Es handelt sich um eine notarielle Urkunde, mit der eine Vereinbarung über die Übertragung des vollständigen Eigentums an einer Immobilie im Austausch gegen einen wirtschaftlichen Betrag getroffen wird und in der alle Bedingungen und Vereinbarungen festgehalten werden, unter denen dieser Vorgang durchgeführt wird.
Der folgende Rechner bietet dem Nutzer/Verbraucher die Möglichkeit, mit großer Genauigkeit die Kosten zu ermitteln, die er bei der notariellen Abwicklung eines Immobilienkaufs zu zahlen hat. Dieser Rechner hat sowohl die Notar- und Grundbuchgebühren als auch die regionalen Vorschriften, die je nach Standort der zu kaufenden Immobilie gelten, parametrisiert.
Normalerweise hat jeder Immobilienkaufvertrag, unabhängig von dem vom Kunden frei gewählten Notar, die gleiche Struktur oder das gleiche Drehbuch. In diesem Abschnitt beantworten wir alle möglichen Zweifel, die sich aus der Reihenfolge der Klauseln ergeben können, die Sie in Ihrem zukünftigen notariellen Kaufvertrag über eine Immobilie finden werden.
Das Eigentum an der Immobilie ist gleichbedeutend mit dem Besitz, d. h. es gibt an, welche Personen Eigentümer der Immobilie sind, und wenn ja, zu welchen Anteilen und unter welchen besonderen Umständen. Das Eigentum an der Immobilie muss natürlich von der verkaufenden Partei nachgewiesen werden, da nur der Eigentümer der fraglichen Immobilie deren Verkauf genehmigen kann.
Der Verkäufer muss sein Eigentum durch die so genannte Eigentumsurkunde nachweisen, d. h. durch das Dokument, das belegt, dass die Person, die behauptet, Eigentümer der Immobilie zu sein, und die daher berechtigt ist, diese zu verkaufen, auch tatsächlich Eigentümer der Immobilie ist. Daher muss der Eigentümer der zu veräußernden Immobilie das Dokument vorlegen, das beweist, dass er der Eigentümer der Immobilie ist, z. B. den Kaufvertrag, durch den er die Immobilie erworben hat, eine Schenkungsurkunde oder eine Erbschaftsannahme oder gegebenenfalls die gerichtliche Entscheidung, durch die ihm die Immobilie zugesprochen wird (im Falle einer Scheidung oder eines vollstreckbaren Gerichtsverfahrens).
Der Verkäufer der Immobilie muss eine beglaubigte Kopie der öffentlichen Urkunde vorlegen, mit der er die Immobilie in der Vergangenheit erworben hat. Dabei kann es sich beispielsweise um einen früheren Kaufvertrag, eine Schenkungsurkunde, eine Urkunde über die Annahme einer Erbschaft usw. oder gegebenenfalls um eine vom Rechtsberater der Justizverwaltung ausgestellte Bescheinigung über die gerichtliche Entscheidung handeln, mit der die Immobilie dem derzeitigen Eigentümer zugesprochen wurde. In jedem Fall ist erneut darauf hinzuweisen, dass eine authentische Kopie der Urkunde vorgelegt werden muss, d. h. eine öffentliche Urkunde, die ursprünglich von dem Notar unterzeichnet wurde, der die Urkunde mit voller Rechtswirkung gegenüber Dritten genehmigt hat. Mit diesem Dokument wird der Verkäufer der Immobilie zweifelsfrei nachweisen, dass er tatsächlich der Eigentümer der Immobilie ist, wodurch gewährleistet wird, dass der Käufer das Eigentum an der betreffenden Immobilie von der Person erwirbt, die dazu berechtigt ist.
Nach dem Verkauf behält der Verkäufer seine alte Eigentumsurkunde, d. h. er erhält seine alte Urkunde zurück, aber der Notar, der die neue Verkaufsurkunde beglaubigt, fügt einen Vermerk in die alte Urkunde ein, aus dem hervorgeht, dass die Immobilie bereits übertragen wurde, um den Verkäufer daran zu hindern, die alte Urkunde in einer anderen betrügerischen Transaktion zu verwenden und so die Rechte des neuen Eigentümers zu schützen.
Die Registerbeschreibung der Immobilie ist die in der Urkunde enthaltene Beschreibung aller grundlegenden physischen Merkmale, die die Immobilie definieren und ihre Identifizierung und Individualisierung ermöglichen. Dazu gehören Aspekte wie ihre Lage (Straße, Hausnummer, Stockwerk und Tür, spezifische Örtlichkeit) sowie ihre grundlegenden Merkmale wie ihre Größe (Quadratmeterzahl), die Anzahl der Zimmer, ihre Grenzen usw.
Die Beschreibung der Immobilie ist sowohl in der Eigentumsurkunde des derzeitigen Verkäufers als auch in den Eintragungsdaten der Immobilie im zuständigen Grundbuch enthalten.
Die Informationen über die Immobilie ergeben sich aus der vom Verkäufer der Immobilie ausgestellten Eigentumsurkunde und vor allem aus der fortlaufenden nota simple registral, in der alle notwendigen Informationen vom Grundbuchamt aufgeführt werden. Ebenso ist das Grundbuchamt durch diese fortgesetzte Eintragung der nota simple verpflichtet, den antragstellenden Notar über jedes neue Dokument zu informieren, das im Zusammenhang mit der besagten Immobilie vorgelegt wird, sowie über jeden anderen Antrag auf eine nota simple von einem anderen Notar, um ein gleichzeitiges Rechtsgeschäft zu vermeiden, das die Rechte des Käufers beeinträchtigen könnte.
Wenn ich als zukünftiger Käufer eine Immobilie kaufen möchte, ist es in der Tat sehr empfehlenswert, vor der Transaktion eine nota simple beim Grundbuchamt anzufordern, da man gegen Zahlung von ein paar Euro (nicht mehr als etwa 10 €) ein offizielles Dokument erhält, das von einer öffentlichen Einrichtung wie dem Grundbuchamt ausgestellt wird und viele Informationen über die Immobilie enthält, wie z. B. ihre Abmessungen und vor allem ihre tatsächlichen Eigentümer und gegebenenfalls die Belastungen, die sie haben könnte. Wenn wir also eine Immobilie kaufen wollen, können wir durch dieses einfache Verfahren, das von jedem Bürger mit einem berechtigten Interesse durchgeführt werden kann, herausfinden, ob die Personen, die behaupten, die Eigentümer des Hauses oder der Wohnung zu sein, die wir kaufen wollen, es auch wirklich sind, sowie den tatsächlichen Stand der Belastungen und Lasten der Immobilie, so dass wir, wenn es zum Beispiel eine Hypothek, ein Embargo oder irgendeine andere Art von Bedingung gibt, die sich auf den Wert auswirken kann, im Voraus herausfinden und entscheiden können, wie wir vorgehen. Um eine nota simple einer Immobilie zu beantragen, genügt es, die Website registradores.org aufzurufen und den Antrag auf sehr einfache Weise telematisch zu stellen, nachdem man den festgelegten Preis bezahlt hat, der, wie erwähnt, minimal ist.
