Auflösung eines unverheirateten Paares - Notaría Jesús Benavides
Familie

Aufhebung einer häuslichen Partnerschaft

(oder Beendigung einer festen Partnerschaft)

Schritt 1

Was ist eine Auflösung einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft?

Die Auflösung einer Lebenspartnerschaft erfolgt, wenn die Beendigung einer Lebensgemeinschaft als Lebenspartner (oder fester Partner) vor einem Notar beurkundet wird. Die Beendigung der Beziehung kann von beiden Partnern in gegenseitigem Einvernehmen erfolgen, indem beide vor einem Notar erscheinen, oder einzeln, indem einer von ihnen den anderen Partner, der nicht vor einem Notar erscheint, formell benachrichtigt.

Schritt 2

Welche Unterlagen muss ich beim Notar vorlegen, um die Auflösung meiner nichtehelichen Lebensgemeinschaft zu beurkunden?

Im Falle einer einseitigen Auflösung eines der Partner, wenn der andere Partner den spanischen Staat verlassen hat und es nicht möglich ist, ihn von der Beendigung zu benachrichtigen, ist es notwendig, die individuelle Meldebescheinigung des Partners, der die Partnerschaft beenden möchte (um die Beendigung der Lebensgemeinschaft zu bestätigen) oder, falls zutreffend, den Antrag auf Abmeldung der gemeinsamen Wohnung der Person, die das Land verlassen hat, vorzulegen (ein Verfahren, das der Partner, der die Partnerschaft beenden möchte, bei seiner Gemeindeverwaltung durchführen muss).

Schritt 3

Wie hoch sind die Kosten für die Auflösung einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft?

Siehe vorläufiger Haushaltsplan

Dies ist eine rein informative und unverbindliche Schätzung. Er wird auf der Grundlage von zwei Kriterien berechnet: 1) unserer Kenntnis des Notartarifs (Königlicher Erlass 1426/1989 vom 17. November 1989). (Königlicher Erlass 1426/1989, vom 17. November) und 2) unsere tägliche Erfahrung bei der Erstellung dieser Art von notarieller Urkunde. Jede Abweichung (nach oben oder unten) wird jedoch zum Zeitpunkt der Ausstellung der Schlussrechnung für die erbrachte notarielle Dienstleistung ordnungsgemäß begründet.

Schritt 4

Weitere häufig gestellte Fragen

Was macht eine stabile Partnerschaft aus?

Ein festes Paar ist eine Vereinigung von zwei Personen (natürlich entweder Männer oder Frauen), die eine dauerhafte Liebesbeziehung und eine Note des Zusammenlebens haben und sich deshalb entschlossen haben, eine der Ehe vergleichbare Lebensgemeinschaft zu gründen.

Wo sind stabile Partnerschaften geregelt?

In Katalonien ist die stabile Partnerschaft in den Artikeln 234-1 und den folgenden Artikeln des katalanischen Zivilgesetzbuches geregelt (Sie können diese Regelung einsehen HIER).

Wer kann ein stabiler Partner werden?

Nach katalanischem Recht können Paare, die eine dauerhafte Gefühlsbeziehung mit Zusammenleben führen, ein stabiles Paar werden, wenn sie eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  • Wenn das Zusammenleben mehr als zwei Jahre ohne Unterbrechung dauert.
  • Wenn sie während des Zusammenlebens ein gemeinsames Kind haben.
  • Wenn sie die Beziehung in einer öffentlichen Urkunde formalisieren.

Ist es notwendig, die stabile Partnerschaft in ein Register einzutragen?

In Katalonien gibt es ein öffentliches Register, das Register der stabilen Paare von Katalonien, in das sich stabile Paare, die dies wünschen, eintragen können. In diesem Zusammenhang muss darauf hingewiesen werden, dass die Eintragung von stabilen Paaren ein freiwilliger und kein konstitutiver Akt ist. Sie wird jedoch dringend empfohlen, um die Rechtssicherheit der Verbindung zu stärken und bestimmte Rechte zu erwerben, wie z. B. die Witwen- oder Witwerrente, falls anwendbar.

Für den Fall, dass die stabile Partnerschaft in einer öffentlichen Urkunde formalisiert wird, sehen die Vorschriften des katalanischen Registers für stabile Partner vor, dass der Notar, der die Urkunde genehmigt, auf Antrag beider Partner eine Kopie der Urkunde auf telematischem Wege übermittelt, um sie zu registrieren.

