Praktische Schritt-für-Schritt-Anleitung für Erbschaftsverfahren
18/2/2022
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Erbschaften und Schenkungen

Praktische Schritt-für-Schritt-Anleitung für Erbschaftsverfahren

Inhalt dieses Artikels
"Im vergangenen Monat ist Herr Antonio, ein 78-jähriger Witwer aus Barcelona, nach langer Krankheit in seinem Haus gestorben. Nach der Überwindung der ersten Trauer muss Maria del Mar, seine einzige Tochter, das Erbe ihres Vaters annehmen und verarbeiten. Welche Schritte muss Maria del Mar unternehmen, um das Erbe ihres verstorbenen Vaters anzunehmen?


Der Tod eines geliebten Menschen gehört zweifellos zu den traurigsten Ereignissen im Leben eines jeden Menschen, denn der Schmerz und die Trauer, die das Fehlen eines nahestehenden Menschen (Eltern, Großeltern, Geschwister, enge Freunde usw.) hervorruft, ist ein sehr komplexer und emotional schwer zu bewältigender Moment im Leben.

Wenn ein Mensch einen solchen Verlust erleidet, ist es logisch, dass die Erben des Verstorbenen eine Reihe von Verfahren und Formalitäten durchführen müssen, um das Erbe des Verstorbenen geltend zu machen und so über das Vermögen, die Rechte und Pflichten des Verstorbenen in der Weise zu verfügen, die sie für angemessen halten.

Ausgehend von all diesen grundlegenden Konzepten zeigt mir meine tägliche Erfahrung in einem Notariat, dass die Erben in der Praxis, wenn sie mit diesem Verfahren konfrontiert werden, auf große Schwierigkeiten stoßen, da sie im Allgemeinen nicht über alle Verfahren und Formalitäten Bescheid wissen, die durchgeführt werden müssen. Daher wird dieser Prozess, der in Wirklichkeit in den meisten Fällen nicht sehr komplex ist, für viele Menschen zu einem großen Hindernis. 

Vor diesem Hintergrund wird dieser Artikel versuchen, durch meine übliche Methode von Frage - kurze Antwort und durch eine einfache Beschreibung einiger "SCHRITTE", die zu befolgen sind, einen kleinen praktischen Leitfaden zu erstellen, damit im Falle des Todes eines geliebten Menschen jeder Interessierte weiß, wie er vorgehen muss, um das entsprechende Erbe anzunehmen und zu bearbeiten.


Schritt 1

Besorgen Sie sich die Sterbeurkunde der verstorbenen Person.

Das erste und wichtigste Dokument, das die betroffene Person benötigt, ist die Sterbeurkunde, ein vom Standesamt ausgestelltes Dokument, das den Tod der Person bestätigt.

Dieses Verfahren kann durchgeführt werden:

  • Persönlich, beim zuständigen Standesamt (HIER können Sie einen Termin vereinbaren).
  • Telematisch (HIER wenn Sie die entsprechenden digitalen Zertifikate besitzen).

Dieses Dokument ist, wie wir sehen werden, eines der wenigen Dokumente, bei denen die Mitwirkung des Betroffenen erforderlich ist, da, wie weiter unten erläutert wird, die übrigen Formalitäten größtenteils an das Notariat delegiert werden können, das für die Formalisierung der Annahme der betreffenden Erbschaft gewählt wurde.

Es ist auch notwendig, die Betroffenen darüber zu informieren, dass das Bestattungsunternehmen, das die Beerdigung durchführt, den Angehörigen in vielen Fällen seine eigenen Dienste anbietet, um die Sterbeurkunde und andere für die Annahme des Erbes erforderliche Dokumente zu beschaffen, wenn die Person stirbt. Die Betroffenen sollten sich darüber im Klaren sein, dass diese Option, wie sie in diesem Artikel sehen werden, nicht die geeignetste für ihre Interessen ist, da die Beschaffung der Sterbeurkunde von jeder Person auf eine viel einfachere, schnellere und billigere Art und Weise auf einem der oben genannten Wege erledigt werden kann, während die Beschaffung der übrigen Unterlagen dem Notariat anvertraut werden kann, wie im Folgenden beschrieben.