Um die Eigentumsrechte der Eigentümer zu schützen, hat das spanische Rechtssystem ein duales System der präventiven Rechtssicherheit geschaffen, das zum einen aus den Notaren besteht, die als Beamte die Kauf- und Verkaufsurkunden genehmigen, und zum anderen aus den Grundbuchämtern, die öffentliche Bedienstete sind, die mit der Führung eines Grundbuchs betraut sind, d. h. einer öffentlichen Einrichtung, die im vorliegenden Fall für die Registrierung oder Eintragung der Eigentumsrechte von Personen an Wohnungen, die Bekanntmachung der Eigentumsrechte der Immobilieneigentümer sowie den Schutz dieser Rechte gegenüber Dritten zuständig ist. Um ein Eigentumsrecht an einer Immobilie angemessen zu schützen, ist es daher am ratsamsten, neben dem Erwerb durch eine entsprechende öffentliche Urkunde, die Eintragung im Grundbuch vorzunehmen, denn dadurch wird unser Eigentumsrecht bekannt gemacht und wir profitieren von allen positiven Effekten, die mit einer solchen Registerpublizität verbunden sind.
Im Kaufvertrag müssen die Grundbuchdaten der Immobilie angegeben werden, damit sichergestellt ist, dass die Immobilie, deren Eigentum übertragen wird, auch tatsächlich der Immobilie entspricht. Zu diesem Zweck werden das Grundbuchamt, in dem die Immobilie eingetragen ist, sowie alle mit dieser Eintragung zusammenhängenden Informationen wie die Nummer der Immobilie, der Band, das Buch und das Folio des Registers angegeben.
Zusätzlich zur Eigentumsurkunde, die der Verkäufer der Immobilie vorlegt, wird der Notar, der die Transaktion genehmigt, um sich zu vergewissern, dass der Verkäufer der tatsächliche Eigentümer der Immobilie ist, sowie um alle Informationen zu erhalten, die für den Käufer von Interesse sind, beim Grundbuchamt, in dem die Immobilie eingetragen ist, die so genannte nota simple registral continuada anfordern, d.h. ein vom Grundbuchamt ausgestelltes Dokument, in dem alle wichtigen Angaben zur Immobilie aufgeführt sind, wie z.B. ihre Beschreibung, ihre Eintragungsdaten und vor allem die Personen, die als Eigentümer der Immobilie eingetragen sind, sowie gegebenenfalls die Lasten, die auf der Immobilie lasten können. Darüber hinaus ist das Grundbuchamt, wie bereits erwähnt, durch diese fortlaufende Eintragung der nota simple verpflichtet, den antragstellenden Notar über jedes neue Dokument zu informieren, das im Zusammenhang mit der besagten Immobilie vorgelegt wird, sowie über jeden anderen Antrag auf eine nota simple von einem anderen Notar, um ein gleichzeitiges Rechtsgeschäft zu vermeiden, das die Rechte des Erwerbers beeinträchtigen könnte.
Grob gesagt sind die wichtigsten und üblichsten Lasten, die in einem landwirtschaftlichen Betrieb anzutreffen sind, die folgenden:
In diesem Fall muss die Löschung der Hypothek durch den Abschluss einer Löschungsurkunde und ihre anschließende Eintragung im Grundbuch veranlasst werden. Weitere Einzelheiten finden Sie im Abschnitt "Dienstleistungen" auf dieser Website über die Kündigung von Hypotheken.
Das Liegenschaftskataster ist ein dem Finanzministerium unterstehendes Verwaltungsregister, in dem sowohl ländliche als auch städtische Liegenschaften gemäß dem Königlichen Gesetzesdekret 1/2004 vom 5. März, mit dem der überarbeitete Text des Gesetzes über das Liegenschaftskataster verabschiedet wurde, beschrieben werden. So wird die zu übertragende Immobilie nicht nur im Grundbuch eingetragen, sondern auch im Liegenschaftskataster registriert, wozu jeder Immobilie eine so genannte Katasterreferenz zugewiesen wird, d.h. eine offizielle und obligatorische Kennung der Immobilie, die aus einem alphanumerischen Code (aus Zahlen und Buchstaben) mit zwanzig Zeichen besteht und ihre eindeutige geografische Verortung in der Katasterkartografie ermöglicht.
Im Kataster werden, wie bereits erwähnt, neben der Zuweisung einer Katasterreferenz für jede Immobilie (zu ihrer korrekten Identifizierung) alle Informationen über die Immobilie registriert, die in diesem Fall als Katasterbeschreibung bezeichnet werden und die ihre physischen, wirtschaftlichen und rechtlichen Merkmale umfassen, darunter die Lage und die Katasterreferenz, die Fläche, ihre Nutzung oder Bestimmung, die Qualität der Konstruktion, die grafische Darstellung, der Marktreferenzwert, der Katasterwert sowie der Katasterinhaber.
Die Katasterinformationen werden vom Notar selbst aufgenommen, der auf telematischem Wege ein beschreibendes und grafisches Katasterzertifikat erhält, das alle Informationen über die Immobilie in der in der vorherigen Frage beschriebenen Form enthält.
In der Vergangenheit haben beide öffentlichen Register unabhängig und getrennt voneinander gearbeitet, jedes mit seinen eigenen Verfahren und nicht ausgetauschten Informationen, was zweifellos zu einer unerwünschten Situation mangelnder Koordinierung und Unstimmigkeiten bei den in jedem von ihnen enthaltenen Informationen geführt hat.
Um diese Situation zu lösen, sieht die geltende Gesetzgebung seit einigen Jahren ein Koordinierungsverfahren zwischen dem Immobilienkataster und dem Grundbuchamt vor, um die georeferenzierte grafische Darstellung der eingetragenen Grundstücke in das Grundbuchamt zu übernehmen und so eine größere Rechtssicherheit für die Daten über Lage, Abgrenzung und Fläche der eingetragenen Grundstücke zu schaffen. Das bedeutet, dass das Grundbuchamt die Katasternummer des Grundstücks aufnimmt und die Möglichkeit bietet, das Grundstück auf einer Karte zu identifizieren, um genauere Informationen über seine Lage, Form und Fläche zu erhalten. Wenn also die zu erwerbende Immobilie noch nicht koordiniert ist, kann dieses Verfahren dank des Kaufs und Verkaufs durchgeführt werden, was eine größere Rechtssicherheit für die Rechte der Parteien bedeutet.
