwölfte Zusatzbestimmung des Gesetzes 44/2002 vom 22. November über Maßnahmen zur Reform des Finanzsystems eingeschränkt, indem er die Rundung auf das nächste vereinbarte Intervall begrenzte, ohne dass sie ein Achtel eines Punktes, d.h. (0,125%), überschreiten konnte. (
"In dem vorgeschlagenen Beispiel würde der Zinssatz also auf 1,75 % festgesetzt, da dieser Betrag zwischen den beiden Optionen [d. h. 1,75 % oder 2 %] am nächsten an 1,8001 liegt").
Neben dem vereinbarten Referenzsatz und der vereinbarten Spanne müssen wir das Vorhandensein möglicher Floor- oder Cap-Klauseln berücksichtigen, die den anwendbaren Zinssatz nach unten oder oben begrenzen, so dass, wenn der Referenzsatz zusammen mit der Spanne eine bestimmte Schwelle über- oder unterschreitet, diese Überschreitung nicht auf den Zinssatz angerechnet wird.
"Wird alsobeispielsweise eine Höchstgrenze von 5 % vereinbart, so wird, wenn der Referenzzinssatz diesen Betrag übersteigt, die Überschreitung nicht berücksichtigt, so dass nur 5 % Zinsen gezahlt werden. Wird hingegeneine Untergrenze von 1 % vereinbart, so wird bei einem Absinken des Referenzindexes unter dieses Niveau weiterhin die vereinbarte Untergrenze von 1 % angewandt.
In Bezug auf Untergrenzenklauseln ist anzumerken, dass diese nach den zahlreichen Rechtsstreitigkeiten, die in den letzten Jahren aufgrund der mangelnden Transparenz bei ihrer Vermarktung geführt wurden, durch das jüngste Gesetz 5/2019 zur Regelung von Immobilienkreditverträgen (Art. 21), aber es sollte auch berücksichtigt werden, dass dieselbe Vorschrift festlegt, dass der Zinssatz des Geschäfts nicht unter 0 liegen kann, so dass durch diese gesetzliche Bestimmung eine Untergrenze von 0 % festgelegt wird, so dass der Zinssatz des Geschäfts in keinem Fall negativ sein kann, da dies bedeuten würde, dass das Finanzinstitut dem Schuldner Zinsen zahlen muss, eine völlig unplausible Situation.
Der für das Darlehen geltende Zinssatz ändert sich im Falle eines variablen Darlehens nicht von Monat zu Monat entsprechend dem vereinbarten Referenzzinssatz, sondern es wird üblicherweise ein bestimmter Zeitpunkt festgelegt, zu dem regelmäßig die Höhe des Referenzzinssatzes zu diesem Zeitpunkt überprüft wird, und auf der Grundlage dieser Zahl wird der für den folgenden Zeitraum anzuwendende Zinssatz bestimmt.
Der gängigste Überprüfungszeitraum ist daher in der Regel jährlich, so dass einmal im Jahr der Wert des Referenzindexes als Bezugsgröße herangezogen wird und der im folgenden Jahr an das Finanzinstitut zu zahlende Betrag auf der Grundlage dieses Wertes aktualisiert wird.
Die Entwicklung der Benchmarks wird sowohl im Staatsanzeiger als auch auf der Website der Banco de España veröffentlicht.
Auch wenn es nicht üblich ist, ist es möglich, einen gemischten Zinssatz auf unser Hypothekendarlehen anzuwenden, d. h. eine Kombination aus einem festen und einem variablen Zinssatz.
In diesen Fällen wird in der Regel in der ersten Phase der Darlehenslaufzeit (2, 3, 4 oder 5 Jahre) der feste Zinssatz angewandt, um die anfängliche Zahlung zu stabilisieren, während während der restlichen Laufzeit des Darlehens ein zuvor vereinbarter variabler Zinssatz angewandt wird.
Die Antwort auf diese Frage kann nur negativ ausfallen, so dass die Bank oder Sparkasse den zuvor mit ihrem Kunden vereinbarten Zinssatz nicht einseitig ändern kann, da sie sich andernfalls eines eklatanten Bankmissbrauchs schuldig machen würde, der der Aufsichtsbehörde durchaus gemeldet werden kann.
Die Antwort auf diese Frage kann nur negativ ausfallen, d. h. die Bank oder Sparkasse kann nicht einseitig eine andere Differenzierung als die zuvor mit ihrem Kunden vereinbarte anwenden, da sie sich sonst eines eklatanten Fehlverhaltens im Bankgeschäft schuldig machen würde, das der Aufsichtsbehörde durchaus gemeldet werden kann.
Der Gesamtbetrag der Zinsen, den wir letztendlich an unsere Bank für das aufgenommene Hypothekendarlehen zahlen, hängt von der Höhe des geliehenen Kapitals, der Rückzahlungsdauer und dem angewandten Zinssatz ab und ist daher von Fall zu Fall verschieden.
Allerdings ist es heute, nach dem Inkrafttreten des Gesetzes über Immobilienkredite (Gesetz 5/2019), für den Abschluss eines Darlehensvertrags erforderlich, dass das Finanzinstitut uns zuvor eine Reihe von vorvertraglichen Informationen zur Verfügung gestellt hat, die alle in einem Dokument namens FEIN enthalten sind. Dieses Dokument muss eine "veranschaulichende Rückzahlungstabelle" enthalten, aus der der Kunde den Gesamtbetrag der zu zahlenden Raten mit der entsprechenden Aufteilung zwischen Kapital und Zinsen für jede Rate ersehen kann.
Auf der Grundlage dieser Informationen können wir, wenn das beantragte Darlehen zu einem festen Zinssatz gewährt wird, im Voraus genau wissen, welchen Gesamtbetrag an Zinsen wir während der Laufzeit des Darlehens zu zahlen haben werden. Handelt es sich hingegen um ein Darlehen mit variablem Zinssatz, so kann diese Tabelle einen Näherungswert für diesen Betrag unter Berücksichtigung des aktuellen Zinssatzes angeben, jedoch immer unter dem Vorbehalt, dass sich dieser Betrag auch scheinbar ändert, wenn der Zinssatz während der Laufzeit des Darlehens erheblichen Schwankungen unterliegt.
Dies ist zweifellos die große Frage, die sich alle Käufer stellen, wenn sie sich für die Aufnahme eines Hypothekendarlehens entscheiden. Auf diese Frage gibt es keine einheitliche Antwort, denn je nach Käufertyp, bisherigem Vermögen oder Ersparnissen, Risikobereitschaft, gegenwärtigem und künftigem Einkommen oder der aktuellen oder strukturellen Situation unserer Wirtschaft fällt die Antwort in die eine oder andere Richtung aus.
Festzinshypotheken, d. h. Hypotheken, bei denen man immer den gleichen Zinssatz und damit die gleiche Rate zahlt, richten sich also an konservativere Menschen mit größerer Risikoaversion, denn wenn man genau weiß, welche Rate man in den nächsten 20, 25 oder 30 Jahren jeden Monat zu zahlen hat, bietet das zweifellos eine gewisse Sicherheit, die uns hilft, unsere Finanzwirtschaft zu planen.
Unter dem Gesichtspunkt der Preisgestaltung kann nicht behauptet werden, dass die Hypothek mit festem Zinssatz besser ist als die Hypothek mit variablem Zinssatz, denn obwohl es stimmt, dass der Betrag zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses höher ist als der variable Zinssatz, kann es passieren, dass während der Laufzeit des Darlehens makroökonomische Ereignisse eintreten, die den variablen Zinssatz viel höher als den vereinbarten festen Zinssatz ansteigen lassen ("so, So wäre beispielsweise eine Festhypothek, die heute zu 2,5 % abgeschlossen werden könnte, ein gutes Geschäft, wenn die Zinssätze auf das Niveau der 1980er Jahre ansteigen würden, als sie über 15 % lagen").
Demgegenüber stehen die negativen Aspekte von Festzinskrediten wie folgt:
Zu den wichtigsten Vorteilen variabler Hypotheken gehört die Tatsache, dass die anfänglichen Rückzahlungen niedriger sind als bei der Wahl eines festen Zinssatzes, auch wenn der spätere Betrag von der Entwicklung des vereinbarten Referenzzinssatzes abhängt.
Wenn der Käufer davon ausgeht, dass die Zinssätze während der Laufzeit des Darlehens niedrig bleiben, und dies tatsächlich der Fall ist, ist das Geschäft rentabler, da weniger Zinsen gezahlt werden müssen als bei der Wahl eines festen Zinssatzes. Andererseits könnte im Falle einer makroökonomischen Externalität, die zu einem erheblichen Anstieg der Zinssätze führt, auch die Rate unseres Darlehens sehr stark ansteigen, so dass das Geschäft für den Käufer im Vergleich zu einem hypothetischen Darlehen mit festem Zinssatz nicht zufriedenstellend wäre.
Positiv zu vermerken ist außerdem, dass Hypotheken mit variablem Zinssatz eine längere Rückzahlungsdauer haben können (bis zu 40 Jahre nach gängiger Bankpraxis), was ebenfalls dazu beiträgt, den Betrag Ihrer monatlichen Rückzahlung zu verringern, da die Rückzahlung des ausstehenden Kapitals über einen längeren Zeitraum verteilt wird. Auf der anderen Seite ist als negativer Aspekt dieser längeren Fristverlängerung zu beachten, dass dies zu höheren Zinskosten führt, da die Schulden länger bestehen bleiben.
Dabei handelt es sich um eine Vereinbarung zwischen dem Schuldner der Hypothek und dem kreditgebenden Finanzinstitut, wonach der ursprünglich vereinbarte Zinssatz zugunsten des Schuldners gesenkt wird, wenn dieser eine Reihe zusätzlicher Produkte abschließt (z. B. Versicherungsverträge, Rentenpläne, direkte Gehaltseinzahlungen, Kreditkarten, Alarmanlagen für die Wohnung usw.).
Diese Frage ist insofern zu verneinen, als es derzeit strengstens verboten ist, andere Produkte zusammen mit einem Darlehen in einer Art "unteilbarem Paket" zu vermarkten.
Um diese Frage richtig zu verstehen, muss man bedenken, dass die Finanzinstitute in den letzten Jahren leider, um mehr Gewinn zu erzielen, die Vergabe von Krediten an den Abschluss zusätzlicher Produkte (wie Versicherungen, Rentenpläne, Investmentfonds, direkte Gehaltseinzahlung, Kreditkartenregistrierung, Abschluss von Sicherheitsalarmen, Finanzierung von Mobiltelefonen usw.) geknüpft haben, so dass der Kreditnehmer, wenn er keinen Kredit erhält, auch keine Kreditkarte bekommen kann.), so dass das Finanzinstitut das Geschäft ablehnen würde, wenn der Hypothekenschuldner diese Produkte nicht abschließen würde.
Angesichts dieser schlechten Bankpraxis hat die Regulierungsbehörde mit dem kürzlich erlassenen Gesetz 5/2019 vom 15. März zur Regelung von Immobilienkreditverträgen dieser Praxis einen Riegel vorgeschoben und strenge Vorschriften für diese Praktiken festgelegt.
So ist derzeit der gekoppelte Verkauf von Bankprodukten bei der Vergabe eines Kredits, d. h. das Angebot eines gemeinsamen Pakets, das aus dem Kredit und anderen zusätzlichen Produkten besteht, die zusammen angeboten werden, unter Androhung der Nichtigkeit jedes mit dem betreffenden Kredit verbundenen Vertrags vollständig verboten.
Ausgehend von einem allgemeinen Verbot des gebundenen oder gemeinsamen Verkaufs legt der Gesetzgeber eine Reihe von Ausnahmen fest, die der Verbraucher kennen sollte und die im Folgenden erläutert werden:
Zusammen mit dem hypothekarisch gesicherten Darlehen müssen zwei Produkte abgeschlossen werden, nämlich eine Lebensversicherung (um die Erfüllung der eingegangenen Verpflichtung im Todesfall des Schuldners zu gewährleisten) und eine Schadensversicherung für die mit der Hypothek belastete Immobilie (um sicherzustellen, dass die Immobilie, die als Sicherheit für das Darlehen dient, im Schadensfall repariert werden kann).
Auf jeden Fall sollte der obligatorische Abschluss dieser beiden Produkte nicht ausnahmslos mit dem Finanzinstitut erfolgen, das den Kredit gewährt, denn wenn wir ein ähnliches Produkt mit besseren wirtschaftlichen und Deckungsbedingungen bei einem konkurrierenden Unternehmen finden, können wir dieses zum Nachteil der von unserer Bank angebotenen Versicherung abschließen, die schlechtere Bedingungen hatte.
Der kombinierte Verkauf ist im Gegensatz zum verbundenen Verkauf der Verkauf zusätzlicher Produkte (Altersvorsorge, direkte Gehaltseinzahlung, Abschluss von Karten usw.), der getrennt erfolgt, so dass der Schuldner ein individuelles Angebot erhält, in dem die einzelnen Bedingungen jedes Produkts detailliert aufgeführt sind, so dass der Schuldner sie einzeln bewerten und in jedem Fall entscheiden kann, ob es ratsam ist, sie abzuschließen oder nicht.
Bietet uns das Finanzinstitut bei Abschluss eines bestimmten Finanzprodukts oder einer bestimmten Finanzdienstleistung eine Zinsverbilligung an, müssen wir dieses Angebot natürlich bewerten und feststellen, ob die Zinsverbilligung attraktiv genug ist oder nicht.
Auch aus operativer Sicht vereinfacht der Abschluss von Verträgen über alle Finanz- und Versicherungsprodukte und -dienstleistungen mit ein und demselben Unternehmen die von uns durchzuführenden Verwaltungsverfahren und stärkt zudem unsere künftige Verhandlungsmacht mit dem Unternehmen, denn wenn wir viele Produkte unter Vertrag haben, ist es angesichts des Risikos, uns in Zukunft als Kunden zu verlieren (was sich stark auf ihre Gewinnspanne auswirken würde), möglich, dass sie uns für künftige Verträge bessere Konditionen anbieten.
Negativ ist, dass wir, wenn wir alle unsere Produkte bei ein und demselben Unternehmen unter Vertrag nehmen, möglicherweise auf aggressivere Angebote von konkurrierenden Unternehmen verzichten, die uns einen besseren Preis oder bessere Servicebedingungen bieten könnten.
Eine Bankprovision ist das Entgelt (in Form eines Prozentsatzes oder eines bestimmten Betrags), das uns das Finanzinstitut für die Bereitstellung einer Dienstleistung oder eines Finanzprodukts berechnet.
Natürlich ist es legal, normal und selbstverständlich, dass eine Bank oder Sparkasse von ihren Kunden Gebühren für die von ihr angebotenen Finanzprodukte oder -dienstleistungen erhebt.
Um jedoch schlechte Bankpraktiken zu vermeiden, die dazu führen, dass die Kunden sehr hohe Gebühren zahlen müssen, ist die Erhebung von Gebühren durch den Gesetzgeber und die Bankenaufsicht stark reguliert, so dass die Finanzinstitute in den meisten Fällen nicht die Preise oder Prozentsätze anwenden können, die sie wollen, sondern durch eine Reihe von Beschränkungen, die in den geltenden Vorschriften festgelegt sind, gezwungen sind.
Siehe hierzu beispielsweise den Erlass EHA/2899/2011, in dem festgelegt ist, dass "Gebühren oder Auslagen nur für Dienstleistungen erhoben werden dürfen, die ein Kunde ausdrücklich verlangt oder akzeptiert hat", und dass "Gebühren (von Finanzinstituten) nur erhoben werden dürfen, wenn sie den tatsächlich erbrachten Dienstleistungen entsprechen".
