
Patientenverfügung oder Vorausverfügungen
Der Tod ist eine unabänderliche und unvermeidliche biologische Tatsache, denn früher oder später sterben alle Menschen als Lebewesen. Diese Realität, die das Leben der Menschen vergänglich und flüchtig macht, führt natürlich dazu, dass wir alle mehr oder weniger über den Zeitpunkt unseres Todes nachdenken.
Diese Überlegungen aller Personen lassen sich auf den Bereich des Eigentums projizieren, der zu den bereits erwähnten Rechtsinstituten wie dem Testament, der Erbenerklärung oder der Annahme der Erbschaft führt.
Es ist jedoch nicht weniger wahr, dass der Tod von Menschen auch eine sehr intensive Auswirkung auf die persönliche Sphäre von uns allen hat, indem er zum Beispiel Überlegungen darüber hervorruft, was das Schicksal unseres Körpers sein wird oder sein sollte, wenn wir tot sind, oder darüber, wie wir die letzten Momente unseres Lebens im Falle von schweren und unheilbaren Krankheiten angehen sollten, die große Schmerzen und Leiden verursachen und sogar unsere natürliche Fähigkeit außer Kraft setzen, die angemessensten medizinischen Entscheidungen für unsere Person im Rahmen der Autonomie des Patientenwillens zu verstehen und treffen zu wollen.
Die Notwendigkeit, diese oben beschriebenen menschlichen Anliegen zu kanalisieren und ihnen einen rechtlichen Rahmen zu geben, hat es dem staatlichen Gesetzgeber und in Spanien insbesondere den verschiedenen Gesetzgebern der autonomen Gemeinschaften ermöglicht, Instrumente zu entwickeln, die diese Bedürfnisse vieler Menschen kanalisieren, indem sie Instrumente schaffen, die es jedem ermöglichen, im Voraus ausdrücklich und unmissverständlich zu bestimmen, wie er seinen Lebenszyklus und das Schicksal seines verstorbenen Körpers beenden möchte, und zwar durch die so genannten Patientenverfügungen.
Was ist eine Patientenverfügung oder eine Vorsorgevollmacht?
Es handelt sich um eine notarielle Urkunde, die es jeder Person ermöglicht, zum Zeitpunkt ihres Todes oder für den Fall, dass sie an einer schweren und unheilbaren Krankheit leidet, die sie daran hindert, für sich selbst Entscheidungen zu treffen, sicherzustellen, dass die Behandlung, die Pflege und die endgültige Bestimmung ihres Körpers dem entspricht, was sie wirklich will. Das ist sehr positiv, denn niemand weiß besser als man selbst, was man sich in dieser Hinsicht wünscht.
Durch die Ausstellung eines solchen Dokuments können wir sicherstellen, dass unsere Wünsche und Sehnsüchte gewissenhaft erfüllt werden, und vermeiden, dass die Last und die Verantwortung für diese Entscheidungen auf die Angehörigen übertragen werden, so dass alle diese Entscheidungen zu diesem Zeitpunkt auf eine viel natürlichere und akzeptiertere Weise getroffen werden können, was weniger Schmerz und Unsicherheit in unserer Person und in der unserer Angehörigen verursacht.
Wozu dient eine Patientenverfügung oder eine Vorsorgevollmacht?
Wie in der ersten Frage zu dieser Einrichtung bereits vorweggenommen wurde, kann jede Person, die dazu in der Lage ist, mit einer Patientenverfügung grundsätzlich sowohl über das Schicksal ihres Körpers nach ihrem Tod als auch über die Art und Weise, wie die medizinische Versorgung ihrer Person im Falle einer schweren und unheilbaren Krankheit geregelt werden soll, bestimmen.