Wann endet die feste Partnerschaft?

Die stabile Partnerschaft wird aus einem der folgenden Gründe beendet:

  • Für die Beendigung des Zusammenlebens mit dem Zusammenbruch der Lebensgemeinschaft.
  • Durch den Tod eines der Lebensgefährten.
  • Im Falle der Eheschließung eines der beiden Lebensgefährten.
  • Durch gemeinsame Vereinbarung der Lebenspartner, die in einer öffentlichen Urkunde festgehalten wird.
  • Durch den Willen eines der Lebensgefährten, der dem anderen zuverlässig mitgeteilt wird.
Siehe weitere häufig gestellte Fragen

Wie wird die Beendigung der festen Partnerschaft formalisiert?

Je nach Fall des Aussterbens wird es notwendig sein, den einen oder anderen Weg zu gehen. So:

1) AUFLÖSUNG IM GEGENSEITIGEN EINVERNEHMEN:

Wenn sich beide Partner einig sind, die feste Partnerschaft aufzulösen, ist es in diesem Fall am besten, einen Notar aufzusuchen, um das Erlöschen zu formalisieren, da es sich um eine unmittelbare Lösung handelt und das Verfahren aufgrund der Formalitäten viel weniger umständlich ist. Dies wird notwendig sein:

  • Das Erscheinen beider Partner vor einem Notar.
  • Legen Sie die Gründungsurkunde der festen Partnerschaft oder die Bescheinigung über die Eintragung des Paares in das geltende Register für feste Partnerschaften in Katalonien vor.
  • Es gibt keine gemeinsamen minderjährigen Kinder oder streitige Vermögenswerte, in diesem Fall wäre der Gang zum Gericht die angemessene Vorgehensweise.

2. BEIM TOD EINES DER GESELLSCHAFTER:

Ist einer der Partner verstorben, so erlischt die stabile Partnerschaft. Wenn Sie dies ebenfalls in das Register eintragen und die Beendigung eintragen lassen möchten, genügt es, zum Register für feste Partnerschaften zu gehen und die Sterbeurkunde des ehemaligen Partners vorzulegen.

3) DURCH HEIRAT:

Wenn mindestens eines der Mitglieder des Paares heiratet (entweder mit demselben Partner oder mit einer anderen Person), erlischt die feste Partnerschaft automatisch durch die Heirat selbst, obwohl, wie im vorherigen Fall, die Mitteilung dieses Erlöschens an das Register für feste Partnerschaften von Katalonien aussteht, so dass unser Paar annulliert und als aufgelöst eingetragen wird, da es keine interne Kommunikation zwischen den Registern gibt. Zu diesem Zweck muss die vom zuständigen Standesamt ausgestellte Heiratsurkunde dem Register für stabile Paare vorgelegt werden.

4. DURCH DEN EINSEITIGEN WILLEN EINES DER MITGLIEDER:

Für die Beendigung einer festen Partnerschaft ist nicht immer ein gegenseitiges Einverständnis erforderlich, sondern der einseitige Wille eines der Partner reicht aus, um die Beendigung der Partnerschaft zu beantragen, sofern der andere Partner anschließend über die Beendigung informiert wird. In diesem Fall ist es möglich, die Auflösung durch eine öffentliche Urkunde zu vollziehen; in diesem Fall müssen die erforderlichen Angaben gemacht werden:

  • Die Gründungsurkunde der stabilen Partnerschaft oder die Bescheinigung über die Eintragung des Paares in das Register der stabilen Partnerschaften in Katalonien in Kraft.
  • Die Adresse des anderen Partners im spanischen Hoheitsgebiet, an die er/sie über die Auflösung der festen Partnerschaft benachrichtigt werden soll. In diesem Fall ist zu bedenken, dass diese Mitteilung unbedingt erforderlich ist, um die feste Partnerschaft aufzulösen.

5. BEI BEENDIGUNG DES ZUSAMMENLEBENS:

Das Erlöschen der festen Partnerschaft wird auch durch die bloße Beendigung des Zusammenlebens bewirkt. Nach Beendigung der Lebensgemeinschaft ist es jedoch erforderlich, diese Informationen an das Register für stabile Partnerschaften zu übermitteln, um die Beendigung in das Register einzutragen.