Im Großen und Ganzen kann eine Bank während der Laufzeit des Kredits folgende Gebühren erheben:
Die Bearbeitungsgebühr, auch Studiengebühr genannt, ist die Gebühr, die das Finanzinstitut dem Kreditnehmer bei der Kreditvergabe für alle Verwaltungs- und Managementkosten in Rechnung stellt, die sich aus der Formalisierung des Kreditgeschäfts ergeben, wie z. B. die Kosten für die Zusammenstellung der vorbereitenden Unterlagen für den Kredit, die Analyse der Zahlungsfähigkeit des Kunden, die Ausarbeitung des Kreditvertrags usw.
So findet sich diese Art von Provisionen häufig in einigen Hypothekendarlehen, die als konkreter Betrag (z. B. 1000 €") oder als Prozentsatz des Vorgangs (z. B. 0,5 % des gewährten Darlehensbetrags") angegeben werden können.
Die Vermittlungs- oder Studiengebühr hat zu einigen Rechtsstreitigkeiten vor den Gerichten geführt, die sich jedoch dafür entschieden haben, sie für rechtmäßig zu erklären (siehe hierzu das Urteil des Obersten Gerichtshofs 44/2019 vom 23. Januar), sofern sie den tatsächlich entstandenen Kosten des Finanzinstituts entspricht und nicht offenkundig unverhältnismäßig ist.
Allerdings sieht das geltende Recht keine Obergrenze für ihre Höhe vor. Das neue Gesetz 5/2019 vom 15. März zur Regelung von Immobilienkreditverträgen legt jedoch fest, dass im Falle der Vereinbarung einer Vermittlungsgebühr diese nur einmal anfällt und alle Kosten für die Prüfung, Bearbeitung oder Gewährung des Kredits oder andere mit der Tätigkeit des Kreditgebers verbundene Kosten, die durch die Gewährung des Kredits entstehen, umfasst.
Hierbei handelt es sich um eine Gebühr, die das Finanzinstitut seinen Kunden in Rechnung stellt, wenn diese die monatliche Rate ihres Kredits nicht innerhalb der festgelegten Frist zahlen und die Bank oder Sparkasse deshalb wirksame Maßnahmen ergreifen muss, um die nicht gezahlte Rate einzutreiben. Diese Provision dient also dazu, die Institution für die Verwaltungskosten zu entschädigen (Anrufe von Telefonagenten, Reklamationen per E-Mail oder Post usw.), die durch die Verwaltung der Forderung wegen Nichtzahlung entstehen.
Gemäß den Vorschriften der spanischen Zentralbank ist die Gebühr für die Einforderung unbezahlter Forderungen rechtmäßig, sofern sie nicht automatisch bei Verzug erhoben wird, sondern nur dann, wenn das Finanzinstitut aufgrund des Verzugs Verwaltungsmaßnahmen ergreifen musste, um die verspätete Zahlung einzufordern und zu erhalten; in diesem Fall ist die Erhebung der Gebühr zum Ausgleich dieser Kosten zulässig. Ebenso ist die Bank von Spanien der Ansicht, dass sie in einem solchen Fall nur einmal erhoben werden darf.
Nach diesen Ausführungen muss auch darauf hingewiesen werden, dass es in der Rechtsprechung Gerichtsurteile gibt, die diese Art von Provisionen für nichtig erklären, weil sie als missbräuchlich angesehen werden (Urteil des Landgerichts von Cáceres 907/2017 vom 15. November), oder andere, in denen die Auffassung vertreten wurde, dass sie eine doppelte Strafe darstellen, die zu den Verzugszinsen hinzukommt, was ebenfalls ungerechtfertigt ist (Urteil des Landgerichts von Álava 739/2016 vom 30. Dezember).
Nach dem Inkrafttreten des Gesetzes 5/2019 vom 15. März, das die Immobilienkreditverträge regelt, ist es notwendig, sich auf den FIAE zu beziehen, ein Dokument, das das Finanzinstitut dem Schuldner aushändigen muss und in dem alle Merkmale und Kosten des Geschäfts aufgeführt sind, In diesem Dokument müssen die Gründe, die zu einer vorzeitigen Fälligkeit des Kredits führen können (z. B. Nichtzahlung), sowie die sich daraus ergebenden Kosten aufgeführt werden, wobei diese Provisionen als mit eingeschlossen betrachtet werden können, so dass sie, damit sie erhoben werden können, ausdrücklich in diesem Dokument aufgeführt sein müssen.
Dabei handelt es sich um eine Gebühr, die das Finanzinstitut von seinen Kunden erheben kann, wenn diese beschließen, das ausstehende Kapital ganz oder teilweise im Voraus zurückzuzahlen. Wenn der Schuldner also vor Fälligkeit beschließt, dass er das Geld nicht mehr schulden will, und es daher ganz oder teilweise zurückzahlt und die Schuld ganz oder teilweise erlischt, kann das Finanzinstitut eine Gebühr erheben, wenn eine Reihe gesetzlicher Voraussetzungen erfüllt ist.
Ausgehend davon, dass diese Art von Gebühr tatsächlich erhoben werden kann, ist darauf hinzuweisen, dass sie aufgrund ihrer potenziell hohen Höhe vom Gesetzgeber ausführlich und detailliert geregelt wurde, so dass die Bank oder Sparkasse diese Gebühr nur dann erheben kann, wenn die gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind.
Die Höhe und die Grenzen dieser Gebühr hängen also davon ab, wann das Hypothekendarlehen abgeschlossen wurde, da sie je nach den damals geltenden Vorschriften unterschiedlich hoch sind.
Unter Bezugnahme auf die derzeit geltenden Vorschriften für Hypotheken, die durch das Gesetz 5/2019 vom 15. März zur Regelung von Immobilienkreditverträgen festgelegt wurden, kann die Bank uns folgende Provisionen in Rechnung stellen:
1.- Für Darlehen mit variablem Zinssatz kann vertraglich eine Provision für die vorzeitige Rückzahlung in einer der beiden nachstehenden Modalitäten festgelegt werden (die sich gegenseitig ausschließen):
2.- Für Darlehen mit festem Zinssatz kann eine Vorfälligkeitsentschädigung vertraglich festgelegt werden, wobei die folgenden Grenzen gelten:
Die Novations- oder Änderungsgebühr ist die Gebühr, die ein Finanzinstitut erheben kann, wenn es mit seinem Kunden, dem Schuldner, eine Änderung der Darlehensbedingungen vereinbart. Diese Änderung kann so unterschiedliche Aspekte wie das Kapital (z. B. eine Kapitalerhöhung), eine Änderung der Zahlungsfrist, eine Änderung des vereinbarten Zinssatzes, eine Änderung der Garantien für das Geschäft oder sogar der für das Geschäft geltenden Tilgungsmethode betreffen.
Dies ist natürlich möglich und legal, sofern diese Gebühr und etwaige Beträge zuvor im Darlehensvertrag vereinbart wurden und alle Anforderungen an die Transparenz und Unlauterkeit der betreffenden Vertragsklausel erfüllt sind.
Wenn sich die Novation oder Änderung des Darlehens insbesondere auf den anzuwendenden Zinssatz bezieht, ist zu berücksichtigen, dass das Gesetz 5/2019 vom 15. März eine Reihe von Beschränkungen für dessen Erhebung vorsieht, nämlich:
Hierbei handelt es sich um die Gebühr, die das Finanzinstitut, das uns ursprünglich das Darlehen gewährt hat, von uns verlangen kann, wenn wir uns nachträglich entschließen, die Bank oder Sparkasse zu wechseln und unser Darlehen auf ein anderes Institut zu übertragen, das uns bessere Konditionen bietet (sei es in Bezug auf den Zinssatz, die Rückzahlungsfrist, das gewährte Kapital usw.).
Gemäß Artikel 3 des Gesetzes 2/1994 können bei Hypothekendarlehensübertragungen aufgrund eines Gläubigerwechsels, wenn das Hypothekendarlehen auf einen variablen Zinssatz bezogen ist, die folgenden Gebühren erhoben werden:
Ungeachtet dessen ist zu beachten, dass der Gesetzgeber für den Fall, dass der Forderungsübergang des Kreditgebers den Ersatz eines variablen Zinssatzes durch einen festen Zinssatz für die Restlaufzeit des Kredits zur Folge hat, eine besondere Regelung getroffen hat, die wie folgt lautet
Bei der Hypothekenlöschungsgebühr handelt es sich um eine Gebühr, die einige Finanzinstitute in der Vergangenheit von ihren Kunden für die Ausstellung einer Null-Bilanz-Bescheinigung erhoben haben, d. h. eines Dokuments, das bescheinigt, dass die Schuld getilgt wurde und sie daher mit der Aufhebung der Belastung einverstanden sind, oder gegebenenfalls für die Entsendung eines Vertreters des Instituts zur Unterzeichnung der Hypothekenlöschungsurkunde beim zuständigen Notar.
Die Bankenaufsichtsbehörde (siehe den Bericht 2016 des Beschwerdedienstes der spanischen Zentralbank) hält es derzeit für eine schlechte Bankpraxis, diese Bescheinigung oder die Reise eines Vertreters der Bank zur Unterzeichnung der Löschungsurkunde in Rechnung zu stellen.
Eine andere Sache ist, dass das Finanzinstitut uns auf Wunsch die Dienste einer Agentur anbietet, die die Eintragung der Hypothek übernimmt und dafür sorgt, dass diese Urkunde ausgestellt und die entsprechende Eintragung im Grundbuchamt vorgenommen wird. Wenn wir als Kunden in einem solchen Fall das uns unterbreitete Angebot annehmen, ist es natürlich kein Problem, dass das Finanzinstitut uns den vereinbarten Preis für diese Dienstleistungen in Rechnung stellt.
Der Tilgungsplan eines Hypothekarkredits ist ein Dokument, in dem alle Zahlungen aufgeführt sind, die der Schuldner während der gesamten Laufzeit des Kredits zu leisten hat, so dass wir vor der Unterzeichnung unseres Kredits wissen, wie viele Raten wir zahlen werden, wie hoch der Betrag ist, wie hoch das Kapital und die Zinsen sind, die in jeder Rate enthalten sind, und wie hoch das getilgte Kapital und das ausstehende Kapital zu einem bestimmten Zeitpunkt sind.
Diese Tilgungstabelle ist ein Dokument, das vom Finanzinstitut während des Kreditverhandlungsprozesses zur Verfügung gestellt werden muss, da das Gesetz vorschreibt, dass es Teil der vorvertraglichen Informationen über das Vorhaben ist, die in das so genannte Europäische Standardisierte Merkblatt (ESIS) aufzunehmen sind. Dies garantiert den Schutz der Hypothekenkunden, da sie umfassend darüber informiert sind, wie sich ihr Darlehen während seines gesamten Lebenszyklus verhalten wird.
Nachfolgend eine Simulation eines Tilgungsplans für ein Darlehen von 10.000 € mit einer Laufzeit von 12 Monaten und einem Zinssatz von 5 %:
Die Höhe jeder monatlichen Rate meines Darlehens wird durch die mathematische Formel bestimmt, die dem vereinbarten Rückzahlungssystem entspricht, auf das das beantragte Kapital, der vereinbarte Zinssatz und die vereinbarten Rückzahlungsfristen angewendet werden müssen.
Der Nominalzins, auch bekannt unter der Abkürzung TIN, ist der Zinssatz, den der Schuldner des Darlehens an das Finanzinstitut zu zahlen hat. Er wird durch einen bestimmten Prozentsatz bestimmt, wenn das Hypothekendarlehen zu einem festen Zinssatz vereinbart wurde, während er bei einem variablen Zinssatz durch die aktuelle Höhe des Referenzindexes zuzüglich der vereinbarten Differenz bestimmt wird.
"Wenn also beispielsweise ein fester Zinssatz von 2,5 % vereinbart wurde, beträgt der NIR des Geschäfts diese 2,5 %, während bei einem variablen Zinssatz, der sich auf den EURIBOR bezieht (der zu diesem Zeitpunkt bei 1 % lag), zuzüglich einer Differenz von einem halben Punkt, der NIR des Geschäfts zu diesem Zeitpunkt 1,5 % betragen würde.
Der effektive Jahreszins, auch bekannt unter der Abkürzung APR, ist eine finanzmathematische Formel, die es ermöglicht, die tatsächlichen Kosten eines Kredits zu ermitteln, wobei die Häufigkeit der Ratenzahlungen sowie die sonstigen Provisionen und Kosten, die der Kredit über den Nominalzins hinaus mit sich bringen kann, berücksichtigt werden.
Der effektive Jahreszins ist also der Referenzwert, den wir verwenden müssen, um die tatsächlichen Kosten unseres Kredits zu bewerten.
Der effektive Jahreszins wird anhand einer finanzmathematischen Formel berechnet, die das beantragte Kapital, den Nominalzinssatz, die Rückzahlungsdauer und die Häufigkeit der Ratenzahlung (jährlich, vierteljährlich, monatlich) sowie die zusätzlichen Kosten und Provisionen unseres Kredits berücksichtigt.
Der effektive Jahreszins unseres Kredits muss vom Finanzinstitut sowohl in den vorvertraglichen Unterlagen des Kredits als auch im Kreditvertrag selbst angegeben werden.
Wenn wir jedoch die Höhe des effektiven Jahreszinses unseres Kredits überprüfen möchten, stellt uns die Bankenaufsicht (d. h. die Bank von Spanien) einen Online-Rechner zur Verfügung, mit dem wir den effektiven Jahreszins unseres Kredits ermitteln können(hier klicken).
Während der NIR lediglich den nominalen Zinssatz für das Geschäft angibt, ist der effektive Jahreszins ein komplexerer Wert (um ihn zu erhalten, muss eine mathematische Formel angewendet werden), der neben dem Zinssatz weitere Variablen wie die Rückzahlungsdauer, die Häufigkeit der Zahlungen sowie andere Kosten und Gebühren des Geschäfts berücksichtigt.
Der effektive Jahreszins ist somit ein zuverlässigerer und geeigneterer Indikator für die tatsächlichen Kosten der Operation und ermöglicht den Vergleich verschiedener Darlehensoptionen mit unterschiedlichen Laufzeiten, Zinssätzen oder zusätzlichen Bedingungen (Kosten und Gebühren).
Daher sollte der Verbraucher den effektiven Jahreszins der Transaktion als Referenz nehmen, um richtig zu beurteilen, ob das erhaltene Angebot angemessen ist oder nicht, und um es mit anderen Optionen zu vergleichen, die von anderen Finanzinstituten angeboten werden können, um diejenige zu wählen, die am besten zu ihm passt.
Wenn wir beim Kauf unseres Hauses zusätzlich zum Kaufpreis und den darauf entfallenden Steuern eine Finanzierung durch ein Finanzinstitut in Anspruch nehmen, so ist dieses in der Lage, uns eine größere Sicherheit in Bezug auf das Risiko zu bieten, das wir bei der Gewährung von Krediten eingehen, wird zweifellos die Bestellung einer Hypothek auf die erworbene Immobilie verlangen, d. h. ein echtes Sicherungsrecht, das ihr im Falle der Nichtrückzahlung des gewährten Kredits die Befugnis gibt, die Zwangsversteigerung der Immobilie zu verlangen, um die notwendigen Mittel zur Begleichung der nicht bezahlten Schuld und der angefallenen Zinsen zu erhalten.
Das beantragte Darlehen wird also mit der Bestellung eines dinglichen Grundpfandrechts einhergehen, was eine Reihe zusätzlicher Kosten verursacht, die im Folgenden näher erläutert werden:
Derzeit und gemäß dem Gesetz 5/2019 vom 15. März zur Regelung von Immobilienkreditverträgen (Art. 14) werden, wenn diese Regelung anwendbar ist, was der Fall ist, wenn der Schuldner eine natürliche Person und der Kreditgeber ein Gewerbetreibender ist und die zu erwerbende Immobilie für Wohnzwecke bestimmt ist, die Kosten für die Bewertung der Immobilie vom Kreditnehmer getragen, d.h. dem Schuldner, der die Hypothek aufnimmt.
