Hierbei handelt es sich um die notarielle Urkunde, die erstellt wird, wenn der Eigentümer eines Grundstücks den Bau eines neuen Gebäudes (z. B. eines neuen Hauses, eines Industriegebäudes, eines Anbaus an ein bestehendes Gebäude, eines Swimmingpools usw.) erklärt, um die Existenz dieses Gebäudes rechtlich zu dokumentieren und es schließlich im Grundbuch einzutragen, wodurch es mit der neuen physischen Realität des betreffenden Grundstücks in Einklang gebracht wird.
Der folgende Rechner bietet dem Nutzer/Verbraucher die Möglichkeit, mit großer Genauigkeit die Kosten zu ermitteln, die er bei der Anmeldung eines Neubaus beim Notar zu zahlen hat. Dieser Rechner hat sowohl die Notar- und Grundbuchgebühren als auch die regionalen Vorschriften parametrisiert, die je nach Standort der Immobilie, die Gegenstand der Neubauerklärung ist, gelten.
Wie in der Beschreibung dieses Eintrags angegeben, ist die Neubauerklärung das Rechtsinstrument, mit dem der Eigentümer eines Grundstücks die Errichtung eines neuen Bauwerks auf dem Grundstück (z. B. eines neuen Hauses, eines Industriegebäudes, einer Erweiterung eines bereits bestehenden Bauwerks, eines Swimmingpools usw.) erklärt, um dessen Existenz rechtlich zu dokumentieren und die Urkunde schließlich im Grundbuch einzutragen, wodurch sie mit der neuen physischen Realität des Grundstücks in Einklang gebracht wird.
<ejemplo>Así pues, por ejemplo, si Lucía adquiere una finca en su localidad de residencia, consistente en una porción de terreno urbano edificable, en la que no existe construcción alguna, a los efectos de construir en ella una nueva vivienda unifamiliar en la que fijar su domicilio, una vez comience los trámites de la construcción, o en su caso, al finalizarlos, deberá otorgar una escritura de declaración de obra nueva, para así dejar constancia jurídica de esta construcción, y así poderla inscribir en el Registro de la Propiedad, para poner en valor su derecho de propiedad y protegerlo adecuadamente frente a terceros.<ejemplo>
Mit dieser Urkunde kann der Eigentümer eines Grundstücks die Errichtung eines neuen Bauwerks oder Gebäudes auf einem Grundstück, das ihm gehört, eintragen lassen und dies durch die Eintragung im Grundbuch veröffentlichen, wodurch er seinem neuen Eigentum die erforderliche Rechtssicherheit verleiht und es in angemessener Weise gegenüber Dritten schützt.
Wie aus der vorhergehenden Frage hervorgeht, erklärt der Eigentümer eines Grundstücks mit der Neubauerklärung rechtlich das Vorhandensein eines neuen Bauwerks auf dem Grundstück, um die rechtliche Realität des Grundstücks mit der physischen Realität abzugleichen und diese Urkunde nach ihrer Eintragung im Grundbuch mit der neuen Realität des Grundstücks zu koordinieren.
So kommt es in der Praxis immer wieder vor, dass die Eigentümer von Grundstücken neue Arbeiten oder Bauten auf ihren Grundstücken durchführen müssen, für die beispielsweise eine Anmeldung erforderlich ist:
In all diesen Fällen ist es notwendig, die Urkunde über die Erklärung des Neubaus zu erstellen, um die Existenz dieses Neubaus oder Gebäudes rechtlich zu dokumentieren, da dies die einzige Möglichkeit ist, ihn angemessen zu schützen und gegebenenfalls seinen Wert zu steigern, wenn die Immobilie jetzt oder in Zukunft verkauft werden soll (da es logischerweise sehr wahrscheinlich ist, dass niemand eine Immobilie erwerben möchte, auf der sich ein Bau befindet, der nicht ordnungsgemäß erklärt und im Grundbuch eingetragen wurde).
