Die Urkunde über die Bestellung eines Beistands ist das Instrument, mit dem eine Person mit einer Behinderung (oder eine Person, die davon ausgeht, dass sie in Zukunft behindert sein wird) einen Beistand bestellen kann, der ihr hilft, alle Handlungen in ihrem Leben auszuführen, für die sie Unterstützung oder Hilfe benötigt, um sie zufriedenstellend ausführen zu können.
Dies ist eine rein informative und unverbindliche Schätzung. Er wird auf der Grundlage von zwei Kriterien berechnet: 1) unserer Kenntnis des Notartarifs (Königlicher Erlass 1426/1989 vom 17. November 1989). (Königlicher Erlass 1426/1989, vom 17. November) und 2) unsere tägliche Erfahrung bei der Erstellung dieser Art von notarieller Urkunde. Jede Abweichung (nach oben oder unten) wird jedoch zum Zeitpunkt der Ausstellung der Schlussrechnung für die erbrachte notarielle Dienstleistung ordnungsgemäß begründet.
Durch die Figur des Beistands kann eine Person, die für die Ausübung ihrer Rechtsfähigkeit Unterstützung benötigt (oder die voraussieht, dass sie diese in naher Zukunft benötigen könnte), die Benennung eines Dritten erwirken, der als Beistand bezeichnet wird und die übergreifende Aufgabe hat, ihr in all den Lebensbereichen beizustehen, in denen sie dies benötigt, um so die Ausübung ihrer Rechtsfähigkeit unter gleichen Bedingungen zu gewährleisten.
Wie wir sehen, kann sich diese Unterstützung in der Praxis auf viele verschiedene Bereiche des Lebens einer Person beziehen:
<ejemplo>Así pues, por ejemplo, en el caso de una persona que sufra una discapacidad física o sensorial, (supuestos de tetraplejia, ceguera, etc.), las necesidades de asistencia pueden centrarse más en el ámbito de su cuidado personal (como por ejemplo su higiene, su alimentación, el mantenimiento de su hogar, sus cuidados médicos, etc.).<ejemplo>
<ejemplo>Por su parte, personas que sufran discapacidades psíquicas (como una esquizofrenia), pueden necesitar apoyo en ámbitos más propios de la gestión de su economía o patrimonio (como la gestión de su dinero, la compra o venta de un inmueble, etc.).<ejemplo>
<ejemplo>Mientras que, en determinadas ocasiones, ciertas enfermedades o síndromes, dada su gravedad o intensidad, requerirán de una asistencia integral del discapacitado, como en el caso de un enfermo de alzhéimer en estado avanzado.<ejemplo>
Auf dieser Grundlage und ausgehend von dem Grundgedanken, dass, wie bereits erwähnt, die Unterstützung auf dem Grundsatz der Achtung der Rechte, der Vorlieben, der Autonomie und des Willens der Person mit einer Behinderung oder des Unterstützungsbedarfs beruht, erhält die betreffende Person durch diese Figur die angemessene Unterstützung, die an ihre konkreten und spezifischen Bedürfnisse angepasst ist, wodurch die Achtung ihrer Willensautonomie und der Schutz ihrer persönlichen und vermögensrechtlichen Interessen gewährleistet werden.
So muss der Assistent, wie sein Name schon sagt, der behinderten Person in all den Bereichen beistehen, in denen dies festgelegt wurde, jedoch immer unter der Prämisse der Unterstützung oder Begleitung, d. h., dass der Assistent in der Regel immer begleitend oder unterstützend für die behinderte Person tätig wird , indem er versucht, die Durchführung oder das Verständnis der zu formalisierenden Handlung, des Verfahrens oder des Rechtsgeschäfts zu erleichtern und auch die behinderte Person nach ihren diesbezüglichen Vorlieben und Wünschen zu befragen, um sie bei der zu treffenden Entscheidung zu berücksichtigen. Andererseits müssen in den Fällen, in denen die behinderte Person diese nicht direkt äußern kann, ihre persönlichen Wünsche und Präferenzen auf der Grundlage ihrer persönlichen Kenntnisse und ihrer Lebensgeschichte berücksichtigt werden.