Somit muss der Käufer der Immobilie, der den Kredit beantragt, die Gebühren für den Immobiliengutachter zahlen.
Gegenwärtig und gemäß dem Gesetz 5/2019 vom 15. März zur Regelung von Immobilienkreditverträgen (Art. 14) werden, wenn diese Regelung anwendbar ist, was der Fall ist, wenn der Schuldner eine natürliche Person und der Gläubiger ein Gewerbetreibender ist und die zu erwerbende Immobilie für Wohnzwecke bestimmt ist, die Notargebühren für die Hypothekendarlehensurkunde sowie die angeforderten Kopien derselben vom Kreditgeber, d.h. der Bank oder Sparkasse, die uns das Geld für den Erwerb der Immobilie leiht, bezahlt.
In diesem Zusammenhang muss darauf hingewiesen werden, dass dies in der Vergangenheit ein sehr umstrittenes Thema war und zu zahlreichen Rechtsstreitigkeiten vor den Gerichten geführt hat, da die Finanzinstitute diese Kosten bis vor nicht allzu langer Zeit stets auf den Schuldner abgewälzt haben.
Um diese Praxis einzuschränken, werden die Kosten derzeit, wie bereits erwähnt, vom kreditgebenden Finanzinstitut übernommen, da es in Wirklichkeit die interessierte Partei bei der Eintragung der Hypothek im Grundbuch ist, da es sich um eine Garantie zu seinen Gunsten im Falle der Nichtzahlung handelt.
Gemäß dem aktuellen Wortlaut von Artikel 29 des Gesetzes über die Grunderwerbssteuer und die Stempelsteuer (in der Fassung des Königlichen Gesetzesdekrets 17/2018)"gilt im Falle von Darlehensverträgen mit Hypothekengarantie der Darlehensgeber als Steuerpflichtiger".
Daher wird das Finanzinstitut die Steuerlast der Stempelsteuer, die durch den Darlehensvertrag mit Hypothekengarantie entsteht, übernehmen.
Auf diese Frage kann keine einheitliche Antwort gegeben werden, da es sich bei dieser Steuer gemäß dem Gesetz 22/2009 vom 18. Dezember um eine an die Autonomen Gemeinschaften abgetretene Steuer handelt, so dass die Höhe dieser Steuer je nach den spezifischen Vorschriften der einzelnen Gebiete unterschiedlich ausfällt.
Gegenwärtig und gemäß dem Gesetz 5/2019 vom 15. März zur Regelung von Immobilienkreditverträgen (Art. 14), wenn diese Regelung anwendbar ist, was der Fall ist, wenn der Schuldner eine natürliche Person ist, der Gläubiger ein Gewerbetreibender, und die zu erwerbende Immobilie für Wohnzwecke bestimmt ist, werden die Kosten für die Eintragung der Garantien im Grundbuch dem Kreditgeber, d.h. dem kreditgebenden Finanzunternehmen, das das Geld verleiht, entsprechen.
Gemäß dem Gesetz 5/2019 vom 15. März zur Regelung von Immobilienkreditverträgen (Art. 14) werden, wenn diese Regelung anwendbar ist, was der Fall ist, wenn der Schuldner eine natürliche Person und der Gläubiger ein Gewerbetreibender ist und die zu erwerbende Immobilie zu Wohnzwecken genutzt wird, die Gebühren der Agentur, die den gesamten Bewilligungsprozess, die Begleichung der Steuern und die Eintragung der Urkunde bearbeitet und koordiniert, dem Kreditgeber, d.h. dem Finanzinstitut, das uns das Geld leiht, entsprechen.
Der Erwerb einer Immobilie ist nämlich mit steuerlichen Kosten verbunden, da er der Besteuerung unterliegt. Im Falle eines Neubaus muss der Käufer die Mehrwertsteuer zahlen, während bei gebrauchten Häusern die Grunderwerbssteuer gilt.
Die Höhe des zu zahlenden Betrags hängt von den zahlreichen Variablen in den komplexen Steuervorschriften ab. Im Großen und Ganzen schätzt man jedoch, dass die Steuerbelastung beim Kauf einer Wohnung in der Regel etwa 10 % des Kaufpreises beträgt.
Am Ende der Laufzeit des Darlehens, wenn das gesamte uns überlassene Geld zurückgezahlt ist, muss ein zusätzliches Verfahren durchgeführt werden, nämlich die Löschung der Hypothekenbelastung im Grundbuch, denn obwohl das Darlehen zurückgezahlt ist, wird im Grundbuch immer noch vermerkt, dass die Immobilie mit einer Hypothek belastet ist, was z. B. einen Verkauf erschweren kann.
In diesem Fall obliegt die Ausstellung der Löschungsurkunde und ihre Eintragung im Grundbuch dem Eigentümer der Immobilie, der dieses Verfahren durchführen muss, sobald das Darlehen zurückgezahlt und getilgt ist.
Wenn der Eigentümer diese Verfahren nicht selbst durchführen möchte, kann er gegen Zahlung der vereinbarten Gebühren eine Agentur damit beauftragen, sie in seinem Namen durchzuführen.
Dies ist heute nicht mehr der Fall. In der Vergangenheit (beim Erwerb von Wohneigentum vor dem 1. Januar 2013) konnten die für Hypothekenzahlungen gezahlten Beträge im Einkommensteuergesetz (IRPF) für Investitionen in den Erstwohnsitz abgezogen werden. Dies ist jedoch nicht mehr der Fall, so dass der Erwerb von Wohneigentum derzeit keine nennenswerten Steuervorteile bietet.
In der Vergangenheit haben die Finanzinstitute in Ermangelung einer ausdrücklichen Regelung die gesamten Kosten der Hypothekentransaktion auf den Schuldner abgewälzt, d. h. die Makler-, Notar- und Grundbuchgebühren.
Angesichts dieser Situation haben viele Schuldner gegen diese Praxis geklagt, bis der Oberste Gerichtshof in einem Urteil vom 23. Januar 2019 feststellte, dass die Notar- und Vermittlungsgebühren zur Hälfte vom Schuldner und vom Finanzinstitut zu tragen sind, während die Kosten für die Eintragung im Grundbuch ausschließlich vom Kreditgeber zu tragen sind.
Wenn Sie also in der Vergangenheit eine Hypothek aufgenommen und alle Kosten übernommen haben, können Sie vor Gericht versuchen, den Betrag zurückzuerhalten, der diesen Konzepten entspricht und für dessen Zahlung Sie nicht verantwortlich waren. Was die Durchführbarkeit dieses Prozesses, seinen Zeitrahmen und die Kosten betrifft, ist es in jedem Fall sehr empfehlenswert, einen Anwalt zu konsultieren, der Sie bei der Einleitung dieses Verfahrens angemessen beraten kann.
Verzugszinsen, auch Verzugszinsen genannt, sind die Zinsen, die der Schuldner an den Hypothekengläubiger zahlen muss, wenn er eine oder mehrere Raten des Kredits nicht bezahlt.
Verzugszinsen sind also eine Art Strafe oder Entschädigung, die der Schuldner an die Bank oder Sparkasse zahlen muss, um sie für die Verluste und Schäden zu entschädigen, die ihr durch die Nichtbezahlung der Schuld entstehen.
Gemäß Artikel 25 des Gesetzes 5/2019 vom 15. März zur Regelung von Immobilienkreditverträgen dürfen die Verzugszinsen in den Fällen, in denen diese Regelung anwendbar ist (d.h. bei Krediten, die zwischen einem Verbraucher als Schuldner und einem Gewerbetreibenden als Kreditgeber für den Erwerb von Wohnraum abgeschlossen werden), den vereinbarten Kreditzinssatz nicht um 3 Prozentpunkte übersteigen.
"Wenn also beispielsweise ein fester Zinssatz von 2,5 % vereinbart wurde, dürfen die Verzugszinsen für das Darlehen 5,5 % nicht überschreiten".
Gemäß Artikel 25 des Gesetzes 5/2019 vom 15. März zur Regelung von Immobilienkreditverträgen werden in den Fällen, in denen diese Regelung anwendbar ist (d.h. bei Krediten, die zwischen einem Verbraucher als Schuldner und einem Gewerbetreibenden als Gläubiger für den Erwerb von Wohnraum abgeschlossen werden), die Verzugszinsen auf die ausstehende und überfällige Hauptsumme, d.h. auf die unbezahlte Schuld, berechnet.
"Wenn also beispielsweise 3 Raten von 1.DieVerzugszinsen werden auf diese 3.000 € angewandt".
Die oben genannte Verordnung legt ebenfalls fest, dass diese Verzugszinsen nicht kapitalisiert werden können, so dass die Verzugszinsen nicht auf die bereits angefallenen Verzugszinsen aufgeschlagen werden können, was den Schuldner schützt und verhindert, dass er in den so genannten Anatokismus gerät, der die Schulden des Einzelnen bei dem Finanzinstitut erheblich erhöhen würde.
Die Antwort auf diese Frage ist zu verneinen, denn gemäß Artikel 25 des Gesetzes 5/2019 vom 15. März zur Regelung von Immobilienkreditverträgen ist diese Vorschrift anwendbar (d.h. für Kredite, die zwischen einem Verbraucher als Schuldner und einem Gewerbetreibenden als Gläubiger abgeschlossen werden), für den Kauf von Wohneigentum), lassen die Grenzen für die Verzugszinsen (d. h. maximal drei Prozentpunkte über den Darlehenszinsen) keine anderslautende Vereinbarung zu, so dass eine Vereinbarung über einen höheren Zinssatz oder eine vom Finanzinstitut auferlegte Klausel mit einem höheren Prozentsatz nichtig wäre.
Befindet sich der Schuldner in einer sehr schlechten wirtschaftlichen Lage, so dass er nicht in der Lage ist, die Kreditraten wiederholt zu zahlen, so dass sich die ausbleibenden Zahlungen der monatlichen Raten häufen, ohne dass es Anzeichen dafür gibt, dass sich die Situation ändern könnte, wird das Finanzinstitut höchstwahrscheinlich ein gerichtliches Zwangsvollstreckungsverfahren einleiten, um zu versuchen, die entstandene Schuld und die aufgelaufenen Zinsen einzutreiben.
In diesem Fall muss man wissen, dass unsere Immobilie nicht für die gesamte Schuld haftet, sondern höchstens für den vereinbarten Höchstbetrag der Hypothekenschuld (Artikel 12 und 114 des Hypothekengesetzes), der die Darlehenssumme, die vereinbarten Zinsen, sowohl Zinsen als auch Verzugszinsen, sowie die Prozesskosten und Auslagen des Verfahrens umfasst.
Im Hinblick auf diese maximale hypothekarische Haftung der Immobilie ist es notwendig, darauf hinzuweisen, dass das Gesetz 5/2019 für nicht gezahlte Zinsen, sowohl für die Vergütung als auch für den Verzug, Grenzen festlegt, so dass unsere Immobilie nur bis zu 5 Jahren für nicht gezahlte Zinsen haften kann (Art. 114 des Hypothekengesetzes und 220 der Hypothekenverordnung).
Wenn Sie Ihre Hypothek vor Jahren, also vor Inkrafttreten des Gesetzes 5/2019, abgeschlossen haben und Ihr Hypothekarkreditvertrag sehr hohe Verzugszinsen vorsieht, können Sie gerichtlich versuchen, diese Klausel für nichtig zu erklären, da sie missbräuchlich ist, d. h. ein unangemessenes Missverhältnis zugunsten des Finanzinstituts und zum Nachteil des Verbrauchers darstellt.
In diesem Zusammenhang ist die Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs zu diesem Thema (Urteil 364/2016 vom 3. Juni) zu berücksichtigen, wonach Verzugszinsen, die den vereinbarten Zinssatz um 2 Prozentpunkte übersteigen, missbräuchlich sind.
Außerdem ist zu bedenken, dass, wenn die vereinbarten Verzugszinsen tatsächlich missbräuchlich wären, dies die Nichtigkeit der betreffenden Klausel zur Folge hätte, so dass sie nicht gemildert oder auf einen niedrigeren Betrag herabgesetzt werden könnten; in einem solchen Fall könnten jedoch nur Entgeltzinsen erhoben werden, nicht aber Verzugszinsen (die in der Regel höher sind und die Schuld gegenüber dem Finanzinstitut erheblich erhöhen).
Vorzeitige Fälligkeitsklauseln sind eine Reihe von Vereinbarungen im Hypothekarkreditvertrag, die es einer der Parteien (in diesem Fall dem Finanzinstitut) ermöglichen, den Vertrag zu kündigen, d. h. ihn vor Erreichen des ursprünglich festgelegten Fälligkeitsdatums zu beenden, wobei das Finanzinstitut die Rückzahlung des gesamten ausstehenden Kapitals vor Erreichen der ursprünglich festgelegten Laufzeit von 20, 25, 30 oder mehr Jahren verlangen kann.
"Wenn beispielsweise ein Hypothekendarlehen mit einer Laufzeit von 30 Jahren und einem Betrag von 200.000 € vereinbart wurde, der Schuldner aber nach 5 Jahren seine Raten nicht mehr zahlt, kann das Finanzinstitut den Vertrag kündigen und zu diesem Zeitpunkt, d. h. nach nur 5 Jahren, die Rückzahlung der gesamten ausstehenden Schuld, also beispielsweise 180.000 €, verlangen.
Von den am häufigsten vorkommenden Klauseln zur vorzeitigen Fälligkeit ist die der Nichtbezahlung der Schuld zweifellos die wichtigste. Wenn der Schuldner des Hypothekendarlehens also eine Reihe von monatlichen Raten nicht zahlt, kann das Finanzinstitut den Vertrag einseitig kündigen, d. h. es kann feststellen, dass der Vertrag beendet ist, und daher die vorzeitige Erfüllung der Verpflichtung verlangen, was bedeutet, dass der Schuldner das gesamte zu diesem Zeitpunkt ausstehende Kapital zurückzahlen muss, oder andernfalls wird das Finanzinstitut ein Zwangsvollstreckungsverfahren einleiten, um die Immobilie zwangszuversteigern und so einen Teil oder die gesamte bestehende Schuld einzutreiben.
Gemäß der geltenden Gesetzgebung, d.h. dem Gesetz 5/2019 vom 15. März zur Regelung von Verbraucherkreditverträgen, wenn diese anwendbar sind, d.h. bei Darlehen, die zwischen Verbrauchern als Schuldnern und Gewerbetreibenden als Gläubigern für den Erwerb von Wohnraum abgeschlossen werden, kann das Finanzinstitut der Fälligkeit des Darlehens nur dann zustimmen, wenn eine Situation des Verzugs eintritt, d.h. die Nichtzahlung eines Teils des Darlehenskapitals oder der Zinsen, die die folgenden Schwellenwerte erreicht:
Gemäß der geltenden Gesetzgebung, d.h. dem Gesetz 5/2019 vom 15. März zur Regelung von Verbraucherkreditverträgen, wenn diese anwendbar sind, d.h. bei Krediten zwischen Verbrauchern als Schuldner und Gewerbetreibenden als Gläubiger für den Erwerb von Wohnraum, muss mich das Finanzinstitut, wenn ich als Schuldner bereits einen hohen Betrag schulde, ein letztes Mal zur Zahlung auffordern und mir eine Zahlungsfrist von einem Monat einräumen, mit der Warnung, dass ich, wenn ich die Anforderungen für die Erklärung der Fälligkeit des Darlehens nicht erfülle, im Voraus zahlen muss, Wenn die Voraussetzungen für die vorzeitige Fälligkeit des Darlehens erfüllt sind, muss das Finanzinstitut ein letztes Mal zur Zahlung auffordern und mir eine Zahlungsfrist von einem Monat einräumen, mit der Warnung, dass es die gesamte Darlehensschuld einfordern kann, wenn ich nicht die gesamte unbezahlte Schuld begleiche.