Schritt 2

Besorgen Sie sich die "Bescheinigung über den letzten Willen".

Zweitens muss der Interessent das Certificado de Actos de Última Voluntad (auch bekannt als "certificado de últimas voluntades") einholen. Dieses vom Justizministerium ausgestellte Dokument gibt an, ob eine verstorbene Person einen letzten Willen und ein Testament errichtet hat, und wenn ja, bei welchem Notar dieses Dokument beurkundet wurde.

Die Beschaffung dieser "Testamentsurkunde" kann dem für die Abwicklung des Erbfalls gewählten Notariat übertragen werden, so dass dieses für die Beschaffung dieses Dokuments zuständig ist, ohne dass der Interessent zusätzliche Formalitäten erledigen muss. Zu diesem Zweck müssen wir das Notariat unserer Wahl angeben:

  • Sterbeurkunde der verstorbenen Person.
  • Angaben zum Antragsteller (Name, Nachname(n) und ID-Nummer).

Wenn eine interessierte Person dieses Dokument jedoch auf eigene Faust erhalten möchte, kann sie dies auf eine der folgenden Arten tun:

  • Persönlich, indem Sie sich an die territoriale Verwaltung des Justizministeriums oder an ein Standesamt wenden (z. B. in Barcelona an die territoriale Verwaltung des Justizministeriums in der Calle Caballero, 52-56, 08014 Barcelona).
  • Auf dem Postweg: Senden Sie den Antrag per Post an das Justizministerium (Plaza Jacinto Benavente, 3, 28012 - Madrid).
  • Telematisch (HIER finden Sie den entsprechenden Link zur Beantragung, wenn Sie über die erforderlichen digitalen Zertifikate verfügen).

In jedem Fall muss der Interessent einen Antrag unter Verwendung des Formulars 790 (HIER finden Sie das entsprechende Formular), zusammen mit der Bescheinigung über die Zahlung der entsprechenden Gebühr und dem Original der Sterbeurkunde.


Schritt 3

Erlangung des Erbscheins der verstorbenen Person

Sobald Schritt 2 abgeschlossen ist, d. h. nachdem wir die Bescheinigung über den letzten Willen und das Testament erhalten haben, werden wir vor einem Notar "offiziell" bestätigen, ob die verstorbene Person ein Testament hatte oder nicht. Von hier aus ergeben sich zwei mögliche Szenarien:

SZENARIO 1: VERSTORBENE PERSON MIT TESTAMENT. Wenn in der Bescheinigung angegeben ist, dass die verstorbene Person ein Testament hatte, muss eine beglaubigte Abschrift des Testaments beschafft werden, um dessen Inhalt zu erfahren und festzustellen, welche Personen als Erben eingesetzt wurden. In der Praxis kann es vorkommen, dass die verstorbene Person eine einfache Kopie ihres Testaments aufbewahrt und die Erben darüber verfügen können (weil sie beispielsweise Zugang zur Wohnung der verstorbenen Person haben und es dort vorfinden), aber wir müssen bedenken, dass die einfache Kopie des Testaments nicht ausreicht, um das Verfahren durchzuführen, da eine authentische Kopie des Dokuments erforderlich ist. Um eine authentische Abschrift des Testaments zu erhalten, kann der Interessent:

  • Besorgen Sie sich das Dokument selbst, indem Sie sich an das Notariat wenden, in dem der Verstorbene es ausgestellt hat, und beantragen Sie eine beglaubigte Abschrift des Testaments (dazu müssen Sie den Tod der betreffenden Person anhand der Sterbeurkunde und der Bescheinigung über den letzten Willen nachweisen).
  • Delegieren Sie die Verwaltung an ein Notariat Ihres Vertrauens, das den Antrag in Ihrem Namen stellt und eine authentische telematische Kopie des Testaments erhält (diese Option ist zweifellos viel praktischer und einfacher für den Interessenten).

