Ein praktischer Leitfaden für den Kauf eines Hauses und die Aufnahme einer Hypothek
30/1/2025
Lesezeit:
Teilen:
Immobilien und Hypotheken

Ein praktischer Leitfaden für den Kauf eines Hauses und die Aufnahme einer Hypothek

Kapitel 1: "Die Beurteilung vorwegnehmen".
In diesem Artikel finden Sie

Letztes Jahr habe ich zum ersten Mal die Erfahrung gemacht, ein Haus zu kaufen und bei der Bank einen Hypothekarkredit dafür zu beantragen. Obwohl ich als Notar schon seit vielen Jahren täglich mit diesem Prozess zu tun habe, hatte ich ihn noch nie als Kunde (in diesem Fall als Käufer) durchgeführt. 

Ich konnte feststellen, dass es sich trotz des gleichen Themas ("Kauf eines Hauses mit Hypothek") um zwei sehr unterschiedliche Visionen handelt. Von Anfang an wurde mir bewusst, dass wir Notare wirklich am Ende eines langen und schwierigen Hindernislaufs stehen, wie es der Prozess des Hauskaufs heute ist. 

Wenn man die Erfahrung als Nutzer (d.h. als Käufer und Antragsteller für eine Hypothek) nicht selbst gemacht hat, kann man als Notar kaum ermessen, wie unsicher man sich fühlen kann, wenn man sich auf einen solchen Prozess einlässt und schließlich im Notariat zur Unterschrift ankommt. 

Trotz des glücklichen Endes (weil ich es geschafft habe, das Haus zu kaufen, das ich wollte), muss ich sagen, dass meine persönliche Erfahrung während des gesamten Prozesses des Kaufs und der Beantragung der Finanzierung eine Katastrophe war. Obwohl ich über das Wissen, die Kontakte und die ausreichenden Mittel verfüge, und zwar aus dem einfachen Grund, dass dies mein täglicher Beruf ist, möchte ich mir nicht vorstellen, diesen Prozess als normaler Bürger zu durchleben, der mit dieser Materie nicht vertraut ist!

Meiner Meinung nach habe ich eine Reihe von Umständen oder Aspekten entdeckt, die verbessert werden könnten, um den Prozess des Hauskaufs und der Aufnahme einer Hypothek für jeden (mit oder ohne Fachkenntnisse) unendlich viel erträglicher zu machen.

Aus diesem Grund beabsichtige ich, in diesem Jahr jeden Monat einen Artikel zu veröffentlichen, der sich in geordneter Weise mit diesem Thema befasst. Mit dem einzigen Ziel, all jenen zu helfen, die mich lesen und sich früher oder später in einer so wichtigen Situation befinden wie dem Kauf eines Hauses in Spanien mit Hilfe der Bank und der Finanzierung des Kaufs mit einer Hypothek.

Lassen Sie uns zur Sache kommen...


Die Reihenfolge des Prozesses ist nicht gleichgültig

Wenn Sie beabsichtigen, ein Haus zu kaufen, ist es wichtig, in welcher Reihenfolge Sie als potenzieller Käufer und Hypothekennehmer vorgehen. Das heißt, es ist sehr wichtig zu wissen, wo Sie anfangen müssen, und eine logische Reihenfolge bei Ihren Aktionen einzuhalten. Das kann Ihnen eine Menge Ärger, Energie, Zeit und Geld ersparen - so wie Sie es lesen!

Nur weil alle es auf die gleiche Weise tun, heißt das nicht, dass es die einzige oder beste Methode ist. 

In 95 % der Fälle neigen wir alle dazu, dasselbe zu tun ("ich schließe mich selbst ein"), wenn uns ein Haus gefällt. Wir haben es eilig und sind paranoid, dass uns jemand zuvorkommt und uns unser "zukünftiges Zuhause" wegnimmt. Die API (der Immobilienvermittler) trägt natürlich auch zu diesem Gefühl bei. Das ist Teil ihrer Arbeit.

Dann kommt die erste juristische Figur ins Spiel: der Reservierungsvertrag. Mit anderen Worten, der erste Schritt, der zu tun ist: eine Reservierung vornehmen und diese mit dem Immobilienbüro unterzeichnen! Diese Reservierung ist mit einer ersten, kleinen Vorleistung verbunden. Sie dient im Wesentlichen dazu, das Immobilienbüro daran zu hindern, die Immobilie zu vermarkten, und zu verhindern, dass andere Personen uns zuvorkommen und den Verkauf und Kauf formalisieren.

So weit, so normal. Dies ist zweifellos der erste Schritt, den es zu tun gilt, und es gibt wenig, was ich noch beitragen kann. 

Wenn Sie einen Reservierungsvertrag unterschreiben, müssen Sie sich meiner Meinung nach über Folgendes im Klaren sein:

  • Wenn der von Ihnen gelieferte Betrag bereits Teil des Preises für den künftigen Verkauf ist?
  • Ob Sie den Betrag zurückerhalten können, wenn Sie zurücktreten, oder ob es sich um einen nicht rückzahlbaren Betrag handelt.
  • Und am wichtigsten ist die Zeit, die die Reservierung Sie vor späteren Angeboten schützt.

Hier kommt der erste große Fehler!

Sobald der Reservierungsvertrag unterzeichnet ist. Es ist üblich, dass der potenzielle Käufer darauf wartet, dass der Immobilienmakler ("API") ihm den Entwurf des Vertrages über die Anzahlung übermittelt. In dieser Zeit kann er die Immobilie noch mehrmals besichtigen, um etwaige Zweifel auszuräumen usw. 

Das ist Zeitverschwendung. Mein erster wichtiger Ratschlag ist, nach Unterzeichnung des Reservierungsvertrags die API (damit diese wiederum den Eigentümer informiert) über Ihre Absicht zu informieren, einen offiziellen ("zugelassenen") Sachverständigen zur Besichtigung der Immobilie mitzubringen, um das entsprechende Gutachten zu erstellen.

Wenn ich einen Gutachter aufsuche, geht es nicht nur darum, mir zu sagen, wie viel die Immobilie auf dem Markt wert ist, wie die meisten Leute vielleicht denken. Das Gutachten hat eine viel größere Wirkung, als Sie vielleicht denken. 

Der Gutachter sammelt alle notwendigen Informationen über die Immobilie, um sicherzustellen, dass sie keine Nachteile, Warnungen oder Bedingungen aufweist, die sich nachteilig auswirken könnten. Auf dieser Grundlage erstellt er einen detaillierten und aktualisierten Bericht über die Immobilie ("und weist ihr auch einen ungefähren wirtschaftlichen Wert zu").


Schuhmacher zu seinen Schuhen!

In der Regel sammelt der Immobilienmakler ("API") alle notwendigen und grundlegenden Informationen, um den privaten Ernsthaftigkeitsvertrag vorzubereiten. Der Vertrag über die Anzahlung ist im Grunde eine Reihe von Vereinbarungen, die sich auf Folgendes beziehen:

  • Die personenbezogenen Daten der Vertragsparteien;
  • Die allgemeinen Angaben zu der zu erwerbenden Immobilie;
  • Der Kaufpreis;
  • Die Höhe der Kaution;
  • Die maximale Zeitspanne, die beide Parteien einander geben, um den Kaufvertrag vor einem Notar zu unterzeichnen;
  • Und eine Vielzahl von Warnungen, etc.

Die berühmteste dieser Warnungen ist die wichtigste Konsequenz der Nichteinhaltung der Anzahlung:"Wenn der Käufer nach der Unterzeichnung der Anzahlung seine Meinung ändert, verliert er den gezahlten Betrag; wenn es der Verkäufer ist, der zurücktritt, muss er den als Anzahlung erhaltenen Betrag in doppelter Höhe zurückzahlen".

Beispiel: Sie kaufen ein Haus für 400.000 Euro. Das bedeutet, dass Sie eine Anzahlung von 40.000 Euro (d. h. 10 %) an den Verkäufer leisten müssen. Wenn Sie diesen Schritt tun, ist es nicht dumm, sich über alle rechtlichen Umstände der Immobilie im Klaren zu sein.

Das Maklerbüro sammelt und informiert die Parteien nur. Es untersucht und prüft nicht eingehend die möglichen Zustände, die die Immobilie aufweisen könnte, oder wie sie zu beheben sind. Ein Beispiel hierfür ist in der Regel eine andere typische Klausel im Vertrag, die wie folgt lautet:"Der Verkäufer verpflichtet sich, dem Käufer den Besitz und das Eigentum an der Immobilie am Tag der Unterzeichnung lastenfrei und in einwandfreiem Zustand zu übertragen und zu übergeben".

Diese Klausel im Vertrag ist nichts anderes als eine bloße Erklärung des Verkäufers, die zahlreiche Verpflichtungen enthält, die (gegebenenfalls) vor der Unterzeichnung des Kaufvertrags zu erfüllen sind.

Was geschieht aber, wenn, wie in der Praxis üblich, die Immobilie bereits verkauft ist?

  • dass der Verkäufer persönlichen oder familiären Zwängen unterliegt (z. B. einem Veräußerungsverbot usw.);
  • dass die Fläche (die Quadratmeter des Grundstücks) in der Realität nicht mit den Angaben im Grundbuch oder Kataster übereinstimmt;
  • dass die Immobilie ihren steuerlichen Verpflichtungen nicht nachgekommen ist (z. B. Zahlung der IBI);
  • dass die Immobilie mit offenen Lasten (Hypotheken, Pfandrechten usw.) belastet ist;
  • Die Immobilie verfügt nicht über alle für die Übergabe erforderlichen Verwaltungsunterlagen (Wohnberechtigungsschein, Energieausweis, technische Überprüfung usw.);
  • Eine lange Liste grundlegender Dinge (das ABC... wie soll ich sagen), die es zu beachten gilt.

Unser tägliches Brot!

Ich habe hier kurz und bündig einige alltägliche Umstände aus dem Alltag einer Immobilie aufgelistet. Meiner Meinung nach reicht es nicht aus, dass sie im Kaufvertrag erwähnt werden, sondern es ist wirklich wichtig zu wissen, wie man erkennt, welche davon einfach zu lösen sind und welche nicht so einfach.

Die überwiegende Mehrheit der Menschen unterschreibt den Vertrag über die Anzahlung:

  1. Indem Sie dem Verkäufer einen beträchtlichen Geldbetrag vorstrecken (die Anzahlung beträgt in der Regel 10 % des Gesamtkaufpreises).
  2. Festlegung einer maximalen Frist (normalerweise zwischen 3 und 6 Monaten) für den Gang zum Notar, um den Verkauf zu formalisieren.
  3. Aber nicht wirklich wissen: Einerseits die tatsächliche Zeit, die der Verkäufer braucht, um die Immobilie wirklich lastenfrei und in einwandfreiem rechtlichen Zustand für den Verkauf zu hinterlassen. Und andererseits die tatsächliche Zeit, die der Käufer benötigt, um von der Bank die endgültige Finanzierung zu erhalten, die den Kauf der Immobilie ermöglicht.

Je nach der guten Arbeit oder der Professionalität des API wird all dies im Vertrag über die Anzahlung mehr oder weniger genau beschrieben. Die Realität sieht jedoch so aus, dass Sie einen Vertrag unterzeichnen, in dem Sie 10 % des Preises im Voraus zahlen, ohne zu wissen, ob dieses ABC wirklich in Ordnung ist. Oder, was noch schlimmer ist, wenn diese bestimmte Immobilie andere, weniger häufige, aber relevante Umstände aufweist, die Ihre Kaufentscheidung aufgrund des Fehlens einer vollständigen Studie beeinflussen können.


Wie kann man eine solche Situation vermeiden oder ihr zuvorkommen?

Hier kommt der Gedanke ins Spiel, die Leistung des unabhängigen Gutachters vorwegzunehmen. 

Wenn Sie ein Haus kaufen wollen und eine Bank benötigen, um einen Teil des Kaufs mit einer Hypothek zu finanzieren, ist die Beauftragung und Bezahlung eines Gutachtens ein obligatorischer Schritt. 

Nicht, weil die Bank das will. Sondern weil das Gesetz vorschreibt, dass die Bank, um den Kauf einer Immobilie mit einer Hypothek finanzieren zu können, ein unabhängiges und zugelassenes Schätzungsunternehmen mit der Erstellung des entsprechenden offiziellen Berichts beauftragen muss. Der Zweck ist kein anderer, als zu prüfen, ob die zu kaufende und zu finanzierende Immobilie ausreichend wertvoll und in bestmöglichem Zustand ist, damit die Bank sie als Garantie für den Fall der Nichtrückzahlung des Kredits akzeptieren kann.

Kurz gesagt, die Bewertung ist eine umfassende und spezialisierte Untersuchung der Immobilie, um zu prüfen, ob alles in Ordnung ist oder nicht. Je nach Ergebnis wird dann ein Marktwert oder ein angemessener Wert für die Immobilie angegeben.

Ein echtes Beispiel für die Bedeutung der Bewertung in meinem speziellen Fall: 

Ich wollte ein Haus auf Formentera kaufen. Das Ergebnis dieser Bewertung war nicht nur der ungefähre Wert des Hauses, sondern auch eine Reihe von rechtlichen Aspekten, die ich beim Kauf berücksichtigen musste. Diese rechtlichen Aspekte waren sowohl für die endgültige wirtschaftliche Bewertung des Hauses als auch für die Möglichkeit der Bank, mir das Geld für den Kauf zu leihen, ausreichend wichtig.

In meinem Fall handelte es sich um ein Haus in einer privilegierten Enklave auf Formentera, oben auf einer Klippe in erster Reihe mit direktem Zugang und Blick aufs Meer. Klingt fabelhaft. Aber der Gutachter gab mir nach seiner Untersuchung die folgenden Warnungen zu diesem "schönen Haus":

  • Das Haus wurde in Wirklichkeit auf drei verschiedenen ländlichen Grundstücken gebaut. Um mir die Hypothek zu gewähren, würde die Bank daher verlangen, dass sie zuvor zusammengelegt oder verbunden wurden, was zusätzliche Kosten und Papierkram mit sich bringt.
  • Dass das gebaute Haus über die entsprechende Genehmigung verfügt. Andernfalls könnte ich in die unangenehme Situation kommen, es abreißen zu müssen.
  • Die Quadratmeter der drei Grundstücke stimmten im Grundbuch und im Kataster nicht genau überein. Mit anderen Worten: Die physische Realität, das Grundbuch und das Kataster der Fläche der drei Grundstücke stimmten nicht überein.
  • Dass der Kauf eines solchen Grundstücks aufgrund seiner Nähe zum Meer mit erheblichen Einschränkungen verbunden sein könnte und dass eine vorherige Genehmigung der öffentlichen Verwaltung (Costas) erforderlich sein könnte.
  • dass im Grundbuch ein Pfandrecht an der Immobilie für einen Betrag eingetragen war, der noch vom Verkäufer zu zahlen war.
  • usw. (und ein paar weitere Vorbehalte).

Wie man sieht, wird in der Bewertung alles aufgedeckt, was die Immobilie betrifft. In den meisten Fällen werden Fragen und Aspekte von allen Parteien (Verkäufer, API, Käufer, Bankangestellter usw.) völlig ignoriert. 

Ich denke, dass es von grundlegender Bedeutung war, all diese Informationen zu haben, bevor ich den Vertrag über die Anzahlung unterzeichnete. Vor allem auch deshalb, weil bei dieser Kaufentscheidung ein großer Teil des Gewichts auf der Bank lag, wenn sie nach ihrer Analyse all dieser im Gutachten dargestellten Umstände beschloss, mir das Geld "NICHT" zu leihen. Ich musste meine Entscheidung, dieses Haus zu kaufen, eindeutig abbrechen, weil ich nicht über das nötige Geld verfügte, um den Kauf und die übrigen damit verbundenen Kosten (Steuern, Notariat, Standesamt usw.) direkt zu übernehmen.

Fazit: Es wäre Selbstmord gewesen, die Kaution zu unterschreiben und zu übergeben, ohne das Wertgutachten zu berücksichtigen. Genau das geschieht in der Praxis in 95 % der Fälle. Sowohl der Käufer als auch die API und die Bank lassen die Bewertung am Ende des Prozesses stehen. Die gesamte Rentabilität des Vorhabens hängt jedoch von diesem Bericht ab. Daher ist es immer eine kluge Entscheidung, zu Beginn des gesamten Prozesses ein Gutachten in Auftrag zu geben und dafür zu bezahlen.


MEIN ERSTER RATSCHLAG WÄRE: "Sobald Sie den Reservierungsvertrag unterschrieben haben, sollten Sie die Zeit nutzen und ein Gutachten erstellen lassen, bevor Sie die Kaution unterschreiben".

Meine Argumente dafür:

  1. Nutzen Sie die Zeit zwischen der Reservierung und der Anzahlung optimal. Der Gutachter ist eine Ausgabe, die Sie übernehmen müssen, wenn Sie den Kauf und Verkauf mit einer Hypothek finanzieren.
  2. Sie haben bereits die Reservierung bezahlt. Bezahlen Sie auch für das Gutachten. Das ist eine gute Entscheidung. Ich kann Ihnen versichern, dass Ihnen das später eine Menge Kopfzerbrechen, Zeit und Geld ersparen wird.
  3. Eine ausführliche und unabhängige Prüfung der zu erwerbenden Immobilie vor einer größeren Investition wie einer Anzahlung ("Ich denke") ist sehr sinnvoll.
  4. Die Bestellung eines offiziellen Wertgutachtens und dessen Bezahlung vor der Unterzeichnung einer Anzahlung zeigt deutlich, dass Sie ernsthaftes Interesse am Kauf der Immobilie haben. Wenn der Verkäufer damit nicht einverstanden ist, sollten Sie vorsichtig sein.
  5. Gehen Sie mit dem Schätzungsbericht und Ihrem Reservierungsvertrag zur Bank, um eine schnelle erste Schätzung zu erhalten, ob Sie eine Finanzierung erhalten und wie lange diese dauern wird.

Mit diesen Schritten sind beide Parteien (Verkäufer und Käufer) in einer sicheren Position, um den Vertrag zu unterzeichnen und eine echte Frist für die Formalisierung des Verkaufs zu setzen.


Möchten Sie mehr über die Bewertung erfahren?

Vor Jahren habe ich in diesem Blog einen Artikel über das Thema Bewertung geschrieben. HIER lasse ich Ihnen den direkten Link. Ich nutze jedoch die Gelegenheit, ihn mit weiteren häufig gestellten und nicht so häufig gestellten Fragen zu ergänzen, die für Sie von großem Interesse sein könnten. Alles in einer zugänglichen und leicht verständlichen Sprache für jeden interessierten Leser geschrieben.


Was ist eine Immobilienbewertung für Hypothekenzwecke und wofür wird sie benötigt?

Ein Gutachten für Hypothekenzwecke ist eine Bewertung einer Immobilie, bei der ein unabhängiger Sachverständiger einen Wert oder Preis für eine Immobilie festlegt, der als Referenz für die Gewährung eines Hypothekendarlehens durch eine Bank herangezogen wird.

Wenn also jemand ein Haus kaufen und diesen Kauf mit einem Hypothekendarlehen finanzieren möchte, benötigt er eine Bewertung der Immobilie für Hypothekenzwecke, denn ohne diese Bewertung werden die Banken Ihnen nicht das benötigte Geld leihen.

Wie wir noch sehen werden, ist die Wertermittlung für Hypothekenzwecke aufgrund ihrer Bedeutung in hohem Maße durch das Gesetz geregelt, in dem sie grundlegend festgelegt ist:

  • Wozu sie da sind.
  • Wer kann sie ausführen.
  • Was ist ihr Inhalt?
  • Welche Konsequenzen ergeben sich, wenn bei der Bewertung Probleme (in Form von Bedingungen oder Warnungen) auftreten, die den Wert der Immobilie beeinträchtigen?

Ist ein Gutachten für Hypothekenzwecke obligatorisch?

In der Praxis ist sie, wie ich weiter unten erläutern werde, aus folgenden Gründen obligatorisch, wenn Sie ein Hypothekendarlehen aufnehmen wollen:

1. weil die Bank durch das Hypothekengutachten weiß, wie viel das Haus, das Sie kaufen möchten, wert ist:

In erster Linie wird die Bank dieses Hypothekengutachten verlangen, weil sie dank dieses Gutachtens weiß, wie viel die betreffende Immobilie wert ist, wodurch die Bank sicherstellen kann, dass das Finanzinstitut im Falle der Nichtrückzahlung des dem Käufer zur Finanzierung des Kaufs gewährten Kredits das geliehene Geld zurückerhält, denn wenn der Schuldner die Schuld nicht begleicht, verfügt die Bank dank des dinglichen Hypothekenrechts über die Immobilie als Garantie, deren Wert angesichts dieses Gutachtens oder der Bewertung, die zum Zeitpunkt der Kreditgewährung vorgenommen wurde, ausreicht, um die Schuld zu begleichen.

