
Häusliche Partnerschaft in Spanien. Der aktualisierte Leitfaden für 2023
Meine tägliche Erfahrung als Leiterin eines Notariats in einer großen, modernen und kosmopolitischen Stadt wie Barcelona zeigt mir, dass es heutzutage, im 21. Jahrhundert, sehr häufig vorkommt, dass junge (und nicht mehr ganz so junge) Paare, nachdem sie eine Liebesbeziehung begonnen und etabliert haben, sich dafür entscheiden, diese aus rechtlicher Sicht durch die Figur des unverheirateten oder festen Paares zu formalisieren.
In Anbetracht der großen Nachfrage, die bei vielen Menschen in Bezug auf diese Einrichtung besteht, und unter Berücksichtigung der einschlägigen Entwicklungen in der Gesetzgebung, die sich auf die Vorteile und Rechte auswirken, die unverheiratete Partner in Anspruch nehmen können, veröffentliche ich im Folgenden einen Artikel, der unverheirateten Partnern gewidmet ist, der vor einiger Zeit veröffentlicht wurde, aber weit verbreitet ist und der für all diejenigen nützlich sein kann, die an der Formalisierung ihrer Beziehung durch unverheiratete Partnerschaften interessiert sind.
Was ist eine häusliche Partnerschaft?
Eine häusliche Partnerschaft, die auch als feste Partnerschaft oder faktische Verbindung bezeichnet wird, ist ein Rechtsinstitut, das auf normativer Ebene eine feste Verbindung zwischen zwei Personen anerkennt, die frei, öffentlich und über einen längeren Zeitraum zusammenleben, ohne verheiratet zu sein.
Wo ist die häusliche Partnerschaft derzeit geregelt?
Meine Absicht ist es, mit den folgenden Fragen und Antworten nichts anderes zu tun, als die oben genannten Vorschriften zu vereinfachen und für jeden Benutzer verständlich zu erläutern (ich nutze jedoch die Gelegenheit, um in dieser Frage die verlinkten Vorschriften zum leichteren Nachschlagen anzugeben).
Wasversteht das Gesetz unter häuslicher Partnerschaft?
Das katalanische Recht versteht unter dem Begriff der Lebensgemeinschaft (oder früher als feste Partnerschaft bezeichnet) "die Vereinigung von zwei Personen (Männern oder Frauen), die eine dauerhafte und öffentliche Lebensgemeinschaft bilden, die der Ehe ähnlich oder gleichwertig ist".
Dies ist eine allgemeine Definition, die die grundlegenden Prinzipien festlegt, auf denen diese Institution beruht. Aufgrund dieses allgemeinen Charakters können wir die ersten Schlussfolgerungen aus der Definition selbst ziehen:
- dass ein in der spanischen Verfassung geschütztes Grundrecht eingehalten wird, wie z. B. die "Nichtdiskriminierung aufgrund des Geschlechts". Rechtlich gesehen können sowohl ein Mann und eine Frau als auch zwei Personen des gleichen Geschlechts eine Lebenspartnerschaft eingehen.
- Die Tatsache, dass das tägliche Zusammenleben erforderlich ist, erfordert in der Praxis nicht mehr als den Nachweis einer gemeinsamen Adresse. Dies lässt sich leicht mit der Volkszählungsurkunde nachweisen, die von jedem Rathaus ausgestellt wird. Dabei spielt es keine Rolle, ob die gemeinsame Adresse gemietet oder Eigentum ist, ob sie nur einem der Partner oder beiden gemeinsam gehört usw. Wichtig ist, dass sie gemeinsam und gewöhnlich an dieser Adresse leben.
- Ein längeres Zusammenleben ist erforderlich, aber diese Dauer oder Verlängerung des Zusammenlebens ist nicht universell. Wir werden weiter unten sehen, dass das katalanische Gesetz von 2 Jahren ununterbrochenen Zusammenlebens spricht, aber es gibt in dieser Hinsicht viele Nuancen.