Die Antwort auf diese Frage kann nur negativ ausfallen, denn nach der geltenden Gesetzgebung, d.h. dem Gesetz 5/2019 vom 15. März zur Regelung von Verbraucherkreditverträgen, sind die Vorschriften über die vorzeitige Fälligkeit von Darlehen, die zwischen Verbrauchern als Schuldnern und Gewerbetreibenden als Gläubigern für den Erwerb von Wohnraum abgeschlossen werden, zwingend bzw. ius cogens, was keine anderslautende Vereinbarung zulässt.
Wenn die Parteien also Bedingungen für eine vorzeitige Fälligkeit wegen Nichtzahlung vereinbaren, die für den Schuldner nachteiliger sind als die gesetzlichen Bestimmungen, können solche Klauseln von den Gerichten für nichtig erklärt werden und haben daher keinerlei Wirkung.
Die Antwort auf diese Frage ist zweifellos komplex, aber aus meiner persönlichen Erfahrung als Notar empfehle ich, dass der Hypothekenschuldner vom ersten Moment an zu seinem Finanzinstitut gehen sollte, um die Situation zu erklären und zu versuchen, eine vorübergehende Lösung zu finden.
Wenn wir also als Hypothekenschuldner in eine schlechte wirtschaftliche Lage geraten, die uns daran hindert, unsere monatliche Hypothekenzahlung zu leisten, ist es am vernünftigsten, so schnell wie möglich zu unserer Bank oder Sparkasse zu gehen und die Situation zu erklären, um zu versuchen, eine vorübergehende Lösung für diese schwierige wirtschaftliche Situation zu finden, zum Beispiel mit der Bank eine tilgungsfreie Zeit (von 12 oder 24 Monaten) aushandeln, in der nur die Zinsen gezahlt werden, oder eine Novation des Kredits mit einer Verlängerung der Zahlungsfrist aushandeln, um den monatlichen Betrag der Raten auf einen niedrigeren Betrag zu reduzieren, der in unserer wirtschaftlichen Situation angenommen werden kann.
In jedem Fall liegt es in den Händen des Finanzinstituts, ob es diese Alternativen akzeptiert (insbesondere wenn es davon ausgeht, dass der Schuldner innerhalb eines angemessenen Zeitraums sein finanzielles Gleichgewicht wiederherstellen kann) oder nicht. Aus der Sicht der Wahrnehmung kann man jedoch nur sagen, dass die Finanzinstitute heute sensibler für die Suche nach Alternativen in diesen Fällen sind, so dass sie nicht mehr so unflexibel sind wie in der Vergangenheit, als es bei der geringsten Nichtzahlung keine Verhandlungen gab (man muss bedenken, dass die Bankvorschriften heutzutage die Finanzinstitute im Falle eines Zahlungsausfalls bestrafen), Die Bankenvorschriften bestrafen die Institute bei einem Ausfall, so dass sie versuchen, alle möglichen Lösungen zu finden, bevor sie die vorzeitige Fälligkeit der Schulden erklären, da dies hohe Kosten für Rückstellungen mit sich bringt, was sich wiederum auf die Ergebnisse und die Kapital- und Solvabilitätskennzahlen auswirkt.)).
Aus meiner Erfahrung als Notar ist dies natürlich eine sehr schlechte Lösung, denn Privatkredite sind kurzfristige Schulden mit viel höheren Rückzahlungen und viel teureren Zinssätzen.
Wenn ich also einen Privatkredit aufnehme, um die unbezahlten Hypothekenschulden zu begleichen, gerate ich in eine Schuldenspirale, in der ich viel teurere Zinsen zahle, viel mehr Geld schulde und am Ende weder die Hypotheken- noch die Privatkreditrückzahlungen leisten kann.
Wenn nämlich die Darlehensschuld nicht beglichen wird und sehr hohe Beträge erreicht, so dass die vorzeitige Fälligkeit der Verbindlichkeit erklärt werden muss, ist das Finanzinstitut rechtlich befugt, die Zwangsvollstreckung einzuleiten, d. h. ein gerichtliches Verfahren, das, wenn nichts dagegen unternommen wird, mit der Versteigerung meines Hauses endet, was dazu führt, dass ich mein Eigentum an den Bieter verliere, der vor Gericht das höchste Gebot abgibt, oder, wenn niemand anderes bietet, an den Meistbietenden, wenn nichts weiter unternommen wird, mit einer Versteigerung meines Hauses enden wird, was bedeutet, dass ich das Eigentum zugunsten des Bieters verliere, der vor Gericht das höchste Gebot abgibt, oder, wenn niemand bietet, wird es das Finanzunternehmen sein, dem das Haus zur Begleichung der bestehenden Schulden zugesprochen wird.
Die so genannte "dation in payment", d. h. die Möglichkeit der Rückgabe des Besitzes und des Eigentums an der Immobilie an das Finanzinstitut zur Begleichung der bestehenden Schulden, ist, anders als in anderen Ländern, keine gesetzlich vorgesehene einseitige Befugnis des Schuldners, so dass es im Prinzip nicht möglich ist, "die Schlüssel an die Bank zurückzugeben" und die bestehenden Schulden zu begleichen.
In bestimmten Fällen ist es jedoch möglich, mit der Bank zu verhandeln, so dass diese schließlich die Übertragung der Immobilie zur Begleichung der bestehenden Schulden akzeptiert, so dass die Bank, sobald das Eigentum an der Immobilie auf die Bank übergegangen ist, von uns nichts mehr für die entstandenen und unbezahlten Schulden fordert.
Das ist nicht so einfach zu beantworten, denn selbst wenn die Bank mein Haus zugesprochen bekommt, ist die Frage nicht erledigt. In diesem Zusammenhang ist zu beachten, dass das Gesetz Nr. 1/2000 über das Zivilverfahren, das die Zwangsvollstreckung regelt, eine Reihe von Zuschlagswerten festlegt, wenn bei der Versteigerung kein Bieter zustande gekommen ist (siehe Artikel 671 des genannten Gesetzes).
Wenn also der Zuschlagswert höher ist als die bestehenden Schulden, muss die Differenz an den Schuldner zurückgezahlt werden, um eine ungerechtfertigte Bereicherung des Finanzinstituts zu vermeiden. Dies ist jedoch nicht der häufigste Fall, sondern die normalste Situation ist, dass noch eine Restschuld besteht, die den Wert der Immobilie übersteigt.
In diesen Fällen kann das Finanzinstitut die Restschuld von uns einfordern, worauf wir mit unserem eigenen Vermögen antworten müssen, da die vermögensrechtliche Haftung des Schuldners gemäß Artikel 1911 des Zivilgesetzbuches universell ist, was bedeutet, dass der Schuldner seine Schulden mit seinem gesamten gegenwärtigen und zukünftigen Vermögen begleicht.
Wenn die Zwangsvollstreckung tatsächlich ihre letzte Konsequenz zieht, d. h. die Immobilie versteigert und an einen Bieter vergeben wird oder gegebenenfalls der Hypothekengläubiger den Zuschlag erhält, hat der Schuldner leider das Eigentum an der Immobilie verloren, was seine Verpflichtung zum Verlassen der Immobilie begründet.
Wenn sie das Grundstück dennoch nicht verlassen, sieht das Zivilprozessgesetz selbst vor, dass die Bewohner des Grundstücks zwangsgeräumt werden, d. h. ihre Zwangsräumung durch einen gerichtlichen Umzug, der gegebenenfalls von den staatlichen Sicherheitskräften und -korps unterstützt wird.
Um solche dramatischen Situationen zu vermeiden, wird Personen, die sich in dieser Situation befinden, empfohlen, sich so schnell wie möglich an die Sozialdienste ihrer Gemeinde oder autonomen Gemeinschaft zu wenden, um eine alternative Wohnhilfe zu erhalten.
Ein Darlehen ist ein Vertrag zwischen zwei Parteien, bei dem eine Partei, der so genannte Gläubiger, der anderen Partei, dem so genannten Schuldner, einen Geldbetrag leiht und der Schuldner sich verpflichtet, diesen Geldbetrag innerhalb eines bestimmten Zeitraums zurückzuzahlen, in der Regel durch eine über die Zeit verteilte Rückzahlung in regelmäßigen Raten (meist monatlich), bis das gesamte geliehene Kapital zurückgezahlt ist.
Da es sich um ein belastendes Geschäft handelt, erhält der Gläubiger für das Ausleihen von Geld eine Gegenleistung in Form eines vereinbarten Zinses, so dass der Schuldner dem Gläubiger neben der Rückzahlung des geliehenen Kapitals einen Zinssatz zahlt, mit dem der Gläubiger einen Gewinn erzielt.
Ein Hypothekendarlehen ist eine Darlehensart, bei der der Gläubiger angesichts des üblicherweise hohen Darlehensbetrags als zusätzliche Sicherheit für die Erfüllung der Geldverpflichtung (d. h. die Rückzahlung des geliehenen Geldes) die Bestellung eines dinglichen Pfandrechts an einer im Eigentum des Schuldners stehenden Immobilie verlangt, damit, Im Falle der Nichtzahlung hat der Gläubiger das Recht, zusätzlich zu den Vermögenswerten, die der Schuldner zur Begleichung der Schuld besitzt, im Wege der Zwangsvollstreckung die Veräußerung dieser Vermögenswerte zu verlangen, um mit dem Erlös aus der Versteigerung die Schuld zu begleichen.
Bei der Unterzeichnung eines Hypothekendarlehens werden also in Wirklichkeit zwei verschiedene Rechtsakte vollzogen. Erstens einen Darlehensvertrag und zweitens die Begründung eines dinglichen Rechts zugunsten des Hypothekengläubigers.
In Wirklichkeit kann ein Hypothekendarlehen zur Finanzierung jeder gewünschten Operation verwendet werden, vom Kauf einer Immobilie oder eines Autos bis hin zur Beschaffung des erforderlichen Kapitals für die Gründung eines Unternehmens oder für eine Investition in ein bestehendes Unternehmen.
Kurz gesagt, die Bestellung eines dinglichen Rechts auf eine Immobilie, die einem Schuldner gehört, als Sicherheit für eine Darlehensoperation ist ein Mittel, das zur Finanzierung jeder Art von Operation verwendet werden kann, unabhängig von der Bestimmung des geliehenen Geldes, wenn die Vertragsparteien dies vereinbaren.
Die Realität des Marktes zeigt uns jedoch, dass die meisten Personen, die den Kauf einer Immobilie in Erwägung ziehen, angesichts der gegenwärtig hohen Immobilienpreise auf einen Kredit eines Finanzinstituts zurückgreifen, und dass die Vertragsparteien in diesen Fällen, um die Begleichung dieser Schulden für den Erwerb einer Wohnung sicherzustellen, auf die Einrichtung eines dinglichen Rechts auf die betreffende Immobilie zurückgreifen, um größere Garantien für das Kreditgeschäft zu bieten, es rentabel zu machen und somit zu gewährleisten, dass die Mehrheit der Bevölkerung Zugang zu einem Eigenheim hat.
Die Antwort auf diese Frage lautet natürlich nein, so dass es zwar für die meisten Familien üblich ist, ein Hypothekendarlehen für den Kauf ihrer ersten Wohnung oder ihres gewöhnlichen Wohnsitzes, d. h. der Wohnung, in der sie die meiste Zeit des Jahres leben, aufzunehmen, dass sie aber bei ausreichender finanzieller Leistungsfähigkeit auch ein Hypothekendarlehen für den Kauf einer Zweitwohnung für den Urlaub aufnehmen können.
Kurz gesagt, es ist üblich, ein Hypothekendarlehen für den Erwerb des gewöhnlichen Wohnsitzes aufzunehmen, aber wenn man über ein ausreichendes Einkommen verfügt und ein Finanzinstitut dies bewilligt, steht der Aufnahme eines zweiten oder weiteren Hypothekendarlehens für den Erwerb einer zweiten Wohnung nichts im Wege.
In Anbetracht der Bedeutung, die der Erwerb eines Hauptwohnsitzes für eine Durchschnittsfamilie hat, gibt es eine Fülle von Rechtsvorschriften, die speziell die Hypothekarkreditgeschäfte für den Erwerb von Wohneigentum regeln und dabei einen größeren Verbraucherschutz anstreben, zum Beispiel im Gesetz 5/2019 vom 15. März zur Regelung von Immobilienkreditverträgen oder in den Vorschriften der Zivilprozessordnung über die Zwangsvollstreckung von Hypotheken, die einen größeren Schutz und eine vorteilhaftere Regelung für gewöhnliche Wohnungen als für alle anderen bietet.
Je nach Art der Vertragsparteien, d. h. wenn der Schuldner eine Privatperson und der Gläubiger ein Gewerbetreibender ist, oder je nach Art der gekauften Immobilie (z. B. ob es sich um einen Hauptwohnsitz handelt oder nicht), gelten also die einen oder die anderen Vorschriften für die Transaktion.
In den Protokollen über Hypothekendarlehen ist es notwendig, dass die Parteien, insbesondere der Hypothekenschuldner, eine bestimmte Adresse angeben, da von dort aus jede Art von zuverlässiger Benachrichtigung, die die kreditgebende Stelle dem Schuldner im Zusammenhang mit allen während der Laufzeit des Darlehensvertrags auftretenden Wechselfällen zukommen lassen muss, erfolgen wird.
"Tritt beispielsweise ein Verzug ein und muss das Finanzinstitut die unbezahlte Schuld einfordern, so kann es dies tun, indem es die Forderung für diesen Verzug unter der von den Parteien festgelegten Adresse zuverlässig anmeldet".
In der Praxis wird bei den meisten Transaktionen die mit der Hypothek belastete Immobilie selbst als Zahlungsadresse für die Zwecke der Zustellung festgelegt, es sei denn, es handelt sich um einen Zweitwohnsitz, der für Urlaubszwecke genutzt wird; in diesem Fall kann vereinbart werden, dass der gewöhnliche Wohnsitz des Schuldners als Zustellungsadresse festgelegt wird.
Die mit einem Hypothekendarlehen verbundene Kaution ist das Bankkonto, von dem der Schuldner die Darlehenseinnahmen abbuchen lässt, so dass die Bank oder Sparkasse uns in jedem vereinbarten Zeitraum (in der Regel Monat für Monat) eine Quittung auf dieses Konto schickt, um die entsprechende monatliche Zahlung für unser Hypothekendarlehen einzuziehen.
Wenn Sie einen Hypothekarkredit bei einem bestimmten Finanzinstitut beantragen, ist es außerdem normal und sinnvoll, dort ein Bankkonto zu haben, um die Bezahlung dieser Rechnungen für beide Seiten zu erleichtern.
Es ist in der Tat legal und durchaus möglich, einen Kredit in einer anderen Währung als dem Euro aufzunehmen, der in Spanien gesetzliches Zahlungsmittel ist. In diesem Fall werden sowohl das geliehene Kapital als auch die zu leistenden Rückzahlungen an die gewählte andere Währung (z. B.US-Dollar, japanischer Yen usw.) gekoppelt.
Bei dieser Art von Geschäften muss sich der Verbraucher darüber im Klaren sein, dass sie ein hohes Risiko darstellen, da die bestehenden Schulden nicht nur von der monatlichen Rückzahlung, sondern auch vom Wechselkurs der betreffenden Währung abhängen. Wenn also diese andere Währung stark an Wert gewinnt und unser Einkommen in Euro ist, wird es viel teurer, die notwendigen Devisen zu haben, um jede monatliche Rate zu bezahlen, was bedeutet, dass unsere Schulden wachsen werden. Andererseits würden wir von einer Abwertung dieser Währung profitieren, wenn die Fluktuation für unsere Interessen günstig wäre.
