
Wussten Sie, dass... Sie sich bei der Notarkammer beschweren können, wenn Sie mit der beruflichen Leistung eines Notars nicht einverstanden sind?
Als Amtsträger müssen Notare im Rahmen ihrer Tätigkeit das Gesetz einhalten, andernfalls drohen ihnen schwere Strafen.
- Schwerwiegende Straftaten: z. B. Begehung einer Straftat im Rahmen der Erbringung öffentlicher Dienstleistungen, rechtswidrige Genehmigung öffentlicher Dokumente, Erhebung unzulässiger Gebühren, diskriminierende Berufsausübung aufgrund von Rasse, Geschlecht, Religion, Sprache oder Meinung usw.
- Schwerwiegende Verstöße: z. B. ungerechtfertigte Verweigerung der Amtsausübung, ungerechtfertigtes Fernbleiben vom Notariat von mehr als zwei Tagen, wenn dadurch Dritte geschädigt werden, Handlungen, die den Notar an der unparteiischen oder objektiven Ausübung seines Amtes hindern, oder schwerwiegende und wiederholte Zusammenstöße zwischen dem Notar und anderen Behörden oder Mandanten.
- Geringfügige Verstöße: wie z. B. die Verletzung von Pflichten und Obliegenheiten aus dem Notarrecht oder der Verstoß gegen einen Gesellschaftsvertrag.
Je nach Art des Verstoßes kann der Notar mit einer der in der Notariatsordnung vorgesehenen Sanktionen belegt werden, darunter beispielsweise die folgenden:
- die Warnung;
- die Geldstrafe (bis zu 30.050 Euro);
- Zwangsumsiedlung;
- Suspendierung vom Amt für bis zu fünf Jahre;
- Entlassung aus dem Dienst (d. h. Verlust des Titels eines Notars).
In all diesen Fällen sind die Vorstände der Notarkammern, die Generaldirektion für Rechtssicherheit und öffentliches Vertrauen und das Justizministerium für die Verhängung dieser Sanktionen zuständig, vorbehaltlich einer vorherigen Untersuchung des Disziplinarverfahrens.
Um dieses Verfahren einzuleiten, wird die zuständige Stelle dies tun, sobald sie Kenntnis von den Tatsachen erhält, die diese disziplinarische Verantwortlichkeit begründen, und hier sollte jeder Bürger wissen, dass er, wenn er im Rahmen seiner Beziehungen zu einem Notar irgendeine Tatsache oder einen Umstand erleidet oder wahrnimmt, der einen der oben genannten Verstöße darstellen könnte, Er kann dies der entsprechenden Notarkammer zur Kenntnis bringen, indem er eine entsprechende Beschwerde einreicht, so dass die zuständige Stelle, wenn die darin dargelegten Tatsachen tatsächlich zutreffen, das entsprechende Verfahren zur Regelung der entsprechenden administrativen Verantwortlichkeiten einleiten kann.
<ejemplo>Teniendo en cuenta la seriedad, profesionalidad y rigor de la inmensa mayoría de Notarios españoles, no es muy habitual la interposición de quejas de ciudadanos por actuaciones indebidas de Notarios, pues éstos, en su quehacer diario, ajustan escrupulosamente sus actuaciones a la legalidad vigente. En la práctica, en la mayoría de ocasiones, las quejas, reclamaciones e impugnaciones de clientes en relación a actuaciones notariales suelen centrarse en discrepancias sobre la minuta notarial (esto es, cuando el cliente considera que el Notario ha facturado indebidamente su documento y le ha cobrado de más), las cuales son resueltas en primera instancia por las Juntas Directivas de los Colegios Notariales correspondientes o, en su caso, por vía de recurso, por parte de la Dirección General de Seguridad Jurídica y Fe Pública. En estos casos, se analiza la factura del Notario y se verifica si la misma se ha realizado correctamente conforme a la norma que regula el Arancel notarial o, por el contrario, se ha incluido algún concepto indebido, tal y como alega el ciudadano en cuestión que impugna dicha factura.<ejemplo>
Darüber hinaus muss sich jeder Bürger darüber im Klaren sein, dass, wenn er aufgrund seiner Beziehungen zu einem Notar einen finanziellen Schaden erleidet, der auf ein fahrlässiges oder fehlerhaftes Handeln des Notars zurückzuführen ist, dieser zivilrechtlich haftbar gemacht werden kann, was vor den zuständigen Gerichten geltend gemacht werden kann.
Schließlich unterliegt natürlich auch jeder Notar einer etwaigen strafrechtlichen Haftung bei böswilligem oder fahrlässigem Verhalten im Rahmen seiner Berufsausübung, die das Opfer oder der Geschädigte der Straftat ggf. immer durch eine entsprechende Anzeige oder Klage geltend machen kann.