Schritt 1

Was ist eine Leistungssubstitution?

Dies ist die notarielle Urkunde, mit der ein Bevollmächtigter, dem eine bestimmte Person eine Vollmacht erteilt hat, diese Vollmacht auf einen Dritten überträgt, so dass der ursprüngliche Bevollmächtigte keine Befugnisse mehr hat und diese auf eine dritte Person, den so genannten Stellvertreter, übertragen werden, so dass dieser Stellvertreter von diesem Zeitpunkt an die Befugnisse der ursprünglichen Vollmacht im Namen und für Rechnung der Person, die sie erteilt hat, ausüben kann.

Schritt 3

Was kostet es, eine Vollmacht vor einem Notar zu ersetzen?

Dies ist eine rein informative und unverbindliche Schätzung. Er wird auf der Grundlage von zwei Kriterien berechnet: 1) unserer Kenntnis des Notartarifs (Königlicher Erlass 1426/1989 vom 17. November 1989). (Königlicher Erlass 1426/1989, vom 17. November) und 2) unsere tägliche Erfahrung bei der Erstellung dieser Art von notarieller Urkunde. Jede Abweichung (nach oben oder unten) wird jedoch zum Zeitpunkt der Ausstellung der Schlussrechnung für die erbrachte notarielle Dienstleistung ordnungsgemäß begründet.

Schritt 4

Weitere häufig gestellte Fragen

Was ist eine Leistungssubstitution?

Wie in der Definition dieses Gesetzes angegeben, ist die Urkunde über die Ersetzung der Vollmacht das Instrument, mit dem der Bevollmächtigte seine Befugnisse auf einen Dritten überträgt, wenn zuvor eine (allgemeine oder besondere) Vollmacht bestand, die von einem bestimmten Vollmachtgeber zugunsten eines bestimmten Bevollmächtigten erteilt wurde, Dieser, der als Stellvertreter bezeichnet wird, übernimmt von diesem Moment an die ursprünglich vom Vollmachtgeber übertragenen Befugnisse und kann daher im Namen und im Auftrag des ursprünglichen Vollmachtgebers im Rahmen der in der betreffenden Vollmacht genannten Befugnisse handeln.

Durch den Substitutionsakt verliert der ursprüngliche Bevollmächtigte, der rechtlich als Substitut bezeichnet wird, seine Befugnisse (d. h. er hört auf, ein Bevollmächtigter zu sein), da die vom Vollmachtgeber übertragenen Befugnisse vom "neuen Bevollmächtigten", der rechtlich als Substitut bezeichnet wird, übernommen werden.

<ejemplo>“Para una mayor comprensión del acto, se trataría de un supuesto de sustitución el caso en el que, por ejemplo, la Sra. María confiere un poder especial a favor de la Sra. Juana (para que ésta, en su nombre y representación, pueda vender una vivienda propiedad de la Sra. María), pero por la razón que sea, la Sra. Juana no puede o no quiere ejercer dichas funciones, de tal suerte que dicha la Sra. Juana transfiere estas facultades a una tercera persona, en este caso la Sra. Antonia, para que sea ésta la que finalmente realice la venta de la vivienda en nombre y representación de la poderdante original, es decir, de la Sra. María”.<ejemplo>

Wozu dient eine Leistungssubstitution?

Bekanntlich ist eine Vollmacht ein Instrument, auf das jede Person zurückgreifen kann, wenn sie aus irgendeinem Grund nicht in der Lage oder nicht willens ist, eine Handlung selbst vorzunehmen, und die Ausführung in ihrem Namen und für ihre Rechnung einem Dritten, dem sogenannten Bevollmächtigten, anvertrauen will oder muss. Wenn also alles glatt läuft, wird dieser Bevollmächtigte die Handlung oder das Geschäft ausführen, für das er bevollmächtigt wurde, und die Vollmacht wird ihren Zweck erfüllt haben.

