Schritt 1

Was ist Teilmacht?

Hierbei handelt es sich um die notarielle Urkunde, mit der ein Bevollmächtigter, der von einer bestimmten Person bevollmächtigt wurde, beschließt, die ihm übertragenen Befugnisse ganz oder teilweise auf eine dritte Person zu übertragen, die als Unterbevollmächtigter bezeichnet wird, jedoch mit der Besonderheit, dass der ursprüngliche Bevollmächtigte seine Vertretungsbefugnisse beibehält, so dass von diesem Zeitpunkt an sowohl der ursprüngliche Bevollmächtigte als auch der neue Bevollmächtigte im Namen und im Auftrag des Vollmachtgebers handeln können, der, wie bereits erwähnt, die Qualifikation des Unterbevollmächtigten erhält.

Schritt 2

Was benötige ich, um eine andere Person vor einem Notar zu bevollmächtigen?

Schritt 3

Wie viel kostet die Unterzeichnung einer Untervollmacht vor einem Notar?

Dies ist eine rein informative und unverbindliche Schätzung. Er wird auf der Grundlage von zwei Kriterien berechnet: 1) unserer Kenntnis des Notartarifs (Königlicher Erlass 1426/1989 vom 17. November 1989). (Königlicher Erlass 1426/1989, vom 17. November) und 2) unsere tägliche Erfahrung bei der Erstellung dieser Art von notarieller Urkunde. Jede Abweichung (nach oben oder unten) wird jedoch zum Zeitpunkt der Ausstellung der Schlussrechnung für die erbrachte notarielle Dienstleistung ordnungsgemäß begründet.

Schritt 4

Weitere häufig gestellte Fragen

Was ist Untermacht?

Wie in der Definition dieses Gesetzes angegeben, ist die Untervollmacht das Instrument, mit dem der Bevollmächtigte, der zuvor eine (allgemeine oder besondere) Vollmacht von einem bestimmten Vollmachtgeber zugunsten eines bestimmten Bevollmächtigten erhalten hat, seinerseits alle oder einen Teil der ihm erteilten Befugnisse an eine dritte Person, den sogenannten Unterbevollmächtigten, überträgt, Dieser neue Bevollmächtigte kann somit im Namen und im Auftrag des ursprünglichen Vollmachtgebers im Rahmen der in der betreffenden Vollmacht genannten Befugnisse handeln.

Durch den Akt der Unterbevollmächtigung behält also der ursprüngliche Bevollmächtigte in diesem Fall alle ihm übertragenen Befugnisse unverändert bei, die im Übrigen nun auch von dem neuen Bevollmächtigten ausgeübt werden können, der, wie bereits erwähnt, die Qualifikation eines Unterbevollmächtigten erhält.

<ejemplo>“Para una mayor comprensión del acto, se trataría de un supuesto de subapoderamiento el caso en el que, por ejemplo, la Sra. María confiere un poder general a favor de la Sra. Juana (para que ésta, en su nombre y representación, pueda realizar toda clase de trámites, actos y negocios jurídicos en su nombre), pero la Sra. Juana, a resultas de una enfermedad, no puede realizar esta labor durante unos meses, de modo que subapodera sus facultades en otra persona, la Sra. Antonia, para que sea esta quien, durante el tiempo que dure su enfermedad, actúe en nombre y representación de la Sra. María, pero manteniendo la Sra. Juana sus facultades para cuando, una vez esté recuperada, pueda seguir realizando la función que le ha sido encomendada”.<ejemplo>

Wozu ist eine Untervollmacht da?

Bekanntlich ist eine Vollmacht ein Instrument, auf das jede Person zurückgreifen kann, wenn sie aus irgendeinem Grund nicht in der Lage oder nicht willens ist, eine Handlung selbst vorzunehmen, und die Ausführung in ihrem Namen und für ihre Rechnung einem Dritten, dem sogenannten Bevollmächtigten, anvertrauen will oder muss. Wenn also alles glatt läuft, wird dieser Bevollmächtigte die Handlung oder das Geschäft ausführen, für das er bevollmächtigt wurde, und die Vollmacht wird ihren Zweck erfüllt haben.