In Anbetracht der obigen Ausführungen erscheint es nicht vernünftig, dass ein privater Verbraucher ohne umfassende Kenntnisse der Funktionsweise der Finanz- und Devisenmärkte und mit einem Einkommen in Spanien in Euro ein solches Hypothekendarlehen aufnimmt, denn je nach Schwankung dieser Währung könnte er viel Geld verlieren, wie es in den vergangenen Jahrzehnten im spanischen Finanzsektor geschehen ist, als viele Menschen, um Geld zu sparen, an den japanischen Yen gebundene Hypotheken aufnahmen und große Geldbeträge (wir sprechen von Hunderttausenden von Euro) verloren.
Wenn Sie jedoch über ein umfassendes Wissen über Finanzen und Wechselkurse verfügen oder wenn Sie ein Einkommen in dieser Währung erzielen (z. B. jemand, der seine Miete in diesem Land in dieser Währung verdient oder für ein ausländisches Unternehmen arbeitet, das sein Gehalt in dieser Währung zahlt), können Sie bei günstigen Marktbedingungen eine beträchtliche Menge Geld sparen.
Um die Solvenz und das Vertrauen der Einleger in das spanische Finanzsystem zu gewährleisten, garantiert derzeit der so genannte Einlagensicherungsfonds, ein öffentliches Kreditinstitut, das sich aus den Beiträgen der Finanzinstitute selbst speist, bis zu 100.000 € pro Einlage.
Wenn also eine Person ein Bankkonto mit bis zu 100.000 € bei einem spanischen Finanzinstitut hat und dieses ein Liquiditäts- oder Solvenzproblem hat, das es ihm unmöglich macht, die Abhebungsanträge seiner Einleger zu erfüllen, und zwar in einem solchen Ausmaß, dass es zum Konkurs des Instituts führt.Wenn ein Sparer 100.000 Euro bei einem spanischen Finanzinstitut angelegt hat und dieses Institut ein Liquiditäts- oder Solvenzproblem hat, das es ihm unmöglich macht, den Auszahlungsanträgen seiner Einleger nachzukommen, bis hin zum Konkurs der Bank oder Sparkasse, würde der Einlagensicherungsfonds ins Spiel kommen und sicherstellen, dass die einzelnen Sparer ihr Geld bis zu der oben genannten Grenze von 100.000 Euro zurückerhalten.
Wenn wir eine Immobilie kaufen wollen, müssen wir zusätzlich zu dem Kapital, das uns ein Finanzinstitut leihen kann, über ein vorheriges Eigenkapital von ca. 32 % der Verkaufskosten der Immobilie verfügen, um mindestens 20 % des Preises mit unseren Ersparnissen zu decken (das ist das Minimum, das das Finanzinstitut verlangt), ca. 10 % der Transaktion, um die darauf erhobenen Steuern zu bezahlen, sowie zwischen 1 und 2 %, um die Notar- und Grundbuchgebühren zu decken.
Ein Beispiel:"Wenn wir eine Immobilie kaufen möchten, deren Verkaufspreis 300.000 € beträgt, würden sich diese 32 % auf 96.000 € belaufen; davon entsprechen 20 % dem Teil des Preises, den wir mit unseren Ersparnissen bezahlen müssen (im Beispiel 60.000 €), die anderen 20 % entsprechen dem Teil des Preises, den wir mit unseren Ersparnissen bezahlen müssen (im Beispiel60.000€).60.000 € in unserem Beispiel), 10 % für die Steuern des Vorhabens (ca. 30.000 € in unserem Beispiel) und zwischen 1 und 2 % für die Notar- und Grundbuchgebühren (d.h. in unserem Beispiel ein Höchstbetrag von ca. 6.000 €)".
Damit eine Hypothek gültig ist, muss sie nach geltendem Recht im Grundbuch eingetragen werden. Dazu ist es erforderlich, dass die Hypothek in einer öffentlichen, notariell beglaubigten Urkunde beurkundet wird. Um unser Hypothekendarlehen in Anspruch nehmen zu können, ist es daher erforderlich, den Vorgang in einer öffentlichen Urkunde zu formalisieren und anschließend im Grundbuch einzutragen.
In jedem Fall werden alle diese Verfahren in der Regel von einer Agentur oder dem Notariat selbst durchgeführt, ohne dass sich der Käufer um die Erledigung all dieser bürokratischen Handlungen kümmern muss.
Die Hypothek ist ein dingliches Recht, das an einer Immobilie (Eigentum des Schuldners) zusammen mit dem Darlehen eingeräumt wird, um die Erfüllung der Hauptverpflichtung, d. h. die Rückzahlung des geliehenen Geldes, zu gewährleisten. Daher kann das Finanzinstitut als Gläubiger bei Ausfall des Kredits ein gerichtliches Zwangsvollstreckungsverfahren einleiten, um die Immobilie versteigern zu lassen, damit es mit dem Erlös aus dem Meistgebot das geliehene Geld und die aufgelaufenen Zinsen sowie die durch das Gerichtsverfahren entstandenen Kosten und Auslagen zurückerhalten kann.
Der Kauf einer Immobilie kann grundsätzlich durch ein privates Dokument zwischen Käufer und Verkäufer formalisiert werden, in dem alle Klauseln des betreffenden Vertrages festgehalten werden.
Diese Praxis ist jedoch derzeit praktisch aus der Realität des Wirtschaftsverkehrs verbannt, denn um die Rechtmäßigkeit des Vertrags sowie die Rechtssicherheit aller Parteien zu gewährleisten, ist es äußerst ratsam, dieses Kauf- und Verkaufsgeschäft vor einem Notar zu formalisieren, da dieser als öffentlicher Beamter und Experte für Privatrecht die Überprüfung der Identität der Vertragsparteien gewährleistet, die Zusicherung des Eigentums an dem zu übertragenden Vermögen sowie die Rechtmäßigkeit aller von den Parteien vereinbarten Klauseln und Bestimmungen, was zweifellos die Gewissheit bietet, dass das eingegangene Rechtsgeschäft, das im Leben eines jeden Menschen von entscheidender Bedeutung ist, in einwandfreier Weise und ohne jedes Risiko für eine der Vertragsparteien durchgeführt wird.
Wenn dies also beim Kaufvertrag der Immobilie der Fall ist, wird die Frage noch wichtiger, wenn für den Erwerb der Immobilie ein Darlehen bei einem Finanzinstitut aufgenommen werden muss, da dieses, um die Zahlung der eingegangenen Schuld zu garantieren, die Errichtung einer Hypothek auf die betreffende Immobilie verlangt, wofür als formale Voraussetzung die Erteilung einer öffentlichen Urkunde erforderlich ist, wie dies in Artikel 145 des Hypothekengesetzes gefordert wird.
Neben dem formalen Erfordernis, die Hypothek durch eine notariell beglaubigte öffentliche Urkunde zu vollstrecken, ist es nämlich notwendig, dass die Hypothek in das Grundbuch eingetragen wird, in dem die Immobilie registriert ist, da dies in den geltenden Vorschriften wie Artikel 1875 des Zivilgesetzbuches oder Artikel 145 des Hypothekengesetzes vorgeschrieben ist.
Auf diese Weise wird sichergestellt, dass unsere Hypothek von zwei auf präventive Rechtssicherheit spezialisierten Beamten (d.h. dem Notar der Transaktion und dem Grundbuchamt) perfekt validiert wird, wodurch gewährleistet wird, dass das Hypothekengrundrecht allen Anforderungen und Garantien der geltenden Vorschriften entspricht.
Das Grundbuchamt ist eine öffentliche Einrichtung, deren Zweck die Eintragung oder Anmerkung von Handlungen und Verträgen ist, die sich auf das Eigentum und andere dingliche Rechte an Immobilien beziehen.
Das Grundbuchamt ist also ein Instrument, das dem Immobilienmarkt Rechtssicherheit und Publizität verschafft, da es alle Immobilien in einem bestimmten Gebiet mit einer Beschreibung ihrer Lage, Größe und Eigenschaften sowie, was am wichtigsten und interessantesten ist, ihrer Eigentümer und der Rechte oder Lasten, die auf diesen Immobilien lasten können, erfasst.
Die Ausfertigung öffentlicher Urkunden vor einem Notar sowie ihre Eintragung im Grundbuchamt sind kostenpflichtig und werden durch eine amtliche Verordnung festgelegt, in der die von den Notaren und Urkundsbeamten zu erhebenden Gebühren anhand eines Tarifs bestimmt werden, der von mehreren Variablen abhängt, wie z. B. dem Betrag der Transaktion, der Länge des Dokuments usw.
In jedem Fall ist zu beachten, dass seit dem Inkrafttreten des Gesetzes 5/2019 vom 15. März, das den Immobilienkreditvertrag regelt, das Finanzinstitut die Kosten für die Gewährung des Hypothekendarlehensvertrags sowie für dessen Eintragung im Grundbuch tragen muss, da es die interessierte Partei bei der Errichtung der genannten Garantie ist.
Der Interessent sollte sich jedoch darüber im Klaren sein, dass diese Preisüberwälzung fiktiv sein kann, denn obwohl sie gesetzlich vorgeschrieben ist, ist es durchaus denkbar, dass die Banken diese Kosten je nach ihrer Marktmacht über eine Erhöhung des für die Geschäfte geltenden Zinssatzes an ihre Kunden weitergeben.
Das Grundbuchamt ist eine öffentliche Einrichtung, deren Zweck die Eintragung oder Anmerkung von Rechtsakten und Verträgen ist, die sich auf das Eigentum und andere Rechte an Immobilien beziehen.
Das Grundbuchamt ist somit ein Instrument, das dem Immobilienmarkt Rechtssicherheit und Publizität verleiht, da es alle Immobilien in einem bestimmten Gebiet mit einer Beschreibung ihrer Lage, Größe und Eigenschaften sowie, was am wichtigsten und interessantesten ist, ihrer Eigentümer und aller Rechte oder Belastungen, die auf diesen Immobilien lasten können, enthält.
Wenn wir also eine Immobilie kaufen wollen, hilft uns das Grundbuchamt dabei, die tatsächliche Größe dieser Immobilie und ihre Eigenschaften zu erfahren, ebenso wie die Eigentümer und die möglichen Lasten, die auf der Immobilie lasten. Anhand dieser Informationen können wir den tatsächlichen Zustand der Immobilie, ihre Eigentümer und ihren tatsächlichen Wert ermitteln und dabei alle Belastungen berücksichtigen, die die Nutzung oder den Genuss der Immobilie beeinträchtigen oder einschränken können.
Das Kataster ist ein öffentliches Register mit Verwaltungscharakter, das dem Finanzministerium untersteht und in dem ländliche und städtische Immobilien grafisch beschrieben sind.
Das Kataster enthält also eine Beschreibung jeder Immobilie mit Einzelheiten zu ihren physischen, wirtschaftlichen und rechtlichen Merkmalen, einschließlich ihrer Lage und Katasterreferenz, ihrer Fläche, ihrer Nutzung oder Bestimmung, der Qualität ihrer Bauten, ihrer grafischen Darstellung oder ihres Marktbezugswertes.
Seit 2015 gibt es durch eine Gesetzesreform ein System der Koordinierung zwischen dem Immobilienkataster und dem Grundbuchamt, so dass das Grundbuchamt nach und nach die grafische Beschreibung der eingetragenen Immobilien mit ihrer Georeferenzierung auf der Grundlage der Katasterkarte aufnehmen wird.
Mit dieser neuen Funktion wird die Rechtssicherheit auf dem Immobilienmarkt für alle Beteiligten erhöht, da durch die Einsichtnahme in das Grundbuchamt auch die Lage der Immobilie und ihre Abgrenzung bekannt sein wird.
Wenn ich mit dem Gedanken spiele, eine Immobilie zu kaufen und mit dem Verkäufer zu verhandeln, ist es sinnvoll, sich zunächst zu vergewissern, dass die Person, mit der wir verhandeln, auch wirklich der Eigentümer der Immobilie ist.
Um diese Information schnell und sicher zu erhalten, fordern wir einfach eine nota simple beim Grundbuchamt an, in dem die Immobilie eingetragen ist. Auf diese Weise können wir in kürzester Zeit (am selben oder am folgenden Werktag) die Beschreibung der Immobilie, die tatsächlichen Eigentümer sowie etwaige Belastungen oder Lasten, die auf der Immobilie lasten könnten, in Erfahrung bringen, und das alles zu einem sehr niedrigen Preis, denn die nota simples kosten nur wenige Euro.
In jedem Fall muss man wissen, dass die nota simple nur informativen Charakter hat.
Ein Grundbuchauszug ist ein Dokument, das vom Grundbuchamt ausgestellt wird und die Beschreibung einer Immobilie, ihr Eigentum und ihre Belastungen bescheinigt.
Im Gegensatz zur nota simple, die nur informativen Charakter hat, genießt die Registerbescheinigung den öffentlichen Glauben des Registers und ist ein Beweis ihres Inhalts gegenüber Dritten, was bedeutet, dass die Registerbescheinigung das am besten geeignete Instrument ist, wenn Sie diese Informationen erhalten möchten, um sie in einem Gerichts- oder Verwaltungsverfahren vorzulegen.
In jedem Fall ist die Registerbescheinigung aus wirtschaftlicher Sicht teurer als die nota simple.
Bei der Beschreibung der Immobilie handelt es sich um die im Grundbuch eingetragenen Informationen, in denen die Merkmale der betreffenden Immobilie detailliert aufgeführt sind, wie z. B. ihre physische Lage, die Daten zu ihrer Art, ihre Grenzen oder ihre Fläche.
Unter der Erweiterung der Hypothekengarantie ist eine Reihe zusätzlicher Garantien zu verstehen, die das Hypothekengesetz dem Gläubiger des gesicherten Kredits gewährt, so dass sich die Tatsache, dass eine Hypothek auf die Immobilie besteht, in solchen Fällen auch auf die Begleitumstände auswirkt, die schließlich den Wert der Immobilie erhöhen oder für eine zusätzliche wirtschaftliche Bewertung in Frage kommen.
Gemäß den Artikeln 109 ff. und der besten Lehrmeinung zu diesem Thema gibt es drei Hauptarten von Erweiterungen der hypothekarischen Sicherheiten, und zwar
Die natürliche Ausdehnung der Hypothek umfasst eine Reihe von Situationen, in denen sich der Zustand der Immobilie oder des Vermögens des Eigentümers aufgrund dieser Immobilie ändert und die auch von der Erfüllung der Hauptpflicht betroffen sind. So können wir unter anderem hervorheben:
Die konventionelle Ausdehnung der Hypothekengarantie, die in Artikel 111 des Hypothekengesetzes vorgesehen ist, sieht vor, dass sie sich, sofern nichts anderes vereinbart wurde, nicht auf Folgendes erstreckt:
Daher erstreckt sich das Sicherungsrecht, wie bereits erwähnt, grundsätzlich nicht auf alle diese Gegenstände, doch wäre dies möglich, wenn es ausdrücklich vereinbart wird.
Diese gesetzliche Bestimmung, die sich aus Artikel 112 des Hypothekengesetzes ergibt, besagt, dass sich die Hypothekengarantie im Falle des Übergangs der Immobilie auf einen Dritteigentümer weder auf die beweglichen Sachen, die dieser dauerhaft in den Gebäuden untergebracht hat, noch auf die Einbauten, die nicht aus Reparatur-, Sicherheits- oder Umbauarbeiten bestehen, erstreckt, sofern sie alle vom neuen Eigentümer bezahlt worden sind.