Bei der Erklärung eines neuen Bauwerks muss berücksichtigt werden, dass eine Vielzahl von Rechtsnormen sehr unterschiedlicher Art zusammenkommen und berücksichtigt werden müssen:
Nach den geltenden Vorschriften (Artikel 202 der Hypothekenordnung) kann eine Urkunde über die Erklärung eines Neubaus zum Zwecke der Eintragung in das Grundbuch ausgestellt werden, wenn der Eigentümer eines Grundstücks oder einer Parzelle darauf neue Anpflanzungen vornimmt oder neue Gebäude oder Anlagen errichtet, unabhängig davon, ob es sich um feste oder abnehmbare Anlagen handelt.
Wenn also ein Eigentümer eines Grundstücks oder einer Parzelle darauf ein neues Haus, ein Industriegebäude, eine Lagerhalle usw. baut, ist es in der Praxis erforderlich, die Urkunde über die Erklärung des Neubaus zu erteilen und im Grundbuch einzutragen, um die Rechtmäßigkeit des Neubaus zu bestätigen und ihn angemessen zu schützen.
Es ist logisch, dass die Deklaration eines neuen Gebäudes ein Akt des strikten Eigentums ist, d. h. sie kann nur vom Eigentümer der Immobilie vorgenommen werden.
Wie bereits in einer früheren Frage erwähnt, erlauben die Grundbuchverordnungen die Eintragung aller Arten von neuen Anpflanzungen, Gebäuden oder Anlagen, unabhängig davon, ob sie fest oder abnehmbar sind, in das Grundbuch.
Auf dieser Grundlage kann sich die Neubauerklärung auf jede Art von Bauwerk beziehen, das auf dem Grundstück errichtet wird, so dass, obwohl es in der täglichen notariellen Praxis am häufigsten vorkommt, dass sich Neubauerklärungen auf Wohnhäuser beziehen, mit dieser Art von Urkunde viele andere Bauwerke oder Gebäude erklärt werden können, die auf einem Grundstück errichtet werden, wie z. B. Industrielager, Garagen, Bauernhöfe, Fabriken, Vorhallen, Schwimmbäder, Erweiterungen von Wohngebäuden usw.
Als allgemeine Regel (und unbeschadet der Besonderheiten in Bezug auf alte Neubauerklärungen, die in einer späteren Frage behandelt werden) gilt, dass die Grundvoraussetzung für die Erteilung einer Neubauerklärung darin besteht, dass das zu erklärende Bauwerk oder Gebäude rechtmäßig errichtet wurde, d. h. nach Erhalt der entsprechenden behördlichen Genehmigungen und nach Ausarbeitung eines entsprechenden städtebaulichen Projekts.
Bekanntlich ist das Baugewerbe derzeit stark durch das Verwaltungsrecht reguliert, so dass jeder Eigentümer eines Grundstücks oder einer Parzelle, wenn er darauf irgendeine Art von Veränderung, Bau oder Konstruktion durchführen möchte, um dies rechtmäßig tun zu können, Folgendes berücksichtigen muss:
Wer also einen Neubau oder ein Gebäude auf seinem Grundstück errichten möchte, muss sich zunächst an einen Architekten wenden, d. h. an einen Fachmann, der das Projekt entwirft und leitet, das dann der zuständigen Gemeindeverwaltung vorgelegt werden muss, um die entsprechende Baugenehmigung zu erhalten, denn nur dann ist es möglich, ein neues Gebäude oder einen Bau auf einem Grundstück rechtmäßig zu errichten.
