Schritt 1

Was ist eine Generalvollmacht?

Es ist die vertrauenswürdigste notarielle Urkunde, die es gibt. Mit dieser Generalvollmacht, wie das Wort "General" schon sagt, erteilt eine Person einer anderen Person Vollmachten, damit diese in ihrem Namen und in ihrem Auftrag praktisch ohne jegliche rechtliche Einschränkung jede Art von Handlung vornehmen kann.

Schritt 3

Wie viel kostet die Unterzeichnung einer Generalvollmacht?

Dies ist eine rein informative und unverbindliche Schätzung. Er wird auf der Grundlage von zwei Kriterien berechnet: 1) unserer Kenntnis des Notartarifs (Königlicher Erlass 1426/1989 vom 17. November 1989). (Königlicher Erlass 1426/1989, vom 17. November) und 2) unsere tägliche Erfahrung bei der Erstellung dieser Art von notarieller Urkunde. Jede Abweichung (nach oben oder unten) wird jedoch zum Zeitpunkt der Ausstellung der Schlussrechnung für die erbrachte notarielle Dienstleistung ordnungsgemäß begründet.

Schritt 4

Weitere häufig gestellte Fragen

Was ist eine Generalvollmacht?

Eine Generalvollmacht ist ein Dokument in Form einer öffentlichen Urkunde, mit dem eine Person, die als Vollmachtgeber bezeichnet wird, einer anderen Person, die als Bevollmächtigter bezeichnet wird, Vollmachten erteilt, so dass diese im Namen und für Rechnung des Vollmachtgebers alle Arten von Verträgen, Handlungen oder Rechtsgeschäften vornehmen kann, die im Text der Urkunde aufgeführt sind, mit dem Hauptmerkmal, dass die übertragenen Befugnisse sehr weit gefasst sind (daher die Bezeichnung "allgemein"), so dass der Vollmachtgeber dem Bevollmächtigten die Befugnis und Legitimation überträgt, in seinem Namen und für seine Rechnung praktisch alle Handlungen, geschäftlichen oder rechtlichen Handlungen vorzunehmen, die jede Person im Wirtschaftsverkehr oder auf jeder Ebene des sozialen oder vermögensrechtlichen Lebens eines Bürgers vornehmen kann.

So sagt man, dass die Person des Vollmachtgebers durch eine Generalvollmacht eine Art "Fotokopie von sich selbst" macht, da der Bevollmächtigte von diesem Moment an in seinem Namen und in seinem Auftrag handeln und in seinem Namen jede Art von Rechtshandlung oder Geschäft mit größtmöglicher Tragweite vornehmen kann, damit er beispielsweise ein Haus kaufen oder verkaufen, eine Hypothek aufnehmen, Geld von einer Bank abheben, einen Kredit aufnehmen, eine Erbschaft annehmen oder ausschlagen, gegen Dritte vorgehen, sich an jede Art von öffentlicher Verwaltung wenden und alle möglichen Formalitäten erledigen kann, usw.

Wozu dient eine Generalvollmacht?

Im Allgemeinen ist eine Vollmacht ein Instrument, auf das jede Person zurückgreifen kann, wenn sie, aus welchen Gründen auch immer, nicht in der Lage oder nicht willens ist, eine Handlung selbst vorzunehmen, und die Ausführung in ihrem Namen und für ihre Rechnung einem Dritten anvertrauen möchte oder muss, der, wie oben erwähnt, als Bevollmächtigter bezeichnet wird. 

<ejemplo>“Así pues, por ejemplo, si una persona desea adquirir una vivienda, pero por motivos laborales estará trabajando fuera del país unos meses, puede conferir un poder a favor de un tercero (que será una persona de su confianza, como su cónyuge o un familiar directo o alguien con quien se tenga gran amistad) para que sea esta persona quien, en su nombre y representación, acuda al acto formal de la compraventa para firmarla en su lugar, de modo que el poderdante conseguirá comprar la vivienda que desea sin la necesidad de acudir físicamente a la firma de la escritura, ya que por motivos laborales, como se ha indicado, no le es posible”.<ejemplo>