Es kann jedoch vorkommen, dass der bestellte Bevollmächtigte, aus welchen Gründen auch immer, nicht in der Lage oder nicht willens ist, die ihm übertragenen Befugnisse auszuüben.

<ejemplo>“Ello se puede dar en múltiples ocasiones, como por ejemplo si se ha roto la relación de confianza entre poderdante o apoderado, si el apoderado ha sufrido cualquier percance o imprevisto que le impide ejercer sus funciones de forma adecuada, o si se ha producido cualquier circunstancia que determina la posibilidad de que otra persona ejerza las funciones conferidas en el poder de un modo más adecuado”.<ejemplo>

Um zu vermeiden, dass der Vollmachtgeber diese Vollmacht widerrufen und eine neue Vollmacht zugunsten eines Dritten erteilen muss, besteht die Möglichkeit der Substitution, bei der, wie oben erwähnt, der Bevollmächtigte seine Vertretung beendet und seine Befugnisse auf einen "neuen Bevollmächtigten", den so genannten Substitut, überträgt, der von diesem Zeitpunkt an die Vollmacht im Namen und für Rechnung des Vollmachtgebers ausübt.

Wie bereits angedeutet, handelt es sich bei der Substitutionsfigur also um ein Instrument, das es ermöglicht, die Gültigkeit einer Vollmacht aufrechtzuerhalten, wenn der Bevollmächtigte - aus welchen Gründen auch immer - nicht willens oder nicht in der Lage ist, die ihm übertragenen Befugnisse auszuüben, und zwar in der Weise, dass die Befugnisse auf einen anderen Bevollmächtigten übertragen werden, so dass der Vollmachtgeber die beabsichtigte Vertretung ebenfalls erhalten kann, in diesem Fall jedoch durch eine andere Person als die ursprünglich ernannte.

Wann ist eine Stromersetzung möglich?

Es ist logisch, dass die Erteilung einer Vollmacht auf dem strikten und festen Vertrauen des Vollmachtgebers in den Bevollmächtigten beruhen muss, wie bereits bei der Entwicklung der (allgemeinen oder besonderen) Vollmacht in den entsprechenden Abschnitten dieser Website erwähnt wurde, da ein unsachgemäßer, böswilliger oder fahrlässiger Gebrauch der Vollmacht schwerwiegende wirtschaftliche und vermögensrechtliche Folgen für den Vollmachtgeber haben kann.

In Anbetracht dieses strengen Vertrauensverhältnisses zwischen dem Auftraggeber und dem Bevollmächtigten ist es logisch, dass der Bevollmächtigte die ihm erteilten Vollmachten in der Regel nicht auf irgendeine Person, zu irgendeinem Zeitpunkt oder in irgendeiner Weise übertragen kann, sondern nur in bestimmten Fällen und bei Vorliegen bestimmter Umstände.

Das Gesetz lässt diese Möglichkeit der Stellvertretung also nur zu, wenn der Vollmachtgeber sie nicht ausdrücklich in der Vollmacht untersagt hat.

Unter der Annahme, dass der Auftraggeber die Möglichkeit der Substitution nicht untersagt hat, kann die Substitution also in den folgenden Fällen problemlos durchgeführt werden:

  • Wenn der Vollmachtgeber dies in der Vollmacht ausdrücklich erlaubt hat (in diesem Fall ist zu prüfen, ob in der Vollmacht festgelegt ist, welche Personen die Rolle des Vertreters übernehmen können).
  • Wenn der Vollmachtgeber dies nicht ausdrücklich in der Vollmacht vorgesehen hat. In diesem Fall muss der Vollmachtgeber die Substitution ausdrücklich genehmigen, entweder in der Vollmacht selbst oder in einer späteren Handlung, z. B. der Ratifizierung oder Validierung einer Handlung des Stellvertreters. In diesem Zusammenhang ist zu bedenken, dass der ursprüngliche Bevollmächtigte (oder der Ersatzbevollmächtigte) in diesem Fall erst dann von seinen Befugnissen entbunden wird, wenn der Auftraggeber die Ersetzung ausdrücklich oder stillschweigend genehmigt.

