Vorbeugen ist besser als heilen: Machen Sie Ihren Strom präventiv!
5/10/2017
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Verfahren und Vollmachten

Vorbeugen ist besser als heilen: Machen Sie Ihren Strom präventiv!

Inhalt dieses Artikels

Leider wird die Vollmacht in der notariellen Praxis nur selten verwendet, obwohl sie sehr nützlich ist. Um die große Nützlichkeit der Vollmacht zu verstehen, muss ich von der folgenden Realität oder Behauptung ausgehen:

"Jeder kann jederzeit die Fähigkeit verlieren, für sich selbst zu sorgen".

Was ist eine Vorsorgevollmacht?

Die Vorsorgevollmacht ist ein notarieller Mechanismus, der es einer Person ermöglicht, eine andere Person zu beauftragen, in ihrem Namen zu handeln, wenn sie ihre natürliche Handlungsfähigkeit verliert (z. B. aufgrund des Alters oder des Alterns, das logischerweise die Fähigkeiten einer Person einschränkt, aufgrund einer degenerativen Krankheit wie Alzheimer, aufgrund eines Verkehrsunfalls, der eine körperliche oder geistige Lähmung verursacht, usw.). Es gibt viele verschiedene Beispiele dafür, dass eine Person ihre natürliche Fähigkeit plötzlich oder zufällig oder im Laufe der Zeit verlieren kann.


Wozu dient eine Vorsorgevollmacht?

Wenn eine Person nicht mehr für sich selbst sorgen kann (entweder aus körperlichen oder geistigen Gründen), muss ein Entmündigungsverfahren eingeleitet werden, das eine beträchtliche Zeit dauern kann. Auf die Ernennung eines Vormunds durch einen Richter zu warten, ist im realen und praktischen Leben aus vielen Gründen unmöglich: Wer kümmert sich um mich? Wer ist für die Verwaltung meiner persönlichen und beruflichen Angelegenheiten zuständig? Wer verwaltet mein Vermögen? Es gibt so viele Fragen, die sich in diesem Zusammenhang stellen können.

Das sind Fragen, die so schnell wie möglich geklärt werden müssen, und wir können die Entscheidung nicht einem Richter überlassen, vor allem, wenn wir die Wartezeit berücksichtigen, die dies mit sich bringen würde, und weil wer besser als wir über unsere Person entscheiden kann, jetzt, wo wir es können?

Kurz gesagt, die Vorsorgevollmacht ist ein Instrument des Selbstschutzes, auf das jede Person zurückgreifen kann, um im Falle der Geschäftsunfähigkeit eine Vertrauensperson zu bestimmen, die ihre persönlichen und vermögensrechtlichen Interessen wahrnimmt. In dieser Vollmacht kann eine Vielzahl von Bestimmungen enthalten sein:

  • Persönlich: z. B. die Entscheidung darüber, wie Sie versorgt werden wollen, welche medizinischen Einrichtungen Sie aufsuchen wollen, wo Sie wohnen wollen usw.
  • Vermögen: z. B. wie Ihr bewegliches oder unbewegliches Vermögen verwaltet werden soll (einschließlich Belastung oder Veräußerung) oder Ihre Bankkonten und -produkte.

Gibt es verschiedene Arten von präventiver Macht?

Bei der Vorsorgevollmacht gibt es zwei Möglichkeiten:

  1. Eine gewöhnliche Vollmacht zu erteilen , die sofort nach ihrer Erteilung wirksam wird, aber mit der Besonderheit, dass sie darüber hinaus fortbesteht und in Kraft bleibt, sobald die Entmündigung des Vollmachtgebers erklärt wurde.
  2. die Vollmacht zu erteilen , die aber erst wirksam wird, wenn der Vollmachtgeber für geschäftsunfähig erklärt wird.

Mit diesen beiden Modalitäten erlaubt der Gesetzgeber also dem Vollmachtgeber, eine Vollmacht zugunsten eines Bevollmächtigten zu erteilen, mit der Absicht, dass dieser im Falle der Geschäftsunfähigkeit des Vollmachtgebers alle in der Vollmachtsurkunde festgelegten Handlungen und Geschäfte in seinem Namen und in seiner Vertretung fortsetzen oder beginnen kann.


Wie wird die Geschäftsunfähigkeit einer Person in einer Vollmacht festgestellt?

Bei der Erteilung einer Vorsorgevollmacht muss unbedingt festgelegt werden, wie die künftige Geschäftsunfähigkeit beurteilt werden soll. So kann der Vollmachtgeber (in der Vollmacht selbst) festlegen, wie seine eventuelle Unfähigkeit begründet oder nachgewiesen werden soll.

Zum Beispiel durch Vorlage eines ärztlichen Attests, das dies bescheinigt, oder wenn ein bestimmter Grad an körperlicher oder geistiger Behinderung nach der zu diesem Zweck festgelegten öffentlichen Skala erreicht ist.

