Ein Exemplar anfordern

In diesem Leitfaden erfahren Sie

Eine weitere sehr interessante Funktion, die das neue Notarielle Bürgerportal bietet, ist die Möglichkeit, jede Kopie eines öffentlichen Dokuments, das wir bei einem beliebigen Notar in Spanien unterzeichnet haben, 100%ig online anzufordern und zu erhalten, was für Bürger und Fachleute in einer Vielzahl von Bereichen sehr nützlich sein kann.

Mit dem Notariatsportal kann von nun an jede Person, die eine öffentliche Urkunde vor einem Notar unterzeichnet hat, eine Kopie des Dokuments online anfordern. Außerdem wird diese Kopie dank des Notarportals, wie wir sehen werden, in bestimmten Fällen in einem Online-Dokumentenspeicher archiviert, so dass wir sie immer zur Verfügung haben, gespeichert in einem sicheren Raum, der es uns ermöglicht, jederzeit und von jedem Ort oder Gerät aus darauf zuzugreifen.

Wir werden uns nun ansehen, wie Sie auf diese Option zugreifen können, wozu sie dient und welche Schritte Sie ausführen müssen.


Was ist eine notarielle Ausfertigung?

Wenn eine Person ein Notariat aufsucht, um eine öffentliche Urkunde zu unterzeichnen(z. B. einen Immobilienkauf, eine Erbschaftsannahme, eine Schenkung, eine Vollmacht usw.), wird das im Notariat unterzeichnete Originaldokument bekanntlich als Matrize bezeichnet, die von dem Notar, der die Urkunde genehmigt hat, abgelegt und aufbewahrt wird.

Es ist jedoch logisch, dass die an diesem Dokument Interessierten gemäß dem Gesetz das Recht haben, eine Kopie ihrer Urkunde zu erhalten, d. h. ein Duplikat des von ihnen unterzeichneten Dokuments, das es ihnen beispielsweise ermöglicht, ihre Rechte gegenüber Dritten nachzuweisen, ihre Rechte im Grundbuch einzutragen, die entsprechenden Steuern zu zahlen, die Formalitäten mit der Verwaltung zu erledigen (wie die Eintragung in das Gemeinderegister usw.).


Welche Arten von notariellen Kopien gibt es?

Was die Typologie der bestehenden notariellen Ausfertigungen betrifft, so ist festzuhalten, dass es im Wesentlichen zwei Arten von Ausfertigungen gibt, nämlich

  • Beglaubigte Kopien: Kopien, die aus einer exakten Wiedergabe der unterzeichneten Urkunde auf notariellem Papier bestehen, die nur die Unterschrift des Notars trägt und dieselbe Beweiskraft hat wie die Originalurkunde mit den Unterschriften aller Unterzeichner.
  • Einfache Kopien: Vom Notar ausgestellte Kopien mit rein informativem Wert (d. h. ohne Rechtsgültigkeit), die aus einer exakten Kopie der Originalurkunde bestehen und auf weißen Blättern gedruckt sind, ohne den Briefkopf oder die Unterschrift des Notars, der sie genehmigt hat.

Es ist auch wichtig zu wissen, dass heutzutage Kopien von Urkunden in zwei Formaten erhältlich sind, und zwar

  • Physischer Datenträger oder Papier: Auf physischem Papier ausgestellte Dokumente, die dem Kunden "von Hand" ausgehändigt werden.
  • Elektronische Unterstützung: Diejenigen, die durch ein elektronisches Dokument (PDF) erzeugt werden, das auf elektronischem Wege versandt wird (z. B. über das notarielle Bürgerportal, per E-Mail, mit einem USB-Stick, usw.). Im Falle von autorisierten elektronischen Kopien werden diese auch mit einem sicheren Verifizierungscode generiert, der dazu dient, ihre Authentizität zu bestätigen und der genauso gültig ist wie eine abgestempelte Papierkopie.

Wie kann ich eine einfache Kopie meiner Urkunde erhalten?

Wenn Sie eine Urkunde vor einem Notar unterschreiben und eine einfache Kopie der Urkunde erhalten möchten, gibt es derzeit drei Möglichkeiten:

  1. Physische Kopie beim Notar: Wenn Sie Ihre Urkunde unterschreiben, können Sie auf Wunsch eine einfache physische Kopie erhalten, d. h. auf Papier gedruckt, die Ihnen "in die Hand" gegeben wird, damit Sie die notwendigen Formalitäten damit erledigen können (z. B. Übergabe an einen Dritten, Vorlage beim Rathaus usw.).
  2. In elektronischem Format per E-Mail: Bei Bedarf können Sie Ihren Notar auch bitten, Ihnen eine einfache Kopie Ihrer Urkunde per E-Mail zu schicken, damit Sie die erforderlichen Schritte durchführen können (z. B. die Urkunde als PDF an ein elektronisches Verwaltungsverfahren anhängen usw.).

