Das elektronische öffentliche Dokument: Grundlegende Konzepte zur Handhabung
22/6/2023
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Das elektronische öffentliche Dokument: Grundlegende Konzepte zur Handhabung

-Episode 1-
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In wenigen Monaten wird Spanien dank der Einführung des elektronischen Protokolls und der Möglichkeit der telematischen Ausstellung öffentlicher Urkunden durch das kürzlich verabschiedete Gesetz 11/2023 eine echte Revolution im Notariatswesen erleben. So wird es in wenigen Monaten möglich sein, Urkunden per Videokonferenz zu unterzeichnen, authentische elektronische Kopien und einfache elektronische Kopien derselben zu erhalten.

Es ist auch eine Tatsache, dass es im Jahr 2023 aufgrund der Übernahme neuer Technologien durch weite Teile der Gesellschaft immer häufiger vorkommt, dass viele Menschen im privaten Bereich regelmäßig auf elektronische Dokumente und digitale Signaturen zurückgreifen, um ihre Rechtsbeziehungen zu formalisieren(z. B. bei der Unterzeichnung von Mietverträgen, Reservierungs- oder Kautionsverträgen im Rahmen eines Immobilienkaufs oder -verkaufs, Lieferverträgen, Bankunterlagen usw.).

Angesichts dieser Realität und der vielen Fragen und Zweifel, die ich von Bürgern erhalte, wenn sie in mein Notariat kommen, um ihre öffentlichen Dokumente zu beurkunden, habe ich es für angebracht gehalten, dieses Thema in einem informativen Artikel zu behandeln, in dem ich durch mein traditionelles System von Frage - kurze Antwort versuchen werde, das Thema auf einfache und didaktische Weise zu behandeln, so dass jeder Bürger, der sich für dieses Thema interessiert, diese Phänomene, ihre Merkmale, Unterschiede sowie Vor- und Nachteile richtig verstehen kann.


Was sind die Unterschiede zwischen dem Abschluss eines Vertrags in einer privaten Urkunde und in einer herkömmlichen öffentlichen Urkunde?

Wenn eine Person einen Rechtsakt oder ein Geschäft(wie z. B. einen Kauf oder Verkauf, einen Mietvertrag usw.) formalisieren und in einem physischen Dokument festhalten möchte, kann sie traditionell seit jeher zwischen zwei Möglichkeiten wählen, nämlich

  • Das private Dokument.
  • Das öffentliche Dokument.

Bei der "traditionellen" Privaturkunde handelt es sich um ein schriftliches Dokument auf Papier, mit dem eine oder mehrere Personen eine Rechtshandlung oder ein Geschäft formalisieren und festhalten.

<ejemplo>Así pues, por ejemplo, si Clara es propietaria de un piso que quiere alquilar, y alcanza un acuerdo para ello con Manuel, Clara y Manuel formalizarán su contrato de alquiler en un documento privado, esto es, un documento elaborado por ellos mismos (o con la asistencia de un abogado), y firmado por Clara y Manuel de forma manuscrita.<ejemplo>

Andererseits ist eine "traditionelle" öffentliche Urkunde ebenfalls ein Schriftstück auf Papier, mit dem eine oder mehrere Personen eine Rechtshandlung oder ein Geschäft formalisieren, jedoch mit der entscheidenden Besonderheit, dass sie vor einem Notar ausgefertigt wird, d. h. vor einem Amtsträger, dem das Gesetz die Befugnis des öffentlichen Glaubens überträgt, d. h. die Befugnis, vor der gesamten Gesellschaft die Echtheit der in der Urkunde enthaltenen Tatsachen zu bestätigen

Die Unterschiede zwischen den beiden sind sehr wichtig, denn die Tatsache, dass der Notar am Vertrag beteiligt ist, verleiht dieser "öffentlichen" Urkunde die folgenden Garantien, die die private Urkunde nicht hat:

