Das Gesetz 5/2019 vom 15. März zur Regelung von Immobilienkreditverträgen wurde am 16. März 2019 im offiziellen Staatsanzeiger (BOE) veröffentlicht. Sie trat jedoch erst 3 Monate später, d.h. am Sonntag, den 16. Juni 2019, in Kraft.
In diesen drei Monaten wurden jedoch angesichts der großen Ungewissheit über die neuen rechtlichen und operativen Entwicklungen, die die Anwendung des genannten Gesetzes mit sich bringt, mehrere Verordnungen, Entschließungen, Anweisungen, Berichte usw. zu diesem Thema erlassen.
Ziel dieses Artikels ist es, den aktuellen Rechtsrahmen für jedermann zugänglich zu machen. Und ich werde dies auf einfache, einheitliche, zusammengefasste und chronologische Weise tun. Ein klares Verständnis des rechtlichen Rahmens ist unabdingbar, um das heute hochaktuelle Thema der Formalisierung von Hypothekarkrediten anzugehen und zu verstehen.
Neue Vorschriften:
siehe
Gesetz 5/209 vom 15. März zur Regelung von Immobilienkreditverträgen
(siehe PDF).
siehe
Königlicher Erlass 309/2019 vom 26. April zur teilweisen Umsetzung des Gesetzes 5/2019 vom 15. März zur Regelung von Immobilienkreditverträgen und zur Verabschiedung weiterer Maßnahmen im Finanzbereich
(siehe PDF).
siehe
Verordnung ECE/482/2019 vom 26. April, die die Verordnung EHA/1718/2010 vom 11. Juni über die Regulierung und Kontrolle der Werbung für Bankdienstleistungen und -produkte und die Verordnung EHA/2899/2011 vom 28. Oktober über Transparenz und Kundenschutz bei Bankdienstleistungen ändert
(siehe PDF).
Direccióngeneral de los registros y del notariado (DGRN):
siehe
Beschluss vom 16. Mai 2019, in
Beratung über die Auslegung bestimmter Aspekte des Gesetzes 5/2019 und des Königlichen Dekrets 309/2019, bei der Ausübung der notariellen Funktionen der Überprüfung der Einhaltung der materiellen Kontrolle der Transparenz.
(siehe PDF)
siehe
Anweisung vom 13. Juni 2019
über die Hinterlegung von allgemeinen Vertragsbedingungen und deren Wiedergabe in Darlehensverträgen und im Grundbuch, seit Inkrafttreten des Gesetzes 5/2019 vom 15. März, das die Immobilienkreditverträge regelt.
(siehe PDF)
siehe
Anweisung vom 14. Juni 2019
über die Unterzeichnung von Geschäften, deren Vermarktung, Angebot und Übermittlung von Informationen an den Verbraucher nach den früheren Vorschriften erfolgt ist, wobei das Darlehen nach Inkrafttreten des Gesetzes 5/2019 vom 15. März zur Regelung von Immobilienkreditverträgen
formalisiert wird.
(siehe PDF)
siehe
Anweisung vom 14. Juni 2019
über die Nutzung der Computerplattformen der Finanzinstitute und -agenturen für die Verarbeitung von Informationen im Vorfeld von Hypothekendarlehensverträgen in den Tagen nach dem Inkrafttreten des Gesetzes 5/2019 vom 15. März, das die Immobilienkreditverträge regelt.
(siehe PDF)
Allgemeiner Ratder Notare (CGN):
siehe
Schreiben des Präsidenten des Generalrats der Notare vom 17. Mai 2019 an die Generaldirektion der Register und Notare zu verschiedenen Aspekten des neuen Gesetzes 5/2019 und seiner regulatorischen Entwicklung.
(siehe PDF)
siehe
Obligatorisches Rundschreiben 1/2019 vom 24. Mai zum Gesetz 5/2019 vom 15. März zur Regelung von Immobilienkreditverträgen (im Folgenden LCCI).