    Diese Methode war bisher sehr nützlich und wurde von den Bürgern am häufigsten genutzt, obwohl sie heute dank der neuen Funktionen des Notarportals, die wir in diesem Leitfaden sehen werden, nach und nach verschwinden wird.
  1. In elektronischer Form über das Notarielle Bürgerportal: Wie wir in diesem praktischen Leitfaden sehen werden, können Sie von nun an über das Notarielle Bürgerportal eine einfache Kopie jeder Ihrer Urkunden bei Ihrem Notar anfordern, die auch für immer in einem Dokumentenspeicher innerhalb des NKP selbst archiviert wird, was bedeutet, dass sie Ihnen jederzeit und auf jedem Gerät zur Verfügung steht.

    Wie Sie in diesem praktischen Leitfaden sehen werden, werden wir Ihnen in den folgenden Fragen zeigen, wie Sie Ihre einfache Kopie über das Notarielle Bürgerportal anfordern können.

Wie kann ich eine autorisierte Kopie meiner Urkunde erhalten?

Wenn Sie hingegen eine Urkunde vor einem Notar unterzeichnet haben und eine beglaubigte Kopie davon benötigen, haben Sie derzeit zwei Möglichkeiten:

  1. Traditionelle" physische autorisierte Kopie: Dies ist die "traditionelle" Kopie auf Papier mit dem Titelblatt des Notars, bei dem Sie unterschrieben haben, die Ihnen "persönlich" im Notariat ausgehändigt wird (oder auf Wunsch per Post), sobald Sie Ihre Urkunde unterschrieben haben, wenn Sie dies wünschen.
  2. Elektronische beglaubigte Kopie: Neue Form der beglaubigten Kopie in elektronischem Format, die mit Hilfe eines sicheren Verifizierungscodes (oder CSV) erstellt wird, d.h. einer eindeutigen 20-stelligen Identifikationsnummer, die jede Kopie eindeutig und unmissverständlich identifiziert und den Zugang, die Überprüfung und das anschließende Herunterladen ermöglicht.

    Wenn Sie es wünschen, können Sie von nun an bei der Unterzeichnung jeder Urkunde (oder zu einem späteren Zeitpunkt, wenn Sie sie zu einem späteren Zeitpunkt benötigen) Ihren Notar bitten, diese Art von elektronisch beglaubigter Kopie auszustellen (zu den entsprechenden Kosten), was Ihnen die Verbreitung im wirtschaftlich-rechtlichen Verkehr erleichtern wird.

    In diesem Modus muss der Bürger (oder jede andere Person, an die die CSV gesendet wird), um auf das digitale Dokument zuzugreifen und dessen Echtheit zu überprüfen, lediglich auf das PNC zugreifen und auf der Hauptseite(HIER können Sie darauf zugreifen) die Option "Überprüfung der elektronischen beglaubigten Kopie" auswählen und dort die CSV eingeben, die es Ihnen ermöglicht, das Dokument einzusehen und herunterzuladen, wodurch die Echtheit und Integrität der betreffenden elektronischen beglaubigten Kopie gewährleistet wird.

Was ist eine zweite Kopie?

Wie wir bereits erläutert haben, ist es üblich, dass eine Person, die eine Urkunde vor einem Notar unterzeichnen will, nach der Unterzeichnung zumindest eine autorisierte Abschrift ihres Dokuments (d. h. eine erste Abschrift) und, falls erforderlich, eine einfache Abschrift verlangt.

Zweitausfertigungen sind also Ausfertigungen, die der Beteiligte zu einem späteren Zeitpunkt als der Unterzeichnung des Dokuments (z. B. einige Monate oder sogar Jahre nach der Ausfertigung der Urkunde) anfordert, weil er eine neue Ausfertigung (daher die Bezeichnung "Zweitausfertigung") benötigt, um ein bestimmtes Verfahren durchzuführen, und diese Ausfertigungen können sowohl in einfacher als auch in autorisierter Form und sowohl in Papier- als auch in elektronischer Form vorliegen.

