Schritt 1

Was ist die notarielle Beglaubigung einer Unterschrift?

Die Beglaubigung einer Unterschrift ist eine sehr einfache notarielle Handlung, bei der der Notar lediglich bestätigt, dass die Unterschrift auf einem Dokument einer bestimmten Person gehört.

Schritt 2

Welche Unterlagen benötige ich, um meine Unterschrift beim Notar beglaubigen zu lassen?

Original eines gültigen nationalen Personalausweises

Welche Arten der Unterschriftslegitimation gibt es?

Legitimation der Unterschrift in Anwesenheit des Notars

Legitimation, bei der sich der Unterzeichner zum Notar begibt und, nachdem er sich durch Vorlage seines Personalausweises identifiziert hat, in Anwesenheit des Notars seine Unterschrift auf das zu legitimierende Dokument setzt.

Musterzitat und Legitimationsvermerk:

Ich, Jesús Benavides Lima, Notar von Barcelona, von der Notariatskammer von Katalonien.

ICH BIN ZEUGNIS: dass ich die oben paraphierte Unterschrift von Herrn/Frau ******* mit der ID-Nummer ******* für rechtmäßig halte, wie es in meiner Gegenwart gemacht wurdein Übereinstimmung mit Artikel 259 der Notariatsordnung.

Entspricht der Zahl ****** im Anzeiger.

In Barcelona, Tag/Monat/Jahr.

Legitimation der Unterschrift, die vom Unterzeichner in Anwesenheit des Notars anerkannt wird

Legitimation, bei der der Unterzeichner das Notariat aufsucht und, nachdem er sich durch Vorlage seines Personalausweises ausgewiesen hat, vor dem Notar bestätigt, dass die Unterschrift auf einem Dokument von ihm stammt.

Musterzitat und Legitimationsvermerk:

Ich, Jesús Benavides Lima, Notar von Barcelona, von der Notariatskammer von Katalonien.

ICH BIN ZEUGNIS: Ich erachte die oben paraphierte Unterschrift von Herrn/Frau ******* mit der ID-Nummer ******* als rechtmäßig, der vor mir erscheint und sie in meiner Gegenwart anerkenntin Übereinstimmung mit Artikel 259 der Notariatsordnung.

Entspricht der Zahl ****** im Anzeiger.

In Barcelona, Tag/Monat/Jahr.

Legitimation der Unterschrift durch persönliche Kenntnis

Legitimation, bei der der Notar, weil ihm die Unterschrift auf dem Dokument bekannt ist (z. B. weil sie von einem Stammkunden stammt, dessen Unterschrift ihm bekannt ist), bescheinigt, dass die Unterschrift der betreffenden Person entspricht.

Musterzitat und Legitimationsvermerk:

Ich, Jesús Benavides Lima, Notar von Barcelona, von der Notariatskammer von Katalonien.

ICH BIN ZEUGNIS: dass ich die oben paraphierte Unterschrift von Herrn/Frau ******* mit der ID-Nummer ******* für rechtmäßig halte, mir persönlich bekannt sindin Übereinstimmung mit Artikel 259 der Notariatsordnung.

Entspricht der Zahl ****** im Anzeiger.

In Barcelona, Tag/Monat/Jahr.

Legitimation der Unterschrift durch Vergleich mit einer anderen legitimierten Originalunterschrift

Legitimation, bei der der Notar bescheinigt, dass die Unterschrift einer bestimmten Person entspricht, da sie mit einer anderen Unterschrift auf einem früheren Dokument, das ebenfalls notariell beglaubigt wurde, vollständig übereinstimmt.

Musterzitat und Legitimationsvermerk:

Ich, Jesús Benavides Lima, Notar von Barcelona, von der Notariatskammer von Katalonien.

ICH BIN ZEUGNIS: dass ich die oben paraphierte Unterschrift von Herrn/Frau ******* mit der ID-Nummer ******* für rechtmäßig halte, wenn sie mit einer anderen Originalunterschrift übereinstimmt, die gemäß Artikel 259 der Notariatsordnung beglaubigt worden ist.in Übereinstimmung mit Artikel 259 der Notariatsordnung.