- Dass eine dauerhafte und öffentliche Lebensgemeinschaft erforderlich ist, hat nichts mit einer bloßen Umwerbung oder einer informellen oder vorübergehenden Liebesbeziehung zu tun. Die Rechte und Pflichten, die das Gesetz den Mitgliedern einer häuslichen Partnerschaft zuerkennt, sind von großer Bedeutung; es ist undenkbar, dass sie ohne Weiteres auf jede Art von Gefühlsbeziehung anwendbar sind.
- Dass es sich um eine Institution handelt, die der Ehe ähnelt, aber anders ist. Es handelt sich um zwei unabhängige Institutionen mit unterschiedlichen Regelungen. Obwohl das Wesen und viele der Auswirkungen zwischen den beiden Institutionen gleich oder ähnlich sind.
Wann erkennt das Gesetz das Bestehen einer häuslichen Partnerschaft an?
Artikel 234 des Zivilgesetzbuches von Katalonien sieht drei verschiedene Möglichkeiten vor , um als Ehepaar des bürgerlichen Rechts zu gelten:
- Partner, die seit mehr als 2 Jahren ohne Unterbrechung zusammenleben.
- Die Partner, die ein gemeinsames Kind haben.
- Diejenigen Paare, die ihre Beziehung vor einem Notar formalisieren.
Die wichtigsten Aspekte, die in dieser Frage hervorzuheben sind, sind:
- Anwendbarkeit: Alle Partner, die sich in einem der drei oben beschriebenen Fälle befinden, sofern mindestens einer von ihnen katalanischer Staatsbürger ist, unterliegen allen Bestimmungen (Rechten und Pflichten) des oben genannten Artikels 234.
- Erforderliche Mindestdauer: In den Fällen B und C ist keine Mindestdauer des Zusammenlebens erforderlich, um als häuslicher Partner zu gelten. Die Dauer des Zusammenlebens ist völlig gleichgültig.
- Beweismittel: In der Praxis ist es in den letzten beiden Fällen (B und C) einfacher nachzuweisen, dass Sie mit einer anderen Person in häuslicher Gemeinschaft leben. Wenn Sie ein gemeinsames Kind haben (es reicht aus, dies mit dem Familienbuch nachzuweisen). Im Falle der notariellen Beurkundung der Beziehung (als Nachweis genügt die vom Notar ausgestellte beglaubigte Kopie). Im ersten Fall, der Aufrechterhaltung einer Liebesbeziehung mit einer Lebensgemeinschaft von mehr als zwei Jahren, müssen jedoch beide Mitglieder des Paares diese ununterbrochene Lebensgemeinschaft nachweisen (durch Vorlage der Bescheinigung der Volkszählungseintragung unter derselben Adresse).
- Auswirkungen: Trotz der Tatsache, dass die drei oben beschriebenen Situationen als häusliche Partner betrachtet werden. In der Praxis kann das Eingehen einer Lebenspartnerschaft auf die eine oder andere Weise in bestimmten Alltagssituationen unterschiedliche Auswirkungen haben (z. B. reicht es für den Erhalt der Witwenrente im Falle des Todes meines Partners nicht aus, ein gemeinsames Kind zu haben, sondern es ist auch eine andere Voraussetzung erforderlich, wie z. B. eine unmittelbare und ununterbrochene Lebensgemeinschaft von mindestens fünf Jahren, die derzeit vom Sozialversicherungsgesetz gefordert wird und entweder vor einem Notar oder durch Eintragung in das Register für stabile Partnerschaften bestätigt wird).
Wie kann ich meine häusliche Partnerschaft formalisieren?
Es gibt im Wesentlichen zwei Möglichkeiten:
- Oder Sie können sich an das Register für stabile Paare in Katalonien wenden, um die Ehe zu formalisieren (HIER finden Sie weitere Informationen).
- Oder ich kann zu einem Notar meiner Wahl gehen und meine unverheiratete Partnerschaft in einer öffentlichen Urkunde beurkunden lassen.
- ~In unserem Fall, wenn Sie es wünschen, HIER finden Sie weitere Informationen über das Verfahren, die Voraussetzungen und die Möglichkeit, einen Termin zu vereinbaren.
Von den beiden bestehenden Möglichkeiten ist meiner Meinung nach der notarielle Weg zweifellos viel interessanter, denn gegen eine geringe Gebühr können wir das Verfahren viel schneller und einfacher durchführen, und das alles unter der Beratung eines Notars, d. h. eines öffentlichen Beamten, eines Fachmanns für Familienrecht, der uns alle Einzelheiten des Akts, die Rechte und Pflichten, die wir übernehmen, usw. genau erklärt.