<ejemplo>Así pues, por ejemplo, si necesitas un préstamo de 200.000 euros para comprar una casa, pero la tasación arroja un valor de 100.000 euros, lógicamente el banco no te prestará esos 200.000 euros, pues si dejas de pagar la deuda, el banco no podrá recuperar su dinero con el valor del inmueble, ya que este es mucho menor que la deuda.<ejemplo>

<ejemplo>Por el contrario, si necesitas un préstamo de 50.000 euros, y el valor de tasación del inmueble es de esos 100.000 euros, si financieramente puedes afrontar la devolución de la cuota con tus ingresos, muy probablemente el banco sí te concederá el préstamo.<ejemplo>

2. weil der Schätzwert für Hypothekenzwecke den maximalen Geldbetrag bestimmt, den die Bank uns leihen wird:

In der Praxis muss man wissen, dass die Finanzinstitute bei Erstwohnungen in der Regel höchstens 80 % des geschätzten Wertes einer Immobilie finanzieren, so dass der Wert des Gutachtens für Hypothekenzwecke ausschlaggebend dafür ist, wie viel Geld uns die Bank höchstens leihen kann.

Es stimmt jedoch, dass dieser Prozentsatz in bestimmten Fällen höher sein kann (z. B. bei Beamten oder wenn es sich um den Verkauf einer Immobilie handelt, die der Bank selbst gehört) oder manchmal auch niedriger (z. B. bei Zweitwohnungen, bei denen der Prozentsatz der Finanzierung normalerweise 70 % des geschätzten Wertes nicht übersteigt).

Zum besseren Verständnis der Problematik wird daher von folgenden Annahmen ausgegangen:

<ejemplo>Juan es un ciudadano que quiere comprar una vivienda, situada en Sabadell, la cual tiene un precio de venta de 250.000 euros. Tras visitar el inmueble, llega a un acuerdo con el vendedor y formalizan un contrato de reserva o “de arras”.<ejemplo>

<ejemplo>Firmado ese contrato, Juan acude a su banco para solicitar un préstamo hipotecario con el que financiar esta compra. Su banco, una vez estudiada y aprobada la operación, procede a formalizar la tasación a efectos hipotecarios, la cual, arroja un valor de 210.000 euros.<ejemplo>

<ejemplo>Así las cosas, el banco, en esta operación, como máximo, financiará a Juan el 80% del valor de tasación, esto es, 168.000 euros, y no el 80% del precio de compra, que como hemos visto, es superior, con lo cual, para poder afrontar la operación, Juan deberá contar con, al menos, 82.000 euros de ahorros para poder pagar el resto del precio, debiéndose sumar aquí todos los impuestos y gastos asociados a la operación.<ejemplo>

3 - Wenn Sie Ihren Kredit nicht zurückzahlen, kann die Bank Ihr Haus schnell zwangsvollstrecken und ihr Geld zurückholen:

Wie wir gesehen haben, leiht Ihnen die Bank Geld, um Ihr Haus zu kaufen, mit der Garantie, dass, wenn Sie nicht zahlen, die Schulden mit der von Ihnen gekauften Immobilie getilgt werden können (dank des dinglichen Rechts der Hypothek).

Damit die Bank jedoch ihr Geld durch den Verkauf oder die Zwangsversteigerung der Immobilie schnell zurückerhalten kann, d.h. um das gesetzlich geregelte Zwangsvollstreckungsverfahren in Anspruch nehmen zu können, muss das Hypothekendarlehen durch ein Gutachten mit hypothekarischen Wirkungen formalisiert worden sein, wie dies in den Artikeln 682 des Ley de Enjuiciamiento Civil und 129 des Ley Hipotecaria (Hypothekengesetz) ausdrücklich gefordert wird:

  • Gemäß Artikel 682 EGV (der das Verfahren der Zwangsversteigerung von hypothekarisch belasteten Immobilien regelt) ist es für die Durchführung des Zwangsversteigerungsverfahrens erforderlich, dass in der Hypothekenurkunde der Preis festgelegt wird, zu dem die Interessenten die Immobilie oder die hypothekarisch belastete Immobilie bewerten, damit er als Versteigerungspreis dienen kann, der auf keinen Fall unter 75 % des in der gegebenenfalls durchgeführten Schätzung angegebenen Wertes liegen darf.
  • Art. 129 des Hypothekengesetzes, der die Hypothekarklage regelt, bestimmt, dass bei der außergerichtlichen Veräußerung der Immobilie der Wert, den die Beteiligten als Versteigerungspreis ansetzen, nicht von dem abweichen darf, der gegebenenfalls für das unmittelbare gerichtliche Zwangsversteigerungsverfahren festgesetzt wurde , noch darf auf keinen Fall unter dem Wert liegen, der in der gegebenenfalls vorgenommenen Schätzung angegeben ist.

Wie wir sehen, ist es das Vorhandensein dieses Gutachtens "für Hypothekenzwecke", das es der Bank ermöglicht, im Falle eines Zahlungsausfalls dieses "Schnellverfahren" zu aktivieren, um ihr Geld zurückzuerhalten, so dass in der Praxis jede Bank bei der Gewährung einer Hypothek die Durchführung dieses Gutachtens verlangen wird, um ihr Geld im Falle eines möglichen Zahlungsausfalls des Schuldners angemessen zu schützen.

4. weil die Bank dank des Gutachtens für Hypothekenzwecke Ihren Kredit an einen Dritten verkaufen kann:

Darüber hinaus ist das Vorhandensein eines Hypothekengutachtens auch für die Finanzinstitute von großer Bedeutung, da es gesetzlich vorgeschrieben ist, damit sie diese Darlehen vermarkten können, d. h. sie verbriefen und an Dritte in Form von Pfandbriefen oder Hypothekenanleihen übertragen können, was ein sehr gängiges Instrument der Finanzinstitute ist, um Finanzmittel zu erhalten und Kapitalgewinne zu erzielen.

Daher verlangen die Banken bei der Vergabe von Hypothekarkrediten in jedem Fall das Vorliegen dieses Gutachtens, damit sie Ihren Kredit in Zukunft bei Bedarf an einen Dritten verkaufen und damit Geld verdienen können.

5. weil sie auch den Hypothekenschuldner im Falle der Nichtzahlung schützt:

Es ist jedoch auch wichtig zu verstehen, dass der Schätzwert für Hypothekenzwecke auch für den Schuldner von Vorteil ist, da das Gesetz im Falle der Nichtzahlung bei der Versteigerung der Immobilie, die als Sicherheit dient, eine Reihe von Beschränkungen (d. h. Mindestprozentsätze) festlegt, bis zu denen der erfolgreiche Bieter den Zuschlag für die Immobilie erhalten kann, wodurch sichergestellt wird, dass dieser Zuschlag einen erheblichen Teil der ausstehenden Schulden deckt, wodurch der Verlust des Eigentums an der Immobilie zusammen mit der Aufrechterhaltung einer hohen Schuld vermieden wird.


Wer kann eine Immobilienbewertung für Hypothekenzwecke durchführen?

Wie wir soeben gesehen haben, ist die Bewertung für Hypothekenzwecke in der Praxis sowohl für den Hypothekenschuldner als auch für den Hypothekengläubiger sehr wichtig, so dass der Gesetzgeber in Anbetracht dieses Umstandes sowie der Bedeutung des Immobiliensektors in unserem Land es für angebracht gehalten hat, die Unternehmen zu regeln, die diese Art von Bewertung durchführen können.

So ist derzeit gemäß Artikel 21 des Königlichen Gesetzesdekrets 24/2021 (HIER nachzulesen), dass die Gutachterfirmen und die Gutachterdienste der Kreditinstitute den Anforderungen der vorherigen Zulassung, der Unabhängigkeit und der Geheimhaltung unterliegen, die in der Verordnung festgelegt sind, da das Gesetz kurz gesagt darauf abzielt, dass diese Gutachterfirmen bei der Ausübung ihrer Tätigkeit diese wichtige Aufgabe professionell und unabhängig von den Finanzinstituten erfüllen, um die ordnungsgemäße Durchführung der Gutachten zu gewährleisten.

Auf dieser Grundlage ist die Regelung des Zulassungsverfahrens, das ein Gutachterunternehmen durchlaufen muss, um zugelassen zu werden, derzeit im Königlichen Erlass 775/1997 vom 30. Mai über das Rechtssystem für die Zulassung von Gutachterdiensten und Gutachterunternehmen geregelt (HIER können Sie es einsehen), in dem festgelegt ist, dass der Zweck dieser Verordnung darin besteht, das Rechtssystem für die administrative Zulassung von Gutachterdiensten und -unternehmen zu entwickeln, wobei diese Zulassung obligatorisch (d.h. verpflichtend) ist, damit die von ihnen durchgeführten Immobilienbewertungen als hypothekarische Sicherheiten für Darlehen verwendet werden können, die Teil des Deckungsportfolios der im Gesetz 2/1981 vom 25. März über die Regulierung des Hypothekenmarktes vorgesehenen Hypothekenpapiere sind.

So muss jedes Unternehmen, das für die Erstellung von Hypothekengutachten zugelassen werden möchte, eine Reihe von Anforderungen erfüllen, die in der genannten Verordnung aufgeführt sind, wie zum Beispiel unter anderem:

  • Sie müssen die Form einer Aktiengesellschaft (SA) mit Sitz im nationalen Hoheitsgebiet haben.
  • Ein Mindestkapital von 300.506,05 Euro, das vollständig eingezahlt und durch Namensaktien vertreten ist.
  • ihren Unternehmenszweck gesetzlich auf die Bewertung von Waren, Unternehmen oder Vermögenswerten aller Art zu beschränken.
  • Sie müssen mindestens zehn Fachleute haben, von denen mindestens drei assoziierte Fachleute sein müssen.
  • Über eine Organisation zu verfügen, die über die technischen und personellen Mittel und die internen Kontrollmechanismen verfügt, die erforderlich sind, um sowohl eine angemessene Kenntnis der Situation und der Bedingungen des Immobilienmarktes, auf dem sie tätig werden sollen, als auch die einheitliche Einhaltung der geltenden Bewertungsregeln und der in diesem Königlichen Erlass festgelegten Verpflichtungen und Unvereinbarkeiten zu gewährleisten.
  • Gegen die zivilrechtliche Haftung gegenüber Dritten, die sich aus ihrer Bewertungstätigkeit ergeben kann, durch eine Versicherungspolice versichert zu sein, die bei einer gesetzlich zugelassenen Versicherungsgesellschaft für die Haftpflichtversicherung mit bestimmten Beträgen abgeschlossen wurde.

Wenn alle diese Anforderungen erfüllt sind, regelt die Verordnung ein Verfahren, das bei zufriedenstellender Erfüllung zur Eintragung des Unternehmens als zugelassenes Gutachterunternehmen in das offizielle Register der Gutachterunternehmen der spanischen Zentralbank führt, so dass es seine Tätigkeit in der Branche aufnehmen und diese Dienstleistung für Finanzinstitute und deren Kunden anbieten kann.


Welches sind die wichtigsten derzeit zugelassenen Bewertungsunternehmen?

Wer wissen möchte, welche Unternehmen rechtlich zur Erbringung dieser Dienstleistung zugelassen sind, kann die spezifische und aktualisierte Liste im Register der Unternehmen bei der Bank von Spanien einsehen (HIER können Sie es einsehen).

Dem Register zufolge gibt es derzeit 31 zugelassene Unternehmen, von denen in der Praxis unter anderem die folgenden hervorstechen:

  • CBRE VALUATION ADVISORY, S.A.
  • SOCIEDAD DE TASACION, S.A.
  • TINSA, TASACIONES INMOBILIARIAS, S.A.
  • TECNICOS EN TASACION, S.A. (TECNITASA)

Wie sieht das Verfahren zur Erstellung eines Hypothekengutachtens in der Praxis aus?

Wenn eine Person eine Bankfinanzierung für den Kauf einer Immobilie benötigt, ist es in der Praxis üblich, dass sie sich zunächst an ihre Bank wendet und ein Kreditangebot einholt, da sie sich dieses Bedarfs bewusst ist.

Sobald die Bank den Antrag erhält und alle erforderlichen Informationen vom potenziellen Schuldner einholt (Gehaltsabrechnungen, Einkommenssteuererklärungen, frühere Schulden, Angaben zur Immobilie usw.), prüft sie die Transaktion und unterbreitet ihrem Kunden ein Angebot, wenn die zuständige Risikoabteilung dies genehmigt.

Wenn das Angebot den Wünschen und Interessen des Kunden entspricht, wird nach seiner Annahme die Bewertung für Hypothekenzwecke durchgeführt, für die die Bank selbst dem Kunden üblicherweise die Dienste eines von ihr zugelassenen Bewertungsunternehmens anbietet, das nach der entsprechenden Mittelbereitstellung die Immobilie besichtigt und innerhalb einer angemessenen Frist von einigen Tagen seinen Bewertungsbericht mit der von ihm als angemessen erachteten Bewertung erstellt.

Es muss jedoch darauf hingewiesen werden, dass der Kreditantragsteller in jedem Fall das Recht hat, dem Finanzinstitut ein Gutachten über die von ihm direkt in Auftrag gegebene Immobilie vorzulegen. Das Finanzinstitut kann das vom Kunden vorgelegte Gutachten nicht ablehnen, sofern es von einem der von der spanischen Zentralbank zugelassenen Gutachterunternehmen stammt und nicht älter als sechs Monate ist.


Warum ist dieser Prozess offen für Kritik und Verbesserungen?

Wie wir soeben gesehen haben, ist es in der Praxis üblich, dass eine Person, die eine Immobilie gefunden hat, die ihren Vorstellungen entspricht, den Kauf der Immobilie mit einem "Anzahlungsvertrag" "arrangiert" und sich dann um eine Finanzierung bei einer Bank bemüht.

Wenn Sie sich also für die Bank entschieden haben, bei der Sie die Operation finanzieren wollen, wird deren Risikoabteilung zunächst die Operation prüfen (im Wesentlichen Ihre Einkommenskapazität im Vergleich zu den Schulden, die Sie jeden Monat bezahlen müssen), und wenn Sie finanziell die notwendigen Voraussetzungen erfüllen, wird sie Ihnen ein Finanzierungsangebot mit einer Rückzahlungsfrist und einem bestimmten Zinssatz machen.

Wenn Sie sich angesichts dieses Angebots entscheiden, es anzunehmen, hat die Bank jedoch noch nicht ihre endgültige Zustimmung zu der Transaktion erteilt, da das Kreditgeschäft erst dann endgültig genehmigt wird, wenn die Bewertung für Hypothekenzwecke durchgeführt wurde und die Transaktion angesichts der Bewertung tragfähig ist, d. h. die Bank ihre endgültige Zustimmung nicht erteilt hat:

  • Der geschätzte Wert muss ausreichen, um die eingegangenen Schulden zu decken (wie oben erwähnt, in der Regel höchstens 80 % des geschätzten Wertes).
  • Das Gutachten weist keine rechtlichen Probleme auf, die die Bank daran hindern würden, das Kreditgeschäft zu genehmigen.

Wie wir in den folgenden Fragen sehen werden, kann es vorkommen und kommt in der Praxis auch vor, dass eine Immobilie über ihren theoretischen Marktwert hinaus rechtliche Probleme oder Nachteile aufweist (z. B. Pfandrechte, steuerliche oder städtebauliche Auflagen, Diskrepanzen zwischen der tatsächlichen und der eingetragenen Fläche, Probleme mit der Eigentumslage usw.), die, sobald sie bei der Bewertung für Hypothekenzwecke aufgedeckt werden (in Form von Auflagen oder Warnungen, wie wir noch sehen werden), die Kredittransaktion verhindern oder ihren Wert drastisch verringern oder ihren Wert drastisch verringern.), die, sobald sie in der Bewertung für Hypothekenzwecke aufgedeckt werden (in Form von Bedingungen oder Warnungen, wie wir noch sehen werden), das Kreditgeschäft verhindern oder seinen Wert für Hypothekenzwecke drastisch verringern und damit die Erlangung der erforderlichen Finanzierung behindern oder sehr erschweren.

Wenn man die Frage sorgfältig und nüchtern analysiert, stellt man fest, dass die Bewertung mit hypothekarischen Auswirkungen der erste Schritt in jedem Kaufprozess einer Immobilie sein sollte, die mit einer Finanzierung erworben werden soll, da der potenzielle Käufer dank dieser Bewertung in der Lage ist, vor der Unterzeichnung eines Dokuments (Reservierungsvertrag, Kautionsvertrag usw.), das ihn mit dieser Immobilie verbindet, Bescheid zu wissen:

  • Der tatsächliche Wert der Immobilie.
  • Vergewissern Sie sich, dass Sie angesichts Ihres Beleihungswerts in der Lage sein werden, den für den Kauf Ihres Hauses erforderlichen Kredit zu erhalten.
  • dass die Immobilie keine rechtlichen Probleme aufweist, die die Gewährung des für den Kauf erforderlichen Hypothekendarlehens verhindern könnten.

Wie ich also in dieser etwas störenden Idee zu erklären versuche, kann meiner Meinung nach in vielen Fällen ein "Bruch mit dem etablierten System" eine sehr gute Option sein, denn wenn wir die Bewertung für Hypothekenzwecke mit einem zugelassenen Gutachter durchführen, stellen wir in erster Linie die Durchführbarkeit des Vorgangs sicher und vermeiden so viele Probleme, Hindernisse und Eile, die sich in der Praxis derzeit aus der Tatsache ergeben, dass die Bewertung am Ende des Prozesses durchgeführt wird, wenn die Fristen oft schon sehr eng sind (man bedenke, dass in der Mehrzahl der Kautionsverträge die Parteien verpflichtet sind, den Kaufvertrag am Ende des Prozesses zu formalisieren, wenn die Fristen oft sehr eng sind), in der Praxis wird die Bewertung derzeit am Ende des Prozesses durchgeführt, wenn die Fristen oft schon sehr knapp sind (man sollte bedenken, dass die Parteien in den meisten Hinterlegungsverträgen verpflichtet sind, den Kaufvertrag innerhalb von 2 oder 3 Monaten vor einem Notar zu formalisieren, so dass, wenn bei der Bewertung "Probleme" auftauchen, die gelöst werden müssen, die Zeitspanne dafür sehr kurz sein wird).

Kurz gesagt, die hier vorgestellte Idee ist, dass es für den zukünftigen Käufer eine sehr gute Option ist, die offizielle Bewertung mit Hypothekenauswirkungen von einem offiziellen Gutachter zu Beginn des Prozesses durchführen zu lassen, bevor er sich mit dem Verkäufer verpflichtet, denn so wird ein unabhängiger Dritter das Haus bewerten, seine rechtliche Situation analysieren und eine Stellungnahme zu seinem Wert abgeben, was den Erfolg des Kaufs von Anfang an garantiert und viele Überraschungen und unangenehme Überraschungen vermeidet.

In diesem Sinne ist es außerdem wichtig zu verstehen, dass die Kosten für das Wertgutachten (im Durchschnitt 400-500 Euro) kein Problem darstellen, da sie in jedem Fall vom Käufer zu tragen sind, wenn das Wertgutachten von einem amtlich zugelassenen Sachverständigen durchgeführt wird, und dass dieses Gutachten, wenn es nicht älter als 6 Monate ist, von der Bank als Referenz für die Aufnahme des Hypothekendarlehens verwendet werden kann, kann von der Bank auch als Referenz für die Formalisierung des Hypothekendarlehens herangezogen werden, wodurch gewährleistet wird, dass dank dieser Art von anfänglicher "Due Diligence" der Immobilie, die wir kaufen möchten, die größte Investition unseres Lebens (d.h. unser Haus) unter den bestmöglichen Bedingungen getätigt wird und ihre Rentabilität und ihr Erfolg von Anfang an gewährleistet sind.


Was wird der Gutachter tun, wenn er bei Ihnen zu Hause ankommt?

