Es handelt sich um die notarielle Urkunde, mit der im Rahmen eines Gebäudes oder eines städtischen Komplexes die privaten Elemente, die individuell genutzt werden können (z.B. die verschiedenen Stockwerke eines Blocks), sowie die gemeinsamen Elemente (z.B. das Treppenhaus, die Innenhöfe usw.) identifiziert und abgegrenzt werden können, wodurch ein einzigartiges Rechtssystem geschaffen wird, das die gemeinschaftlichen Beziehungen zwischen den verschiedenen Eigentümern dieser privaten Elemente regelt.
Der folgende Rechner bietet dem Nutzer/Verbraucher die Möglichkeit, mit großer Genauigkeit die Kosten zu ermitteln, die er bei der notariellen Beurkundung einer horizontalen Teilung einer Immobilie zu zahlen hat. Dieser Rechner hat sowohl die Notar- und Registergebühren als auch die regionalen Vorschriften, die je nach Standort der Immobilie, die Gegenstand der horizontalen Teilung ist, gelten, parametrisiert.
Wie bereits erwähnt, ist der Vertrag über die horizontale Teilung das Rechtsinstrument, mit dem im Rahmen eines Gebäudes oder eines städtischen Komplexes die privaten Elemente, die individuell genutzt werden können (wie die verschiedenen Stockwerke eines Blocks), sowie die gemeinsamen Elemente (wie das Treppenhaus, die Innenhöfe usw.) festgelegt und abgegrenzt werden können, um so ein einzigartiges Rechtssystem zu schaffen, das die gemeinschaftlichen Beziehungen zwischen den verschiedenen Eigentümern dieser privaten Elemente regelt.
<ejemplo>Así pues, por ejemplo, si la constructora “CONSTRUCCIONES XYZ, SL”, adquiere un terreno, y construye en él un bloque de viviendas plurifamiliares, en el que existirán 12 pisos independientes, una vez finalice su construcción, deberá otorgar la escritura de división horizontal, a los efectos de declarar, identificar e individualizar esos 12 pisos (describiendo sus características, tamaño, linderos, etc.), así como los elementos comunes de la edificación (la escalera, en su caso los patios, o la piscina comunitaria, etc.).<ejemplo>
Aus rechtlicher Sicht, wie sie im katalanischen Zivilgesetzbuch (Art. 553-1 CCCat) festgelegt ist, impliziert die rechtliche Regelung des horizontalen Eigentums für die Eigentümer das Recht auf ausschließliches Eigentum an den privaten Elementen und in Gemeinschaft mit den anderen Eigentümern an den gemeinsamen Elementen.
In Bezug auf die horizontale Teilung und die damit entstehende Gemeinschaftsregelung müssen sich alle Beteiligten die folgenden grundlegenden Fragen vor Augen halten:
Gemäß der katalanischen Zivilgesetzgebung können Gebäude und andere Immobilien, auch im Bau befindliche, bei denen private Elemente, die aus Wohnungen, Räumlichkeiten oder physischen Räumen bestehen, die funktionell unabhängig und verschiedenen Eigentümern zuzuordnen sind, mit gemeinsamen Elementen koexistieren, die für die ordnungsgemäße Nutzung und den Genuss der privaten Elemente erforderlich sind, Gegenstand des horizontalen Eigentums sein.
Die Grundstücke, die der horizontalen Eigentumsregelung unterworfen werden sollen, sind ab dem Zeitpunkt der Erteilung der Gründungsurkunde daran gebunden, d. h. ab dem Zeitpunkt, an dem der Notar um die Unterzeichnung der Urkunde über die horizontale Teilung ersucht wird, was auch dann möglich ist, wenn das Bauwerk noch nicht fertiggestellt ist (in der Praxis wird dieses Verfahren bei Neubauten jedoch in der Regel durchgeführt, wenn das Bauwerk bereits fertiggestellt oder praktisch fertiggestellt ist).
Die Gründungsurkunde, d. h. die vor einem Notar ausgefertigte Urkunde über die horizontale Teilung, wird nämlich gemäß der Hypothekengesetzgebung und zu den in dieser Gesetzgebung festgelegten Zwecken in das Grundbuch eingetragen.
In dieser Eintragung wird eine allgemeine Beschreibung der Immobilie sowie eine Beschreibung von so vielen Seiten, wie es private Immobilien gibt, vorgenommen.
