Der so genannte "Ernsthaftigkeitsvertrag" ist ein privates Dokument, in dem Verkäufer und Käufer einer Immobilie die wesentlichen Bedingungen für den Kauf und Verkauf einer Immobilie vereinbaren, was in den meisten Fällen in naher Zukunft durch eine öffentliche Urkunde formalisiert wird, wobei die Erfüllung dieser Vereinbarung durch eine Ernsthaftigkeitsanzahlung, d.h. die Vorauszahlung eines Teils des Kaufpreises, garantiert wird.
Da es sich um ein Dokument handelt, das von den Parteien privat und außerhalb des Notariats zu unterzeichnen ist, ist die Vorlage eines notariellen Kostenvoranschlags in diesem Zusammenhang nicht erforderlich.
Als allgemeine Regel kann man den so genannten "Ernsthaftigkeitsvertrag" als ein Dokument privater Natur definieren, in dem zwei Vertragsparteien, d.h. der Eigentümer einer Immobilie bzw. ein Kaufinteressent, die wesentlichen Bedingungen eines künftigen Kaufs und Verkaufs der besagten Immobilie vereinbaren, der in naher Zukunft (z.B. in einem, zwei oder drei Monaten), normalerweise durch eine öffentliche Urkunde vor einem Notar, formalisiert werden soll.
Um die Einhaltung dieser Vereinbarung zu gewährleisten, vereinbaren die Parteien in diesem "Kautionsvertrag" die Leistung einer Kaution, d. h. die Vorauszahlung eines Teils des Preises, die als Garantie für die Einhaltung der Vereinbarung dient, da die Nichteinhaltung der Vereinbarung durch eine der Parteien wirtschaftliche Folgen hat, die auf die Kaution projiziert werden, wie in den folgenden Fragen erläutert wird.
<ejemplo>Así pues, por ejemplo, si Jesús es propietario de una vivienda que desea vender, y María, su vecina, está dispuesta a adquirirla, a los efectos de asegurar la operación, ambas partes pueden pactar un “contrato de arras”, en el que Jesús se compromete a vender esa vivienda a María, a cambio de 200.000 euros.<ejemplo>
<ejemplo>Así pues, por ejemplo, si Jesús es propietario de una vivienda que desea vender, y María, su vecina, está dispuesta a adquirirla, a los efectos de asegurar la operación, ambas partes pueden pactar un “contrato de arras”, en el que Jesús se compromete a vender esa vivienda a María, a cambio de 200.000 euros.<ejemplo>
<ejemplo>Para asegurar que dicho pacto se cumple, Jesús y María, si lo desean, pueden formalizar un contrato de arras, en el que ambos se comprometen a formalizar esta compraventa en una escritura pública, en el plazo de dos meses, y para asegurar el cumplimiento de lo pactado, Jesús y María acuerdan unas arras de 20.000 euros, de modo que María entregará a Jesús esta cantidad de dinero, a cuenta del precio pactado.<ejemplo>
<ejemplo>Asimismo, como se ha indicado, esta cantidad de dinero “adelantada” operará como garantía del cumplimiento del acuerdo alcanzado, pues si finalmente Jesús o María no formalizan la compraventa pactada ante Notario a la que se han comprometido, ello tendrá consecuencias para su patrimonio, tal y como se expondrá en preguntas posteriores.<ejemplo>
Wie bereits in der vorhergehenden Frage erwähnt, handelt es sich bei einem Hinterlegungsvertrag um ein privates, vom künftigen Verkäufer und Käufer einer Immobilie unterzeichnetes Dokument, in dem die Vertragsparteien die wesentlichen Elemente des künftigen Kaufs und Verkaufs einer Immobilie vereinbaren, der in naher Zukunft und in den meisten Fällen durch eine öffentliche Urkunde formalisiert wird.
Die so genannten "Earnest Money Contracts" (wobei diese Terminologie, wie weiter unten ausgeführt wird, rechtlich nicht ganz korrekt ist) ermöglichen es den Parteien, nach einer Einigung über den Kaufpreis die wesentlichen Elemente des Vertrags festzulegen und damit den Parteien Rechtssicherheit zu geben, dass der bevorstehende Verkauf zu den vereinbarten Bedingungen abgeschlossen wird.