Muss der ursprüngliche Bevollmächtigte den Vollmachtgeber von der Ersetzung in Kenntnis setzen?

In Übereinstimmung mit der Regelung des Mandatsvertrags, die im Bereich der Vollmachten ergänzend gilt, ist darauf hinzuweisen, dass der Bevollmächtigte verpflichtet ist, dem Vollmachtgeber Rechenschaft über seine Handlungen abzulegen, so dass unter Rückgriff auf eine weite teleologische Auslegung behauptet werden kann, dass der Bevollmächtigte, der die Vollmacht ersetzt, auch dann, wenn er vom Vollmachtgeber ausdrücklich dazu ermächtigt wurde, verpflichtet ist, den Vollmachtgeber zuverlässig zu benachrichtigen, da er letztlich derjenige ist, der ein Interesse daran hat, zu erfahren, an wen die von ihm übertragenen Vollmachten ausgeübt werden sollen.

Aus logischer und umsichtiger Sicht ist es auch notwendig, dass dies mitgeteilt wird, denn wenn der Vollmachtgeber die Vollmacht widerrufen möchte, muss er wissen, welche Ersetzungen gegebenenfalls vorgenommen wurden.

Wenn die Ersetzung bei einem anderen Notariat erfolgt als die ursprüngliche Vollmacht, ist dann eine Mitteilung zwischen den beiden erforderlich?

Das Notariatsrecht bestimmt nämlich, dass die Ersetzung, die eine Änderung der ursprünglichen Vollmacht darstellt, wenn sie von einem anderen Notar als demjenigen, der die ursprüngliche Vollmacht erteilt hat, genehmigt wird, von diesem zweiten Notar dem Notar, der Inhaber des Vollmachtsprotokolls ist, mitgeteilt werden muss, damit er sie in das Notariatsregister eintragen kann. In jedem Fall handelt es sich um ein Verfahren, das vom Notariat von Amts wegen durchgeführt wird, ohne dass ein zusätzliches Verfahren von den Beteiligten durchgeführt werden muss.

Siehe weitere häufig gestellte Fragen

Wenn ich die Vollmacht ganz oder teilweise zugunsten einer anderen Person ersetze, behalte ich dann die mir erteilten Befugnisse?

Diese Frage muss verneint werden, da dies der grundlegende Unterschied zwischen den Figuren der Substitutionsvollmacht und der Untervollmachten ist. Wenn die Vollmacht ersetzt wird, verliert der Stellvertreter die auf ihn übertragenen Befugnisse, während der ursprüngliche Bevollmächtigte seine Befugnisse beibehält, wenn die Figur der Untervollmacht verwendet wird (die in einem anderen Abschnitt dieser Website beschrieben wird).

Welche Sicherheitsvorkehrungen sollten bei der Erteilung der Vertretungsbefugnis beachtet werden?

Wie bereits mehrfach betont wurde, muss die Erteilung jeder Art von Vollmacht auf einem Vertrauensverhältnis zwischen dem Vollmachtgeber und dem Bevollmächtigten beruhen, da der Vollmachtgeber mit der Erteilung der Vollmacht dem Bevollmächtigten die Möglichkeit einräumt, in seinem Namen und zu seinen Gunsten Handlungen oder Geschäfte vorzunehmen, die, wenn sie gutgläubig und sorgfältig ausgeführt werden, seiner Person und seinem Vermögen zugute kommen können, ihm aber im Gegenteil, wenn sie bösgläubig oder fahrlässig ausgeführt werden, großen Schaden zufügen können.

Aus diesem Grund und auf dieser Grundlage muss die Erteilung der Vertretungsvollmacht vom Vollmachtgeber sehr gut durchdacht sein, denn mit ihrer Anerkennung räumt er die Möglichkeit ein, dass letztlich eine dritte Person in seinem Namen und zu seiner Vertretung handelt und nicht der ursprünglich von ihm bestellte Bevollmächtigte, was einen Vertrauensbruch bedeuten kann, wenn diese dritte Ersatzperson nicht über die erforderlichen Qualitäten verfügt, um dies zu tun. 

