Die Ernennung eines Vormunds ist eine notarielle Urkunde, die es jeder Person ermöglicht, im Falle ihres Todes oder einer Krankheit oder Behinderung, die sie daran hindert, über sich selbst zu bestimmen, eine Person zu bestimmen, die sie als Vormund für ihre minderjährigen Kinder einsetzen möchte.
Dies ist eine rein informative und unverbindliche Schätzung. Er wird auf der Grundlage von zwei Kriterien berechnet: 1) unserer Kenntnis des Notartarifs (Königlicher Erlass 1426/1989 vom 17. November 1989). (Königlicher Erlass 1426/1989, vom 17. November) und 2) unsere tägliche Erfahrung bei der Erstellung dieser Art von notarieller Urkunde. Jede Abweichung (nach oben oder unten) wird jedoch zum Zeitpunkt der Ausstellung der Schlussrechnung für die erbrachte notarielle Dienstleistung ordnungsgemäß begründet.
Mit Erreichen der Volljährigkeit erlangt man in der Regel die volle Geschäftsfähigkeit, d. h. man kann sich im Prinzip selbst versorgen, ein unabhängiges Leben führen und ist auch in der Lage, in eigenem Namen alle Arten von Rechtsgeschäften rechtswirksam abzuschließen.
<ejemplo>Así pues, por ejemplo, cuando una persona cumple los dieciocho años, ya podrá independizarse y adquirir una vivienda e hipotecarla para financiar dicha compra.<ejemplo>
Im Gegensatz dazu unterliegen Minderjährige bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres normalerweise der elterlichen Sorge, so dass es Aufgabe der Eltern ist, für ihr Wohlergehen zu sorgen und ihnen alles Notwendige zukommen zu lassen, um ihre angemessene Entwicklung und Persönlichkeitsentfaltung zu gewährleisten, bis sie im Prinzip das vorgenannte Alter der Volljährigkeit erreichen.
Es kann jedoch vorkommen, dass infolge des Todes der Eltern des Kindes oder wenn der Elternteil, dem die alleinige elterliche Sorge zusteht, an einer neurodegenerativen Krankheit oder einem traumatischen Unfall leidet, der seine natürliche Einsichts- und Willensfähigkeit beeinträchtigt, in solchen Situationen die Bestellung eines Vormunds erforderlich ist, der die Interessen des Kindes wahrnimmt, für es sorgt und ihm alles zur Verfügung stellt, was für seine angemessene und ausgewogene Entwicklung als Person erforderlich ist.
<ejemplo>Así pues, por ejemplo, si los padres de un menor de edad fallecen en un accidente de tráfico, será necesario nombrar a un tutor para que éste cuide y vele por los intereses de ese menor huérfano.<ejemplo>
Tritt einer dieser Umstände ein, muss ein Vormund bestellt werden, d. h. eine Person, die den Minderjährigen betreut, für ihn sorgt und ihn bei allen erforderlichen Rechtsgeschäften vertritt.
Die Ernennung des Vormunds erfolgt gemäß den zivil- und verfahrensrechtlichen Bestimmungen stets durch einen Richter, der in einer mit Gründen versehenen gerichtlichen Entscheidung im Rahmen eines besonderen, mit allen Garantien versehenen Verfahrens über die Angemessenheit entscheidet.
Bei dieser Ernennung ist jedoch darauf hinzuweisen, dass der Richter bei der Bestimmung der konkreten Person, die die Vormundschaft für den Minderjährigen übernimmt, an die Bestimmung gebunden ist, die gegebenenfalls von dem oder den Eltern des Minderjährigen entweder in einem Testament (im Todesfall) oder in einer öffentlichen Urkunde zur Ernennung eines Vormunds (der jetzt untersuchten Einrichtung) vorgenommen wurde, im Falle des Todes ohne Testament (oder mit einem Testament ohne eine solche Bestimmung) oder im Falle einer neurodegenerativen Krankheit oder eines traumatischen Unfalls, die die natürliche Einsichts- und Willensfähigkeit des Elternteils und damit seine Fähigkeit, die elterliche Gewalt über das Kind auszuüben, beeinträchtigen.
Fehlt jedoch eine solche ausdrückliche Bestimmung in einem Testament oder einer zu diesem Zweck errichteten öffentlichen Urkunde, so ernennt der Richter den nächsten Verwandten, der diese Funktion angemessen ausüben kann (z. B. einen Großelternteil oder einen Onkel des Minderjährigen); ist dies nicht möglich oder gibt es keinen geeigneten Verwandten für diese Funktion, so ernennt die Justizbehörde eine juristische Person des öffentlichen oder privaten Rechts ohne Erwerbszweck, die diese Funktion zufriedenstellend ausüben kann.
Wie bereits in der vorhergehenden Frage erwähnt, erfolgt die Ernennung des Vormunds immer durch die Justizbehörde. Hat die betreffende Person jedoch eine bestimmte Person für die Vormundschaft über ihre Kinder bestimmt, muss der Richter diesen Willen respektieren (daher der Begriff "freiwillige Vormundschaft").