Auf dieser Grundlage dient eine Vollmacht, wie bereits erwähnt, in der Regel dazu, dass der Vollmachtgeber dem Bevollmächtigten Befugnisse überträgt, damit dieser in seinem Namen und für seine Rechnung eine Rechtshandlung oder ein Geschäft vornehmen kann, wie auch in der vorhergehenden Frage dargelegt wurde, Die Besonderheit der Generalvollmacht besteht darin, dass sie dem Bevollmächtigten erlaubt, alle Arten von Rechtshandlungen, Verträgen oder Geschäften im Namen des Vollmachtgebers vorzunehmen, so dass das konkrete Handeln des Bevollmächtigten nicht auf eine bestimmte Rechtshandlung oder ein bestimmtes Geschäft (wie im obigen Beispiel) beschränkt ist, sondern sich erstreckt, Der Bevollmächtigte kann also im Namen und für Rechnung des Vollmachtgebers über dessen gesamtes Vermögen verfügen und im Auftrag des Vollmachtgebers Geschäfte tätigen, z. B. Häuser kaufen oder verkaufen, Geld bei einem Finanzinstitut abheben oder einzahlen, Geld leihen, eine Hypothek auf eine Immobilie des Vollmachtgebers aufnehmen usw.

Unter Berücksichtigung dieser Tatsache kann die Erteilung einer Generalvollmacht für Personen geeignet sein, die Schwierigkeiten haben, die gewöhnlichen Vorgänge des täglichen Lebens zu bewältigen (wie dies bei pflegebedürftigen Personen oder Personen mit Mobilitätsproblemen der Fall sein kann), oder für Personen, die es nicht gewohnt sind, finanzielle oder verwaltungstechnische Vorgänge zu erledigen und es vorziehen, dass ein Dritter diese Vorgänge durchführt (z. B. im Falle einer Ehe, in der einer der Ehegatten es vorzieht, dass der andere alle Vorgänge für beide erledigt).

Welche Vorsichtsmaßnahmen sollten bei der Erteilung einer Generalvollmacht beachtet werden?

Wie bereits angedeutet und wie auch der Name der "allgemeinen" Vollmacht andeutet, verleiht die Erteilung einer solchen Vollmacht der bevollmächtigten Person die Fähigkeit, praktisch alle Rechtshandlungen oder Geschäfte vorzunehmen, die jedes Subjekt in der wirtschaftlichen und sozialen Realität vornehmen kann, so dass, wie man bereits sehen kann, die Bedeutung und die Transzendenz des Dokuments für das Vermögen und die Interessen des Vollmachtgebers von entscheidender Bedeutung ist, da der Vollmachtgeber, wie bereits erwähnt, durch die Erteilung dieser Vollmacht eine Art "Fotokopie" oder "Klon" des Dokuments erstellt, Die Bedeutung und Transzendenz des Dokuments für das Vermögen und die Interessen des Vollmachtgebers ist von entscheidender Bedeutung, da, wie bereits erwähnt, der Vollmachtgeber durch die Erteilung dieser Vollmacht eine Art "Fotokopie" oder "Klon" seiner selbst erstellt, so dass der Bevollmächtigte von nun an in seinem Namen und in seinem Auftrag jede Art von Rechtshandlung oder Geschäft bezüglich seines gesamten Vermögens vornehmen kann.

All diese Handlungen können, wenn sie nach Treu und Glauben und mit Professionalität ausgeführt werden, zweifellos etwas Gutes und Positives für den Auftraggeber bedeuten, da dieser es vermeidet, Rechtshandlungen oder -geschäfte vornehmen zu müssen, die für ihn aufgrund seiner persönlichen Umstände mühsam, anstrengend oder schwierig sein können.

Andererseits ist zu bedenken, dass ein Missbrauch der Vollmacht durch den Bevollmächtigten oder eine nachlässige Verwaltung des Vermögens des Vollmachtgebers dem Vermögen des Vollmachtgebers großen Schaden zufügen kann, so dass diese Generalvollmachten gemeinhin als "Ruinvollmachten" bezeichnet werden, weil sie bei unsachgemäßem Gebrauch zum Verlust des Vermögens des Vollmachtgebers mit katastrophalen Folgen führen können.