Angesichts der Bedeutung dieser Bewertungen für Hypothekenzwecke gibt es derzeit eine Verordnung, die diese Art der Bewertung detailliert und umfassend regelt, nämlich die Verordnung ECO/805/2003 vom 27. März über Regeln für die Bewertung von Immobilien und bestimmten Rechten für bestimmte finanzielle Zwecke (HIER können Sie sie einsehen).

Sobald ein zugelassener Gutachter mit der Erstellung eines Gutachtens für Hypothekenzwecke beauftragt wird, muss er zunächst eine Reihe grundlegender Unterlagen zusammenstellen, die im Wesentlichen Folgendes umfassen:

  • Eine einfache Register- oder Grundbuchbescheinigung, die die Eigentumsverhältnisse und Belastungen der Immobilie bestätigt, sowie eine vollständige Beschreibung der Immobilie, die innerhalb der letzten drei Monate vor dem Datum der Bewertung ausgestellt wurde, oder eine entsprechende Bescheinigung auf einem anderen Datenträger (nicht älter als drei Monate). Auf diese Weise kann der Gutachter die Einzelheiten des Grundstücks, seine Lage, seine Abmessungen, seine Grenzen, die derzeitigen Eigentümer, die darauf lastenden Lasten usw. kennen und all dies bei der Bewertung berücksichtigen.
  • Eine beschreibende und grafische Katasterbescheinigung der Immobilie, die direkt über das virtuelle Büro des Katasteramtes eingeholt wird und nicht älter als drei Monate ist. 
  • Ebenso werden in bestimmten Fällen zusätzliche Unterlagen verlangt, wie z. B. das Bauprojekt im Falle von Gebäuden oder die Qualifikationsbescheinigung im Falle von Sozialwohnungen.

Nach der Zusammenstellung dieser Unterlagen besteht der zweite wichtige Schritt in einer Besichtigung der betreffenden Immobilie, bei der der Sachverständige eine Augenscheinnahme vornimmt, um zu überprüfen, ob die Fläche, die Beschreibung und die Merkmale der Immobilie mit der Beschreibung in den Unterlagen übereinstimmen, die für die Bewertung verwendet werden.

Bei dieser Besichtigung vor Ort kann der Gutachter auch eine Bewertung vornehmen:

  • Der offensichtliche Bau- oder Erhaltungszustand des zu bewertenden Objekts.
  • Der Belegungsstatus der Immobilie und die Nutzung oder Verwertung, der sie unterzogen wird.
  • Im Falle des Wohnungswesens: die öffentliche Schutzregelung.
  • Das System zum Schutz des architektonischen Erbes.
  • Die Eignung des Grundstücks für die geltende städtebauliche Planung und gegebenenfalls das Bestehen des Rechts auf die zu bewertende städtebauliche Entwicklung.

Sobald alle erforderlichen Unterlagen vorliegen und die Besichtigung der Immobilie stattgefunden hat, nimmt der zugelassene Gutachter die Bewertung vor, wobei er die in der genannten Ministerialverordnung geregelten Bewertungsmethoden anwendet, wobei es sich bei der für Immobilien festgelegten Methode um die so genannte Vergleichsmethode handelt, d.h. die Methode, die darin besteht, den Wert der Immobilie anhand der homogenisierten Preise zu bestimmen, die Methode, die darin besteht, den Wert der Immobilie nach den homogenisierten Preisen zu bestimmen, die aus einem Verfahren besteht, bei dem die Merkmale der zu bewertenden Immobilie im Verhältnis zu anderen vergleichbaren Immobilien analysiert werden, um durch den Vergleich ihrer Ähnlichkeiten und Unterschiede einen Kaufpreis oder eine homogenisierte Miete für diese Immobilie abzuleiten.


Wo nimmt die Arbeit des Gutachters Gestalt an?

Sobald der geschätzte Wert feststeht, muss der Gutachter seine gesamte Arbeit in zwei wichtigen Dokumenten dokumentieren:

  • Die Wertermittlungsbescheinigung.
  • Der Beurteilungsbericht.

Im Falle der Schätzungsbescheinigung (die das zusammenfassende Dokument ist, das der später unterzeichneten Hypothekenurkunde beizufügen ist) muss der Schätzer die folgenden obligatorischen Angaben machen:

  • Der Firmenname der Bewertungsgesellschaft oder des Finanzinstituts, die bzw. das ihn ausstellt, sowie die Nummer der Eintragung in das Register der spanischen Zentralbank.
  • Das Dokument wird auf dem Briefkopf des ausstellenden Gutachterbüros unter Angabe der Seitenzahl ausgestellt. 
  • Der rechtliche Zweck der Bewertung muss angegeben werden.
  • Sie muss einen genauen Verweis auf das zusammenfassende Bewertungsgutachten enthalten.
  • Sie enthält die Lage und die Art des Grundstücks, seine Identifizierung im Grundbuch, die Katasterbezeichnung, die Nutzfläche bei Gebäuden und, sofern nachprüfbar, die bei der Berechnung der technischen Werte verwendete Fläche, den Belegungszustand und den eingetragenen Eigentümer zum Zeitpunkt der Bewertung.
  • Es muss eine ausdrückliche Erklärung enthalten, dass die Bewertung in Übereinstimmung mit den Anforderungen dieser Verordnung oder anderen anwendbaren Vorschriften, je nach Zweck der Bewertung, durchgeführt wurde.
  • Darin sind die verwendete(n) Bewertungsmethode(n) und die Schätzwerte für jede Methode anzugeben.
  • Darin sind der geschätzte Wert der Immobilie sowie etwaige Eigentumsbeschränkungen und der Wert für die Zwecke der Feuer- und sonstigen Schadensversicherung anzugeben.
  • Gegebenenfalls die entsprechenden Bedingungen und Warnungen (Konzepte, die in einer späteren Frage entwickelt werden).
  • Anzugeben sind das Ausstellungsdatum, das Datum der letzten Besichtigung der Immobilie und das Ablaufdatum.
  • Es muss von einem Vertreter der Stelle, die das Zertifikat ausstellt, unterzeichnet sein.

Im Falle des Bewertungsberichts, der das vollständige Dokument ist, das alle vom Bewerter durchgeführten Arbeiten enthält, sind alle durchgeführten Arbeiten und Bewertungen detailliert aufzuführen und zu erläutern:

  • Die Identität des Antragstellers für die Bewertung und deren Zweck.
  • Die Identifizierung und der Standort der Immobilie.
  • Die durchgeführten Kontrollen und das Studium der Unterlagen.
  • Der Ort und die Umgebung, in der sich die Immobilie befindet.
  • Die Beschreibung und die Fläche des Grundstücks.
  • Die Beschreibung und Fläche des Gebäudes.
  • Die städtische Beschreibung.
  • Die Regelung des Schutzes, des Besitzes und der Nutzung von Wohnraum.
  • Die Analyse des Marktes, auf dem sich die Immobilie befindet.
  • Die für die Bewertung verwendeten Daten und die Berechnung der technischen Werte.
  • Die erhaltenen Beurteilungswerte.
  • Die Bedingungen und Warnungen, die gegebenenfalls in der Bewertung enthalten sind.
  • Weitere zu berücksichtigende Beobachtungen.
  • Datum der Ausstellung und des Ablaufs des Gutachtens sowie die Unterschrift des Gutachters.
  • Einzelheiten zu den dem Bericht beigefügten Unterlagen.

Welche rechtlichen Probleme können bei einer Hypothekenbewertung auftreten?

Wie wir bereits in früheren Fragen erwähnt haben, kann ein Gutachten mit hypothekarischen Auswirkungen dazu führen, dass rechtliche Probleme oder Vorfälle auftauchen, die die Immobilie belasten und in der Praxis die Gewährung des Hypothekendarlehens verhindern, das der künftige Käufer für den Kauf der Immobilie benötigt, oder gegebenenfalls den Wert der Immobilie drastisch verringern, was es schwierig macht, die zur Deckung des Kaufpreises erforderliche Finanzierung zu erhalten.

Diese rechtlichen Probleme oder Vorkommnisse sind aufgrund ihrer Bedeutung auch gesetzlich geregelt, und zwar in Form von:

  • Bedingtheiten.
  • Warnungen.

Im Folgenden werden wir diese Zahlen, ihre Auswirkungen und eventuelle Lösungsansätze näher betrachten.


Was hat es mit den Konditionalitäten auf sich?

Gemäß der Ministerialverordnung muss der in der Schätzung angegebene Wert ohne Bedingungen ausgedrückt werden, damit die Schätzung für den beabsichtigten Zweck verwendet werden kann (d. h. im Falle von Hypothekendarlehen als Wert für Hypothekenzwecke dienen).

Auf dieser Grundlage wird in der Regulierungsvorschrift festgelegt, dass in den folgenden Fällen ein Konditionierungsfaktor als gegeben angesehen wird:

  • Wenn es nicht möglich war, die für die Bewertung erforderlichen Mindestkontrollen durchzuführen.
  • Wenn der Mietvertrag oder ein anderer Besitztitel und die aktuellen Bedingungen des Mietvertrags oder der Abtretung nicht vorliegen, wenn die Nutzung der Immobilie übertragen wurde.
  • Wenn die Immobilie unter öffentlichem Schutz steht und ihr rechtlicher Höchstwert nicht berechnet werden konnte.
  • Wenn eine der für die ordnungsgemäße Durchführung der Bewertung erforderlichen Unterlagen nicht verfügbar ist.
  • Wenn Umstände eintreten, die begründete Zweifel an der korrekten physischen oder registrierten Identifizierung der zu bewertenden Immobilie oder am Vorhandensein der bei der Bewertung verwendeten Merkmale der Immobilie aufkommen lassen, die die Berechnung ihrer technischen Werte erheblich beeinflussen können.

Wenn also das Gutachten mit Auflagen erstellt wird, wird das Finanzinstitut die beantragte Finanzierung mit Sicherheit ablehnen, so dass bei Vorgängen, bei denen diese Auflagen auftreten, diese beseitigt oder behoben werden müssen (fehlende Unterlagen werden nachgereicht, Zweifel oder bestehende Hindernisse werden ausgeräumt), so dass der Gutachter ein neues Gutachten ohne diese Auflagen erstellen kann, so dass der Kreditvorgang genehmigt werden kann.

Um dieses Problem besser zu verstehen, gibt es nichts Besseres als ein aktuelles Beispiel, das sich in meinem Notariat zugetragen hat, um das Problem zu verstehen:

<ejemplo>Como te he explicado al principio del artículo, el año pasado me compré una vivienda en la isla de Formentera, para la cual, he necesitado obtener financiación de un banco para afrontar el precio de compra.<ejemplo>

<ejemplo>En este proceso, una vez se procedió a realizar la tasación oficial, se puso de relieve que el inmueble estaba edificado sobre tres fincas registrales independientes y colindantes entre si (que pertenecían al mismo vendedor), pero al ser tres fincas distintas, ello podía afectar al valor expresado, de modo que el tasador reflejó esta circunstancia como condicionante, impidiendo así que el banco me concediera el dinero que necesitaba para comprar la casa.<ejemplo>

<ejemplo>Así las cosas, para solventar este condicionante, la parte vendedora procedió a realizar una vinculación ob rem de las tres fincas (que es una figura jurídica que “une” a esas tres fincas y obliga a transmitirlas conjuntamente), convirtiéndolas así en la práctica en una sola, de modo que, subsanado el condicionante, la tasación se pudo emitir de nuevo ya sin ningún impedimento, consiguiendo así poderse formalizar el préstamo hipotecario que necesitaba en mi caso.<ejemplo>


Was hat es mit den Warnungen auf sich?

Bei Warnungen handelt es sich um Umstände, die sich auf die vorgenommene Bewertung auswirken können (diese aber nicht verhindern oder bedingen) und im Allgemeinen nicht dazu führen, dass das Finanzinstitut die Finanzierung ablehnt.

Zu den häufigsten Warnungen, die in der Ministerialverordnung genannt werden, gehören die folgenden:

  • Diskrepanzen zwischen der physischen Realität der Immobilie und ihren Beschreibungen im Register oder Kataster, die nicht zu Zweifeln an ihrer Identifizierung oder ihren Merkmalen führen und die die berechneten Werte nicht vorhersehbar beeinflussen.
  • Wenn die zu bewertende Immobilie nicht mit der geltenden Stadtplanung übereinstimmt, es sei denn, es wurde eine Bedingung formuliert, oder, wenn die Erteilung einer Bedingung nicht erforderlich ist, es nicht möglich war, das Schutzsystem des architektonischen Erbes der Immobilie zu überprüfen.
  • Bei der Bewertung von Immobilien, die einer Zwangsenteignung unterliegen oder auf der Grundlage von Baugenehmigungen oder behördlichen Genehmigungen, die Bedingungen enthalten, die bei Nichterfüllung zu Änderungen des bescheinigten Wertes führen könnten.
  • Wenn die in der Verordnung geforderten Unterlagen nicht verfügbar sind, um den gesetzlichen Höchstwert zu berechnen.
  • Wenn die Katasterreferenz nicht existiert oder nicht mit den im Gesetz über das Liegenschaftskataster vorgesehenen Mitteln oder direkt über das virtuelle Büro des Katasteramtes ermittelt werden kann.

Um dieses Problem besser zu verstehen, gibt es nichts Besseres als ein aktuelles Beispiel, das sich in meinem Notariat zugetragen hat, um das Problem zu verstehen:

<ejemplo>En la compraventa que formalicé este año, igualmente, se puso de manifiesto una advertencia en la tasación oficial realizada, relativa a una pequeña discrepancia en cuanto a las superficies registrales y catastrales que constaban inscritas. Así pues, en el Registro de la Propiedad, la finca que se vendía constaba de X metros cuadrados, mientras que en el Catastro Inmobiliario, constaba que tiene Y metros cuadrados (en el caso concreto una pequeña discrepancia de no más del 1% de la finca).<ejemplo>

<ejemplo>Como se puede apreciar, esta diferencia existe, y el tasador la hace constar como advertencia, pero al tratarse de una discordancia menor, ello no afecta al valor del inmueble, de aquí su consideración como advertencia.<ejemplo>

<ejemplo>En todo caso, en el supuesto, para solventar esta cuestión, el vendedor, con carácter previo, procedió a iniciar un expediente de georreferenciación y coordinación con el Catastro Inmobiliario, a los efectos de corregir la descripción de las fincas, y hacerlas coincidir con lo descrito en ambos Registros, para solventar así esta advertencia.<ejemplo>


Wie viel kostet ein Hypothekengutachten?

Es gibt keinen im Voraus festgelegten Preis für eine Hypothekenbewertung, so dass jedes Bewertungsunternehmen seine eigenen Preise festlegt, die hauptsächlich von der Lage und den Merkmalen der Immobilie abhängen.

Aus praktischer Erfahrung können wir jedoch sagen, dass diese Art der Bewertung für eine typische Immobilie (z. B. eine Wohnung in einer Stadt) in der Regel zwischen 400 und 800 Euro liegt. 

Allerdings können die Preise, wie bereits erwähnt, je nach Art der Immobilie, ihrer Lage und der vom Sachverständigen durchzuführenden Prüfung stark variieren (so kann beispielsweise die Bewertung eines Einfamilienhauses auf einer Insel mehrere tausend Euro kosten).


Wer trägt die Kosten für das Hypothekengutachten?

Nach der geltenden Regelung in Artikel 14 des Gesetzes über Immobilienkredite gehen die Kosten für die Bewertung der Immobilie zu Lasten des Kreditnehmers, d. h. des Kunden, der einen Hypothekarkredit beantragt.


Welche Schlussfolgerungen können wir aus den obigen Ausführungen in Bezug auf Bewertungen für Hypothekenzwecke ziehen?

Wie wir gerade in diesem Artikel gesehen haben, ist der Grundgedanke, den wir versucht haben zu erfassen, der, dass, wenn Sie daran denken, ein Haus mit einem Hypothekendarlehen zu kaufen, es sehr interessant und ratsam ist, dass, bevor Sie irgendeine Vereinbarung oder Verpflichtung mit dem Verkäufer treffen, wenn Sie sich darüber im Klaren sind, dass Sie eine bestimmte Immobilie kaufen wollen, der erste Schritt, den Sie tun sollten, eine Hypothekenbewertung ist, Der erste Schritt, den Sie unternehmen sollten, ist ein Hypothekengutachten, denn dieses Dokument stellt sicher, dass Sie den tatsächlichen Wert der Immobilie, die Sie kaufen möchten, kennen und gegebenenfalls wissen, ob es Probleme oder rechtliche Hindernisse gibt, die die Gewährung des von Ihnen benötigten Hypothekendarlehens gefährden könnten.

Wenn Sie also die Wertermittlung für Hypothekenzwecke vor allen anderen Dingen durchführen, ersparen Sie sich eine Menge Unannehmlichkeiten und unerwartete Zwischenfälle und stellen vom ersten Moment an sicher, dass das Hypothekendarlehen, das Sie für den Kauf Ihres Hauses benötigen, ohne jegliche Probleme von Ihrer Bank gewährt werden kann, wodurch ein erfolgreicher Abschluss des Kaufprozesses auf eine viel sicherere Art und Weise erreicht wird, Im Gegensatz zu den derzeitigen Verfahren, bei denen die Bewertung erst am Ende des gesamten Prozesses durchgeführt wird, kann das Auftreten von Problemen oder rechtlichen Zwischenfällen, die die Finanzierung verhindern oder erschweren, ein großes Problem darstellen, das für alle Beteiligten schwer zu lösen ist.


In der Hoffnung, dass dieser Artikel all jenen von Nutzen sein wird, die wissen möchten, was ein Gutachten für Hypothekenzwecke ist, steht Ihnen das Team des Notariats Jesús Benavides weiterhin zur Verfügung, um Ihnen bei allem zu helfen, was Sie in dieser Hinsicht benötigen.

Dezember 2023

1.- ERBVERZICHT UND GEMEINSAME STELLVERTRETUNG. WENN DIE TESTAMENTARISCHE BEZEICHNUNG DER SUBSTITUTEN GENERISCH IST ("KINDER" ODER "NACHKOMMEN"), GENÜGT DIE EINFACHE ERKLÄRUNG, DASS DIESE NICHT EXISTIEREN, UM DEN VERZICHT UND DIE ANSCHLIESSENDE ENTSCHEIDUNG, WEM ER GILT, ZU FORMALISIEREN:

Beigefügt (HIER) die Entschließung der DGSJFP vom 30. Oktober 2023 (BOE vom 22. November 2023), in der die Generaldirektion den Fall einer Erbschaftsannahme einer Frau, einer verstorbenen Witwe, mit zwei Töchtern behandelt, die in ihrem Testament als Erben zu gleichen Teilen mit gemeinsamer Substitution durch ihre jeweiligen Kinder oder Nachkommen bestimmt wurden. Bei der förmlichen Annahme der Erbschaft verzichtet eine der Schwestern auf das Erbe, und in der Urkunde gibt die verzichtende Schwester lediglich an, dass sie keine Kinder oder Nachkommen hat (ohne dass es dafür einen zuverlässigen Nachweis gibt), so dass der anderen Schwester das gesamte Erbe zugesprochen wird. Der Standesbeamte verweigert die Eintragung, weil er der Ansicht ist, dass das Nichtvorhandensein von Kindern oder Nachkommen nachgewiesen werden muss (durch eine notarielle Urkunde oder durch ein anderes rechtsgültiges Mittel).

Der bevollmächtigte Notar legte gegen die Einschränkung Einspruch ein, und die Generaldirektion schloss sich dieser Auffassung an und hob den Einschränkungsvermerk auf, indem sie bestätigte, dass, wenn die übliche testamentarische Substitution in allgemeiner Form erfolgt (mit Ausdrücken wie "Kinder" oder "Nachkommen", d. h. ohne Nominativanrede), die bloße Bekundung der Nichtexistenz dieser ausreicht, um den Verzicht und die anschließende Annahme durch den durch diesen Verzicht begünstigten Erben zu formalisieren.

2.- VERKAUF EINER GEMIETETEN IMMOBILIE. DER VERZICHT DES MIETERS AUF DAS VORKAUFSRECHT MUSS FÜR DIE EINTRAGUNG NICHT VORGELEGT WERDEN:

Beigefügt (HIER) die Entschließung der DGSJFP vom 8. November 2023 (BOE vom 30. November 2023), in der die DG einen Fall des Verkaufs von gepachtetem Eigentum (Räumlichkeiten) beschließt, in dessen Urkunde der Notar bescheinigt, dass ihm eine Urkunde vorgelegt wurde, in der der Pächter auf sein vom LAU anerkanntes Recht auf bevorzugten Erwerb verzichtet.

