
Möchten Sie vor einem Notar heiraten?
Mit dem Inkrafttreten des neuen Gesetzes über die freiwillige Gerichtsbarkeit (d. h. seit dem 23. Juli 2015) können Notare standesamtliche Eheschließungen vornehmen. Um vor einem Notar heiraten zu können, ist es wichtig, zwischen 3 Schritten oder Momenten zu unterscheiden:
SCHRITT 1: Bearbeitung der Heiratsakte.
SCHRITT 2: Feierliche Eheschließung vor einem Notar.
SCHRITT 3: Anmeldung der Eheschließung beim Standesamt.
Schritt 1: Bearbeitung der Eheschließungsakte
Die Ehesache muss nach den Vorschriften des Zivilstandsgesetzes bearbeitet werden (Artikel 238 ff. der Zivilstandsverordnung). Bitte beachten Sie die folgenden Hinweise zur Bearbeitung der Ehesache:
- Zuständige Stelle für die Erstellung der Heiratsakte: das Standesamt der Stadt, in der mindestens einer der beiden Brautleute eingetragen ist (Beispiel: das Standesamt von Barcelona ist zuständig, wenn mindestens einer der beiden Brautleute in Barcelona eingetragen ist).
- Erforderliche Unterlagen, die von der Braut und dem Bräutigam vorgelegt werden müssen, um die Heiratsakte zu erstellen:
- Fotokopie des Personalausweises
- Aktuelle Geburtsurkunde im Original (nicht älter als 6 Monate)
- Bescheinigung über die Volkszählung als Nachweis des Wohnsitzes in den letzten 2 Jahren (nicht älter als 3 Monate).
- Vom Brautpaar ausgefüllter und unterschriebener Antrag
- Etappen der Erstellung der Eheakte:
Grundsätzlich gibt es drei gesicherte Fahrten zum Standesamt:
- Die Zeit, die für die Erstellung der Eheschließungsakte und damit für die notarielle Eheschließung benötigt wird: Derzeit verlangt das Standesamt, das für die Erstellung der Eheschließungsakte zuständig ist, dass Sie die erforderlichen Unterlagen persönlich vorbeibringen, um sie zu prüfen, und nach einer gewissen Zeit (ca. 2 Monate) die zweite Phase, d. h. die reservierte Anhörung mit den Brautleuten und einem Zeugen, durchführen. Die Dynamik des Standesamtes erfordert daher mindestens 2 Monate und mehrere Fahrten zum zuständigen Standesamt.
- Gibt es eine Frist für die Feier der Eheschließung vor einem Notar, wenn das Eheverfahren abgeschlossen ist? Nein. Ein einmal abgeschlossenes Ehesachenverfahren erlischt nicht.
Schritt 2: Die Feier der Eheschließung
Die Feier der Eheschließung findet gemäß dem Zivilgesetzbuch (Artikel 44 ff.) an dem Ort, an dem Tag und zu der Uhrzeit statt, die zuvor mit dem Notar vereinbart wurden.
- Worin genau besteht die Zeremonie? Bei einer Eheschließung vor einem Notar ist die Zeremonie immer erforderlich:
- Datum und Uhrzeit der Feierlichkeiten? Die Uhrzeit und der Tag der Veranstaltung werden von den einzelnen Notariaten festgelegt. Das hängt von der Organisation und der Initiative des jeweiligen Notars ab.
- Ort der Eheschließung. Die Eheschließung muss unbedingt in einem Notariat stattfinden. Der Verband der Notare Kataloniens und die meisten Notariatskammern Spaniens legen gemäß den von der Generaldirektion des Standesamts und der Notare auferlegten Kriterien als allgemeine Regel fest, dass kein Notar eine Eheschließung außerhalb seines Notariats vornehmen darf, es sei denn, der Vorstand der betreffenden Notariatskammer hat dies zuvor genehmigt (Dokument herunterladen).
- Wie viel kostet die Eheschließung vor einem Notar?
Es handelt sich um einen rein informativen und unverbindlichen Haushaltsplan. Sie basiert auf zwei Kriterien:
- Unsere Kenntnis des Notartarifs (Königlicher Erlass 1426/1989 vom 17. November 1989).
- Tägliche Erfahrung mit der Erstellung dieser Art von Dokumenten.
Jede Abweichung (nach oben oder unten) wird bei der Ausstellung der Schlussrechnung für die erbrachte Leistung ordnungsgemäß begründet.
Schritt 3: Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt
Der Notar wird dies nach der Eheschließung selbst tun. Er übermittelt dem Standesamt eine beglaubigte Abschrift. Bis zur Einrichtung eines Telematikkanals zur direkten Übermittlung der elektronischen Kopie an das Standesamt wird die autorisierte Kopie per Einschreiben mit Rückschein versandt.
Das Standesamt von Barcelona benötigt derzeit etwa 30 bis 40 Tage, um die Eheschließung zu registrieren und den Notar über die Registrierung zu informieren. Sobald der Notar das Anmeldeformular erhalten hat, kann er das Original oder die endgültige Heiratsurkunde ausstellen und sie den Eheleuten aushändigen.
Nach der Eintragung der Eheschließung benachrichtigt das Notariat selbst die Eheleute per E-Mail, damit sie die Originaldokumente abholen und die Notarrechnung bezahlen. Es sollte nicht vergessen werden, dass die Kosten für die Eintragung ins Melderegister kostenlos sind.
Nachdem die Ehegatten die Unterlagen beim Notar abgeholt und bezahlt haben, können sie beim Standesamt ihr Familienbuch abholen. Wenn sie es bereits haben, können sie es mitnehmen, um es mit den Einzelheiten der neuen Ehe zu aktualisieren.
Zum Abschluss dieses Artikels möchte ich betonen, dass es sehr wichtig ist, bei der Eheschließung zu wissen, welcher Güterstand gilt. Wenn die Braut und der Bräutigam dies nicht ausdrücklich vor oder nach der Heirat vereinbaren, können sie in völlig unerwartete Situationen geraten. In einem anderen Artikel in meinem Blog gehe ich ausführlich auf den ehelichen Güterstand ein.