SZENARIO 2: VERSTORBENE PERSON OHNE TESTAMENT. Andererseits kann es vorkommen, dass die verstorbene Person kein Testament gemacht hat, was in der erhaltenen Bescheinigung über den letzten Willen vermerkt wird. In einem solchen Fall müssen die potenziellen Erben, um die Erbschaft abzuwickeln, zunächst einen Notar aufsuchen, um die Erbschaftserklärung abzugeben. Dabei handelt es sich um eine notarielle Urkunde, mit der gemäß den entsprechenden Rechtsvorschriften die Erben einer Person, die ohne Testament verstorben ist, bestimmt werden. Für weitere Informationen über diese notarielle Urkunde, wie z.B. ihre Anforderungen, die vorzulegenden Unterlagen, etc, HIER finden Sie den Link zur Website unseres Notariats, wo Sie ausführliche Informationen zu diesem Thema finden.


Schritt 4

Stellen Sie alle erforderlichen Unterlagen zusammen, um das Erbe des Verstorbenen anzunehmen.

Sobald die entsprechende Erbschaftsurkunde (entweder ein Testament oder eine Erbantrittserklärung) vorliegt, müssen die Erben alle erforderlichen Unterlagen zusammenstellen, um die Annahme der Erbschaft zu verwalten. In der Praxis werden in der Regel die folgenden Dokumente verwendet:


EIGENTUM: Wir benötigen eine beglaubigte Kopie der Eigentumsurkunden des Eigentums der verstorbenen Person (z. B. das Original des Kaufvertrags für die Immobilie). In vielen Fällen bewahrt die verstorbene Person diese Dokumente zu Hause auf, so dass es keine größeren Schwierigkeiten gibt, wenn wir Zugang zu ihnen haben. Sind diese jedoch nicht vorhanden, muss eine beglaubigte Kopie der entsprechenden Urkunden beschafft werden. Im Zusammenhang mit dieser Erlangung ist es notwendig, darauf hinzuweisen, dass dieses Verfahren durchgeführt werden kann:

  • Der Interessent selbst: In diesem Fall muss der Interessent den Notar ausfindig machen, bei dem die entsprechende Urkunde ausgefertigt wurde, und dort eine beglaubigte Abschrift der Urkunde beantragen.
  • Das Notariat Ihrer Wahl: In diesem Fall wird dieses Notariat das Verfahren in Ihrem Namen schneller und einfacher durchführen, indem es sich mit dem betreffenden Notariat in Verbindung setzt und die beglaubigte Kopie des Dokuments anfordert.

Im Falle von Immobilien ist es außerdem erforderlich, die Katasterangaben des Grundstücks zu erhalten, die sich beispielsweise leicht aus einer IBI-Quittung ablesen lassen. 

Abschließend sei darauf hingewiesen, dass den Erben, wenn sie nicht genau wissen, welche Grundstücke dem Verstorbenen gehörten, ein sehr nützliches Hilfsmittel der Grundbuchämter zur Verfügung steht, nämlich die so genannten "Standortvermerke", mit denen man die Grundbuchämter, Provinzen und Gemeinden ausfindig machen kann, in denen eine bestimmte natürliche Person Eigentum oder Rechte eingetragen hat (HIER können Sie auf das Online-Portal zugreifen, wo Sie den entsprechenden Antrag stellen können).

FINANZIELLE VERMÖGENSVERMÖGEN: Bei finanziellen Vermögenswerten muss sich der Erbe an die Bank des Verstorbenen wenden. Nachdem er den Tod des Verstorbenen und seine Eigenschaft als Erbe nachgewiesen hat (z. B. durch Vorlage einer Sterbeurkunde und einer Kopie der Erbschaftsurkunde), stellt die Bank den so genannten "Erbschein" aus. Dies ist ein Dokument, in dem alle finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten (z. B. Bankkonten, Investmentfonds, Aktien, Darlehen usw.) aufgeführt sind, die die verstorbene Person zum Zeitpunkt ihres Todes besaß.

Falls die Erben die genaue(n) Bank(en), bei der/denen die verstorbene Person ihre Ersparnisse deponiert hatte, nicht kennen, sollten sie sich an die Steuerbehörde wenden, um weitere Informationen in dieser Hinsicht zu erhalten (wo sie bei der Akkreditierung des Todes der Person und des Status als Erbe die entsprechenden Informationen über die Einrichtungen erhalten, bei denen die Person angegeben hatte, Inhaber von Bankkonten zu sein). 