Entspricht der Zahl ****** im Anzeiger.

In Barcelona, Tag/Monat/Jahr.

Legitimation der Unterschrift durch Vergleich mit dem Notarprotokoll oder dem Unterschriftenbuch

Legitimation, bei der der Notar bescheinigt, dass die Unterschrift einer bestimmten Person entspricht, da sie vollständig mit der Unterschrift dieser Person übereinstimmt, die bereits in einer früheren, beim Notar unterzeichneten Urkunde oder einem Vertrag erscheint.

Musterzitat und Legitimationsvermerk:

Ich, Jesús Benavides Lima, Notar von Barcelona, von der Notariatskammer von Katalonien.

ICH BIN ZEUGNIS: Dass ich die oben paraphierte Unterschrift von Herrn/Frau ******* mit der ID-Nummer ******* als rechtmäßig betrachte, wie es in meinem Protokoll oder Indikatorbuch stehtin Übereinstimmung mit Artikel 259 der Notariatsordnung.

Entspricht der Zahl ****** im Anzeiger.

In Barcelona, Tag/Monat/Jahr.

Legitimierung der Unterschrift durch Abgleich mit der DNI des Unterzeichners (Personalausweis)

Legitimation, bei der der Notar bescheinigt, dass eine Unterschrift einer bestimmten Person entspricht, da sie vollständig mit der Unterschrift übereinstimmt, die auf dem nationalen Identitätsdokument dieser Person erscheint, das ihr im Notariat vorgelegt wird.

Musterzitat und Legitimationsvermerk:

Ich, Jesús Benavides Lima, Notar von Barcelona, von der Notariatskammer von Katalonien.

ICH BIN ZEUGNIS: dass ich die oben paraphierte Unterschrift von Herrn/Frau ******* mit der ID-Nummer ******* für rechtmäßig halte, da sie mit dem ausgestellten nationalen Identitätsdokument übereinstimmt..

Entspricht der Zahl ****** im Anzeiger.

In Barcelona, Tag/Monat/Jahr.

Schritt 3

Wie viel kostet die Beglaubigung einer Unterschrift?

Tarif-Rechner

Dabei ist zu beachten, dass dieses Tool nur die Kosten für die notarielle Beglaubigung von Unterschriften auf nationalen Dokumenten berechnet, d. h. auf Dokumenten, die in Spanien wirksam sein müssen. Wenn das Dokument, dessen Unterschrift beglaubigt werden soll, im Ausland verwendet werden soll, ist eine entsprechende Apostille des Notarkollegiums erforderlich, und es muss auch das spezielle Format einer notariellen Urkunde verwendet werden, so dass die Kosten sehr unterschiedlich sind und dieser Rechner nicht hilfreich ist. hier).

Dies ist eine rein informative und unverbindliche Schätzung. Diese Schätzung wird auf der Grundlage von zwei Kriterien berechnet: 1) unserer Kenntnis des Notariatstarifs (Königlicher Erlass 1426/1989 vom 17. November 1989) und 2) unserer Kenntnis des Notariatstarifs. (Königlicher Erlass 1426/1989, vom 17. November) und 2) unsere tägliche Erfahrung bei der Erstellung dieser Art von notarieller Urkunde. Jede Abweichung (nach oben oder unten) wird jedoch zum Zeitpunkt der Ausstellung der Schlussrechnung für die erbrachte notarielle Dienstleistung ordnungsgemäß begründet.

Schritt 4

Weitere häufig gestellte Fragen

Worin besteht die notarielle Beglaubigung einer Unterschrift?

Eine Unterschriftsbeglaubigung ist eine sehr einfache notarielle Handlung, bei der ein Notar bescheinigt oder bezeugt, dass eine bestimmte Unterschrift auf einem Dokument einer bestimmten Person entspricht.