Gibt es Unterschiede in der Größe des Grundstücks zwischen den Eintragungen im Grundbuch oder im Liegenschaftskataster, sollten die Parteien, gegebenenfalls mit Hilfe von Fachleuten, prüfen, welche der beiden Angaben richtig ist, und dann versuchen, die Abweichung im entsprechenden Register zu korrigieren. Häufiger sind die Fehler jedoch im Liegenschaftskataster zu finden. In diesem Fall muss auf das in Artikel 18 des Gesetzes über das Liegenschaftskataster vorgesehene Verfahren zur Berichtigung von Unstimmigkeiten zurückgegriffen werden, um die entsprechende Berichtigung zu erreichen.
In diesem Abschnitt muss der Verkäufer angeben, dass der Übertragung der Immobilie keine Hindernisse entgegenstehen, die sich möglicherweise aus familiären Verpflichtungen ergeben, denn in bestimmten Fällen kann das Gesetz oder ein Gerichtsurteil bestimmen, dass eine Immobilie nicht ohne die Zustimmung z. B. des Ehegatten des Eigentümers verkauft werden darf. Daher muss der Verkäufer in diesem Abschnitt erklären, dass kein derartiges Hindernis vorliegt, oder gegebenenfalls muss die Person, die, ohne Eigentümer zu sein, dem Verkauf zustimmen muss, auch bei der Ausfertigung der Urkunde erscheinen, um dem Geschäft ebenfalls zuzustimmen.
In diesem Abschnitt der Urkunde wird angegeben, ob die Immobilie frei von Bewohnern oder Mietern ist (was der Normalfall sein wird) oder ob die Immobilie gegebenenfalls an einen Dritten vermietet ist.
Ist die Immobilie vermietet, ist zu beachten, dass das Gesetz ein Vorkaufsrecht für den Vermieter der Immobilie vorsieht, d. h. ein Vorzugsrecht für den Erwerb gegenüber dem Mieter, der den Mietvertrag innehat, so dass dieser, wenn er mit dem besten Angebot, das der Verkäufer erhalten hat, übereinstimmt, das Recht hat, die Immobilie endgültig zu erwerben, und nicht der potenzielle Käufer, der das beste Angebot gemacht hat. Wenn man also eine vermietete Immobilie verkaufen möchte, muss man den Mieter auf zuverlässige Weise (z. B. mit einem Bürofax) über das beste Angebot informieren, woraufhin der Mieter eine Frist von 30 Kalendertagen hat, um sein Vorkaufsrecht auszuüben, d. h. mit dem höchsten Angebot gleichzuziehen.
Wenn die Immobilie einer horizontalen Eigentumsordnung unterliegt (z. B. eine Wohnung in einem Mehrfamilienhaus), gibt es eine Eigentümergemeinschaft, die für die Verwaltung und Instandhaltung aller gemeinsamen Elemente (Treppenhaus, Aufzug, Garten, Schwimmbad usw.) zuständig ist. Die Verwaltung und Instandhaltung all dieser gemeinsamen Elemente der Gemeinschaft verursacht logischerweise ordentliche Kosten, die von allen Eigentümern proportional zu ihrem Anteil an der Beteiligung bezahlt werden müssen (gemeinhin als monatliche Gemeinschaftsgebühr bekannt). So sieht das Gesetz vor, dass die betreffende Immobilie im Falle einer Übertragung für die Schulden des Verkäufers bei der Eigentümergemeinschaft für die im laufenden Jahr und in den drei vorangegangenen Kalenderjahren geschuldeten Beträge haftet, so dass der neue Eigentümer die unangenehme Überraschung erlebt, dass er für die nicht geleisteten Zahlungen aufkommen muss, wenn der vorherige Eigentümer die monatlichen Gemeinschaftsgebühren nicht bezahlt hat und die Immobilie anschließend verkauft. Um diese Situation zu vermeiden, wird in diesem Abschnitt der Urkunde der Stand der Zahlungen für die allgemeinen Unterhaltskosten der Gemeinschaft erwähnt (d.h. ob sie mit den Zahlungen auf dem Laufenden sind oder ob im Gegenteil eine Art von Nichtzahlung vorliegt), und zwar auf der Grundlage der Angaben des Verkäufers und vor allem auf der Grundlage der Angaben in der Bescheinigung über die Schulden bei der Gemeinschaft.
Die Bescheinigung über die Schulden der Gemeinschaft besteht aus einem Dokument, das vom Sekretär der Eigentümergemeinschaft mit Zustimmung des Präsidenten ausgestellt wird und in dem bescheinigt wird, dass die betreffende Immobilie mit der Zahlung der allgemeinen Kosten der Eigentümergemeinschaft auf dem Laufenden ist. Mit diesem Dokument, das der Verkäufer dem Käufer aushändigen muss, stellen wir sicher, dass der derzeitige Eigentümer keine Schulden bei der Gemeinde hat, denn falls es welche gibt, wird der neue Käufer für sie aufkommen. Außerdem ist es ratsam, wenn möglich zu verlangen, dass diese Bescheinigung einen Hinweis darauf enthält, dass keine außergewöhnlichen Belastungen oder Kosten anstehen, die von der Immobilie an die Eigentümergemeinschaft zu zahlen sind.
Unter dem folgenden Link (HIER) finden Sie einen Artikel des Notars, der diese Zeilen verfasst, in dem viele weitere Informationen über dieses Verfahren enthalten sind.
Die Impuesto de Bienes Inmuebles (IBI) ist eine direkte Gemeindesteuer, die auf den Katasterwert von Immobilien erhoben wird, so dass die Eigentümer einer Immobilie diese Steuer jährlich an die zuständige Gemeindeverwaltung entrichten müssen. In Bezug auf diese Steuer ist zu beachten, dass die IBI nach ihren Vorschriften am 1. Januar eines jeden Jahres fällig wird, so dass der Eigentümer der Immobilie zu Beginn des Jahres (d. h. der Verkäufer) diese Steuer zu zahlen hat.
Es ist zu bedenken, dass die betreffende Immobilie nach den Vorschriften der genannten Steuer auch für etwaige Steuerschulden haftet, so dass die örtliche Steuerverwaltung, wenn der Verkäufer die Steuer nicht zahlt, die betreffende Immobilie (durch Beschlagnahme) angreifen könnte, um die Steuerschuld einzutreiben. Um unangenehme Überraschungen zu vermeiden, können die Notare mit Hilfe eines Telematiksystems auf eine Datenbank der lokalen Behörden zugreifen, um zu überprüfen, ob die Immobilie in Bezug auf die Zahlung der IBI auf dem neuesten Stand ist; in diesem Fall erhalten sie die entsprechende Bescheinigung und fügen sie in die Urkunde ein.
In diesem Fall ist es normal, dass der Käufer den Verkäufer um einen Nachweis über die Zahlung der IBI für das Jahr, in dem die Transaktion durchgeführt wird, bittet, um sich zu vergewissern, dass die Steuer gezahlt wird, denn wenn dies nicht der Fall ist, muss über das weitere Vorgehen verhandelt werden.