Aus all diesen Gründen muss die Erteilung einer Generalvollmacht zugunsten eines Dritten ein äußerst gut durchdachter und vom Vollmachtgeber in aller Ruhe überlegter Akt sein, der auf einem tiefen Vertrauen in die Person des Bevollmächtigten beruht, denn einmal erteilt (und unbeschadet der Möglichkeit, sie später zu widerrufen), können die Folgen davon absolut verheerend sein, wenn der Bevollmächtigte die Vollmacht schlecht oder fahrlässig nutzt, Es wird daher noch einmal darauf hingewiesen, dass jeder, der eine Generalvollmacht erteilen möchte, sehr ernsthaft über die Folgen nachdenken sollte, die dies für seine Person und sein Vermögen haben kann, und dies nur dann tun sollte, wenn er ein tiefes und aufrichtiges Vertrauen in die Ehrlichkeit, Professionalität und Strenge des Bevollmächtigten hat.

Welche Arten von Rechtshandlungen oder -geschäften können mit einer Generalvollmacht vorgenommen werden?

Wie bereits erwähnt, kann eine allgemeine Vollmacht für die meisten Rechtshandlungen oder -geschäfte verwendet werden, die sich jeder vorstellen kann, die aber logischerweise im Text der Vollmacht detailliert und genau beschrieben werden müssen. 

So sind zum Beispiel die folgenden Befugnisse in der Regel in einer Generalvollmacht enthalten:

  • Verwaltung von Immobilien (was z. B. den Abschluss eines Mietvertrags ermöglichen kann).
  • Gewährung, Anerkennung, Annahme, Einziehung und Zahlung von Schulden, Darlehen und Krediten aller Art.
  • Kauf und Verkauf von beweglichen oder unbeweglichen Sachen aller Art (z. B. ein Haus oder ein Kraftfahrzeug).
  • Begründung aller Arten von dinglichen und persönlichen Rechten an beweglichen und unbeweglichen Sachen, wie z. B. Nießbrauch, Dienstbarkeiten, Hypotheken, Pfandrechte, Antichresen, Optionsrechte, Vorkaufsrechte usw.
  • Durchführung aller Arten von Immobilientransaktionen an Grundstücken, wie z. B. deren Urbanisierung oder Unterteilung, Abgrenzung, Gruppierung, Zusammenlegung oder Trennung von Grundstücken usw.
  • Schenkungen, Erbschaften oder Vermächtnisse annehmen oder gegebenenfalls ablehnen.
  • Jede Art von kommerzieller oder wirtschaftlicher Tätigkeit ausüben.
  • Ausstellen, Indossieren, Annehmen, Inkasso und Diskontieren von Wechseln, Schecks, Eigenwechseln, Schecks und anderen Kreditdokumenten.
  • Gründung, Änderung, Umwandlung, Auflösung oder Liquidation aller Arten von Zivil- und Handelsgesellschaften.
  • Geld leihen oder verleihen.
  • selbst oder über einen Rechtsanwalt und/oder Solicitor in allen Arten von Gerichtsverfahren (zivil-, straf-, verwaltungs- oder arbeitsrechtlichen) auftreten und intervenieren zu können, wobei sie in diesen Verfahren alle Arten von Entscheidungen treffen können, wie z. B. Vergleiche, Einigungen, außergerichtliche Vereinbarungen usw.
  • Durchführung von Verwaltungsverfahren vor einer lokalen, regionalen oder nationalen Behörde, einschließlich der Steuerverwaltung.
  • Teilnahme an allen Arten von Versteigerungen oder öffentlichen oder privaten Ausschreibungen und Abgabe von Angeboten.
  • Schließen Sie eine Risikoversicherung ab.
  • Einlagen, Abhebungen oder Verfügungen über Gelder oder jegliche Art von Vermögenswerten, die von Finanzinstituten hinterlegt oder verwaltet werden.
  • Öffentliche Urkunden ausfertigen und Kopien davon erhalten.

Darüber hinaus kann die Generalvollmacht natürlich jede andere, oben nicht genannte Vollmacht enthalten, die im Interesse des Vollmachtgebers liegt.

Gibt es irgendeine Handlung, die nicht mit einer Generalvollmacht durchgeführt werden kann?