<ejemplo>Así pues, por ejemplo, si el Sr. Antonio desea obtener un certificado digital para realizar trámites con la administración, pero está muy ocupado con su trabajo y no puede acudir presencialmente a solicitarlo, puede optar por rellenar el formulario correspondiente y acudir a un Notario, el cual, mediante este trámite rápido y sencillo, legitimará su firma, dando fe que la misma corresponde al Sr. Antonio, tras lo cual, éste ya podrá entregar el formulario a una tercera persona de su confianza, por ejemplo, su hermano Juan, para que sea éste el que acuda a la Administración correspondiente a realizar la solicitud de obtención del certificado digital que el Sr. Antonio necesita para realizar trámites con la Agencia Tributaria, por ejemplo.<ejemplo>

Dank der notariellen Beglaubigung von Unterschriften können wir Dritten, den Empfängern eines Dokuments, bescheinigen, dass die Unterschrift auf dem Dokument von einer bestimmten Person stammt, und so allen Beteiligten die Gewissheit und Rechtssicherheit geben, dass die Unterschrift auf dem Dokument wirklich von der Person stammt, der sie zugeschrieben wird, um ihre Authentizität und Echtheit zu gewährleisten.

In diesem Zusammenhang muss daran erinnert werden, dass Notare öffentliche Beamte sind, die auf das Privatrecht spezialisiert sind und deren Hauptaufgabe darin besteht, die vor ihnen vorgenommenen geschäftlichen und rechtlichen Handlungen zu beglaubigen, so dass wir durch diese notarielle Beglaubigung von Unterschriften dafür sorgen, dass eine öffentliche Behörde bescheinigt, dass die Unterschrift einer bestimmten Person entspricht, wodurch sichergestellt wird, dass niemand die Echtheit der Unterschrift anzweifeln kann. 

Schließlich ist darauf hinzuweisen, dass eine Unterschriftsbeglaubigung aus rein rechtlicher Sicht gemäß § 256 der Notariatsordnung "eine Bescheinigung über die Tatsache, dass eine Unterschrift vor dem Notar geleistet wurde, oder über die Beurteilung des Notars, ob sie zu einer bestimmten Person gehört" ist.

Wozu dient die notarielle Beglaubigung einer Unterschrift?

Wie in der vorhergehenden Frage angedeutet, dient die notarielle Beglaubigung von Unterschriften in erster Linie dazu, die Zugehörigkeit einer Unterschrift auf einem Dokument zu einer bestimmten Person nachzuweisen, da ein Notar, d. h. ein mit öffentlichem Glauben ausgestatteter Beamter, durch diesen Akt jeder Person garantiert und zusichert, dass die Unterschrift zu der Person gehört, die sie unterzeichnet hat, und somit dem Empfänger des Dokuments die Gewissheit und Rechtssicherheit gibt, dass die Unterschrift und der Inhalt des Dokuments tatsächlich zu der Person gehören, die in dem Dokument angegeben ist und es unterzeichnet.

<ejemplo>Así pues, por ejemplo, si la Sra. María, propietaria de una vivienda, comprada en su momento mediante un préstamo hipotecario, ahora ya pagado, y una vez transcurridos 21 años desde que abonó la última cuota de su préstamo, desea cancelar registralmente dicha hipoteca que grava su vivienda, puede optar por solicitar dicha cancelación al Registro de la Propiedad mediante una instancia privada, la cual, para asegurar que la misma ha sido elaborada por la Sra. María, en el Registro de la Propiedad le exigirán que dicho documento se presente con la firma legitimada notarialmente, para así asegurar que la persona que solicita la cancelación es verdaderamente la Sra. María, esto es, la propietaria de la vivienda y única legitimada para instar este trámite.<ejemplo>

Die notarielle Beglaubigung einer Unterschrift hat noch eine weitere Nebenwirkung, denn sie ermöglicht es, Dritten das Datum eines Dokuments zu bescheinigen, da das Datum, an dem dieses Verfahren durchgeführt wird, in der Beglaubigungsurkunde angegeben wird, die vom Notar in das zu beglaubigende Dokument aufgenommen wird, so dass gegenüber Dritten nachgewiesen werden kann, dass das Dokument bereits zu diesem bestimmten Datum erstellt wurde.

Diese Wirkung ergibt sich aus Artikel 1227 des Bürgerlichen Gesetzbuchs, in dem es heißt: "Das Datum eines privaten Schriftstücks wird Dritten gegenüber nur von dem Tag an festgestellt, an dem es einem Amtsträger aufgrund seines Amtes ausgehändigt worden ist".