Nach dem katalanischen Zivilrecht sind der oder die Eigentümer der Immobilie, die zum Zeitpunkt der Ausstellung der Gründungsurkunde Eigentümer sind, berechtigt, den horizontalen Güterstand festzulegen.
Der Gründungstitel des horizontalen Eigentumsregimes muss in einer öffentlichen Urkunde festgehalten werden, d.h. in der Urkunde über die horizontale Teilung, die in diesen Fragen untersucht wird.
In jedem Fall muss die Urkunde einen Hinweis enthalten:
Wenn der konstitutive Titel der Eigentümergemeinschaft die Urkunde über die horizontale Teilung ist, muss, wie bereits erwähnt, zu ihrer Änderung eine Urkunde über die Änderung der besagten horizontalen Teilung erlassen werden.
<ejemplo>Así pues, puede suceder que, una vez otorgada la escritura de división horizontal, sea necesario modificar la misma, por ejemplo para cambiar la descripción de alguno de sus elementos, cambios de superficies, el cambio de estatutos de la comunidad, la colocación de un nuevo elemento como un ascensor, etc.<ejemplo>
In diesem Fall muss diese Urkunde über die Änderung der horizontalen Teilung ausgefertigt werden, mit der Besonderheit, dass die Änderung durch einen entsprechenden Beschluss der Eigentümerversammlung (mit dem gesetzlich vorgeschriebenen Quorum) bestätigt werden muss und dass die Änderungsurkunde den gesetzlichen Anforderungen für die betreffende Art der Änderung entsprechen muss.
Die Zustimmung der Trägerversammlung ist für die Änderung der Gründungsurkunde jedoch nicht erforderlich, wenn sie durch folgende Tatsachen begründet ist:
Die horizontale Eigentumsordnung wird durch einstimmigen Beschluss der Eigentümerversammlung oder ggf. durch Beschluss des Alleineigentümers freiwillig aufgehoben. Wenn also alle Eigentümer der verschiedenen privaten Elemente (oder nur einer, wenn er/sie Eigentümer aller Elemente ist) beschließen, sie zu löschen, kann dies durch Ausfertigung der entsprechenden öffentlichen Urkunde und Eintragung im Grundbuch formalisiert werden.
In jedem Fall muss man wissen, dass die Vereinbarung oder der Beschluss die Zustimmung der Inhaber der dinglichen Rechte an den betroffenen privaten oder gemeinschaftlichen Elementen erfordert (die als erteilt gilt, wenn der Inhaber des dinglichen Rechts nicht innerhalb eines Monats ab dem Tag, an dem er benachrichtigt wurde, Widerspruch gegen die Vereinbarung oder den Beschluss eingelegt hat).
Man muss auch wissen, dass die horizontale Eigentumsordnung auch im Falle der Zerstörung, der Erklärung des Ruins und der Zwangsenteignung des Eigentums erlischt.
Wie bereits in einer früheren Frage angedeutet, bedeutet die Bildung einer Gemeinschaft in horizontalen Eigentumsverhältnissen zwangsläufig, dass jedem privaten Element(z. B. jedem Stockwerk des Wohnblocks) eine Beteiligungsquote, d. h. ein bestimmter Prozentsatz, zugewiesen wird:
Wie bereits erwähnt, werden die Beteiligungsgebühren für die privaten Elemente als Prozentsatz (%) der Gesamtimmobilie ausgedrückt und im Verhältnis zur Fläche und unter Berücksichtigung der Nutzung, des Zwecks und anderer physischer und rechtlicher Daten der Vermögenswerte, aus denen die Gemeinschaft besteht, festgelegt.
<ejemplo>Así pues, por ejemplo, si uno de los pisos tiene 100 metros cuadrados de superficie construida, se le asignará por ejemplo una cuota del 10%, mientras que otro que tenga 50 metros cuadrados, se le asignará una cuota del 5%.<ejemplo>
Schließlich ist darauf hinzuweisen, dass die Beteiligungsentgelte einstimmig von den Eigentümern festgelegt und geändert werden oder, falls dies nicht möglich ist, durch die Justizbehörde oder ein außergerichtliches Streitbeilegungsverfahren.
Die Gemeinschaftssatzung ist im Großen und Ganzen die grundlegende Regelung der Rechtsbeziehungen zwischen den verschiedenen Eigentümern der privaten Elemente, aus denen die Gemeinschaft besteht.