In der Neubauerklärung werden grundsätzlich folgende Aussagen getroffen:
In der Praxis kann die Erklärung über den Neubau zu zwei verschiedenen Zeitpunkten abgegeben werden:
In Anbetracht dieser verfahrenstechnischen Unterschiede ist darauf hinzuweisen, dass in der alltäglichen notariellen Praxis zu beobachten ist, dass:
Auch wenn die Eintragung nicht zwingend vorgeschrieben ist, ist es am sinnvollsten, einen Neubau oder ein Gebäude, das auf einer uns gehörenden Immobilie errichtet wird, anzumelden und in das Grundbuch einzutragen, da dies unsere Rechte angemessen schützt, die Eintragung im Grundbuch bekannt macht und, falls erforderlich, die Verwaltung unseres Vermögens erheblich erleichtert, denn ob wir die Immobilie in Zukunft verkaufen oder unser Erbe verwalten wollen, diese Verfahren werden viel einfacher sein, wenn die Anmeldung des Neubaus bereits erfolgt und eingetragen ist.
<ejemplo>Véase que en la práctica, para la venta de cualquier inmueble, si la declaración de obra nueva no está hecha e inscrita en el Registro de la Propiedad, la formalización de la venta queda paralizada hasta que ello suceda, pues los compradores no desean asumir este riesgo antes de realizar la operación, y más en aquellos casos en los que la compra se realiza con la financiación de una entidad financiera, en cuyo caso, es prácticamente seguro que, sin la declaración de obra nueva inscrita en el Registro de la Propiedad, el banco no financiará la operación.<ejemplo>
Wer an eine Neubauerklärung denkt, stellt sich natürlich ein Szenario vor, in dem auf einem Grundstück, auf dem noch kein Gebäude steht, ein neues Haus gebaut werden soll.
Dieses Instrument ermöglicht jedoch auch die Anmeldung und Eintragung von Änderungen oder Erweiterungen, die an einer bereits bestehenden Immobilie vorgenommen werden, so dass, wenn beispielsweise jemand Eigentümer eines bereits errichteten Hauses ist und später eine Erweiterung oder Änderung daran vorgenommen wird (um eine Garage, einen Keller, einen Vorbau, ein Schwimmbad, ein Nebengebäude usw. einzubauen), auch in diesem Fall auf die Anmeldung eines Neubaus zurückgegriffen werden muss, um die Registerbeschreibung der Immobilie im Grundbuch zu aktualisieren.
Es ist nämlich zu berücksichtigen, dass die Errichtung eines Bauwerks oder Gebäudes auf einem Grundstück oder einer Parzelle unseres Eigentums ohne die entsprechenden Genehmigungen und Verwaltungserlaubnisse zweifellos einen städtebaulichen Verstoß darstellt, der die Verhängung erheblicher Geldstrafen sowie zusätzliche Maßnahmen zur Wiederherstellung der verletzten Rechtmäßigkeit (wie z. B. den Abriss der durchgeführten Arbeiten) nach sich ziehen wird.
Allerdings ist es nicht weniger wahr, dass nach Ablauf einer bestimmten Frist seit der Durchführung dieser Arbeiten oder Bauten, wenn kein diesbezügliches Sanktionsverfahren eingeleitet wurde, dieser Verstoß verjährt, woraufhin, wenn eine Reihe von Anforderungen erfüllt ist, die so genannte Deklaration des "alten" Neubaus und die Eintragung dieser Arbeiten in das Grundbuch erfolgen kann.
Damit dies möglich ist, muss der Eigentümer des Grundstücks, auf dem der Neubau angemeldet werden soll, gemäß den geltenden Vorschriften das Alter des Grundstücks (und damit die Verjährung des städtebaulichen Verstoßes gemäß den geltenden Vorschriften der autonomen Gemeinschaft) nachweisen:
In jedem Fall informiert das Grundbuchamt bei der Eintragung dieser Art von Neubauten das zuständige Rathaus über die Eintragung und vermerkt in der Eintragung, in der Versandanzeige und in der formellen Bekanntmachung die Praxis dieser Mitteilung, um die Verwaltung über die Existenz dieses Baus zu informieren, damit sie die entsprechenden administrativen und steuerlichen Maßnahmen ergreifen kann.
