Protokoll der Bilanzfeststellung : Notaría Jesús Benavides
Immobilien und Hypotheken

Akt der Feststellung des Gleichgewichts

Schritt 1

Was ist ein Balanceakt?

Hierbei handelt es sich um die notarielle Urkunde, in der auf Antrag des Gläubigers eines nicht zurückgezahlten Kredits der genaue vom Schuldner geschuldete Betrag für alle Konzepte ermittelt und überprüft wird, mit Angabe der spezifischen Berechnungen, die diesen Betrag bestimmen, wobei alle möglichen Konzepte (geliehenes Kapital, aufgelaufene normale Zinsen, Verzugszinsen oder jedes andere geschuldete Konzept) berücksichtigt werden, die zum Zeitpunkt des ursprünglichen Kreditvertrags festgelegt wurden.

Schritt 3

Wie viel kostet die notarielle Beurkundung eines Vergleichsvertrags?

Der folgende Rechner bietet dem Gläubiger die Möglichkeit, die Notarkosten für die notarielle Beurkundung einer Vergleichsurkunde im Voraus und mit großer Genauigkeit zu ermitteln. Dieser Rechner hat die entsprechende Notargebühr parametrisiert. Sie müssen nur noch die erforderlichen Variablen eingeben.

Schritt 4

Weitere häufig gestellte Fragen

Was ist ein Bilanzakkreditierungsgesetz und wozu dient es?

Dabei handelt es sich um ein zuverlässiges, vom Notar ausgestelltes Dokument, in dem der zu einem bestimmten Zeitpunkt ausstehende und nicht zurückgezahlte Saldo eines Darlehens oder Kredits festgestellt wird, d. h. der Betrag, den der Schuldner zu diesem Zeitpunkt für alle Konzepte schuldet.

Dieses Dokument ist unerlässlich, um diese Schulden vor Gericht im Rahmen des so genannten Vollstreckungsverfahrens einfordern zu können, wenn dies im betreffenden Darlehensvertrag ausdrücklich vereinbart wurde.

Wer kann vom Notar verlangen, dass er eine Urkunde über die Anerkennung des Gleichgewichts ausstellt?

Jeder Gläubiger, der Inhaber eines nicht zurückgezahlten Kredits ist, kann den Notar bitten, die Festsetzung des Saldos zu genehmigen, sofern dieses Verfahren unter im Kreditvertrag vereinbart wurde.

Kann eine natürliche Person den Notar um eine Beglaubigungsurkunde für das Gleichgewicht bitten?

Handelt es sich bei dem Gläubiger nicht um ein Unternehmen, sondern um eine Privatperson, und wurde im Darlehensvertrag diese Vorgehensweise für den Fall der Nichtzahlung vereinbart, so spricht natürlich nichts dagegen, dass auch der Notar zur Beurkundung der zuverlässigen Abrechnungsurkunde herangezogen wird.

Ist es notwendig, zum Notar zu gehen, um die Urkunde über die Anerkennung des Gleichgewichts zu unterzeichnen?

Es ist nicht erforderlich, dass die Vertreter des Gläubigers zum Notar kommen, um die Urkunde zu unterzeichnen, da der von ihnen unterzeichnete ursprüngliche Antrag dem Notar bereits ausreichende Befugnisse verleiht, um die Urkunde auszustellen, ohne dass eine erneute Intervention des Gläubigers erforderlich ist.

Welche Unterlagen muss der Gläubiger vorlegen, um den Kontoauszug zu genehmigen?

Zunächst muss der Gläubiger einen Antrag auf Durchführung der gewünschten Arbeiten an den ausgewählten Notar senden. Dieser Antrag wird durch einen schriftlichen Antrag in Form eines vom Gläubiger unterzeichneten Schreibens gestellt, in dem er den Notar förmlich darum bittet, eine Urkunde über die Begleichung einer unbezahlten Schuld zu genehmigen, wobei er seine Vertretung und Legitimation bestätigt.