Wie bereits erwähnt, erteilt der Vollmachtgeber in der Regel mit einer Generalvollmacht einem oder mehreren Bevollmächtigten weitreichende Befugnisse, so dass diese in seinem Namen und zu seinen Gunsten ein breites Spektrum von Befugnissen ausüben können, das praktisch alle zivilrechtlichen und vermögensrechtlichen Handlungen einer Person umfasst.

Es gibt jedoch eine Reihe von Handlungen sehr persönlicher Art, die aufgrund der großen Bedeutung, die sie für jeden Menschen haben, nicht in die Hände eines Drittvertreters gelegt werden können, wie z. B. die Eheschließung, die Errichtung eines Testaments oder die Ausübung des aktiven und passiven Wahlrechts. 

In all diesen beispielhaft aufgeführten Fällen ist es, wie bereits erwähnt, nicht möglich, einem Dritten in unserem Namen Vollmachten zur Vornahme dieser Handlungen zu erteilen, da sie einen sehr persönlichen Charakter haben, der verhindert, dass sie von der Person, die sie betreffen, losgelöst werden können, so dass es nicht möglich ist, zu ihrer Verwirklichung auf Vollmachten zurückzugreifen. 

Siehe weitere häufig gestellte Fragen

Muss die Generalvollmacht die Form einer öffentlichen Urkunde haben?

Hinsichtlich der Notwendigkeit, die Vollmacht in einer öffentlichen Urkunde auszuführen, ist anzumerken, dass das Gesetz vorsieht, dass die Vollmacht in einer öffentlichen Urkunde festgehalten werden muss, wenn der Zweck der Vollmacht darin besteht, Vermögen zu verwalten oder Handlungen vorzunehmen, die in einer öffentlichen Urkunde abgefasst werden müssen oder für Dritte nachteilig sind.

Wenn wir uns die Typologie der in einer Generalvollmacht enthaltenen Befugnisse ansehen, werden wir sehen, wie diese Anforderungen erfüllt werden, so dass für ihre Erteilung eine notariell beglaubigte Urkunde erforderlich ist, die die Rechtmäßigkeit der Vollmacht und die Rechtssicherheit des Vollmachtgebers gewährleistet.

Wer kann eine Generalvollmacht erteilen?

In Bezug auf die Personen, die eine Generalvollmacht erteilen können, d. h. die die Rolle des Vollmachtgebers übernehmen können, ist darauf hinzuweisen, dass der allgemeine Grundsatz gilt, dass der Vollmachtgeber in der Lage sein muss, alle in der Vollmacht vorgesehenen Handlungen vorzunehmen, da es unlogisch wäre, wenn ein Vollmachtgeber einem Dritten Vollmachten zur Vornahme eines Rechtsgeschäfts erteilen würde, zu dessen Vornahme er selbst nicht in der Lage ist.

Um eine Generalvollmacht erteilen zu können, muss der Vollmachtgeber daher in der Regel und unter Berücksichtigung der Art der Rechtshandlungen und Geschäfte, die eine Generalvollmacht betrifft, voll handlungsfähig sein, was bei volljährigen Personen der Fall ist, die über die volle geistige und willentliche Fähigkeit verfügen, sich selbst zu beherrschen, einen Bezug zur Realität herzustellen und die rechtliche Bedeutung ihrer Handlungen zu verstehen.

Wer kann als Bevollmächtigter benannt werden?

In Bezug auf die persönlichen Eigenschaften der Person, die als Bevollmächtigter bestellt werden soll, ist zu berücksichtigen, dass sie voll geschäftsfähig sein muss, d. h. sie muss volljährig sein (18 Jahre) und über die volle geistige und willensmäßige Fähigkeit verfügen, sich selbst zu beherrschen, einen Bezug zur Realität herzustellen und die rechtliche Bedeutung ihrer Handlungen zu verstehen.

Kann mehr als ein Bevollmächtigter bestellt werden?

Selbstverständlich kann der Vollmachtgeber in der Vollmacht mehr als einen Bevollmächtigten benennen, so dass zwei oder mehr Personen die in der Vollmacht vorgesehenen Befugnisse ausüben können.