Es empfiehlt sich daher, die Gewährung dieser Möglichkeit gründlich zu überdenken und gegebenenfalls den Kreis der Personen, die die Rolle des Stellvertreters übernehmen können, einzuschränken, um unangenehme Überraschungen zu vermeiden, die dem Vermögen des Auftraggebers schweren finanziellen Schaden zufügen könnten.

Welche Art von Rechtshandlungen oder -geschäften können mit einer Vollmacht vorgenommen werden?

Wie bereits erwähnt, führt die Ersetzung der Vollmacht lediglich zu einem Wechsel in der Person des Bevollmächtigten, da die ursprünglich ernannte Person durch den Ersatzbevollmächtigten ersetzt wird, der von diesem Zeitpunkt an die Befugnisse der Vollmacht im Namen und für Rechnung des Vollmachtgebers ausüben kann.

Folglich kann der Bevollmächtigte durch die Ersetzung der Vollmacht dieselben Handlungen oder Rechtsgeschäfte vornehmen, die in der ursprünglichen Vollmacht vorgesehen sind (unabhängig davon, ob es sich um eine allgemeine oder besondere Vollmacht handelt), mit dem einzigen Unterschied, dass die Vollmacht nun von einer anderen Person ausgeübt wird.

Wie sieht es mit den Handlungen aus, die der Stellvertreter vorzunehmen hat?

Wenn der Auftraggeber die Möglichkeit der Substitution ausdrücklich untersagt hat und die Substitution dennoch stattfindet, bestimmt das Gesetz, dass solche Handlungen nichtig sind und dem Auftraggeber keinen Schaden zufügen, d.h. sie haben keinerlei Gültigkeit oder Wirksamkeit.

Ist dagegen die Möglichkeit einer Vertretung vorgesehen und hat der Auftraggeber die Personen angegeben, die die Rolle des Vertreters übernehmen können, so sind die von dem Vertreter vorgenommenen Handlungen im Falle einer solchen Vertretung vollkommen gültig und rechtmäßig, ohne dass es diesbezüglich Probleme gibt.

Hat der Geschäftsherr die Möglichkeit der Substitution nicht ausdrücklich untersagt, aber auch nicht ausdrücklich vorgesehen, so können, wenn die Substitution vorgenommen wird und der Geschäftsherr sie nicht ausdrücklich akzeptiert, zwei Dinge mit den vom Substitut vorgenommenen Handlungen geschehen:

  • Wenn der Geschäftsherr die Handlung oder das Rechtsgeschäft nicht nachträglich ratifiziert, ist sie nichtig.
  • Wenn der Vollmachtgeber hingegen die Handlung nachträglich ratifiziert, wird davon ausgegangen, dass er die Ersetzung stillschweigend akzeptiert hat, und die vom Vertreter vorgenommene Handlung ist somit gültig und wirksam.

Wie hoch ist die Haftung des Bevollmächtigten für die Handlungen des Stellvertreters?

Wurde der Austausch ordnungsgemäß durchgeführt, so haftet er nach dem Gesetz nicht.

Wurde die Substitution jedoch trotz des Verbots des Vollmachtgebers vorgenommen oder ist die substituierende Person notorisch unfähig oder zahlungsunfähig, so bestimmt das Zivilgesetzbuch, dass der substituierende Bevollmächtigte für die Geschäftsführung des Substituten haftet.

Muss die Vollmacht die Form einer öffentlichen Urkunde haben?

Wenn nämlich die ursprüngliche Vollmacht durch eine notarielle Urkunde erteilt wurde, muss eine Ersetzung, die letztlich eine Änderung der Vollmacht bedeutet, durch eine notarielle Urkunde erfolgen.

