Die Auflösung einer Lebenspartnerschaft erfolgt, wenn die Beendigung einer Lebensgemeinschaft als Lebenspartner (oder fester Partner) vor einem Notar beurkundet wird. Die Beendigung der Beziehung kann von beiden Partnern in gegenseitigem Einvernehmen erfolgen, indem beide vor einem Notar erscheinen, oder einzeln, indem einer von ihnen den anderen Partner, der nicht vor einem Notar erscheint, formell benachrichtigt.
Dies ist eine rein informative und unverbindliche Schätzung. Er wird auf der Grundlage von zwei Kriterien berechnet: 1) unserer Kenntnis des Notartarifs (Königlicher Erlass 1426/1989 vom 17. November 1989). (Königlicher Erlass 1426/1989, vom 17. November) und 2) unsere tägliche Erfahrung bei der Erstellung dieser Art von notarieller Urkunde. Jede Abweichung (nach oben oder unten) wird jedoch zum Zeitpunkt der Ausstellung der Schlussrechnung für die erbrachte notarielle Dienstleistung ordnungsgemäß begründet.
Ein festes Paar ist eine Vereinigung von zwei Personen (natürlich entweder Männer oder Frauen), die eine dauerhafte Liebesbeziehung und eine Note des Zusammenlebens haben und sich deshalb entschlossen haben, eine der Ehe vergleichbare Lebensgemeinschaft zu gründen.
In Katalonien ist die stabile Partnerschaft in den Artikeln 234-1 und den folgenden Artikeln des katalanischen Zivilgesetzbuches geregelt (Sie können diese Regelung einsehen HIER).
Nach katalanischem Recht können Paare, die eine dauerhafte Gefühlsbeziehung mit Zusammenleben führen, ein stabiles Paar werden, wenn sie eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen:
In Katalonien gibt es ein öffentliches Register, das Register der stabilen Paare von Katalonien, in das sich stabile Paare, die dies wünschen, eintragen können. In diesem Zusammenhang muss darauf hingewiesen werden, dass die Eintragung von stabilen Paaren ein freiwilliger und kein konstitutiver Akt ist. Sie wird jedoch dringend empfohlen, um die Rechtssicherheit der Verbindung zu stärken und bestimmte Rechte zu erwerben, wie z. B. die Witwen- oder Witwerrente, falls anwendbar.
Für den Fall, dass die stabile Partnerschaft in einer öffentlichen Urkunde formalisiert wird, sehen die Vorschriften des katalanischen Registers für stabile Partner vor, dass der Notar, der die Urkunde genehmigt, auf Antrag beider Partner eine Kopie der Urkunde auf telematischem Wege übermittelt, um sie zu registrieren.
Die stabile Partnerschaft wird aus einem der folgenden Gründe beendet:
Je nach Fall des Aussterbens wird es notwendig sein, den einen oder anderen Weg zu gehen. So:
1) AUFLÖSUNG IM GEGENSEITIGEN EINVERNEHMEN:
Wenn sich beide Partner einig sind, die feste Partnerschaft aufzulösen, ist es in diesem Fall am besten, einen Notar aufzusuchen, um das Erlöschen zu formalisieren, da es sich um eine unmittelbare Lösung handelt und das Verfahren aufgrund der Formalitäten viel weniger umständlich ist. Dies wird notwendig sein:
2. BEIM TOD EINES DER GESELLSCHAFTER:
Ist einer der Partner verstorben, so erlischt die stabile Partnerschaft. Wenn Sie dies ebenfalls in das Register eintragen und die Beendigung eintragen lassen möchten, genügt es, zum Register für feste Partnerschaften zu gehen und die Sterbeurkunde des ehemaligen Partners vorzulegen.