  • Der Notar wird die Parteien mit ihren jeweiligen amtlichen Ausweispapieren identifizieren, um zu überprüfen, ob sie tatsächlich die sind, die sie vorgeben zu sein.
  • Der Notar prüft die Rechts- und Urteilsfähigkeit und stellt damit sicher, dass die am Rechtsgeschäft beteiligten Personen in vollem Umfang geistig und willentlich in der Lage sind, ihre gültige Zustimmung zu geben.
  • Der Notar prüft, ob die auftretenden Personen über die erforderliche rechtliche Befugnis verfügen, um die betreffende Rechtshandlung oder das betreffende Rechtsgeschäft vor zunehmen(z. B. beim Verkauf einer Immobilie prüft der Notar, ob der Verkäufer tatsächlich Eigentümer der zu übertragenden Immobilie ist und ob dem Verkauf keine rechtlichen Beschränkungen entgegenstehen).
  • Der Notar stellt die Rechtmäßigkeit des zu beurkundenden Rechtsakts oder Geschäfts sicher, indem er gewährleistet, dass alle Vereinbarungen oder Bestimmungen den geltenden Rechtsvorschriften entsprechen, um künftige Streitigkeiten zwischen den Parteien zu vermeiden.
  • Der Notar informiert und berät die Beteiligten über die Rechte, Pflichten und Rechtsfolgen (zivil-, verwaltungs-, steuerrechtlich usw.), die sich aus dem Rechtsgeschäft ergeben, das sie abschließen.
  • DerNotar verwahrt die von den Vertragsparteien unterzeichnete Urkunde, so dass eine nachträgliche Manipulation ausgeschlossen ist. Der Notar händigt den Unterzeichnern jeweils eine beglaubigte Abschrift (mit dem Wert des Originals) der unterzeichneten Urkunde aus.

Daher glaube ich, dass die Vorteile der Unterzeichnung eines Vertrages vor einem Notar (öffentliche Urkunde) gegenüber der Möglichkeit, dies privat zwischen den Parteien ohne Einschaltung des Notars zu tun (private Urkunde), sehr spürbar sind.

Ich mache diese klare Unterscheidung zu Beginn meines Artikels, damit man sie stets im Hinterkopf behält, bevor man einen elektronischen Vertrag abschließt, und das Thema kann durch das Auftauchen weiterer Akteure wie der so genannten vertrauenswürdigen Dritten noch komplizierter werden.


Hat das traditionelle öffentliche Dokument mehr Vorteile als das private Dokument?

In der Tat bietet die öffentliche Urkunde neben allen oben genannten positiven Aspekten (denken Sie daran, dass die Urkunde vor einem Notar unterzeichnet wird) weitere Vorteile, wie z. B:

  • Die Vollstreckbarkeit der öffentlichen Urkunde (die in vielen Fällen eine viel schnellere gerichtliche Vollstreckung ermöglicht als eine private Urkunde).
  • Zugang zum Grundbuch und damit Schutz vor Dritten, die ursprünglich nicht an dem Vertrag beteiligt waren.
  • Die Möglichkeit, bestimmte Rechte zu begründen, da in einzelnen Fällen die Form einer öffentlichen Urkunde Voraussetzung für die wirksame Begründung eines Rechts ist (z.B. bei Schenkungen von Grundstücken).

<ejemplo>Así pues, siguiendo nuestro ejemplo anterior, si Clara, propietaria de ese piso que hemos comentado, ahora, en lugar de alquilarlo, desea venderlo, y alcanza un pacto con Manuel a tal efecto, lo más adecuado para los intereses de ambas partes sería formalizar esa compraventa en escritura pública, pues ello dotaría al negocio de la máxima seguridad jurídica, tanto para Clara como para Manuel, asegurando así que la compraventa se adecúa a la legalidad vigente y que Manuel, como nuevo propietario, puede inscribir su derecho de propiedad en el Registro de la Propiedad, otorgándole así al mismo la máxima seguridad posible.<ejemplo>

Wie wir also sehen, gibt es viele Unterschiede zwischen der Formalisierung einer Rechtshandlung oder eines Geschäfts in einer privaten oder öffentlichen Urkunde, wobei die Vorteile der öffentlichen Urkunde, wie wir gesehen haben, viel größer sind.


Was geschieht, wenn ein rechtliches Problem oder ein Streit über einen unterzeichneten Vertrag auftritt?