Diesem förmlichen Antrag muss der Gläubiger Folgendes beifügen

  • Der vollstreckbare Titel oder die vollstreckbaren Titel, d. h. die öffentliche Urkunde oder die notarielle Police, in der das Kreditgeschäft formalisiert wurde.
  • Eine vom Gläubiger ordnungsgemäß unterzeichnete Bescheinigung, in der der dem Schuldner geschuldete Restbetrag angegeben ist.
  • Die Buchhaltungs- oder Finanzunterlagen, die die Einzelheiten der Berechnung des geforderten Betrages enthalten, mit genauen Angaben zur Herkunft jedes geforderten Betrages sowie zu den zu diesem Zweck vorgenommenen Berechnungen.
  • Wenn im Darlehensvertrag keine Angaben zu den geltenden Zinssätzen oder Gebühren gemacht wurden, sind die Einzelheiten zu den angewandten Zinssätzen und Gebühren zu dokumentieren.
Siehe weitere häufig gestellte Fragen

Was wird der Notar tun, wenn alle Unterlagen korrekt sind?

Wenn alle vorgelegten Unterlagen korrekt sind, so dass die erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sind (d. h. dass die Parteien dieses Verfahren für den Fall der Nichtrückzahlung des von ihnen formalisierten Darlehens vereinbart haben) und die Berechnungen korrekt durchgeführt wurden, genehmigt der Notar das Dokument und hält das positive Ergebnis in einem Sorgfaltsvermerk fest, in dem er/sie vermerkt:

  • Die Angaben und Hinweise, die die Identifizierung der betroffenen Personen, des vollstreckbaren Titels und der vom Notar geprüften Dokumente ermöglichen.
  • Die positive Beurteilung, dass die Liquidation in Übereinstimmung mit den Vereinbarungen der Parteien im Vollstreckungstitel durchgeführt worden ist.
  • dass der in der vom Gläubiger ausgestellten Bescheinigung angegebene Saldo, der in die Liquidationsakte aufgenommen wurde, mit dem Saldo auf dem beim Schuldner eröffneten Konto übereinstimmt.
  • dass die öffentliche Urkunde für die Zwecke der Artikel 572 und 573 der Zivilprozessordnung erweitert wird, d. h. dass sie in den Rahmen eines gerichtlichen Vollstreckungsverfahrens zur Geltendmachung eines Geldbetrags einbezogen wird.

Sobald der Gläubiger im Besitz der verlässlichen Urkunde oder des Saldoausgleichs ist, kann er diese in das gerichtliche Vollstreckungsverfahren einbringen, um den angestrebten Vollstreckungsschutz zu erlangen und, kurz gesagt, um das Geld zurückzuerhalten, das er dem Schuldner geliehen hat und das nicht bezahlt wurde.

Was geschieht, wenn die gesetzlichen Anforderungen nicht erfüllt sind?

Der ersuchte Notar muss von Rechts wegen prüfen, ob der in der Bescheinigung des Schuldners angegebene Betrag korrekt ist, d. h. er muss sich vergewissern, dass alle Bedingungen (Zinssatz, Zinsberechnung usw.), die die Parteien im Darlehensvertrag vereinbart haben, eingehalten wurden.

Nur wenn dies der Fall ist, wird der Notar die Begleichung des Saldos genehmigen. Wurde die Begleichung hingegen nicht ordnungsgemäß durchgeführt (weil z. B. ein höherer Betrag gefordert wird, unzulässige Zinsen berechnet werden, Posten gefordert werden, die im Darlehensvertrag nicht vorgesehen sind usw.), wird der Notar die Genehmigung der Begleichung verweigern, was bedeutet, dass der Gläubiger kein Vollstreckungsverfahren einleiten kann, um seine Schulden einzufordern, da dies ohne dieses obligatorische Dokument nicht möglich ist.

Außerdem ist zu bedenken, dass der Schuldner in jedem Fall, wenn die Abrechnung zwar genehmigt ist, aber einen Berechnungsfehler enthält, im entsprechenden Vollstreckungsverfahren darauf hinweisen kann, was gegebenenfalls dazu führen kann, dass der Vollstreckungstitel nicht erteilt wird, da der genaue zu vollstreckende Betrag nicht korrekt ermittelt wurde.

Kann das Notariat für die Benachrichtigung des Schuldners und des Bürgen über den geschuldeten Betrag zuständig sein, um die Bestimmungen von Artikel 573.1.3 EGV zu erfüllen?

Falls der forderungsberechtigte Träger dem Schuldner (und gegebenenfalls dem Bürgen) keine entsprechenden Mitteilungen gemacht hat, kann das Notariat diese in seinem Namen vornehmen und dies durch eine Benachrichtigungsurkunde bescheinigen.

Schritt 5

Wo finde ich die entsprechenden Vorschriften?

Schritt 6

Vereinbaren Sie einen Termin