Gründung eines Unternehmens

In diesem Leitfaden erfahren Sie

Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes 11/2023 (HIER können Sie es einsehen) ist es endlich möglich, eine Gesellschaft zu 100% telematisch zu gründen, d.h. ohne einen Notar aufsuchen zu müssen, um die Gründungsurkunde unserer neuen Gesellschaft zu beurkunden.

Wir werden uns nun ansehen, wie Sie auf diese Option zugreifen können und welche Schritte dabei zu beachten sind.


Wie kann ich das Verfahren zur Gründung einer Gesellschaft im Notariellen Bürgerportal einleiten?

Um den Prozess einzuleiten, der es uns ermöglicht, eine neue Kapitalgesellschaft durch ein reines Online-Verfahren zu gründen, ist zunächst zu beachten, dass der Gründungsgesellschafter (oder die Gesellschafter, wenn es mehrere sind) im Notarportal des Bürgers (HIER) eingetragen sein muss, der Website, die vom spanischen Notariat eingerichtet wurde, um alle diese telematischen Neuerungen des Gesetzes 11/2023 umzusetzen.

Um sich anzumelden, können Sie HIER einen erklärenden Artikel in unserem Blog finden, in dem wir alle Schritte, die Sie befolgen müssen, detailliert beschreiben. Es ist auch notwendig, darauf hinzuweisen, dass wir, um diesen Vorgang zu 100 % online durchführen zu können, ein qualifiziertes digitales Zertifikat benötigen, das es uns erlaubt, uns zu identifizieren und Dokumente digital zu unterzeichnen, sowie einen Computer mit einem aktuellen Computer, mit Webcam und mit der AutoFirma-Software(HIER können Sie sie herunterladen). Weitere Einzelheiten zu diesen technischen Aspekten finden Sie in dem verlinkten Artikel.


Welche rechtlichen Aspekte muss ich im Vorfeld berücksichtigen?

Unter den Neuerungen, die das Gesetz 11/2023 mit sich bringt, sticht zweifellos die Möglichkeit der Gründung von Unternehmen durch ein 100%iges telematisches Verfahren hervor, da dies eine Initiative ist, die in hohem Maße zur Dynamisierung des Geschäfts- und Unternehmensgefüges beitragen kann.

Bevor wir uns jedoch mit diesem neuen Verfahren der Online-Unternehmensgründung befassen, sind aus rechtlicher Sicht einige Vorabklärungen zu treffen, denn es ist zu bedenken, dass:

  • Die Gründung von Gesellschaften mit beschränkter Haftung (SL) wird vorerst nur über dieses vollständig online durchgeführte Verfahren möglich sein, so dass die Gründung einer SA nicht online erfolgen kann.
  • Die zweite wichtige Voraussetzung ist, dass die Beiträge der Mitglieder in bar (d.h. in Geld) geleistet werden müssen, . Wie bei den nicht in Geld geleisteten Beiträgen lässt das Gesetz die Anwendung des telematischen Verfahrens nicht zu. 

In Bezug auf die Form des Nachweises der Bareinlage sollte das Mitglied beachten, dass das Gesetz vorsieht, dass Bareinlagen mittels eines in der Europäischen Union weit verbreiteten elektronischen Zahlungsinstruments erfolgen müssen, das die Identifizierung der Person ermöglicht, die die Zahlung geleistet hat, und das zudem von einem in einem Mitgliedstaat niedergelassenen elektronischen Zahlungsdienstleister oder Finanzinstitut bereitgestellt werden muss.

Wie wir sehen, muss der zukünftige Unternehmer, der ein neues Unternehmen durch dieses neue 100%ige telematische Verfahren gründen möchte, berücksichtigen, dass er es nur nutzen kann, wenn er eine SL gründen möchte (eine SA ist nicht möglich) und dass die Beiträge der Gesellschafter zum Aktienkapital des neuen Unternehmens in Form von Geldeinlagen erfolgen müssen (d.h. Geld; und nicht Güter wie Maschinen, Computerausrüstung, Fahrzeuge usw.).


Was sind die Schritte bei der Online-Gründung einer SL?