In diesem Fall muss hinsichtlich der Form der Klage angegeben werden, dass sie davon abhängt, was der Auftraggeber in seiner Urkunde festlegt, so dass der Auftraggeber wählen kann, ob er es vorzieht, dass die beiden oder mehrere Bevollmächtigten gemeinsam handeln (d. h. dass jeder für sich selbst handeln kann) oder im Gegenteil gemeinsam, d. h. gemeinschaftlich.

Ist die Form der Klage nicht festgelegt, so wird davon ausgegangen, dass die Bevollmächtigten in Anwendung des Grundsatzes der schriftlichen Auslegung der Vollmachten gemeinsam handeln müssen.

Wie wird eine Vollmacht interpretiert?

Das Gesetz und die Rechtsprechung bestimmen, dass Vollmachten, einschließlich Generalvollmachten, logischerweise nach dem Grundsatz der Vorsicht und der restriktiven und strengen Auslegung auszulegen sind, so dass der Bevollmächtigte nur die Handlungen oder Rechtsgeschäfte vornehmen darf, die in der Vollmacht klar, ausdrücklich und eindeutig festgelegt sind, während alles, was nicht festgelegt oder zweifelhaft oder auslegungsfähig ist, außerhalb des Handlungsspielraums des Bevollmächtigten liegt.

Was sind die Selbstkontrahierungs- und Gegenkontrahierungsbefugnisse einer Vollmacht?

Die Selbstkontrahierungsvollmacht ist eine Bestimmung, die in die Generalvollmacht aufgenommen werden kann, mit der der Vollmachtgeber den Bevollmächtigten ermächtigt, in seinem Namen und für seine Rechnung Geschäfte mit sich selbst zu tätigen.

<ejemplo>“Así pues, un ejemplo de ello sería el supuesto en el que un poderdante concede un poder a favor de un apoderado para que éste, en su nombre y representación, venda una vivienda que le pertenece, pero en dicho poder le autoriza asimismo a que sea el propio apoderado quien adquiera la vivienda”.<ejemplo>

Die Befugnis zu Interessenkonflikten ist hingegen eine Bestimmung, die in die Vollmachtsurkunde aufgenommen werden kann und mit der der Vollmachtgeber den Bevollmächtigten ermächtigt, auch in den Fällen von der Vollmacht Gebrauch zu machen, in denen Interessenkonflikte zwischen den beiden bestehen können.

<ejemplo>“Lo que por ejemplo, puede suceder en el caso de que una persona conceda un poder a otra, para participar en una subasta de un bien, en la cual también forme parte el apoderado como postor. En este caso, como se puede observar, existe un conflicto entre ambas partes, pues la oferta que pueda realizar el apoderado, en nombre y representación del poderdante, entrará en conflicto con la que pueda hacer el apoderado en su propio nombre y representación, de modo que la actuación del apoderado, en nombre y representación del poderdante, sólo sería válida si en el poder que se conceda se especifica expresamente que se puede hacer uso del mismo incluso en situaciones de contraposición de intereses con el apoderado”. <ejemplo>

Was geschieht mit der Generalvollmacht, wenn der Vollmachtgeber seine natürliche Einsichts- und Willensfähigkeit verliert?

Wenn der Vollmachtgeber infolge eines traumatischen Ereignisses oder eines kognitiven Rückgangs seine natürliche Einsichts- und Willensfähigkeit verliert (wie dies beispielsweise bei einer Krankheit wie Alzheimer oder bei einer Gehirnlähmung infolge eines Verkehrsunfalls der Fall sein kann), verliert die Generalvollmacht grundsätzlich ihre Gültigkeit.

Das Gesetz erlaubt jedoch die Aufnahme einer Klausel in die Vollmacht, die so genannte Fortgeltungsklausel, wonach die Vollmacht auch dann gültig bleibt, wenn die Person, die sie erteilt hat, ihre natürliche Einsichts- und Willensfähigkeit verliert. In einem solchen Fall kann der Bevollmächtigte, wenn die gesetzlich vorgeschriebenen Formalitäten eingehalten werden, weiterhin von der Vollmacht Gebrauch machen, auch wenn die Einsichtsfähigkeit des Vollmachtgebers beeinträchtigt ist.