Wie wir in diesem praktischen Leitfaden sehen werden, wird die Beantragung und der Erhalt dieser zweiten Ausfertigungen dank des Notariatsportals für die Bürger von nun an viel einfacher, schneller und flexibler sein, mit allen Vorteilen, die dies mit sich bringen kann.

Schauen wir uns einmal an, was Zweitschriften sind, wann ich sie brauchen könnte, wie ich sie beantragen kann und welche interessanten neuen Funktionen das Notarielle Bürgerportal in diesem Bereich bietet.


Wann benötige ich eine zweite Ausfertigung einer Urkunde?

Wenn wir zu einem Notar gehen, um ein öffentliches Dokument zu unterzeichnen, ist es in der Regel so, dass der Klient die Kopie(n) der Urkunde (ob einfach und/oder genehmigt) mitnimmt.

<ejemplo>Así pues, por ejemplo, si Juan compra una vivienda en un Notario de Barcelona, lo normal es que Juan, una vez firmada la misma, solicite una copia autorizada y una copia simple de su escritura de compra, para poder acreditar que esa vivienda es suya, para poder inscribir su derecho de propiedad en el Registro, para pagar los impuestos de la operación, etc.<ejemplo>

Nach Abschluss des Rechtsakts oder Vertrags kann es jedoch vorkommen, dass der Konzessionsgeber oder der Beteiligte in der Zukunft eine neue Kopie (zweite Kopie) dieses Dokuments benötigt, beispielsweise aus verschiedenen Gründen:

  • Weil das Original verloren gegangen, zerstört oder beschädigt worden ist.
  • Weil Sie ein weiteres Exemplar brauchen, um es jemand anderem zu geben.
  • Weil die Person, die die Urkunde ausgestellt hat, verstorben ist und ihre Erben die erste Ausfertigung der Urkunde nicht auffinden können.
  • Damals wurde eine Papier- oder physische Kopie angefertigt, jetzt wird eine elektronische Kopie benötigt, um bestimmte Formalitäten mit der Verwaltung oder Dritten zu erledigen.

In all diesen Fällen muss der Erblasser , wie wir sehen, eine neue Kopie der Urkunde bei dem Notar beantragen, der sie genehmigt hat (oder, wenn sie sehr alt ist, bei dem Notar, der die Urkunde derzeit verwahrt). Wie wir in den folgenden Fragen erläutern werden, kann dieses Verfahren nun auf einfache, schnelle und unkomplizierte Weise über das Notariatsportal des Bürgers beantragt werden, was für den Bürger einen wesentlich effizienteren Service darstellt.

Wenn die Urkunde vor mehr als 25 Jahren ausgestellt wurde, muss ein Antrag beim Bezirksnotar oder bei der entsprechenden Notarkammer gestellt werden, je nachdem, wer die Urkunde in Verwahrung hat.


Wie werden traditionell zweite Ausfertigungen einer Urkunde beantragt?

Um eine zweite Ausfertigung einer Urkunde zu erhalten, die Sie bei einem Notar unterzeichnet haben, müssen Sie traditionell persönlich in das Notariat des Notars gehen, bei dem Sie die Urkunde unterzeichnet haben, und die Ausstellung der benötigten zweiten Ausfertigung beantragen.

Sobald der Antrag gestellt ist, prüft der Notar, ob Sie Anspruch darauf haben. Nachdem er sich vergewissert hat, dass Sie nach dem Gesetz eine zweite Ausfertigung erhalten können, stellen die Mitarbeiter des Notariats die zweite Ausfertigung aus, was normalerweise einige Tage dauert.

Nach der Ausstellung und Unterzeichnung durch den Notar setzt sich die Verwaltungsabteilung des Notariats mit Ihnen in Verbindung, um Sie über den Abschluss des Auftrags zu informieren:

Im Fall von einfachen Kopien:

  • Physische Zustellung beim Notar (oder per Post an die von Ihnen gewünschte Adresse, falls gewünscht und gegen Zahlung der entsprechenden Kosten).
  • Übermittlung in elektronischem Format per E-Mail.

Im Falle von autorisierten Kopien:

  • Physische Zustellung beim Notar (oder per Post an die von Ihnen gewünschte Adresse, falls gewünscht und gegen Zahlung der entsprechenden Kosten).
  • ‍Einreichungder elektronischen autorisierten Kopie durch Übermittlung der entsprechenden CSV.