In der Satzung der Gemeinschaft wird daher die Rechtsordnung festgelegt, der die Gemeinschaft unterliegt, insbesondere in Bezug auf die folgenden Punkte:
Ebenso kann die Gemeinschaftssatzung durch so genannte "Interne Regelungen" ergänzt werden, d.h. Regelungen, die einen geringeren Stellenwert als die Satzung haben und die die internen Regeln für das Zusammenleben und die gute Nachbarschaft zwischen den Eigentümern und die Nutzung der gemeinschaftlichen Elemente und Einrichtungen umfassen(wie z.B. die Regeln für die Nutzung eines Gemeinschaftsschwimmbads, das die Gemeinschaft besitzt).
In Anbetracht der obigen Ausführungen sollten die Betroffenen bedenken, dass der oder die Eigentümer der Elemente, aus denen die horizontale Teilung besteht, bei der Erteilung der Urkunde über die horizontale Teilung eine entsprechende Satzung vorlegen müssen.
Die durch die horizontale Teilung entstandene Eigentümergemeinschaft wird durch die drei gesetzlich vorgesehenen Hauptorgane verwaltet, d.h. den Vorsitz, das Sekretariat und die Eigentümerversammlung.
In diesem Zusammenhang sind die folgenden Punkte zu beachten:
Es ist logisch, dass eine Eigentümergemeinschaft in der Regel eine Reihe von Ausgaben hat (z. B. Wartung des Aufzugs, Reinigung, Instandhaltung eines Gemeinschaftspools oder -gartens usw.), die für das ordnungsgemäße Funktionieren der Gemeinschaft notwendig sind.
Darüber hinaus können die Eigentümergemeinschaften in bestimmten Fällen (die natürlich eher die Ausnahme sind) auch Inhaber von Krediten oder Einkünften zu ihren Gunsten sein, wie z. B. im Falle eines Wohnblocks, in dem eine als Pförtnerloge genutzte Wohnung vermietet wird und dadurch Mieteinnahmen erzielt werden.
Auf dieser Grundlage ist zu verstehen, dass die Beteiligung jedes Eigentümers sowohl an den Einnahmen als auch an den Ausgaben der Gemeinschaft durch seinen Anteil an der Beteiligung bestimmt wird, so dass alle Eigentümer Miteigentümer der Einnahmen und Ausgaben der Gemeinschaft sind, wobei jeder von ihnen entsprechend seinem Anteil an der Beteiligung den entsprechenden Prozentsatz erhält.
<ejemplo>Así pues, por ejemplo, si los gastos fijos ordinarios de la comunidad son de 1.000 euros al mes, y al propietario del ático le corresponde una cuota de participación del 10%, deberá abonar 100 euros mensuales de gastos de comunidad, mientras que si al propietario del 1º-1ª le corresponde una cuota del 5%, en su caso deberá abonar 50 euros mensuales de gastos de comunidad.<ejemplo>
Die tatsächliche Beeinträchtigung der privaten Elemente bedeutet, dass das Gesetz, um sicherzustellen, dass alle Eigentümer die ordentlichen und außerordentlichen Kosten, die ihnen in der Gemeinschaft zustehen, bezahlen, eine Garantie für die Bezahlung dieser Schulden auf dem betreffenden Eigentum einrichtet, so dass, wenn der Eigentümer die entsprechenden Kosten nicht bezahlt, die Gemeinschaft gerichtlich gegen diesen Eigentümer vorgehen kann, und wenn der Eigentümer nicht über Vermögenswerte verfügt, mit denen er auf die Zahlung reagieren kann, könnte die Gemeinschaft sogar gegen das Eigentum vorgehen (seine Beschlagnahme und gerichtliche Vollstreckung beantragen), um sein Guthaben einzutreiben.
Diese Garantie erstreckt sich sowohl auf die Schulden des derzeitigen Eigentümers als auch auf die der Voreigentümer, so dass beim Verkauf einer Immobilie, die der horizontalen Eigentumsregelung unterliegt, eine Bescheinigung über den Stand der Schulden bei der Eigentümergemeinschaft vorgelegt werden muss, damit der Käufer überprüfen kann, ob noch Schulden bei der Gemeinschaft bestehen oder nicht (denn wenn dies der Fall ist, wird der neue Eigentümer beim Erwerb der Immobilie von diesem realen Zustand betroffen sein, so dass er vor der Formalisierung der Transaktion über diese Informationen verfügen muss).