Vielmehr ist zu bedenken, dass in einem privaten Dokument, das ein Datum enthält, das Datum nicht gegenüber Dritten nachgeprüft werden kann, da jede andere Person immer behaupten kann, dass das Datum falsch ist oder dass es zu einem unbestimmten Zeitpunkt nachträglich eingefügt wurde.

<ejemplo>Así pues, retomando el ejemplo anterior, si la Sra. María acude al Notario a legitimar esa instancia privada en fecha de hoy, esto es, 2 de septiembre de 2021, en la diligencia de legitimación constará que este trámite notarial se ha realizado el 2 de septiembre de 2021, de modo que, frente a cualquier persona, se podrá acreditar que la Sra. María firmó este documento en esta fecha concreta.<ejemplo>

Wie erfolgt die Legitimierung des Dokuments?

Wie in § 256 der Notariatsordnung festgelegt, kann die Beglaubigung einer notariellen Unterschrift im Wesentlichen auf zwei Arten erfolgen:

Zunächst einmal, und das ist die häufigste Variante, begibt sich der Klient mit seinem Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass bei Ausländern) zum Notar. Nachdem der Notar ihn identifiziert hat, unterschreibt der Klient das Dokument und prüft so, ob die Unterschrift von ihm stammt, woraufhin die Unterschrift notariell legitimiert werden kann.

Die geltenden Vorschriften (insbesondere Artikel 259 der Notariatsordnung) erlauben es dem Notar jedoch auch, eine Unterschrift zu beglaubigen, wenn er nach seiner Auffassung und unter seiner Verantwortung bescheinigen kann, dass sie einer bestimmten Person zuzuordnen ist, obwohl die Unterschrift nicht in seiner Gegenwart geleistet wurde. In diesem Sinne hat der Notar folgende Möglichkeiten, den Besitz der Unterschrift zu überprüfen:

  • Bestätigung in Anwesenheit des Notars durch den Unterzeichner: d.h. der Unterzeichner legt das bereits unterzeichnete Dokument vor dem Notar vor und bestätigt in Anwesenheit des Notars, dass die Unterschrift auf dem Dokument von ihm stammt.
  • Persönliche Kenntnis der Unterschrift durch den Notar: Dies bedeutet, dass der Notar, da ihm die Unterschrift des Dokuments bekannt ist (ohne dass die Vorschrift angibt, wie der Notar zu dieser persönlichen Kenntnis gelangen soll), bescheinigt, dass sie zu einer bestimmten Person gehört.
  • Vergleich mit einer anderen beglaubigten Originalunterschrift: Dies bedeutet, dass ein anderer Notar die Unterschrift zuvor beglaubigt hat und der Notar keinen Zweifel daran hat, dass sie von derselben Person stammt.
  • Cotejomit einer anderen Unterschrift in dem vom Notar geführten Protokoll oder Register: Dies bedeutet, dass der Notar selbst oder seine Vorgänger in dem Protokoll oder Register die Identität des Unterzeichners überprüft haben.

Prüft der Notar die Rechtmäßigkeit des Dokuments, dessen Unterschrift beglaubigt werden soll?

Im Gegensatz zu den meisten Eingriffen eines Notars, z. B. bei einer Urkunde, bei denen der Notar überwacht und sicherstellt, dass der rechtliche Inhalt des Dokuments mit den geltenden Rechtsvorschriften übereinstimmt, geschieht dies bei der Beglaubigung einer Unterschrift nicht, so dass der Notar nicht überprüft, ob der Inhalt des ihm vorgelegten Dokuments rechtlich korrekt ist oder nicht, sondern nur, ob die darauf befindliche Unterschrift der angegebenen und im Notariat identifizierten Person entspricht.

Dies ist eine Auswirkung von § 256 der Notariatsordnung, der besagt, dass "der Notar nicht für den Inhalt der Urkunde haftet, deren Unterschriften er beglaubigt".