So ist es beispielsweise möglich, mit einer Patientenverfügung oder einer Vorsorgevollmacht das Schicksal des eigenen Körpers nach dem Tod zu bestimmen:
Im Hinblick auf die medizinische Versorgung, die Sie im Falle einer schweren und unheilbaren Krankheit erhalten möchten, kann zum Beispiel festgelegt werden:
Wer kann eine Patientenverfügung oder eine Vorsorgevollmacht erstellen?
Aus der Analyse der einschlägigen Vorschriften des Staates und der autonomen Gemeinschaft geht hervor, dass es drei Hauptvoraussetzungen für die Erteilung dieser Art von Urkunde gibt, und zwar
- Zunächst einmal muss die Person volljährig sein, was gemäß Artikel 315 des Bürgerlichen Gesetzbuchs das 18.
- Zweitens muss die Person hinreichend geschäftsfähig sein, d. h. sie muss über die volle natürliche Fähigkeit verfügen, die von ihr vorgenommenen Handlungen zu verstehen und zu wollen, und es darf keine Veränderung der Geschäftsfähigkeit vorliegen (z. B. bei entmündigten Personen, die unter Vormundschaft oder Treuhänderschaft stehen).
- Schließlich setzen die geltenden Vorschriften voraus, dass die betreffende Person ihre Einwilligung aus freien Stücken gegeben hat, d. h. sie muss völlig freiwillig erfolgen, ohne dass bei der Handlung oder ihrem Inhalt irgendeine Art von Gewalt oder Einschüchterung im Spiel ist.
Ist es möglich, eine Patientenverfügung zu widerrufen oder deren Inhalt zu ändern?
Das ist durchaus möglich, denn jeder Mensch kann im Laufe der Zeit und mit der Anhäufung von Lebenserfahrungen seine Vorlieben, Wünsche und Bedürfnisse hinsichtlich der Behandlung in seinen letzten Momenten oder in Bezug auf das Schicksal seines Körpers ändern.
Um die Patientenverfügung zu ändern oder zu widerrufen (ganz oder teilweise) , muss lediglich ein neues Dokument mit den neuen Bestimmungen ausgefertigt werden, das den Inhalt der vorherigen Verfügung aufhebt. Logischerweise wird es notwendig sein, sie zu registrieren, um diese Änderung festzuhalten, und, falls erforderlich, werden die letzten diesbezüglichen Bestimmungen gelten.
Ist es notwendig, die Patientenverfügung in ein öffentliches Register einzutragen?
Sowohl das staatliche Gesetz als auch die regionalen Gesetze zu diesem Thema gehen davon aus, dass der Arzt den Willen des Patienten kennt, wenn das Dokument in der Krankenakte des Patienten enthalten ist oder von den Angehörigen oder Vertretern des Patienten vorgelegt wird.
Die Registrierung der Patientenverfügung ist nicht obligatorisch, aber sehr wünschenswert, denn durch die Veröffentlichung der Patientenverfügung stellen die Aussteller sicher, dass jeder Angehörige der Gesundheitsberufe im Bedarfsfall schnell und einfach auf den Inhalt der Patientenverfügung zugreifen kann, was zweifellos mehr Garantien dafür bietet, dass der Inhalt des Dokuments angewandt wird.
In Katalonien gibt es beispielsweise ein offizielles Register im Gesundheitsministerium der Generalitat, in dem die Patientenverfügung eingetragen werden kann. Es gibt eine Vereinbarung zwischen der Notarkammer und dem Gesundheitsministerium, die es diesen öffentlichen Notaren erlaubt, die telematische Registrierung von Dokumenten dieser Art, die vor ihnen ausgefertigt werden, vorzunehmen. Für die Aufnahme des Dokuments in dieses Register gibt es keine Frist, und es wird keine Gebühr erhoben.
Wie kann ich eine Patientenverfügung oder eine Vorsorgevollmacht erstellen?
Um eine Patientenverfügung zu verfassen, setzen Sie sich einfach mit dem Notariat in Verbindung und vereinbaren Sie einen Termin an dem Tag und zu der Uhrzeit, die für den Antragsteller am günstigsten sind.