<ejemplo>Así pues, por ejemplo, si la persona necesitada de apoyo (en este caso, pongamos, una persona mayor con una demencia senil incipiente) ha de firmar con su banco un depósito a plazo fijo de 50.000 euros, esta persona necesitada de apoyo, junto con su asistente, acudirán a su banco, a los efectos de recibir las explicaciones detalladas del empleado de dicha entidad. En este caso, el asistente, acompañando a su asistido, le explicará de forma comprensible y adaptada el contenido de ese contrato, y una vez comprendido el mismo por el discapacitado, dicho contrato será suscrito por él mismo, si efectivamente ésta es su voluntad.<ejemplo>
<ejemplo>Como vemos pues, el asistente, en este acto, no representa al asistido ni actúa en su nombre, sino que lo acompaña y le ayuda para comprender adecuadamente el acto en cuestión, para que éste, por sí solo, lo pueda protagonizar y formalizar él mismo.<ejemplo>
Im Gegenteil, wie wir sehen werden, werden die Vertretungshandlungen des Assistenten in der Einrichtung der Assistenz die Ausnahme sein, so dass der Assistent nur dann stellvertretend (d. h. allein, im Namen und für Rechnung des Behinderten) handeln kann, wenn dies ausdrücklich von einem Richter bestimmt wird, und auch nur für die spezifischen Handlungen, die festgelegt sind.
<ejemplo>Así pues, si por ejemplo, una persona discapacitada sufre una grave esquizofrenia que le impide comprender la realidad y las consecuencias jurídicas de sus actos, es muy probable que el Juez que deba resolver el caso acuerde un régimen de asistencia, con facultades representativas en todo lo concerniente a la esfera económica y patrimonial del discapacitado, de modo que, siguiendo ese ejemplo anteriormente propuesto, el asistente, una vez oído el parecer del discapacitado (para respetar su voluntad y deseos si ello es posible, claro está), acudirá el sólo al banco a formalizar ese contrato de depósito a plazo, en nombre y representación del discapacitado, en ejercicio de dichas facultades representativas de asistente que le ha concedido un Juez.<ejemplo>
Bekanntlich sind Menschen mit Behinderungen (körperlicher, sensorischer, geistiger Art usw.) mitunter auf die Unterstützung oder Hilfe Dritter angewiesen, um die ordnungsgemäße Erledigung all ihrer Angelegenheiten zu gewährleisten (sei es bei der Hygiene, der Pflege der Wohnung, der Ernährung, der Verwaltung der Hauswirtschaft, der Verwaltung des Vermögens usw.).
Auf dieser Grundlage ist es wahr, dass in Spanien bis vor einigen Jahren der Schutz von Menschen mit Behinderungen im Wesentlichen durch ein System der Substitution (d. h. der gerichtlichen Änderung der Geschäftsfähigkeit) artikuliert wurde, in dem die behinderte Person in vielen Fällen einem Regime der Vormundschaft, der Kuratel oder der erweiterten oder rehabilitierten elterlichen Autorität unterworfen wurde, bei dem die Vertretung der behinderten Person im Wesentlichen vollständig von einer dritten Person übernommen wurde.
Wie wir sehen können, hat dieses Modell die Menschenrechte und Grundfreiheiten von Menschen mit Behinderungen zweifellos stark missachtet, da es ihnen in der Praxis in vielen Fällen die aktive Beteiligung an den sie betreffenden Entscheidungen vorenthielt.
Diese Regelung, die gegen die Bestimmungen des Internationalen Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderungen von 2006 verstößt(HIER können Sie es nachlesen), wurde in Spanien glücklicherweise durch das Gesetz 8/2021(HIER können Sie es nachlesen) reformiert und überwunden, mit dem der staatliche Gesetzgeber diese keineswegs empfehlenswerte Regelung aufhob, zugunsten eines Systems, das auf der Begleitung, Unterstützung und Assistenz von behinderten Personen basiert und ihnen somit ein höheres Maß an Autonomie und Fähigkeit zugesteht, Entscheidungen zu treffen, die sie betreffen, wodurch ein Ergebnis erzielt wird, das den Willen und die Präferenzen der behinderten oder unterstützungsbedürftigen Person viel stärker respektiert.