Wenn Sie sich dafür entscheiden, eine SL über diese neue 100 %ige Online-Modalität einzubinden, sind die wichtigsten Schritte des Prozesses, in stark zusammengefasster Form, die folgenden:

  1. Zunächst müssen Sie Ihren Antrag über das Portal Notarieller Bürger an den Notar Ihres Vertrauens senden. Darin müssen Sie, wie wir weiter unten erläutern werden, ein Formular mit allen für die Gründung der neuen Gesellschaft erforderlichen Angaben ausfüllen (z. B. den Namen, die Identität der Gesellschafter, das eingebrachte Stammkapital, die Adresse, usw.).
  2. Sobald der ausgewählte Notar Ihren Antrag erhalten hat, wird er die Gründungsurkunde der neuen SL auf der Grundlage der von Ihnen übermittelten Informationen erstellen, die Sie rechtzeitig überprüfen können, um zu sehen, ob alles korrekt ist. In dieser Phase des Verfahrens können Sie, falls erforderlich, sogar eine Videokonferenz mit dem Notar abhalten, damit er Sie über alle erforderlichen Aspekte und alle Zweifel, die Sie vorher ausräumen möchten, beraten kann.
  3. Schließlich müssen Sie in gegenseitigem Einvernehmen mit Ihrem Notar ein Datum und eine Uhrzeit für die Videounterzeichnung der Gründungsurkunde der Gesellschaft vereinbaren, so dass Sie sich an diesem Tag mit dem Notarportal verbinden, eine Videokonferenz mit dem Notar abhalten, in der Sie die Gründungsurkunde verlesen und sie schließlich mit Ihrem digitalen Zertifikat unterzeichnen

Wie fülle ich das Antragsformular für die Gründung meiner neuen Gesellschaft mit beschränkter Haftung im Notariellen Bürgerportal aus?

Um das Antragsverfahren für die Gründung einer neuen SL zu starten, muss der gründende Aktionär mit seinem Benutzernamen auf das NCP zugreifen und, sobald er sich im NCP befindet, den Bereich"Handel" (linke Seite des Bildschirms) aufrufen.

Wählen Sie in diesem Abschnitt die Option"Unternehmensgründung", die Sie zum folgenden Bildschirm führt, wo Sie auf die grüne Schaltfläche"Antrag starten" klicken müssen.

In unserer neuen Anwendung müssen wir alle grundlegenden Informationen über das künftige Unternehmen eingeben, die sich im Großen und Ganzen in die folgenden Hauptpunkte gliedern lassen:

  1. Schritte, die wir an den Notar delegieren möchten.
  2. Firmenname des neuen Unternehmens und Identität der Gesellschafter.
  3. Einzustellendes Aktienkapital und Verteilung auf die Aktionäre.
  4. Sonstige einschlägige Informationen über die Satzung.
  5. Erweiterte Informationen und Auswahl des Notars.
  6. Zusammenfassung und Bestätigung.

Jede dieser Phasen wird im Folgenden beschrieben, damit der künftige Unternehmer im Detail weiß, wie er vorgehen muss.

Delegierte Verfahren beim Notar

Auf diesem ersten Bildschirm können wir, wie Sie sehen werden, unserem Notar des Vertrauens eine Vielzahl von rechtlichen Formalitäten übertragen, die für die Gründung der neuen Gesellschaft erforderlich sind. Diese Formalitäten sind wie folgt:

  • Antrag auf ein Namenszertifikat (um den Namen Ihres zukünftigen Unternehmens zu reservieren).
  • Der Antrag auf die vorläufige und endgültige NIF für Ihr Unternehmen.
  • Ausarbeitung der Satzung des neuen Unternehmens.
  • Die Begleichung von Steuern, die sich aus der Eingliederung ergeben.
  • Die Verwaltung der Eintragung des neuen Unternehmens in das Handelsregister.

Meiner Meinung nach ist es zweifellos die beste Lösung, all diese Verfahren an den Notar unseres Vertrauens zu delegieren, da er/sie ein auf diese Verfahren spezialisierter Fachmann ist, der sie viel einfacher, schneller und flexibler durchführen kann, wodurch wir Zeit und Geld sparen, das wir für profitablere Aufgaben für das neue Unternehmen verwenden können.