In solchen Fällen, d.h. wenn die IBI für das laufende Jahr nicht oder nur teilweise gezahlt wurde, wenn der Schuldner in Raten gezahlt hat und einige der Raten noch ausstehen, ist es üblich, dass entweder der Verkäufer zu seinem Rathaus geht, um die IBI zu zahlen, oder der Käufer einen Teil des Verkaufspreises in entsprechender Höhe einbehält, um die besagte Steuer zu bezahlen. Schließlich ist in diesen Fällen zu bedenken, dass die zwischen den Parteien getroffenen Vereinbarungen gegenüber den Steuerbehörden nicht durchsetzbar sind, so dass in jedem Fall derjenige zur Zahlung verpflichtet ist, der am 1. Januar des betreffenden Jahres Eigentümer der Immobilie war.
Dabei handelt es sich um ein Verwaltungsdokument, das bescheinigt, dass eine Wohnung die in den Wohnungsvorschriften festgelegten Mindestbedingungen für die Bewohnbarkeit erfüllt, so dass es möglich ist, in der Wohnung unter sicheren und gesunden Bedingungen zu leben.
Gemäß den geltenden Vorschriften ist für alle Wohnungen ein Belegungszertifikat erforderlich. Je nachdem, wann die Wohnungen gebaut wurden, legen die Vorschriften jedoch unterschiedliche Mindeststandards fest. So gelten für neue Wohnungen logischerweise die höchsten Mindeststandards, während die Verordnungen für Wohnungen, die vor dem 11. August 1984 gebaut wurden, niedrigere Standards und für Wohnungen, die nach dem 11. August 1984 und vor dem Inkrafttreten des genannten Dekrets gebaut wurden, eine Zwischenregelung vorsehen.
Wie bereits erwähnt, handelt es sich bei der cédula de habitabilidad um ein obligatorisches Dokument für alle Wohnungen, das jedoch nicht unbegrenzt gültig ist, sondern eine begrenzte Gültigkeitsdauer hat, was bedeutet, dass es nach Ablauf der in der Verordnung festgelegten Frist erneuert werden muss. Gemäß den Bestimmungen des analysierten Dekrets 141/2012 ist die Bewohnbarkeitsbescheinigung für neu errichtete Wohnungen 25 Jahre lang gültig, während ihre Gültigkeit für Zweitwohnungs- und Erstwohnungsbescheinigungen bei Renovierungen auf 15 Jahre reduziert wird.
Im Prinzip handelt es sich um ein Dokument, das der Verkäufer der Immobilie in seinem Besitz haben sollte. Kann der Eigentümer die cédula de habitabilidad jedoch nicht auffinden, kann er bei der entsprechenden autonomen Verwaltung (in Katalonien bei der Agencia de l'Habitatge) ein Duplikat beantragen.
Die katalanischen Vorschriften, die die Aushändigung des Bewohnbarkeitszertifikats im Rahmen des Kaufvertrags vorschreiben, sehen drei mögliche Ausnahmen vor, die im Folgenden näher erläutert werden und in denen der Verkauf durchgeführt werden kann, wenn der Käufer den Verkäufer ausdrücklich von der Verpflichtung zur Aushändigung des Bewohnbarkeitszertifikats entbindet. So:
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Im Einklang mit den einschlägigen Vorschriften kann die Energieeffizienz einer Wohnung als der berechnete oder durchschnittliche Energieverbrauch verstanden werden, der zur Deckung des Energiebedarfs unter normalen Betriebs- und Belegungsbedingungen erforderlich ist, einschließlich des Bedarfs für Heizung, Kühlung, Lüftung, Warmwasserbereitung und Beleuchtung. Ihr Nutzen liegt darin, dass potenzielle Käufer durch die Kenntnis der Energieeffizienz einer Immobilie vor dem Kauf wissen können, ob der Energieverbrauch der Immobilie sehr hoch sein wird oder nicht - eine Information, die bei der Entscheidung für oder gegen den Kauf einer Immobilie sicherlich wichtig ist.
Die Bewertung der Energieeffizienz der Wohnung erfolgt durch die so genannte Energieeffizienzbewertung, die das Ergebnis der Berechnung des Energieverbrauchs umfasst, der zur Deckung des Energiebedarfs des Gebäudes unter normalen Betriebs- und Nutzungsbedingungen erforderlich ist. Nach der Berechnung des Energieverbrauchs des Gebäudes wird dieser mit dem Energieverbrauch und den CO2-Emissionen von Referenzgebäuden mit ähnlichen Merkmalen und in ähnlicher Lage verglichen, und als Ergebnis dieses Vergleichs wird das Haus einer bestimmten Klassifizierung zugeordnet. Die Klassifizierung basiert auf einer Skala von sieben Noten, die von "A" bis "G" reicht, wobei "A" für die effizientesten und "G" für die am wenigsten effizienten Gebäude vergeben wird.
Dabei handelt es sich um ein offizielles Dokument, das von einem Techniker (in der Regel einem Ingenieur) erstellt und unterzeichnet wird und in dem die energetischen Eigenschaften des Gebäudes im Hinblick auf den Energiebedarf für die normale Nutzung aufgeführt sind.
Dieses Dokument gibt Aufschluss darüber, ob die betreffende Wohnung einen hohen Energieverbrauch für das normale Wohnen hat (z. B. für die Heizung im Winter usw.) oder nicht.
Wenn der Käufer den Verkäufer in der Urkunde ausdrücklich von der Aushändigung des Ausweises über die Gesamtenergieeffizienz befreit, kann der Kauf auch ohne Aushändigung dieses Dokuments oder gegebenenfalls zu einem späteren Zeitpunkt abgewickelt werden.
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Die technische Inspektion von Wohngebäuden (auf Katalanisch ITE genannt) ist die Untersuchung des Gebäudes oder der Wohnung durch einen kompetenten Techniker, um den Erhaltungszustand zu beurteilen, und zwar im Auftrag des Eigentümers. Der Zweck der technischen Inspektion eines Gebäudes besteht also darin, den Zustand des Gebäudes zum Zeitpunkt der Durchführung der Inspektion festzustellen und den Eigentümern Hinweise zu geben, welche Maßnahmen sie ergreifen müssen, um ihrer Pflicht zur Erhaltung, Instandhaltung und Sanierung nachzukommen, ohne dass es in jedem Fall darum geht, verborgene Baumängel zu entdecken.
Ist die Immobilie 45 Jahre alt oder älter, muss der Verkäufer eine Bescheinigung über die Eignung des Gebäudes vorlegen, d. h. ein offizielles Dokument, das von einem qualifizierten Techniker (in der Regel einem Architekten) ausgestellt wurde und in dem bescheinigt wird, dass die Immobilie mit positivem Ergebnis einer entsprechenden bautechnischen Prüfung unterzogen wurde, so dass der Erhaltungszustand des Gebäudes für die Nutzung als Wohnung geeignet ist.