Wenn also einer der Partner nach der Beendigung der Lebensgemeinschaft an eine andere Adresse umgezogen ist und sich umgemeldet hat, kann in diesem Fall jeder von ihnen die Anmeldung vornehmen:

  • Wenden Sie sich an das Register der stabilen Partner in Katalonien, um die Kündigung aus diesem Grund zu melden.
  • Wenn Sie möchten, können Sie auch zu einem Notar gehen, um eine Urkunde über die Beendigung der festen Partnerschaft zu unterzeichnen.

In beiden Fällen müssen Sie einen Beitrag an eine der beiden Einrichtungen leisten:

  • Die Gründungsurkunde der stabilen Partnerschaft oder die Bescheinigung über die Eintragung des Paares in das Register der stabilen Partnerschaften in Katalonien in Kraft.
  • Bescheinigung über die Eintragung des gemeinsamen Zusammenlebens, die die Beendigung des Zusammenlebens bescheinigt (da die Adresse des anderen Mitglieds nicht mehr die Eintragung der Person enthält, die das Zusammenleben beendet hat und an eine andere Adresse umgezogen ist).

In diesem Fall muss auch erwähnt werden, dass für den Fall, dass der andere Partner nach der Beendigung des Zusammenlebens das Land verlässt, ohne sich aus dem Gemeinderegister abzumelden, der andere Partner sich an seine Gemeindeverwaltung wenden und die Löschung der Eintragung des Zusammenlebens des anderen Partners beantragen muss, um die Beendigung des Zusammenlebens vor dem Register der stabilen Partnerschaften oder vor dem Notar zu rechtfertigen, je nachdem, welchen Weg er wählt.

Wie wird die Beendigung der stabilen Partnerschaft finanziell abgewickelt?

Diesbezüglich sollten sich die Betroffenen bewusst sein, dass:

Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass sich die Mitglieder der festen Partnerschaft, wenn sie dies wünschen, vor der Beendigung der Lebensgemeinschaft über die Auswirkungen der Beendigung der festen Partnerschaft einigen können. Wenn sie dies vereinbart haben, gelten die Bestimmungen dieses Abkommens, sofern sie nicht im Widerspruch zum Gesetz stehen.

Andererseits erlaubt das Gesetz den Parteien, wenn nichts vereinbart wurde, auch Vereinbarungen zu treffen, um die Auswirkungen der Beendigung des Zusammenlebens nach der Beendigung des Zusammenlebens zu regeln. In einem solchen Fall:

  • Sind gemeinsame Kinder vorhanden, kann die getroffene Vereinbarung der Justizbehörde zur Genehmigung vorgelegt werden.
  • Wenn keine gemeinsamen Kinder vorhanden sind, kann auch die Zustimmung des Rechtsberaters oder eines Notars eingeholt werden.

Wenn es keine Einigung darüber gibt, wie die wirtschaftlichen Auswirkungen der Kündigung zu regeln sind, können die Parteien natürlich vor Gericht gehen, um die Angelegenheit von einem Richter klären zu lassen.

Ist es möglich, dass einer der Partner nach der Beendigung der stabilen Partnerschaft dem anderen Partner eine Entschädigung oder einen finanziellen Vorteil zukommen lassen muss?

Das katalanische Gesetz sieht nämlich vor, dass bei Vorliegen der jeweils erforderlichen Voraussetzungen das entsprechende Mitglied des erloschenen Ehepaares Anspruch auf den so genannten finanziellen Ausgleich für Arbeit oder auf die so genannte Unterhaltsbeihilfe hat. In den folgenden Fragen wird versucht zu erklären, wann das eine oder das andere zutrifft.

Wann ist der finanzielle Ausgleich für die Arbeit zu zahlen?

Hat einer der Partner für den Haushalt oder die Hausarbeit in wesentlich auffälligerer Weise gearbeitet als der andere Partner, so hat dieser in einem solchen Fall Anspruch auf einen finanziellen Ausgleich durch den anderen Partner für diese Arbeit, sofern der andere Partner im Zeitpunkt der Beendigung der Lebensgemeinschaft einen Vermögenszuwachs erzielt hat. Das Gleiche gilt, wenn einer der Partner für den anderen Partner unentgeltlich oder mit einem zu geringen Gehalt gearbeitet hat.