Um diesen Bildschirm zu vervollständigen, wählen Sie mit dem blauen Häkchen alle Verfahren aus, die Sie delegieren möchten, und klicken Sie abschließend auf die Schaltfläche"Weiter" (unten rechts), um mit dem Verfahren fortzufahren.

Firmenname und Partnerinformationen

In dieser zweiten Phase des Verfahrens beginnen wir damit, alle für die Gründung unseres künftigen Unternehmens erforderlichen Angaben zu machen. Insbesondere müssen wir über Folgendes informieren:

1) Firmenname: Dies ist der Name, den unser zukünftiges Unternehmen tragen soll. 

In diesem Formular können wir bis zu 5 mögliche Firmennamen oder Namen für unser Unternehmen angeben (z.B. "Talleres mecánicos XXXXL"), die wir in der Reihenfolge von der höchsten zur niedrigsten Präferenz angeben müssen. Die Notwendigkeit, 5 mögliche Namen anzugeben, ergibt sich aus der Tatsache, dass der ausgewählte Notar die Verfügbarkeit dieser Namen im Zentralen Unternehmensregister überprüfen wird, so dass er den ersten verfügbaren Namen reservieren wird.

2. Eingetragener Sitz: Dies ist der physische Ort, an dem die Geschäftstätigkeit des Unternehmens ausgeübt wird oder an dem sich der Ort befindet, an dem sich die tatsächliche Geschäftsleitung befindet (z. B. der Ort, an dem sich die Büroräume oder die Räumlichkeiten befinden, in denen die Wirtschaftstätigkeit des Unternehmens ausgeübt wird).

In diesem Abschnitt müssen wir Informationen wie Straße, Hausnummer, Ort, Provinz und Postleitzahl angeben.

3. Unternehmenszweck: Dies ist die Tätigkeit, die das Unternehmen ausüben wird.

Um die Informationen auszufüllen, verfügt das Formular über einige Dropdown-Felder, in denen wir den Sektor oder die spezifische Tätigkeit unseres zukünftigen Unternehmens auswählen müssen, und wir haben auch die Möglichkeit, mit einem Feld, in dem wir freien Text mit Informationen, die für den Notar von Interesse sind, hinzufügen können, mehr Details anzugeben.

Wir müssen auch das CNAE über das neue Unternehmen informieren (HIER können Sie alle bestehenden Unternehmen finden). Dazu muss man wissen, dass die CNAE, die Nationale Klassifikation der Wirtschaftszweige, ein Nummerierungssystem ist, mit dem alle Produktionseinheiten (Unternehmen, Selbstständige) nach der von ihnen ausgeübten Wirtschaftstätigkeit gruppiert und klassifiziert werden sollen.

4. Identität der Gesellschafter: Hier müssen wir die Identität der Gründungsgesellschafter der neuen Gesellschaft mitteilen.

Hier erscheinen standardmäßig die Angaben des Antragstellers, so dass wir, wenn es sich beispielsweise um ein Einzelunternehmen handelt, das nur vom Antragsteller gegründet wurde, nichts weiter tun müssen. Wenn das Unternehmen jedoch mehrere Partner haben soll, müssen wir die Option"Partner hinzufügen" wählen und die Identität oder die Identitäten dieser anderen Partner angeben (mit Angabe von Vor- und Nachnamen, DNI, Geschlecht, Geburtsdatum, Familienstand, Telefon, E-Mail und Adresse).

Wenn Sie alle Angaben gemacht haben, klicken Sie auf die Schaltfläche"Weiter" (unten rechts), um mit dem Verfahren fortzufahren.