In der Praxis kommt es häufig vor, dass nach der Formalisierung einer Rechtshandlung oder eines Geschäfts, die in einem "traditionellen" Dokument zu Papier gebracht werden, ein Rechtsstreit entsteht, der schließlich zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung führt.

<ejemplo>Siguiendo nuestro ejemplo, imaginemos que Clara, una vez firmado su contrato de alquiler con Manuel (donde pactaron una renta mensual de 500 € y con entrada en la vivienda en el plazo de 1 mes), durante ese tiempo se arrepiente de ello, porque aparece un nuevo inquilino que le ofrece 700 €, de modo que Clara finalmente no entrega las llaves del piso a Manuel, y lo hace a este otro inquilino, con lo cual Manuel se queda sin el piso al que tenía derecho en base a ese contrato de alquiler firmado, con todos los perjuicios personales que ello le pudiera suponer.<ejemplo>

In dieser Situation muss Manuel, wenn er seine Rechte durchsetzen will, eine Klage gegen Clara einreichen. Wir werden diese Frage analysieren, indem wir unterscheiden, ob der betreffende Mietvertrag in einer privaten Urkunde unterzeichnet wurde (was in der Praxis für diese Art von Verträgen üblich ist) oder ob er in einer öffentlichen Urkunde (d. h. vor einem Notar) unterzeichnet wurde.

SZENARIO 1: BEILEGUNG VON VERTRAGSSTREITIGKEITEN, DIE IHREN URSPRUNG IN EINEM PRIVATEN PAPIERDOKUMENT HABEN

Wie bereits erwähnt, muss Manuel, um seine Rechte geltend zu machen, die entsprechende Klage gegen Clara erheben und den in der privaten Urkunde unterzeichneten Mietvertrag als Hauptbeweis für seinen Anspruch vorlegen, falls der Mietvertrag in einer privaten Urkunde beurkundet wurde.

Wenn also Clara als Beklagte, um ein positives Ergebnis für ihre Interessen in diesem Gerichtsverfahren zu erzielen, ihre Strategie auf die Behauptung stützt, dass der Mietvertrag falsch ist (weil sie ihn nicht unterschrieben hat, weil Manuel ihn erfunden hat usw.), sollte sie in einem solchen Fall nach der Zustellung der Klage die Echtheit dieses privaten Dokuments zum geeigneten Verfahrenszeitpunkt anfechten, d. h. behaupten, dass es nicht authentisch oder echt ist.

<ejemplo>En tal caso, para estos supuestos, la ley procesal establece que la parte que lo haya presentado (en nuestro caso, Manuel) deberá pedir el cotejo pericial del documento (esto es, que un perito experto verifique si la letra y/o firma del documento corresponde a la persona cuya autoría se le atribuye presuntamente) o, en su caso, proponer cualquier otro medio de prueba que resulte útil y pertinente a tal efecto. Como vemos pues, en nuestro ejemplo concreto, Manuel, pese a haber firmado su contrato de alquiler y tener todo el derecho del mundo a vivir en esa vivienda, para poder hacer valer sus derechos, al constar en un documento privado cuya autenticidad se ha puesto en duda, se verá obligado a demostrar que dicho contrato de alquiler es auténtico y que el mismo fue realmente firmado con Clara, con todas las dificultades probatorias que ello puede suponer y con el coste económico adicional que también le supondrá demostrar que ello es así.<ejemplo>

SZENARIO 2: LÖSUNG DES VERTRAGSKONFLIKTS DURCH EINE NOTARIELL BEGLAUBIGTE URKUNDE

Wäre der Mietvertrag hingegen in einer öffentlichen Urkunde (d. h. in einer notariellen Urkunde) beurkundet worden, würde sich die Situation, wie wir weiter unten sehen werden, grundlegend ändern.

Wenn Clara also nach der Einreichung der Klage und der Vorlage des Mietvertrags in Form einer öffentlichen Urkunde (durch Manuel) ihre juristische Strategie erneut auf die Behauptung stützt, dass das vorgelegte Dokument falsch oder ungenau ist, und folglich die Echtheit der öffentlichen Urkunde anzweifelt, wäre das Vorgehen, wie wir noch sehen werden, ein ganz anderes.