"Wenn also beispielsweise der neue Eigentümer der Immobilie einen abnehmbaren Swimmingpool auf der Immobilie installieren würde, bliebe diese im Falle einer Zwangsvollstreckung Eigentum dieses Dritten, da sich die Hypothekengarantie nicht darauf erstreckt".
Wenn sich unsere wirtschaftliche Leistungsfähigkeit durch eine unerwartete Situation verschlechtert, die es uns unmöglich macht, die monatlichen Rückzahlungen unseres Hypothekendarlehens zu leisten, können wir grundsätzlich vor einem Problem von erheblichem Ausmaß stehen, denn wenn wir nicht in der Lage sind, die Situation umzusteuern, so dass sich mehrere unbezahlte Raten anhäufen, bis sie einen bestimmten Betrag erreichen, kann dies zu einem gerichtlichen Verfahren führen, in dem unser Haus versteigert wird, um Mittel zu erhalten, mit denen die Bank oder Sparkasse ihren Kredit eintreiben kann.
Die Antwort auf diese Frage lautet nein, denn damit die so genannte vorzeitige Fälligkeit der Hypothek eintritt, d. h. die Möglichkeit des Schuldners, bei Verzug des Schuldners die vorzeitige Beendigung des Vertrags zu erklären, wodurch er die gesamte ausstehende Schuld einfordern kann, tritt nicht schon mit der Nichtzahlung einer oder zweier Raten ein, sondern diese müssen bereits recht hoch sein, d. h. es muss sich um mehrere Raten mit einem hohen Gesamtbetrag handeln, der gesetzlich festgelegt ist.
Gemäß der geltenden Gesetzgebung, d.h. dem Gesetz 5/2019 vom 15. März zur Regelung von Verbraucherkreditverträgen, wenn diese anwendbar sind, d.h. bei Darlehen, die zwischen Verbrauchern als Schuldnern und Gewerbetreibenden als Gläubigern für den Erwerb von Wohnraum abgeschlossen werden, kann das Finanzinstitut der Fälligkeit des Darlehens nur dann zustimmen, wenn eine Situation des Verzugs eintritt, d.h. die Nichtzahlung eines Teils des Darlehenskapitals oder der Zinsen, die die folgenden Schwellenwerte erreicht:
In diesem Fall wird die gesamte bestehende Schuld zusammen mit den aufgelaufenen Zinsen fällig, und damit dies durchsetzbar ist, leitet das Finanzinstitut das entsprechende Zwangsvollstreckungsverfahren ein, d. h. ein gerichtliches Verfahren, dessen Ziel es ist, die Immobilie zu versteigern, damit mit dem aus der Versteigerung erzielten Geld die bestehende Schuld bei unserer Bank oder Sparkasse zurückgezahlt werden kann.
Die Zwangsvollstreckung ist ein gerichtliches Verfahren, das im Gesetz Nr. 1/2000 vom 7. Januar über den Zivilprozess geregelt ist und der Vollstreckung von Forderungen dient, die durch ein dingliches Recht an einer Hypothek gesichert sind.
Dieses gerichtliche Verfahren, das vor dem Gericht des Ortes durchgeführt wird, an dem sich die Immobilie befindet, zeichnet sich, wie der Name schon sagt, durch seinen vollstreckbaren Charakter aus, was bedeutet, dass es sich um ein schnelles Verfahren handelt, bei dem dem Beklagten, d. h. dem Schuldner, nicht viel Zeit für die Vollstreckung der Forderung zur Verfügung steht, Das bedeutet, dass der Antragsgegner, d.h. der Schuldner, nicht viel Spielraum hat, um wichtige Argumente vorzubringen, denn die Einspruchsmöglichkeiten sind begrenzt und gesetzlich sehr eingeschränkt, so dass der Schuldner, kurz gesagt, nur sehr wenige rechtliche Instrumente hat, um das Verfahren zu lähmen oder um zu argumentieren, ob es angemessen ist oder nicht.
Sobald die entsprechende vollstreckbare Forderung eingereicht wurde, wird der Richter den Schuldner zur Zahlung auffordern und ihm eine neue Gelegenheit geben, die bestehenden Schulden zu begleichen und damit das Verfahren abzuschließen. Wird dieser Aufforderung nicht Folge geleistet, fordert der Richter beim Grundbuchamt einen Eigentums- und Belastungsnachweis an, um den Wahrheitsgehalt der Hypothek und alle ihre Einzelheiten zu überprüfen. Wenn der Schuldner die Schuld nicht beglichen hat, wird sie anschließend über ein elektronisches System versteigert, das von der staatlichen Agentur des Staatsanzeigers verwaltet wird.
Wenn bei dieser Versteigerung Gebote eingehen, die die im Gesetz festgelegten Mindestwerte erreichen, wird die Immobilie dem Höchstbietenden zugeschlagen, der, wenn er den gebotenen Preis zahlt, den Zuschlag und damit das Eigentum an der Immobilie erhält. Wird hingegen in der Versteigerung kein Gebot für die Immobilie abgegeben, so kann auf Wunsch des Gläubigers das Eigentum an der Immobilie zu einem bestimmten, gesetzlich festgelegten Wert zur Befriedigung der unbezahlten Schuld übertragen werden.
Gemäß den Bestimmungen von Artikel 682 der Zivilprozessordnung wird der Wert der Immobilie für die Ermittlung des Versteigerungspreises durch den Wert bestimmt, den die Beteiligten zu diesem Zweck in der Hypothekenurkunde angegeben haben.
Dieser Wert darf jedoch nicht unter 75 % des Wertes liegen, der in dem zum Zeitpunkt der Bewilligung der Transaktion erstellten Gutachten angegeben ist, in Übereinstimmung mit den Bestimmungen des Gesetzes 2/1982 vom 25. März, das den Hypothekenmarkt regelt.
An dem zu diesem Zweck festgesetzten Tag findet die Versteigerung statt, nach der, wenn Gebote in Höhe von 70 % oder mehr des Versteigerungswertes vorliegen, der Zuschlag an den Meistbietenden erteilt wird, der ein höheres Gebot als den angegebenen Wert abgegeben hat.
Liegen dagegen Gebote vor, von denen keines über 70 % des Versteigerungswertes liegt, so wird die Versteigerung wie folgt durchgeführt:
Wenn nach der Versteigerung keine Gebote eingegangen sind, kann der Gläubiger gemäß den Vorschriften der Zivilprozessordnung nach 20 Tagen die Beschlagnahme der Immobilie beantragen (d. h. die Bank oder Sparkasse behält die Wohnung) für einen Betrag, der 50 % des Wertes entspricht, für den die Immobilie versteigert wurde.
Handelt es sich bei der Immobilie jedoch um den gewöhnlichen Wohnsitz des Schuldners, erhöht sich dieser Prozentsatz auf 70 %, was bedeutet, dass die mit diesem Schiedsspruch beglichenen Schulden höher sind, was natürlich dem Schuldner zugute kommt.
Sobald die Immobilie an den Höchstbietenden der Versteigerung oder an den Hypothekengläubiger vergeben wurde, kann dieser beim Gericht beantragen, die Bewohner der Immobilie freizulassen, so dass sich am festgelegten Tag eine gerichtliche Kommission in die Wohnung begibt, um die Immobilie in Besitz zu nehmen (gegebenenfalls mit Hilfe der Polizei), woraufhin die Immobilie dem neuen Eigentümer übergeben wird.
Das kommt darauf an. Wenn das Vermögen nach der Verwertung unter Berücksichtigung des Wertes, zu dem es verwertet wurde, ausreicht, um die bestehenden Schulden zu decken, muss nichts mehr an die Bank gezahlt werden. Wenn hingegen der Wert der Immobilie auch nach der Versteigerung nicht den Gesamtbetrag der Schulden deckt (was in den meisten Fällen der Fall ist), bleibt der Schuldner die Differenz schuldig, die die Bank von ihm einfordern kann, da Schulden universell sind und jedes Subjekt mit seinem gesamten gegenwärtigen und zukünftigen Vermögen dafür haftet.
Natürlich ist der Zahlungsverzug für die Kreditgeber nicht obligatorisch. Wenn wir jedoch unsere Hypothek nicht bezahlen können und mit der Bank einen Zahlungsaufschub aushandeln, d. h. die Übergabe der Immobilie im Gegenzug für die Begleichung der gesamten Schuld, kann dies eine gute Option sein, da eine Zwangsvollstreckung dazu führen kann, dass die Schulden so stark ansteigen, dass selbst bei einer Versteigerung oder einem Zuschlag für die Immobilie an den Gläubiger nicht die gesamte Schuld beglichen werden kann, so dass wir unsere Immobilie verlieren und weiterhin einen Kredit für eine Immobilie bezahlen müssen, die uns nicht mehr gehört und die wir nicht mehr nutzen können.
Unter dem außergerichtlichen Verkauf einer hypothekarisch belasteten Immobilie versteht man das Verfahren, bei dem im Falle der Nichterfüllung des Hypothekendarlehens die Vollstreckung der Sicherheit, d. h. der Versuch, die hypothekarisch belastete Immobilie zu veräußern, um die für die Rückzahlung der Schuld erforderlichen Mittel zu erhalten, nicht in einem gerichtlichen Verfahren, sondern in einem gesonderten Verkaufsverfahren erfolgt, das vor einem Notar durchgeführt wird.
Bei Nichtzahlung des durch das dingliche Grundpfandrecht gesicherten Kredits kann mit diesem Verfahren nur dann versucht werden, die verpfändete Immobilie zu versteigern, wenn dies in der betreffenden Hypothekenurkunde ausdrücklich vereinbart wurde.
Wurde dies hingegen nicht ausdrücklich vereinbart, muss der Gläubiger auf das entsprechende gerichtliche Zwangsvollstreckungsverfahren zurückgreifen.
Damit die Vereinbarung über den Rückgriff auf dieses außergerichtliche Verkaufsverfahren im Falle der Nichterfüllung gültig ist, muss eine Reihe von Voraussetzungen erfüllt sein, von denen die wichtigsten die folgenden sind:
Wenn die gesicherte Schuld tatsächlich nicht bezahlt wird und dieses Verfahren in der Gründungsurkunde vereinbart wurde, richtet der Gläubiger einen Antrag an einen Notar (der aus dem Ort stammen muss, in dem sich die Immobilie befindet), um dieses Verfahren einzuleiten, wobei er die Einzelheiten der Nichtzahlung zusammen mit der entsprechenden eingetragenen Hypothekenurkunde angibt.
Nach Prüfung aller Unterlagen teilt der betreffende Notar dem Schuldner diesen Umstand mit, damit er innerhalb einer bestimmten Frist die bestehenden Schulden begleicht (und so die Möglichkeit erhält, die fälligen Beträge zu zahlen und den Verlust seiner Wohnung zu vermeiden).
Nach Ablauf der gewährten Frist, ohne dass der Aufforderung Folge geleistet wird, findet die Versteigerung der Immobilie statt, die derzeit nur einmal elektronisch über das Versteigerungsportal der staatlichen Agentur des Amtsblattes des Staates (Agencia Estatal del Boletín Oficial del Estado) durchgeführt wird. Bei dieser Versteigerung werden alle Gebote von Bietern, die die gesetzlich festgelegten Voraussetzungen erfüllen, zugelassen, und der Zuschlag wird dem Höchstbietenden erteilt (d. h. der Höchstbietende wird zum "Gewinner" der Versteigerung erklärt), und wenn er den betreffenden Betrag zahlt, wird die Immobilie zugeschlagen, während sie, wenn es keinen Bieter gibt, dem Hypothekengläubiger zum festgelegten Wert zugeschlagen wird.
Um Missbrauch zu vermeiden, der von professionellen Gläubigern gegenüber Verbraucherschuldnern ausgeübt werden kann, sieht das Gesetz natürlich eine Reihe von Vorsichtsmaßnahmen oder Schutzmaßnahmen vor, die den Verbraucher für den Fall schützen können, dass die für den außergerichtlichen Verkauf festgelegten Bedingungen missbräuchlich sind.
Wenn der betreffende Notar also der Ansicht ist, dass eine der Klauseln in dieser Bestimmung missbräuchlich ist, ist er laut Gesetz verpflichtet, den Schuldner darüber zu informieren, damit dieser die Entscheidungen treffen kann, die seine Rechte am besten schützen. Hält der Schuldner aufgrund dieser Mitteilung die Klausel für missbräuchlich und erhebt er Klage, so wird das notarielle Versteigerungsverfahren bis zur endgültigen Klärung der Angelegenheit im Rahmen des genannten Gerichtsverfahrens ausgesetzt.
Der Bürge oder die Bürgschaft für ein Hypothekendarlehen ist die Person, die sekundär für die Erfüllung der Hauptverpflichtung bürgt, so dass, wenn der Hauptschuldner das betreffende Darlehen zurückzahlt, der Bürge oder die Bürgschaft die Raten des nicht zurückgezahlten Darlehens zahlen muss.
So erwirbt z. B. im klassischen Fall einer Bürgschaft zwischen Eltern und Kindern der Sohn als Hauptschuldner ein Haus für sich selbst, so dass er die monatlichen Raten des Darlehens zahlen muss. DieEltern werden jedoch als Bürgen in das Geschäft einbezogen, so dass sie im Falle der Zahlungsunfähigkeit des Sohnes (z. B. wegen Arbeitslosigkeit) die Zahlung dieser Schuld übernehmen müssen.
Im Allgemeinen wird die Notwendigkeit, ein Kreditgeschäft mit einer Hypothekenbürgschaft abzusichern, nur dann gegeben sein, wenn der oder die Schuldner im Verhältnis zur eingegangenen Schuld nur über eine geringe wirtschaftliche Leistungsfähigkeit verfügen, so dass das Finanzinstitut angesichts der Zweifel oder Befürchtungen, die durch einen möglichen Verlust der Zahlungsfähigkeit der Schuldner hervorgerufen werden, die Anwesenheit eines Bürgen als zusätzliche Sicherheit für das Geschäft verlangt, damit im Falle eines tatsächlichen Verlusts der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit, der dazu führen würde, dass der Hauptschuldner die Schuld nicht zurückzahlen kann, fordert das Vorhandensein eines Bürgen als zusätzliche Garantie für das Vorhaben, damit für den Fall, dass dieser Verlust der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit tatsächlich eintritt und der Hauptschuldner nicht in der Lage ist, die Schulden zurückzuzahlen, ein Dritter mit ausreichendem Einkommen oder Vermögen für die regelmäßige Begleichung der Schulden garantieren kann.
Im Großen und Ganzen gibt es Gesamtbürgschaften, die die Gesamtheit der eingegangenen Schulden und deren Zinsen garantieren, und im Gegensatz dazu gibt es auch zeitlich oder betragsmäßig begrenzte Bürgschaften, bei denen die Haftung auf einen vereinbarten Betrag oder einen bestimmten Zeitraum beschränkt ist, so dass sie nach Ablauf dieses Zeitraums nicht mehr für einen möglichen Zahlungsausfall haften.
Die Risiken einer Bürgschaft für einen Dritten liegen auf der Hand, denn wenn der Dritte das Darlehen nicht zurückzahlt, sind wir diejenigen, die dafür aufkommen müssen, wenn das Eigentum an der mit einer Hypothek belasteten Immobilie nicht uns, sondern dem Hauptschuldner gehört, so dass der Bürge kurz gesagt eine Hypothekenschuld für ein Haus bezahlt, das ihm nicht gehört.
Ebenso muss der Bürge als relevanteres Risiko wissen, dass er für die verbürgte Schuld mit seinem gesamten Vermögen haftet, so dass, wenn er nicht in der Lage ist, eine der beiden Schulden zu begleichen, aber über Eigentum oder Vermögen auf seinen Namen verfügt, das Finanzinstitut diese angreifen könnte, was sogar dazu führen könnte, dass er sein eigenes Haus verliert, wie es in vielen Fällen geschehen ist, was zu dramatischen Situationen geführt hat, in denen mehrere Generationen derselben Familie (Kinder und Eltern) alle das Eigentum an ihrem Haus verloren haben.