Firmenname und Partnerinformationen

In dieser dritten Phase des Verfahrens müssen die Partner über die wichtigsten wirtschaftlichen Aspekte des künftigen Unternehmens berichten. Insbesondere müssen wir über Folgendes berichten:

  • Grundkapital und Anzahl der Einlagen: Das heißt, das Geld, das die Gesellschafter in die neue Gesellschaft einbringen, und die Art und Weise, wie sie dieses Kapital aufteilen(z.B. kann eine klassische SL mit 4.000 Euro gegründet werden, die in 4.000 Anteile mit einem Nennwert von 1 Euro aufgeteilt sind). 
  • Aufteilung des Kapitals auf die Gesellschafter: Wenn die neue Gesellschaft von zwei oder mehr Gesellschaftern gegründet wird, muss angegeben werden, wie viel jeder Gesellschafter beiträgt und welcher Prozentsatz des Gesellschaftskapitals auf ihn entfällt(wenn also jeder Gesellschafter 2.000 Euro beiträgt, hat jeder Gesellschafter Anspruch auf 2.000 Anteile).
  • Nachweis der Einlagen des Unternehmens: Hier müssen die Anteilseigner Auskunft darüber geben, ob sie Geld einzahlen:
  • ~Mittels einer Bankbescheinigung (dies gilt für die Fälle, in denen beschlossen wird, ein neues Bankkonto bei einer Bank auf den Namen der zu gründenden Gesellschaft einzurichten, um das von den Aktionären eingebrachte Aktienkapital zu hinterlegen (in diesem Fall stellt uns die Bank, bei der das Konto eröffnet wird, eine Bescheinigung aus, um die Realität der Einlage zu bestätigen). In diesem Fall bietet uns das Formular bereits die Möglichkeit, die PDF-Datei dieser Bankbescheinigung beizufügen, wenn die Aktionäre dieses Verfahren bereits durchgeführt haben und über sie verfügen.
  • ~Oder indem sie gesamtschuldnerisch gegenüber der Gesellschaft haften, d.h. wenn die Einlage des Geldkapitals nicht mit dieser Bankbescheinigung nachgewiesen wird, können die Gesellschafter behaupten, dass sie das entsprechende Geld eingebracht haben, aber da sie es nicht nachweisen können, haften sie gesamtschuldnerisch gegenüber der Gesellschaft für den tatsächlichen Wert dieser Einlage.

Wenn Sie alle Angaben gemacht haben, klicken Sie auf die Schaltfläche"Weiter" (unten rechts), um mit dem Verfahren fortzufahren.

In jedem Fall ist zu beachten, dass das NKP-Formular die Möglichkeit bietet, anzugeben, dass die Gesellschaftseinlagen in Form von Sacheinlagen geleistet werden. In diesem Fall kann die SL, wie bereits erwähnt, nicht über das 100%ige Online-Verfahren gegründet werden, sondern muss persönlich zum Notariat gehen, um die entsprechende Urkunde zu unterzeichnen.

Sonstige Angaben zur Satzung

In dieser vierten Phase des Verfahrens müssen die Partner über weitere relevante Aspekte des künftigen Unternehmens berichten, wie z. B.:

  • Das Vorhandensein von Sonderstimmrechten oder Sondervereinbarungen (falls vorhanden, kreuzen Sie die entsprechende Option an, und es wird ein Freitextfeld erstellt, damit wir sie melden können).
  • Verwaltungssystem: Hier muss über ein Dropdown-Menü angegeben werden, wie die künftige Gesellschaft verwaltet werden soll (d. h. ob sie einen alleinigen Verwalter, mehrere gemeinsame Verwalter oder mehrere Verwalter usw. haben soll), ob die Position des Verwalters vergütet wird oder nicht, sowie die Identität der Verwalter (hier muss die Person oder die Personen ausgewählt werden, die diese Positionen übernehmen sollen).
  • Unternehmenswebsite: Information darüber, ob das Unternehmen eine Website haben wird und diese bereits erstellt wurde.
  • Datum der Aufnahme der Geschäftstätigkeit und Datum des Abschlusses des Geschäftsjahres: d.h. ab wann das Unternehmen seine Tätigkeit aufnimmt (in der Regel ab dem Tag der Gründung), und das Datum, an dem das Geschäftsjahr als abgeschlossen gilt (in den meisten Fällen fällt dieses Datum mit dem Ende des Kalenderjahres, d.h. dem 31. Dezember, zusammen).