- Wenn wir uns also für den notariellen Weg entscheiden, brauchen wir nur zum vereinbarten Zeitpunkt mit den erforderlichen Unterlagen zum Notar zu gehen und unsere Urkunde zu unterzeichnen, ohne weitere Formalitäten oder zusätzliche Schwierigkeiten.
- Wenn wir uns für den notariellen Weg entscheiden, wird der Notar selbst für die Eintragung des Dokuments in das zu diesem Zweck bestehende Register zuständig sein, was den Prozess für die Beteiligten erleichtert.
Wer kann keine häusliche Partnerschaft eingehen?
Die folgenden Personen können gemäß Artikel 234 (Punkt 2) keine häusliche Partnerschaft eingehen:
- Unmündige Minderjährige;
- Verwandte in gerader Linie (z. B. können zwei Geschwister keine häuslichen Partner sein, auch keine Adoptivgeschwister);
- Verwandte zweiten Grades (z. B. kann ein Neffe nicht mit seiner Tante, d. h. mit der Schwester seines Vaters, verpartnert sein);
- Diejenigen, die verheiratet sind und nicht de facto getrennt leben;
- Diejenigen, die in einer Paarbeziehung mit einer dritten Person leben.
Was sind die wichtigsten Auswirkungen einer Lebenspartnerschaft?
In Bezug auf die wichtigsten Vorteile, die sich aus der Gründung einer häuslichen Partnerschaft ergeben, ist es zweifellos sehr wichtig, die jüngste gesetzliche Neuerung hervorzuheben, die die erneute Veröffentlichung dieses Artikels rechtfertigt, denn seit dem Inkrafttreten des Königlichen Gesetzesdekrets 5/2023(HIER können Sie es einsehen) können Personen, die eine häusliche Partnerschaft gründen und sich als solche registrieren lassen, einen bezahlten Urlaub von 15 Kalendertagen in Anspruch nehmen, um beispielsweise eine Vergnügungsreise zu unternehmen (dies entspricht dem bereits gesetzlich anerkannten Recht im Falle einer Ehe).
- Auf dieser Grundlage kann von nun an jeder Lebenspartner, der sich bei dem zuständigen öffentlichen Register eintragen lässt, diesen Urlaub (bezahlten Urlaub) am Arbeitsplatz beantragen.
Abgesehen von der bereits erwähnten Neuerung ist die Tatsache, dass man eine Lebenspartnerschaft eingeht, mit einer Reihe von Rechten und Vorteilen verbunden, die vom Rechtssystem in verschiedenen Bereichen anerkannt werden, wie zum Beispiel::
- Möglichkeit, einen bezahlten Urlaub von 15 Kalendertagen für die Aufnahme (und Eintragung) einer Lebenspartnerschaft zu erhalten.
- Im Bereich der sozialen Sicherheit besteht die Möglichkeit des Zugangs zu einer eventuellen Witwenrente (wenn eine Reihe von im Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz festgelegten Voraussetzungen erfüllt sind).
- Inanspruchnahme des im Arbeitsrecht vorgesehenen bezahlten Urlaubs im Falle von Unfall, Krankheit oder Tod des anderen Partners.
- Wenn der unverheiratete Partner in einer von einem der Partner gemieteten Wohnung lebt, räumt das Gesetz dem anderen Partner ebenfalls die Möglichkeit ein, in diesen Mietvertrag einzutreten, wenn der andere Partner den Vertrag nicht verlängern oder von ihm zurücktreten möchte. Das gleiche Recht wird den Partnern auch im Falle des Todes des Mieters zugestanden.
- Um das Familienheim zu verkaufen, muss jeder Partner die Zustimmung des anderen haben.
- Möglichkeit der Erlangung von Steuervorteilen, zum Beispiel im Bereich der Erbschafts- und Schenkungssteuer.
- Erlangung einer eventuellen Entschädigung für den Tod des anderen Partners, der durch einen Dritten verursacht wurde.