<ejemplo>En estos casos, tal y como establece la ley procesal, en el improbable caso de que se impugnare la autenticidad de un documento público (pues la ley establece sobre los mismos una presunción de veracidad, conforme los documentos públicos harán prueba plena del hecho, acto o estado de cosas que documenten, de la fecha en que se produce esa documentación y de la identidad de los fedatarios y demás personas que, en su caso, intervengan en ella), el Letrado de la Administración de Justicia (que es un funcionario del Juzgado) se desplazará hasta la Notaría donde se hubiere formalizado la compraventa (en este caso) y procederá al cotejo del documento, esto es, a comparar la copia aportada al proceso con la matriz original de la escritura custodiada por el Notario.<ejemplo>

<ejemplo>Si de este cotejo o comprobación resulta la autenticidad o exactitud del documento (lo que ocurrirá en el 99 % de los casos, salvo anomalía extraña), la ley determina que dicha escritura pública aportada al proceso desplegará plenos efectos probatorios y que, asimismo, las costas y gastos que hubiere originado el cotejo o comprobación correrán a cargo de quien hubiese formulado la impugnación (en nuestro caso, de Clara). Además, la ley también establece la posibilidad de que el Tribunal imponga multas de hasta 600 euros, si la impugnación hubiese sido temeraria (esto es, carente de todo fundamento o razonabilidad).<ejemplo>

<ejemplo>Como podemos apreciar pues, en este caso, como Manuel ha firmado su contrato en documento público, si se pone en duda la autenticidad del mismo, él no tiene que hacer nada, ni demostrar nada, ni gastarse dinero en peritos o cualquier otra prueba, pues simplemente, un funcionario del juzgado compara la escritura aportada con la original que custodia el Notario que la autorizó y verifica si ese documento es real y verídico, o no, con todas las facilidades, seguridad y garantía que ello ofrece, en este caso, a Manuel.<ejemplo>

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Folgen und Auswirkungen eines Rechtsstreits, bei dem das wichtigste Beweismittel ein "traditionelles" Papierdokument ist, sehr unterschiedlich sind, je nachdem, ob es sich um ein privates oder ein öffentliches Dokument handelt:

  • Bei einerprivaten Urkunde muss derjenige, der sie vorlegt, beweisen, dass sie echt und authentisch ist (mit allen Beweisschwierigkeiten, die dies mit sich bringen kann, abgesehen von den finanziellen Kosten).
  • Im Falle einer öffentlichen Urkunde findet diese Diskussion jedoch nicht statt, denn wenn eine der Parteien die fehlende Echtheit der Urkunde behauptet (was übrigens sehr unwahrscheinlich ist), kann diese sehr leicht, schnell, einfach und sicher überprüft werden, mit all der Garantie und Sicherheit, die dies für die Partei bedeutet, die ihre Rechte und legitimen Interessen auf der Grundlage dieser Urkunde oder öffentlichen Urkunde geltend machen will.

Daher ist es, wie leicht zu verstehen ist, für jede Person viel sicherer und zuverlässiger, ihre Rechtshandlungen und Geschäfte vor einem Notar in einer öffentlichen Urkunde zu beurkunden, als in einer privaten Urkunde, denn für den Fall, dass Probleme auftreten und wir in einen Rechtsstreit geraten, ist der Nachweis der Existenz und der Wahrhaftigkeit der Urkunde, aus der sich unsere Rechte ergeben, im Falle der öffentlichen Urkunde unendlich einfacher und sicherer als im Falle der privaten Urkunde.

Bis zu diesem Punkt habe ich versucht, den Unterschied zwischen einem Vertragsabschluss vor einem Notar und einem Nichtabschluss eines Vertrags vor einem Notar zu verdeutlichen. Mit diesem Grundgedanken im Hinterkopf wollen wir uns nun der digitalen Welt und dem elektronischen Vertragsabschluss zuwenden.

Was ist ein elektronisches Dokument?

Mit dem Aufkommen der neuen Technologien, der Computer und der elektronischen Geräte schließen die meisten Menschen seit vielen Jahren eine Vielzahl von Verträgen auf elektronischem Wege ab, zusätzlich zur "traditionellen" Formalisierung von Rechtsakten und Geschäften in physischen Dokumenten.