Diese freiwillige Offenlegung kann daher immer in einer öffentlichen Urkunde erfolgen:
Die Erteilung dieses Dokuments ermöglicht es uns einerseits, die Person zu wählen, die wir für die Ausführung dieser Aufgabe bevorzugen (oder die wir nicht wünschen, indem wir sie ausdrücklich ausschließen), eine Wahl, die der Richter respektieren wird, sofern keine gegenteiligen Gründe vorliegen.
Andererseits können wir damit die Regeln für die Ausübung der Vormundschaft, die Vergütung, die Befugnisse, die Beschränkungen usw. festlegen, was sehr interessant ist, da die Betreuung unserer Kinder nach den von uns festgelegten Regeln und Leitlinien durch die von uns bestimmte Person erfolgt.
Abgesehen von den Bestimmungen, die in einem Testament getroffen werden können, ist es interessant, dass die Eltern diese Art von Dokument erteilen, da die im Testament getroffene Bestimmung nur im Falle des Todes des Elternteils berücksichtigt werden kann. Erleidet der Elternteil jedoch beispielsweise einen Unfall oder eine degenerative Krankheit, die ihn daran hindert, sich um das Kind oder die Kinder zu kümmern, kann die im Testament getroffene Bestimmung nicht berücksichtigt werden, da die Person noch nicht gestorben ist. In diesen Fällen ist die Urkunde über die Bestellung eines Vormunds daher von großem Interesse.
In solchen Fällen bestimmt das Gesetz, dass der Wille der Person, die ihn zuletzt geäußert hat, Vorrang hat.
Das Gesetz sieht nämlich vor, dass der Beteiligte entweder in der Urkunde oder im Testament Stellvertreter benennen kann, so dass, wenn die ursprünglich benannte Person nicht in der Lage oder nicht gewillt ist, das Amt zu übernehmen, der oder die benannten Stellvertreter das Amt übernehmen, und zwar in der bevorzugten und in der Urkunde festgelegten Reihenfolge.
Wenn eine Urkunde über die Bestellung eines Vormunds ausgestellt wird, wird diese Bestellung dem Register für nicht testamentarische Vormundschaftsbestellungen mitgeteilt, damit dieses Testament ordnungsgemäß registriert wird, so dass im Falle der Bestellung des Vormunds dieses Register konsultiert werden kann, um zu bestätigen, ob diese Person eine Bestellung vorgenommen hat oder nicht.
In der Regel soll die Vormundschaft von einer einzigen Person ausgeübt werden. Das Gesetz sieht jedoch Ausnahmen vor:
Darüber hinaus sieht das Gesetz auch die Möglichkeit vor, die persönliche Betreuung des Mündels dem Vormund zu überlassen, während die Verwaltung des Vermögens des Mündels in den Händen eines Nachlassverwalters liegt.
Wie bereits erwähnt, kann jedoch ein Stellvertreter ernannt werden, wenn der Erstgenannte nicht in der Lage oder nicht bereit ist, die Stelle anzunehmen.
Obwohl in Katalonien vorgesehen ist, dass das Amt unentgeltlich ist, hat derjenige, der einen Vormund durch eine öffentliche Urkunde bestellt, die Möglichkeit, in dieser Urkunde die Regeln für die Vormundschaft und, falls gewünscht, auch die Vergütung für das Amt festzulegen. In jedem Fall haben sie Anspruch auf Erstattung der Kosten und auf Schadensersatz für diese Tätigkeit aus dem Vermögen der betreuten Person.
Um zum Vormund einer Person ernannt zu werden, muss man volljährig und voll geschäftsfähig sein und darf nicht unter einer der folgenden Unfähigkeitsursachen leiden:
Für einen solchen Fall sieht das Gesetz die Möglichkeit vor, eine juristische Person (z. B. eine Stiftung oder eine NRO) zu benennen, deren Zweck der Schutz von Personen ist, die Hilfe und Unterstützung bei der Ausübung ihrer Rechtsfähigkeit benötigen, und/oder von Minderjährigen.
Während der Ausübung der Vormundschaft sieht das katalanische Zivilrecht eine Reihe von Verpflichtungen vor, die darauf abzielen, die persönliche und finanzielle Situation des Mündels zu schützen.
Die Vormundschaft wird aus einem der folgenden Gründe beendet:
In all diesen Fällen muss der Vormund bei seinem Ausscheiden aus dem Amt dem Richter innerhalb von drei Monaten einen begründeten Gesamtbericht über seine Verwaltung vorlegen.
Nach dem Inkrafttreten des Gesetzes 8/2021 unterliegt er nicht mehr der Vormundschaft, die gegebenenfalls auf der Grundlage der in dieser Urkunde über die Ernennung des Vormunds festgelegten Bestimmung eingerichtet wurde, sondern gegebenenfalls einer der in den neuen Vorschriften vorgesehenen Unterstützungs- oder Beistandsmaßnahmen (siehe faktische Vormundschaft oder Pflegschaft im allgemeinen Zivilrecht oder Beistand im Bereich des katalanischen Zivilrechts).
Das Original und eine gültige Kopie müssen vorgelegt werden.
Nachweis des Vorhandenseins von minderjährigen Kindern, für die die Bestellung eines Vormunds beantragt wird