- Möglichkeit des Zugangs zu einem Verfahren zur Adoption eines Minderjährigen.
- Möglichkeit der Beantragung einer Aufenthaltskarte für einen Familienangehörigen eines Bürgers der Europäischen Union, wenn ein Mitglied des Paares die spanische Staatsangehörigkeit besitzt (oder die eines Landes, das der Europäischen Union angehört), unter der Voraussetzung, dass alle Anforderungen der Ausländerbestimmungen in diesem Bereich erfüllt sind.
- Zugang zur medizinischen Versorgung der Sozialversicherung als Leistungsempfänger, wenn einer der Partner keinen Anspruch darauf hat und der andere versichert ist.
- In Erbschaftsangelegenheiten die Anerkennung einer Reihe von Rechten zugunsten des überlebenden Partners, wie z. B.:
- ~Stirbt der andere Partner ohne Testament, hat, wenn das Paar Kinder hat, der überlebende Partner gemäß dem geltenden katalanischen Zivilrecht Anspruch auf den Gesamtnießbrauch der Erbschaft, während, wenn keine Kinder oder andere Nachkommen vorhanden sind, der überlebende Partner der Erbe ist.
- ~Oder die Einrichtung des vierten Nachlasses, der dem überlebenden Lebenspartner, der nicht über ausreichende finanzielle Mittel zur Deckung seiner Bedürfnisse verfügt, das Recht gibt, im Nachlass des vorverstorbenen Lebenspartners den Betrag zu erhalten , der zur Deckung seiner Bedürfnisse erforderlich ist, und zwar bis zu einem Viertel der liquiden Mittel des Nachlasses.
Welche Unterlagen muss ich vorlegen, um meine Beziehung als Lebenspartner vor einem Notar zu beurkunden?
Wenn zwei Personen beschließen, ihre Beziehung vor einem Notar zu formalisieren, müssen sie die folgenden Dokumente vorlegen:
- Beide müssen ihre gültigen Ausweispapiere (DNI) vorlegen. Ist einer der beiden Ehepartner Ausländer, so ist sein gültiges Ausweisdokument (PASSPORT) und, falls vorhanden, seine Ausländeridentitätsnummer (NIE) vorzulegen. Das letztgenannte Dokument ist nicht zwingend erforderlich, im Gegensatz zu DNI und PASSPORT, die dies sind.
- Beide müssen die Bescheinigung über die Eintragung in die Volkszählung an der Adresse vorlegen, die sie als ihren gewöhnlichen Wohnsitz angeben. Wir gehen jedoch von den folgenden Nuancen aus:
Wie viel kostet es, vor einem Notar eine Lebenspartnerschaft einzugehen?
Es handelt sich um einen rein informativen und unverbindlichen Haushaltsplan. Sie basiert auf zwei Kriterien:
- Unsere Kenntnis des Notartarifs (Königlicher Erlass 1426/1989 vom 17. November 1989).
- Tägliche Erfahrung mit der Erstellung dieser Art von Dokumenten.
Jede Abweichung (nach oben oder unten) wird bei der Ausstellung der Schlussrechnung für die erbrachte Leistung ordnungsgemäß begründet.
Ist die häusliche Partnerschaft in einem öffentlichen Register eingetragen?
In der Tat gibt es in Katalonien ein öffentliches Register, das Register der stabilen Partnerschaften von Katalonien, in dem die nach katalanischem Zivilrecht gegründeten häuslichen Partnerschaften eingetragen werden, wenn sie dies wünschen. In diesem Zusammenhang muss darauf hingewiesen werden, dass die Eintragung der Lebenspartnerschaft ein freiwilliger und nicht konstitutiver Akt ist, der jedoch sehr zu empfehlen ist, um die Rechtssicherheit der Verbindung zu stärken und um bestimmte Rechte zu erwerben.
Für den Fall, dass die häusliche Partnerschaft in einer öffentlichen Urkunde beurkundet wird, sieht die Verordnung des katalanischen Partnerschaftsregisters vor, dass der Notar, der die Urkunde beglaubigt, auf Antrag beider Partner eine Kopie der Urkunde auf telematischem Wege übermittelt, um ihre Eintragung zu erreichen.