Wenn Sie alle Angaben gemacht haben, klicken Sie auf die Schaltfläche"Weiter" (unten rechts), um mit dem Verfahren fortzufahren.

Erweiterte Informationen und Notarauswahl

In dieser letzten Phase des Verfahrens haben die Partner die Möglichkeit,:

  • Hinzufügen zusätzlicher Informationen, die für den Notar von Interesse sind, in Form von Freitextkommentaren.
  • Möglichkeit, eine Beratung per Videokonferenz mit dem Notar zu beantragen, um alle Zweifel zu klären, die der Unternehmer in dieser Hinsicht haben könnte (in diesem Fall wird der Notar, sobald er den Antrag erhält, einen Videokonferenztermin an einem Tag und zu einer Uhrzeit vereinbaren, die Ihnen beiden passt, so dass Sie einen Videogespräch führen und alle Zweifel und zu klärenden Aspekte, die möglicherweise notwendig sind, direkt mit ihm besprechen können).
  • Den Willen zum Ausdruck zu bringen, die Erteilung der Gründungsurkunde elektronisch zu formalisieren (d.h. den gesamten Prozess zu 100% online abzuwickeln, ohne zum Notariat gehen zu müssen, um die Urkunde auf Papier zu unterzeichnen).

Ebenso müssen wir den Notar unseres Vertrauens auswählen, mit dem wir unsere neue SL gründen wollen.

Wenn Sie alle Angaben gemacht haben, klicken Sie auf die Schaltfläche"Weiter" (unten rechts), um mit dem Verfahren fortzufahren.

Zusammenfassung und Bestätigung

Schließlich erscheint eine abschließende Übersichtsmaske mit allen Angaben, die wir in unserem Antrag gemacht haben. Hier können wir uns vergewissern, dass alle Angaben korrekt sind, so dass wir, falls ja, nur noch die Option"Senden" (grüne Schaltfläche unten rechts) wählen müssen, um den Vorgang abzuschließen.

Wenn dies richtig gemacht wurde, erscheint ein Bildschirm, der uns mitteilt, dass der Antrag erfolgreich abgeschlossen wurde. Außerdem erhalten wir eine Bestätigung per E-Mail und SMS.


Wie wird das Gründungsverfahren abgeschlossen, nachdem ich den Antrag auf Gründung meiner neuen SL eingereicht habe?

Sobald Ihr Antrag ausgefüllt ist, geht er bei dem ausgewählten Notariat ein, und auf der Grundlage der gemachten Angaben wird der Entwurf der Gründungsurkunde für eine SL erstellt.

Sollten weitere Informationen fehlen, wird sich das Notariat mit Ihnen in Verbindung setzen (über den NKP selbst in den Rubriken "Meine Anfragen" und "Meine Nachrichten") oder gegebenenfalls per Telefon oder E-Mail.

Sobald der Entwurf der Urkunde fertiggestellt ist, können Sie ihn auf Wunsch durchsehen, um zu prüfen, ob alles korrekt ist, und bei Bedarf können Sie, wie oben erwähnt, eine Videokonferenz mit dem Notar abhalten, um eventuelle Zweifel zu klären.

Wenn der Entwurf vollständig und korrekt ist und alle Zweifel ausgeräumt wurden, wird in Absprache mit dem Notariat ein Datum und eine Uhrzeit für die Videounterzeichnung, d.h. die Online-Unterzeichnung Ihrer Gründungsurkunde, festgelegt.

An diesem Tag müssen Sie auf das PNC zugreifen und sich in eine vom Notariat programmierte Videokonferenz einklinken, um erstens die vollständige Version Ihrer Urkunde mit dem Notar zu lesen und zweitens diese mit Ihrem qualifizierten digitalen Zertifikat zu unterzeichnen, wodurch diese öffentliche Urkunde ordnungsgemäß gewährt und autorisiert wird, nachdem der betreffende Notar sie ebenfalls digital unterzeichnet hat.

Nachdem alle zusätzlichen Formalitäten delegiert wurden, kümmert sich der gewählte Notar um die verbleibenden Aufgaben (z. B. die Einholung des endgültigen NIF, die Begleichung der anfallenden Steuern sowie die Eintragung des neuen Unternehmens in das Handelsregister).