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Das Baubuch ist ein Instrument zur Information über die Lebensdauer des Gebäudes, das für neu errichtete Wohnungen, für solche, die aus größeren Renovierungen hervorgegangen sind, oder für bereits bestehende Wohngebäude gilt. In diesem Buch müssen neben den grundlegenden Unterlagen zur Identifizierung des Gebäudes und seiner Rechtsform auch die Dokumentation der durchgeführten Arbeiten, die Dokumentation zur Erhaltung, Nutzung und Instandhaltung des Gebäudes sowie die Identifizierung der am Bauprozess beteiligten Personen oder Fachleute eingetragen werden. Ebenso muss das Buch mit der Dokumentation möglicher Änderungen oder Renovierungsarbeiten, denen das Gebäude unterzogen werden könnte, aktualisiert werden.
Für den Fall, dass die Immobilie über ein entsprechendes Bauwerksbuch verfügen muss, verpflichtet die Verordnung den Verkäufer, dem Käufer die Möglichkeit zu geben, dieses Buch einzusehen. Wenn der Käufer daran interessiert ist, kann er natürlich mit dem Verkäufer vereinbaren, dass er Zugang zu diesem Buch erhält (normalerweise wird es von den Verwaltungsgesellschaften geführt, die die Eigentümergemeinschaft verwalten), obwohl es üblich ist, dass der Verkäufer dem Käufer diese Möglichkeit einfach gibt, der auf diese Möglichkeit verzichtet, wenn sich das Gebäude in einem angemessenen Erhaltungszustand befindet.
Die Zustimmungsvereinbarung verkörpert das Rechtsgeschäft des Verkaufs, d.h. sie verkörpert den Willen der Parteien, das Rechtsgeschäft des Verkaufs in der Weise zu vollziehen, dass der bisherige Eigentümer die Immobilie auf den Käufer überträgt, der sie erwirbt und damit neuer Eigentümer der Immobilie wird.
Wie der Name schon sagt, wird in diesem Teil der Urkunde der zwischen den Parteien vereinbarte Preis angegeben, d. h. der Geldbetrag, den der Käufer dem Verkäufer als Gegenleistung für die Übertragung des Eigentums an der Immobilie übergibt, sowie die Art und Weise, wie dieser Geldbetrag gezahlt wird, d. h. ob er in bar, per Bankscheck oder per Überweisung gezahlt wird.
Die Zahlung des vereinbarten Preises kann mit jedem gesetzlich zulässigen Zahlungsmittel erfolgen. Die übliche und vernünftigste Zahlungsmethode ist jedoch entweder:
In beiden Fällen ist das verwendete Zahlungsmittel aufzuzeichnen, und zwar entweder durch einen Nachweis über die erfolgte Überweisung oder gegebenenfalls durch eine Fotokopie des eingereichten Bankschecks.
Gegebenenfalls ist es auch möglich, einen Teil oder den gesamten Preis in bar zu bezahlen (d. h. in bar). In diesem Fall erfolgt die Lieferung zwischen den Parteien und sie müssen gemeinsam erklären, dass dies der Fall ist und dass der Verkäufer den Erhalt dieses Betrags anerkennt. In jedem Fall ist zu bedenken, dass:
Übersteigt der in bar gezahlte Betrag 100.000 € und werden diese Gelder im Inland bewegt, muss außerdem die Erklärung über die Zahlungsmittel (oder das Formular S-1) vorgelegt werden.
In der Tat ist es sehr üblich, dass, sobald Verkäufer und Käufer sich auf den Verkauf der Immobilie geeinigt haben, beide Parteien eine Anzahlung unterschreiben, d.h. eine Verpflichtung zur Formalisierung eines zukünftigen Kaufs und Verkaufs, so dass der Verkäufer die Immobilie für einen zukünftigen Käufer reserviert, als Gegenleistung für die frühzeitige Lieferung eines Teils des Preises (normalerweise ist es üblich, dass die Anzahlung 5 bis 10 % des vereinbarten Verkaufspreises beträgt). In diesem Fall wird bei der Ausfertigung des öffentlichen Kaufvertrags das Dokument über die Anzahlung als Anlage beigefügt, und der Verkäufer erklärt, dass er den der Anzahlung entsprechenden Betrag erhalten hat, um den Erhalt und die Zahlung des gesamten vereinbarten Kaufpreises zu belegen.
Die instrumentelle Tradition ist ein juristischer Fachausdruck, der besagt, dass mit der Unterzeichnung des Kaufvertrags der Eigentumsübergang vom Verkäufer auf den Käufer stattfindet, so dass der Käufer der neue Eigentümer (der neue Besitzer) der Immobilie wird, die Gegenstand des Verkaufs ist.
Es ist zu bedenken, dass der Verkauf traditionell (seit der römischen Antike) durch die Übergabe der verkauften Sache vollendet wird (d. h. durch Tradition). Wenn A beispielsweise B einen Stuhl verkauft, muss A den Stuhl an B aushändigen, um den Verkauf abzuschließen. Allerdings kann ein Haus natürlich nicht physisch vom Verkäufer an den Käufer übergeben werden, so dass die Unterzeichnung der Urkunde mit Hilfe dieser Fiktion der instrumentellen Tradition die physische Übergabe der verkauften Sache aus den Händen des Verkäufers in die des Käufers ersetzt.
Die Übergabe des Besitzes durch den Verkäufer an den Käufer legt fest, dass der Käufer von diesem Zeitpunkt an alle Rechte zur uneingeschränkten Nutzung und zum Genuss der Immobilie hat, so dass er sie betreten und alle ihm angemessen erscheinenden Tätigkeiten ausüben kann. Zu diesem Zweck händigt der Verkäufer dem Käufer die Schlüssel zu der Immobilie aus, damit der neue Eigentümer Zugang zu ihr hat und den Besitz, der ihm bereits gehört, nutzen kann. In jedem Fall wird empfohlen, dass der Käufer, sobald er die Schlüssel für die Immobilie hat, so schnell wie möglich in die Immobilie geht und das Schloss gegen ein neues austauscht, um unangenehme Situationen zu vermeiden, um die Sicherheit des Käufers zu erhöhen.
Der Kauf "a cuerpo cierto" ist ein Ausdruck, der bedeutet, dass der Käufer das Eigentum an der Immobilie mit den in der Urkunde festgelegten Abmessungen (Quadratmetern) erwirbt, die durch die konstruktiven Grenzen (Mauern im Falle eines Hauses oder Zäune im Falle eines Grundstücks) begrenzt sind, unabhängig davon, ob die Immobilie tatsächlich mehr oder weniger Quadratmeter hat, da der Preis zur Ermittlung des Preises nicht nach den Einheiten der Immobilie berechnet wird (wie es zum Beispiel der Fall wäre, wenn eine Immobilie für "X" Euro pro Quadratmeter verkauft würde), sondern auf der Grundlage eines vereinbarten Pauschalbetrags. Stellt sich also im Nachhinein heraus, dass das Haus oder Grundstück tatsächlich mehr oder weniger Fläche hat, nachdem es als "Ganzes" erworben wurde, kann keine Partei aus diesem Grund die Auflösung des Vertrags verlangen. Daher sollten sich Kaufinteressenten in jedem Fall vergewissern, dass die in der Eigentumsurkunde angegebene Größe des Grundstücks auch tatsächlich der Realität entspricht.