Wie man sieht, ist der Kauf und Verkauf einer Immobilie in der Praxis kein einfacher Akt, bei dem die Parteien, sobald sie sich auf den Preis und die Bedingungen des Geschäfts geeinigt haben, dieses sofort (z. B. von heute auf morgen) formalisieren können, sondern in den meisten Fällen ist eine angemessene Frist erforderlich (z. B. ein oder zwei Monate), damit das Geschäft u. a. sofort formalisiert werden kann:
Wenn zwischen der Einigung der Parteien und der Vollstreckung des öffentlichen Kaufvertrags ein längerer Zeitraum verstreicht, können sich die Positionen der Parteien und ihre Ansprüche natürlich ändern:
Um den Parteien Rechtssicherheit zu geben, dass die getroffene Vereinbarung ab dem Zeitpunkt des Abschlusses der Transaktion und der Unterzeichnung des Kaufvertrags nicht mehr geändert wird, ist der so genannte "Ernsthaftigkeitsvertrag" sehr nützlich, da mit ihm die wesentlichen Bedingungen des Kaufs bereits festgelegt sind und von keiner der Parteien zu einem späteren Zeitpunkt einseitig geändert werden können.
Ebenso ist der so genannte "Ernsthaftigkeitsvertrag" sehr nützlich, um die Erfüllung der getroffenen Vereinbarung zu garantieren, denn wenn eine der Parteien ihn bricht (d.h. der Verkäufer verkauft die Immobilie nicht oder der Käufer kauft sie nicht), hat dies eine Reihe sehr relevanter rechtlicher und wirtschaftlicher Konsequenzen zur Folge, die im Folgenden erläutert werden und die je nach Art des unterzeichneten "Ernsthaftigkeitsvertrags" und der vereinbarten Ernsthaftigkeit variieren.
Im Gegensatz zu dem, was viele Menschen glauben, ist die Unterzeichnung der so genannten "Ernsthaftigkeitsverträge" ein sehr wichtiger Akt, dem die Parteien große Aufmerksamkeit schenken müssen (und es wird sogar dringend empfohlen, sich von einem Rechts- oder Immobilienexperten beraten zu lassen), denn je nach den getroffenen Vereinbarungen und der Art des vereinbarten Ernsthaftigkeitsgeldes können die negativen rechtlichen Folgen für die Parteien im Falle eines Verstoßes oder von Zwischenfällen bei der Erfüllung des Vereinbarten schwerwiegende rechtliche Folgen haben.
Darüber hinaus ist die Rechtsnatur der so genannten "Earnest Money Contracts", wie in den folgenden Fragen erörtert wird, ein komplexes und diffuses Thema, das es sehr notwendig macht, alles, was mit dieser auf dem Immobilienmarkt so häufigen Vertragsart zusammenhängt, im Detail zu entwickeln.
Damit der Verkauf einer Immobilie zustande kommt, müssen logischerweise zunächst zwei Parteien aufeinander treffen, nämlich der Eigentümer einer Immobilie, der sie verkaufen möchte, und ein potenzieller Käufer, der bereit ist, den geforderten Preis zu zahlen, um das Eigentumsrecht an der Immobilie zu erwerben.
Wenn also ein Eigentümer eine Immobilie verkaufen möchte, muss er sie über einen der gängigen Kanäle vermarkten, entweder über seine persönlichen Kontakte (die klassische "Mundpropaganda") oder über Fachleute der Branche (wie Immobilienagenturen oder -makler) oder gegebenenfalls über neuere und innovative Methoden wie Websites zum Kauf und Verkauf von Immobilien.
Sobald die Immobilie auf dem Markt angeboten wird, besichtigen potenzielle Kaufinteressenten die Immobilie, um sich über die Lage, die spezifischen Merkmale, die Abmessungen, die baulichen Eigenschaften, die gemeinschaftlichen Dienstleistungen usw. zu informieren, damit sie beurteilen können, ob sie die Immobilie tatsächlich erwerben können oder nicht.
Wenn ein potenzieller Käufer schließlich die Immobilie findet, die seinen Bedürfnissen entspricht, beginnt eine Verhandlungsphase mit dem Eigentümer der Immobilie, um eine Einigung über den Preis zu erzielen, zu dem der Verkauf gegebenenfalls abgeschlossen werden kann. In diesem Prozess wird jede der Parteien ihre Interessen geltend machen und versuchen, ihre Position zu maximieren, wobei der Verkäufer grundsätzlich versucht, den höchstmöglichen Preis zu erzielen, und der Käufer versucht, den Preis so weit wie möglich zu senken, abgesehen von weiteren Fragen, die ebenfalls sehr wichtig sein können, wie z. B. die Form der Zahlung, die Frist für die Formalisierung der Transaktion usw.
Nach Abschluss dieser Verhandlungsphase müssen die Parteien, wenn die Verhandlungen erfolgreich waren, einen Kaufvertrag über die Immobilie abschließen, der, wie noch zu erläutern sein wird, verschiedene Phasen durchläuft und verschiedene Formen annehmen kann, von denen jede ihre spezifischen Besonderheiten hat, die im Folgenden erläutert werden.
Einleitend, und auch wenn es auf den ersten Blick ein dichtes und schweres Thema zu sein scheint, ist es notwendig, eine Reihe grundlegender, aber gleichzeitig grundlegender rechtlicher Konzepte zu analysieren, da wir nur so in der Lage sein werden, das Thema richtig zu verstehen und folglich die besten Entscheidungen zum Schutz unserer Rechte und legitimen Interessen zu treffen.