Die Urkunde über die Erklärung eines Neubaus unterliegt der Grunderwerbsteuer und der Stempelsteuer in ihrer Modalität der Stempelsteuer, mit folgenden Besonderheiten:
Wenn Sie sich dafür entscheiden, Ihre Neubauerklärung in unserem Notariat auszufertigen, möchten wir Sie außerdem darauf hinweisen, dass wir über eine Steuerverwaltungsabteilung verfügen, die gegen eine geringe Gebühr die Abwicklung der Steuerabrechnung übernehmen kann, die für die Eintragung der Urkunde im Grundbuch erforderlich ist.
Der Antragsteller muss seine DNI immer beim Notar vorlegen. Bei ausländischen Personen sind der Reisepass und die entsprechende NIE erforderlich.
Handelt es sich bei dem Konzessionsgeber um eine Gesellschaft, so ist eine beglaubigte Kopie folgender Dokumente vorzulegen:
a) Gründungsurkunde (und gegebenenfalls spätere Änderungsurkunden, z. B. Änderung des Firmennamens, des eingetragenen Sitzes usw.).
b) Urkunde über die Ernennung des Vertreters der Gesellschaft (z. B. die Urkunde über die Ernennung des alleinigen Geschäftsführers der Gesellschaft als solchen).
c) Urkunde über die Offenlegung des wirtschaftlichen Eigentums (Dokument zur Identifizierung der natürlichen Person, die gegebenenfalls mehr als 25 % des Gesellschaftskapitals hält).
In jedem Fall führt das Notariat auch eine telematische Abfrage des Handelsregisters durch, um zu überprüfen, ob alle angegebenen Informationen korrekt, aktuell und gültig sind.
Beglaubigte Kopie der Eigentumsurkunden des Grundstücks, auf dem der Neubau angemeldet wird (z. B. Kaufvertrag, Schenkung, Erbschaftsannahme usw.).
Anhand dieses Dokuments kann die Katasterreferenz der Immobilie ermittelt werden, so dass die beschreibende und grafische Katasterbescheinigung beantragt werden kann, die beim Notariat eingeholt werden muss.
Verwaltungsdokument mit der entsprechenden Genehmigung des Rathauses, in dem sich die Immobilie befindet, das den Eigentümer ermächtigt, den Neubau unter Berücksichtigung des vorgelegten architektonischen Projekts und in Übereinstimmung mit den entsprechenden städtebaulichen und landesplanerischen Vorschriften zu errichten.
Von einem kompetenten Techniker (z. B. Architekt) ausgestelltes Dokument, das die neuen Arbeiten beschreibt und bescheinigt, dass sie mit dem von der zuständigen Behörde genehmigten Projekt übereinstimmen, nachdem die erforderliche Baugenehmigung eingeholt wurde.
Im Falle eines fertig gestellten Neubaus ist dieses Dokument vorzulegen, das vom Projektleiter und vom Leiter der Projektausführung ausgestellt wird und in dem bestätigt wird, dass die Arbeiten, für die die behördliche Genehmigung beantragt wurde, gemäß den Bestimmungen des eingereichten und genehmigten Projekts abgeschlossen worden sind.
Wenn es die Art des Neubaus erfordert, eine Bescheinigung über den Abschluss der obligatorischen Zehnjahresversicherung, d. h. eines Versicherungsvertrags zur Deckung möglicher baulicher Schäden an dem Gebäude während der ersten zehn Jahre nach seiner Fertigstellung.
Ein Dokument, das Informationen über die technischen Merkmale des Bauwerks enthält, wie z. B. die Bezeichnung und den Standort des Gebäudes, Pläne des Gebäudes, Spezifikationen der verwendeten Materialien usw. Da es sich um ein umfangreiches Dokument handelt, wird es in der Praxis häufig als elektronische Datei auf einer CD oder einem USB-Stick bereitgestellt.
Dokument, das die georeferenzierten Koordinaten des Gebäudes und des Grundstücks enthält und anhand dessen überprüft werden kann, ob sich das Gebäude auf dem betreffenden Grundstück befindet. Diesem Dokument muss die entsprechende GML-Datei beigefügt sein, und es muss ein positiver Validierungsbericht des Katasteramtes vorliegen.