Nach Abschluss des Verfahrens erhalten Sie vom Notar eine beglaubigte Kopie der Gründungsurkunde Ihrer neuen SL in der von Ihnen gewählten Form (sie kann nun "wie gewohnt" in Papierform oder auch in elektronischer Form ausgestellt werden).


Was sind die Vorteile der Online-Gründung meiner SL über das Notarielle Bürgerportal?

Wie wir soeben gesehen haben, ist die Möglichkeit, eine SL zu 100 % online zu gründen, eine sehr nützliche Alternative für Geschäftsleute oder Unternehmer, da jede Person von zu Hause aus mit ihrem Computer nach einem einfachen Verfahren ihr neues Unternehmen gründen kann, etwas, das sehr leicht zu machen ist:

  • Das ist praktisch und zeitsparend, denn so können Sie sich als Jungunternehmer den wichtigsten Aufgaben Ihres neuen Unternehmens widmen (wie der Perfektionierung Ihres Produkts, der Gewinnung neuer Kunden, der Entwicklung von Marketingstrategien usw.).
  • Denn Sie können Ihr neues Unternehmen einfach, schnell und unkompliziert bei einem Notar Ihrer Wahl beurkunden. Wenn sich beispielsweise der Notar Ihres Vertrauens in Barcelona befindet, Sie aber Unternehmer in Madrid sind, können Sie die Unterschrift online bei diesem Notar in Barcelona leisten, ohne dass Sie eine Reise antreten müssen (mit den damit verbundenen Zeit- und Kosteneinsparungen).
  • Denn dank dieses Kanals können Sie bei Bedarf eine Videokonsultation mit dem Notar Ihres Vertrauens durchführen, um alle Zweifel und Bedenken, die Sie in dieser Hinsicht haben, zu klären, so dass Sie Ihr neues unternehmerisches Abenteuer mit viel mehr nützlichen Informationen beginnen können.
  • Denn dank dieses Verfahrens können Sie den Entwurf Ihrer Gründungsurkunde einer SL zu Hause erhalten, so dass Sie ihn in Ruhe und ohne Eile eingehend prüfen können, wie, wann und mit wem Sie wollen.

Kurz gesagt, wie wir sehen können, wird dieses Online-Verfahren Ihnen viel Zeit ersparen und Ihnen viel mehr Erleichterungen und Komfort bieten, da Sie dank dieses Verfahrens in der Lage sein werden, eine SL zu 100 % online zu erstellen, ohne Zeit und Geld für unproduktive Reisen verschwenden zu müssen, was Ihnen erlauben wird, viel effizienter und profitabler zu sein.


Ich habe rechtliche Fragen zur Gründung einer neuen Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Wo finde ich relevante Informationen, die mir bei der Lösung dieser Fragen helfen?

Wenn Sie Zweifel an der Gründung Ihres neuen Unternehmens haben, können Sie sich natürlich auch an Ihren Notar wenden, HIER finden Sie den entsprechenden Abschnitt unserer Website, in dem Sie viele interessante Informationen über die Gründung einer Gesellschaft, die Anforderungen, die zu berücksichtigenden Aspekte usw. finden können, die für Sie zweifellos sehr nützlich sein werden, um alles, was Sie bei der Gründung einer neuen Gesellschaft wissen müssen, eingehend zu erfahren.


Kann ich die Eintragung meiner SL online per Video unterzeichnen?

Wie wir bereits in den vorangegangenen Abschnitten erläutert haben, ist die Gründung einer SL mit Geldeinlagen ab dem 9. November 2023 in vollem Umfang möglich. Sie können also bereits jetzt von zu Hause aus, ohne zu reisen, eine SL vor einem Notar gründen, und zwar zu 100 % online, dank eines ausgeklügelten und sicheren Video-Unterschriftsverfahrens.


Wenn ich am Ende Probleme habe, kann ich dann die Gründung meiner SL persönlich unterschreiben?