3) DURCH HEIRAT:
Wenn mindestens eines der Mitglieder des Paares heiratet (entweder mit demselben Partner oder mit einer anderen Person), erlischt die feste Partnerschaft automatisch durch die Heirat selbst, obwohl, wie im vorherigen Fall, die Mitteilung dieses Erlöschens an das Register für feste Partnerschaften von Katalonien aussteht, so dass unser Paar annulliert und als aufgelöst eingetragen wird, da es keine interne Kommunikation zwischen den Registern gibt. Zu diesem Zweck muss die vom zuständigen Standesamt ausgestellte Heiratsurkunde dem Register für stabile Paare vorgelegt werden.
4. DURCH DEN EINSEITIGEN WILLEN EINES DER MITGLIEDER:
Für die Beendigung einer festen Partnerschaft ist nicht immer ein gegenseitiges Einverständnis erforderlich, sondern der einseitige Wille eines der Partner reicht aus, um die Beendigung der Partnerschaft zu beantragen, sofern der andere Partner anschließend über die Beendigung informiert wird. In diesem Fall ist es möglich, die Auflösung durch eine öffentliche Urkunde zu vollziehen; in diesem Fall müssen die erforderlichen Angaben gemacht werden:
5. BEI BEENDIGUNG DES ZUSAMMENLEBENS:
Das Erlöschen der festen Partnerschaft wird auch durch die bloße Beendigung des Zusammenlebens bewirkt. Nach Beendigung der Lebensgemeinschaft ist es jedoch erforderlich, diese Informationen an das Register für stabile Partnerschaften zu übermitteln, um die Beendigung in das Register einzutragen.
Wenn also einer der Partner nach der Beendigung der Lebensgemeinschaft an eine andere Adresse umgezogen ist und sich umgemeldet hat, kann in diesem Fall jeder von ihnen die Anmeldung vornehmen:
In beiden Fällen müssen Sie einen Beitrag an eine der beiden Einrichtungen leisten:
In diesem Fall muss auch erwähnt werden, dass für den Fall, dass der andere Partner nach der Beendigung des Zusammenlebens das Land verlässt, ohne sich aus dem Gemeinderegister abzumelden, der andere Partner sich an seine Gemeindeverwaltung wenden und die Löschung der Eintragung des Zusammenlebens des anderen Partners beantragen muss, um die Beendigung des Zusammenlebens vor dem Register der stabilen Partnerschaften oder vor dem Notar zu rechtfertigen, je nachdem, welchen Weg er wählt.
Diesbezüglich sollten sich die Betroffenen bewusst sein, dass:
Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass sich die Mitglieder der festen Partnerschaft, wenn sie dies wünschen, vor der Beendigung der Lebensgemeinschaft über die Auswirkungen der Beendigung der festen Partnerschaft einigen können. Wenn sie dies vereinbart haben, gelten die Bestimmungen dieses Abkommens, sofern sie nicht im Widerspruch zum Gesetz stehen.
Andererseits erlaubt das Gesetz den Parteien, wenn nichts vereinbart wurde, auch Vereinbarungen zu treffen, um die Auswirkungen der Beendigung des Zusammenlebens nach der Beendigung des Zusammenlebens zu regeln. In einem solchen Fall:
Wenn es keine Einigung darüber gibt, wie die wirtschaftlichen Auswirkungen der Kündigung zu regeln sind, können die Parteien natürlich vor Gericht gehen, um die Angelegenheit von einem Richter klären zu lassen.
Das katalanische Gesetz sieht nämlich vor, dass bei Vorliegen der jeweils erforderlichen Voraussetzungen das entsprechende Mitglied des erloschenen Ehepaares Anspruch auf den so genannten finanziellen Ausgleich für Arbeit oder auf die so genannte Unterhaltsbeihilfe hat. In den folgenden Fragen wird versucht zu erklären, wann das eine oder das andere zutrifft.