Diese Bestimmung wird zweifellos sehr nützlich sein für die allgemeinen Vollmachten, die ältere Menschen zugunsten von Personen ihres Vertrauens (in der Regel ihren Kindern) erteilen, damit ihre Kinder im Falle einer Verschlechterung ihrer geistigen Fähigkeiten ihren Verpflichtungen nachkommen und ihr Vermögen angemessen verwalten können, ohne dass ein gerichtliches Entmündigungsverfahren eingeleitet werden muss, was kostspielig und zeitaufwendig sein wird, da dies angesichts der beklagenswerten Sättigung und des Zusammenbruchs der Justizverwaltung in Spanien aufgrund des ständigen Mangels an materiellen und personellen Ressourcen Jahre dauern könnte.

Wie lange gilt eine Generalvollmacht?

Die Dauer der Generalvollmacht wird vom Vollmachtgeber in der Vollmacht festgelegt, so dass die Dauer der Vollmacht auf Wunsch zeitlich begrenzt werden kann (z. B. auf 1, 2 oder 3 Jahre oder beliebig viele Jahre) oder nicht.

Falls die Dauer der Vollmacht nicht ausdrücklich festgelegt ist, wird davon ausgegangen, dass sie unbefristet ist, so dass der Bevollmächtigte sie bis zum Tod des Vollmachtgebers nutzen kann.

Kann eine Generalvollmacht widerrufen werden?

Selbstverständlich kann der Vollmachtgeber die Vollmacht jederzeit widerrufen. Wenn der Vollmachtgeber also nach der Erteilung der Vollmacht der Ansicht ist, dass er sie nicht mehr aufrechterhalten möchte, aus welchem Grund auch immer (z. B. Vertrauensverlust, nicht mehr benötigt usw.), kann er zum Notariat gehen und eine Urkunde über den Widerruf der Vollmacht ausstellen, um sie zu beenden.

Weitere Informationen finden Sie im Abschnitt über den Widerruf von Vollmachten auf dieser Website (HIER).

Kann der Bevollmächtigte auf die Vollmacht verzichten?

Selbstverständlich kann der Bevollmächtigte auch jederzeit auf seine Vollmacht verzichten, sobald er dies wünscht, so dass er, wenn er es für angebracht hält, beschließen kann, von der Vollmacht keinen Gebrauch mehr zu machen, das Original der Vollmacht zu vernichten oder seinen Verzicht gegebenenfalls durch eine öffentliche Urkunde zu formalisieren. Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie im Abschnitt über den Verzicht auf Vollmachten auf dieser Website (HIER).

Ist es möglich, die Generalvollmacht zu ändern?

Dies ist natürlich kein Problem, so dass es problemlos möglich ist, die allgemeine Vollmacht zu ändern, um eine spezifische Vollmacht aufzunehmen oder zu widerrufen. Zu diesem Zweck ist es notwendig, zum Notariat zu gehen, um die neue Urkunde zur Änderung der Generalvollmacht zu unterzeichnen.

Wer muss die Vollmacht unterschreiben?

Die Vollmacht muss nur vom Vollmachtgeber unterzeichnet werden, so dass es nicht erforderlich ist, dass der oder die Bevollmächtigten bei der Unterzeichnung der Vollmacht anwesend sind oder ihre Benennung als Bevollmächtigte akzeptieren.

Wann erhalte ich die von mir unterzeichnete Vollmacht?

Nach der Unterzeichnung der Vollmacht stellt das Notariat dem Vollmachtgeber gleichzeitig eine beglaubigte Abschrift der Vollmacht zu, damit dieser sie gegebenenfalls verwenden kann.

Muss ich die von mir unterzeichnete Vollmacht dem von mir bestellten Bevollmächtigten vorlegen?

Damit der oder die Bevollmächtigten von der Vollmacht Gebrauch machen können, muss der Vollmachtgeber die beglaubigte Abschrift aushändigen, so dass der Bevollmächtigte von diesem Zeitpunkt an im Namen und für Rechnung des Vollmachtgebers bei allen Rechtshandlungen und Geschäften auf das Dokument zurückgreifen kann.