Der Registerbeamte verweigert die Eintragung mit der Begründung, dass die Einzelheiten und Umstände dieses Verzichts auch ihm gegenüber zuverlässig nachgewiesen werden müssen (durch Vorlage einer Kopie der Verzichtserklärung, deren Bedingungen der Registerbeamte prüfen kann, die Rechtsstellung der Person, die sie ausstellt, usw.). Die Generaldirektion widerruft den Qualifikationsvermerk und ist der Ansicht, dass die Bescheinigung des Notars, dass der Mieter auf sein Vorkaufsrecht verzichtet hat, ausreicht, da das Gesetz dem Registerführer keine Befugnis zur Qualifizierung der Einzelheiten dieses Verzichts einräumt.

3.- IN KATALONIEN KANN DER VORERBE SELBST ÜBER DAS VORVERMÄCHTNISVERMÖGEN VERFÜGEN:

Beigefügt (HIER) die Entschließung der DG de Dret, Entitats Jurídiques i Mediació de Catalunya vom 27. Oktober 2023 (DOGC vom 8. November 2023), die einen Fall der Annahme einer Erbschaft mit mehreren Miterben regelt, in dem einer von ihnen, der zudem Vorerbe einer Immobilie ist, seinen Teil der Erbschaft annimmt und sich selbst einseitig diese Immobilie zuspricht, die den Vorerben bildet. Das Grundbuchamt verweigert die Eintragung mit der Begründung, dass für die Wirksamkeit der Zuwendung die Zustimmung aller Erben erforderlich sei.

Der bevollmächtigte Notar legte Einspruch ein, und die Generaldirektion schloss sich ihm an und widerrief den Berechtigungsvermerk, wobei sie daran erinnerte, dass der Vermächtnisnehmer nach dem CCCat (Art. 427-22) das Vermächtnis selbst in Besitz nehmen kann, wenn es sich um ein Vorvermächtnis handelt.

4.- KAUF UND VERKAUF MIT AUFLÖSENDER BEDINGUNG IN KATALONIEN. AUSLEGUNG DER PROZENTSÄTZE DER NICHTZAHLUNG, DIE FÜR DIE BEENDIGUNG DES VERTRAGS ERFORDERLICH SIND:

Beigefügt (HIER) der Beschluss der DG de Dret, Entitats Jurídiques i Mediació de Catalunya vom 10. November 2023 (DOGC vom 1. Dezember 2023), mit dem ein Fall im Zusammenhang mit einer Kaufvertragsauflösung gemäß einer vereinbarten und eingetragenen auflösenden Bedingung aufgrund der Nichtzahlung von geschuldeten Beträgen gelöst wird.

In diesem Fall stellt die Generaldirektion die korrekte Auslegung von Artikel 621-54 CCCat fest, wonach es für die Beendigung des Kaufvertrags wegen Nichtzahlung der gestundeten Beträge (damit die Verkäufer das Eigentum an der Immobilie zurückerhalten) erforderlich ist, dass die unbezahlten Beträge 15 % des Gesamtpreises (Gesamtpreis des Kaufvertrags) übersteigen, so dass eine Beendigung des Kaufvertrags erst möglich ist, wenn die unbezahlten Beträge 15 % des Gesamtkaufpreises übersteigen.

5.- SIND DIE BESCHLÜSSE EINER HAUPTVERSAMMLUNG, AN DER DIE GESCHÄFTSFÜHRER NICHT TEILNEHMEN, EINTRAGUNGSFÄHIG:

Beigefügt (HIER) die Entschließung der DGSJFP vom 15. November 2023 (BOE vom 4. Dezember 2023), in der die DG den Fall einer Hauptversammlung beschließt, an der die Geschäftsführer der Gesellschaft nicht teilnehmen.

Der Handelsregisterbeamte verweigert die Eintragung der mit dieser Begründung gefassten Beschlüsse unter Berufung auf Artikel 180 des LSC ("die Verwaltungsratsmitglieder müssen an den Hauptversammlungen teilnehmen"). Der Notar legte gegen diese Einschränkung Berufung ein, und die Generaldirektion schloss sich dieser Auffassung an und bestätigte, dass die Nichtteilnahme des Verwaltungsorgans an der Generalversammlung kein Grund für die Nichtigkeit derselben ist, sondern gegebenenfalls die Haftung der Verwalter gemäß Artikel 236 LSC auslöst.

6.- NOTARIELLES SITZUNGSPROTOKOLL. UM DEN VORBEUGENDEN VERMERK IM HANDELSREGISTER EINTRAGEN ZU KÖNNEN, MUSS NACHGEWIESEN WERDEN, DASS DER NOTARIELLE ANTRAG BEI DEN VERWALTERN GESTELLT WURDE:

Beigefügt (HIER) die Entschließung der DGSJFP vom 14. November 2023 (BOE vom 4. Dezember 2023), in der die GD einen Fall der Ablehnung der präventiven Eintragung eines Antrags auf ein notarielles Protokoll einer Versammlung in das Handelsregister beschließt. Es handelt sich um einen Fall, in dem ein Aktionär die Erstellung eines notariellen Protokolls einer Hauptversammlung wünscht und zu diesem Zweck eine E-Mail an den Vorstandsvorsitzenden sendet, der dies beantragt und bejaht. Der Aktionär versucht, auf der Grundlage dieser E-Mail eine präventive Eintragung im Handelsregister zu erwirken, was der Registerbeamte mit der Begründung ablehnt, dass die Eintragung der präventiven Eintragung nur dann möglich ist, wenn der notarielle Antrag den Verwaltern vorgelegt wird.

Die Generaldirektion bestätigt den Qualifikationsvermerk und erinnert daran, dass für den beantragten Präventivvermerk der Nachweis erbracht werden muss , dass die notarielle Ladung der Verwalter erfolgt ist (Art. 104.1 RRM).

7.- VERKAUF VON EIGENTUM DURCH DIE RELIGIÖSE KONGREGATION:

Beigefügt (HIER) die Entschließung der DGSJFP vom 23. Oktober 2023 (BOE vom 22. November 2023), die in diesem Fall von Übertragungen nützlich sein kann, da sie die Rechtsvorschriften und Unterlagen, die für die Formalisierung des Verkaufs einer Immobilie, die einer religiösen Kongregation gehört, erforderlich sind, zusammenfasst und im Detail analysiert.

8.- AUFZUG ZUR ÖFFENTLICHEN URKUNDE DES VOM FRÜHEREN REGISTRANTEN UNTERZEICHNETEN MIETVERTRAGS:

Beigefügt (HIER) die Entschließung der DGSJFP vom 2. Oktober 2023 (BOE vom 2. November 2023), in der die GD eine Beschwerde gegen die Ablehnung der Eintragung einer Urkunde über die Umwandlung eines Pachtvertrags in eine öffentliche Urkunde beschließt.

Mietvertrag, der zwischen dem früheren eingetragenen Eigentümer (als Vermieter) und einem Mieter abgeschlossen wird. Der Eigentümer zahlt das Hypothekendarlehen für die vermietete Immobilie nicht und die Immobilie wird schließlich zwangsversteigert, wobei die Immobilie an einen Dritten vergeben wird, zu dessen Gunsten die Immobilie derzeit eingetragen ist. Bei dieser Zwangsvollstreckung weiß der neue Eigentümer, dem die Immobilie zugesprochen wird, dass sie verpachtet ist, und der Zuschlag wird in einem gerichtlichen Verfahren erteilt, das die Rechte des besagten Pächters schützt. Anschließend versucht der Pächter, sein Recht anzumelden, und das Register lehnt dies wegen fehlender Sukzessivität (Art. 20 LH) ab, d. h. die Person, die den Pachtvertrag als Verpächter unterzeichnet hat, stimmt nicht mit dem derzeit eingetragenen Eigentümer überein.

Die Generaldirektion widerruft diese Einschränkung, da sie diesen Fall als Ausnahme von dem allgemeinen Grundsatz betrachtet, da in dem Zwangsversteigerungsverfahren, an dem der derzeitige eingetragene Eigentümer beteiligt war, das Recht des Mieters, die Immobilie zu nutzen, gewahrt wurde.

9.- HORIZONTALES EIGENTUM. DER RICHTIGE WEG IST DIE VEREINBARUNG ÜBER DIE BEEINTRÄCHTIGUNG UND DIE UMWANDLUNG IN EIN GEMEINSAMES ELEMENT:

Beigefügt (HIER) die Entschließung der DGSJFP vom 14. November 2023 (BOE vom 4. Dezember 2023), in der die Generaldirektion über eine Beschwerde entscheidet, die gegen die Ablehnung der Eintragung einer Urkunde über die Abtrennung eines privaten Teils und den anschließenden Verkauf zugunsten der Eigentümergemeinschaft (um ihn anschließend in einen gemeinsamen Teil des horizontalen Eigentums umzuwandeln) eingelegt wurde.

Die Generaldirektion bestätigt den Mangel und sagt uns kurz gesagt, dass, wenn wir etwas Privates in ein gemeinschaftliches Element umwandeln wollen, der korrekte Weg nicht sein Verkauf zugunsten der Gemeinschaft ist, sondern seine Gestaltung als gemeinschaftliches Element, unter Änderung der Beschreibung des Gebäudes und mit einstimmiger Zustimmung der Eigentümergemeinschaft, da dies den konstitutiven Titel betrifft.

10.- NEUE FUNKTIONALITÄTEN IN DER ELEKTRONISCHEN ZENTRALE DER STEUERBEHÖRDE VON KATALONIEN:

Die neuen Funktionalitäten sind zusammengefasst (HIER) und Verbesserungen in der elektronischen Zentrale des ATC:

Grunderwerbsteuer und Stempelsteuer (ITPAJD ): Neue Funktionen wurden in die Online-Formulare für die Formulare 600 und 620 sowie in das Hilfsprogramm für die Formulare 650 und 660 aufgenommen:

  • Anpassungen des telematischen Formulars 600 des ITPAJD, um ausländische Überweiser ohne NIF bei Transaktionen zum DRG-Satz zuzulassen (dingliche Garantie- und Darlehensrechte).
  • Anpassungen des Telematikformulars 620, Verkauf und Kauf bestimmter gebrauchter Fahrzeuge, um die Selbstauskunft zu exportieren und die Daten wiederherzustellen, wenn es mehr als einen Käufer gibt, im Falle des Kaufs eines Bootes, und um die Typen von Wohnmobilen getrennt auszuweisen.

In Bezug auf die Erbschafts- und Schenkungssteuer (ISD):

  • Anpassungen des Unterstützungsprogramms der Vererbungsmodalität zur Einführung von Giro- oder Sparkontoeinlagen im IBAN-Format.

Ebenso wurde die automatische Aufnahme der öffentlichen Urkunde in die Selbstveranlagungsakten der ITPAJD (Formular 600) und der ISD (Formulare 650, 651 und 653) eingeführt . Daher ist es nicht mehr notwendig, dass der Bürger die öffentliche Urkunde vorlegt, wenn das Notariat zuvor die informative Erklärung des Notars an die katalanische Steuerbehörde geschickt hat.

11.- LCI-PROTOKOLL. ES IST NOTWENDIG, DEN KUNDEN ZU FRAGEN, WIE ER SEINE ZUKÜNFTIGEN GENEHMIGTEN KOPIEN SOWOHL DES HYPOTHEKENDARLEHENS ALS AUCH DES KAUFS UND VERKAUFS HABEN MÖCHTE:

Beigefügt (HIER) Vermerk des Vorstands der Notarkammer von Katalonien, in dem als Antwort auf eine in mehreren Notariaten eingegangene Mitteilung der Bank ING (mit der Bitte, alle Kopien ihrer CV + PH-Urkunden in elektronischem Format auszustellen) darauf hingewiesen wird, dass bei CV + PH-Urkunden der Käufer (der die Urkunde bezahlt) das Format der von ihm genehmigten Kopien (auf Papier oder elektronisch) wählen muss.

Zu diesem Zweck ist es empfehlenswert, den Kunden in der Vor-LKI-Akte nach dieser Frage zu fragen, sie in der Akte zu vermerken und je nach Wunsch des Kunden die Kopie in der vom Erwerber gewünschten Form auszustellen.

12.- ANWEISUNG FÜR DIE ÜBERPRÜFUNG VON IMMOBILIENWERTEN 2024:

Beigefügt (HIER) die Anweisung zur Überprüfung der Immobilienwerte der Steuerbehörde von Katalonien für steuerpflichtige Ereignisse (ITP, Erbschaften und Schenkungen) für das Jahr 2024.

Es sei daran erinnert, dass diese Tabelle von entscheidender Bedeutung ist, wenn der Katasterreferenzwert der betreffenden Immobilie nicht vorliegt. In erster Linie muss immer der Referenzwert für steuerliche Zwecke berücksichtigt werden. Liegt dieser nicht vor, wird die Tabelle weiterhin auf die herkömmliche Weise verwendet. Der Katasterwert wird mit dem entsprechenden Multiplikationskoeffizienten multipliziert, um den steuerlichen Mindestwert zu erhalten.

13. HORIZONTALES EIGENTUM UND ABTRENNUNG / TEILUNG EINES PRIVATEN ELEMENTES. WENN DIE SATZUNG DIES ZULÄSST, GENEHMIGT SIE IMPLIZIT AUCH DIE NOTWENDIGEN ARBEITEN ZUR DURCHFÜHRUNG DER MASSNAHME:

Beigefügt (HIER) die Entschließung der DGSJFP vom 2. November 2023 (BOE vom 30. November 2023), in der die DG einen Fall im Zusammenhang mit der Abtrennung von Räumlichkeiten löst und feststellt, dass, wenn der konstitutive Titel des horizontalen Eigentums die Möglichkeit vorsieht, private Elemente abzutrennen oder zu teilen, ohne dass eine kollektive Vereinbarung der Eigentümerversammlung erforderlich ist, er implizit die Arbeiten und Änderungen genehmigt, die diese Abtrennung erfordert, es sei denn, es gibt eine ausdrückliche gegenteilige Klausel.

14.- VERÄUSSERUNG DES GEWÖHNLICHEN WOHNSITZES DER FAMILIE. IST DIE ZUSTIMMUNG BEIDER EHEGATTEN ERFORDERLICH, AUCH BEI AUSLÄNDERN:

Beigefügt (HIER) der Beschluss der DGSJFP vom 25. Oktober 2023 (BOE vom 22. November 2023), in dem die DG einen Fall der Veräußerung einer einem Ausländer gehörenden Immobilie löst und feststellt, dass die Anwendung des Artikels 1320 CC (und damit seines Gegenstücks im katalanischen Zivilgesetzbuch) bezüglich der Notwendigkeit der Zustimmung beider Ehegatten zur Veräußerung des gewöhnlichen Familienwohnsitzes unabhängig von den Bestimmungen des Gesetzes über den ehelichen Güterstand ist und gemäß der Verordnung vom 24. Juni 2016 auch auf ausländische Ehen anzuwenden ist.

15.- WICHTIGE UNTERSCHEIDUNG ZWISCHEN DER VOM ERBLASSER VORGENOMMENEN TEILUNG UND DEN TEILUNGSVORSCHRIFTEN:

Beigefügt (HIER) die Entschließung der DGSJFP vom 27. Oktober 2023 (BOE vom 22. November 2023), in der die DG einen Fall im Zusammenhang mit einer Erbschaftsannahmeurkunde und Erbschaftszuweisungen löst, in dem sie in Zusammenfassung der Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs in dieser Angelegenheit die wichtige Unterscheidung zwischen einer im Testament selbst vorgenommenen Teilung und den bloßen "Teilungsregeln" klarstellt.

Das Zentrum weist darauf hin, dass es sich um eine echte testamentarische Teilung handelt, wenn der Erblasser alle Teilungshandlungen (Inventarisierung, Schätzung, Liquidation und Zuteilung der Lose) durchführt. Beschränkt sich der Erblasser hingegen darauf, seinen Willen zum Ausdruck zu bringen, dass jedem Erben zum Zeitpunkt der Teilung bestimmte Vermögenswerte zur Abgeltung seines Vermögens zugeteilt werden sollen, handelt es sich um eine reine Teilungsregelung.

November 2023

1.- SEHR VORSICHTIG SEIN. FEHLER IM NOTARIAT, DIE ZU EINER ZIVILRECHTLICHEN HAFTUNG FÜHREN:

Beigefügt (HIER) eine Mitteilung des Generalrats der Notare, in der die wichtigsten Schadensfälle aufgeführt sind, mit denen sich die Haftpflichtversicherung für Notare im Falle von Fahrlässigkeit, Fehlern oder beruflichem Fehlverhalten befassen muss. Nachstehend sind einige herausragende Beispiele aufgeführt:

  • Verschiedene Beschwerden über autorisierte Dokumente bei Personen mit eingeschränktem Geistesvermögen. Äußerste Vorsicht ist geboten bei älteren Personen mit Anzeichen einer kognitiven Beeinträchtigung, die entmündigt sind/bei denen Unterstützungsmaßnahmen für die Ausübung der Rechtsfähigkeit ergriffen wurden, die unter Vormundschaft oder Pflegschaft stehen usw.  
  • Identitätsdiebstahl. Seien Sie äußerst sorgfältig bei der Überprüfung der Identität der Person mit ihrem DNI / NIE / Passfoto, etc.
  • Überprüfung von Hypothekenbelastungen. Seien Sie besonders vorsichtig bei Hypotheken, die zwar wirtschaftlich gelöscht, aber nicht eingetragen wurden. Verlangen Sie den Nachweis, dass das gesicherte Darlehen zurückgezahlt wurde.

2.- NEUE ERINNERUNG. NEUE ENTWICKLUNGEN BEI DEN AUSLANDSINVESTITIONEN:

Beigefügt (HIER) ein OCP-Informationsblatt mit einer Zusammenfassung der wichtigsten Neuerungen des Königlichen Dekrets 571/2023 über Auslandsinvestitionen. Als Auslandsinvestitionen gelten die folgenden:

Ausländische Investitionen in Spanien:

  • Beteiligung eines NICHT-RESIDENTEN an spanischen Unternehmen mit mehr als 10 % des Aktienkapitals.
  • Erwerb von Immobilien in Spanien durch NICHT-RESIDENTEN im Wert von mehr als 500.000 Euro.
  • Falls die für die Investition verwendeten Mittel aus nicht kooperativen Ländern stammen, ist eine vorherige Erklärung erforderlich. Die Verfügung vom 9. Februar 2023 (HIER) enthält die Liste der nicht-kooperativen Länder.

Spanische Investitionen im Ausland:

  • Beteiligungen am Kapital gebietsfremder Unternehmen, die 10 % des Aktienkapitals übersteigen.
  • Erwerb von im Ausland gelegenen Immobilien für mehr als 300.000 Euro.
  • Handelt es sich bei dem Bestimmungsort der Investition um ein nicht kooperatives Land, ist ebenfalls eine vorherige Anmeldung erforderlich.

Pflichten des Notars:

  • Mit dem Inkrafttreten des Königlichen Erlasses wird der Notar verpflichtet sein, die Informationen über ausländische Investitionen an den Allgemeinen Notarrat zu übermitteln.
  • In der Übergangszeit erfolgt die Online-Einreichung der Steuererklärung über AFORIX.
  • Die Verpflichtung des Notars, der Generaldirektion für internationalen Handel und Investitionen im Januar und Juli eines jeden Jahres schriftlich eine Liste der Transaktionen zu übermitteln, die während des vorangegangenen Halbjahres als Auslandsinvestitionen betrachtet wurden und für die der Notar nicht aufgefordert wurde, eine entsprechende Erklärung abzugeben, bleibt in Kraft.

3.- ES IST MÖGLICH, IN EINEM HORIZONTAL GETEILTEN GEBÄUDE EINE TEILFERTIGSTELLUNG ZU MELDEN:

Beigefügt (HIER) die Entschließung der DGSJFP vom 19. September 2023 (BOE vom 26. Oktober 2023), in der die DG den Fall eines Gebäudes mit mehreren horizontal unterteilten Stockwerken behandelt, bei dem das Ende der Arbeiten nur für einen Teil der Stockwerke erklärt wird (nämlich für das Erdgeschoss und das erste Stockwerk, nicht für die übrigen Stockwerke).