LEBENSVERSICHERUNG: Es ist auch zu prüfen, ob die verstorbene Person eine Lebensversicherung abgeschlossen hat. Zu diesem Zweck müssen die Erben die Bescheinigung über die Versicherungsverträge im Todesfall anfordern, um zu überprüfen, ob die verstorbene Person zum Zeitpunkt ihres Todes über einen Lebensversicherungsvertrag versichert war. In diesem Fall kann der Interessent diesen Antrag entweder an ein Notariat seiner Wahl delegieren, das das Verfahren wesentlich schneller und einfacher abwickeln wird, oder er kann das Dokument auf eine der folgenden Arten selbst beschaffen:

  • Persönlich beim Amt für territoriale Verwaltung des Justizministeriums (z. B. in Barcelona in der Calle Caballero, Nr. 52-56, 08014, Barcelona).
  • Auf dem Postweg: Senden Sie den Antrag per Post an das Justizministerium (Plaza Jacinto Benavente, 3, 28012 - Madrid).
  • Telematisch (HIER finden Sie den entsprechenden Link zur Beantragung, wenn Sie über die erforderlichen digitalen Zertifikate verfügen).

In jedem Fall muss der Interessent einen Antrag unter Verwendung des Formulars 790 (HIER finden Sie das entsprechende Formular), zusammen mit der Bescheinigung über die Zahlung der entsprechenden Gebühr und dem Original der Sterbeurkunde.

FAHRZEUGE: Bei Fahrzeugen (z. B. Autos oder Motorräder) müssen wir den Fahrzeugschein einholen, aus dem hervorgeht, wem das Fahrzeug gehört (ein Dokument, das der Eigentümer normalerweise im Fahrzeug aufbewahrt).


Schritt 5

Sie erhalten eine zivil- und steuerrechtliche Beratung über die Annahme der Erbschaft.

Sobald alle Schritte 1 bis 4 abgeschlossen sind, d.h. wenn der oder die Erben über alle erforderlichen Unterlagen verfügen, um ihre Erbschaftsannahme und -ausschlagung zu formalisieren, müssen sie sowohl im zivilrechtlichen als auch im steuerlichen Bereich die entsprechende Beratung zu allen sich aus dieser Erbschaft ergebenden Ableitungen erhalten.

Zu diesem Zweck kann dieser Rat entweder von einem auf Erbschafts- und/oder Steuerangelegenheiten spezialisierten Rechtsanwalt eingeholt werden, der Sie aufgrund seiner Kenntnisse berät und Einblick in den Fall gewährt, wobei die vereinbarten Gebühren zu entrichten sind, oder direkt von dem Notariat, das für die Formalisierung der Annahme der Erbschaft gewählt wurde, wenn, Sowohl der Notar als auch seine auf Erbschafts- und Steuerangelegenheiten spezialisierten Mitarbeiter können Ihren konkreten Fall eingehend prüfen und Ihnen in Anbetracht dessen die beste Beratung und Steuerplanung bieten, indem sie Ihnen die möglichen Alternativen erläutern, Ihnen die entsprechenden rechtlichen Erläuterungen geben, das Budget für die Operation mit Angabe der Steuerkosten berechnen usw.


Schritt 6

Formalisierung der Annahme und Ausschlagung der Erbschaft vor einem Notar

Sobald alle erforderlichen Unterlagen vorliegen und alle notwendigen zivil- und steuerrechtlichen Ratschläge eingeholt wurden, müssen die Erben die Annahme und Ausschlagung der Erbschaft formalisieren.

Zu diesem Zweck müssen sie sich an einen Notar ihrer Wahl wenden und die entsprechende Urkunde über die Annahme und Ausschlagung der Erbschaft gemäß den Bestimmungen des Erblassers und den gegebenenfalls zwischen den Parteien getroffenen Vereinbarungen ausfertigen.