<ejemplo>Así pues, cuando un cliente acuda a la Notaría a legitimar notarialmente la firma de un documento, no puede esperar que el Notario estudie dicho documento y verifique que su contenido se ajusta a la legalidad, pues el Notario, de conformidad con la ley, lo único que hará es dar fe que esa firma corresponde a la persona que se indica.<ejemplo>

In Anbetracht der oben genannten wichtigen Konsequenzen ist zu berücksichtigen, dass:

  • Da die Beglaubigungsurkunde nicht vom Notar erstellt wird, haftet der Notar nicht für den Inhalt, insbesondere nicht für den Inhalt der Urkunde, und der Notar kann die Urkunde nicht korrigieren (was bei Urkunden über Gesellschaftsverträge sehr häufig der Fall ist).
  • Auch hat der Notar nicht die Pflicht, die Parteien zu beraten, mit der damit verbundenen Verantwortung für den Notar und den Vorteilen, die dies für den Bürger mit sich bringt.
  • Auch muss der Notar das Dokument oder das Formular nicht ausfüllen, sondern dies ist eine Aufgabe, die vom Klienten zu erledigen ist.

Kann die Unterschrift eines Dokuments notariell beglaubigt werden?

Die Antwort lautet eindeutig nein, denn die geltenden Vorschriften, insbesondere § 258 der Notariatsordnung, sehen vor, dass nur solche Urkunden beurkundet werden können, für die das Gesetz nicht die Form einer öffentlichen Urkunde, eines privatschriftlichen Vertrages oder einer notariellen Police vorschreibt.

Es ist daher zu bedenken, dass das Gesetz in bestimmten Fällen verlangt, dass die Urkunde oder der Vertrag entweder in einer öffentlichen Urkunde oder in einer notariellen Police oder in einer privaten Urkunde vollzogen wird; in diesen Fällen ist es nicht möglich, auf die notarielle Beglaubigung der Unterschrift zurückzugreifen.

So zum Beispiel:

  • Eine öffentliche Urkunde ist u. a. erforderlich für die Übertragung dinglicher Rechte an Immobilien (Kauf und Verkauf einer Immobilie), für die Bestellung einer Hypothek, für die Gewährung von Eheverträgen, für den Verzicht auf Erbrechte oder für die Erteilung einer Vollmacht.
  • Die Form einer notariellen Police ist für Handels- oder Finanzgeschäfte oder -verträge erforderlich, die einseitig und standardisiert von einer der Vertragsparteien, in der Regel einem Finanzinstitut, abgeschlossen werden (z. B. ein persönliches Darlehen in Höhe von 30.000 €, das eine Bank einem ihrer Kunden für den Kauf eines Autos gewährt).
  • Eine private Urkunde ist auch für Verträge erforderlich, bei denen der Betrag der vereinbarten Leistung(en) 1.500 alte Peseten (Artikel 1280 des Bürgerlichen Gesetzbuchs), d. h. 9 €, übersteigt.

In all diesen Fällen, wie z. B. beim Kauf und Verkauf einer Immobilie, bei der Annahme einer Erbschaft, beim Kauf und Verkauf einer Maschine im Wert von einer Million Euro usw. Es ist nicht möglich, dass die Parteien die Handlung oder das Geschäft in einer privaten Urkunde dokumentieren und zum Notar gehen, um die Unterschriften zu beglaubigen, da, wie bereits erwähnt, das Gesetz in all diesen Fällen verlangt, dass die Urkunde oder das Geschäft durch eine öffentliche Urkunde, eine ausgefertigte Police oder einen privaten Vertrag beurkundet wird, der, wenn die Parteien dies wünschen, durch die entsprechende Urkunde öffentlich gemacht werden kann.

Siehe weitere häufig gestellte Fragen

Was bedeutet es, die Legitimierung der Unterschrift eines Dokuments zu verhindern, das Handlungen oder Verträge enthält, die in einer öffentlichen Urkunde eingetragen werden müssen?

Im Anschluss an die vorhergehende Frage und darüber hinaus, wie oben erwähnt, schreibt das Gesetz vor, dass bestimmte Handlungen oder Verträge entweder in einer öffentlichen Urkunde oder in einer notariellen Police festgehalten werden müssen.