In diesem Fall akzeptiert die Generaldirektion dies und stellt fest, dass es kein Problem darstellt, wenn der Nachweis der Fertigstellung teilweise, nach Phasen und sogar nach Stockwerken erfolgt, da es in der Praxis vorkommen kann, dass einige Elemente nicht fertiggestellt sind, ohne dass dies die Eintragung der Fertigstellung anderer Elemente behindert, solange dies ordnungsgemäß bestätigt wird.

4. DIE TEILUNG DER ERBSCHAFT DURCH DEN BUCHFÜHRENDEN TEILER. VORSICHT VOR INTERESSENKONFLIKTEN:

Beigefügt (HIER) die Entschließung der DGSJFP vom 5. September 2023 (BOE vom 25. Oktober 2023), in der die DG feststellt, dass sich die accountant-partidora in einer Annahme-, Teilungs- und Erbauseinandersetzungsurkunde nicht auf die reine Teilung beschränkt hat und in den Auseinandersetzungen dispositive Funktionen ausgeübt hat, die das Eingreifen der Erben erfordern.

Darüber hinaus besteht ein Interessenkonflikt zwischen zwei geschwisterlichen Miterben, da einer der beiden der Vormund des anderen ist und daher seine gesetzliche Vertretung ausübt. Da beide an der Erbschaft interessiert sind und einer von ihnen von seinem Bruder gesetzlich vertreten wird, besteht ein Interessenkonflikt, und in diesem Fall ist die Einschaltung eines Pflichtverteidigers erforderlich.

5.- VERKAUF EINES PARKPLATZES AUF EINEM UNGETEILTEN GRUNDSTÜCK. IST EINE GENAUE BESCHREIBUNG DES PARKPLATZES ERFORDERLICH:

Beigefügt (HIER) der Beschluss der DGSJFP vom 28. Juli 2023 (BOE vom 12. Oktober 2023), in dem die DG einen Fall des Verkaufs eines ungeteilten Anteils (1,329 %) an einer Immobilie, die für Parkplätze bestimmt war, löst. Die Urkunde enthielt die Beschreibung des eingetragenen Grundstücks als Ganzes (bestehend aus dem Kellergeschoss eines Gebäudes, das für Parkplätze und Lagerräume genutzt wird), nicht aber die Beschreibung des spezifischen Parkplatzes, dessen ausschließliche Nutzung dem ungeteilten Anteil des übertragenen Grundstücks zugewiesen wurde.

Die Generaldirektion hält es in Übereinstimmung mit dem Kanzler für erforderlich, dass in der Verkaufsurkunde die Grenzen und die Fläche des zu übertragenden Parkplatzes genau beschrieben werden.

6.- GRUNDBUCHAMT UND GESETZ 11/2023. NEUE FRISTEN FÜR DIE QUALIFIZIERUNG VON DOKUMENTEN:

Beigefügt (HIER) der Beschluss der DGSJFP vom 7. Juli 2023 (BOE vom 15. August 2023), mit dem der Zeitplan für die Umsetzung des Gesetzes 11/2023 über die Digitalisierung von Registerhandlungen genehmigt wird. Dieses Gesetz schreibt die elektronische Signatur aller Registereinträge und Dokumente sowie die Führung eines Protokolls in elektronischer Form vor. Der genannte Beschluss enthält zwei Anhänge mit einem Zeitplan für die Einführung der elektronischen Signatur in jedem der Grundbuchämter Spaniens und verlängert die übliche Frist für die Qualifizierung der Register von 15 auf 30 Arbeitstage, und zwar für einen Zeitraum von einem Monat ab dem Datum, an dem die Einführung des digitalen Verfahrens beginnt.

Der Zusammenfassung ist der Beschluss mit den Anlagen beigefügt, die die jeweiligen Starttermine der Einführungsphase der elektronischen Signatur enthalten, so dass alle Notariatsangestellten diese einsehen und beachten können, dass innerhalb eines Monats nach diesem Termin die Qualifikationsfrist nicht wie üblich 15 Tage, sondern 30 Tage beträgt.

Die Bedeutung dieser Konsultation liegt in der Tatsache, dass die Löschung von Hypotheken, die in allen Registern Spaniens eingetragen sind, erlaubt ist, und jedes von ihnen hat ein geplantes Datum für die Umsetzung dieser elektronischen Signatur!

7. DIE ZIVILRECHTLICHE NACHBARSCHAFT UND IHRE BEWEISSCHWIERIGKEITEN. DER IN DER URKUNDE ENTHALTENEN ERKLÄRUNG MUSS GROSSE BEDEUTUNG BEIGEMESSEN WERDEN:

Beigefügt (HIER) die Entschließung der DGSJFP vom 3. Oktober 2023 (BOE vom 2. November 2023), in der die DG einen Fall zum Nachweis des zivilen Wohnsitzes einer verstorbenen Person und dessen Bedeutung für die Bestimmung des anwendbaren Erbrechts löst.

In diesem Fall hat die Verstorbene in ihrem Testament angegeben, dass sie das bürgerliche Recht besaß. Ihr Erbe (Ehemann) gibt jedoch bei der Annahme der Erbschaft in der besagten Annahmeurkunde an, dass der Personenstand der Verstorbenen der von Ibiza war, und auf dieser Grundlage wird ihm die gesamte Erbschaft zugesprochen (im Gegensatz dazu wären bei einem gemeinsamen Personenstand, da die Verstorbene keine Nachkommen hatte, aber lebende aufsteigende Nachkommen, diese legitimiert). Als die Urkunde über die Annahme der Erbschaft zur Eintragung vorgelegt wurde, verweigerte der Standesbeamte die Eintragung mit der Begründung, dass die von der Erblasserin in ihrem Testament abgegebene Erklärung über den gemeinsamen Familienstand Vorrang habe.

Die Generaldirektion ist in Übereinstimmung mit der Kanzlei der Ansicht, dass der Nachweis des Personenstands sehr schwierig ist (außer in den Fällen, in denen die ausdrückliche Erklärung im Personenstandsregister eingetragen ist). Daher muss im Zweifelsfall die vor einem Notar abgegebene Erklärung des Betroffenen (da sie nach ordnungsgemäßer Belehrung durch den Notar abgegeben wurde) Vorrang vor dem haben, was sich aus außergerichtlichen Dokumenten ergeben kann (z. B. einer Volkszählungsbescheinigung, aus der hervorgeht, dass die Person seit mehr als zehn Jahren an dieser Adresse gemeldet ist), da der administrative Wohnsitz nicht immer mit der tatsächlichen Adresse übereinstimmt (die den zivilrechtlichen Wohnsitz bestimmt).

8.- EIN VORSTANDSMITGLIED, DESSEN AMTSZEIT ABGELAUFEN IST, KANN EINE HAUPTVERSAMMLUNG EINBERUFEN, UM DAS VERWALTUNGSORGAN ZU ERNEUERN UND DEN JAHRESABSCHLUSS VORZULEGEN:

Beigefügt (HIER) die Entschließung der DGSJFP vom 31. Oktober 2023 (BOE vom 21. November 2023), in der die DG beschließt, dass die von einem Direktor mit abgelaufenem Amt einberufene Generalversammlung gültig ist, sofern diese Generalversammlung einberufen wird, um das Verwaltungsorgan zu erneuern und die Jahresabschlüsse mehrerer Geschäftsjahre zu genehmigen, um so die Schließung des Grundbuchamtes zu überwinden.

9.- PRÄVENTIVE BEFUGNISSE UND INTERREGIONALE ASPEKTE:

Im Folgenden finden Sie eine kurze Zusammenfassung eines Papiers über präventive Befugnisse und Aspekte, die im Bereich des interregionalen Rechts zu berücksichtigen sind:

  • Großer Nutzen der Vorsorgevollmacht: Sie erspart der Familie die Inanspruchnahme gerichtlicher Unterstützungsmaßnahmen (deren Einrichtung mehr als ein Jahr in Anspruch nimmt, zuzüglich der Kosten für Anwälte usw.).
  • Demnächst wird es möglich sein, die Gültigkeit dieser Vollmachten telematisch beim Standesamt abzufragen. Vorsicht ist geboten, wenn ein Bevollmächtigter zu einem Notar geht, um eine dieser Vollmachten zu unterzeichnen.
  • Zweifel am anwendbaren Recht, wenn ein Klient ein Notariat aufsucht, um eine Vollmacht zu unterzeichnen: Wir müssen immer auf das Kriterium des gewöhnlichen Aufenthalts (Art. 9.6 Cc) zurückgreifen, um die Vollmacht nach dem CCCat oder dem Cc zu begründen.
  • Denken Sie immer daran, auf Wunsch des Mandanten die Klausel aufzunehmen (oder nicht), ob für dieselben Handlungen, für die der Vormund eine gerichtliche Genehmigung benötigt, eine solche erforderlich ist.
  • In Katalonien wird es in den kommenden Monaten bedeutende Entwicklungen in diesem Bereich geben, da der Gesetzesentwurf zur Reform des Buches II des katalanischen Zivilgesetzbuches zu diesem Thema bald als Gesetzesvorlage ins Parlament eingebracht wird, so dass es, wenn er normal bearbeitet wird, in einigen Monaten neue Regelungen in diesem Bereich mit sehr tiefgreifenden Änderungen geben wird, die wir prüfen müssen, um die Urkunden anzupassen.

10.- GESETZ 11/2023. DIGITALISIERUNG VON URKUNDEN- UND REGISTRAKTEN (ELEKTRONISCHES PROTOKOLL, VIDEO-SIGNATUREN und AUTORISIERTE ELEKTRONISCHE KOPIEN):

Anbei finden Sie einen Artikel aus unserem BLOG der die 10 wichtigsten Punkte des Inkrafttretens des Gesetzes 11/2023 zusammenfasst (HIER).

Drei wesentliche Veränderungen werden unser tägliches Leben beeinflussen:

  • Die erste ist die Hinterlegung aller unterzeichneten Dokumente im elektronischen Büro des Notars, das ein getreues Abbild des Papierdokuments ist (Matrix, Vereinigungen, Diligenzen und Notizen).
  • Die zweite wichtige Neuerung ist die Möglichkeit, bestimmte Arten von Dokumenten mit einem digitalen Zertifikat per Video zu unterzeichnen, sobald sich der Bürger auf dem Notarportal registriert hat;
  • und schließlich die Erstellung elektronischer autorisierter Kopien, die das Papier bei gleicher Wirksamkeit und Gültigkeit ersetzen.  

Nach 21 Tagen der Umsetzung sind wir auf die folgende Kasuistik gestoßen:

ÜBER DAS NOTARIATSPORTAL (PNC):

  • Bürger, die ein Verfahren durchführen möchten, müssen das Formular ausfüllen und ihre Mobiltelefon- und Kontakt-E-Mail-Adresse bestätigen. Das Verfahren ist einfach und wird durch Hochladen des Identitätsdokuments auf die Plattform abgeschlossen. Wir haben es validiert und es funktioniert korrekt für Bürger, die mit DNI, NIE und PASSPORT identifiziert wurden.
  • Die praktischste Art des Zugriffs und der Unterzeichnung ist die Verwendung eines digitalen Zertifikats. Wir empfehlen die Fábrica Nacional de Moneda y Timbre, obwohl es mehrere von Ancert zertifizierte Ausgabestellen gibt.
  • Der Bürger, der darauf zugreift, kann seine gesamte Geschichte der Urkunden zwischen dem 1. Januar 2007 und dem 8. November 2023 einsehen. Wie die nach dem Inkrafttreten des Gesetzes unterzeichneten Urkunden veröffentlicht werden, ist noch nicht festgelegt worden.

ZUR VIDEO-SIGNATUR:

  • Von Anfang an konnten wir 2 Videosignaturen erfolgreich durchführen. Obwohl es sich um eine sehr neue Technologie handelt, die ihre Grenzen hat, war die Durchführung nicht kompliziert, sobald der Kunde im Portal registriert ist und das digitale Zertifikat zum Signieren hat.
  • Die Verbindung wird über eine in den Webbrowser integrierte Anwendung hergestellt und ist intuitiv und einfach. Wir gehen davon aus, dass mit der Registrierung der Bürgerinnen und Bürger die Zahl der auf diese Weise ausgestellten Dokumente zunehmen wird.

IN BEZUG AUF DIE ELEKTRONISCHE BEGLAUBIGTE KOPIE:

  • Wir haben bereits die ersten elektronischen autorisierten Kopien mit einem sicheren Prüfcode (CSV) ausgestellt.
  • Der Prozess wird von Word selbst und parallel zur Hinterlegung des Dokuments verwaltet, obwohl er zu einem späteren Zeitpunkt ausgestellt werden kann, immer für Dokumente, die nach dem 9. November 2023 unterzeichnet werden.
  • Das Dokument wird im elektronischen Büro des Notars veröffentlicht und die CSV wird schnell und einfach in SIGNO generiert und an den Klienten gesendet.
  • Nach dem Hochladen auf die elektronische Website wird sie dem Kunden per E-Mail übermittelt, in der wir einen Link zu ihrer autorisierten elektronischen Kopie angeben. Diese Art der Übermittlung verleiht ihm Authentizität und Rechtsgültigkeit gegenüber Dritten. Wir gehen davon aus, dass sie nach und nach das Papier ersetzen wird, da es nicht notwendig ist, im Notarportal registriert zu sein, um sie einzusehen und zu validieren.

FREQUENTLY ASKED QUESTIONS ON ELECTRONIC PROTOCOL and VIDEO SIGNATURE:

Im SIC, in der Rubrik"Gesetz 11/2023. Digitalisierung von Notariats- und Registerverfahren" finden Sie ein Dokument mit Fragen und Antworten zu bestehenden Zweifeln in Bezug auf die Umsetzung des Gesetzes 11/2023, es wurden zwei Veröffentlichungen herausgegeben: Band 1 und Band 2.

Sie sind ebenfalls beigefügt (HIER im Singular und HIER Plural), grundlegende Vorlagen für jede elektronische Urkunde, die per Videounterschrift über das Notarielle Bürgerportal erteilt wird.

ÄNDERUNG DES EINHEITLICHEN ELEKTRONISCHEN REGISTERS. NOTWENDIGKEIT EINER GETRENNTEN MELDUNG DER ANZAHL DER SEITEN IN PAPIER-/TELEMATIKFORMAT:

Ab dem 9. November 2023 wird das einheitliche elektronische Register dahingehend geändert, dass die Anzahl der Blätter der Matrix des Papierträgers getrennt von der Anzahl der Blätter des elektronischen Trägers als Pflichtfeld in jede öffentliche Urkunde aufgenommen wird.

Bei Fragen zur neuen Digitalisierung (sowohl für Mitarbeiter als auch für Kunden) wenden Sie sich bitte per E-Mail an Antonio Alba: antonio@jesusbenavides.es

Oktober 2023

1.- ZENTRALES REGISTER DER EIGENTUMSURKUNDEN. ERLÄUTERUNG

Beigefügt (HIER) ein klärender Vermerk des OCP zu verschiedenen Fragen im Zusammenhang mit dem Zentralen Grund buch und den diesbezüglichen Pflichten der Notare:

  • Die Erlangung der in Artikel 4 des RD 609/2023 genannten E-Mail-Adresse ist keine Voraussetzung für die Durchführung des Rechtsgeschäfts, da sie nicht zu den Anforderungen an die Identifizierung des wirtschaftlichen Eigentümers gehört.
  • Prozentuale Beteiligung: Diese Information sollte nur dann aufgenommen werden, wenn eine neue Offenbarungseintragung vorgenommen werden muss, falls es eine Diskrepanz zwischen dem Inhalt des BDTR und der Offenbarungseintragung des Erteilers gibt.

KAUF UND VERKAUF VON IMMOBILIEN, DIE VON EINEM VERTRETER MIT WIDERRUFENER VOLLMACHT FORMALISIERT WURDEN. BEI DER ÜBERPRÜFUNG DER GÜLTIGKEIT VON VOLLMACHTEN UND GESELLSCHAFTSPOSITIONEN IST GROSSE SORGFALT GEBOTEN.

In der Anlage finden Sie den Beschluss der DGSJFP vom 26. Juli 2023 (BOE vom 28. September 2023).. Die Generaldirektion behandelt den Fall eines Immobilienverkaufs, bei dem der Verkäufer durch einen Bevollmächtigten vertreten wird, der erklärt, dass seine Vollmacht gültig ist, und der Notar die Urkunde für ausreichend hält. Aus den Daten des Handelsregisters geht jedoch hervor, dass diese Vollmacht einige Tage zuvor widerrufen wurde, wobei der Widerruf im BORME veröffentlicht wurde, nachdem er am selben Tag wie die Unterzeichnung des Lebenslaufs in das Register eingetragen worden war (ab diesem Zeitpunkt ist er gegenüber Dritten vollstreckbar).

Die Generaldirektion bestätigt die Einstufung des Registers, so dass das Recht des Käufers nicht eingetragen werden kann, da der Verkäufer nicht ordnungsgemäß durch eine Person vertreten war, die über ausreichende Befugnisse zur Formalisierung des Verkaufs verfügte.

den Fall zu berücksichtigen und die entsprechenden Erkundigungen bei der Kanzlei so kurz wie möglich vor der Unterzeichnung der Urkunde (wenn möglich am selben Tag) einzuholen, um solche Fälle zu vermeiden.

3.- SL. KAPITALHERABSETZUNG DURCH DEN KAUF VON AKTIEN. HÖHE DER GEBUNDENEN RÜCKLAGE

In der Anlage finden Sie den Beschluss der DGSJFP vom 24. Juli 2023 (BOE vom 27. September 2023).. Die DG regelt den typischen Fall des "Ausstiegs" eines Gesellschafters aus einer SL. Zu diesem Zweck kauft die Gesellschaft alle Aktien dieses Aktionärs zurück (zu einem Rückkaufswert, der höher ist als der Nennwert) und setzt dann das Aktienkapital um denselben Betrag herab (und nimmt so die Rücknahme vor) und bildet gleichzeitig eine gebundene Rücklage in Höhe des Herabsetzungsbetrags (wobei sie sich auf den Nennwert der Aktien bezieht und nicht auf den Rückkaufswert für den Aktionär, der, wie erwähnt, höher ist), um die Rechte der Gläubiger zu gewährleisten.

Das Register schränkt dies ein, weil es der Ansicht ist, dass der Betrag der Rücklage "dem Wert dessen entsprechen muss, was der Aktionär erhalten hat" (d. h. dem gesamten Rücknahmebetrag und nicht nur dem Nennwert der Aktien).

Die Generaldirektion hebt die Einstufung des Handelsregisters auf und entscheidet, dass in solchen Fällen der Betrag der gebundenen Rücklage dem Nennwert der zurückgenommenen Aktien entsprechen muss und nicht dem Betrag, der dem ausscheidenden Aktionär erstattet wird.

DE-FACTO-VORMUNDSCHAFT. AUSLEGUNGSDOKUMENT FÜR BANKVERFAHREN

Es wird berichtet, dass im SIC im Rahmen des "Ley 8/2021 de apoyo a la discapacidad" ein zwischen der Generalstaatsanwaltschaft und dem Bankensektor unterzeichnetes Rahmenprotokoll den Mitarbeitern zur Verfügung steht, um die Befugnisse des faktischen Betreuers im Bereich der Bankgeschäfte zu klären.

Dieses Dokument war auch Gegenstand einer ausführlichen Analyse in einem Artikel in unserem Blog (HIER können Sie ihn nachlesen).

5.- AUSLANDSINVESTITIONEN. ZU BERÜCKSICHTIGENDE REGULATORISCHE ENTWICKLUNGEN

Das Personal wird über die jüngste Verabschiedung des Königlichen Erlasses 571/2023 vom 4. Juli über Auslandsinvestitionen informiert (HIER können Sie es einsehen), das bei Transaktionen mit Gebietsfremden zu berücksichtigen ist. Er ändert die bisherigen Vorschriften insbesondere in den folgenden grundlegenden Aspekten:

1.- Als Auslandsinvestitionen für die Zwecke der entsprechenden Nachmeldung beim Investitionsregister des Wirtschaftsministeriums gelten die folgenden:

  • Beteiligungen von Gebietsfremden an spanischen Unternehmen, wenn diese Beteiligungen 10 % des Aktienkapitals oder der Stimmrechte des Unternehmens überschreiten (früher waren 50 % erforderlich).
  • Erwerb von Immobilien in Spanien durch Nicht-Residenten, wenn der Betrag 500.000 € übersteigt (früher lag die Mindestgrenze bei 3.000.000 €).