Das ist natürlich überhaupt kein Problem. Wenn Sie Ihren Antrag bereits gestellt haben, das Formular mit all Ihren Angaben abgeschickt haben und schließlich aus irgendeinem Grund (z. B. ein technisches Problem mit Ihrem Computer, Ihrem digitalen Zertifikat usw.) Ihre Gründungsurkunde nicht per Video unterzeichnen können und Sie sie auf "traditionelle" Weise, d. h. persönlich im Notariat bei Ihrem Notar des Vertrauens, unterzeichnen möchten, ist das überhaupt kein Problem. 

Sie müssen nur Ihren Notar informieren, ein Datum und eine Uhrzeit finden, die Ihnen beiden passen, und die "traditionelle" persönliche Unterzeichnung Ihrer Gründungsurkunde einer SL formalisieren.


Wenn ich meine SL erstellt habe, kann ich dann in Zukunft weitere Videosignaturen für mein Unternehmen erstellen?

Meiner Meinung nach ist das Interessanteste an dieser Online-Gründung Ihrer SL, dass Sie, sobald Sie sich mit dem Verfahren vertraut gemacht haben, in Zukunft viele der rechtlichen und unternehmerischen Formalitäten Ihres Unternehmens auch zu 100 % online erledigen können.

Denn das Gesetz 11/2023 erlaubt ab dem 9. November 2023 die Videounterzeichnung vieler alltäglicher Aktivitäten eines Unternehmens, wie z.B.:

  • Kommerzielle Politik.
  • Ernennungen.
  • Handelsvollmachten aller Art, die im Handelsrecht vorgesehen sind.
  • die Vornahme sonstiger gesellschaftsrechtlicher Handlungen (sofern die Einlagen der Gesellschafter auf das Gesellschaftskapital in bar erfolgen), wie z. B. die Verlegung des Sitzes, die Änderung des Firmennamens, eine Kapitalerhöhung usw.
  • Vollmachten (die wir im Falle eines Rechtsstreits benötigen, wenn wir einen Anwalt und einen Notar beauftragen müssen).
  • Vollmachten zum Handeln vor öffentlichen Verwaltungen.
  • Sondervollmachten für bestimmte Handlungen. 
  • Der Widerruf von Vollmachten.
  • Zahlungsbriefe und Löschung von Sicherheiten (z. B. Löschung einer Hypothek).
  • Das Protokoll der Hauptversammlung und das Referenzprotokoll im engeren Sinne (oder der Manifestationen).

Kurz gesagt, wie wir sehen können, ist das Wichtigste, dass, wenn Sie sich daran gewöhnen, 100% online mit Ihrem vertrauenswürdigen Notar in Verbindung zu treten, sobald Ihr Unternehmen gegründet ist, die meisten Gesellschaftsakte und rechtlichen Verfahren Ihres Unternehmens zu 100% online mit Ihrem Notar durchgeführt werden können, was Ihnen eine große Flexibilität bei den Verfahren gibt und Ihnen Zeit und Geld bei der Durchführung all dieser rechtlichen Verfahren Ihres neuen Unternehmens spart.


Wie kann ich mich nach der Erstellung meiner SL als deren Verwalter im Notarportal für Bürger eintragen?

Wenn Sie als Verwalter nach der Gründung der Gesellschaft die Formalitäten im Namen der Gesellschaft im Notariellen Bürgerportal erledigen müssen, müssen Sie die folgenden Schritte durchführen:

  • Zunächst einmal muss sich natürlich die natürliche Person, die das Unternehmen vertritt (z. B. der alleinige Geschäftsführer oder der Bevollmächtigte), als natürliche Person bei der NKS registrieren lassen, wie wir in unserem Blog erläutert haben(HIER können Sie den entsprechenden Artikel lesen). 
  • Im nächsten Schritt müssen Sie Ihren persönlichen Benutzer (der bereits registriert ist) mit dem der Gesellschaft oder des Unternehmens verknüpfen. Diese Verknüpfung muss persönlich bei einem Notar erfolgen, zusammen mit allen offiziellen Dokumenten der juristischen Person (Gründungsurkunde, Ernennung der Geschäftsführer usw.), um Ihre Vertretung und Ihre Befugnisse, im Namen der juristischen Person zu handeln, zu validieren, indem Ihr Ausweis mit der NIF der Firma oder juristischen Person verknüpft wird. Dieses Verfahren erfordert eine doppelte Akkreditierung und sollte nur durchgeführt werden, wenn es mehr Rechtssicherheit bietet.
  • Sobald diese Verbindung im Notariat hergestellt wurde, muss der Vertreter des Unternehmens beim Zugang zum Notarportal die Adresse des Unternehmens angeben, eine alternative Mobiltelefonnummer und E-Mail-Adresse bestätigen oder dieselbe E-Mail-Adresse verwenden, die er als Privatperson benutzt.