<ejemplo>Pensemos, por ejemplo, cada vez que compramos un producto por internet (vía Amazon por ejemplo), contratamos un servicio (por ejemplo, una nueva línea de telefonía o un seguro) o, también por ejemplo, en el sector inmobiliario, donde cada vez es más habitual firmar contratos de reserva o “de arras” vía electrónica.<ejemplo>

Kurzum, wie wir sehen können, ist es eine Realität, dass neue Technologien, Computer, Smartphones usw. im Jahr 2023 eine grundlegende Rolle in unserem Leben spielen, so dass es für Bürger und Unternehmen immer üblicher wird, ihre Verträge in elektronischer Form über elektronische Geräte (Computer, Telefone, Tablets usw.) zu formalisieren.

In Anbetracht dessen und unter Berücksichtigung der einschlägigen rechtlichen Folgen, die sich aus jedem in elektronischer Form geschlossenen Vertrag ergeben können, ist es notwendig, genau zu verstehen, was ein elektronisches Dokument ist, welche grundlegenden Vorschriften es enthält und welche Schlüsselelemente es aufweist, um diesen Bereich des Vertragsabschlusses richtig behandeln zu können.

Um also zu definieren, was ein elektronisches Dokument ist und was seine grundlegende Regelung ist, muss man zunächst darauf hinweisen, dass in der Europäischen Union die Referenzregelung durch die Verordnung (EU) Nr. 910/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 2014 über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt bestimmt wird (HIER können Sie diese nachlesen). Die oben genannte Verordnung (auch allgemein als eIDAS-Verordnung bekannt), die mit dem Ziel geschaffen wurde, ein Klima des Vertrauens in elektronische Transaktionen innerhalb der Europäischen Union zu schaffen, ist daher, wie bereits erwähnt, die Referenznorm, die wir berücksichtigen müssen, um zu definieren, was ein elektronisches Dokument ist und was seine wichtigsten Elemente sind.

Auf dieser Grundlage wird in Artikel 3 der eIDAS-Verordnung ein elektronisches Dokumentdefiniert als "jeder in elektronischer Form gespeicherte Inhalt, insbesondere Text oder eine Ton-, Bild- oder audiovisuelle Aufzeichnung".

<ejemplo>Así pues, por ejemplo, en el ámbito de la contratación privada, es perfectamente posible que si Juan es propietario de un coche, que quiere vender a María, Juan y María formalicen ese contrato de compraventa del vehículo a través de un documento electrónico, esto es, un contrato redactado en un ordenador, por ejemplo, en formato Word, el cual posteriormente es firmado digitalmente por ambas partes.<ejemplo>

Auch in unserem nationalen Rechtssystem müssen wir das Gesetz 6/2020 vom 11. November berücksichtigen, das bestimmte Aspekte der elektronischen Vertrauensdienste regelt (HIER können Sie es auf Wunsch einsehen).


Was ist eine elektronische Signatur?

Wie wir gerade in der vorhergehenden Frage gesehen haben, ist es möglich und sehr üblich, dass immer mehr Menschen und Unternehmen ihre Verträge durch elektronische Dokumente formalisieren, was die folgende Schlüsselfrage oder Überlegung aufwirft:

Wie wir im vorangegangenen Abschnitt gesehen haben, unterschreibt jede Person, die ein Dokument auf Papier ausstellt, um ihr Einverständnis auszudrücken, das Dokument handschriftlich mit einem Kugelschreiber. Wenn aber der Vertrag über ein Produkt oder eine Dienstleistung in einem elektronischen Dokument formalisiert wird, wie wird dann die Zustimmung der Vertragsparteien ausgedrückt? Nun, nicht mehr und nicht weniger als durch die elektronische Signatur, die wir im Folgenden analysieren werden.

Wie wir soeben gesehen haben, ist die elektronische Signatur also das technische Instrument, mit dem im Rahmen eines elektronischen Dokuments technisch überprüft werden kann, dass dieses elektronische Dokument von einer bestimmten Person unterzeichnet wurde und dass es auch von keiner der Parteien verändert oder manipuliert wurde.