Dies ist eine Klausel, die das Kaufrecht des neuen Eigentümers schützt, denn wenn die Immobilie versteckte Mängel aufweist, die nicht gemeldet wurden, ist der Verkäufer als ehemaliger Eigentümer verpflichtet, dafür aufzukommen, hier die so genannte "saneamiento por vicios ocultos". Wird das Eigentumsrecht des Erwerbers nach dem Verkauf durch ein Gerichtsurteil beschädigt, mit dem das Recht eines Dritten vor dem Verkauf anerkannt wird, so dass ihm das Eigentum an der erworbenen Immobilie entzogen wird, so haftet der frühere Eigentümer dem Erwerber auch für diese Situation, die rechtlich gesehen der so genannten Sanierung durch Räumung entspricht.
Im Großen und Ganzen fallen für die Ausfertigung des Kaufvertrags die Kosten für den Notar an, die als Gebühren bezeichnet werden. Wenn Sie die Urkunde im Grundbuchamt eintragen lassen wollen (was sehr zu empfehlen ist), fallen ebenfalls Kosten in Form einer Gebühr an, die an den Grundbuchführer zu zahlen ist, der die Transaktion registriert. Die Transaktion verursacht auch steuerliche Kosten, sowohl für den Käufer als auch für den Verkäufer, auf die in späteren Abschnitten eingegangen wird. Wenn andere Fachleute, die der Käufer beauftragt hat, an der Transaktion beteiligt waren, z. B. eine Agentur, die den gesamten Vorgang verwaltet (z. B. die Abrechnung der Steuern und die Eintragung), oder ein Immobilienmakler, muss der Käufer ihnen die vereinbarten Gebühren zahlen.
Die Gebühren der Notare, die so genannten Tarife, werden durch eine öffentliche Verordnung geregelt und festgelegt, so dass der Notar für seine Dienste nicht verlangen kann, was er will, sondern nur den Tarif, den die betreffende Verordnung für den jeweiligen Vorgang unter Berücksichtigung seiner besonderen Merkmale festlegt. Wenn Sie die genauen Kosten für Ihre Transaktion wissen möchten, können Sie in jedem Fall einen Kostenvoranschlag beim Notariat Ihrer Wahl anfordern oder gegebenenfalls den Rechner benutzen, den Ihnen das Notariat Jesús Benavides zur Verfügung stellt, um die konkreten Kosten zu ermitteln, die Sie übernehmen müssen.
Nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs (insbesondere Artikel 1455 des genannten Gesetzes) sind die Kosten für den Kaufvertrag einer Immobilie vom Verkäufer zu tragen. Die betreffende Vorschrift lässt jedoch die Möglichkeit einer Vereinbarung zwischen den Parteien offen, so dass im Falle einer Einigung zwischen ihnen die Kosten in der vereinbarten Weise verteilt oder beispielsweise ausschließlich vom Käufer übernommen werden. Außerdem ist zu beachten, dass in einigen Autonomen Gemeinschaften die Kosten für den Kaufvertrag nach den dortigen zivilrechtlichen Vorschriften vom Erwerber zu tragen sind, wie z. B. in Katalonien (Art. 531.6 des Buches V des Zivilgesetzbuches von Katalonien). In jedem Fall ist darauf hinzuweisen, dass die Kosten für die öffentliche Urkunde in der Praxis in den allermeisten Fällen vom Erwerber getragen werden.
Im Großen und Ganzen muss der Verkäufer der Immobilie zwei Arten von Steuern zahlen, nämlich die so genannte "plusvalía municipal" (im engeren Sinne die Steuer auf den Wertzuwachs städtischer Grundstücke) sowie in seiner Einkommensteuererklärung (IRPF) den Betrag, der dem erzielten Kapitalertrag entspricht. Weitere Einzelheiten sind im Folgenden aufgeführt:
In jedem Fall wird den Steuerpflichtigen erneut empfohlen, für weitere Einzelheiten die Dienste eines spezialisierten Steuerberaters in Anspruch zu nehmen, um Rechtssicherheit zu erlangen und unangenehme Überraschungen mit den Steuerbehörden zu vermeiden.
Was den Käufer betrifft, so muss er in der Regel entweder die Mehrwertsteuer (allgemein bekannt als VAT) oder ggf. die Übertragungssteuer (bekannt als ITP) zahlen. Im Folgenden wird erläutert, welche Steuer je nach Art des Umsatzes zu zahlen ist:
Außerdem ist zu beachten, dass für die Zahlung der durch die Transaktion anfallenden Steuern eine Frist von einem Monat ab Unterzeichnung des Kaufvertrags zur Verfügung steht und die entsprechende Selbstveranlagung bei den zuständigen regionalen Steuerbehörden eingereicht werden muss.
Die Verwaltung der Urkunde besteht darin, festzulegen, wer für die Zahlung der Steuern aus dem Kauf und Verkauf sowie für die Eintragung der Urkunde in das Grundbuch zuständig sein wird. Diese Aufgabe kann vom Erwerber der Immobilie übernommen werden oder, falls erforderlich, dem Notariat selbst oder einer Agentur anvertraut werden.
Der Kauf und Verkauf einer Immobilie ist nämlich mit einer Reihe von Verwaltungs- und Steuerformalitäten verbunden, die, wie wir gesehen haben, recht komplex sein können. Die Eintragung der Urkunde im Grundbuchamt oder die Begleichung der für die Transaktion fälligen Steuern sind einige Beispiele für diese Folgehandlungen, die alle Käufer und/oder Verkäufer vornehmen müssen. Um Fehler bei der Abwicklung dieser Verfahren zu vermeiden, ist es daher ratsam, einen Fachmann mit all diesen Aufgaben zu betrauen, denn so wird sichergestellt, dass der Vorgang erfolgreich verläuft, die Rechte der Parteien korrekt gewahrt und alle Steuern korrekt abgerechnet werden, so dass unangenehme Überraschungen, die zu Nachzahlungen führen könnten, vermieden werden. Zu diesem Zweck bieten die meisten Notariate die Verwaltung der Urkunde an, so dass wir, wenn wir ihnen die Verwaltung der Urkunde anvertrauen, gegen das vereinbarte Honorar sicherstellen, dass alle diese Verfahren korrekt durchgeführt werden, und wir sparen auch wertvolle Zeit, die wir für die Durchführung all dieser Aufgaben aufwenden müssten.