Ausführlichere Informationen über die Annahme von Erbschaften, HIER Sie können es von unserer Website beziehen.


Schritt 7

Zahlung von Erbschaftssteuern

Nach der Unterzeichnung der notariellen Erbschaftsurkunde müssen die Erben die entsprechenden Steuern zahlen. In diesem Zusammenhang muss zunächst festgestellt werden, dass die Erben zwei Steuern zu zahlen haben, wenn in der betreffenden Erbschaft Immobilien vorhanden sind:

  • Erbschaftssteuer (die Steuer, die auf alle Erbschaften zu zahlen ist).
  • Die Steuer auf den Wertzuwachs von städtischen Grundstücken (im Volksmund "plusvalia municipal" genannt).

In Bezug auf die Erbschaftssteuer muss man zunächst wissen, dass die Steuervorschriften den Erben eine Frist von sechs Monaten ab dem Tod des Verstorbenen einräumen, um die Steuer zu zahlen, so dass sich hier zwei mögliche Szenarien ergeben:

SZENARIO 1: Wenn die Interessenten alle oben genannten Schritte frist- und formgerecht durchgeführt haben und ihre Annahme- und Erbteilungsurkunde ausfertigen, sollten sie wissen, dass sie nach der Ausfertigung dieser Urkunde ihre Steuern innerhalb der angegebenen Frist zahlen können. Dazu können die Interessenten eine der folgenden Möglichkeiten wählen:

  • Delegieren Sie die Aufgabe der Abwicklung an das Notariat selbst. Dies ist zweifellos die einfachste und bequemste Option, da derselbe Notar, der unser Erbe beurkundet hat, am selben Tag der Unterzeichnung und nach der entsprechenden Bereitstellung der Gelder die entsprechenden Steuern begleicht und der Vorgang abgeschlossen wird.
  • Der Erbe rechnet die Steuer selbst ab, sofern er über ausreichende Kenntnisse verfügt, um dieses Verfahren selbständig durchzuführen (HIER Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie bei der katalanischen Steuerbehörde, soweit es um die Erbschaftssteuer geht).
  • Beauftragen Sie einen Fachmann Ihres Vertrauens (z. B. einen Nachlassverwalter oder einen Steueranwalt) mit der Liquidation gegen Zahlung der zwischen den Parteien vereinbarten Gebühren.

SZENARIO 2: Wenn die Erben, aus welchen Gründen auch immer, nicht in der Lage waren, die Erbschaft innerhalb von sechs Monaten anzunehmen, können sie sich dafür entscheiden, die entsprechende Erbschaftssteuer zu zahlen und anschließend die Annahme und Teilung der Erbschaft zu formalisieren, um so die Verhängung möglicher Strafen und/oder Zuschläge zu vermeiden.

Im Falle der so genannten "plusvalia municipal" beträgt die Zahlungsfrist ebenfalls 6 Monate ab dem Todestag des Verstorbenen, und die Betroffenen können sich auch für eine der oben genannten Zahlungsarten entscheiden, d. h:

  • Delegieren Sie die Verwaltung der Liquidation an Ihr Notariat, wo die Annahme der Erbschaft abgewickelt wurde.
  • Der Erbe begleicht die Steuer selbst (indem er sich zum entsprechenden Rathaus begibt und das Verfahren durchführt).
  • Delegieren Sie die Aufgabe der Liquidation an einen Fachmann, dem der Erbe vertraut (z. B. einen Verwalter oder einen Steueranwalt).

Schritt 8

Formalisierung der Eintragung der Erbschaft im Grundbuchamt und bei den Banken

Schließlich müssen die Erben ihre Eigentumsrechte im Grundbuch eintragen lassen, wenn sich in der Erbschaft Immobilien befinden. 

Dazu ist es erforderlich, dass die Erben, nachdem die Urkunde über die Annahme und Teilung der Erbschaft formalisiert wurde und nachdem sie die entsprechenden Steuern bezahlt haben (denken Sie daran, sowohl die Erbschaftssteuer als auch die "plusvalia municipal"), ihr Recht im entsprechenden Grundbuchamt eintragen lassen.