Es kann jedoch vorkommen, dass der ursprünglich bestellte Bevollmächtigte, aus welchen Gründen auch immer, nicht in der Lage oder nicht willens ist, diese Befugnisse vorübergehend auszuüben, sich aber die Möglichkeit vorbehalten möchte, sie jederzeit auszuüben.

<ejemplo>“Ello se puede dar en múltiples ocasiones, como por ejemplo si la carga de trabajo del apoderado inicial es muy elevada y no puede atender a todos los cometidos encargados por el poderdante, o si por ejemplo el apoderado sufre una enfermedad o incapacidad temporal que le impide atender sus obligaciones en estos momentos, pero no en un futuro una vez esté recuperado”.<ejemplo>

Um zu vermeiden, dass der Vollmachtgeber die Vollmacht widerrufen und einer dritten Person eine neue Vollmacht erteilen muss, besteht die Möglichkeit einer Untervollmacht, bei der die ursprünglich bevollmächtigte Person alle oder einen Teil der ihr übertragenen Befugnisse an eine "neue bevollmächtigte Person", die so genannte Unterbevollmächtigte, überträgt (siehe oben), der von diesem Zeitpunkt an die Befugnisse der Vollmacht im Namen und für Rechnung des Vollmachtgebers ausüben kann, jedoch mit der Maßgabe, dass der ursprüngliche Bevollmächtigte auch weiterhin in der Lage ist, den Vollmachtgeber zu vertreten, so dass in Wirklichkeit zwei Vertreter des Vollmachtgebers nebeneinander bestehen, nämlich der ursprüngliche Bevollmächtigte und nun der Unterbevollmächtigte.

Wie bereits angedeutet, ist die Substitutionsfigur ein Instrument, das es ermöglicht, die Gültigkeit einer Vollmacht aufrechtzuerhalten, wenn der Bevollmächtigte, aus welchen Gründen auch immer, nicht willens oder nicht in der Lage ist, die übertragenen Befugnisse vorübergehend auszuüben, so dass die Befugnisse mit einem anderen Bevollmächtigten geteilt werden, so dass der Vollmachtgeber die beabsichtigte Vertretung ebenfalls erhalten kann, in diesem Fall jedoch durch eine andere Person als die ursprünglich ernannte.

Wann ist Sub-Empowerment möglich?

Es ist logisch, dass die Erteilung einer Vollmacht auf dem strikten und festen Vertrauen des Vollmachtgebers in den Bevollmächtigten beruhen muss, wie bereits bei der Entwicklung der (allgemeinen oder besonderen) Vollmacht in den entsprechenden Abschnitten dieser Website erwähnt wurde, da ein unsachgemäßer, böswilliger oder fahrlässiger Gebrauch der Vollmacht schwerwiegende wirtschaftliche und vermögensrechtliche Folgen für den Vollmachtgeber haben kann.

In Anbetracht dieses strengen Vertrauensverhältnisses zwischen dem Auftraggeber und dem Bevollmächtigten ist es logisch, dass der Bevollmächtigte die ihm erteilten Vollmachten in der Regel nicht auf irgendeine Person, zu irgendeinem Zeitpunkt oder in irgendeiner Weise übertragen kann, sondern nur in bestimmten Fällen und bei Vorliegen bestimmter Umstände.

Das Gesetz lässt diese Möglichkeit der Unterbevollmächtigung also nur zu, wenn der Vollmachtgeber sie nicht ausdrücklich in der Vollmacht untersagt hat. Unter der Voraussetzung, dass der Hauptverpflichtete die Möglichkeit der Untervollmacht nicht untersagt hat, kann die Untervollmacht in den folgenden Fällen problemlos erteilt werden:

  • ob der Vollmachtgeber dies in der Vollmacht ausdrücklich erlaubt hat (in diesem Fall ist zu prüfen, ob in der Vollmacht festgelegt wurde, welche Personen die Rolle des Unterbevollmächtigten übernehmen dürfen).
  • Wenn der Vollmachtgeber dies nicht ausdrücklich in der Vollmacht vorgesehen hat, muss der Vollmachtgeber diese Untervollmacht ausdrücklich genehmigen, entweder in der Vollmacht selbst oder in einer späteren Handlung, z. B. der Ratifizierung oder Bestätigung einer Handlung des neuen Bevollmächtigten.