In diesen Fällen ist der gebietsfremde Inhaber verpflichtet, die Investition beim Investitionsregister des Wirtschaftsministeriums unter Verwendung der in der Übergangsbestimmung 3 des Königlichen Erlasses vorgesehenen Formulare (Formulare DP1, D1A D1B, DP2, D2A, D2B) zu melden.

2.- Wurde das Geschäft von einem Notar abgewickelt, muss dieser die Investition über das elektronische Notariat (SIGNO) dem Generalrat der Notare melden und in jedem Fall den Erschienenen auf die Verpflichtung zur Vorlage hinweisen.

3.- Für den Fall, dass die als ausländisch angesehenen Investitionen (gemäß Artikel 4 des königlichen Erlasses) ihren Ursprung in einem Land mit nicht kooperativer Rechtsprechung (ehemalige Steueroasen) haben, die in der Verordnung vom 9. Februar 2023 aufgeführt sind, ist eine vorherige Erklärung erforderlich, die von den Notaren vor der Gewährung verlangt und in der öffentlichen Urkunde ausdrücklich angegeben werden muss.

6.- PRAKTISCHE HINWEISE ZU DOKUMENTEN, DIE AUSLÄNDISCHE STAATSANGEHÖRIGE BETREFFEN

Beigefügt (HIER), ein interessanter Artikel eines Notarkollegen, in dem eine Reihe praktischer Erwägungen dargelegt werden, die zu beachten sind, wenn eine ausländische natürliche Person an einem öffentlichen Dokument beteiligt ist. Zusammenfassend sind die wichtigsten davon hervorgehoben:

  • Identifizierung. Es gelten die allgemeinen Regeln der Notariatsordnung. Im Falle von EU-Ausländern geschieht dies entweder durch den Reisepass oder den nationalen Personalausweis.
  • NIE: Ausländer, die aufgrund ihrer wirtschaftlichen, beruflichen oder sozialen Interessen einen Bezug zu Spanien haben, müssen zu Identifizierungszwecken mit einer persönlichen, einmaligen und ausschließlich fortlaufenden Nummer versehen werden. Erforderlich für alle Vorgänge mit steuerlichen Auswirkungen.
  • Übersetzung: Sofern der Notar die Fremdsprache nicht beherrscht, sind die Bestimmungen des § 150 der Notariatsordnung zu beachten und ein Dolmetscher zu bestellen.
  • Zahlungsmittel: Seien Sie im Hinblick auf die Verhinderung von Geldwäsche sehr vorsichtig und gewissenhaft. Es ist sehr ratsam zu verlangen, dass die Ein- und Auszahlungskonten bei spanischen Banken geführt werden. Wenn es sich um ausländische Banken oder Konten Dritter handelt, werden möglichst vollständige und zuverlässige Informationen über die Herkunft der Gelder verlangt, die durch Unterlagen belegt werden müssen (Eigentumsnachweise für die Konten, Verträge, die die Herkunft der Gelder belegen, usw.).
  • Apostille: Die Apostille ist für im Ausland ausgestellte Dokumente erforderlich.
  • Immobilientransaktionen. Denken Sie an die Einbehaltung von 3 % des Preises (Non-Resident Income Tax) und an die Umkehrung des Steuerpflichtigen in den "kommunalen Kapitalgewinn".

7.- ANFORDERUNG VON TESTAMENTSKOPIEN BEIM ARCHIV DER NOTARIELLEN VEREINIGUNG VON KATALONIEN

Informationen, die bei der Beantragung von Testamentskopien beim Kollegium von Interesse sind. Um Probleme im Falle von Datumsdiskrepanzen zu vermeiden, bittet die Vereinigung darum, dem Antrag auf eine Kopie des Testaments die entsprechenden Sterbeurkunden und Testamente beizufügen, um den Antrag genauer identifizieren zu können.

8.- TELEMATISCHE UNTERZEICHNUNG NOTARIELLER URKUNDEN. INKRAFTTRETEN

Wie bereits berichtet, wird am 9. November das Gesetz 11/2023 in Kraft treten, das die telematische Unterzeichnung öffentlicher Dokumente ermöglicht (d.h. über ein Videokonferenzsystem mit dem Notar und elektronischer Unterschrift, ohne dass der Klient das Büro des Notars persönlich aufsuchen muss). HIER finden Sie einen Artikel auf dem Blog des Notariats von Jesus Benavides mit weiteren Einzelheiten (welche Dokumente unterzeichnet werden können, Verfahren, usw.).

Um mit dieser Neuheit Pionierarbeit zu leisten und den Klienten den besten Service zu bieten, wurde auf der Webseite des Notariats von Jesus Benavides eine neue Rubrik eingerichtet (Video-Unterschrift) eingerichtet, in der mit Hilfe von Lehrvideos der gesamte Prozess erklärt wird, den jeder Bürger, der diese Möglichkeit in die Praxis umsetzen möchte, durchlaufen muss.  

Bei Fragen zu diesem Thema (sowohl von Mitarbeitern als auch von Kunden) wenden Sie sich bitte per E-Mail an Antonio Alba, um eine Lösung zu finden: antonio@jesusbenavides.es.

September 2023

1.- BERECHNUNG DER FRISTEN FÜR DIE ABHALTUNG DER HAUPTVERSAMMLUNG. DER TAG, AN DEM DIE HAUPTVERSAMMLUNG ABGEHALTEN WIRD, KANN NICHT IN DIE BERECHNUNG EINBEZOGEN WERDEN.

In der Anlage finden Sie den Beschluss der DGSJFP vom 11. Juli 2023 (BOE vom 28. Juli 2023).. Dementsprechend erinnert die GD zusammenfassend an die Regeln zur Berechnung der Fristen für die Einberufung einer Hauptversammlung in einer Kapitalgesellschaft. Bekanntlich bestimmt Artikel 176 LSC, dass zwischen der Einberufung und der Abhaltung der Hauptversammlung ein Monat (SA) bzw. 15 Tage (SL) vergehen müssen. Für die Berechnung dieser Fristen beginnt der Tag, an dem die Einberufung dem letzten Aktionär zugestellt wird, und für die Bestimmung des Tages, an dem die Frist abläuft, kann der Tag, an dem die Hauptversammlung abgehalten wird, nicht mitgerechnet werden.

Daher müssen bei Aktiengesellschaften ein Monat und bei Gesellschaften mit beschränkter Haftung 15 Tage vergehen, und erst am Tag nach Ablauf dieser Fristen kann die Hauptversammlung gültig abgehalten werden.

2.- LEHRE DER GENERALDIREKTION TARIFFRAGEN

Beigefügt (HIER) ein interessantes Dokument mit einer Zusammenfassung der Doktrin der Generaldirektion für Rechtssicherheit und öffentliches Vertrauen in Tarifangelegenheiten für die Jahre 2020 - 2023. Zu konsultieren im Falle von Zweifeln über die Protokollierung spezifischer Urkunden.

3. NEUE ENTWICKLUNGEN IM ELEKTRONISCHEN EINZELINDEX

Es wird berichtet, dass das computergestützte Einheitsregister vor kurzem eine Reihe von neuen Funktionen aufgenommen hat, um die in öffentlichen Urkunden gewährten Rechtsgeschäfte besser widerzuspiegeln.

Insbesondere werden neue Rechtsakte geschaffen, um diesem Umstand Rechnung zu tragen:

  • Handlungen zum Erwerb oder zur Erhaltung des Personenstands.
  • Urkunden über Unterstützungsmaßnahmen und Urkunden über die Einrichtung von Unterstützungsmaßnahmen (und ihre Entsprechung in Katalonien),
  • Urkunden über das Fehlen einer Protokoll- oder Registerbuchnummer (um den unglücklichen Fall zu lösen, dass eine oder mehrere Nummern übrig bleiben, ohne dass ein Dokument tatsächlich autorisiert oder interveniert wurde).

Andere kleinere Änderungen:

  • Nachweis der Zahlungsmittel in den Hinterlegungsscheinen.
  • Angabe der Eigentumsverhältnisse (oder nicht) beim Verkauf und Kauf von Unternehmensanteilen und Aktien.
  • Gründung von juristischen Personen mit oder ohne Rechtspersönlichkeit, für die Informationen über ihre Steueridentifikationsnummer erforderlich sind (wenn die Informationen nach der Erteilung eingeholt werden und es nicht möglich war, sie vom Kunden zu erhalten, muss nach Ablauf der Frist für die Einreichung des Verzeichnisses die Aufhebung der Vorschrift auf dem üblichen Weg beantragt werden).

4.- THEORIE DER KOMPLEXEN RECHTSGESCHÄFTE. KAUF + HYPOTHEK EINER IMMOBILIE DURCH EINE VERHEIRATETE PERSON. DIE ZUSTIMMUNG DES ANDEREN EHEGATTEN IST NICHT ERFORDERLICH, WENN DIE HYPOTHEK GLEICHZEITIG MIT DEM KAUF AUFGENOMMEN WIRD. VORSICHT IM FALLE VON AUSLÄNDERN

Beigefügt (HIER) ein interessanter Artikel, der die Lehre der GD zur Theorie der komplexen Rechtsgeschäfte zusammenfasst. Er befasst sich mit Fällen, in denen eine verheiratete Person eine Immobilie allein kauft und diese dann mit einer Hypothek belastet. Bekanntlich bestimmt die allgemeine Regel, dass für die Verpfändung des gewöhnlichen Wohnsitzes, auch wenn er nur einem der Ehegatten gehört, die Zustimmung des anderen Ehegatten erforderlich ist. Eine Ausnahme von dieser allgemeinen Regel stellt die Theorie des komplexen Rechtsgeschäfts dar, wonach die Zustimmung des Nichteigentümers bei der Bestellung einer Hypothek auf den gewöhnlichen Wohnsitz unmittelbar nach dessen Erwerb nicht erforderlich ist, d.h. die Hypothek wird mit der Nummer des Protokolls unmittelbar nach dem Kauf-Verkauf-Protokoll unterzeichnet.

Bei Ausländern ist Vorsicht geboten, da die Generaldirektion die Doktrin des komplexen Rechtsgeschäfts nicht zulässt, es sei denn, das ausländische Recht lässt sie zu und dies wird bestätigt (daher muss durch ein notarielles Gutachten geprüft werden, ob das ausländische Recht, das den spezifischen Güterstand der Kunden regelt, diese Theorie des komplexen Rechtsgeschäfts zulässt oder nicht).

5.- ÖFFENTLICHE BEURKUNDUNG VON GESELLSCHAFTSBESCHLÜSSEN. EINE GUTE TAT KANN EINE SCHLECHTE URKUNDE RETTEN

In der Anlage finden Sie den Beschluss der DGSJFP vom 10. Juli 2023 (BOE vom 28. Juli 2023).. In Übereinstimmung mit dieser Entschließung legt die GD zusammenfassend fest, dass im Zusammenhang mit Gesellschaftsbeschlüssen einer SL (Beendigung und Benennung von Positionen) , wenn in der Bescheinigung das Quorum für die Beschlussfassung nicht angegeben ist, in der Urkunde jedoch (durch eine Erklärung des Verwalters), dies für die Eintragung des Beschlusses in das Handelsregister ausreicht.

6.- PRIOR IN TEMPORE, POTIOR IN IURE. DAS, WAS ZUERST BEI DER KANZLEI EINTRIFFT, HAT VORRANG (AUCH WENN DAS GESETZ SPÄTER KOMMT).

In der Anlage finden Sie die Entschließung der GD Recht, juristische Personen und Mediation vom 17. Juli 2023 (DOGC vom 31. Juli 2023).. Darin stellt die GD zusammenfassend fest, dass das, was zuerst in das Register eingetragen wird, maßgebend ist.

Fall, in dem 1986 durch eine private Urkunde ein Nießbrauch auf Lebenszeit an einem Grundstück bestellt wurde. Später, am 09.02.2023, wurde diese private Urkunde in eine öffentliche Urkunde umgewandelt und zur Eintragung beim Grundbuchamt eingereicht. Der Registerbeamte verweigert jedoch die Eintragung, da am 03.02.2023, d.h. 6 Tage zuvor, eine Vermächtnisurkunde zur Eintragung vorgelegt wurde, in der dieses Nießbrauchsrecht einem Dritten auf der Grundlage einer Erbschaftsannahme von einer im Jahr 2022 verstorbenen Person zugesprochen wurde.

In diesem Fall erinnert die Generaldirektion an das Grundprinzip der Funktionsweise des Registers, d. h. prior in tempore, potior in iure, so dass das, was zuerst beim Register eintrifft und eingetragen wird (Nießbrauch von 2022, der am 3. Februar 2023 eingereicht wurde), Vorrang vor den anderen Rechten hat (in diesem Fall ein Nießbrauch, der 1986 in einer privaten Urkunde begründet und am 9. Februar 2023 auf der Grundlage einer Urkunde zur Eintragung eingereicht wurde, die zur öffentlichen Urkunde erhoben wurde).

7.- TABELLE DER STAATSANGEHÖRIGKEITS- UND PERSONENSTANDSREGELUNGEN

Beigefügt (HIER) ein interessantes Dokument, das eine Tabelle mit Vorschriften zur Staatsangehörigkeit und zum Personenstand enthält, in der wir Links zu Vorschriften und Entschließungen der Generaldirektion zu verschiedenen Themen wie z.B. Personenstandsregister, Beglaubigungen, wirtschaftliche Regelung der Ehe usw. finden können.

8.- VEREIDIGUNG AUF DIE STAATSANGEHÖRIGKEIT. VERSCHIEDENE ASPEKTE, DIE ZU BERÜCKSICHTIGEN SIND

Beigefügt (HIER) Rundschreiben der Generaldirektion über die Zuständigkeit des Standesamtes, bei dem die Erklärung über die Option für die spanische Staatsangehörigkeit sowie der Eid oder das Versprechen abgegeben werden müssen. Darin wird festgelegt, dass das Standesamt des Wohnsitzes des Antragstellers zuständig ist.

Sie ist ebenfalls beigefügt (HIER) Rundschreiben des Generaldirektors für Rechtssicherheit und öffentliches Vertrauen, in dem festgelegt wird, dass die Erteilung von Bescheinigungen über die vereidigte Staatsangehörigkeit unangemessen ist, wenn Anzeichen dafür vorliegen, dass der Antragsteller Handlungen begangen hat, die mit der guten staatsbürgerlichen Führung unvereinbar sind (wie z. B. die Tatsache, dass der Antragsteller in einer Justizvollzugsanstalt inhaftiert ist).

9.- GERICHTLICHE ANFECHTUNG DER NEGATIVEN QUALIFIKATIONEN. DIENSTLEISTUNG, DIE WIR ALS NOTARIAT IN ANSPRUCH NEHMEN KÖNNEN

Beigefügt (HIER) ein informatives Dokument des Generalrats der Notare, durch das ein Service für Notare zur Verfügung gestellt wird, um gegen negative Bewertungen (oder auch Beschlüsse der DGSJFP), die ein unternehmerisches Interesse für Notare beinhalten können, gerichtlich vorgehen zu können, bekannt gemacht wird.

Sollte der Mitarbeiter also auf eine negative Bewertung stoßen, die sich seiner Meinung nach auf das Notariat als Ganzes auswirken könnte, kann er diese Möglichkeit mit dem Notar besprechen, was über die im beigefügten Dokument angegebenen Kanäle beantragt werden kann.

10.- DIE EMPFEHLENSWERTE AUFNAHME VON ERKLÄRUNGEN VOR DEM VOLLZUG EINER URKUNDE, AN DER EINE PERSON MIT EINER BEHINDERUNG BETEILIGT IST.

Das informative Rundschreiben 3/2021 vom 27. September des Ständigen Ausschusses des Generalrats der Notareschlägt vor, dass vor der Ausfertigung einer Urkunde, an der Menschen mit Behinderungen beteiligt sind, ein Offenbarungsprotokoll erstellt wird, in dem die Umstände festgehalten werden, die die Ausführung des betreffenden Rechtsgeschäfts beeinflussen können. Dieses Protokoll kann unter anderem folgende Umstände enthalten:

  • Erklärungen der behinderten Person selbst, z. B. eine Erklärung der behinderten Person, in der sie bestätigt, dass sie für einen bestimmten Bedarf oder eine bestimmte Annehmlichkeit unter dem Marktpreis verkauft, oder die Gründe, warum sie auf eine bestimmte Erbschaft verzichtet.
  • Erklärungen von Personen, die die behinderte Person bei der Ausübung ihrer Geschäftsfähigkeit unterstützen. Zum Beispiel die Erklärung des faktischen Vormunds, des Rechtsanwalts, des Begleiters usw., dass er/sie der behinderten Person empfohlen hat, einen Kaufvertrag abzuschließen, weil dies für ihren künftigen Unterhalt und ihre Versorgung oder zur Begleichung ihrer Schulden notwendig ist.

Diese Bescheinigung ist eine unverzichtbare Ergänzung zur notariellen Begutachtung der Geschäftsfähigkeit und schafft Klarheit und Sicherheit für zukünftige Streitigkeiten und mögliche Ansprüche. Es wird empfohlen, dass die Person mit einer Behinderung oder ihr Assistent die Bescheinigung beantragt.

11.- DAS ZENTRALREGISTER DER EIGENTUMSURKUNDEN WIRD EINGERICHTET.

Königlicher Erlass 609/2023 vom 11. Juli zur Einrichtung des Zentralregisters für Immobilientitel. Königlicher Erlass 609/2023 vom 11. Juli zur Einrichtung des Zentralregisters für Immobilieneigentum. Dieses Register muss von allen zur Kontrolle der Geldwäsche gesetzlich verpflichteten Stellen, einschließlich der Notare, eingesehen werden. Bis zur Übertragung der Daten in dieses Register, für die 9 Monate vorgesehen sind, müssen jedoch laut Königlichem Erlass weiterhin die traditionellen Quellen genutzt werden (die Datenbank des wirtschaftlichen Eigentümers über Signo).

Juli 2023

1.- NEUER BEZAHLTER URLAUB VON 15 KALENDERTAGEN FÜR UNVERHEIRATETE PARTNER

Das Königliche Gesetzesdekret 5/2023 wird im BOE veröffentlicht und tritt in Kraft (HIER können Sie es einsehen), wonach ein bezahlter Urlaub von 15 Kalendertagen für die Tatsache anerkannt wird, dass man ein festes Paar wird (und sich eintragen lässt). Alle festen Paare, die von nun an eine feste Partnerschaft eingehen, können davon in Kenntnis gesetzt werden, damit sie diesen neuen Urlaub in Anspruch nehmen können.

2. NEUE REGELUNG DER STRUKTURELLEN ÄNDERUNGEN VON HANDELSGESELLSCHAFTEN

Das oben erwähnte Königliche Gesetzesdekret 5/2023 (HIER können Sie es einsehen) hat das frühere Gesetz 3/2009 vom 3. April über Strukturänderungen von Handelsgesellschaften (Umwandlung, Verschmelzung, Abspaltung, globale Übertragung von Aktiva und Passiva usw.) aufgehoben. Die neue rechtliche Regelung für strukturelle Änderungen findet sich daher ab sofort im oben genannten Königlichen Gesetzesdekret 5/2023. Dies ist zu berücksichtigen , wenn ein Beamter einen dieser Vorgänge vorbereitet (er/sie sollte die neue Verordnung konsultieren und die Rechtsverweise an den neuen Verordnungstext anpassen).

3.- SCHEIDUNGSURTEILE VON AUSLÄNDERN, DIE EINE ZUWEISUNG VON IMMOBILIEN BEINHALTEN, MÜSSEN IM ZENTRALEN STANDESAMT EINGETRAGEN WERDEN.

In der Anlage finden Sie den Beschluss der DGSJFP vom 13. Juni 2023 (BOE vom 10. Juli 2023).. Darin bestimmt die Generaldirektion zusammenfassend , dass im Falle einer Scheidung (von Ausländern, deren Ehe nicht im spanischen Standesamt eingetragen ist), wenn in dem Urteil einem der Ex-Ehegatten eine Immobilie zugesprochen wird, für die Eintragung im Grundbuch die vorherige Eintragung des Scheidungsurteils im zentralen Standesamt erforderlich ist.

4. DIE EINTRAGUNG DES EIGENTUMS UND DER VORRANG DES VORLÄUFIGEN. MANCHMAL JA, MANCHMAL NEIN, WAS SPÄTER EINGEREICHT WIRD, HAT VORRANG VOR FRÜHER EINGEREICHTEN DOKUMENTEN.