Sobald der Kaufvertrag abgeschlossen ist, sendet der Notar, der den Kaufvertrag genehmigt hat, unverzüglich eine Kopie des Kaufvertrags an das Grundbuchamt, in dem die Immobilie eingetragen ist, um den entsprechenden Eintrag in die Akte vorzunehmen. Dadurch wird sichergestellt, dass kein anderes Geschäft, das möglicherweise später abgeschlossen wird, die Rechte des neuen Eigentümers beeinträchtigen kann, da das Grundbuchamt nach dem Grundsatz " prior in tempore, potior in iure" arbeitet, was bedeutet, dass unser Kauf und Verkauf, wenn er zuerst mitgeteilt wird, vor jedem anderen nachfolgenden Rechtsgeschäft eingetragen wird.
Die so genannte "kommunale Kapitalertragssteuer" (wie sie von der Mehrheit der Bevölkerung genannt wird), die in Wirklichkeit der Steuer auf den Wertzuwachs städtischer Grundstücke entspricht, ist eine kommunale Steuer (d.h. sie wird von den Gemeinderäten erhoben) und ist eine direkte Steuer mit realem Charakter. Der Steuertatbestand ist die Wertsteigerung eines städtischen Grundstücks, die bei einer Eigentumsübertragung, z. B. bei einem Kaufvertrag, zum Tragen kommt.
Was den Steuerpflichtigen betrifft, d.h. die Person, die die Steuer zu zahlen hat, so muss dies nach den gesetzlichen Bestimmungen der Übergeber des Grundstücks sein, d.h. der Verkäufer der Immobilie.
In Bezug auf die Zahlungsfrist muss der Verkäufer berücksichtigen, dass diese nicht sehr lang ist, da er nur 30 Arbeitstage nach der Überweisung Zeit hat, um zu zahlen, da sonst Vertragsstrafen fällig werden.
Aus praktischer Sicht ist schließlich anzumerken, dass Sie im Internet mit einer einfachen Suche nach "Kapitalertragsrechner" viele Websites finden können, die Instrumente zur Ermittlung des ungefähren Steuerbetrags anbieten. Es ist jedoch immer ratsam, sich an einen Steuerberater zu wenden, um die genaue Höhe der Steuer zu ermitteln und die entsprechende Liquidation vorzunehmen, um unangenehme Überraschungen für den Steuerzahler zu vermeiden.
Auch wenn die Eintragung des Kaufs nicht verpflichtend ist, ist es für den angemessenen Schutz der Rechte des Käufers ratsam und notwendig, dass der Käufer nach der Ausfertigung des öffentlichen Kaufvertrags die Eintragung im Grundbuch veranlasst, da er so den Schutz der Registerpublizität genießt und gegenüber Dritten bereits als rechtmäßiger Eigentümer der Immobilie erscheint. Die Eintragung des Kaufvertrags kann vom Käufer selbst vorgenommen werden, oder er kann diese Aufgabe an eine Agentur oder das Notariat selbst delegieren, wofür ihm die zwischen den Parteien vereinbarten Gebühren in Rechnung gestellt werden. Der Käufer sollte auch bedenken, dass die Eintragung der Urkunde im Grundbuchamt Kosten in Form von Gebühren für den zuständigen Grundbuchbeamten verursacht. Wenn Sie Ihr Notariat mit dieser Aufgabe betrauen, werden Sie bei der Berechnung der Mittelbereitstellung für die Transaktion in geeigneter Weise über den zu zahlenden Betrag informiert.
Wenn wir die folgenschwere Entscheidung getroffen haben, eine Immobilie zu kaufen, die für die nächsten Jahre - und wer weiß, ob nicht für den Rest unseres Lebens - unser Zuhause sein wird, muss diese Entscheidung angesichts der hohen Wohnkosten in unserem Land zweifellos als äußerst wichtig im Leben eines jeden Menschen angesehen werden, da es sich höchstwahrscheinlich um die wichtigste finanzielle Transaktion in unserem Leben handelt. Wenn wir also über genügend Geld verfügen, um die gewünschte Immobilie zu kaufen (entweder aus eigenen Mitteln oder durch eine externe Finanzierung), und wir uns mit den derzeitigen Eigentümern über den Erwerb geeinigt haben, ist es angebracht, diese Vereinbarung durch einen entsprechenden Kaufvertrag zu formalisieren, der diese Willensübereinstimmung für die Übertragung des vollständigen Eigentums an der betreffenden Immobilie im Austausch für einen bestimmten, zuvor vereinbarten Geldbetrag, den der Verkäufer erhalten soll, formalisiert. Wenn ich also eine Immobilie kaufen möchte und mit dem derzeitigen Eigentümer eine Einigung erzielt habe, ist es angebracht, die Transaktion durch einen Kaufvertrag zu formalisieren.
Grundsätzlich gilt, wie in den meisten Bereichen, auch beim Immobilienerwerb der so genannte Grundsatz der Formfreiheit, so dass es entgegen der landläufigen Meinung möglich ist, das Eigentum an einer Immobilie durch einen privatschriftlichen Vertrag zu übertragen, d. h. durch einen schriftlichen Vertrag, der zwischen den Parteien unter vier Augen und ohne Mitwirkung einer anderen Person geschlossen wird. Allerdings gibt es angesichts der Bedeutung der Transaktion auch andere, weitaus interessantere Alternativen, wie z. B. die Unterzeichnung einer öffentlichen Urkunde vor einem Notar, da dies, wie weiter unten erläutert wird, eine größere Rechtssicherheit für die Transaktion bietet.
Zweifellos ist der Kauf einer Wohnung für jeden Menschen ein äußerst wichtiger Vorgang, der in Anbetracht der üblichen Höhe des Betrages notwendig und ratsam ist, einen Weg zu finden, ihn auf die sicherste Art und Weise zu realisieren. Wenn wir also die Dienste eines Notars für den Kauf einer Immobilie in Anspruch nehmen, sorgen wir dafür, dass die Transaktion mit einem Höchstmaß an Rechtssicherheit durchgeführt wird, da es sich um einen unparteiischen und unabhängigen Beamten handelt, der auf Privatrecht spezialisiert ist und der die Rechtmäßigkeit der Transaktion und aller im Vertrag festgelegten Klauseln und Vereinbarungen gewährleistet. Wenn wir also unseren Kauf durch eine notariell beglaubigte Urkunde übertragen, stellen wir sicher, dass ein unparteiischer Dritter über die Rechte aller Parteien wacht, und vermeiden so unangenehme Überraschungen, die in der Zukunft auftreten können. Ebenso können wir, wenn wir die Dienste eines Notars in Anspruch nehmen und die entsprechende öffentliche Urkunde ausfertigen, diese im Grundbuchamt eintragen lassen, wodurch wir in den Genuss der Vorteile der Registerpublizität kommen, wie z. B. deren Wirksamkeit gegenüber Dritten.