Mit diesem gesetzlich verankerten System des öffentlichen Glaubens wurde für Handlungen oder Geschäfte, die für Privatpersonen von großer Bedeutung sind (wie der Kauf eines Hauses, die Aufnahme einer Hypothek, die Errichtung eines Testaments, die Annahme einer Erbschaft, die Aufnahme eines Kredits, die Übernahme einer Bürgschaft zugunsten eines Dritten usw.), ein Mechanismus geschaffen, der es ermöglicht, dass ein Notar, d. h. ein unabhängiger und unparteiischer Beamter, der auf das Privatrecht spezialisiert ist, in diese Geschäfte eingreift und die von den Parteien vorgenommenen Handlungen genehmigt:

  • Überprüfung der Identität der Vertragsparteien sowie ihrer Rechtsfähigkeit und ihres Status.
  • Beratung der Parteien zur Wahrung ihrer Rechte und berechtigten Interessen.
  • Überwachung der ordnungsgemäßen Einhaltung des Gesetzes bei allen Rechtshandlungen oder Geschäften, die in den von ihm genehmigten Urkunden verankert sind.

Wie man sieht, geht die Rolle, die das Gesetz dem Notar vorbehält, weit über die Legitimierung von Unterschriften hinaus, aber seine Funktion ist von entscheidender Bedeutung für die Rechtssicherheit einer Gesellschaft und das ordnungsgemäße Funktionieren des Zivil- und Handelsverkehrs.

Es liegt daher auf der Hand, dass die Funktion des Notars (Prüfung der Rechtsfähigkeit und Legitimation, Beratung und Überwachung der Einhaltung des Gesetzes) völlig inhaltsleer wäre, wenn jede Art von Rechtshandlung oder Rechtsgeschäft durch eine notariell beglaubigte private Urkunde vorgenommen werden könnte, Aus diesem Grund verhindert das Gesetz die notarielle Beurkundung von Rechtshandlungen oder Rechtsgeschäften, die durch eine öffentliche Urkunde, eine notarielle Police oder gegebenenfalls einen privatschriftlichen Vertrag vollzogen werden müssen, der, wenn die Vertragsparteien dies wünschen, jederzeit durch die entsprechende Urkunde öffentlich bekannt gemacht werden kann.

Was geschieht mit den Steuern, die auf ein Dokument erhoben werden, dessen Unterschrift notariell beglaubigt ist?

Wenn das zu beglaubigende Dokument steuerpflichtig ist, ist es nach den geltenden Vorschriften nicht möglich, die Unterschriften zu beglaubigen, wenn die entsprechenden Steuern nicht vorher entrichtet worden sind.

Siehe hierzu Artikel 252.2 der Notariatsverordnung (und auch der Erbschafts- und Schenkungssteuer- sowie der Grunderwerbsteuer- und Stempelsteuerverordnung), in dem es heißt, dass "private Dokumente, die der Steuerverwaltung zwingend vorgelegt werden müssen, nur dann beglaubigt werden können, wenn ihre Vorlage protokolliert wird".

Mit dieser Maßnahme soll verhindert werden, dass ein steuerpflichtiges Dokument legitimiert werden kann, ohne dass die Steuer entrichtet wurde, und somit kein Mittel zur Verfügung steht, um die Verjährung der Steuer nach Ablauf der in den Steuergesetzen festgelegten Fristen nachzuweisen.

Kann die Unterschrift eines in einer Fremdsprache abgefassten Dokuments notariell beglaubigt werden?

Nach den geltenden Vorschriften ist es nur möglich, die Unterschrift von Dokumenten zu legitimieren, die in der Amtssprache des Ortes abgefasst sind, an dem das Zeugnis ausgestellt wird (in unserem Fall, da es sich um Katalonien handelt, kann es sich um Spanisch oder Katalanisch handeln).

Das Gesetz erlaubt auch die notarielle Beglaubigung der Unterschrift von Dokumenten, die in einer Sprache verfasst sind, die der Notar kennt, oder, falls er die Sprache nicht kennt, wenn eine offizielle Übersetzung des Dokuments vorgelegt wird.