In der Anlage finden Sie den Beschluss der DGSJFP vom 15. Juni 2023 (BOE vom 10. Juli 2023).. Demnach löst die GD einen kuriosen Fall:

  • Lebenslauf + PH wird unterschrieben und zur Registrierung eingereicht, qualifiziert mit behebbaren Mängeln.
  • Es wird eine Berichtigung vorgelegt, und während die Eintragung in Kraft ist (d. h. VC + PH sind noch nicht eingetragen), erhält das Grundbuchamt eine Verfügung des AEAT mit einem Veräußerungsverbot für die Immobilie aufgrund von Steuerschulden.
  • Der Kanzler verneint den (vor dem Beschluss eingereichten) Lebenslauf + PH aus Gründen der öffentlichen Ordnung.
  • Der Notar legte Berufung ein, und die Generaldirektion gab ihm Recht, indem sie feststellte, dass die negative Einstufung nicht anwendbar sei, wenn der Beschluss aus einem Verwaltungsverfahren stamme, in dem die zivilrechtliche Gültigkeit des Rechtsgeschäfts nicht in Frage gestellt wurde (denken Sie an Steuerschulden), da der Lebenslauf + PH zuvor in das Register eingetragen worden war (prior in tempore potior in iure).
  • Die Generaldirektion weist jedoch darauf hin, dass die Aussetzung der Eintragung (auch wenn die einstweilige Verfügung später ergeht) aus Gründen des Allgemeininteresses/der öffentlichen Ordnung angemessen wäre , wenn die einstweilige Verfügung im Rahmen eines Strafverfahrens erlassen wurde, in dem die Rechtmäßigkeit des Unternehmens (z. B. wegen eines angeblichen Betrugs beim VC) in Frage gestellt wird.

5.- ES KANN NICHTS ZUGUNSTEN EINES UNTERNEHMENS EINGETRAGEN WERDEN, DESSEN CIF WIDERRUFEN WURDE.

In der Anlage finden Sie den Beschluss der DGSJFP vom 16. Juni 2023 (BOE vom 10. Juli 2023).. In diesem Beschluss legt die Generaldirektion zusammenfassend fest, dass im Rahmen eines Verkaufs und Kaufs der Erwerb nicht zu ihren Gunsten registriert werden kann, wenn die Mehrwertsteuernummer der erwerbenden Gesellschaft widerrufen wurde. Es ist wichtig, die bestehenden Datenbanken zu diesem Thema zu konsultieren, wenn ein Unternehmen betroffen ist.

6.- ES IST MÖGLICH, DAS STAMMKAPITAL EINES BESTEHENDEN UNTERNEHMENS AUF UNTER 3.000 EURO ZU SENKEN

In der Anlage finden Sie den Beschluss der DGSJFP vom 13. Juni 2023 (BOE vom 10. Juli 2023).. Demnach, und als Zusammenfassung, löst die DG den folgenden kuriosen Fall:

  • 3.000 Euro, führt eine Kapitalherabsetzung durch, wodurch das daraus resultierende Grundkapital unter 3.000 Euro sinkt.
  • Der Registerbeamte setzt die Eintragung aus, da er der Ansicht ist, dass diese Zahl unter dem gesetzlichen Minimum liegt, da er der Meinung ist, dass SLs mit einem Kapital von weniger als 3.000 Euro nur zum Zeitpunkt der Gründung möglich sind.
  • Die Generaldirektion widerruft die Qualifikation des Registerführers, da sie der Ansicht ist, dass eine Kapitalherabsetzung in einer SL, die zu einem Grundkapital von weniger als 3.000 Euro führt, durchaus möglich ist.

7.- ERHÖHUNG DES AKTIENKAPITALS UND BEZUGSRECHT. DIE ZEIT MUSS EINGEHALTEN WERDEN

Infolge einer notariell beurkundeten Transaktion wird daran erinnert, dass im Rahmen einer Kapitalerhöhung einer Gesellschaft das Bezugsrecht der Aktionäre bei Kapitalerhöhungen ab dem Zeitpunkt der Veröffentlichung des Angebots zur Zeichnung der neuen Aktien im Amtsblatt des Handelsregisters oder ab der schriftlichen Mitteilung an jeden Aktionär entsteht. Die Zeichnung kann von den Aktionären innerhalb der von der Hauptversammlung festgelegten Frist erfolgen, die mindestens einen Monat ab der Veröffentlichung oder Mitteilung betragen muss.

Diese Fristen müssen daher bei der Formalisierung dieser Art von Transaktionen berücksichtigt und eingehalten werden (so dass die Zeichnung der neuen Aktien nicht in derselben Versammlung wie die Beschlussfassung erfolgen kann, es sei denn, alle Aktionäre haben an der Versammlung teilgenommen).

8.- ZIVILRECHTLICHE HAFTUNG DES NOTARS. SEHR WICHTIG ZU BEACHTEN, UM DIESE ART VON FEHLERN ZU VERMEIDEN.

Im Anhang finden Sie einen Link zu einem interessanten Lehrartikel (HIER), in dem die zivilrechtliche Haftung des Notars analysiert wird. Von besonderem Interesse ist ein Abschnitt mit Einzelheiten zu bestimmten Fällen (z. B. Unterlassung von Gebühren, unzureichende Vollmachten, fehlende Informationen über die steuerlichen Auswirkungen der Vollstreckung usw.).

Es wird allen Notariatsangestellten dringend empfohlen, den Artikel und diese konkreten Fälle zu lesen , um solche Fehler und die damit verbundene Haftung zu vermeiden.

9.- STANDESAMTLICHE EINTRAGUNG UND VEREIDIGUNG DER STAATSANGEHÖRIGKEIT UND NOTARIELLE EHESCHLIESSUNGEN. WICHTIGE ZU BERÜCKSICHTIGENDE PUNKTE

In der Anlage finden Sie ein Dokument der Generaldirektion für Rechtssicherheit und öffentliches Vertrauen(siehe PDF in der Anlage zu dieser E-Mail), in dem verschiedene Fragen geklärt werden, die sich vor allem auf die Unterlagen beziehen, die von den Betroffenen bei der eidesstattlichen Erklärung zur Staatsangehörigkeit und bei der Eheschließung vor einem Notar vorzulegen sind, sowie auf Aspekte im Zusammenhang mit dem Verfahren, das sowohl bei der Erteilung der Staatsangehörigkeit als auch bei der Eheschließung zu berücksichtigen ist.

Juni 2023

1.- SATZUNG DER GESELLSCHAFT. EINBERUFUNG DER VERSAMMLUNG. DIE SATZUNGSBESTIMMUNG, WONACH DIE EINBERUFUNG DER VERSAMMLUNG DEN AKTIONÄREN AUF DEM POSTWEG (OHNE RÜCKSCHEIN) ZUGESTELLT WERDEN KANN, IST UNGÜLTIG:

In der Anlage finden Sie den Beschluss der DGSJFP vom 10. Mai 2023 (BOE vom 1. Juni 2023).. Dementsprechend und zusammenfassend erinnert uns die GD daran, dass (im Rahmen der Gründung einer SL) die Klausel in der Satzung, die es erlaubt, den Aktionären die Einberufung per Post (ohne Empfangsbestätigung) zukommen zu lassen, nicht zulässig ist, da die Einberufung nur dann gültig ist, wenn das System der Versendung eine Überprüfung des Empfangs der Einberufung durch den Empfänger ermöglicht.

2.- IN DER URKUNDE ÜBER DEN AUSSERGERICHTLICHEN VERKAUF EINER MIT EINER HYPOTHEK BELASTETEN IMMOBILIE IST ES ERFORDERLICH, DEN INHABERN DER FOLGELASTEN DIE VOLLSTRECKUNG ZUVERLÄSSIG MITZUTEILEN:

In der Anlage finden Sie den Beschluss der DGSJFP vom 11. Mai 2023 (BOE vom 1. Juni 2023). Fall der außergerichtlichen Zwangsvollstreckung einer hypothekarisch belasteten Immobilie in einem Notariat, in dem eine auflösende Bedingung nach der Hypothek zugunsten eines Unternehmens besteht. Das Unternehmen wird per Einschreiben mit Rückschein von der Zwangsvollstreckung benachrichtigt , aber die Zustellung ist negativ, woraufhin die Urkunde erteilt wird. Die Generaldirektion, die sich der These des Kanzlers anschließt, akzeptiert dies nicht, da sie der Auffassung ist, dass bei der außergerichtlichen Zwangsvollstreckung einer hypothekarisch belasteten Immobilie durch eine Urkunde alle Inhaber von Belastungen oder Rechten, die auf die Vollstreckung der Hypothek folgen, zuverlässig von dem Verfahren benachrichtigt werden müssen, so dass es, wenn beschlossen wird, die Benachrichtigung über das Verfahren per Einschreiben mit Rückschein zu versenden, und die Zustellung an den Adressaten negativ ist, angebracht ist, eine persönliche Benachrichtigung durch den Notar mittels einer Benachrichtigungsurkunde vorzunehmen (Art. 202 Notariatsordnung).

3.- BERICHTIGUNG EINER FLÄCHE VON MEHR ALS 10%. ES IST NICHT MÖGLICH, SIE "NACH UND NACH" EINZUTRAGEN:

In der Anlage finden Sie den Beschluss der DGSJFP vom 12. Mai 2023 (BOE vom 1. Juni 2023). Es wird eine Urkunde zur Berichtigung der Größe der Immobilie nach dem"vereinfachten Verfahren" gemäß Artikel 201.3 des Hypothekengesetzes(bei Abweichungen von nicht mehr als 10 %) ausgestellt, aber bei der Analyse der im Register angegebenen Quadratmeter und der jetzt angegebenen Meter (von 9.403 auf 10.377) stellt sich heraus, dass die Abweichung mehr als 10 % beträgt. Der Standesbeamte setzt die Eintragung aus, und der Notar legt daraufhin eine Berichtigungsurkunde vor , in der er beantragt, nur die überschüssige Quadratmeterzahl einzutragen, bis die 10 % erreicht sind. Der Registerbeamte erteilt erneut eine negative Einschränkung, und die Generaldirektion, die sich dem Registerbeamten anschließt, bestätigt, dass dies nicht möglich ist, da es nicht möglich ist, eine "stückweise" oder "stückweise" Berichtigung der Grundstücksfläche einzutragen, so dass, wenn die Differenz mehr als 10 % beträgt, das ordentliche Verfahren nach Artikel 201.1 des Hypothekengesetzes und nicht das vereinfachte Verfahren nach Artikel 201.3 angewendet werden muss.

4.- MINUTIERUNG DER "GERINGFÜGIGEN BEGRIFFE". WAS ANGERECHNET WERDEN KANN UND WAS NICHT:

Interessanter Beitrag aus dem Blog "justitonotario" (HIER), in dem eine Entschließung der Generaldirektion vom 3. Januar 2023 analysiert wird (die in einem Link auf dem genannten Blog in voller Länge nachgelesen werden kann), in der die Beschwerde einer Privatperson gegen das Protokoll eines Notars über einen Kaufvertrag entschieden wird. Zusammenfassend wird darin festgestellt, dass:

  • Was wird bezeugt und was nicht? Das entscheidet der Notar.
  • Bericht des Handelsregisters: Nicht zutreffend.
  • Konsultation des tatsächlichen Inhabers: Ja.
  • Leere Seiten von Schecks: korrekt.
  • Aufnahme in die Kopie eines Blattes für die Eintragung von Notizen: korrekt.
  • Diligenzen: Müssen aktenkundig sein, um protokolliert werden zu können.
  • Einfache Kopien und Vereinbarung über die Kostenübernahme durch den Erwerber: Übernimmt der Erwerber die Kosten, so gehören dazu auch die Kopien, die zur Erfüllung der Mitteilungspflichten des formalisierten Geschäfts erforderlich sind.
  • Anzahl der einfachen elektronischen Kopien: 2 (für Mitteilungen an das Katasteramt bzw. das Rathaus).
  • Anzahl der einfachen Papierausfertigungen: 3 (für ITP, "plusvalía" bzw. verschiedene Formalitäten).
  • Zum Zeitpunkt der Angabe der von den Erteilern gewünschten Anzahl von Kopien: Zum Zeitpunkt der Unterzeichnung.
  • Was können wir als Zeugnisse betrachten? Die Transkription der Daten des intervenierenden Unternehmens; die Ausarbeitung des notwendigen Formulars, um die telematische Liquidation durchführen zu können; das Zeugnis auf Anfrage von Registerinformationen; die Konsultation der Real Titularity; der einfache Vermerk des Registers; der Erhalt der IBI; die beschreibende und grafische Katasterbescheinigung (abgesehen von der außerlandwirtschaftlichen Registerführung, die ebenfalls minutiös zu erstellen ist); die Schecks, die die Zahlungsmittel akkreditieren; die Bescheinigung über die Schulden der Gemeinde; das Etikett des Energieausweises oder das gesamte Zertifikat und die Einhaltung dessen, was je nach Fall erforderlich ist; der Nachweis des Empfangs der Mitteilung des Artikels 110 vom Rathaus.6.b) und die Überprüfung der CSV`s.
  • Sicherheitssiegel: Ja, es wird protokolliert.
  • Anmerkung der Kanzlei: Kann ein Nachtrag sein (am Rand des Zeugnisses).

5.- MAN KANN NICHT 2 DINGE GLEICHZEITIG SEIN. ES IST NICHT MÖGLICH, MITGLIED (NATÜRLICHE PERSON) DES VERWALTUNGSRATS EINES UNTERNEHMENS ZU SEIN UND GLEICHZEITIG EINE NATÜRLICHE PERSON ZU SEIN, DIE EIN UNTERNEHMEN VERTRITT, DAS DIE POSITION EINES MITGLIEDS DESSELBEN VERWALTUNGSRATS INNEHAT:

In der Anlage finden Sie den Beschluss der DGSJFP vom 23. Mai 2023 (BOE vom 16. Juni 2023).. Dementsprechend und zusammenfassend stellt die GD fest, dass es in einem dreiköpfigen Verwaltungsrat nicht möglich ist, dass ein und dieselbe natürliche Person das Amt eines Verwaltungsratsmitglieds und gleichzeitig das einer natürlichen Person, die ein Unternehmen vertritt, das ebenfalls Mitglied des Verwaltungsrats ist, innehat, da dies bedeuten würde, dass eine einzige Person de facto das Recht hätte, gegen die Annahme eines Beschlusses ein Veto einzulegen oder nicht, und darüber hinaus Situationen schaffen könnte, die zu Interessenkonflikten führen könnten. Hätte der Verwaltungsrat mehr als drei Mitglieder, wäre die Frage auf jeden Fall umstrittener, und es müsste der konkrete Fall analysiert werden, um zu einer diesbezüglichen Schlussfolgerung zu gelangen.

6.- VERKAUF VON IMMOBILIEN DURCH EINE GESELLSCHAFT, DIE DURCH EINEN VERWALTER VERTRETEN WIRD, DESSEN POSITION NICHT IM HANDELSREGISTER EINGETRAGEN IST. IST MÖGLICH, WENN DIE NOTARIELLE BEURTEILUNG DER HINLÄNGLICHKEIT KORREKT DURCHGEFÜHRT WIRD:

In der Anlage finden Sie den Beschluss der DGSJFP vom 9. Mai 2023 (BOE vom 29. Mai 2023).. Darin bekräftigt die Generaldirektion zusammenfassend ihre bereits gefestigte Doktrin und legt fest, dass im Falle einer SL, die eine Immobilie veräußert und beim Verkauf und Kauf durch ihren Verwalter vertreten wird, ohne dass die Position noch eingetragen ist, der Vorgang formalisiert werden kann, wenn die notarielle Beurteilung der Hinlänglichkeit korrekt durchgeführt wird. Insbesondere sollte die Urkunde alle gesetzlich vorgeschriebenen Umstände enthalten, damit die Ernennung des Verwalters als gültig angesehen werden kann:

  1. Der Beschluss der ordnungsgemäß einberufenen Generalversammlung.
  2. Annahme der Ernennung,
  3. Die Mitteilung bzw. die Zustimmung der Inhaber der früheren Sitze.

7.- ÄNDERUNG DER HANDELSREGISTERORDNUNG ZUR ANPASSUNG AN DIE RECHTSVORSCHRIFTEN DER EUROPÄISCHEN UNION ÜBER DIGITALE PROZESSE

HIER können Sie die oben erwähnte Reform der Handelsregisterordnung einsehen, die im Staatsanzeiger vom 14. Juni veröffentlicht wurde. Auf der Grundlage desselben, als Schlüsselaspekte:

  • Allen Gesellschaften mit beschränkter Haftung und Zweigniederlassungen soll eine einheitliche europäische Kennung (European Unique Identifier, EUID) zugewiesen werden, die es ermöglicht, sie durch ein System der Verknüpfung aller EU-Unternehmensregister eindeutig zu identifizieren.
  • Es ist die Möglichkeit vorgesehen , Zweigstellen telematisch/online einzurichten und zu schließen.
  • Sein Inkrafttreten verzögert sich um ein Jahr ab der Veröffentlichung des Gesetzes 11/2023 im BOE (d.h. am 9. Mai 2024).

Mai 2023

1.- VERZICHT AUF DAS ERBE VON MINDERJÄHRIGEN UND INTERESSENKONFLIKTE. ZU BERÜCKSICHTIGENDE ASPEKTE:

Ich füge den Beschluss der Generaldirektion für Recht, juristische Personen und Mediation der Generalitat de Catalunya vom 20. Februar 2023 (DOGC vom 2. März 2023) bei. Darin erinnert die Generaldirektion zusammenfassend daran, dass der Verzicht auf eine Erbschaft zugunsten von Minderjährigen in der Regel in einer öffentlichen Urkunde von den Eltern mit richterlicher Genehmigung (Art. 236-27 CCCat) oder alternativ von den beiden engsten Verwandten (Art. 236-30 CCCat) erklärt werden muss. Im Falle eines Interessenkonflikts eines Elternteils erfolgt der Verzicht durch den anderen Elternteil mit Zustimmung der beiden Verwandten. Betrifft der Interessenkonflikt einen der beiden Verwandten, muss er sich der Stimme enthalten, oder es muss gegebenenfalls der nachfolgende Verwandte an seiner Stelle tätig werden.

2.- GRUNDBUCHAMT. EINFACHE VERMERKE KÖNNEN WEDER PER E-MAIL NOCH DURCH EIN TELEMATISCH ÜBERMITTELTES DOKUMENT ANGEFORDERT WERDEN:

Beigefügt sind die Beschlüsse der DGSJFP vom 27. März 2023 (BOE vom 18. April 2023) und vom 28. März 2023 (BOE vom 18. April 2023). Dementsprechend und zusammenfassend weist die GD darauf hin, dass einfache Vermerke weder per E-Mail noch durch einen in einem Dokument über das telematische Dokumenteneinreichungssystem des Registers eingereichten Antrag beantragt werden können. Der übliche Weg ist über das Telematikportal von Registradores.org oder über Telefax im Falle von fortlaufenden Notizen des Notariats.

3.- ABTRETUNG EINES GRUNDSTÜCKS GEGEN EINE MIT EINER AUFSCHIEBENDEN BEDINGUNG GARANTIERTE LEIBRENTE UND EIN DINGLICHES HYPOTHEKENRECHT. SIE KÖNNEN NICHT VERPFÄNDEN, WAS IHNEN NOCH NICHT GEHÖRT:

Ich füge die Entschließung der DGSJFP vom 28. März 2023 (BOE vom 18. April 2023) bei. Darin erinnert uns die GD zusammenfassend daran , dass man nicht verpfänden kann, was einem noch nicht gehört. Die Abtretung einer Immobilie gegen Zahlung einer Rente wird in einer öffentlichen Urkunde beurkundet. Der Übertragende (eine ältere Person) überträgt die Immobilie gegen eine Rente an einen Dritten (den Übernehmer). Die Übertragung wird mit einer aufschiebenden Bedingung versehen, so dass der Eigentumsübergang erst dann erfolgt, wenn der Erwerber nachweist, dass er die vereinbarte Rente in voller Höhe gezahlt hat (d. h. beim Tod des Veräußerers). Darüber hinaus (um zu gewährleisten, dass die zur Zahlung der Rente Verpflichteten diese auch zahlen), bestellt der Erwerber eine Hypothek auf die genannte Immobilie zugunsten des Veräußerers als zusätzliche Garantie für die Zahlung der Leibrente. Die Eintragung der Hypothek wird verweigert, da die aufschiebende Bedingung noch nicht eingetreten ist, so dass die Übernehmer das Eigentum an der Immobilie noch nicht erworben haben (aufschiebende Bedingung) und daher etwas, das ihnen noch nicht gehört, nicht verpfänden können.