Es ist logisch, dass neben den gewöhnlichen Ausgaben, die die Gemeinschaft jeden Monat hat (Bezahlung des Stroms für das Treppenhaus, Wartung des Aufzugs, Reinigung des Treppenhauses usw.), im Laufe der Zeit außergewöhnliche Ausgaben für die ordnungsgemäße Instandhaltung des Gebäudes anfallen (z. B. Austausch eines defekten Elements).
Um diese außerordentlichen Ausgaben bestreiten zu können, sieht das Gesetz vor, dass im Haushaltsplan der Gemeinschaft ein Betrag von mindestens 5 % der gemeinsamen Ausgaben als Reservefonds vorgesehen werden muss, um über Mittel (oder "Ersparnisse") zu verfügen, mit denen diese außerordentlichen Ausgaben in angemessener Weise bestritten werden können.
In Bezug auf diesen Fonds ist Folgendes zu beachten:
Das katalanische Zivilgesetzbuch unterscheidet nämlich zwischen drei Arten der horizontalen Teilung, und zwar
Je nach Art und Typologie des betreffenden Gebäudes oder Grundstücks müssen also die Besonderheiten jeder dieser horizontalen Eigentumsregelungen berücksichtigt werden, damit sie ordnungsgemäß eingerichtet und verwaltet werden können.
Die Erteilung der Urkunde über die horizontale Teilung unterliegt der Grunderwerbsteuer und der Stempelsteuer, wobei die Steuerbemessungsgrundlage der Wert des Gebäudes ist und der Steuersatz im Falle Kataloniens 1,5 % beträgt.
Steuerschuldner ist der oder die Eigentümer, der/die die Urkunde über die horizontale Teilung unterzeichnet/unterzeichnen, und die Steuer ist innerhalb eines Monats nach Entstehung der Steuer, d. h. nach Unterzeichnung der Urkunde, zu zahlen.
Der Antragsteller muss seine DNI immer beim Notar vorlegen. Bei ausländischen Personen sind der Reisepass und die entsprechende NIE erforderlich.
Handelt es sich bei dem Konzessionsgeber um eine Gesellschaft, so ist eine beglaubigte Kopie folgender Dokumente vorzulegen:
a) Gründungsurkunde (und gegebenenfalls spätere Änderungsurkunden, z. B. Änderung des Firmennamens, des eingetragenen Sitzes usw.).
b) Urkunde über die Ernennung des Vertreters der Gesellschaft (z. B. die Urkunde über die Ernennung des alleinigen Geschäftsführers der Gesellschaft als solchen).
c) Urkunde über die Offenlegung des wirtschaftlichen Eigentums (Dokument zur Identifizierung der natürlichen Person, die gegebenenfalls mehr als 25 % des Gesellschaftskapitals hält).
In jedem Fall führt das Notariat auch eine telematische Abfrage des Handelsregisters durch, um zu überprüfen, ob alle angegebenen Informationen korrekt, aktuell und gültig sind.
Von einem Architekten unterzeichnetes Dokument, in dem die allgemeinen Merkmale des Gebäudes sowie die der aus der Teilung hervorgehenden privaten Einheiten (mit Angabe ihrer Abmessungen, Flächen, Grenzen und Beteiligungsquoten) und der Gemeinschaftsflächen beschrieben werden.
Pläne im entsprechenden Maßstab, aus denen die sich ergebende Realität des Grundstücks hervorgeht, einschließlich der Anzahl der Wohnungen oder privaten Einrichtungen mit individueller Nutzung, sowie deren Fläche, Wohnungen und städtische Nutzung.
Verwaltungsakt des Rathauses, in dem sich die Immobilie befindet, mit dem die Einrichtung der horizontalen Eigentumsordnung (oder gegebenenfalls deren Änderung) genehmigt wird.
Dieses Dokument enthält die rechtliche Regelung der Gemeinschaft, die Vorschriften über die Bestimmung, Nutzung und Verwertung der privaten und gemeinschaftlichen Elemente, die Nutzungsbeschränkungen und sonstigen Belastungen der privaten Elemente, die Ausübung der Rechte und die Erfüllung der Pflichten der Eigentümer, die Verwendung der Ausgaben und Einnahmen der Gemeinschaft und die Verteilung der Lasten und Vorteile, gegebenenfalls die ergänzenden Leitungsorgane der Gemeinschaft sowie die Form der Leitung und Verwaltung.