Das herkömmliche Verfahren zur Erlangung von Zweitausfertigungen bedeutet also , dass der Bürger oder der Gewerbetreibende, der sie beantragt, eine Reise unternehmen muss, was mit einem hohen Zeit- und Kostenaufwand für diese administrative Aufgabe verbunden ist.


Welche neuen Möglichkeiten bietet uns das Notarielle Bürgerportal, um eine zweite Ausfertigung unserer Urkunden zu erhalten?

Das Notarielle Bürgerportal bringt wichtige Neuerungen für das Verfahren zur Erlangung von Zweitausfertigungen unserer Urkunden mit sich, denn wie wir sehen werden, kann von nun an jeder Bürger alle Urkunden, die seit dem 1. Januar 2007 bis heute unterzeichnet wurden, einsehen und zu 100 % online die Erlangung von Zweitausfertigungen seiner Urkunden beantragen, was, wie Sie sich vorstellen können, ein großer Fortschritt ist, der denjenigen, die dieses Verfahren durchführen müssen, viel Zeit und Geld sparen wird.

Dank des Notariatsportals für Bürger, wie wir noch sehen werden, werden wir von nun an in der Lage sein:

  • Beantragen Sie einfache Kopien unserer Urkunden, die wir in elektronischer Form über das Portal des Bürgernotars erhalten werden.
  • Beantragung von autorisierten Kopien unserer Urkunden, die jedoch vorerst nur in physischer Form oder in Papierform ausgestellt werden können, zur Abholung beim Notar selbst (oder bei einem anderen, näher an unserem Wohnort gelegenen Notariat) oder zur Übersendung per Einschreiben an die angegebene Adresse.

Wir werden nun sehen, wie wir über das Notariatsportal zweite Kopien unserer Urkunden anfordern können.


Wie kann ich auf das Notarportal zugreifen, um eine zweite Kopie meiner Urkunde anzufordern?

Um eine zweite Ausfertigung Ihrer Urkunde online beantragen zu können, muss der Bürger zunächst im Notariellen Bürgerportal registriert sein (HIER), der Website, die vom spanischen Notariat eingerichtet wurde, um all diese neuen telematischen Funktionen des Gesetzes 11/2023 umzusetzen.

Sie können sich anmelden, wenn Sie möchten, HIER finden Sie einen erläuternden Artikel in unserem Blog, in dem wir alle Schritte, die Sie befolgen müssen, ausführlich beschreiben.


Welche Schritte sind mit der Beantragung einer zweiten Ausfertigung über das Notarielle Bürgerportal verbunden?

Wenn Sie sich dafür entscheiden, eine zweite Ausfertigung einer Ihrer Urkunden zu 100 % online über das Notarielle Bürgerportal zu beantragen, sind die wichtigsten Schritte des Prozesses wie folgt, kurz zusammengefasst:

  1. Zunächst müssen Sie über das notarielle Bürgerportal eine Anfrage an den Notar richten, in der Sie die von Ihnen benötigte Kopie sowie die Art der gewünschten Kopie angeben.
  1. In einem zweiten Schritt wird der Notar Ihren Antrag bearbeiten, nachdem er ihn abgeschickt hat. Zu diesem Zweck erstellt er, nachdem er Ihre Legitimität oder Ihr Recht auf eine Kopie geprüft hat, einen Kostenvoranschlag für die Kopie, den er Ihnen über das Notarportal übermittelt. Sobald Sie den Kostenvoranschlag über das NKP erhalten haben, können Sie die Zahlung vornehmen, woraufhin der Notar die gewünschte(n) Kopie(n) ausstellt. 
  1. Nachdem Ihr Antrag bearbeitet wurde, sendet Ihnen der Notar Ihre Kopie zu, entweder über das Notarielle Bürgerportal (wenn Sie eine einfache Kopie beantragt haben) oder, wenn Sie eine autorisierte Kopie beantragt haben, sendet er sie Ihnen per Post zu oder stellt sie zur Abholung in seinem Notariat bereit.

    In diesem Zusammenhang muss darauf hingewiesen werden, dass der NKP derzeit nicht die Übermittlung von elektronischen beglaubigten Kopien mit CSV ermöglicht, die gegebenenfalls zum Zeitpunkt der Unterzeichnung angefordert werden können.

Wie kann ich eine zweite Ausfertigung meiner Urkunde über das Notarielle Bürgerportal beantragen?