4.- HYPOTHEK UND ANSCHRIFT FÜR DIE ZWECKE DER ZUSTELLUNGEN. ES DARF SICH NICHT UM EINE AUSLÄNDISCHE ADRESSE HANDELN:

In der Anlage finden Sie den Beschluss der DGSJFP vom 30. März 2023 (BOE vom 18. April 2023). Darin erinnert die GD zusammenfassend daran, dass bei der Eintragung eines dinglichen Grundpfandrechts in der Urkunde eine Anschrift des Schuldners für die Zwecke der Zustellung und Ladung angegeben werden muss, die sich in Spanien befinden muss, so dass es nicht zulässig ist, für diese Zwecke eine Anschrift des Schuldners im Ausland anzugeben.

5.- URKUNDE ÜBER DAS ERLÖSCHEN EINER FESTEN PARTNERSCHAFT UND DIE AUFLÖSUNG EINER EIGENTUMSWOHNUNG (WOHNGEMEINSCHAFT). KANN MIT MINDERJÄHRIGEN KINDERN ERTEILT WERDEN, WENN KEINE DIE KINDER BETREFFENDEN VEREINBARUNGEN IN DER URKUNDE ENTHALTEN SIND:

Ich füge den Beschluss der Generaldirektion für Recht, juristische Personen und Mediation der Generalitat de Catalunya vom 19. April 2023 (DOGC vom 24. April 2023) bei. Darin legt die Generaldirektion zusammenfassend fest, dass bei einem festen Ehepaar mit Kindern und einer gemeinsamen Wohnung, wenn das feste Ehepaar aufgrund der Beendigung des Zusammenlebens erlischt, auch wenn minderjährige Kinder vorhanden sind, das Erlöschen des festen Ehepaares in der Urkunde formalisiert werden kann und in derselben die Auflösung der Eigentumswohnung an der gemeinsamen Immobilie vereinbart werden kann. Dies ist jedoch nur möglich, wenn die Urkunde über die Beendigung der festen Partnerschaft keine Maßnahmen enthält, die die Kinder betreffen, wie eine Vereinbarung, einen Erziehungsplan, Unterhalt oder eine Besuchsregelung (in diesem Fall wäre logischerweise eine gerichtliche Genehmigung erforderlich).

6.- FÜR DIE MATERIELLE TEILUNG EINES PRIVATEN TEILS EINES GRUNDSTÜCKS, DAS DER HORIZONTALEN EIGENTUMSORDNUNG UNTERLIEGT, IST NUR EINE EINFACHE MEHRHEIT ERFORDERLICH:

Ich füge den Beschluss der Generaldirektion für Recht, juristische Personen und Mediation der Generalitat de Catalunya vom 5. Mai 2023 bei (DOGC vom 15. Mai 2023). Darin legt die Generaldirektion zusammenfassend fest, dass im Falle eines Altbaus mit "einzigartiger" horizontaler Aufteilung (aufgeteilt in 4 Einheiten, von denen eine 13 individuell nutzbare Wohnungen umfasst), wenn die Satzung dies nicht ausdrücklich zulässt, das Gebäude in 4 Einheiten aufgeteilt werden muss, von denen eine 13 individuell nutzbare Wohnungen umfasst, wenn die Satzung dies nicht ausdrücklich zulässt (in diesem Fall wäre keine Zustimmung der Generalversammlung erforderlich), ist es möglich, eine materielle Teilung dieser Einheit, die diese 13 Wohnungen umfasst, zu formalisieren, um 13 unabhängige eingetragene Immobilien zu schaffen, wobei nur ein Beschluss der Generalversammlung mit einfacher Mehrheit erforderlich ist (d.h. eine Zustimmung mit qualifizierten Mehrheiten von 4/5 wäre nicht erforderlich).

7.- URKUNDE ÜBER DIE BERICHTIGUNG EINES FEHLERS (DER FLÄCHE) IN DER BESCHREIBUNG EINES GRUNDSTÜCKS (PRIVATEIGENTUM), DAS DER HORIZONTALEN EIGENTUMSORDNUNG UNTERLIEGT. ES IST KEINE ERKLÄRUNG DER EIGENTÜMERGEMEINSCHAFT ÜBER DEN ALTEN UND NEUEN BAU ERFORDERLICH:

Ich füge den Beschluss der DGSJFP vom 18. April 2023 (BOE vom 8. Mai 2023) bei. Darin löst die GD zusammenfassend einen Fall, in dem ein Überbau, der mit einer Nutzfläche von 47,51 m eingetragen ist, auf 97 m korrigiert wird (da dies in Wirklichkeit die tatsächliche und korrekte Fläche war), und zwar durch eine vom eingetragenen Eigentümer der Immobilie ausgestellte Urkunde, die sich auf eine katastermäßige und grafische Bescheinigung und einen Architektenbericht stützt (die bestätigen, dass es sich um einen Irrtum handelt und dass diese Wohnung seit der Errichtung diese Fläche hat), sowie durch einen (einstimmig angenommenen) Beschluss des Vorstands, der dieser Korrektur zustimmt. In diesem Fall bestätigt die Generaldirektion, dass diese Urkunde ausreicht, um die Änderung der Fläche der Wohnung einzutragen, ohne dass eine Urkunde über die Erklärung des alten Neubaus seitens der Eigentümergemeinschaft erforderlich ist, wenn die Beschreibung des besagten Elements berichtigt wird.

8.- WENN BEI EINER ERBSCHAFT EIN ÜBERTRAGUNGSRECHT BESTEHT, BIN ICH MIR BEWUSST, DASS FÜR DIE AUSHÄNDIGUNG EINES VERMÄCHTNISSES DAS EINVERSTÄNDNIS ALLER AN DER ERBSCHAFT BETEILIGTEN ERFORDERLICH IST:

In der Anlage finden Sie die Entschließung der DGSJFP vom 19. April 2023 (BOE vom 8. Mai 2023). In dieser Entschließung erinnert die Generaldirektion zusammenfassend daran, dass im Rahmen des Übertragungsrechts und auf der Grundlage von Artikel 1006 des Zivilgesetzbuchs jeder Vorgang, der darauf abzielt, das Erbe, zu dem der Übertragende berufen ist, aufzuteilen, von allen an der Erbfolge des Übertragenden Beteiligten (einschließlich seiner legitimierten Begünstigten) genehmigt werden muss. Es handelt sich um einen Fall, in dem zwei Verstorbene in ihrem Testament ihre sechs Kinder als Erben benennen (mit vulgärer Substitution zugunsten ihrer jeweiligen Nachkommen) und ebenfalls zugunsten von drei ihrer Kinder Vermächtnisse von einigen Immobilien anordnen. Später starb eines dieser Kinder und hinterließ eine Witwe und drei Kinder (Enkelkinder des Erstverstorbenen). Die Erben (Kinder des verstorbenen Paares) und auch die übertragenden Erben (Enkel) erteilen eine Urkunde über die Aushändigung des Vermächtnisses, aber die verwitwete Ehefrau des verstorbenen Sohnes tritt nicht ein, was die GD als notwendig erachtet, da sie an der Erbfolge beteiligt ist.

9.- ES WIRD BALD MÖGLICH SEIN, URKUNDEN ELEKTRONISCH ZU ERTEILEN:

Im Anhang finden Sie einen Link zu dem kürzlich in El Periódico veröffentlichten Artikel (HIER), in dem die Neuerungen, die sich aus dem Gesetz 11/2023 ergeben, kurz und bündig erläutert werden. Auf der Grundlage dieses Gesetzes wird es bald (Ende November läuft die vacatio legis von 6 Monaten ab) möglich sein, bestimmte öffentliche Dokumente telematisch zu erteilen, d.h. ohne die physische Anwesenheit des Klienten im Notariat. Sobald weitere Entwicklungen zur praktischen Umsetzung der Maßnahme vorliegen, wird das Personal entsprechend informiert.

April 2023

1.- KUNDEN KÖNNEN SICH VOR EINEM NOTAR MIT EINEM GÜLTIGEN FÜHRERSCHEIN DES KÖNIGREICHS SPANIEN AUSWEISEN:

Ich füge den Beschluss der DGSJFP vom 16. Januar 2023 (BOE vom 14. Februar 2023) bei. Gemäß dieser Entschließung und als Zusammenfassung erlaubt die DG einer Person, die vor einem Notar erscheint, sich mit einem gültigen spanischen Führerschein auszuweisen, wobei dieses Hilfsmittel subsidiär oder ergänzend verwendet werden muss. Dies bedeutet, dass die Identifizierung von Spaniern in der Regel in allen Fällen durch einen Reisepass oder einen spanischen Personalausweis (DNI) erfolgen muss. Alternativ kann jedoch auch ein Führerschein akzeptiert werden, da es sich um ein von einer Behörde ausgestelltes amtliches Dokument mit Lichtbild und Unterschrift handelt, das eine identifizierende Wirkung hat.

2.- DIE ZUSTIMMUNG DER NEUEN EIGENTÜMER EINER IMMOBILIE, DIE EINER HORIZONTALEN EIGENTUMSREGELUNG UNTERLIEGT, IST ERFORDERLICH, UM NICHT EINGETRAGENE VEREINBARUNGEN, DIE VOR IHREM ERWERB GETROFFEN WURDEN, IN DAS GRUNDBUCH EINZUTRAGEN.

In der Anlage finden Sie den Beschluss der DGSJFP vom 31. Januar 2023 (BOE vom 20. Februar 2023).. Darin erinnert die Generaldirektion zusammenfassend daran, dass in der Regel, wenn eine Eigentümergemeinschaft einen Beschluss fasst, der der Eintragung in das Grundbuch unterliegt, und es später, vor der Eintragung dieses Beschlusses, zu einem Eigentumswechsel an privaten Elementen kommt, die neuen Eigentümer ihre Zustimmung geben müssen, um die Eintragung dieses Beschlusses zu erreichen. Da es sich in diesem speziellen Fall jedoch um eine Erbschaft handelt, wendet die Generaldirektion den Grundsatz der Universalsukzession (Artikel 661 Cc) an und lässt die Eintragung der Vereinbarung zu.

3.- IM RAHMEN EINER ERBSCHAFT MUSS DIE TRENNUNG EINER EHE ZUVERLÄSSIG BEWIESEN WERDEN, UM DEM ÜBERLEBENDEN EHEGATTEN SEIN RECHT AUF DEN VORBEHALTENEN TEIL DER ERBSCHAFT ZU ENTZIEHEN.

Ich füge die Entschließung der DGSJFP vom 24. Januar 2023 (BOE vom 14. Februar 2023) bei. Darin erinnert die Generaldirektion zusammenfassend daran, dass im Rahmen einer Erbschaftsannahme, um die Erbschaft ohne den überlebenden rechtmäßigen Ehegatten (infolge der Trennung der Ehegatten) formalisieren zu können, eine Bescheinigung über die Trennung erforderlich ist (durch gegenseitiges Einverständnis in einer öffentlichen Urkunde / gerichtliche Entscheidung über die Trennung oder Scheidung / durch Ratifizierung des Ehegatten, der nicht an der Teilung beteiligt ist).

4.- VORSICHTSMASSNAHMEN, DIE BEI DER BEURTEILUNG DER HINLÄNGLICHKEIT ZU BERÜCKSICHTIGEN SIND, WENN EINE VORSORGEVOLLMACHT IM VORGRIFF AUF DEN VERLUST DER GESCHÄFTSFÄHIGKEIT VERWENDET WIRD.

Ich füge den Beschluss der DGSJFP vom 4. November 2022 (BOE vom 2. Dezember 2022) bei. Dementsprechend und zusammenfassend legt die DG fest, dass für die Verwendung einer Vorsorgevollmacht im Vorgriff auf den Verlust der Geschäftsfähigkeit (von der Art, die erst dann wirksam wird, wenn der Verlust der Geschäftsfähigkeit anerkannt wurde, nicht vorher) nicht wie bei jeder Art von Vollmacht ein allgemeines Urteil über die Hinlänglichkeit ausreicht, sondern dass zusätzliche Anforderungen gestellt werden, nämlich Es wird ein aktuelles ärztliches Attest mit Angabe des Datums, des Verfassers, des Zwecks und eine ausdrückliche Beurteilung durch den Notar verlangt, dass sich der Vollmachtgeber in der beschriebenen Betreuungssituation befindet, damit die Vollmacht wirksam wird (und im Zweifelsfall kann sogar ein Sachverständigengutachten verlangt werden, das in einer gesonderten notariellen Urkunde oder, falls erforderlich, durch Hinzufügen des Erscheinens des Vollmachtgebers zur Beurteilung seiner Bedürfnislage vor Ort beurteilt wird).

5.- GERICHTLICHE ENTSCHEIDUNGEN, DIE SICH AUF DIE GESCHÄFTSFÄHIGKEIT EINER PERSON AUSWIRKEN, MÜSSEN IN DAS PERSONENSTANDSREGISTER EINGETRAGEN WERDEN, DAMIT DIE DARAUS ABGELEITETEN HANDLUNGEN ZUGANG ZUM VERMÖGENSREGISTER HABEN.

Ich füge die Entschließung der DGSJFP vom 3. Januar 2023 (BOE vom 9. Februar 2023) bei. Darin erinnert die Generaldirektion zusammenfassend daran, dass die gerichtliche Entscheidung, die die Geschäftsfähigkeit einer Person betrifft, nicht nur rechtskräftig ist, sondern auch in das Personenstandsregister eingetragen werden muss. Ohne dieses Erfordernis kann die vom Vertreter vorgenommene Handlung nicht in das Grundbuch eingetragen werden.

6.- WENN DIE WIRTSCHAFTLICHE REGELUNG DER EHE IN EINER URKUNDE ANGEGEBEN IST, MUSS GENAU ANGEGEBEN WERDEN, OB ES SICH UM EINE LEGALE ODER KONVENTIONELLE EHE HANDELT.

Ich füge die Entschließung der DGSJFP vom 20. Dezember 2022 (BOE vom 3. Februar 2023) bei. Darin erinnert die Generaldirektion zusammenfassend daran, dass bei der Angabe des wirtschaftlichen Güterstands der Ehe in der Urkunde angegeben werden muss, ob es sich um einen gesetzlichen oder einen vereinbarten Güterstand handelt (denn wenn es sich um einen vereinbarten Güterstand handelt, können besondere Verwaltungs- und Verfügungsregeln vorgesehen sein, die sich von den allgemeinen Regeln des gesetzlichen Güterstands des Gesetzbuchs unterscheiden). Wenn es sich um einen vereinbarten oder konventionellen Güterstand handelt, muss dem Notar außerdem die Urkunde, aus der sich der konventionelle Güterstand ableitet (Eheverträge), mit den Angaben zur Eintragung im zuständigen Standesamt vorgelegt werden. Dies kann auch durch eine Heiratsurkunde des Standesamtes nachgewiesen werden, in deren Rand ein Vermerk über den Abschluss des Ehevertrages, in dem der vereinbarte Güterstand vereinbart wird, den Tag des Abschlusses, den bevollmächtigenden Notar und die Protokollnummer enthalten sein muss.

7.- DIE NOTWENDIGKEIT, DASS DER NOTAR IM URTEIL ÜBER DIE NOTARIELLE ZULÄNGLICHKEIT AUSDRÜCKLICH DEN VORBEHALT DER SELBSTKONTRAHIERUNG UND/ODER DES INTERESSENKONFLIKTS ANFÜHRT.

In der Anlage finden Sie die Entschließung der DGSJFP vom 9. März 2023 (B.O.E. 27. März 2023). In dieser interessanten Entschließung bekräftigt die Generaldirektion erneut ihre Doktrin zur notariellen Zulänglichkeit und zum Selbstkontrahieren in dem Sinne, dass Vorsichtsmaßnahmen zu treffen sind, wenn ein Rechtsgeschäft von einem Bevollmächtigten vorgenommen wird, der seinerseits in eigenem Namen und mit eigenem Recht als Partei mit Interessen auftritt, die denen seines Auftraggebers entgegengesetzt sind. In dem uns in dem Urteil vorgelegten Fall setzt der Kanzler die Eintragung einer Schenkung aus, bei der der Schenker seinerseits als Bevollmächtigter des Beschenkten auftritt, ohne in der Schenkungsurkunde anzugeben, dass die vom Beschenkten erteilte Vollmacht ausdrücklich die Figur des Selbstkontrahierens und/oder den Interessenkonflikt vermeidet. Das Verwaltungszentrum verweist auf seine bereits mehrfach wiederholte Doktrin, dass Artikel 98 des Gesetzes 24/2001 die Beurteilung der Hinlänglichkeit der angeblichen Vertretung ausschließlich dem Notar zuweist, ohne dass der Standesbeamte für seine Qualifikation verlangen kann, dass das Dokument, aus dem die Vertretung abgeleitet wird, ausgestellt, begleitet oder transkribiert wird. Wenn es jedoch um die Figur des Selbstkontrahierens geht, reicht es nicht aus, dass der Notar in der Urkunde seine Beurteilung der Hinlänglichkeit angibt, sondern er muss auch deutlich darauf hinweisen, dass die öffentliche Urkunde, aus der die Vertretung (Vollmacht) abgeleitet ist, den Vorbehalt des Selbstkontrahierens enthält".

8.- ANWENDBARES RECHT IN EHELICHEN GÜTERRECHTSSACHEN MIT INTERNATIONALEN ELEMENTEN

8.1.- DAS AUF DEN GÜTERSTAND ANWENDBARE RECHT:

  • Die Verordnung (EU) 2016/1103 (HIER) gilt für alle Ehen, die ab Juni 2019 geschlossen werden, und ist universell anwendbar (auch Nicht-EU-Recht kann angewendet werden).
  • Nach der Verordnung (Art. 22) können die Ehegatten das auf ihren Güterstand anwendbare Recht zwischen dem Recht des Ortes der Eheschließung oder dem Recht der Staatsangehörigkeit eines der Ehegatten wählen.
  • Gültigkeit der Vereinbarung: Vorbehaltlich der Formvorschriften des jeweiligen Landes (in Spanien ist eine öffentliche Urkunde erforderlich).
  • In Ermangelungeiner Vereinbarung ist das Recht anzuwenden (Art. 26): Das Recht des ersten gewöhnlichen Aufenthalts nach der Eheschließung, das Recht der gemeinsamen Staatsangehörigkeit oder das Recht der engsten Verbindung.
  • ‍ Gilt auchfür "eingetragene Partnerschaften": stabile Partnerschaften , die in einem öffentlichen Register eingetragen sind.

8.2.- DAS AUF DIE EHESCHEIDUNG ANWENDBARE RECHT:

  • Es gilt die EU-Verordnung 1259/2010 (HIER) über das auf die Ehescheidung anzuwendende Recht, die zudem universell anwendbar ist (auch Nicht-EU-Recht kann angewendet werden).
  • Nach der Verordnung (Art. 5) können die Ehegatten das auf die Ehescheidung anzuwendende Recht wählen zwischen dem Recht des Ortes des gewöhnlichen Aufenthalts, dem Recht des letzten gewöhnlichen Aufenthalts, dem Recht des Staates, dessen Staatsangehörigkeit einer der Ehegatten zum Zeitpunkt des Abschlusses der Vereinbarung besitzt, oder dem Recht des angerufenen Gerichts.
  • Gültigkeit der Vereinbarung: Vorbehaltlich der formalen Anforderungen des jeweiligen Landes (in Spanien: öffentliche Urkunde über Vereinbarungen im Vorgriff auf die Auflösung).
  • InErmangelung einer Vereinbarung würden die Kriterien von Artikel 8 der Verordnung gelten.
Jesús Benavides Lima
Jesús Benavides Lima
Notar von Barcelona

Kauf und Verkauf einer Immobilie

Erfahren Sie alles, was Sie wissen müssen, und wie Sie Ihren Termin einfach und schnell online vereinbaren können.
  • Beschreibung
  • Erforderliche Dokumentation
  • Bearbeitungsgebühren
  • Häufig gestellte Fragen
  • Geltende Vorschriften
  • Vereinbaren Sie einen Termin
Alle Informationen anzeigen
Alle Informationen anzeigen

Andere Artikel, die Sie interessieren könnten