Zum vereinbarten Termin kommt der Interessent einfach mit den erforderlichen Unterlagen zum Notar, um die entsprechende Urkunde zu unterzeichnen, die auf der Grundlage des rechtlichen Mindestinhalts und der Erwartungen und Bedürfnisse des betreffenden Kunden erstellt wird.
Es ist notwendig, eine Patientenverfügung oder eine Vorausverfügung zu verfassen:
- Legen Sie den gültigen Personalausweis des Interessenten oder des Konzessionsgebers vor.
- Geben Sie Name, Vorname(n), Anschrift, Telefonnummer und Personalausweis des Vertreters an, der damit beauftragt werden soll, die letzten Wünsche der Person gegenüber dem medizinischen Team zu äußern, falls dies erforderlich sein sollte.
- Geben Sie alle besonderen oder spezifischen Bestimmungen an, die Sie in Ihre Urkunde aufnehmen möchten.
Welche Vorteile bietet die notarielle Beurkundung einer Patientenverfügung durch eine öffentliche Urkunde?
Die Patientenverfügung kann durch eine private Urkunde, die in Anwesenheit von drei Zeugen unterzeichnet wird, oder durch den Gang zu einem Notar, der die entsprechende öffentliche Urkunde ausstellt, ausgefertigt werden.
Von den beiden Möglichkeiten, die beide durchaus ihre Berechtigung haben, erscheint es sicherlich viel interessanter, einen Notar aufzusuchen, um die entsprechende Urkunde auszufertigen, da es sich bei ihm um einen unparteiischen und unabhängigen Juristen und Beamten handelt, der in der Lage ist, die Betroffenen über die Zweckmäßigkeit der Ausfertigung der Patientenverfügung sowie über den Inhalt des Dokuments rechtlich zu beraten, was ansonsten nicht möglich wäre.
Auf diese Weise können die Betroffenen alle Klauseln, die sich auf das Schicksal ihres Körpers und die Pflege und Behandlung in der letzten Lebensphase beziehen, mit Hilfe eines Fachmanns festlegen, der bereits Hunderte von Dokumenten dieser Art ausgestellt hat und daher aus erster Hand weiß, welche Klauseln und Bestimmungen am häufigsten verwendet werden und welche Lösungen für jede der spezifischen und besonderen Umstände des betreffenden Vollmachtgebers am besten geeignet sind.
Ebenso kann der Besuch beim Notar dazu genutzt werden (was in der Praxis häufig der Fall ist), ein Testament zu errichten, so dass der Erblasser in einem einzigen Akt einen vollständigen persönlichen Schutz erreichen kann, da er sowohl im Bereich des Vermögens als auch im Bereich der persönlichen und pflegerischen Versorgung die Art und Weise festlegen kann, wie er seine letzte Versorgung, die Bestimmung seines Körpers und seines Vermögens verwaltet und zugewiesen haben möchte, wodurch eine umfassende Behandlung seiner diesbezüglichen Bedürfnisse erreicht wird.
Was kostet die Erstellung einer Patientenverfügung?
Für eine Patientenverfügung gibt es keinen festen Preis. Um die genauen Kosten zu berechnen, müssen mehrere Faktoren berücksichtigt werden:
- Ein fester Mindestbetrag, der typisch für notarielle Urkunden ohne Betrag ist (30,05 €).
- Ein variabler Betrag, der von der Länge des Dokuments und der Anzahl der auszustellenden genehmigten Kopien abhängt.
- Die Reisekosten des Notars, wenn sie ausnahmsweise erforderlich sind (18 € pro Stunde).
- Die dieser Art von Urkunde entsprechenden Beilagen wie: das verwendete Briefmarkenpapier (0,15 € pro Seite) und gegebenenfalls Mitteilungen oder Bekanntmachungen.