Wie man sieht, handelt es sich bei diesem Gesetz jedoch um eine staatliche Regelung, die in Katalonien nicht direkt anwendbar ist, da gemäß dem Autonomiestatut von Katalonien diese autonome Gemeinschaft die ausschließliche Zuständigkeit für zivilrechtliche Angelegenheiten hat. Um diese neue rechtliche Realität in Katalonien im Jahr 2021 anzupassen, hat die autonome Regierung mit dem Gesetzesdekret 19/2021 vom 31. August(HIER können Sie es einsehen) eine dringende und vorläufige Änderung ihrer zivilrechtlichen Vorschriften zu diesem Thema vorgenommen.
In dieser neuen Verordnung wird, wie bereits erwähnt, die Figur des Beistands zur wichtigsten Institution für den Schutz von Menschen mit Behinderungen, so dass die alten Figuren der Vormundschaft, der Pflegschaft oder der erweiterten oder rehabilitierten elterlichen Autorität aus dem katalanischen Rechtssystem verschwinden, was bestimmt, dass von nun an, wenn eine behinderte Person Unterstützung für die Ausübung ihrer Rechtsfähigkeit benötigt, die Rechtsinstitution, die darauf reagiert, der Beistand sein wird.
Nach dem katalanischen Zivilrecht kann die Beistandsleistung im Wesentlichen auf zwei Arten erbracht werden, und zwar
Wie in Artikel 226-3 des katalanischen Zivilgesetzbuches festgelegt, kann jede volljährige Person in Erwartung oder Einschätzung einer Situation, in der sie Unterstützung benötigt, eine oder mehrere Personen als Beistand bestellen.
Wie wir sehen können, erlaubt das katalanische Recht jeder volljährigen Person, die sich in einer der beiden folgenden Situationen befindet, diese Unterstützung in einer öffentlichen Urkunde vor einem Notar zu erklären:
Zum Betreuer kann jede volljährige, körperlich und geistig geschäftsfähige Person bestellt werden , die aufgrund ihrer persönlichen Beziehung zu der betreuungsbedürftigen Person oder ihrer persönlichen und beruflichen Eigenschaften und Eignungen geeignet ist, diese Betreuung zu führen.
Das katalanische Zivilrecht erlaubt es nämlich , "eine oder mehrere Personen" mit der Ausübung der Betreuung zu beauftragen, so dass es in der Tat möglich ist, zwei oder mehrere Beistände zu benennen, wie z. B. die Eltern oder zwei Geschwister.
In diesen Fällen ist es auch möglich, jedem Assistenten bestimmte Aufgaben zuzuweisen, so dass sich zum Beispiel einer auf die persönliche Betreuung der behinderten Person und der andere auf den wirtschaftlichen oder vermögensrechtlichen Bereich konzentrieren kann.
Das katalanische Zivilrecht sieht diese Möglichkeit nämlich ausdrücklich vor, so dass die Beistandsleistung im Falle der Unfähigkeit oder des Unwillens des benannten Beistands von der als Ersatz benannten Person übernommen wird.
Ebenso bestimmt Artikel 226.3.3 des katalanischen Zivilgesetzbuchs, dass im Falle der Bestellung mehrerer Stellvertreter ohne Angabe der Reihenfolge der Stellvertreter derjenige bevorzugt wird, der in einer späteren Urkunde genannt wird, und bei mehreren Stellvertretern derjenige, der zuerst genannt wird.
Wie in Artikel 226-3 des katalanischen Zivilgesetzbuches festgelegt, kann die notarielle Urkunde über die Benennung des Assistenten Bestimmungen über die Funktionsweise und den Inhalt der entsprechenden Unterstützungsregelung, einschließlich der Pflege seiner Person, festlegen.
Ebenso sieht das Gesetz ausdrücklich vor, dass Kontrollmaßnahmen festgelegt werden können, wenn dies zur Vermeidung von Missbrauch, Interessenkonflikten oder unzulässiger Beeinflussung angemessen erscheint.