Muss der ursprüngliche Bevollmächtigte den Vollmachtgeber über die Untervollmacht informieren?

Gemäß der Regelung des Mandatsvertrags, die im Bereich der Vollmachten ergänzend gilt, ist darauf hinzuweisen, dass der Bevollmächtigte verpflichtet ist, dem Vollmachtgeber Rechenschaft über seine Handlungen abzulegen, so dass unter Rückgriff auf eine weite teleologische Auslegung behauptet werden kann, dass der Bevollmächtigte, der auf eine Untervollmacht zurückgreift, auch wenn diese vom Vollmachtgeber ausdrücklich genehmigt wurde, verpflichtet ist, den Vollmachtgeber zuverlässig zu informieren, da er letztlich derjenige ist, der ein Interesse daran hat, zu erfahren, an wen die von ihm übertragenen Befugnisse ausgeübt werden sollen.

Aus logischer und vorsichtiger Sicht ist es auch notwendig, dass dies mitgeteilt wird, denn wenn der Vollmachtgeber die Vollmacht gegebenenfalls widerrufen will, muss er wissen, welche Untervollmacht gegebenenfalls erteilt wurde.

Wenn die Untervollmacht bei einem anderen Notar erteilt wird als die ursprüngliche Vollmacht, ist dann eine Benachrichtigung zwischen den beiden erforderlich?

Die notarielle Gesetzgebung sieht nämlich vor, dass die Untervollmachten, die eine Änderung der ursprünglichen Vollmacht darstellen, wenn sie von einem anderen Notar als demjenigen, der die ursprüngliche Vollmacht erteilt hat, genehmigt wurden, von diesem zweiten Notar dem Notar, der das Protokoll der besagten Vollmacht führt, mitgeteilt werden müssen, damit er sie in das notarielle Protokoll aufnehmen kann.

In jedem Fall handelt es sich um ein Verfahren, das das Notariat von Amts wegen durchführt, ohne dass weitere Schritte von den Beteiligten unternommen werden müssen.

Siehe weitere häufig gestellte Fragen

Behält der ursprüngliche Bevollmächtigte die vom Vollmachtgeber erteilten Befugnisse?

Die Antwort auf diese Frage muss "ja" lauten, denn dies ist der grundlegende Unterschied zwischen den Zahlen der Substitutions- und der Teilmacht.

So behält bei einer Untervollmacht der ursprüngliche Bevollmächtigte die Vertretungsbefugnisse, die dann mit den Unterbevollmächtigten geteilt werden, während andererseits bei der Figur der Substitutionsvollmacht (die in einem anderen Abschnitt dieser Website näher erläutert wird) der ursprüngliche Bevollmächtigte seine Vertretungsbefugnis verliert, die ausschließlich von dem neuen Bevollmächtigten, der als Substitut bezeichnet wird, übernommen wird.

Welche Sicherheitsvorkehrungen sollten bei der Erteilung von Untervollmachten beachtet werden?

Wie bereits mehrfach betont wurde, muss die Erteilung jeder Art von Vollmacht auf einem Vertrauensverhältnis zwischen dem Vollmachtgeber und dem Bevollmächtigten beruhen, da der Vollmachtgeber mit der Erteilung der Vollmacht dem Bevollmächtigten die Möglichkeit einräumt, in seinem Namen und zu seinen Gunsten Handlungen oder Geschäfte vorzunehmen, die, wenn sie gutgläubig und sorgfältig ausgeführt werden, seiner Person und seinem Vermögen zugute kommen können, ihm aber im Gegenteil, wenn sie bösgläubig oder fahrlässig ausgeführt werden, großen Schaden zufügen können.

Aus diesem Grund muss der Vollmachtgeber die Erteilung der Untervollmacht sehr sorgfältig abwägen, denn mit der Erteilung der Untervollmacht räumt er die Möglichkeit ein, dass eine dritte Person in seinem Namen und in seinem Auftrag handeln kann und nicht der ursprünglich von ihm bestellte Bevollmächtigte, was zu einem Vertrauensbruch führen kann, wenn die unterbevollmächtigte dritte Person nicht über die erforderlichen Eigenschaften verfügt. 