Die Antwort auf diese Frage muss ein klares "Nein" sein. Die Risiken eines Sicherheitengeschäfts sind sehr hoch, da sie das Vermögen einer Familie gefährden können, sogar das mehrerer Generationen derselben Familie. Es wird daher dringend empfohlen, dieses Mittel zu vermeiden, und zwar um jeden Preis, da es zu sehr ernsten und sehr unangenehmen Situationen für die Parteien führen kann.
Neben der Bürgschaft gibt es weitere Möglichkeiten, zusätzliche Sicherheiten zu stellen, wie z. B. die Verpfändung von Vermögenswerten. So kann ein Hypothekenschuldner, der Börsenwerte besitzt, diese Aktien im Falle eines Ausfalls zugunsten des Finanzinstituts verpfänden, so dass dieses über zusätzliche Sicherheiten verfügt, um das Kreditgeschäft zu genehmigen und zu gewähren.
Eine Vollmacht ist eine öffentliche Urkunde, mit der eine Person, der so genannte Vollmachtgeber, einem Dritten, dem so genannten Bevollmächtigten, die Befugnis überträgt, ihn zu vertreten, damit er in seinem Namen und mit seinem Recht ein Rechtsverfahren oder ein Geschäft abwickeln kann.
Im Großen und Ganzen lassen sich die so genannten allgemeinen Vollmachten unterscheiden, bei denen der Vollmachtgeber der bevollmächtigten Person die Befugnis erteilt, in seinem Namen alle Arten von Rechtshandlungen oder Geschäften vorzunehmen (z. B. eine Immobilie zu kaufen, sie mit einer Hypothek zu belasten, eine Erbschaft anzunehmen, Verwaltungsverfahren durchzuführen, Rechtsmittel einzulegen usw.). Diese Vollmachten, die eine offensichtliche Befugnis beinhalten, da einem Dritten die Befugnis erteilt wird, in unserem Namen jede Handlung mit sehr hoher wirtschaftlicher Bedeutung vorzunehmen, müssen sehr restriktiv und nur zugunsten von Personen erteilt werden, zu denen wir absolutes Vertrauen haben.
Die so genannten Spezialvollmachten sind dagegen solche, bei denen der Umfang der Befugnisse auf eine einzige bestimmte Handlung oder ein bestimmtes Geschäft beschränkt ist, so dass die bevollmächtigte Person in unserem Namen nur die in der Vollmacht genannte spezifische Handlung vornehmen kann, aber nicht mehr.
Die Vollmachtsklausel einer Hypothek stellt eine Vereinbarung dar, mit der der Schuldner der Hypothek dem Finanzinstitut, das das Darlehen gewährt, eine Vollmacht erteilt, damit dieses von sich aus den entsprechenden Teil unserer Hypothek berichtigen oder korrigieren kann, um die Eintragung der Hypothek im Grundbuch zu erreichen.
Damit ein dingliches Grundpfandrecht wirksam begründet werden kann, muss es nach geltendem Recht im Grundbuch eingetragen werden. Nur so ist gewährleistet, dass dieses Grundpfandrecht im Grundbuch vor Dritten geschützt ist, die die Immobilie als Sicherheit für andere Schulden nutzen wollen.
So kann es in der notariellen und registerlichen Praxis vorkommen, dass die Hypothekendarlehensurkunde kleine materielle Fehler, Ungenauigkeiten oder ungenaue Angaben enthält, die, wenn sie vom Grundbuchbeamten, der sie eintragen muss, bemerkt werden, zu einer negativen Einstufung durch diesen führen, d.h. zu einer Ablehnung der Eintragung dieser Hypothek, weil sie diese Ungenauigkeiten oder geringfügigen Bestimmungen enthält, die das Hindernis verursacht haben.
Zur Erleichterung dieses Prozesses der Berichtigung des Fehlers in der Urkunde wird daher eine Vollmacht zugunsten des Gläubigers erteilt, so dass dieser allein, im Namen und im Auftrag beider Parteien (d. h. Schuldner und Gläubiger) eine Berichtigungs- oder Korrektururkunde ausstellen kann, um diese Fehler zu berichtigen und so die beabsichtigte Eintragung des dinglichen Hypothekenrechts zu erreichen.
Natürlich beschränkt sich diese Vollmacht auf die Korrektur oder Berichtigung von materiellen Fehlern, die nicht den Kern des Vertrages betreffen, aber sie ermöglicht es dem Finanzinstitut in keinem Fall, den Vertrag einseitig zu seinen Gunsten zu ändern und dabei grundlegende Aspekte des Vertrages, wie den Darlehensbetrag, die Rückzahlungsfrist, den Zinssatz usw., zu beeinflussen.
Ein Versicherungsvertrag ist ein Rechtsgeschäft, bei dem sich eine Partei, der so genannte Versicherer, verpflichtet, im Falle des Eintretens eines ungewissen Ereignisses einen bestimmten Geldbetrag oder eine Leistung zugunsten der Gegenpartei, des so genannten Versicherten, zu erbringen.
"So deckt beispielsweise eine Hausratversicherung Risiken ab, die zu einer Zerstörung oder Beschädigung des Hauses führen können, wie etwa eine Gasexplosion, die den Ruin der Immobilie zur Folge haben könnte".
Artikel 8 des Gesetzes 2/1981 vom 25. März 1981, das den Hypothekenmarkt regelt, schreibt vor, dass hypothekarisch belastete Immobilien gegen Schäden in Höhe des geschätzten Wertes versichert sein müssen.
Dadurch wird sichergestellt, dass die Versicherungsgesellschaft im Falle einer Beschädigung der mit der Hypothek belasteten Immobilie diese repariert und so den Marktwert der Garantie wiederherstellt, was verhindert, dass diese an Wert verliert und das Finanzinstitut im Falle eines möglichen Ausfalls des Kredits seine Schulden nicht durch eine Versteigerung eintreiben kann, da der Wertverlust durch diese Beschädigung oder Wertminderung entstanden ist.
Das neue Gesetz 5/2019 vom 15. März zur Regelung von Immobilienkreditverträgen legt ebenfalls die Verpflichtung zum Abschluss einer Schadensversicherung bei der Aufnahme einer Hypothek auf eine Immobilie fest.
Die Antwort in diesem Fall ist kategorisch nein, da dies in Artikel 17 des Gesetzes 5/2019 vom 15. März zur Regelung von Immobilienkreditverträgen festgelegt ist.
Wenn wir es also wünschen, können wir diese Schadensversicherung mit demselben Unternehmen (über dessen Versicherungsgesellschaft) abschließen, aber wenn wir im Gegenteil eine andere Versicherungsgesellschaft finden, die uns ähnliche Bedingungen, aber mit einer niedrigeren Prämie anbietet, ist das kreditgebende Finanzunternehmen gezwungen, diese Versicherung zum Nachteil seiner eigenen zu akzeptieren.
Auch das Finanzinstitut, das uns das Darlehen gewährt, kann uns keine Kosten für die Untersuchung der von uns gewählten Police in Rechnung stellen.
Streng genommen ist der Abschluss einer Lebensversicherung, anders als bei der Schadensversicherung, bei der Aufnahme einer Hypothek nicht zwingend erforderlich.
Nicht minder zutreffend ist jedoch, dass Artikel 17 des Gesetzes 5/2019 vom 15. März zur Regelung von Immobilienkreditverträgen (anwendbar, wenn der Schuldner ein Verbraucher, der Kreditgeber ein Gewerbetreibender ist und das Darlehen für den Erwerb eines Eigenheims bestimmt ist) vorsieht, dass Finanzinstitute die Gewährung des Hypothekendarlehens vom Abschluss einer Lebensversicherung durch den Schuldner abhängig machen können. In einem solchen Fall kann der Schuldner wählen, ob er diese Versicherung bei der eigenen Versicherungsgesellschaft des Finanzinstituts abschließt oder ob er ein besseres Angebot bei einer anderen konkurrierenden Versicherungsgesellschaft findet.
In jedem Fall wird es als sehr ratsam angesehen, für diese Fälle eine Lebensversicherung abzuschließen, da im Falle des Todes des Hauptschuldners, wenn sie nicht abgeschlossen wird, die eingegangenen Schulden auf die Erben übergehen, die, wenn sie nicht über eine ausreichende wirtschaftliche Leistungsfähigkeit verfügen (wie es z. B. beim Tod eines Elternteils mit minderjährigen Kindern der Fall sein kann), in eine sehr schwierige wirtschaftliche Lage geraten können.
Neben der Schadensversicherung und der Lebensversicherung gibt es inzwischen auch Versicherungsgesellschaften, die die vorübergehende Begleichung der Schulden für den Fall versichern, dass der Schuldner arbeitslos wird.
Wenn der Schuldner also seine Hypothekenzahlungen problemlos leisten kann, aber plötzlich seinen Arbeitsplatz verliert und aufgrund des fehlenden Einkommens nicht mehr in der Lage ist, die monatliche Rückzahlung seines Kredits zu leisten, käme in diesem Fall die Versicherungsgesellschaft ins Spiel, die die entsprechenden Rückzahlungen bis zu dem im Versicherungsvertrag vereinbarten Betrag oder einer zeitlich begrenzten Grenze übernimmt.
Diese Option ist zwar nicht sehr verbreitet, kann aber für Personen von Interesse sein, die eine hohe monatliche Hypothekenzahlung und wenig Vermögen oder Ersparnisse haben, so dass sie bei plötzlicher Arbeitslosigkeit große Schwierigkeiten haben könnten, ihre Kreditrückzahlungen zu leisten.
Die Tatsache, dass eine Immobilie mit einer Hypothek belastet ist, hindert die Eigentümer natürlich keineswegs daran, sie zu verkaufen. Wenn sie also die Immobilie auf den Markt bringen und einen Käufer finden, wird der Verkauf kein Problem sein.
Beim Verkauf einer mit einer Hypothek belasteten Immobilie ist es üblich, dass der Käufer, sofern er über die erforderlichen Mittel verfügt, einen Teil des Kaufpreises an das kreditgebende Finanzinstitut abführt, um die durch die Hypothek verbürgte Altschuld zu begleichen, so dass die Immobilie lastenfrei wird und das Problem gelöst ist.
Wenn ich ein Haus kaufen möchte, aber nicht über die erforderlichen eigenen Mittel verfüge und daher auf eine Fremdfinanzierung durch ein Finanzinstitut (d. h. ein Hypothekendarlehen) zurückgreifen muss, die Wohnung oder das Haus, das ich kaufen möchte, aber bereits mit einer Hypothek des derzeitigen Eigentümers belastet ist, habe ich im Wesentlichen zwei Möglichkeiten:
Bei einem Forderungsübergang auf den Hypothekengläubiger bleiben nämlich, wenn nichts anderes vereinbart wird, die Bedingungen des Geschäfts unverändert, mit der einzigen Änderung, dass von nun an nicht mehr der frühere Eigentümer, sondern der neue Eigentümer der Immobilie zur Zahlung verpflichtet ist.
Wenn zwischen den Parteien eine Vereinbarung getroffen wird, die sich auf die wesentlichen Elemente des Vertrags auswirkt, wie z. B. die Höhe des Darlehens, die Rückzahlungsfrist, den anwendbaren Zinssatz usw., ist es natürlich kein Problem, den Forderungsübergang mit dieser Änderung der Bedingungen durchzuführen, aber in diesem Fall haben wir es mit einem Forderungsübergang und einer Novation des Hypothekendarlehens zu tun, da diese beiden Umstände zusammen auftreten, d. h. der Wechsel des Schuldners und die Änderung der wesentlichen Bedingungen des Vertrags.
Im Rahmen der Informationsübermittlungsklausel(n) erklärt sich der Schuldner damit einverstanden, dass der Gläubiger die Einzelheiten der Transaktion an eine Reihe von Datenbanken übermittelt und im Falle der Nichtzahlung an Datenbanken mit unbezahlten Schulden weitergibt, damit Dritte von der Situation Kenntnis erlangen können.
Die Zentrale Kreditauskunftei (CIRBE) ist eine Datenbank der spanischen Zentralbank, in der Informationen über Kredite, Bürgschaften und andere laufende Risiken, die Finanzinstitute mit ihren Kunden haben, gesammelt werden.
Wenn also ein Finanzinstitut eine Kredittransaktion formalisiert, übermittelt es die Transaktion (Schuldnerdaten, Betrag usw.) an die CIRBE, damit sie dort registriert werden kann. Dieses Verfahren bedeutet, dass jede Einrichtung, wenn ein Kunde einen Kredit beantragt, diese Datenbank abfragen kann und tatsächlich weiß, welche früheren Schulden diese Person bei anderen Kreditinstituten hat, was es ihr ermöglicht, die Rentabilität des Geschäfts ordnungsgemäß zu beurteilen.
Daher kann diese Übermittlung personenbezogener Daten von Banken an CIRBE nur erfolgen, wenn der Schuldner in der entsprechenden Klausel über die Übermittlung von Informationen seine Zustimmung gegeben hat.
Die Finanzinstitute können auch Daten über ihre Kunden und deren Transaktionen an Datenbanken übertragen, die auf die Analyse von Kreditgeschäften spezialisiert sind, um eine Datenbank aufzubauen, mit der die Rentabilität künftiger Transaktionen analysiert werden kann. Kurz gesagt, derzeit ist es mit Hilfe von Big-Data-Techniken möglich, durch die Analyse des Verhaltens vergangener Kreditoperationen die Entwicklung zukünftiger aktueller Kreditoperationen vorherzusagen, so dass diese Übertragung die notwendigen Informationen für die Datenbestände liefert, mit denen die Finanzinstitute Analysen und Studienentscheidungen treffen.
Bei schwerwiegender und wiederholter Nichtzahlung der Verbindlichkeiten des Schuldners kann das Finanzinstitut, wenn dies im Darlehensvertrag ausdrücklich vereinbart wurde, die Daten des Schuldners an Ausfalldateien ("wie RAI oder ASNEF") übermitteln. In diesen Fällen übermittelt die Bank oder Sparkasse also diese Nichtzahlung und die Daten des Schuldners an die Ausfalldatei, woraufhin sie jedem, der diese Datenbanken durchsucht, zur Verfügung stehen.
Wenn also die Nichtzahlung und die Eintragung in die Ausfalldatenbank erfolgt, stehen die Daten des Schuldners in Zukunft jedem, der diese Datenbanken durchsucht, zur Verfügung, wenn der Schuldner eine neue Kredittransaktion durchführen oder einen Vertrag über eine Dienstleistung abschließen möchte, die mit regelmäßigen Ratenzahlungen verbunden ist, die mit einer Nichtzahlung verbunden sein können (wie Wasser, Strom, Gas, Telefon usw.).), werden diese Unternehmen, wenn sie eine vorherige Suche in diesen Dateien durchführen und ihr Name darin auftaucht, misstrauisch gegenüber der Zahlungsfähigkeit des Schuldners und werden das Geschäft oder die Inanspruchnahme der Dienstleistung ablehnen, mit dem offensichtlichen zukünftigen Schaden, den dies für diese Person bedeutet.
Grundsätzlich ist dies möglich, aber es ist sehr wahrscheinlich, dass das Finanzinstitut in einem solchen Fall die Unterschrift verweigert, da die Übermittlung von Daten über Kreditgeschäfte an diese Datenbanken für alle Banken und Sparkassen ein sehr nützliches Instrument für die Verwaltung und Gewährung von Risiken darstellt.