So kann zum Beispiel in der notariellen Urkunde über die Bestellung eines Betreuers Folgendes vorgesehen werden:
In jedem Fall ist darauf hinzuweisen, dass die Ausübung der Betreuungsaufgaben, wie gesetzlich festgelegt, der Würde der Person entsprechen und ihre Rechte, ihren Willen und ihre Vorlieben respektieren muss.
Das ist richtig. Das katalanische Gesetz legt fest, dass die in einer öffentlichen Urkunde gewährten Beistandsleistungen dem Standesamt mitgeteilt werden müssen, damit sie in das individuelle Verzeichnis der Person eingetragen werden können.
Darüber hinaus werden sie auch zur Eintragung in das katalanische Register für nicht testamentarische Ernennungen von rechtsfähigen Unterstützern übermittelt.
Das katalanische Gesetz sieht nämlich auch vor, dass in den Fällen, in denen die Assistenz notariell festgelegt wurde, diese Assistenz aber nicht ausreicht, um die behinderte Person angemessen zu schützen, zusätzliche oder ergänzende Maßnahmen durch eine gerichtliche Entscheidung getroffen werden können.
Ebenso sieht das Gesetz vor, dass der Richter in Ausnahmefällen, in denen schwerwiegende Umstände vorliegen (z. B. Missbrauchsgefahr, Interessenkonflikt oder unzulässige Beeinflussung), durch eine mit Gründen versehene Entscheidung die Angaben der behinderten Person in ihrer Urkunde über die Bestellung eines Assistenten außer Acht lassen und somit alternative Maßnahmen für ihren angemessenen Schutz festlegen kann.
Wie bereits in einer früheren Frage angedeutet, kann die Rechtshilfe nicht nur auf notariellem Wege, sondern auch durch eine gerichtliche Entscheidung gewährt werden, in der ein Richter dies anordnet.
Auf diesem zweiten Weg sollten die folgenden Schlüsselelemente beachtet werden:
Gemäß Artikel 226-5 des katalanischen Zivilgesetzbuches sind Rechtshandlungen, die der Betreute ohne Mitwirkung des Betreuers vornimmt, wenn diese Mitwirkung aufgrund der freiwilligen oder gerichtlichen Betreuungsmaßnahme erforderlich ist, auf Antrag des Betreuers, des Betreuten und der Personen, die ihm durch Erbschaft nachfolgen, innerhalb einer Frist von vier Jahren nach der Vornahme der Rechtshandlung aufhebbar.
Das ist selbstverständlich. Die Personen, die berechtigt sind, die Errichtung einer Betreuung zu beantragen, können deren Änderung oder Neufestsetzung beantragen, wenn sich die Umstände, die zur Errichtung der Betreuung geführt haben, geändert haben, und zwar sowohl im Falle einer notariellen Betreuung als auch im Falle einer gerichtlich angeordneten Betreuung.
<ejemplo>Así pues, por ejemplo, si se ha constituido una asistencia en escritura pública, y se desea modificar cualquier extremo de la misma (como la persona o personas que prestan la asistencia, su alcance, las medidas de control, etc.) se puede acudir al Notario nuevamente a otorgar una nueva escritura al respecto.<ejemplo>
Gemäß den katalanischen Rechtsvorschriften wird die Unterstützung aus folgenden Gründen eingestellt:
Diese Frage ist zweifelsohne sehr interessant, denn derzeit herrscht vor allem in Katalonien Verwirrung in dieser Frage, und zwar aus Gründen, die im Folgenden erläutert werden.
Wie ich in einem kürzlich erschienenen Artikel zu diesem Thema in meinem Blog erklärt habe(HIER können Sie ihn nachlesen, wenn Sie möchten), ist im Bereich des allgemeinen Zivilrechts (d.h. im übrigen Spanien, damit wir uns verstehen) die Hauptfigur für den Schutz von Menschen mit Behinderungen die faktische Vormundschaft.