- In Bezug auf die Frist für die Eintragung der Lebenspartnerschaft ist es notwendig, darauf hinzuweisen, dass in dieser Angelegenheit in letzter Zeit sehr positive Veränderungen stattgefunden haben, denn wenn das Verfahren vorher mehrere Wochen oder sogar Monate dauern konnte, erfolgt die Eintragung seit Mai letzten Jahres viel schneller, so dass in den meisten Fällen am selben Arbeitstag (oder höchstens am nächsten), an dem der Notar die telematische Kopie der Urkunde sendet, diese im katalanischen Register eingetragen wird.
Wo befindet sich das Register der stabilen Paare von Katalonien?
Sie ist in den folgenden Delegationen angesiedelt:
- Justizministerium
Calle del Foc, 57
08038 Barcelona
Telf. 938 57 40 00
- Territoriale Dienste des Justizministeriums in Girona
Plaza Pompeu Fabra Nummer 1
17002 Girona
Tel. 872 97 50 00
- Territoriale Dienste des Justizministeriums in Lleida
Calle de Lluís Companys, Nummer 1
25003 Lleida
Telf. 973 70 35 00
- Territoriale Dienste des Justizministeriums in Tarragona
Calle de Sant Francesc, Nummer 3, Hochparterre
43003 Tarragona
Tel. 977 23 65 59
- Territoriale Dienste des Justizministeriums in Les Terres de l'Ebre
Plaça de Gerard Vergès, Nummer 1 (c. de Montcada cantonada c. de Benasquer)
43500 Tortosa
Telf. 977 44 12 34
Wie kann eine häusliche Partnerschaft aufgelöst oder beendet werden?
Im Gegensatz zur Ehe, die durch einen Gang zum Gericht (wenn es gemeinsame minderjährige Kinder gibt) oder zum Notar (wenn es keine gemeinsamen Kinder gibt) beendet wird, um die Trennung oder Scheidung zu beschließen oder zu genehmigen.
Bei unverheirateten Partnerschaften hingegen sind die Kriterien für die Beendigung weniger formal und offener:
- Die Beendigung des Zusammenlebens mit dem Zusammenbruch der Lebensgemeinschaft.
- Der Tod oder die Todeserklärung eines der Partner.
- Die Heirat eines der beiden Lebensgefährten.
- Die gemeinsame Vereinbarung der Lebensgefährten, die in einer öffentlichen Urkunde vor einem Notar beurkundet wird.
- Der Wille des einen Lebenspartners wird dem anderen zuverlässig mitgeteilt.
Bei der Beendigung oder Auflösung einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft ist es sehr wichtig, sich über die Folgen im Klaren zu sein. Und um die Folgen zu bestimmen, ist der Grund für die Beendigung der Partnerschaft von Bedeutung. In der nächsten Frage gehe ich auf dieses Thema ein.
Alle Paare, die sich entschieden haben, ihre Beziehung über einen Notar zu formalisieren und sie sogar in das Register für Ehepaare einzutragen, werden darauf hingewiesen, dass sie verpflichtet sind, sich (gemeinsam oder getrennt) an den Notar zu wenden, um ihre Beziehung im Falle einer Trennung oder Beendigung der Partnerschaft formell zu beenden und sie in das Register für stabile Paare von Katalonien einzutragen.
Welche Folgen hat die Beendigung einer häuslichen Partnerschaft?
Um die Folgen der Beendigung einer häuslichen Partnerschaft zu erläutern, werde ich zwischen zwei verschiedenen Fällen unterscheiden: die Beendigung einer häuslichen Partnerschaft infolge des Todes eines der Partner und die anderen in der vorherigen Frage genannten Gründe.
Alle diese Folgen können zu Beginn oder während der Ehe (dies wären die Vereinbarungen im Vorgriff auf die Trennung) oder nach der Beendigung der Ehe (ähnlich wie die Regelungsvereinbarung bei einer Scheidung) vereinbart und in bestimmten Grenzen festgelegt werden. In Ermangelung einer Vereinbarung zwischen den Parteien würde der Richter über die Folgen der Beendigung der Partnerschaft entscheiden.
Können die Auswirkungen der Beendigung der häuslichen Partnerschaft vorhergesehen und geregelt werden?