<ejemplo>Siguiendo nuestro ejemplo anterior, para que ese contrato electrónico de compraventa de un coche firmado por Juan y María tenga plena validez y ofrezca seguridad jurídica a todas las partes, es necesario poder asegurar que el mismo ha sido firmado por Juan y María (y no por otras personas) y que el contenido del contrato es el original, sin alteraciones o modificaciones (para, por ejemplo, asegurar que el precio pactado fue de 10.000 €, y no otro que se hubiere establecido mediante una falsificación, alteración o modificación posterior del documento).<ejemplo>

Aus technischer Sicht kann eine elektronische Signatur als eine Reihe von elektronischen Daten definiert werden , die mit einem elektronischen Dokument verbunden sind und deren Aufgabe es ist, den Unterzeichner des Dokuments eindeutig zu identifizieren und die Integrität des signierten digitalen Dokuments zu gewährleisten.

Auf dieser Grundlage unterscheidet die eIDAS-Verordnung zwischen drei Arten von elektronischen Signaturen, je nach ihrem Sicherheitsgrad:

1. EINFACHE ELEKTRONISCHE SIGNATUR:

An erster Stelle steht die so genannte einfache elektronische Signatur, die, wie der Name schon sagt, einen geringeren Grad an Komplexität aufweist und daher ein geringeres Maß an Sicherheit und Zuverlässigkeit bietet.

<ejemplo>Para comprenderlo mejor, sin duda, nada mejor que un ejemplo: Seguro que la mayoría de nosotros hemos empleado firma electrónica simple cuando, por ejemplo, nos hemos dado de alta en plataformas como Netflix o Spotify. En estos casos, como podemos ver, como consumidores, hemos contratado un servicio (que tiene un coste) vía internet, con unas condiciones y términos de uso, las cuales hemos aceptado a través de un procedimiento de contratación digital, esto es, sin firmar ningún documento en papel físico.<ejemplo>

Wir werden uns nun die einfache elektronische Signatur genauer ansehen, um besser zu verstehen, was sie ist und wie sie funktioniert:

  • Sie sind am einfachsten und schnellsten zu verwenden, aber auch am unsichersten, da die eIDAS-Verordnung keinen vordefinierten Sicherheitsstandard vorsieht.
  • Der Unterzeichner des Dokuments stimmt dem Dokument durch ein Verfahren zu, das von einem Dienst-, Anwendungs- oder Softwareanbieter, der das Dokument erstellt hat, festgelegt wurde(z. B. durch Ankreuzen eines Zustimmungsfeldes, Eingabe eines mit einem Benutzernamen oder einer Nummer verbundenen PIN-Codes oder Einfügen einer grafischen Unterschrift).
  • Sie wird in der Praxis für Dokumente mit geringer rechtlicher Relevanz und geringem Risiko für die Parteien verwendet.
  • ‍Nutzungsbeispiele: Registrierung auf digitalen Plattformen, Akzeptanz rechtlicher Bedingungen mit Unternehmen, Zeiterfassung von Mitarbeitern, Paketzustellung, Beauftragung von Hoteldienstleistungen usw.

2. FORTGESCHRITTENE ELEKTRONISCHE SIGNATUR:

Zweitens gibt es die so genannte fortgeschrittene elektronische Signatur, die, wie ihr Name schon sagt, aufgrund ihrer höheren oder fortgeschrittenen technischen Komplexität ein höheres Maß an Rechtssicherheit bietet, wie wir noch sehen werden.

<ejemplo>Así pues, de nuevo, nada mejor que un ejemplo para ilustrarnos: Hoy en día es muy habitual que, cuando cualquier persona quiere adquirir un inmueble, formalice previamente un contrato de reserva o “contrato de arras” en documento privado, el cual se instrumenta a través de un agente inmobiliario mediante un documento electrónico firmado con un sistema de firma electrónica avanzada, como por ejemplo Signaturit, donde, gracias a esta empresa privada, reconocida como prestador de servicios de confianza, se pueden firmar documentos electrónicos que ofrecen garantías técnicas de identificación del firmante y de invariabilidad del documento firmado.<ejemplo>

Wir werden nun einen genaueren Blick auf die fortgeschrittene elektronische Signatur werfen, um besser zu verstehen, was sie ist und wie sie funktioniert: 