In allen anderen Fällen, in denen es nicht möglich ist, eine der oben genannten Methoden zu verwenden, besteht die beste Lösung darin, sich für die notarielle Urkunde in Verbindung mit einem Dokument zu entscheiden, das in einer Fremdsprache abgefasst ist, die der Notar nicht kennt oder für die keine entsprechende Übersetzung vorliegt.

Kann eine andere Person als die Person, die das Dokument unterzeichnet hat, die notarielle Beglaubigung der Unterschrift eines Dokuments beantragen?

Grundsätzlich ist es üblich, dass nur die Person, die das Dokument unterzeichnet, die Legitimierung ihrer Unterschrift beantragen kann, da andernfalls möglichen betrügerischen oder gegen den Willen des Unterzeichners gerichteten Handlungen Tür und Tor geöffnet werden könnten.

Es muss jedoch auch darauf hingewiesen werden, dass es in Fällen, in denen ein Dritter ein berechtigtes Interesse nachweisen kann, auch möglich ist, die Unterschrift des Dokuments auf Antrag einer anderen Person als derjenigen, die es unterzeichnet hat, zu legitimieren, da es, wie bereits in einer früheren Frage erwähnt, möglich ist, die Unterschrift einer Person auf andere Weise zu legitimieren, wie etwa durch die Legitimierung durch Kenntnis des Notars oder durch Vergleich mit einer anderen Unterschrift in dem vom Notar geführten Protokoll oder Registerbuch.

<ejemplo>Así pues, por ejemplo, ello suele ser muy habitual en la actividad de gestorías, las cuales, deben presentar escritos e instancias de forma masiva ante las Administraciones Públicas, en nombre y representación de sus clientes, de modo que es la gestoría la que acude a la Notaría a legitimar documentos que han sido firmados no por un empleado o apoderado de dicha gestoría, sino por un tercero, esto es, su cliente.<ejemplo>

In jedem Fall ist eine notarielle Beglaubigung der Unterschrift in solchen Fällen natürlich nur möglich, wenn der Notar ein entsprechendes berechtigtes Interesse sieht.

Kann eine Unterschrift auf einem Blanko-Dokument notariell beglaubigt werden?

Die Antwort kann natürlich nur ein klares Nein sein, denn die Legitimierung der Unterschrift auf einem Blankodokument würde Rechtsverstößen Tür und Tor öffnen, da es in der Folge Handlungen oder Verträge enthalten könnte, die der Besteuerung unterliegen oder die in einer öffentlichen Urkunde oder einer geprüften Police beurkundet werden müssen. Es ist daher nicht möglich, die Unterzeichnung eines Dokuments ohne jeglichen Inhalt zu legitimieren.

Kann eine elektronische Signatur notariell beglaubigt werden?

Die derzeitige Gesetzgebung erlaubt zwar die Legitimierung elektronischer Signaturen, aber die Regelung dieser Angelegenheit wurde so festgelegt, dass sie sehr schwierig ist.

So muss der Notar in diesen Fällen gemäß Artikel 261 der Notariatsordnung "den Unterzeichner identifizieren und die Gültigkeit des qualifizierten Zertifikats prüfen, auf dem die von einer sicheren Signaturerstellungseinheit erzeugte elektronische Signatur beruht, die Unterschrift des Unterzeichners der Computerdatei, die das Dokument enthält, bezeugen und die Beglaubigung durch ein amtliches Protokoll in elektronischer Form festhalten, das vom Notar mit einer qualifizierten elektronischen Signatur erstellt wird. Diese notarielle Beglaubigung hat den gleichen Wert wie die notarielle Beglaubigung von Dokumenten in Papierform.

Wie man sieht, ist die Legitimierung elektronischer Signaturen nur möglich, wenn das elektronische Dokument in Anwesenheit des Notars digital signiert wurde, so dass die praktische Anwendbarkeit dieser Lösung eher begrenzt wäre.

In jedem Fall handelt es sich, wie bereits erwähnt, um eine strittige und umstrittene Frage in der notariellen Doktrin.

Schritt 5

Wo finde ich die entsprechenden Vorschriften?

Schritt 6

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