(siehe PDF)
siehe
Interne Mitteilung des Plenums des Generalrats der Notare vom 14. Juni 2019 an alle Notare in Spanien.
(siehe PDF)
siehe
Informationsschreiben der Notariellen Vereinigung von Katalonien über die Auswirkungen des Gesetzes über Immobilienkreditverträge auf das Verbrauchergesetzbuch von Katalonien.
(siehe PDF)
siehe
Informationsnotiz des Generalrats der Notare vom 17. Juni 2019 über bestimmte Aspekte der Anwendung des Gesetzes 5/2019 zur Regelung von Immobilienkreditverträgen.
(siehe PDF)
Verband der Standesbeamten:
siehe
Bericht Nr. 13/2019 des Studiendienstes des Registers, Leitfaden des Registers zur Anwendung des Gesetzes 5/2019 vom 15. März, das die Kreditverträge für Immobilien regelt.
(siehe PDF)
Frühere "teilweise geänderte" Rechtsvorschriften weiterhin in Kraft
siehe
Königlicher Erlass vom 24. Juli 1889 zur Veröffentlichung des
Zivilgesetzbuches.
(siehe PDF)
siehe
Dekret vom 8. Februar 1946 zur Genehmigung der neuen offiziellen Fassung des
Hypothekengesetzes.
(siehe PDF)
siehe
Dekret vom 14. Februar 1947 zur Genehmigung der
Hypothekenordnung.
(siehe PDF)
siehe
Gesetz 2/1981 vom 25. März 1981 über die
Regulierung des Hypothekenmarktes.
(siehe PDF)
siehe
Gesetz 2/1994 vom 30. März 1994 über den
Forderungsübergang und die Änderung von Hypothekendarlehen.
(siehe PDF)
siehe
Gesetz 7/1998 vom 13. April
über allgemeine Vertragsbedingungen.
(siehe PDF)
siehe
Gesetz 1/2000 vom 7. Januar über
Zivilverfahren.
(siehe PDF)
siehe
Königlicher Gesetzeserlass 1/2007 vom 16. November zur Verabschiedung des überarbeiteten Textes des
Allgemeinen Gesetzes zum Schutz von Verbrauchern und Nutzern und anderer ergänzender Gesetze.
(siehe PDF)
siehe
Gesetz 41/2007 vom 7. Dezember zur Änderung des Gesetzes 2/1981 vom 25. März über die
Regulierung des Hypothekenmarktes und anderer Vorschriften zum Hypotheken- und Finanzsystem, über die Regulierung von umgekehrten Hypotheken und Abhängigkeitsversicherungen sowie zur Festlegung bestimmter Steuervorschriften.
(siehe PDF)
siehe
Gesetz 2/2009 vom 31. März, das den
Abschluss von Verträgen mit Verbrauchern über Hypothekendarlehen oder -kredite und Vermittlungsdienstleistungen für den Abschluss von Darlehens- oder Kreditverträgen regelt.
(siehe PDF)
siehe
Verordnung EHA/1718/2010 vom 11. Juni über die
Regelung und Kontrolle der Werbung für Bankdienstleistungen und -produkte.
(siehe PDF)
siehe
Gesetz 22/2010 vom 20. Juli über den
Verbraucherkodex von Katalonien.
(siehe PDF)
siehe
Verordnung EHA/2899/2011 vom 28. Oktober über
Transparenz und Kundenschutz bei Bankdienstleistungen.
(siehe PDF)
Erklärende Anmerkungen:
- Bei allen in diesem Artikel im PDF-Format beigefügten Verordnungen handelt es sich um konsolidierte Texte. Mit anderen Worten, sie integriert in den ursprünglichen Text einer Verordnung die Änderungen und Korrekturen, die sie seit ihrer Entstehung erfahren hat.
- Ich werde diesen Artikel wöchentlich mit allen regulatorischen Entwicklungen im Zusammenhang mit der LCCI aktualisieren.