Kann der Notar zu mir nach Hause kommen, um die Vollmacht zu unterschreiben, wenn ich eine Behinderung oder ein körperliches Gebrechen habe, das meine Mobilität einschränkt, behindert oder verhindert?

Der Notar kann natürlich auch zu Ihnen nach Hause kommen, um die Vollmacht zu unterzeichnen, denn das Gesetz verpflichtet den Notar, allen behinderten, kranken oder in ihrer Mobilität eingeschränkten Personen, die nicht selbst zum Notariat kommen können, den öffentlichen Notardienst zu gewährleisten.

Es ist jedoch zu beachten, dass in einem solchen Fall der beantragte Notar aufgrund seiner örtlichen Zuständigkeit ein Notar in dem Ort sein muss, in dem sich der Wohnsitz der reiseunfähigen Person befindet.

Sind Generalvollmachten in irgendeinem Register eingetragen?

Leider sieht das geltende Recht derzeit keine Eintragung der von natürlichen Personen erteilten Generalvollmachten in ein öffentliches Register vor, was zweifellos positiv wäre, da es den Wirtschaftsbeteiligten eine größere Rechtssicherheit garantieren würde, da jeder Interessent, der mit dem Bevollmächtigten einen Vertrag abschließt, nachsehen könnte, ob die Vollmacht noch in Kraft ist oder im Gegenteil widerrufen wurde.

In diesem Zusammenhang ist anzumerken, dass in der Vergangenheit versucht wurde, ein Vollmachtswiderrufsregister einzurichten, in dem alle Vollmachtswiderrufe erfasst werden sollten, um ihre Gültigkeit überprüfen zu können. Dieses in einer Rechtsvorschrift vorgesehene Register wurde jedoch vom Obersten Gerichtshof als rechtswidrig angesehen und für unwirksam erklärt, so dass es, wie bereits erwähnt, derzeit kein Register gibt, in dem die Erteilung oder der Widerruf von Vollmachten eingetragen wird.

Wenn der Bevollmächtigte jedoch die Existenzklausel in die Vollmacht aufnimmt (wie oben erläutert), muss dieser Umstand ordnungsgemäß in das Personenstandsregister eingetragen werden, um ihn zu vermerken und bekannt zu machen, damit jeder von dieser Bestimmung Kenntnis nehmen kann, falls die Vollmacht in dieser Situation verwendet werden muss. Um dies zu gewährleisten, sendet das Notariat bei der Erteilung der Vollmacht eine Kopie der Generalvollmacht per Post an das zuständige Standesamt zur Eintragung in dieses öffentliche Register.

Was ist die Apostille meiner Vollmacht und wofür wird sie benötigt?

Wenn die erteilte Generalvollmacht außerhalb des spanischen Staates wirksam sein soll, muss sie apostilliert werden, d. h. es muss ein zusätzliches Verfahren durchgeführt werden, das im XII. Haager Übereinkommen vom 5. Oktober 1961 vorgesehen ist und das es ermöglicht, die Vollmacht in einem anderen Land als Spanien wirksam werden zu lassen, sofern dieses Land dieses internationale Übereinkommen unterzeichnet hat.

Dieses Apostilleverfahren wird im Notariatskollegium von Katalonien durchgeführt, und der Betroffene kann das Verfahren selbst durchführen oder, wenn er es wünscht, das Notariat damit beauftragen, so dass ihm nach Durchführung des Verfahrens die apostillierte Vollmacht ausgehändigt wird.

Siehe Informationen zur Apostille

Ist es möglich, eine Vollmacht in einer Fremdsprache zu erteilen?

In der Regel wird die Vollmacht in spanischer Sprache (oder gegebenenfalls in der Ko-Amtssprache der betreffenden Autonomen Gemeinschaft) ausgestellt. Es ist jedoch möglich, eine "zweispaltige" Vollmacht zu erteilen, d. h. sie wird gleichzeitig in Spanisch und in der entsprechenden Übersetzung in einer Fremdsprache ausgestellt, sofern der bevollmächtigende Notar diese Sprache kennt und überprüfen kann, dass der Inhalt gleich ist.

Schritt 5

Wo finde ich die entsprechenden Vorschriften?

STAATLICHE REGULIERUNG:

REGIONALE VERORDNUNGEN:

Schritt 6

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