Hat einer der Partner für den Haushalt oder die Hausarbeit in wesentlich auffälligerer Weise gearbeitet als der andere Partner, so hat dieser in einem solchen Fall Anspruch auf einen finanziellen Ausgleich durch den anderen Partner für diese Arbeit, sofern der andere Partner im Zeitpunkt der Beendigung der Lebensgemeinschaft einen Vermögenszuwachs erzielt hat. Das Gleiche gilt, wenn einer der Partner für den anderen Partner unentgeltlich oder mit einem zu geringen Gehalt gearbeitet hat.
Die Unterhaltsbeihilfe kann von jedem Partner nach Beendigung der festen Partnerschaft beansprucht werden, wenn er sie benötigt, um seinen Unterhalt angemessen zu bestreiten, und zwar in folgenden Fällen
Was den finanziellen Ausgleich für die Arbeit anbelangt, so ist es möglich, dass die Partner im Vorgriff auf eine mögliche Auflösung der festen Partnerschaft die Bedingungen für die Zahlung eines solchen Ausgleichs vereinbaren und sogar vereinbaren, ihn auszuschließen. Um gültig zu sein, müssen sie jedoch zum Zeitpunkt der Auflösung des Paares in das Regelungsabkommen aufgenommen werden.
In Bezug auf den Unterhalt ist es auch möglich, dass sich die Parteien vor der Beendigung der Lebensgemeinschaft auf einen Unterhalt einigen, aber in diesem Fall bestimmt das Gesetz, dass eine solche Vereinbarung nicht gültig ist, wenn sie die Möglichkeit der Befriedigung der Grundbedürfnisse des Lebenspartners beeinträchtigt.
Durch die Unterzeichnung einer Vereinbarung vor einem Notar im Vorgriff auf die Auflösung des Stallehepaars. Sie können bei uns weitere Informationen dazu anfordern, aber im Moment reicht es aus, darauf hinzuweisen, dass es für den Fall, dass Sie sie unterzeichnen möchten, eine wesentliche Voraussetzung ist, dass sie nicht mehr als dreißig Tage vor der Unterzeichnung der stabilen Partnerschaftsurkunde erfolgen.
In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass natürlich, wenn die gemeinsame Wohnung nur einem der Partner gehört, dieses Eigentumsrecht durch die Auflösung der festen Partnerschaft nicht in Frage gestellt oder beeinträchtigt wird.
Es ist jedoch möglich, dass die Partner vereinbaren, dass die Nutzung der Wohnung für einen bestimmten Zeitraum einem der Partner zugewiesen wird, entweder als Entschädigung oder als eine Art Rentenzahlung oder aus einem anderen Grund.
Gibt es keine diesbezügliche Vereinbarung, so wird das Gericht, das den Konflikt zu lösen hat, vermutlich demjenigen Ehegatten, der das Sorgerecht für die gemeinsamen Kinder hat, die Nutzung der Wohnung zuweisen, solange dies andauert. In den folgenden Fällen muss das Gericht jedoch dem bedürftigsten Ehegatten die Nutzung der Familienwohnung zugestehen:
Natürlich werden diese Fälle vom Richter berücksichtigt, der letztendlich über die Angelegenheit entscheidet.
Im Vorgriff auf die Beendigung des Zusammenlebens kann die Zuweisung oder Aufteilung der Nutzung der Wohnung sowie die Modalitäten dieser Nutzung vereinbart werden. Vereinbarungen, die den Interessen der Kinder schaden, sind jedoch unwirksam, ebenso wie solche, die die Möglichkeiten zur Deckung der Grundbedürfnisse des nutzenden Ehegatten beeinträchtigen, wenn sie nicht in eine Regelungsvereinbarung aufgenommen wurden.
Beide Personen müssen ihren originalen und gültigen Personalausweis mitbringen. Falls eine der beiden Personen Ausländer ist, muss der gültige Reisepass im Original mitgebracht werden.
Die Bescheinigung über die Eintragung der festen Partnerschaft, die vom Register für feste Partnerschaften in Katalonien ausgestellt wurde, ist ebenfalls von Nutzen.