Aus allgemeiner Sicht, d.h. nicht nur in Bezug auf Immobilien, sondern auf jede Art von Eigentum, ist ein Kaufvertrag nach dem Zivilrecht eine Vereinbarung zwischen Parteien, in der sich eine von ihnen, der Verkäufer, verpflichtet, eine in ihrem Eigentum stehende Immobilie an eine andere Person, den Käufer, zu liefern und damit das Eigentum an dieser Immobilie gegen einen Preis zu übertragen (Artikel 621-1 des Buches VI des Zivilgesetzbuches von Katalonien).
<ejemplo>Por ejemplo, cada mañana, cuando nos acercamos a nuestra panadería y solicitamos al dependiente una barra de pan, por la que el panadero solicita un euro, cuando pagamos ese euro y, a cambio, el panadero nos da esa barra de pan, en realidad, aunque no seamos conscientes de ello, estamos celebrando y ejecutando un verdadero contrato de compraventa, en este caso, referido a un bien alimenticio de escaso valor, como es una barra de pan.<ejemplo>
Im Gegensatz zu dem, was viele Menschen außerhalb der Welt des Rechts denken mögen, unterliegt der Kauf und Verkauf von Immobilien, abgesehen von einigen Besonderheiten, die diese Art von Eigentum betreffen, denselben Grundprinzipien wie jeder Kauf- und Verkaufsvertrag für jede andere Immobilie, die in der vorhergehenden Frage dargelegt wurden, und daher:
In Anbetracht der obigen Ausführungen wird deutlich, dass der Kauf und Verkauf einer Immobilie nicht mit der Unterzeichnung eines Kaufvertrags durch die Parteien abgeschlossen ist, wie viele Leute fälschlicherweise glauben (da die Forderung nach einer öffentlichen Urkunde beim Kauf und Verkauf von Immobilien nicht obligatorisch ist, aber natürlich sehr empfohlen wird), sondern dass die Transaktion technisch gesehen "abgeschlossen" ist und die Parteien daher verpflichtet sind, die Vereinbarung einzuhalten, sobald sie sich über den Verkauf einer bestimmten Immobilie gegen einen bestimmten Preis geeinigt haben.
Darüber hinaus kann die Vollendung, d.h. die Erfüllung des Vereinbarten, also die Übergabe des Eigentums an der Immobilie bzw. die Zahlung des vereinbarten Preises, erfolgen:
Die Tatsache, dass der Kaufvertrag einer Immobilie, wie oben erwähnt, in dem Moment vollendet oder "abgeschlossen" ist, in dem Verkäufer und Käufer eine Einigung über den Verkauf der Immobilie und den dafür zu zahlenden Preis erzielen, bedeutet, dass die Parteien von diesem Moment an (und nicht von dem Moment an, in dem eine Urkunde unterzeichnet wird, wie viele Leute fälschlicherweise denken) verpflichtet sind, das Vereinbarte einzuhalten. So:
Und für den Fall, dass die Parteien das Vereinbarte nicht einhalten, ist jede von ihnen berechtigt, die andere zu verklagen, um die Erfüllung des Vertrages oder seine Beendigung zu verlangen. So:
Dies hat offensichtliche und weitreichende Konsequenzen, die bei jeder Verhandlung im Rahmen eines Immobilienkaufvertrags zu berücksichtigen sind:
Deshalb ist es so wichtig, in der Vorverhandlungsphase eines Immobilienkaufs gut beraten zu sein, denn je nachdem, was vereinbart wird und wie es vereinbart wird, gehen die Parteien faktisch bereits einen echten Kaufvertrag ein, der sie fest bindet und der sie schwerwiegenden finanziellen Konsequenzen aussetzt, wenn sie sich nicht an das Vereinbarte halten.
Im Gegensatz zu dem, was man bei vielen im Immobilienhandel abgeschlossenen Geschäften zu glauben pflegt, bei denen diesen privaten "Reservierungs-" oder "Aufgeld"-Verträgen keine Bedeutung beigemessen wird, müssen die Interessenten also äußerst vorsichtig sein, wenn sie diese Verträge abschließen oder diese Dokumente unterzeichnen, da sie reale rechtliche Konsequenzen von großer Bedeutung für ihre Person haben können.
Kurz gesagt, wie man in der Rechtswelt oft sagt, sind die Dinge das, was sie sind, und nicht das, was die Parteien sagen, dass sie es sind, so dass, auch wenn ein Vertrag mit dem Titel "Reservierungsvertrag" oder "Ernsthaftigkeitsvertrag" überschrieben ist, wenn er eine Willenserklärung enthält, dem Objekt und dem Preis zuzustimmen, ein echter Kaufvertrag zustande kommt, der die Parteien an seine Erfüllung bindet.
