Hierbei handelt es sich um eine notarielle Urkunde, die erstellt wird, wenn der Eigentümer einer mit einer Hypothek belasteten Immobilie mit dem kreditgebenden Finanzinstitut eine Vereinbarung über die Änderung der ursprünglichen Bedingungen des gewährten Hypothekendarlehens trifft, so dass in gegenseitigem Einvernehmen einige oder mehrere der wesentlichen Aspekte des in der Vergangenheit unterzeichneten Darlehensvertrags geändert werden.
Mit dem folgenden Rechner können Sie im Voraus genau herausfinden, wie hoch die Kosten für Notar, Registrierung und Steuern (falls zutreffend) sein werden. Dieser Rechner hat sowohl die Notar- als auch die Registergebühren parametrisiert. Aus steuerlicher Sicht gilt die allgemeine Regel, dass die Änderung der Bedingungen eines Hypothekendarlehens von der Stempelsteuer befreit ist (solange das Finanzinstitut den Darlehensbetrag nicht erhöht).
Bei der Novation oder Änderung eines Hypothekendarlehens handelt es sich, wie der Name schon sagt, um einen Vorgang, bei dem die beiden Vertragsparteien, d. h. das Finanzinstitut als Gläubiger und der Eigentümer der mit der Hypothek belasteten Immobilie als Schuldner, vereinbaren, einige der wesentlichen Elemente des Hypothekendarlehensvertrags, den sie in der Vergangenheit unterzeichnet haben, zu ändern oder zu modifizieren, so dass dieser Aspekt des Vertrags nach Abschluss dieser neuen Vereinbarung für den Rest der Laufzeit des Vertrags geändert wird.
Die Novation oder Änderung des Hypothekendarlehens kann sich im Wesentlichen auf jeden Teil oder jede Vereinbarung des ursprünglichen Vertrags auswirken; die häufigsten Änderungen, die in der Praxis vorkommen, sind jedoch die folgenden:
Abgesehen von diesen üblichen Änderungen, wie oben erwähnt, kann die Novation jede andere Klausel oder Vereinbarung im Vertrag betreffen, wie z. B:
Die Novation oder Änderung des Hypothekendarlehens setzt, wie oben erwähnt, eine Änderung eines wesentlichen Aspekts des Vertrags voraus. Auf dieser Grundlage kann die Operation je nach dem spezifischen Aspekt oder den spezifischen Aspekten, die geändert werden, dazu beitragen, verschiedene Bedürfnisse zu befriedigen, von denen die folgenden hervorzuheben sind:
Wenn ich mein Hypothekendarlehen ändern oder umschreiben möchte, indem ich die erläuterten Vertragsbedingungen oder -aspekte ändere, um eines der ebenfalls erläuterten Ziele zu erreichen, besteht der erste und wichtigste Schritt zweifellos darin, mit meiner Bank oder Sparkasse über diese Änderung zu verhandeln, denn wie jeder andere Vertrag kann auch das Darlehen, das mich mit meinem Finanzinstitut verbindet, nur geändert werden, wenn beide Vertragsparteien eine entsprechende Vereinbarung treffen.
Deshalb müssen wir uns an unseren Vorgesetzten bei unserer Bank oder Sparkasse wenden, den entstandenen Bedarf erläutern und die von uns als angemessen erachtete(n) Änderung(en) aushandeln und nach Möglichkeit eine Einigung zwischen den Parteien erzielen.
Sobald die Änderung vereinbart ist, muss ein Notar aufgesucht werden, um die Novation des Hypothekendarlehens durch die Ausfertigung der entsprechenden öffentlichen Urkunde zu formalisieren, die anschließend im entsprechenden Grundbuchamt eingetragen werden muss.
Die Novations- oder Änderungsgebühr ist die Gebühr, die ein Finanzinstitut erheben kann, wenn es sich mit seinem Kunden, dem Schuldner, auf eine Änderung der Kreditbedingungen einigt.