Hinzu kommt, dass die faktische Vormundschaft auch im katalanischen Zivilrecht geregelt ist, allerdings mit veraltetem Inhalt (z. B. mit vielen Verweisen auf die Entmündigung, die, wie bereits erwähnt, aus unserem Rechtssystem verschwunden ist).
Diese Tatsache hat zu einer gewissen Verwirrung darüber geführt, ob im katalanischen Bereich der Schutz von Menschen mit Behinderungen oder mit Unterstützungsbedarf bei der Ausübung ihrer Rechtsfähigkeit durch Beistand oder durch eine faktische Vormundschaft erfolgen soll.
Um diese Zweifel auszuräumen, bleibt nichts anderes übrig, als auf die klärende Rechtsprechung des Landgerichts Barcelona zurückzugreifen (unter vielen anderen, zitiert nach SAP 1932/2023, 9. März, ECLI:ES:APB:2023:1932), in der es heißt
"Wir haben gesagt, dass wir die Regelung des Zivilgesetzbuches von Katalonien mit der durch das Gesetzesdekret 19/2021 eingeführten Reform und die Auswirkungen dieser Reform auf die Konfiguration der (noch nicht reformierten) faktischen Vormundschaft berücksichtigen:
Wie wir also sehen können, löst diese Rechtsprechung meiner Meinung nach die Frage sehr gut, denn wie wir sehen können, ist die faktische Vormundschaft im katalanischen Bereich eine subsidiäre und informelle Figur, auf die im Bereich der persönlichen Betreuung der behinderten Person zurückgegriffen wird, während die wichtigste und geeignetste Maßnahme zum Schutz der behinderten Person oder der Person, die Unterstützung bei der Ausübung ihrer Rechtsfähigkeit benötigt, in Katalonien die Assistenz ist, die wichtigste und geeignetste Maßnahme zum Schutz der behinderten Person oder der Person, die Unterstützung bei der Ausübung ihrer Rechtsfähigkeit benötigt, in Katalonien die Assistenz ist, da es sich dabei um eine formalisierte Maßnahme handelt, die eine breitere Handlungsmöglichkeit bietet und bei der der Wille, die Wünsche und die Bedürfnisse der betroffenen Person besser eingeschätzt werden können.
Wie bereits zu Beginn dieses Abschnitts erwähnt, handelt es sich bei der in Katalonien durch das Gesetzesdekret eingeführten Regelung des Beistands um eine vorläufige Regelung, so dass das katalanische Parlament eine umfassende Reform dieses Abschnitts von Buch II des katalanischen Zivilgesetzbuchs erst noch verabschieden muss.
In diesem Sinne können Interessierte, die sich über die künftige Ausrichtung dieser Reform informieren möchten, HIER den Text des Vorentwurfs einsehen, der derzeit in Bearbeitung ist.
Um eine Ernennungsurkunde für einen Assistenten auszufertigen, setzen Sie sich einfach mit unserem Notariat in Verbindung (telefonisch, über das Internet, per WhatsApp) und vereinbaren Sie einen Termin an einem Tag und zu einer Uhrzeit, die dem Interessenten passt. Am vereinbarten Tag und zur vereinbarten Uhrzeit muss der Konzessionsgeber einfach mit den erforderlichen Unterlagen (siehe Abschnitt über die erforderlichen Unterlagen) zum Notariat kommen, um die entsprechende Urkunde zu unterzeichnen, die auf der Grundlage des erforderlichen rechtlichen Mindestinhalts und der Prognosen und Bedürfnisse des betreffenden Kunden erstellt wird.
Es genügt, wenn die Person mit ihrem gültigen DNI (Personalausweis) zum Notariat geht. Wenn die Person Ausländer ist, muss sie dem Notar ihren gültigen Reisepass im Original vorlegen. Falls er/sie einen solchen besitzt, ist es außerdem ratsam, die NIE zusammen mit dem oben genannten Reisepass vorzulegen.
Name, Vorname, Personalausweisnummer, Anschrift und gegebenenfalls Kontaktdaten (wie Telefon oder E-Mail).
Betrieb, Bereiche, in denen Hilfe benötigt wird, wie die Hilfe benötigt wird, persönliche Vorlieben, Überwachungsinstrumente usw.