Wie bereits erwähnt, müssen die an einer eventuellen Verhandlung über den Verkauf und den Kauf einer Immobilie beteiligten Parteien bei den von ihnen getroffenen Vereinbarungen äußerst vorsichtig sein, da der Verkauf und der Kauf je nach ihrem Inhalt als abgeschlossen oder "erledigt" betrachtet werden können, was für beide Parteien schwerwiegende Folgen haben kann, wenn sie - aus welchen Gründen auch immer - nicht an der Übertragung bzw. dem Erwerb der Immobilie interessiert sind.
Aus diesem Grund ist es unerlässlich, dass jeder Kaufinteressent vor dem Abschluss einer Vereinbarung, die als Vollendung des Kaufvertrags interpretiert werden kann, vom Verkäufer eine Reihe grundlegender Unterlagen anfordert, die für die Bestimmung der rechtlichen Situation der Immobilie entscheidend sind. Daher wird dem potenziellen Käufer in jedem Fall empfohlen, vor Abschluss eines Vertrags mit einem Verkäufer einen Antrag zu stellen:
Zunächst ist es unerlässlich, beim Grundbuchamt einen Grundbuchauszug anzufordern. Dieses Verfahren, das einige Euro kostet und online über die Website des Grundbuchamtes(HIER) durchgeführt werden kann, gewährleistet, dass die Immobilie ordnungsgemäß versichert ist:
Wie Sie also sehen, ist die Beantragung einer nota simple der Immobilie, an der Sie interessiert sind, ein wichtiger und grundlegender Schritt, bevor Sie eine Vereinbarung treffen oder ein Dokument mit dem Eigentümer unterzeichnen.
Um unsere Rechte als Kaufinteressenten angemessen zu schützen und unseren Willen auf der Grundlage vollständiger Informationen über die Immobilie zu vervollkommnen, sollte der Kaufinteressent außerdem, wenn möglich, zuerst den Verkäufer fragen:
Wenn der potenzielle Käufer also Zugang zu all diesen Unterlagen hat, kann er in Kenntnis des tatsächlichen und sicheren Zustands der Immobilie in all diesen relevanten Aspekten den tatsächlichen Wert der Immobilie richtig einschätzen und gegebenenfalls den vom Verkäufer geforderten Preis akzeptieren oder dem Verkäufer ein alternatives Gegenangebot machen, je nachdem, ob dieser es annimmt oder nicht.
Sobald sich die Parteien über den Gegenstand des künftigen Kaufs und Verkaufs (in diesem Fall die Immobilie) und den Preis geeinigt haben, ist es an der Zeit, den Vertrag auszuführen, ihn zu vollenden und anschließend zu vollziehen, d. h. die Verpflichtungen zu erfüllen, zu denen sie sich verpflichtet haben, und zwar im Falle des Verkäufers durch die Übertragung des Eigentums an der Immobilie und die Übergabe des Besitzes und im Falle des Käufers durch die Zahlung des vereinbarten Preises.
Der Abschluss oder die Erfüllung des Vertrages ist also in der Immobilienpraxis eng mit der Form des Vertrages verbunden, die die Parteien wählen können:
Von allen möglichen Formen ist die öffentliche Urkunde zweifellos die geeignetste, da es sich um ein Dokument handelt, das von einem Notar beglaubigt wird, d. h. von einem öffentlichen Beamten, einem Juristen, einem Fachmann für Privatrecht, der die Identität und die Rechtsfähigkeit der Vertragspartner bescheinigt, die Rechtmäßigkeit aller getroffenen Vereinbarungen sicherstellt und die Parteien über alle Rechte und Pflichten, die sich aus diesem Vertrag ergeben, informiert, die Parteien über alle Rechte und Pflichten, die sich aus dem Vertrag ergeben, informiert, und weil die Ausfertigung der öffentlichen Urkunde auch die Eintragung des erworbenen Eigentumsrechts im Grundbuch ermöglicht und den Schutz des öffentlichen Glaubens des Registers gegenüber Dritten genießt.
In dieser öffentlichen Urkunde, die die eingangs erwähnte Figur der "instrumentellen Tradition" verwendet, erklärt der Verkäufer feierlich die Übertragung des Eigentums an der Immobilie auf den Verkäufer, während der Käufer den vereinbarten Preis bezahlt, der durch den Nachweis des verwendeten Zahlungsmittels festgehalten wird.
Wenn sich Verkäufer und Käufer über die Kaufbedingungen geeinigt haben, können sie direkt zum Notar gehen, um den Kauf in einer öffentlichen Urkunde zu beurkunden. In diesem Fall sind die folgenden Fragen zu klären:
Zunächst muss meiner Meinung nach darauf hingewiesen werden, dass diese Option in der Immobilienpraxis nicht sehr verbreitet ist, obwohl sie in Wirklichkeit eine durchaus zulässige Möglichkeit darstellt und, wie wir sehen werden, mögliche rechtliche Konflikte zwischen den Parteien erheblich reduziert.
