Ein Beitrag zum geschützten Vermögen ist eine notarielle Urkunde, die es ermöglicht, Beiträge zu einer gesonderten Vermögenseinheit zu leisten, die dem Schutz und der Deckung der gegenwärtigen und künftigen finanziellen Bedürfnisse einer behinderten oder unterhaltsberechtigten Person dient.
Dies ist eine rein informative und unverbindliche Schätzung. Er wird auf der Grundlage von zwei Kriterien berechnet: 1) unserer Kenntnis des Notartarifs (Königlicher Erlass 1426/1989 vom 17. November 1989). (Königlicher Erlass 1426/1989, vom 17. November) und 2) unsere tägliche Erfahrung bei der Erstellung dieser Art von notarieller Urkunde. Jede Abweichung (nach oben oder unten) wird jedoch zum Zeitpunkt der Ausstellung der Schlussrechnung für die erbrachte notarielle Dienstleistung ordnungsgemäß begründet.
Ein geschütztes Vermögen ist eine im Zivilrecht vorgesehene Einrichtung, die es ermöglicht, eine Reihe von Vermögenswerten zu schaffen, die dazu bestimmt sind, die gegenwärtigen und künftigen Lebensbedürfnisse einer Person zu decken, die an einer Behinderung leidet.
Weitere Einzelheiten finden Sie in dem Abschnitt dieser Website über die Analyse der Zusammensetzung der geschützten Vermögenswerte.
Logischerweise wird bei der Schaffung des geschützten Vermögens eine Reihe von Vermögenswerten oder Rechten in dieses eingebracht, die zu diesem Zeitpunkt als ausreichend angesehen werden, um die Bedürfnisse des Begünstigten zu befriedigen.
Wenn jedoch im Nachhinein die Personen, die den Begünstigten darstellen (z. B. die Eltern des Begünstigten), oder andere Dritte (z. B. andere Verwandte wie Großeltern, Geschwister oder Freunde des Begünstigten) die Möglichkeit haben, zusätzliche Vermögenswerte oder Mittel beizusteuern, mit denen die Bedürfnisse des Begünstigten in angemessenerer Weise sichergestellt werden können, oder um neue Bedürfnisse, die möglicherweise entstehen, abzudecken, können die Beitragszahler mit diesem neuen Beitrag diese Bedürfnisse angemessen abdecken und eine würdige Betreuung und Pflege des Begünstigten gewährleisten.
Sobald das geschützte Vermögen gebildet wurde, können weitere Vermögenswerte oder Rechte eingebracht werden, um dem Begünstigten ein würdiges Leben zu ermöglichen. Zu diesem Zweck müssen diese neuen Beiträge durch eine neue öffentliche Urkunde übertragen werden, in der diese zusätzlichen Beiträge eingetragen werden.
Die Verwaltung dieser neuen Vermögenswerte, die in den geschützten Nachlass eingebracht werden, unterliegt den Bestimmungen der ursprünglichen Gründungsurkunde und nicht den Bestimmungen der Beitragenden in dieser neuen Urkunde.
Was die steuerliche Behandlung des Beitrags zu geschützten Vermögenswerten betrifft, so ist wie bei der Analyse der Bildung von geschützten Vermögenswerten daran zu erinnern, dass hier einer der großen Unterschiede zwischen den nationalen und regionalen Rechtsvorschriften zum Tragen kommt, da die auf diesen Betrag anwendbaren Steuervorteile je nach Art der Rechtsvorschriften sehr unterschiedlich sind.
Wenn das geschützte Vermögen nach staatlichen Vorschriften gebildet wird (Gesetz 41/2003 vom 18. November 2003), können unter anderem die folgenden Steuervorteile in Anspruch genommen werden:
Wird das geschützte Vermögen hingegen nach katalanischem Recht gebildet, sind diese Steuervorteile, was die Einkommenssteuer betrifft, nicht anwendbar, da das Einkommenssteuergesetz ihre Anwendung nur vorsieht, wenn die Bildung unter dem Schutz des staatlichen Rechts erfolgt.
Im Falle Kataloniens gelten daher eingeschränktere Steuervergünstigungen, wie sie im katalanischen Gesetz 2/2016 vom 2. November über dringende Änderungen in Steuerangelegenheiten vorgesehen sind, von denen die folgenden hervorzuheben sind:
Das Original und eine gültige Kopie müssen vorgelegt werden.
Es muss sich um eine echte Kopie oder ein Original handeln.
Überweisungsnachweis, Namensscheck, Eigentumsurkunde der einzubringenden Immobilie, usw.