Wer kann eine Vollmacht erteilen?

Die Substitution einer Vollmacht kann vom Bevollmächtigten einer Vollmacht erteilt werden, es sei denn, der Vollmachtgeber hat dies ausdrücklich untersagt, und logischerweise unter der Voraussetzung, dass er in vollem Umfang geistig und willensmäßig in der Lage ist, sich selbst zu beherrschen, sich auf die Realität zu beziehen und die rechtliche Bedeutung seiner Handlungen zu verstehen.

Wer kann zum Stellvertreter ernannt werden?

Hinsichtlich der persönlichen Eigenschaften der Person, die zum Stellvertreter ernannt werden soll, ist zu berücksichtigen, dass diese Person in der Lage sein muss, die Handlung oder das Geschäft auszuführen, auf das sich die Vollmacht bezieht, und im Allgemeinen voll geschäftsfähig sein muss, d. h. sie muss volljährig sein (18 Jahre) und über die volle geistige und willensmäßige Fähigkeit verfügen, sich selbst zu beherrschen, einen Bezug zur Realität herzustellen und die rechtliche Bedeutung ihrer Handlungen zu verstehen.

Kann mehr als ein Stellvertreter ernannt werden?

Wenn nämlich in der ursprünglichen Vollmacht mehr als ein Bevollmächtigter benannt wurde und eine Vertretung möglich ist, können diese Bevollmächtigten mehrere Stellvertreter benennen, die ihren jeweiligen Platz in der Vollmacht einnehmen.

Wie lange dauert die Substitution von Strom?

Die Ersetzung einer Vollmacht erfolgt für die Dauer der betreffenden Vollmacht, so dass die zeitliche Begrenzung der Vollmacht des Stellvertreters berücksichtigt werden muss, um gegebenenfalls die zeitliche Begrenzung der Vollmacht zu bestimmen.

Kann eine Vollmacht widerrufen werden?

Natürlich kann der Vollmachtgeber die ursprüngliche Vollmacht jederzeit widerrufen, so dass, wenn die Substitution stattfindet und der Vollmachtgeber beschließt, dass er nicht mehr von der dritten Person vertreten werden will, indem er die ursprüngliche Vollmacht widerruft, die Substitution, die eine Änderung der ursprünglichen Vollmacht darstellt, ebenfalls unwirksam wird.

Zu diesem Zweck ist es in jedem Fall sinnvoll, den Widerruf der Vollmacht dem Stellvertreter mitzuteilen, damit dieser davon Kenntnis erlangt und von der Vollmacht keinen Gebrauch mehr macht.

Kann der Nachfolger auf die Macht verzichten?

Selbstverständlich kann der Stellvertreter auch jederzeit von seinem Amt zurücktreten, sobald er dies wünscht, so dass er, wenn er es für angebracht hält, beschließen kann, von der Vollmacht keinen Gebrauch mehr zu machen, das Original der Vollmacht zu vernichten oder, falls erforderlich, seinen Rücktritt durch eine öffentliche Urkunde zu formalisieren.

Weitere Informationen finden Sie auf dieser Website im Abschnitt über den Verzicht auf Vollmachten.

Wer muss die Vollmachtsersatzurkunde unterschreiben?

Die Substitutionsurkunde muss nur vom Bevollmächtigten, d. h. von der Person, zu deren Gunsten die ursprüngliche Vollmacht erteilt wurde, unterzeichnet werden, so dass es nicht erforderlich ist, dass der neue Bevollmächtigte oder die neuen Bevollmächtigten (die als Substitute bezeichnet werden) bei der Unterzeichnung der Urkunde anwesend sind oder ihre Benennung als solche akzeptieren, und natürlich auch nicht, dass der ursprüngliche Vollmachtgeber dies tut.

Muss der bisherige Bevollmächtigte die Vollmacht an den Stellvertreter übergeben?