Wenn sich die Parteien also bereits über die Verkaufsbedingungen geeinigt haben, können sie sich direkt an einen Notar ihres Vertrauens wenden. Dieser Notar:
Nach der Erläuterung des in diesem Fall zu befolgenden Verfahrens muss darauf hingewiesen werden, dass die Wahl dieses Weges, wie man sieht, folgende Hauptvorteile mit sich bringt:
Erstens wird dadurch zweifellos Zeit gespart, denn wenn sich die Parteien, nachdem sie sich über die Bedingungen der Transaktion geeinigt haben, direkt an das Notariat wenden, um den Kaufvertrag zu formalisieren, wird der gesamte Formalisierungsprozess beschleunigt, da keine Verhandlungen über den Inhalt früherer Verträge oder andere Fragen, die die Unterzeichnung verzögern könnten, erforderlich sind.
Durch den Verzicht auf frühere Verträge, die in den meisten Fällen ohne vorherige Rechtsberatung (weder durch einen Notar noch durch einen Rechtsanwalt oder einen anderen auf Vertragsrecht spezialisierten Fachmann) unterzeichnet werden, werden auch rechtliche Risiken vermieden, die sich aus widersprüchlichen Auslegungen der in diesen Dokumenten festgelegten Klauseln ergeben und die die Parteien in ein Konfliktszenario führen können, Wie im Folgenden dargelegt wird, ist es bei Immobilienkäufen und -verkäufen üblich, dass die Parteien (künftiger Verkäufer und Käufer) vor der Beurkundung Dokumente unterzeichnen, deren Rechtsnatur gelinde gesagt zweifelhaft ist, deren Klauseln oft auslegungsfähig sind und die, wenn eine der Parteien aus irgendeinem Grund nicht bereit ist, ihren Verpflichtungen nachzukommen, schwerwiegende Folgen für die Parteien haben können.
In diesem Fall erhalten die Parteien, wie bereits erwähnt, durch den direkten Gang zum Notar von Anfang an eine spezialisierte Rechtsberatung durch einen öffentlichen Beamten, der als Fachmann für Privatrecht in der Lage ist, die Parteien in angemessener Weise über ihre Rechte und Pflichten zu beraten, um ihre legitimen Rechte und Interessen zu schützen, und so die Funktion der präventiven Rechtssicherheit auszuüben, die dieser Einrichtung zukommt.
Wie bereits erwähnt, ist es nämlich gängige Praxis, dass bei vielen tatsächlich stattfindenden Immobilienverkäufen und -käufen Verkäufer und Käufer vor der Unterzeichnung des Kaufvertrags ein privates Dokument unterzeichnen, das in den meisten Fällen als "Hinterlegungsvertrag" bezeichnet wird und mit dem die (künftigen?) Verkäufer und (künftiger?) Käufer verpflichten sich, den Verkauf innerhalb eines bestimmten Zeitraums(z. B. 2 oder 3 Monate) zu formalisieren, wobei die Bedingungen des Geschäfts(wie z. B. der vereinbarte Preis, die Art der Zahlung usw.) festgelegt werden.
In Anbetracht der obigen Ausführungen ist es notwendig, in Bezug auf diese privaten Dokumente oder Verträge vor der Ausfertigung der Urkunde Folgendes zu beachten:
Zunächst einmal muss klar sein, dass es sich bei dem "Earnest Money Contract" aus rechtlicher Sicht um eine nicht existierende Vertragsmodalität handelt, d. h. es gibt keinen Earnest Money Contract als solchen, sondern Earnest Money ist, wie ich in einer späteren Frage zu erläutern versuchen werde, eine Art Klausel, die in einen Vertrag aufgenommen werden kann.
Wenn also der (künftige) Verkäufer und der (künftige) Käufer einen Vertrag unterzeichnen, bevor der Kaufvertrag formalisiert wird, muss dessen Inhalt sorgfältig analysiert werden, denn je nach dem darin zum Ausdruck gebrachten Vertragswillen handelt es sich entweder um einen echten, vollzogenen Kaufvertrag oder gegebenenfalls um einen Vorvertrag oder ein Kauf- und Verkaufsversprechen, deren Unterscheidung zweifellos kompliziert ist, auf die aber in einer späteren Frage eingegangen wird.
Wie bereits in einer früheren Frage angedeutet, ist es durchaus möglich, dass der Verkäufer und der Käufer, nachdem sie sich über die wesentlichen Vertragsbedingungen geeinigt haben, direkt zu einem Notariat gehen, um einen Kaufvertrag zu beurkunden, ohne vorher irgendeine Art von Dokument oder Vertrag zu unterzeichnen, was, wie wir zu erläutern versucht haben, eine sehr interessante Option sein kann.