Um eine Kopie einer Urkunde zu beantragen, müssen die Bürger oder Gewerbetreibenden mit ihrem Benutzernamen auf den NKP zugreifen und dort den Bereich"Kopierverwaltung" (auf der linken Seite des Bildschirms) auswählen.

Wählen Sie in diesem Bereich den Abschnitt"Anträge kopieren" (unten rechts auf dem Bildschirm).

Die NKS leitet Sie dann zum nächsten Bildschirm weiter, wo Sie auf die grüne Schaltfläche"Bewerbung starten" klicken sollten:

1.- AUSWAHL DES NOTARS

Sobald der Antrag gestellt wurde, erscheint ein Bildschirm, auf dem Sie den Notar auswählen müssen, der die Urkunde, deren Kopie Sie erhalten möchten, beglaubigt hat:

Sobald dieser erste Schritt abgeschlossen ist, klicken Sie auf die Schaltfläche"Weiter" (unten rechts), um mit dem Verfahren fortzufahren.

Für den Fall, dass der Notar nicht erscheint, kann auch eine Kopie angefordert werden, allerdings müssen Sie dies unten angeben, indem Sie die Daten des Notars manuell eingeben.

2.- AUSWAHL DER DOKUMENTE

Auf dem nächsten Bildschirm sehen Sie eine Liste aller Dokumente, die Sie bei diesem Notar unterschrieben haben, aus der Sie die Protokollnummer des Dokuments auswählen müssen, von dem Sie eine Kopie erhalten möchten. 

In diesem Abschnitt müssen wir auch die Registerkarte"einfache Kopie" oder"autorisierte Kopie" auswählen, je nachdem, welche Art von Kopie wir wünschen. 

Für den Fall, dass Sie eine autorisierte Kopie erhalten möchten, müssen Sie auch Folgendes mitteilen:

  • Die Anzahl der gewünschten Kopien (d.h. eine oder beliebig viele).
  • Ob die Kopie vollstreckbar sein soll oder nicht, hängt von den erforderlichen Modalitäten ab.

Sobald dieser Schritt abgeschlossen ist, klicken Sie auf die Schaltfläche"Weiter" (unten rechts), um mit dem Verfahren fortzufahren.

3.- BEWERBUNG AUSFÜLLEN UND ABSCHICKEN

In dieser letzten Phase des Prozesses wird zunächst ein Übersichtsbildschirm mit den Protokollen angezeigt, für die wir Kopien angefordert haben:

Die NKS gibt uns dann die Möglichkeit, zusätzliche Unterlagen beizufügen, wenn dies für die ordnungsgemäße Bearbeitung des Antrags erforderlich ist.

Falls eine autorisierte Kopie angefordert wurde, ist die Form anzugeben, in der Sie diese erhalten möchten, d. h:

  • Indem Sie es beim Notar selbst abholen.
  • Versand per Einschreiben (in diesem Fall wird es an die Adresse geschickt, die wir bei der Registrierung bei der NKS angegeben haben).
  • ‍Sendenan ein anderes Notariat (z. B. an ein Notariat, das näher an unserem Wohnort liegt).

Sobald dieser letzte Schritt abgeschlossen ist, klicken Sie auf die Schaltfläche"Absenden" (unten rechts), so dass Sie bei erfolgreichem Abschluss des Vorgangs einen Bildschirm sehen, auf dem der erfolgreiche Abschluss des Vorgangs zusammen mit einer Antragsnummer angezeigt wird.

Danach erhält der betreffende Notar den von uns erstellten Antrag, den er nach Prüfung unserer Legitimität, unserer Geschäftsfähigkeit und unseres berechtigten Interesses an der Beantragung dieser Kopie bearbeiten wird. 

Zu diesem Zweck schickt uns der Notar einen Kostenvoranschlag für die Kopie, den wir über eine Nachricht auf unserem Notarportal erhalten (Sie finden ihn unter der Rubrik"Meine Nachrichten").

In dieser Mitteilung wird der Kostenvoranschlag für die Anwendung zusammen mit der Möglichkeit der Bezahlung (per Kreditkarte oder Bizum-Zahlung) angezeigt.

Sobald die Zahlung erfolgt ist, erhält der Notar eine Bestätigung der Zahlung, woraufhin er die von uns angeforderten Kopien ausstellt.