Was wirklich wichtig und praktisch ist, ist die Tatsache, dass es nicht notwendig sein wird, dass diese Unfähigkeit in einem entsprechenden Gerichtsverfahren festgestellt wird.


Wer kann eine Vollmacht erteilen?

Grundsätzlich kann jede volljährige natürliche Person, die im Vollbesitz ihrer geistigen Kräfte ist, d.h. die voll einsichts- und willensfähig ist, eine Vollmacht erteilen.

Dies wird jedoch vom Notar zum Zeitpunkt der Genehmigung der Vollmacht (gemäß Artikel 167 der Notariatsordnung) ordnungsgemäß geprüft.


Wer kann als Bevollmächtigter in einer Vollmacht benannt werden?

Jede natürliche Person, die voll geschäftsfähig ist, d.h. volljährig und geistig voll leistungsfähig ist, kann in einer Vollmacht als Bevollmächtigter benannt werden.

Als Bevollmächtigte können auch juristische Personen oder Einrichtungen benannt werden, deren Aufgabe es ist, die persönlichen und vermögensrechtlichen Interessen von Menschen mit Behinderungen oder Behinderungen wahrzunehmen.


Muss die Vollmacht in ein öffentliches Register eingetragen werden?

Die Eintragung der Vollmacht ist obligatorisch, wie in Artikel 46-ter des Gesetzes vom 8. Juni 1957 über das Personenstandsregister vorgesehen, der besagt, dass der bevollmächtigende Notar in jedem Fall dem Personenstandsregister, in dem die Geburt des Vollmachtgebers eingetragen ist, die Vollmacht zugunsten einer beliebigen Person für den Fall der Geschäftsunfähigkeit des Vollmachtgebers mitteilt.


Wie hoch ist der Preis für die Erteilung einer Vorsorgevollmacht?

Es handelt sich um einen rein informativen und unverbindlichen Haushaltsplan. Sie basiert auf zwei Kriterien:

  • Unsere Kenntnis des Notartarifs (Königlicher Erlass 1426/1989 vom 17. November 1989).
  • Tägliche Erfahrung mit der Erstellung dieser Art von Dokumenten.

Jede Abweichung (nach oben oder unten) wird bei der Ausstellung der Schlussrechnung für die erbrachte Leistung ordnungsgemäß begründet.

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Kann eine Vorsorgevollmacht geändert werden?

Eine Vollmacht ist durchaus änderbar, solange der Vollmachtgeber voll handlungsfähig bleibt.

Die Änderungen können vielfältig sein und reichen von der Änderung der Person, die als Bevollmächtigter oder Vertreter benannt wird, über die Erweiterung oder Einschränkung der übertragenen Befugnisse bis hin zur Änderung der Art und Weise, wie sie ausgeübt werden, usw.

In jedem Fall muss die Änderung dem zuständigen Standesamt erneut mitgeteilt werden, damit die neue Eintragung vorgenommen werden kann. Und natürlich ist jede Änderung der Vollmacht mit einem entsprechenden finanziellen Aufwand verbunden.


Was muss ich tun, um eine Vollmacht zu erteilen?

Um die Vollmacht zu erteilen, muss der Vollmachtgeber sich einfach an das Notariat wenden und um einen Termin zu diesem Zweck bitten, und zwar an dem Tag und zu der Uhrzeit, die ihm am besten passen.

Am vereinbarten Tag und zur vereinbarten Uhrzeit muss der Konzessionsgeber beim Notar erscheinen:

  • siehe
    Bringen Sie Ihren gültigen nationalen Personalausweis (DNI) mit.
  • siehe
    Geben Sie den Namen, den/die Nachnamen und die ID-Nummer der Person(en) an, die Sie als Vertreter benennen.
  • siehe
    Geben Sie alle besonderen Vorschriften und Bestimmungen an, die Sie in den Inhalt der Vollmacht aufnehmen möchten.
  • Es ist wichtig zu wissen, dass es für die Erteilung einer Vollmacht nicht erforderlich ist, dass die zum Vertreter oder Bevollmächtigten ernannte Person beim Notar erscheint. Es reicht aus, wenn nur der Vollmachtgeber (d.h. der Bevollmächtigte) beim Notar anwesend ist.

    Was schließlich die in die Vollmacht aufzunehmenden Bestimmungen, Befugnisse und Bedingungen betrifft, so kann das Notariat selbst ein klassisches oder Standardmodell zur Verfügung stellen, das als Orientierung oder Leitfaden für jede Person dienen kann, um den Inhalt der Vollmacht zu bestimmen und festzulegen.

    Jesús Benavides Lima
    Jesús Benavides Lima
    Notar von Barcelona

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