Wie bereits erwähnt, ist es in der Immobilienpraxis jedoch sehr üblich, dass die Parteien, bevor sie zum Notar gehen, um den Kaufvertrag zu unterzeichnen, ein vorheriges privates Dokument oder einen Vertrag unterzeichnen, in dem eine Reihe von Vereinbarungen über den Verkauf oder den künftigen Verkauf der Immobilie festgehalten werden.
Unabhängig von der rechtlichen Bewertung ist daher zu prüfen, in welchen Fällen die Unterzeichnung eines solchen Dokuments sinnvoll sein kann. Es kann daher sinnvoll sein, diese Art von Dokument zu unterzeichnen:
Wie in diesem Artikel bereits angedeutet wurde, handelt es sich bei dem so genannten "Reservierungsvertrag" oder "Ernsthaftigkeitsvertrag" in Wirklichkeit um juristisch nicht existierende Figuren, so dass der konkrete Inhalt der in diesem privaten Dokument enthaltenen Willenserklärungen und Vereinbarungen analysiert werden muss, um seinen wahren Charakter zu ermitteln.
Daher ist zunächst darauf hinzuweisen, dass, wenn die Parteien ein Dokument unterzeichnen, das eine klare Willensübereinstimmung enthält, d. h. eine Einigung über den Gegenstand (die zu übertragende Immobilie) und den Preis, Verkäufer und Käufer einen Pakt oder eine Einigung darüber erzielen, was und zu welchem Preis verkauft werden soll, Damit bleibt der Kaufvertrag "geschlossen" und für die Parteien verbindlich, und dieser Vertrag ist, auch wenn er anders genannt wird, in Wirklichkeit ein echter, vollendeter Kaufvertrag, der die Parteien an seine Erfüllung bindet oder sie den Folgen einer möglichen Nichterfüllung aussetzt.
Darüber hinaus können die Parteien auch ein so genanntes Kaufversprechen unterzeichnen, bei dem sie nicht bereits einen Kaufvertrag abschließen, sondern sich, wie der Name schon sagt, verpflichten, in der Zukunft einen Kaufvertrag zu schließen und damit die vertragliche Grundlage für einen solchen Vertrag zu schaffen.
In Bezug auf diese Form des Kaufversprechens sind folgende Punkte zu beachten:
Wie man sieht, sind die Folgen des Bruchs eines Kaufversprechens denen eines echten Kaufvertrags sehr ähnlich, so dass es bei der Unterzeichnung der einen oder anderen Vertragsmodalität unerlässlich ist, dass die Parteien die Form und die Bedingungen, unter denen der Verkauf vollzogen werden soll, sowie vor allem die Klauseln, die zu einer einseitigen Vertragsauflösung führen, und die damit verbundenen Folgen genau vereinbaren.
Abschließend möchte ich noch auf die steuerlichen Auswirkungen all dieser Verträge hinweisen, denn wenn es sich um einen echten, abgeschlossenen Kaufvertrag handeln würde, wären natürlich die entsprechenden Steuern auf die Transaktion bereits fällig, so dass die Steuerbehörden, wenn sie davon Kenntnis hätten, die entsprechenden Steuerzahlungen verlangen könnten.
Ebenso wird im Falle des Verkaufsversprechens, wenn der spätere Verkauf der Grunderwerbsteuer unterliegt, auch das Verkaufsversprechen der Besteuerung unterworfen, so dass wiederum die Steuerbehörden, wenn sie davon Kenntnis erlangen, die angefallene Steuer nachfordern könnten.
Wie bereits mehrfach in diesem Artikel erwähnt, ist das Angeld kein eigenständiger Vertrag, sondern eine Art von Klausel oder Vereinbarung, die in verschiedene Vertragstypen aufgenommen werden kann und je nach gewähltem Typ die Art des Vertrags oder gegebenenfalls die Wirkungen der Handlungen einiger der Parteien bestimmt.
Daher hat der katalanische Gesetzgeber, der sich auf die Regelung der Kaution im Zivilgesetzbuch von Katalonien (konkret in Artikel 621-8 des Buches VI) konzentriert, da dort das Notariat angesiedelt ist, festgelegt, dass im Großen und Ganzen zwischen zwei Arten von Kautionen unterschieden werden kann, und zwar:
Was zunächst die so genannten Bestätigungskautionen betrifft, so ist darauf hinzuweisen, dass sie nach der genannten Bestimmung als "Zeichen des Verkaufsabschlusses" fungieren.
Ebenso ist es wichtig, darauf hinzuweisen, dass das katalanische Zivilgesetzbuch für den Fall, dass die Parteien die Art der Anzahlung nicht festlegen, diese als bestätigende Anzahlung betrachtet, so dass der Vertrag als bestätigt oder abgeschlossen und somit als vollendet gilt, so dass jede der Parteien von der anderen Partei die Erfüllung oder Beendigung des Vertrages sowie den entsprechenden Ersatz des entstandenen Schadens verlangen kann.