Dies ist natürlich möglich und legal, sofern diese Gebühr und etwaige Beträge zuvor im Darlehensvertrag vereinbart wurden und alle Anforderungen an die Transparenz und Unlauterkeit der betreffenden Vertragsklausel erfüllt sind.
Abgesehen von den zwischen den Parteien getroffenen Vereinbarungen gibt es eine Reihe von Vorschriften, die Höchstgrenzen für die Novationsgebühr festlegen.
Handelt es sich bei der Novation lediglich um eine Verlängerung der Kreditlaufzeit, so darf die Änderungsgebühr gemäß Artikel 10 des Gesetzes Nr. 2/1994 vom 30. März 1994 über die Abtretung und Änderung von Hypothekendarlehen 0,1 % des ausstehenden, zurückzuzahlenden Kapitalbetrags nicht überschreiten.
Wenn sich die Novation oder Änderung des Kredits insbesondere auf den anzuwendenden Zinssatz bezieht, ist außerdem zu berücksichtigen, dass das Gesetz 5/2019 vom 15. März zur Regelung von Immobilienkreditverträgen (das anwendbar ist, wenn der Schuldner ein privater Verbraucher und der Kreditgeber ein Gewerbetreibender ist und der Kredit für den Kauf einer Wohnimmobilie bestimmt ist) eine Reihe von Beschränkungen für die Einziehung vorsieht, nämlich
Grundsätzlich ist eine Stempelsteuer (Impuesto de Actos Jurídicos Documentados) zu entrichten, die zwischen 0,5 und 1,5 % des Immobilienwerts betragen kann und vom Finanzinstitut zu tragen ist.
Das Gesetz 2/1194 sieht jedoch eine Reihe von Steuervergünstigungen vor, so dass die Transaktion von der schrittweisen Einführung der Stempelsteuer (Impuesto de Actos Jurídicos Documentados) befreit ist, wenn sich die Novation auf den ursprünglich vereinbarten Zinssatz oder die Kreditlaufzeit auswirkt.
Die Novation der Hypothek kann in einigen Fällen, in anderen zweifellos, eine Reihe von zusätzlichen Kosten verursachen, die zu berücksichtigen sind und im Folgenden näher erläutert werden:
Der Vertreter des Kreditgebers muss beim Notar immer seinen Personalausweis vorlegen. Im Falle eines Ausländers werden ein Reisepass und die entsprechende NIE benötigt.
Der Vertreter des Finanzinstituts muss eine beglaubigte Kopie seiner Vollmacht vorlegen, aus der seine Legitimation und Fähigkeit hervorgeht, die Bank oder Sparkasse bei diesem Rechtsgeschäft zu vertreten.
Der Antragsteller muss seine DNI immer beim Notar vorlegen. Bei ausländischen Personen sind der Reisepass und die entsprechende NIE erforderlich.
Handelt es sich bei dem Konzessionsgeber um eine Gesellschaft, so ist eine beglaubigte Kopie folgender Dokumente vorzulegen:
a) Gründungsurkunde (und gegebenenfalls spätere Änderungsurkunden, z. B. Änderung des Firmennamens, des eingetragenen Sitzes usw.).
b) Urkunde über die Ernennung des Vertreters der Gesellschaft (z. B. die Urkunde über die Ernennung des alleinigen Geschäftsführers der Gesellschaft als solchen).
c) Urkunde über die Offenlegung des wirtschaftlichen Eigentums (Dokument zur Identifizierung der natürlichen Person, die gegebenenfalls mehr als 25 % des Gesellschaftskapitals hält).
In jedem Fall führt das Notariat auch eine telematische Abfrage des Handelsregisters durch, um zu überprüfen, ob alle angegebenen Informationen korrekt, aktuell und gültig sind.
Beglaubigte Kopie der Eigentumsurkunde der Immobilie (z. B. Kaufvertrag, Schenkungsurkunde, Erbschaftsannahmeurkunde usw.).
Eine beglaubigte Kopie des ursprünglichen Hypothekendarlehensvertrags, der geändert werden soll.