Damit der Vertreter der SL im Namen seines Unternehmens über das Notarportal Videounterschriften leisten kann, muss er ein digitales Vertretungszertifikat erhalten, d.h. ein digitales Zertifikat des Unternehmens selbst. Nach Erhalt dieser Bescheinigung muss diese im Notarportal validiert werden.


Kann ich die Gründung meiner SL per Video unterschreiben, ohne das Formular über das Notarielle Bürgerportal zu senden?

Damit gibt es natürlich kein Problem

Wenn Sie sich über den Ablauf und die gesammelten Informationen im Klaren sind und mit der Funktionsweise der Videounterschrift im Notariellen Bürgerportal vertraut sind, können Sie Ihr Notariat auf beliebigem Wege (z.B. per E-Mail) kontaktieren, ihm alle Unterlagen und Informationen zur Vorbereitung des Urkundenentwurfs übermitteln, so dass das Notariat, sobald alles fertig ist, einfach einen Termin für die Videounterschrift erstellt, an den Sie sich anschließen müssen, um die Gründungsurkunde der neuen SL zu unterzeichnen, ohne Zeit mit dem Ausfüllen aller Felder des von der NKS bereitgestellten Formulars zu verlieren.


Wie lange wird es dauern, bis mein neues Unternehmen im Handelsregister eingetragen ist?

Um die Verfahren für die Unternehmer zu erleichtern, wurden in den neuen Rechtsvorschriften standardisierte Mustersatzungen und standardisierte Gesellschaftsverträge vorgesehen, die das Verfahren erheblich beschleunigen, da das Gesetz in diesem Fall vorsieht, dass die neue Gesellschaft innerhalb von sechs Arbeitsstunden ab dem Tag nach der Eintragung der Anmeldung in das Handelsregister eingetragen wird.

Inallen anderen Fällen erfolgen die Prüfung und die Eintragung innerhalb von höchstens fünf Arbeitstagen ab dem Tag, der auf den Tag der Eintragung bzw. auf den Tag der Rückgabe des zurückgezogenen Dokumentsfolgt.


Gibt es Ausnahmen, in denen der Notar die physische Anwesenheit der Partner bei der Gründung der neuen SL verlangen kann?

In der Tat sehen die neuen Verordnungen trotz allem, was wir über die Möglichkeit, eine SL zu 100 % online zu gründen, gesagt haben, als Schutz auch bestimmte Ausnahmen vor, so dass der Notar, wenn er es beispielsweise zur Vermeidung von Identitätsfälschungen oder zur Überprüfung der Geschäftsfähigkeit der Gründer für angebracht hält, nur einmal das physische Erscheinen des Interessenten verlangen kann, um diese Zweifel auszuräumen und so die Rechtmäßigkeit und Rechtssicherheit des Vorgangs zu gewährleisten.


Wie kann ich meine Zweifel bezüglich des Verfahrens der Videounterzeichnung einer SL ausräumen?

Natürlich steht Ihnen das Team des Notars Jesús Benavides zur Verfügung, wenn Sie irgendwelche Fragen zu diesem Verfahren haben. Sie können uns über unsere Website kontaktieren (HIER) kontaktieren, und unsere Fachleute werden Ihnen gerne bei dem gesamten Prozess behilflich sein, wenn Sie tatsächlich die Möglichkeit und die Absicht haben, Ihre neue SL in unserem Notariat zu gründen.