<ejemplo>Así pues, por ejemplo, si el Sr. Juan y la Sra. María firman un “contrato de arras”, en virtud del cual el Sr. Juan vende una vivienda a la Sra. María por 200.000€, y ésta le entrega al Sr. Juan 20.000€ en concepto de arras (sin especificar la modalidad):<ejemplo>
In Anbetracht der obigen Ausführungen müssen die Parteien bei der Unterzeichnung von Dokumenten oder Verträgen, in denen das Wort "arras" vorkommt, äußerst vorsichtig sein, denn je nach dem konkreten Wortlaut der Klausel wird in Wirklichkeit ein bereits unterzeichneter echter Kaufvertrag bestätigt oder vollendet, der die Parteien an seine Erfüllung bindet oder sie gegebenenfalls den Rechtsfolgen seiner Nichterfüllung aussetzt.
In Anbetracht dieser ersten Modalität muss auch auf die zweite Art von Arras hingewiesen werden, die im Zivilgesetzbuch von Katalonien vorgesehen sind und die, wie bereits erwähnt, als "Bußarras" bezeichnet werden.
Im Gegensatz zu den vorhergehenden funktionieren diese Strafkautionen als Rückerstattungs- oder Entschädigungssystem für den Verkäufer oder Käufer im Falle eines einseitigen Rücktritts durch die andere Partei. So:
In diesem Fall ist es, wie bereits erwähnt, erforderlich, dass diese vereinbarten Einlagen ausdrücklich als solche vereinbart werden, damit sie diesen Bußcharakter haben, so dass sie nur dann als das erläuterte System der Entschädigung für einseitigen Rücktritt funktionieren, wenn ihnen eindeutig und unmissverständlich dieser Charakter zugeschrieben wird.
<ejemplo>Así pues, siguiendo el ejemplo anterior, si pese a existir ese acuerdo inicial, el Sr. Juan y la Sra. María han pactado expresamente que esos 20.000€ se entregan con carácter de arras penitenciales:<ejemplo>
Zusätzlich zu all dem bisher Gesagten sei darauf hingewiesen, dass das katalanische Zivilrecht eine weitere Ausnahme für diese Kautionsklausel vorsieht, denn obwohl die Kautionsklausel als Bußgeldklausel vereinbart wurde, kann der Käufer im Falle eines außergewöhnlichen Umstands, wie z. B. der Nichtgewährung einer Finanzierung durch ein Finanzinstitut, einseitig und ohne Vertragsstrafe vom Vertrag zurücktreten, d. h. er hat das Recht, den als Bußgeld gezahlten Betrag zurückzufordern.
Voraussetzung für die Anwendung dieser Bestimmung ist, dass die Parteien bei der Unterzeichnung des Dokuments ausdrücklich vorgesehen haben, dass der Käufer ganz oder teilweise auf die Finanzierung durch ein Finanzinstitut zurückgreifen wird. Wenn das Finanzinstitut in einem solchen Fall dem Käufer die Finanzierung nicht gewährt, hat dieser das Recht, den gesamten Betrag, den er als Anzahlung an den Verkäufer gezahlt hat, zurückzufordern, wenn er diese Weigerung mit Dokumenten begründet.
Auf jeden Fall möchte ich noch einmal darauf hinweisen, dass die Anwendung dieser Ausnahmeregelung voraussetzt, dass:
Es kann nämlich vorkommen, dass der Käufer, wenn er dem Verkäufer die Anzahlung übergibt, befürchtet, dass der Verkäufer das Geld nicht zurückgeben will und Schwierigkeiten hat, es zurückzubekommen, wenn der Verkauf nicht zustande kommt, weil der Verkäufer einseitig zurücktritt oder die beantragte Finanzierung nicht gewährt wird, oder dass der Verkäufer die Immobilie sogar an einen Dritten verkauft.
Wenn sich der Käufer in einer solchen Situation befindet, gibt es einen zusätzlichen, gesetzlich vorgesehenen Mechanismus, der ihm mehr Sicherheiten bieten kann, nämlich die Hinterlegung der Kaution bei einem Notar, der sie im Grundbuchamt eintragen lässt.
Damit dies möglich ist, muss das Startkapital auf diese Weise und für einen Zeitraum von höchstens sechs Monaten vereinbart worden sein. Wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, kann die Sicherheitsleistung bei einem Notar hinterlegt und im Grundbuch eingetragen werden, d.h. sie kann in die Eintragungen der betreffenden Immobilie im Grundbuch aufgenommen werden, wodurch die Wirkungen der Registerpublizität und die Tatsache, dass die Immobilie gemäß Artikel 621-8.3 des katalanischen Zivilgesetzbuches von der Rückgabe der Sicherheitsleistung betroffen ist (d.h. sie wirkt als Garantie), genutzt werden.