Wann ist der Unterhaltszuschuss fällig?

Die Unterhaltsbeihilfe kann von jedem Partner nach Beendigung der festen Partnerschaft beansprucht werden, wenn er sie benötigt, um seinen Unterhalt angemessen zu bestreiten, und zwar in folgenden Fällen

  • Durch das Zusammenleben hat sich ihre Erwerbsfähigkeit verringert.
  • die gemeinsamen Kinder zu betreuen, wenn ihre Erwerbsfähigkeit gemindert ist.

Ist es möglich, einen Verzicht auf diese Leistungen oder Entschädigungen für die Zukunft zu unterzeichnen?

Was den finanziellen Ausgleich für die Arbeit anbelangt, so ist es möglich, dass die Partner im Vorgriff auf eine mögliche Auflösung der festen Partnerschaft die Bedingungen für die Zahlung eines solchen Ausgleichs vereinbaren und sogar vereinbaren, ihn auszuschließen. Um gültig zu sein, müssen sie jedoch zum Zeitpunkt der Auflösung des Paares in das Regelungsabkommen aufgenommen werden.

In Bezug auf den Unterhalt ist es auch möglich, dass sich die Parteien vor der Beendigung der Lebensgemeinschaft auf einen Unterhalt einigen, aber in diesem Fall bestimmt das Gesetz, dass eine solche Vereinbarung nicht gültig ist, wenn sie die Möglichkeit der Befriedigung der Grundbedürfnisse des Lebenspartners beeinträchtigt.

Wie wird der Anspruch auf künftige Leistungen oder Entschädigungen aufgehoben?

Durch die Unterzeichnung einer Vereinbarung vor einem Notar im Vorgriff auf die Auflösung des Stallehepaars. Sie können bei uns weitere Informationen dazu anfordern, aber im Moment reicht es aus, darauf hinzuweisen, dass es für den Fall, dass Sie sie unterzeichnen möchten, eine wesentliche Voraussetzung ist, dass sie nicht mehr als dreißig Tage vor der Unterzeichnung der stabilen Partnerschaftsurkunde erfolgen.

Kann mein Partner meine Wohnung behalten?

In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass natürlich, wenn die gemeinsame Wohnung nur einem der Partner gehört, dieses Eigentumsrecht durch die Auflösung der festen Partnerschaft nicht in Frage gestellt oder beeinträchtigt wird.

Es ist jedoch möglich, dass die Partner vereinbaren, dass die Nutzung der Wohnung für einen bestimmten Zeitraum einem der Partner zugewiesen wird, entweder als Entschädigung oder als eine Art Rentenzahlung oder aus einem anderen Grund.

Gibt es keine diesbezügliche Vereinbarung, so wird das Gericht, das den Konflikt zu lösen hat, vermutlich demjenigen Ehegatten, der das Sorgerecht für die gemeinsamen Kinder hat, die Nutzung der Wohnung zuweisen, solange dies andauert. In den folgenden Fällen muss das Gericht jedoch dem bedürftigsten Ehegatten die Nutzung der Familienwohnung zugestehen:

  • Ob das Sorgerecht für die Kinder zwischen den Eltern geteilt oder aufgeteilt wird.
  • Wenn die Ehegatten keine Kinder haben oder die Kinder volljährig sind.
  • Wenn der Bedarf des Ehegatten voraussichtlich auch nach der Volljährigkeit der Kinder bestehen bleibt, obwohl er aufgrund des Sorgerechts für die Kinder Anspruch auf die Nutzung der Wohnung hat.

Natürlich werden diese Fälle vom Richter berücksichtigt, der letztendlich über die Angelegenheit entscheidet.

Können die Partner die Nutzung der gemeinsamen Wohnung aufgeben?

Im Vorgriff auf die Beendigung des Zusammenlebens kann die Zuweisung oder Aufteilung der Nutzung der Wohnung sowie die Modalitäten dieser Nutzung vereinbart werden. Vereinbarungen, die den Interessen der Kinder schaden, sind jedoch unwirksam, ebenso wie solche, die die Möglichkeiten zur Deckung der Grundbedürfnisse des nutzenden Ehegatten beeinträchtigen, wenn sie nicht in eine Regelungsvereinbarung aufgenommen wurden.

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