Die Einbehaltung der Hypothek ist eine Situation, die eintreten kann, wenn der Schuldner nach Beginn der Laufzeit des Kredits beschließt, zu einem anderen Finanzinstitut zu wechseln, das bessere Konditionen bietet. In einem solchen Fall tritt der Vorbehalt ein, wenn die Bank oder Sparkasse, die das ursprüngliche Darlehen gewährt hat, nach dem Angebot der anderen Einrichtung ein besseres Gegenangebot unterbreitet, das den Schuldner daran hindert, seine Hypothek an eine andere Einrichtung zu übertragen.
Bislang war dies in der Tat möglich, so dass das ursprüngliche Finanzinstitut, das das Angebot der Konkurrenz an seinen Kunden verbesserte, das Recht hatte, es zu behalten und den Forderungsübergang des Hypothekengläubigers zu vermeiden.
Die jüngste Gesetzesänderung durch das Gesetz 5/2019 vom 15. März zur Regelung von Immobilienkreditverträgen hat diese Problematik jedoch völlig verändert, so dass heute, wenn das ursprüngliche Finanzinstitut dem Schuldner ein Gegenangebot macht, dieses vom Schuldner freiwillig angenommen werden kann oder nicht, so dass das Finanzinstitut die Macht verloren hat, seinen Kunden einseitig zu behalten, indem es das Angebot der konkurrierenden Bank oder Sparkasse verbessert.
Für den Fall, dass die Vorschriften des Gesetzes 5/2019 vom 15. März zur Regelung von Immobilienkreditverträgen (d.h. von Verträgen zwischen Verbraucherschuldnern und professionellen Kreditgebern für den Erwerb von Wohnraum) anwendbar sind, werde ich, wenn ich als Schuldner ein Angebot von einer anderen Bank oder Sparkasse als meiner derzeitigen erhalte, in dem die Bedingungen meines Hypothekendarlehens verbessert werden, wenn ich dieses Angebot annehme, diesen Umstand meiner derzeitigen Einrichtung mitteilen, damit sie davon Kenntnis hat.
In Anbetracht dieser Mitteilung muss mein derzeitiges Finanzinstitut innerhalb von 7 Kalendertagen eine Bescheinigung über die ausstehenden Forderungen vorlegen, damit das neue Institut sicher weiß, wie hoch der abzutretende Betrag ist.
Nach Erhalt der Bescheinigung kann das derzeitige kreditgebende Institut seinem Kunden innerhalb der folgenden 15 Kalendertage ein Gegenangebot machen, das der Kunde freiwillig annehmen kann oder auch nicht. Während dieser 15-tägigen Frist kann der Gläubiger nicht in Anspruch genommen werden.
Nach Ablauf dieser 15-tägigen Frist, in der das Gegenangebot unseres derzeitigen Unternehmens nicht angenommen wurde, kann die Novationsurkunde förmlich ausgefertigt werden, wobei es ausreicht, wenn das neue Finanzunternehmen erklärt, dass es den geschuldeten Betrag an das Gläubigerunternehmen gezahlt hat, wie in der vorgelegten Bescheinigung angegeben.
Hierbei handelt es sich um die Gebühr, die das Finanzinstitut, das uns ursprünglich das Darlehen gewährt hat, von uns verlangen kann, wenn wir uns nachträglich entschließen, die Bank oder Sparkasse zu wechseln und unser Darlehen auf ein anderes Institut zu übertragen, das uns bessere Konditionen bietet (sei es in Bezug auf den Zinssatz, die Rückzahlungsfrist, das gewährte Kapital usw.).
Dies ist natürlich möglich und legal, sofern diese Gebühr und ihre möglichen Beträge zuvor im Darlehensvertrag vereinbart wurden und alle Anforderungen an die Transparenz und Unlauterkeit der betreffenden Vertragsklausel sowie die gesetzlich festgelegten Höchstgrenzen erfüllt sind.
Gemäß Artikel 3 des Gesetzes 2/1994 können bei Hypothekendarlehensübertragungen aufgrund eines Gläubigerwechsels, wenn das Hypothekendarlehen auf einen variablen Zinssatz bezogen ist, die folgenden Gebühren erhoben werden:
Ungeachtet dessen ist zu beachten, dass der Gesetzgeber für den Fall, dass der Forderungsübergang des Kreditgebers den Ersatz eines variablen Zinssatzes durch einen festen Zinssatz für die Restlaufzeit des Kredits zur Folge hat, eine besondere Regelung getroffen hat, die wie folgt lautet
Im Gegensatz zum Begriff der Eintragung der Hypothek ist die Eintragung der Hypothek eine ganz andere Angelegenheit, die wir im Folgenden zu erklären versuchen, um Fehler bei der Auslegung der Klauseln unserer Hypothek zu vermeiden.
Unter Eintragung der Hypothek ist also die in Artikel 693 vorgesehene Situation zu verstehen.3 des Gesetzes Nr. 1/2000 über den Zivilprozess, wonach der Schuldner im Falle der Nichtzahlung des Kredits und nach Einleitung des Zwangsversteigerungsverfahrens, d. h. nach der versuchten Versteigerung der Immobilie, zur Zahlung des geschuldeten Betrags verpflichtet ist, wenn er vor Abschluss der Versteigerung den Darlehensbetrag hinterlegt, Wenn der Schuldner den genauen Betrag des geschuldeten Kapitals und der Zinsen überweist, wird die Immobilie freigegeben, d. h. die Schulden werden getilgt und das Zwangsvollstreckungsverfahren wird beendet, so dass der Schuldner eine neue Chance hat, das Eigentum an seinem Haus zu behalten.
Der Schutz natürlicher Personen in Bezug auf die Verarbeitung ihrer persönlichen Daten ist ein Grundrecht, das in Artikel 18 der Verfassung anerkannt wird, so dass alle Bürger das Recht auf den Schutz ihrer Ehre und ihrer Privatsphäre haben, was sich auch auf alle unsere persönlichen Daten auswirkt, die wir Unternehmen oder Fachleuten zur Verfügung stellen, wenn wir deren Produkte oder Dienstleistungen in Anspruch nehmen.
Wenn wir also ein Hypothekendarlehen mit einem Finanzunternehmen abschließen, stellen wir eine Vielzahl sehr intimer persönlicher Daten zur Verfügung, wie z. B. unseren Personalausweis, unsere Adresse, unser Bankkonto, Daten über unser Einkommen und Vermögen usw., die diese Unternehmen dazu verpflichtet, diese Daten angemessen zu behandeln, um ihre Vertraulichkeit sowie ihre ordnungsgemäße Verwendung zu gewährleisten.
Die als sehr streng zu bezeichnenden Vorschriften zum Schutz von Verbraucherdaten sind vor allem im Organgesetz 3/2018 vom 5. Dezember über den Schutz personenbezogener Daten und die Gewährleistung digitaler Rechte sowie in dessen Durchführungsverordnungen verankert, die hohe Verwaltungssanktionen für den Fall der Nichteinhaltung oder des Fehlverhaltens bei der Verarbeitung personenbezogener Kundendaten vorsehen.
In der Klausel über die Verarbeitung personenbezogener Daten erklärt der Hypothekenschuldner freiwillig, dass er der Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten durch das Finanzinstitut zustimmt, so dass dieses befugt ist, sie zu sammeln, zu analysieren und ordnungsgemäß in seinen Datenbanken zu speichern.
Mit dieser Klausel erfüllt das Finanzinstitut ebenfalls die in den Datenschutzbestimmungen vorgesehene Informationspflicht, indem es den Schuldner über die Art und Weise der Verarbeitung seiner Daten, deren Verwendung oder Bestimmung sowie über die Identität des für die Verarbeitung Verantwortlichen, d.h. desjenigen, der für die Einhaltung der diesbezüglichen Rechtsvorschriften verantwortlich ist, informiert.
Selbstverständlich gibt das Datenschutzrecht dem Kunden oder Nutzer das Recht, die Daten einzusehen, die die Unternehmen, mit denen er einen Vertrag über Produkte oder Dienstleistungen abgeschlossen hat, über ihn gespeichert haben, um sich über sie zu informieren und gegebenenfalls ihre Änderung oder Berichtigung zu verlangen, wenn sie nicht korrekt sind.
Wenn dies in der unterzeichneten Klausel vereinbart wird, kann das Finanzinstitut ermächtigt werden, diese Daten zu statistischen Zwecken, zu Forschungszwecken oder auch für andere kommerzielle Aktionen an Dritte weiterzugeben.
Ein Vergleich mit den Gläubigern ist ein gerichtliches Verfahren, in dem eine bestimmte (natürliche oder juristische) Person, die nicht in der Lage ist, ihren Verpflichtungen nachzukommen (d. h. ihre Schulden zu begleichen), versucht, ihre finanzielle Situation zu sanieren und neu zu ordnen, damit die Schulden nach Möglichkeit zurückgezahlt werden können, oder, falls dies nicht möglich ist, eine geordnete Liquidation ihrer Vermögenswerte durchzuführen, um sicherzustellen, dass ihre Gläubiger einen möglichst großen Teil ihrer Forderungen zurückerhalten.
In der Tat gibt es derzeit einen gesetzlichen Mechanismus, der im Gesetz 25/2015 vom 28. Juli über den Mechanismus der zweiten Chance geregelt ist und der es verschuldeten Personen, die sich in einer ungünstigen wirtschaftlichen Situation befinden, die sie daran hindert, ihre Schulden zu begleichen, ermöglicht, eine Reihe von Mechanismen in Anspruch zu nehmen, um zu versuchen, diese Situation zu sanieren und im besten Fall sogar einen teilweisen Erlass der bereits bestehenden Schulden zu erhalten und so ihre finanzielle Situation zu erleichtern.
Sollte es zu einer gerichtlichen Phase kommen, wird natürlich ein Richter eingreifen. Darüber hinaus wird in jedem Insolvenzverfahren ein so genannter Insolvenzverwalter hinzugezogen, d. h. ein auf die Umschuldung von Schulden spezialisierter Fachmann (Jurist oder Wirtschaftswissenschaftler), der den Schuldner berät und dem Richter die geeignetsten Maßnahmen vorschlägt, um die Insolvenzsituation zu bereinigen.
Erklärt eine Person freiwillig das Insolvenzverfahren, so bestimmt dies das Einfrieren bestehender Schulden und deren Vollstreckungsverfahren, so dass die einzelnen Gläubiger ihre Sicherheiten nicht gesondert geltend machen können, sondern der Entwicklung des Insolvenzverfahrens und den darin getroffenen Entscheidungen unterliegen.
Für den Fall, dass das Insolvenzverfahren ein geeignetes Instrument ist, um die Situation des Schuldners zu sanieren, so dass eine Vereinbarung über die geordnete Rückzahlung der Schulden genehmigt werden kann, können im Wesentlichen zwei Mechanismen angewandt werden, nämlich
Die so genannten Insolvenzklauseln in den Hypothekendarlehensprotokollen ermöglichen es, die Auswirkungen eines Vergleichs mit den Gläubigern des Hauptschuldners oder eines Bürgen auf die Haftung Dritter, die durch das Geschäft gebunden sind, zu begrenzen, so dass selbst dann, wenn einer von ihnen in ein Insolvenzverfahren gerät, die Stellung des dritten Bürgen davon unberührt bleibt, und im Rahmen dieses Verfahrens eine Insolvenzvereinbarung genehmigt wird, in der die Verpflichtung des insolventen Schuldners (durch Verzicht oder Aufschub) verringert werden kann, so berührt dies nicht die Stellung des dritten Bürgen, so dass dieser weiterhin persönlich für die gesamte ursprünglich eingegangene Hauptverpflichtung haftet.
"Wenn zum Beispiel bei einer Hypothek von 200.000 € mit einem Hauptschuldner und einem Bürgen der Schuldner ein Insolvenzverfahren beantragt und eine Vereinbarung über die Reduzierung der Schuld um die Hälfte, d.h. um 100 €, genehmigt wird.100.000 €, so dass der Schuldner nur 100.000 € zurückzahlen müsste, würde diese Vereinbarung den Bürgen aufgrund dieser Konkursvertragsklausel nicht betreffen, so dass der Bürge für die vollen ursprünglich geforderten 200.000 € haften würde".
Eine gestoría ist eine Art von Unternehmen, das Juristen und Ökonomen beschäftigt, die auf die Durchführung von Verwaltungs-, Rechts- und Steuerverfahren vor jeder öffentlichen Verwaltung spezialisiert sind, wie z. B. die Begleichung von Steuern, die Durchführung von Verfahren vor der Steuerverwaltung, vor öffentlichen Registern usw.
Wenn eine Agentur an unserem Hypothekendarlehen beteiligt ist, stellen wir sicher, dass die Verwaltung des gesamten Vorgangs von Fachleuten durchgeführt wird, die auf diesem Gebiet spezialisiert sind, so dass der Erfolg des Vorgangs gewährleistet ist, da sie für alle relevanten Vorgänge zuständig sind, wie z. B. die Begleichung der anfallenden Steuern, die Eintragung der Hypothek im Register (einschließlich der Übermittlung und Rücknahme der Urkunde an das Register), die Korrektur möglicher materieller Fehler, die das Dokument aufweisen kann, usw.
Gemäß dem aktuellen Gesetz 5/2019 vom 15. März zur Regelung von Immobilienkreditverträgen müssen in den Fällen, in denen diese Regel anwendbar ist (d.h. bei Geschäften mit einem Verbraucher als Schuldner, einem professionellen Kreditgeber und für den Erwerb von Wohnraum), die Verwaltungskosten vom Kreditgeber, d.h. dem Finanzinstitut, getragen werden.
In jedem Fall ist es angesichts der derzeitigen Marktmacht der Finanzinstitute durchaus möglich, dass diese Kosten über eine Erhöhung des Zinssatzes an die Schuldnerkunden weitergegeben werden.
Mit der Hypothekenverwaltungsklausel vereinbart der Hypothekenschuldner mit dem Gläubiger, die Verwaltung der Hypothek einer Agentur anzuvertrauen, d.h. Unternehmen, die auf die Durchführung von Verwaltungsverfahren in den öffentlichen Verwaltungen spezialisiert sind, so dass die beauftragte Agentur befugt ist, die Steuern des Vorgangs abzurechnen sowie die Eintragung der Urkunde im Grundbuch und alle anderen Umstände, die sich aus dem Vorgang ergeben können, zu verwalten.
Die Informationsklausel für den Schuldner ist die in der Hypothekenkrediturkunde enthaltene Erklärung, in der der Notar bescheinigt, dass zum Zeitpunkt der Erteilung der entsprechenden öffentlichen Urkunde alle in der Notariatsordnung und im Hypothekengesetz festgelegten rechtlichen Anforderungen erfüllt wurden, mit besonderem Bezug auf die Angaben, die den Verbraucher schützen, wie die Urkunde gemäß Artikel 15 des Gesetzes 5/2019 vom 15. März zur Regelung von Immobilienkreditverträgen, wodurch gewährleistet wird, dass der Verbraucher alle vorvertraglichen Informationen und eine vorherige Beratung durch den Notar erhalten hat, wodurch sichergestellt wird, dass der Wille des Schuldners in angemessener Weise gebildet wurde.
Bei allen im Folgenden genannten Verordnungen handelt es sich um konsolidierte Texte (die sowohl den ursprünglichen Wortlaut der Verordnung als auch ihre späteren Änderungen enthalten). Diese Verordnungen sind chronologisch und in separaten Blöcken aufgeführt, um sie leichter auffinden zu können.
Gesetz 5/2019, vom 15. März, zur Regelung von Immobilienkreditverträgen. (siehe PDF)
Vorzulegende Unterlagen:
Vorzulegende Unterlagen:
Im Falle des Handelns durch einen VERTRETER ist es ebenfalls erforderlich, die Angaben zu machen:
Er muss unbedingt vor einem Notar vorgelegt werden: