Die Emanzipation ist das Rechtsinstitut, das es einem Minderjährigen ermöglicht, mit Vollendung des 16. Lebensjahres über seine Person und sein Vermögen so zu verfügen, als ob er volljährig wäre, allerdings mit bestimmten rechtlichen Einschränkungen.
Für den Fall, dass der zu emanzipierende Minderjährige keine Eltern hat, weil sie unbekannt oder verstorben sind. Da der besagte Minderjährige unter Vormundschaft steht, muss der Vormund mit dem Original seines gültigen Personalausweises beim Notar erscheinen und außerdem das Original des Urteils vorlegen , in dem er zum Vormund ernannt wurde, um die Emanzipation zu vollziehen.
Dies ist eine rein informative und unverbindliche Schätzung. Er wird auf der Grundlage von zwei Kriterien berechnet: 1) unserer Kenntnis des Notartarifs (Königlicher Erlass 1426/1989 vom 17. November 1989). (Königlicher Erlass 1426/1989, vom 17. November) und 2) unsere tägliche Erfahrung bei der Erstellung dieser Art von notarieller Urkunde. Jede Abweichung (nach oben oder unten) wird jedoch zum Zeitpunkt der Ausstellung der Schlussrechnung für die erbrachte notarielle Dienstleistung ordnungsgemäß begründet.
Bekanntlich wird im spanischen Rechtssystem die volle Handlungsfähigkeit mit Vollendung des achtzehnten Lebensjahres erworben, was bedeutet, dass ab diesem Zeitpunkt jede Person, die bei klarem Verstand ist, jede zivilrechtliche Handlung oder jedes Rechtsgeschäft rechtsgültig vornehmen kann(wie z. B. den Erwerb einer Wohnung, die Aufnahme eines Kredits, die Begründung eines dinglichen Rechts an einer Hypothek usw.).
So kann a sensu contrario eine Person, die das achtzehnte Lebensjahr noch nicht vollendet hat, also minderjährig ist, die meisten Rechtshandlungen oder -geschäfte nicht selbst vornehmen, sondern muss sich durch Dritte vertreten lassen, bei denen es sich in der Regel um die Eltern handelt, die als Inhaber der elterlichen Sorge für den Minderjährigen gegebenenfalls ihre Zustimmung zur Vornahme der für ihn bestimmten Handlungen oder Geschäfte erteilen.
<ejemplo>Por consiguiente, si por ejemplo fallece un abuelo y éste nombró heredero de todos sus bienes a su nieto, siendo éste un menor de edad de 10 años al momento del fallecimiento, esta herencia no podrá ser aceptada directamente por este menor, sino que necesitará que sus padres, como titulares de su patria potestad, acudan a un Notario para, en nombre y representación de ese menor, aceptar la herencia en cuestión.<ejemplo>
Nachdem wir die beiden häufigsten Stufen verstanden haben, die die Rechtsfähigkeit eines Erwachsenen eindeutig von der eines Minderjährigen unterscheiden, ist es nicht weniger wahr, dass es in unserem Rechtssystem auch eine Zwischenstufe gibt, die es einem Minderjährigen ermöglicht, wenn er eine Reihe von Voraussetzungen und Umständen erfüllt, eine größere Handlungsfähigkeit zu erlangen, die, wie wir sehen werden, der eines Erwachsenen ähnlich sein wird, mit bestimmten Grenzen und Einschränkungen.
Da Spanien ein dezentralisierter autonomer Staat ist, gibt es im spanischen Rechtssystem in Zivilsachen zwei verschiedene Rechtsrahmen:
Die Emanzipation ist ein Rechtsbegriff, nach dem ein emanzipierter Minderjähriger rechtlich so handeln kann, als wäre er volljährig, so dass er allein, ohne sich von seinen Eltern, seinem Vormund oder einer anderen Person vertreten oder unterstützen zu lassen, vollgültige Rechtshandlungen und -geschäfte vornehmen kann.
Dieser erweiterte Handlungsspielraum erstreckt sich jedoch nicht auf jede Art von Handlungen oder Verträgen, sondern im Gegenteil, um eine Unterscheidung zwischen der Volljährigkeit und dem emanzipierten Minderjährigen aufrechtzuerhalten, legt das Gesetz fest, dass der emanzipierte Minderjährige für eine Reihe von Handlungen oder Geschäften, die für das Leben oder das Vermögen einer Person sehr transzendent sind, die Unterstützung einer dritten, volljährigen Person benötigt, die seine Fähigkeiten ergänzt.
Nach dem Gesetz gibt es zwei Möglichkeiten, wie ein Minderjähriger emanzipiert werden kann:
Vía 1) En primer lugar, la emancipación se puede alcanzar por consentimiento de las personas que ejercen la potestad parental o tutela del menor.
<ejemplo>Así pues, por ejemplo, si un chico de 17 años se quiere emancipar, lo podrá lograr si sus padres acceden a ello y prestan su autorización y consentimiento a tal emancipación.<ejemplo>
En este caso concreto, a la vista del proceso de formalización, este artículo centrará su atención en esta vía, pues como se verá, este consentimiento se puede prestar mediante una escritura pública, función que ejercen los Notarios, como es el caso del que suscribe.
Track 2) Darüber hinaus kann die Emanzipation auch durch eine richterliche Bewilligung mittels eines Gerichtsbeschlusses erreicht werden.
Anmerkung: Abschließend möchte ich noch anmerken, dass das katalanische Zivilrecht vorsieht, dass ein Minderjähriger, der über sechzehn Jahre alt ist und mit Zustimmung seiner Eltern oder seines Vormunds wirtschaftlich unabhängig lebt, ebenfalls als emanzipiert gilt, allerdings unter dem Vorbehalt, dass diese Zustimmung widerrufen werden kann.
Damit ein Minderjähriger durch Zustimmung emanzipiert werden kann, ist es erforderlich:
Die Emanzipation durch Zustimmung wird formalisiert, oder:
Von den beiden Wegen, die beide sehr gut geeignet sind, möchte ich betonen, dass bei der Wahl des notariellen Weges eine schnellere Emanzipation zu erwarten ist und zudem die Beratung durch einen Notar, d.h. einen auf Privatrecht spezialisierten Beamten, der das Kind und die Vollmachtgeber bestmöglich beraten kann, gegeben ist.
Sie muss sowohl von den Eltern oder dem Vormund des Minderjährigen als auch von dem volljährigen Minderjährigen selbst unterzeichnet werden.
Eine einmal erteilte Emanzipation ist unwiderruflich, so dass die Eltern oder der Vormund nicht mehr versuchen können, diese Emanzipation rückgängig zu machen.
Die Emanzipation wird in das Personenstandsregister eingetragen, wobei zu beachten ist, dass die Emanzipation bis zu ihrer Eintragung Dritten gegenüber nicht wirksam ist.
Wie in den vorangegangenen Fragen erörtert, kann der emanzipierte Minderjährige rechtlich so handeln, als wäre er volljährig, d. h. er kann eine Vielzahl von Rechtshandlungen oder -geschäften selbst vornehmen, wie z. B:
Wie bereits angedeutet, wird es also eine Reihe von Handlungen geben, die der emanzipierte Minderjährige aufgrund ihrer Bedeutung nicht allein ausführen kann, sondern die ergänzende Fähigkeit einer anderen Person benötigt. Diese spezifischen Handlungen, für die er oder sie diese Unterstützung benötigt, sind:
Falls der mündige Minderjährige eine der oben genannten Handlungen vornehmen muss, benötigt er die Hilfe einer der folgenden Personen:
Sie erfordert daher die Zustimmung der entsprechenden Person(en) aus dem Kreis derjenigen, die für die betreffende Handlung oder den betreffenden Vorgang angegeben wurden, damit sie in vollem Umfang gültig ist.
Die vom emanzipierten Minderjährigen ohne seine Zustimmung vorgenommene Handlung muss während der 4-Jahres-Frist als anfechtbar angesehen werden, so dass sie im Falle einer Anfechtung nichtig wäre und die Parteien die Leistungen zu den entsprechenden Bedingungen neu festlegen müssten.
In der Praxis kann die Emanzipation nützlich sein:
Wurde die Emanzipation von den Eltern in einer öffentlichen Urkunde gewährt, ist sie ab dem Zeitpunkt der Unterzeichnung gültig, kann aber erst nach der ordnungsgemäßen Eintragung im Standesamt gegenüber Dritten angefochten werden. Die Eintragung in das Melderegister dauert etwa einen Monat. Und das gleiche Notariat ist für die Verwaltung zuständig.
Beide Elternteile müssen mit ihrer gültigen DNI im Original beim Notar erscheinen. Ist einer von ihnen ausländischer Staatsangehöriger, muss er seinen gültigen Reisepass im Original mitbringen.
Das minderjährige Kind, das über 16 Jahre alt ist und emanzipiert werden soll, muss zusammen mit seinen Eltern beim Notar erscheinen, um von der Emanzipation zu erfahren und ihr zuzustimmen. Natürlich muss der Minderjährige auch mit seinem originalen und gültigen DNI (Personalausweis) erscheinen.
Es ist wichtig, ein Familienbuch vorzulegen, das die Beziehung zwischen den Eltern und dem Kind belegt.