Zu diesem Zweck kann dies erneut durchgeführt werden:

  • durch das Notariat selbst, wenn diese Aufgabe vom Beteiligten delegiert wurde. Dies ist zweifellos die einfachste und schnellste Möglichkeit, da derselbe Notar, der die Erbschaft beurkundet hat, noch am Tag der Unterzeichnung das Dokument telematisch zur Eintragung ins Grundbuch vorlegt, ohne dass der Kunde zusätzliche Formalitäten erledigen muss.
  • Durch den Erben selbst. In diesem Fall muss er die beglaubigte Abschrift seiner Urkunde beim Notar abholen und sie zusammen mit den entsprechenden Steuerbescheiden dem Grundbuchamt zur Eintragung vorlegen.
  • durch einen Fachmann, dem der Erbe vertraut (z. B. einen Verwalter oder einen Rechtsanwalt), gegen Zahlung der zwischen den Parteien vereinbarten Gebühren.

Bei Banken muss der Erbe nach der Unterzeichnung der Urkunde über die Annahme der Erbschaft und die Ausschlagung der Erbschaft sowie der Zahlung der Erbschaftssteuer diese Dokumente der/den betreffenden Bank(en) vorlegen, damit die Bank(en) sie von ihren Anwälten für rechtsgültig erklären lassen können. Nach erfolgreichem Abschluss dieses Verfahrens werden die Gelder und sonstigen finanziellen Vermögenswerte dem neuen Eigentümer, d. h. dem jeweiligen Erben, zur Verfügung gestellt.


Schlussfolgerung

Nachdem wir bereits auf einfache und didaktische Weise alle wichtigen Schritte erläutert haben, die eine Person unternehmen muss, um eine Erbschaft abzuwickeln, ist es nun an der Zeit, diesen Artikel mit einigen kurzen Überlegungen zu diesem Thema abzuschließen und unsere Aufmerksamkeit auf die Begleitung zu richten, die eine Person gegebenenfalls benötigt, um eine Erbschaft zu ihren Gunsten abzuwickeln.

Wie dieser kurze Artikel versucht hat zu zeigen, ist die Verwaltung einer Erbschaft ein Verfahren, das die Betroffenen nicht "erschrecken" sollte, denn sobald die Sterbeurkunde des Verstorbenen vorliegt, gibt es zahlreiche (gute) Möglichkeiten, den Rest des Verfahrens zu erledigen:

  • von den Erben selbst, indem sie alle in diesem Artikel genannten Schritte befolgen (was zweifellos einen gewissen Zeitaufwand und die Erledigung einiger etwas umständlicher Formalitäten erfordert).
  • Delegierung der Verwaltung an die eigene Agentur des Bestattungsunternehmens, das die Beerdigung durchführt, denn in vielen Fällen bietet das Bestattungsunternehmen selbst (wie z. B. Mémora Servicios Funerarios) den Angehörigen des Verstorbenen die Möglichkeit, diese Dienstleistung der "post-funeralen" Abläufe in Auftrag zu geben.
  • Indem Sie die Verwaltung der Agentur der Versicherungsgesellschaft anvertrauen, die gegebenenfalls die Kosten für den Tod des Verstorbenen versichert hat, denn in vielen Fällen bieten die Versicherungsgesellschaften, die für die Bestattung aufkommen (wie Ocaso oder Santalucía), ihren Kunden diesen Service an.
  • Indem Sie die Verwaltung an eine Fachkraft Ihres Vertrauens delegieren, z. B. an einen Verwaltungsleiter oder einen auf das Thema spezialisierten Rechtsanwalt.
  • Indem Sie den gesamten Vorgang direkt dem Notariat Ihres Vertrauens anvertrauen, das, wie wir bereits erwähnt haben, auch diese Aufgabe übernehmen kann.

Wie wir gesehen haben, sind alle Optionen gültig, denn wenn man es richtig macht, führen "alle Wege" zum gleichen Ziel: die Beschaffung aller notwendigen Unterlagen für die Annahme und Teilung des entsprechenden Erbes.

Jesús Benavides Lima
Jesús Benavides Lima
Notar von Barcelona

Annahme des Erbes

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