Das katalanische Recht gibt den Partnern einer Lebensgemeinschaft die Möglichkeit, die Auswirkungen einer eventuellen Auflösung der häuslichen Partnerschaft im Voraus zu regeln.
Diese Möglichkeit wird durch die so genannten Absprachen im Vorgriff auf die Beendigung der Lebensgemeinschaft artikuliert, aufgrund derer die Partner im Vorgriff auf die Beendigung der Lebensgemeinschaft in einer öffentlichen Urkunde die Auswirkungen der Beendigung der Lebensgemeinschaft vereinbaren können.
<ejemplo>Así pues, por ejemplo, si los miembros de la Pareja de Hecho adquieren una vivienda en común, crean un negocio o empresa conjuntamente, disponen de otros bienes (coches, motos, etc.) o inversiones económicas realizadas conjuntamente, pueden pactar, con anterioridad, qué sucederá con todos ellos en caso de ruptura de la pareja, para así, dejar zanjada esta cuestión y evitar disputas futuras por estas cuestiones.<ejemplo>
Können auch Ausländer eine inländische Partnerschaft eingehen, und hat dies Auswirkungen auf die Ausländer?
Wie bereits angedeutet, ist es für Ausländer mit Wohnsitz in Katalonien dank einer europäischen Verordnung, die die Wahl des auf ihren Zusammenschluss anwendbaren Rechts erlaubt, in der Tat möglich, eine Lebenspartnerschaft nach katalanischem Recht zu gründen und sie problemlos in das Register der stabilen Partnerschaften von Katalonien einzutragen.
- Daher können zwei Ausländer, die in Barcelona leben und ihre Beziehung formalisieren wollen, auch die Option der Pareja de Hecho (unverheiratetes Paar) wählen.
- In jedem Fall müssen sie alle Auswirkungen (insbesondere im Bereich des Erbrechts) berücksichtigen, die sich aus der Gründung dieser häuslichen Partnerschaft ergeben.
Auch im Bereich des Einwanderungsrechts muss darauf hingewiesen werden, dass, wenn einer der Partner die spanische Staatsangehörigkeit (oder die eines Landes der Europäischen Union) besitzt und der andere eine Nicht-EU-Staatsangehörigkeit, und ihre verwaltungstechnische Situation in Spanien nicht geregelt ist, die Tatsache, dass er ein häuslicher Partner geworden ist, dazu beitragen kann, dass der Partner die Aufenthaltskarte eines Familienangehörigen eines EU-Bürgers beantragen kann, sofern alle Anforderungen der Einwanderungsvorschriften in diesem Bereich erfüllt sind.
Besondere Warnung für alle Personen (insbesondere Ausländer), die den Status des unverheirateten Partners für die Beantragung von Aufenthaltsgenehmigungen, Arbeitsgenehmigungen, Staatsangehörigkeit usw. nutzen.
Das Notariatskollegium von Katalonien selbst informiert und warnt alle Notare, dass wir bei der Bevollmächtigung unverheirateter Paare besondere Vorsicht walten lassen müssen, um zu vermeiden, dass sie für andere als die eigentlich vom Gesetz vorgesehenen Zwecke verwendet wird. In der Anlage finden Sie diese Richtlinie zur Ansicht.
Abschließend möchte ich darauf hinweisen, dass die Beratung über die Vor- und Nachteile einer eheähnlichen Gemeinschaft bei der Beantragung der spanischen Staatsangehörigkeit, der Erlangung oder Verlängerung einer Aufenthalts- oder Arbeitserlaubnis usw. nicht in den Zuständigkeitsbereich eines Notars fällt. Jede Frage im Zusammenhang mit Ausländern sollte direkt an einen auf diese Angelegenheit spezialisierten Anwalt gerichtet werden, um eine korrekte Beratung zu erhalten.
In der Hoffnung, dass dieser Artikel all jenen von Nutzen sein wird, die mit dem Gedanken spielen, ihre Liebesbeziehung in Form einer häuslichen Partnerschaft zu formalisieren, steht Ihnen das Team des Notariats Jesús Benavides weiterhin zur Verfügung, um Ihnen bei allem, was Sie in dieser Hinsicht benötigen, zu helfen.