Es ist daher ratsam, die Gewährung dieser Möglichkeit gründlich zu überdenken und gegebenenfalls den Kreis der Personen, die die Rolle des Unterbevollmächtigten übernehmen können, einzuschränken, um unangenehme Überraschungen zu vermeiden, die dem Vermögen des Vollmachtgebers schweren finanziellen Schaden zufügen könnten.

Welche Art von Rechtshandlungen oder -geschäften können durch eine Untervollmacht vorgenommen werden?

Mit der Untervollmacht kann der neue Bevollmächtigte die spezifischen Befugnisse ausüben, die ihm der Bevollmächtigte übertragen hat, unabhängig davon, ob es sich um alle oder nur um einige der in der ursprünglichen Vollmacht vorgesehenen Befugnisse handelt. Daher müssen die Bedingungen der Untervollmacht berücksichtigt werden, um zu wissen, welche Befugnisse der neue Bevollmächtigte ausüben darf.

Wie sieht es mit den vom Unterbevollmächtigten vorzunehmenden Handlungen aus?

Wenn der Auftraggeber die Möglichkeit der Unterbevollmächtigung ausdrücklich untersagt hat und die Unterbevollmächtigung dennoch erfolgt, sieht das Gesetz vor, dass solche Handlungen nichtig sind und dem Auftraggeber nicht schaden, d.h. sie sind nicht gültig und haben keinerlei Wirkung.

Ist dagegen die Möglichkeit einer Unterbevollmächtigung vorgesehen und hat der Vollmachtgeber die Personen angegeben, die die Rolle des neuen Bevollmächtigten übernehmen können, so sind die von dem neuen Bevollmächtigten vorgenommenen Handlungen im Falle einer solchen Unterbevollmächtigung vollkommen gültig und rechtmäßig, ohne dass es in dieser Hinsicht Probleme gibt.

Hat der Vollmachtgeber die Möglichkeit der Unterbevollmächtigung nicht ausdrücklich untersagt, aber auch nicht ausdrücklich vorgesehen, so kann, wenn die Unterbevollmächtigung erfolgt und der Vollmachtgeber sie nicht ausdrücklich akzeptiert, zweierlei mit den von der unterbevollmächtigten Person vorgenommenen Handlungen geschehen:

  • Wenn der Geschäftsherr die Handlung oder das Rechtsgeschäft nicht nachträglich ratifiziert, ist sie nichtig.
  • Wenn hingegen der Hauptverpflichtete die Handlung nachträglich ratifiziert, wird davon ausgegangen, dass er die Untervollmacht stillschweigend akzeptiert hat, so dass die von dem Unterbevollmächtigten vorgenommene Handlung oder das von ihm abgeschlossene Geschäft gültig und wirksam ist.

Wie hoch ist die Haftung des ursprünglichen Bevollmächtigten für die Handlungen des neuen Bevollmächtigten?

Nach dem Gesetz haftet der Unterbevollmächtigte nicht, wenn die Untervollmacht ordnungsgemäß ausgeführt wurde. Wenn jedoch die Untervollmacht trotz des Verbots des Vollmachtgebers erteilt wurde oder der Unterbevollmächtigte notorisch unfähig oder zahlungsunfähig ist, bestimmt das Zivilgesetzbuch, dass der ursprüngliche Bevollmächtigte für die Geschäftsführung des Unterbevollmächtigten haftet.

Muss die Untervollmacht die Form einer öffentlichen Urkunde haben?

Wenn nämlich die ursprüngliche Vollmacht durch eine öffentliche Urkunde erteilt wurde, muss eine Untervollmacht, die letztlich eine Änderung der ursprünglichen Vollmacht beinhaltet, durch eine öffentliche Urkunde erteilt werden.

Wer kann eine Untervollmacht erteilen?