In einem solchen Fall wird der Notar im Falle des endgültigen Abschlusses des Kaufvertrags das Angeld an den Verkäufer aushändigen, während der Notar im Falle eines einseitigen Rücktritts einer der Parteien das Angeld an die andere Partei aushändigt, die diesen Rücktritt erleidet.
In diesem Zusammenhang ist auch darauf hinzuweisen, dass die beim Notar hinterlegten Kautionen aus steuerlicher Sicht der Stempelsteuer unterliegen, jedoch gemäß dem jüngsten Gesetz 5/2020 vom 29. April über steuerliche, finanzielle, verwaltungstechnische und öffentliche Maßnahmen und die Einführung einer Steuer auf umweltbelastende Anlagen zu 100 % subventioniert werden.
Wenn die Parteien, aus welchen Gründen auch immer, ein privates Dokument vor der Unterzeichnung des Kaufvertrags formalisieren wollen, empfiehlt es sich, die folgenden grundlegenden Aspekte zu berücksichtigen:
Darüber hinaus ist es von entscheidender Bedeutung, dass die Art des Dokuments, das unterzeichnet wird, in jedem Fall angemessen wiedergegeben wird:
In Anbetracht der Informationen, die in den vorangegangenen Fragen gegeben wurden, und zusammenfassend kann gesagt werden, dass jede Person, die sich für den Kauf einer Immobilie interessiert und gegebenenfalls einen "Hinterlegungsvertrag" unterzeichnet, unbedingt die folgenden Punkte beachten sollte:
Der zukünftige Käufer und Verkäufer muss seine DNI vorlegen. Handelt es sich um eine ausländische Person, sind ihr Reisepass und die entsprechende NIE erforderlich.
Handelt es sich bei einer der Parteien um eine Gesellschaft, ist eine Kopie folgender Dokumente vorzulegen:
a) Gründungsurkunde (und gegebenenfalls spätere Änderungsurkunden, z. B. Änderung des Firmennamens, des eingetragenen Sitzes usw.).
b) Urkunde zur Ernennung des Vertreters der Gesellschaft (z. B. die Urkunde zur Ernennung des alleinigen Verwalters der Gesellschaft als solchen).
c) Urkunde über die Offenlegung des wirtschaftlichen Eigentums (Dokument zur Identifizierung der natürlichen Person, die gegebenenfalls mehr als 25 % des Gesellschaftskapitals hält).
In jedem Fall führt das Notariat auch eine telematische Abfrage des Handelsregisters durch, um zu überprüfen, ob alle angegebenen Informationen korrekt, aktuell und gültig sind.
Vor der Unterzeichnung eines Vertrages über eine Anzahlung wird empfohlen, dass die Parteien eine nota simple beim Grundbuchamt beantragen (dies kann telematisch über die Website www.registradores.org zu sehr geringen Kosten von maximal 10-15 € erfolgen). Anhand dieses Dokuments erhält der Käufer vor allem sehr wichtige Informationen, wie z. B. die Identität des Eigentümers der Immobilie, ihre tatsächlichen Ausmaße und Merkmale, die auf ihr lastenden Belastungen (wie Hypotheken, Steuerpfandrechte, Pfändungen usw.).
Es wird auch empfohlen, dass der Käufer den Verkäufer um die cédula de habitabilidad der Immobilie bittet, d. h. das Verwaltungsdokument, das bescheinigt, dass die Immobilie die Mindestbedingungen für die Bewohnbarkeit erfüllt und somit für den Aufenthalt von Personen geeignet ist.
Es wird auch empfohlen, dass der Käufer gegebenenfalls den Energieausweis der Immobilie beim Verkäufer anfordert, da es sich dabei um ein wertvolles Dokument handelt, das wichtige Informationen über die Energie- und Verbrauchseigenschaften der Immobilie liefert, die bei der Kaufentscheidung ebenfalls berücksichtigt werden sollten.
Es wird auch empfohlen, dass der Käufer den Verkäufer um eine Kopie der IBI-Quittungen der letzten Jahre bittet, um die Höhe der in Zukunft zu zahlenden Steuern zu überprüfen (was ebenfalls wichtig für die Kaufentscheidung ist) und um sicherzustellen, dass diese Quittungen auch bezahlt wurden.
Es wird auch empfohlen, dass der Käufer, falls die Immobilie unter einem horizontalen Eigentumsregime steht, den Verkäufer um eine Bescheinigung über die Schulden bei der Eigentümergemeinschaft bittet, um sicherzustellen, dass der Eigentümer mit der Zahlung der ordentlichen und außerordentlichen Kosten an die Gemeinschaft auf dem Laufenden ist.