Damit der Bevollmächtigte von der Vollmacht Gebrauch machen und alle Handlungen oder Rechtsgeschäfte vornehmen kann, auf die sie sich bezieht, muss er im Besitz einer beglaubigten Abschrift der Urkunde sein, so dass es vernünftig erscheint, dass der ausscheidende Bevollmächtigte ihm die Urkunde sowie die Ersetzungsurkunde aushändigt.

Wann erhalte ich die von mir unterzeichnete Ersetzungsurkunde?

Nach der Unterzeichnung der Ersetzungsurkunde händigt das Notariat dem Erteiler gleichzeitig eine beglaubigte Abschrift der Ersetzungsurkunde aus, damit er sie gegebenenfalls verwenden kann.

Wenn ich eine Behinderung oder ein körperliches Gebrechen habe, das meine Mobilität einschränkt, behindert oder verhindert, kann der Notar dann zu mir nach Hause kommen, um die Substitution zu unterschreiben?

Der Notar kann natürlich auch zu Ihnen nach Hause kommen, um die Ersatzvollmacht zu unterzeichnen, denn das Gesetz verpflichtet den Notar, allen behinderten, kranken oder in ihrer Mobilität eingeschränkten Personen, die nicht in der Lage sind, selbst zum Notariat zu kommen, den notariellen Dienst zu gewährleisten.

Es ist jedoch zu beachten, dass in einem solchen Fall der beantragte Notar aufgrund seiner örtlichen Zuständigkeit ein Notar in dem Ort sein muss, in dem sich der Wohnsitz der reiseunfähigen Person befindet.

Ist die Ersetzung der Vollmacht in irgendeinem Register eingetragen?

Leider sieht das geltende Recht derzeit keine Eintragung der von natürlichen Personen erteilten Vollmachten in ein öffentliches Register vor, was zweifellos positiv wäre, da es den Wirtschaftsbeteiligten eine größere Rechtssicherheit garantieren würde, da jeder Interessent, der mit dem Bevollmächtigten einen Vertrag abschließt, nachsehen könnte, ob die Vollmacht noch in Kraft ist oder im Gegenteil widerrufen wurde.

Dementsprechend werden Vollmachtsersetzungen nicht in ein öffentliches Register eingetragen.

In diesem Zusammenhang ist anzumerken, dass in der Vergangenheit versucht wurde, ein Vollmachtswiderrufsregister einzurichten, in dem alle Vollmachtswiderrufe erfasst werden sollten, um ihre Gültigkeit überprüfen zu können. Dieses in einer Rechtsvorschrift vorgesehene Register wurde jedoch vom Obersten Gerichtshof als rechtswidrig angesehen und für unwirksam erklärt, so dass es, wie bereits erwähnt, derzeit kein Register gibt, in dem die Erteilung oder der Widerruf von Vollmachten eingetragen wird.

Kann die Vollmacht an ein anderes Notariat geschickt werden, damit sie sofort wirksam wird?

Natürlich, wenn der Grund für die Erteilung der Vertretungsvollmacht darin besteht, dass der Vertreter in ein Geschäft eingreifen kann, das in einem Notariat unterzeichnet wird, das weit vom Wohnsitz des ursprünglichen Bevollmächtigten entfernt ist (stellen wir uns einen Fall vor, in dem der ursprüngliche Bevollmächtigte in Barcelona wohnt und das Geschäft in einem Notariat in Sevilla abgewickelt werden soll), Auf Wunsch des Antragstellers kann eine elektronische Kopie der Vollmachtsersatzurkunde an das Notariat geschickt werden, in dem das Geschäft unterzeichnet wird, so dass der Bevollmächtigte intervenieren kann, ohne dass er die authentische Kopie der Vollmachtsersatzurkunde per Post, Kurier oder auf anderem Wege versenden muss.

Schritt 5

Wo finde ich die entsprechenden Vorschriften?

STAATLICHE REGULIERUNG:


REGIONALE VERORDNUNGEN:

Schritt 6

Vereinbaren Sie einen Termin