Die Untervollmacht einer Vollmacht kann vom Bevollmächtigten einer Vollmacht erteilt werden, es sei denn, der Vollmachtgeber hat dies ausdrücklich untersagt, und natürlich unter der Voraussetzung, dass er in vollem Umfang geistig und willensmäßig in der Lage ist, sich selbst zu beherrschen, sich auf die Realität zu beziehen und die rechtliche Bedeutung seiner Handlungen zu verstehen.

Wer kann zum Unterbevollmächtigten ernannt werden?

Hinsichtlich der persönlichen Eigenschaften der Person, die zum Unterbevollmächtigten ernannt werden soll, ist zu berücksichtigen, dass sie in der Lage sein muss, die Handlung oder das Geschäft, auf das sich die Vollmacht bezieht, auszuführen, und dass sie im Allgemeinen voll handlungsfähig ist, d. h., dass sie volljährig ist (18 Jahre) und dass sie über die volle geistige und willensmäßige Fähigkeit verfügt, sich selbst zu beherrschen, einen Bezug zur Realität herzustellen und die rechtliche Bedeutung ihrer Handlungen zu verstehen.

Kann mehr als ein Unterbevollmächtigter ernannt werden?

Wenn nämlich in der ursprünglichen Vollmacht mehr als ein Bevollmächtigter benannt wurde und eine Unterbevollmächtigung möglich ist, können diese Bevollmächtigten mehrere Unterbevollmächtigte zur Ausübung der übertragenen Befugnisse benennen.

Wie lange ist die Dauer der Untervollmacht?

Die Untervollmachten haben die Laufzeit der betreffenden ursprünglichen Vollmacht, so dass die Laufzeit der Untervollmachten berücksichtigt werden muss, um gegebenenfalls die zeitliche Begrenzung der Untervollmachten zu bestimmen.

Kann eine Untervollmacht widerrufen werden?

Natürlich kann der Bevollmächtigte, der die Untervollmacht erteilt, diese jederzeit widerrufen, wenn er sie nicht mehr für erforderlich hält, so dass der ursprüngliche Bevollmächtigte die Befugnisse dann allein ausüben kann.

Ebenso kann der Vollmachtgeber die ursprüngliche Vollmacht jederzeit widerrufen, so dass, wenn die Untervollmachten eintreten und der Vollmachtgeber beschließt, dass er nicht mehr will, dass diese dritte Person ihn vertritt, indem er die ursprüngliche Vollmacht widerruft, die Untervollmachten, die eine Änderung der letzteren darstellen, ebenfalls wirkungslos werden.

In jedem Fall ist es sinnvoll, den Widerruf der Vollmacht dem Unterbevollmächtigten mitzuteilen, damit er ihn zuverlässig zur Kenntnis nimmt und von der Vollmacht keinen Gebrauch macht.

Kann der Unterpatron seine Macht aufgeben?

Selbstverständlich kann der Bevollmächtigte auch jederzeit von seinem Amt zurücktreten, sobald er dies wünscht, so dass er, wenn er es für angebracht hält, beschließen kann, von der Vollmacht keinen Gebrauch mehr zu machen, das Original der Vollmacht zu vernichten oder, falls erforderlich, seinen Rücktritt durch eine öffentliche Urkunde zu formalisieren.

Weitere Informationen finden Sie auf dieser Website im Abschnitt über den Verzicht auf Vollmachten.

Wer muss die Urkunde über die Untervollmacht unterzeichnen?

Die Untervollmachtsurkunde muss nur von dem Bevollmächtigten unterzeichnet werden, d. h. von der Person, zu deren Gunsten die ursprüngliche Vollmacht erteilt wurde, so dass es nicht erforderlich ist, dass der oder die neuen Bevollmächtigten bei der Unterzeichnung der Untervollmachtsurkunde anwesend sind oder ihre Benennung als solche akzeptieren, und natürlich auch nicht, dass der Vollmachtgeber ihre Benennung als solche akzeptiert.

Muss der ehemalige Bevollmächtigte die Vollmacht an den Unterbevollmächtigten übergeben?

Damit die unterbevollmächtigte Person von der Vollmacht Gebrauch machen und alle Handlungen oder Rechtsgeschäfte vornehmen kann, auf die sie sich bezieht oder zu denen sie bevollmächtigt wurde, benötigt sie eine beglaubigte Abschrift des Dokuments, so dass es vernünftig erscheint, dass die ursprünglich bevollmächtigte Person ihr eine beglaubigte Abschrift der ursprünglichen Vollmacht sowie der Urkunde über die Untervollmacht aushändigt.