- Schließlich ist zu bedenken, dass die Erbringung einer Dienstleistung (auch wenn es sich um eine öffentliche Dienstleistung handelt) mehrwertsteuerpflichtig ist (21 % MwSt.).
Um auf der Grundlage der soeben erläuterten Faktoren die ungefähren Gesamtkosten zu ermitteln. Wenn man davon ausgeht, dass das Dokument etwa 3 oder 4 Seiten lang ist (unser typisches Modell), dass eine beglaubigte Kopie ausgestellt wird und dass der Notar nicht anreisen muss, um es zu unterzeichnen, belaufen sich die Gesamtkosten für die Patientenverfügung auf etwa 70 Euro (einschließlich Mehrwertsteuer).
Welche Regeln gelten für Patientenverfügungen?
Wie bereits erwähnt, ist die Regelung von Patientenverfügungen Gegenstand der Aufmerksamkeit sowohl des staatlichen Gesetzgebers als auch der Mehrheit der Gesetzgeber der autonomen Gemeinschaften gewesen.
So muss auf nationaler Ebene auf das Gesetz 41/2002 vom 14. November verwiesen werden, das grundlegende Gesetz zur Regelung der Patientenautonomie und der Rechte und Pflichten in Bezug auf die Information und die klinische Dokumentation, das in seinem Artikel 11 ausdrücklich festlegt, dass eine volljährige Person mittels der Patientenverfügung ein Dokument erstellt, fähig und frei ist, äußert im Voraus seine Wünsche in Bezug auf die medizinische Versorgung und Behandlung oder, nach Eintritt des Todes, in Bezug auf den Verbleib seines Körpers oder seiner Organe, mit dem Ziel, dass diese Wünsche erfüllt werden, wenn er in Situationen gerät, in denen er nicht in der Lage ist, sie selbst zu äußern.
In dieser Bestimmung werden auch die folgenden relevanten Punkte festgelegt:
- Wie bereits erwähnt, muss die Person, die das Dokument ausstellt, auch einen Vertreter benennen, der als Gesprächspartner fungiert (der die Aufgabe hat, in Abstimmung mit dem zuständigen medizinischen Team die entsprechenden Entscheidungen zu treffen, und zwar unter Berücksichtigung des vom Patienten in der Patientenverfügung geäußerten Willens).
- Zweitens legt die Verordnung fest, dass jeder Gesundheitsdienst ein geeignetes Verfahren regeln muss, um die Einhaltung der Patientenverfügungen jeder Person zu gewährleisten, die immer schriftlich vorliegen müssen.
- Es ist auch zu bedenken, dass Patientenverfügungen, die der Rechtsordnung oder der "lex artis" (d. h. den geltenden medizinischen Regeln und Verfahren) widersprechen oder die nicht dem vom Betroffenen zum Zeitpunkt ihrer Formulierung vorausgesehenen Fall entsprechen (was unterstreicht, wie wichtig es ist, die Fälle, Krankheiten und Umstände, in denen die in den Patientenverfügungen getroffenen Bestimmungen gelten sollen, möglichst genau und angemessen zu beurteilen), nicht anwendbar sind.
- Darüber hinaus ist zu bedenken, dass die oben genannte Vorschrift vorsieht, dass Patientenverfügungen jederzeit frei widerrufen werden können, wobei der Widerruf schriftlich festzuhalten ist.
- Um die Wirksamkeit der von den Patienten geäußerten Patientenverfügungen auf dem gesamten Staatsgebiet zu gewährleisten, wird im Gesundheitsministerium ein nationales Register für Patientenverfügungen eingerichtet, das derzeit durch den Königlichen Erlass 124/2007 vom 2. Februar geregelt wird, der das nationale Register für Patientenverfügungen und die entsprechende automatisierte Personendatei regelt. In Bezug auf dieses staatliche Register müssen die folgenden Punkte näher erläutert werden:
Auf der Ebene der Autonomen Gemeinschaften haben, wie bereits erwähnt, zahlreiche Autonome Gemeinschaften Verordnungen über Patientenverfügungen erlassen, wie z. B.:
- Andalusien, durch das Gesetz 5/2003 vom 9. Oktober.