Wenn ich den Kauf meiner Wohnung notariell beurkunden lassen möchte, ist das Verfahren sehr einfach, denn ich muss mich nur an das Notariat meiner Wahl wenden, das mir einen zuständigen Sachbearbeiter zuteilt, der mich über alles berät, was ich brauche, damit der Kauf meiner künftigen Wohnung am vereinbarten Tag und zur vereinbarten Uhrzeit ordnungsgemäß unterzeichnet werden kann.
Wenn der Käufer zur Zahlung des Kaufpreises eine Finanzierung von einer Bank oder Sparkasse benötigt, wird er in den meisten Fällen zusammen mit dem Kaufvertrag einen Hypothekarkreditvertrag mit seinem Finanzinstitut unterzeichnen. Für weitere Einzelheiten zu diesem anderen Hypothekarkreditgeschäft empfehlen wir Ihnen, den entsprechenden Abschnitt auf dieser Website zu besuchen.
Am vereinbarten Tag der Beurkundung des Kaufvertrags erscheinen Verkäufer und Käufer mit allen erforderlichen Unterlagen (die der Urkunde als Anlage beigefügt werden) beim Notar, wo die Urkunde ausgefertigt wird. Zu diesem Zweck wird der Notar den Parteien den Inhalt der Urkunde vorlesen und erläutern. Wenn alle Parteien mit der Transaktion einverstanden sind, übergibt der Käufer das vereinbarte Geld, die Urkunde wird von beiden Parteien unterzeichnet, und schließlich übergibt der Verkäufer dem neuen Eigentümer die Schlüssel der Immobilie, womit das Kaufgeschäft abgeschlossen ist. Schließlich wird den Parteien eine Kopie der Urkunde ausgehändigt (normalerweise eine einfache Kopie für den Verkäufer und eine beglaubigte Kopie für den Käufer).
Neben der Formalisierung der Kauf- und Verkaufstransaktion muss sich der Käufer, sobald er die Immobilie in Besitz genommen hat, mit den Versorgungsunternehmen in Verbindung setzen, um den Eigentumsübergang der entsprechenden Verträge zu formalisieren (wir sprechen hier von Dienstleistungen wie Wasser, Strom oder Gas). Zu diesem Zweck ist es ratsam, vom früheren Eigentümer eine Kopie der letzten Rechnung für alle beauftragten Dienstleistungen anzufordern, um die Umfirmierung bei diesen Unternehmen zu erleichtern. Um unangenehme Überraschungen zu vermeiden, ist es außerdem ratsam, die Immobilie vor der Vertragsunterzeichnung gemeinsam mit dem Eigentümer zu besichtigen und die Wasser-, Strom- und Gaszähler abzulesen. Wenn Sie den tatsächlichen Wert kennen, können Sie feststellen, wer eine eventuelle Schuld begleichen muss, falls es eine gibt.
Bei ausländischen Käufern und Verkäufern müssen die folgenden zusätzlichen Anforderungen berücksichtigt werden:
Für weitere Einzelheiten zu all diesen Besonderheiten wird den Lesern empfohlen, den Artikel zu diesem Thema im Blog dieses Notariats zu lesen.
Im Folgenden haben wir praktisch alle Vorschriften für die notarielle Beurkundung eines Immobilienkaufs und -verkaufs zusammengestellt. Bei allen in Bezug genommenen Rechtsvorschriften handelt es sich um einen konsolidierten Text (der sowohl den ursprünglichen Wortlaut der Verordnung als auch mögliche spätere Änderungen enthält).
Handelt es sich bei dem Käufer um einen Ausländer, müssen dem Notar der Original-Reisepass und die NIE vorgelegt werden. Darüber hinaus müssen beide Dokumente in Kraft sein.
Dem Käufer wird empfohlen, beim zuständigen Grundbuchamt einen einfachen Grundbuchvermerk anzufordern, um die Identität der Eigentümer der Immobilie, ihre Eigenschaften und gegebenenfalls ihre Belastungen festzustellen. Wenn der Käufer nicht darum bittet, wird das Notariat dies auch am Tag der Unterzeichnung tun, um zu beglaubigen, dass der Verkäufer der Immobilie wirklich der Eigentümer ist.
Am Tag der Unterzeichnung des Geschäfts muss dem Notar eine Kopie des Bankschecks vorgelegt werden, mit dem die Zahlung formalisiert wird, oder gegebenenfalls ein Nachweis über die Banküberweisung, durch die die Zahlung des Preises erfolgt ist. Wurden Zahlungen im Voraus geleistet (Reservierungsvertrag, Kaution usw.), so müssen diese ebenfalls nachgewiesen werden.
Handelt es sich bei dem Verkäufer um einen Ausländer, müssen dem Notar der Original-Reisepass und die NIE vorgelegt werden. Darüber hinaus müssen beide Dokumente in Kraft sein.
Beglaubigte Kopie der öffentlichen Urkunde oder des öffentlichen Dokuments, aus dem das Eigentum an der zu verkaufenden Immobilie hervorgeht (z. B. Kaufvertrag, Schenkungsurkunde, Erbschaftsannahme usw.).
Verwaltungsdokument, mit dem bestätigt wird, dass eine Wohnung die in den Wohnungsvorschriften festgelegten Mindestanforderungen an die Bewohnbarkeit erfüllt und daher als Wohnsitz für Personen genutzt werden kann.
Ein von einem Techniker (in der Regel einem Ingenieur) erstelltes und unterzeichnetes offizielles Dokument, in dem die energetischen Eigenschaften des Gebäudes im Hinblick auf den Energiebedarf für die normale Nutzung aufgeführt sind.
Vom Sekretär der Eigentümergemeinschaft mit Zustimmung des Präsidenten ausgestelltes Dokument, das bescheinigt, dass die betreffende Immobilie mit der Zahlung der allgemeinen Kosten der Eigentümergemeinschaft auf dem Laufenden ist. Ebenso ist es ratsam, wenn möglich, zu verlangen, dass diese Bescheinigung einen Hinweis darauf enthält, dass keine außerordentlichen Kosten ausstehen, die von der Immobilie an die Eigentümergemeinschaft zu zahlen sind.
Ist die Immobilie 45 Jahre alt oder älter, muss eine Bescheinigung über die Eignung des Gebäudes vorgelegt werden, d. h. ein offizielles Dokument, das von einem qualifizierten Techniker (in der Regel einem Architekten) ausgestellt wird und bescheinigt, dass die Immobilie einer entsprechenden technischen Gebäudeprüfung mit positivem Ergebnis unterzogen wurde, so dass der Erhaltungszustand des Gebäudes für die Nutzung als Wohnung geeignet ist.
Um festzustellen, ob die IBI im laufenden Jahr bereits gezahlt wurde, und wenn ja, um die Parteien in die Lage zu versetzen, darüber zu verhandeln, wer für die Zahlung der IBI verantwortlich ist.