  • Im Falle der einfachen Kopie wird sie uns über das Notarportal übermittelt, das Sie in der Rubrik"Verwaltung der Kopien" und dort in der Rubrik"Meine Kopien" finden.
  • Diebeglaubigte Abschrift wird auf die im Antrag angegebene Weise abgeholt oder entgegengenommen (d. h. Abholung im Notariat selbst, Übersendung an ein anderes Notariat oder Übersendung per Post an die Wohnanschrift des Antragstellers).

Welche Vorteile hat die Beantragung einer zweiten Ausfertigung über das Notarielle Bürgerportal?

Wie wir soeben gesehen haben, ist die Möglichkeit, Zweitausfertigungen unserer Urkunden über die NKS anzufordern, eine sehr nützliche Funktion für Bürger und Gewerbetreibende, da jeder von zu Hause aus mit seinem Computer nach einem einfachen, 100%igen Online-Verfahren Zweitausfertigungen seiner Urkunden anfordern und in bestimmten Fällen (bei einfachen Ausfertigungen) direkt auf telematischem Wege erhalten kann. Also, es:

  • Es ist bequem und zeitsparend, da Sie nicht zu einem Notar gehen müssen, um Ihren Antrag zu formalisieren, und dann noch einmal zu demselben Amt gehen müssen, um das Dokument abzuholen.
  • Denn im Falle von einfachen Kopien werden diese für immer in einem Dokumentenspeicher innerhalb des NCP selbst gespeichert, so dass wir jederzeit und von jedem Computer aus darauf zugreifen können, indem wir einfach mit unserem Benutzer auf das NCP zugreifen.

Kurz gesagt, wie wir sehen können, wird dieses Online-Verfahren Ihnen viel Zeit ersparen und Ihnen viel mehr Leichtigkeit und Komfort bieten, was angesichts des hektischen Tempos der Arbeit und der Verpflichtungen, die die meisten von uns heutzutage haben, zweifellos eine sehr positive Sache ist.


Gibt es eine zeitliche Begrenzung für den Erhalt von Zweitschriften über das Notarielle Bürgerportal?

In diesem Zusammenhang muss darauf hingewiesen werden, dass wir durch dieses neue NKS-System in der Lage sein werden, Zweitausfertigungen von Urkunden anzufordern , die ab dem 1. Januar 2007 unterzeichnet wurden, dem Zeitpunkt, an dem das so genannte Einheitliche Notariatsregister eingeführt wurde.

Andererseits können frühere Urkunden auch über den NKP angefordert werden, indem man in das entsprechende Feld den Namen des Notars, das Datum der Ausfertigung und die Protokollnummer eingibt.

Bei Urkunden, die älter als 25 Jahre sind, muss die Notarkammer der Autonomen Gemeinschaft, in der das Testament errichtet wurde, kontaktiert werden.

Außerdem ist zu beachten, dass für Urkunden, die am oder nach dem 9. November 2023 unterzeichnet werden, die Möglichkeit, eine zweite Ausfertigung über die NKS anzufordern, erst nach Ablauf von etwa 15 Tagen nach der Unterzeichnung möglich ist, (Urkunden, die in den ersten vierzehn Tagen unterzeichnet wurden, werden ab dem 22. desselben Monats zur Verfügung gestellt, Urkunden, die in den zweiten vierzehn Tagen unterzeichnet wurden, ab dem 7. des Folgemonats, da die Notare die in diesem Rhythmus unterzeichneten Urkunden alle zwei Wochen versenden).


Gibt es eine andere Möglichkeit, Zweitschriften meiner Urkunden in elektronischer Form zu erhalten?

Wenn Sie dies wünschen und der betreffende Notar dazu in der Lage ist, können Sie Ihren Antrag direkt per E-Mail an sein Büro senden. In diesem Fall wird er Ihnen nach Zahlung der entsprechenden Gebühren Ihre zweite elektronische Kopie (einfach oder autorisiert mit der entsprechenden CSV) oder per E-Mail oder mit einem anderen bestehenden technischen Verfahren zusenden.


Wie kann ich meine Zweifel bezüglich der Beantragung einer zweiten Ausfertigung meiner Urkunden ausräumen?

Natürlich steht Ihnen das Team von Notaría Jesús Benavides zur Verfügung, wenn Sie Fragen zu diesem Verfahren haben. Sie können Ihre Anfrage über unsere Website stellen und unsere Fachleute werden Ihnen gerne bei dem gesamten Prozess helfen, wenn Sie tatsächlich die Möglichkeit und die Absicht haben, Ihre digitale Unterschrift in unserem Notariat zu legitimieren.