- Aragón, durch das Gesetz 20/2011 vom 24. März.
- Asturien, durch Dekret 4/2008 vom 23. Januar.
- Balearische Inseln, durch das Gesetz 1/2006 vom 3. März.
- Kanarische Inseln, durch das Gesetz 1/2015 vom 9. Februar.
- Kantabrien, durch Dekret 139/2004 vom 15. Dezember 2004.
- Kastilien und León, durch das Gesetz 8/2003 vom 8. April 2003.
- Kastilien-La Mancha, durch das Gesetz 6/2005 vom 7. Juli 2005.
- Gemeinschaft von Madrid, durch das Gesetz 3/2005 vom 7. Juli.
- Gemeinschaft Valencia, durch das Gesetz 2/2003 vom 28. Januar 2003.
- Extremadura, durch das Gesetz 3/2005 vom 8. Juli.
- Galicien, durch Dekret 259/2007 vom 13. Dezember 2007.
- Navarra, durch das Foralgesetz 8/2011 vom 24. März.
- La Rioja, durch das Gesetz 9/2005 vom 30. September.
- Baskenland, durch das Gesetz 7/2002 vom 12. Dezember 2002.
- Region Murcia, durch Dekret 80/2005 vom 8. Juli.
Für den Bereich der autonomen Gemeinschaft Katalonien, der in diesem Fall aufgrund des Standorts dieses Notariats von größerem Interesse ist, muss darauf hingewiesen werden, dass die uns betreffende Regelung im Gesetz 21/2000 vom 29. Dezember über das Recht auf Information über die Gesundheit und Autonomie des Patienten sowie über die klinische Dokumentation zu finden ist, insbesondere in Artikel 8, der festlegt, dass die Patientenverfügung ein an den verantwortlichen Arzt gerichtetes Dokument ist, in dem eine volljährige, hinreichend urteilsfähige Person aus freien Stücken die Anweisungen zum Ausdruck bringt, die berücksichtigt werden sollen, wenn sie sich in einer Situation befindet, in der es ihr aufgrund der Umstände nicht möglich ist, ihren Willen persönlich zu äußern.
Abschließende Schlussfolgerung:
Die Patientenverfügung ist ein Dokument, in dem eine Person im Einklang mit ihren Wertvorstellungen ihren Willen in Bezug auf die medizinische Versorgung zum Ausdruck bringt, für den Fall, dass sie in eine Situation gerät, in der sie ihre Wünsche nicht mehr äußern kann.
Es handelt sich um ein Dokument für den medizinischen Gebrauch und für den Seelenfrieden der Familie, die mit ernsten Dilemmas konfrontiert und emotional verletzlich sein kann, insbesondere in Situationen, in denen das Leben unumkehrbar ist. Ich weise darauf hin, dass es sich um ein Dokument handelt, das vom medizinischen Team eingehalten werden muss. Daher muss im Falle einer Verweigerung aus Gewissensgründen durch die behandelnde medizinische Fachkraft ein anderer Arzt des Teams oder des Krankenhauses hinzugezogen werden, der dem ausdrücklichen Wunsch des Patienten entsprechen kann.
Es ist jedoch wichtig zu verstehen, dass die Verwendung dieses Dokuments nur in Situationen erfolgt, in denen der Patient nicht in der Lage ist, sich selbst zu äußern. Mit anderen Worten: Die Patientenverfügung ist nicht gültig, solange die Person in der Lage ist, sich selbst zu äußern, und kann jederzeit widerrufen werden. In diesem Sinne wird das Wort des Patienten immer und in jedem Fall Vorrang vor dem Inhalt einer Patientenverfügung haben.