Wenn auch der ursprüngliche Bevollmächtigte seine Vollmacht behalten möchte, benötigt er in jedem Fall eine beglaubigte Kopie der Vollmacht, so dass es sinnvoll ist, beim Notariat eine neue beglaubigte Kopie anzufordern, damit beide Bevollmächtigten eine Kopie des Dokuments haben.

Wann erhalte ich die von mir unterzeichnete Urkunde über die Untervollmacht?

Nach der Unterzeichnung der Untervollmachtsurkunde händigt das Notariat dem Vollmachtgeber gleichzeitig eine beglaubigte Abschrift der Untervollmachtsurkunde aus, damit er davon Gebrauch machen kann.

Kann der Notar zu mir nach Hause kommen, um die Untervollmacht zu unterschreiben, wenn ich eine Behinderung oder ein körperliches Hindernis habe, das meine Mobilität einschränkt, behindert oder verhindert?

Der Notar kann natürlich auch zu Ihnen nach Hause kommen, um die Vollmacht zu unterzeichnen, denn das Gesetz verpflichtet den Notar, allen behinderten, kranken oder in ihrer Mobilität eingeschränkten Personen, die nicht in der Lage sind, selbst zum Notariat zu kommen, den notariellen Dienst zu gewährleisten.

Es ist jedoch zu beachten, dass in einem solchen Fall der beantragte Notar aufgrund seiner örtlichen Zuständigkeit ein Notar in dem Ort sein muss, in dem sich der Wohnsitz der reiseunfähigen Person befindet.

Ist der Unterbevollmächtigte in irgendeinem Register eingetragen?

Leider sieht das geltende Recht derzeit keine Eintragung der von natürlichen Personen erteilten Vollmachten in ein öffentliches Register vor, was zweifellos positiv wäre, da es den Wirtschaftsbeteiligten eine größere Rechtssicherheit garantieren würde, da jeder Interessent, der mit dem Bevollmächtigten einen Vertrag abschließt, nachsehen könnte, ob die Vollmacht noch in Kraft ist oder im Gegenteil widerrufen wurde.

Folglich werden die Untervollmachten nicht in ein öffentliches Register eingetragen.

In diesem Zusammenhang ist anzumerken, dass in der Vergangenheit versucht wurde, ein Vollmachtswiderrufsregister einzurichten, in dem alle Vollmachtswiderrufe erfasst werden sollten, um ihre Gültigkeit überprüfen zu können. Dieses in einer Rechtsvorschrift vorgesehene Register wurde jedoch vom Obersten Gerichtshof als rechtswidrig angesehen und für unwirksam erklärt, so dass es, wie bereits erwähnt, derzeit kein Register gibt, in dem die Erteilung oder der Widerruf von Vollmachten eingetragen wird.

Kann die Untervollmacht an ein anderes Notariat geschickt werden, damit sie sofort wirksam wird?

Natürlich, wenn der Grund für die Erteilung der Untervollmacht darin besteht, dass der neue Bevollmächtigte in ein Geschäft eingreifen kann, das in einem Notariat weit entfernt vom Wohnsitz des ursprünglichen Bevollmächtigten unterzeichnet wird (stellen wir uns eine Situation vor, in der der ursprüngliche Bevollmächtigte in Barcelona wohnt und das Geschäft in einem Notariat in Sevilla abgewickelt werden soll), Auf Wunsch des Antragstellers kann eine elektronische Kopie der Untervollmacht an das Notariat geschickt werden, in dem das Geschäft unterzeichnet wird, so dass die unterbevollmächtigte Person eingreifen kann, ohne die authentische Kopie der Untervollmacht physisch per Post, Kurier oder auf anderem Wege versenden zu müssen.

Schritt 5

Wo finde ich die entsprechenden Vorschriften?

STAATLICHE REGULIERUNG:


REGIONALE VERORDNUNGEN:

Schritt 6

Vereinbaren Sie einen Termin