  • Elektronische Signaturen mit einem bereits höheren Sicherheitsniveau, die insbesondere die Anforderungen von Artikel 26 der eIDAS-Verordnung erfüllen:
  • ~Sie sind eindeutig mit einem Unterzeichner verbunden.
  • ~Sie ermöglichen es, den Unterzeichner zu identifizieren.
  • ~Sie wurden mit elektronischen Signaturerstellungsdaten erstellt, die der Unterzeichner mit einem hohen Maß an Vertrauen und unter seiner ausschließlichen Kontrolle verwenden kann.
  • ~Sie sind mit den signierten Daten so verknüpft, dass jede nachträgliche Änderung des Dokuments erkennbar ist.
  • Wie man sieht, handelt es sich um elektronische Signaturen, die ein hohes Maß an Rechtssicherheit bieten, da sie die eindeutige Identifizierung der Person ermöglichen, die das Dokument unterzeichnet hat, und gewährleisten, dass das Dokument nach der Unterzeichnung nicht mehr verändert wurde.
  • In der Praxis wird diese Art von digitalen Signaturen von so genannten "Vertrauensdiensteanbietern" angeboten, d. h. von Unternehmen oder Einrichtungen, die elektronische Dienste anbieten, die in der Lage sind, elektronische Signaturen zu erstellen, zu prüfen und zu validieren. Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie auf nationaler Ebene HIER.
  • ‍Anwendungsbeispiele: Wie wir gesehen haben, können über Signaturit beispielsweise verbindliche Verträge über die Reservierung einer Immobilie, einen "Kautionsvertrag", einen Mietvertrag usw. unterzeichnet werden.

3. QUALIFIZIERTE ELEKTRONISCHE SIGNATUR:

Drittens und letztens gibt es die so genannte qualifizierte elektronische Signatur, die, wie wir noch sehen werden, das höchste Maß an Rechtssicherheit im Bereich des privaten elektronischen Vertragsabschlusses bietet.

<ejemplo>Así pues, de nuevo, nada mejor que un ejemplo para ilustrarnos: Cuando cualquier ciudadano debe presentar un documento oficial o solicitud ante la administración vía electrónica (Agencia Tributaria, Seguridad Social, etc.), va a necesitar disponer de una firma electrónica cualificada (vía DNI electrónico, certificado de la FNMT, etc.) para poder firmar digitalmente el documento y que el mismo tenga validez ante dicha administración.<ejemplo>

Wir werden nun einen genaueren Blick auf die fortgeschrittene elektronische Signatur werfen, um besser zu verstehen, was sie ist und wie sie funktioniert:

  • Sie beruhen auf einem qualifizierten elektronischen Signaturzertifikat.
  • Wie wir sehen, handelt es sich um elektronische Signaturen, die das höchste Maß an Rechtssicherheit bieten , wenn es darum geht, den Unterzeichner zu identifizieren und die Integrität und Unveränderlichkeit des Dokuments zu gewährleisten, da sie auf der Grundlage der technischen Bedingungen erstellt werden, die in der eIDAS-Verordnung geregelt sind und die die größten Garantien für die Computersicherheit bieten, die es gibt.

    Diese Art von elektronischen Signaturzertifikaten kann beispielsweise über die Fábrica Nacional de La Moneda y Timbre (Spanische Münzanstalt) erworben werden (HIER finden Sie weitere Informationen zu diesem Thema), wobei sich der Interessent bei einem Amt der öffentlichen Verwaltung persönlich ausweisen muss (oder gegebenenfalls über DNIe), um sicherzustellen, dass der Inhaber dieses digitalen Zertifikats die Person ist, die er vorgibt zu sein.
  • Für diese Art der elektronischen Signatur ist es erforderlich, die Dienste eines "qualifizierten vertrauenswürdigen Anbieters elektronischer Dienste" in Anspruch zu nehmen (HIER finden Sie die vom spanischen Staat anerkannte Liste).
  • ‍Anwendungsbeispiele: Hauptsächlich für die Beziehungen zu öffentlichen Verwaltungen, wie der Steuerbehörde, der Sozialversicherung, öffentlichen Registern, Verfahren für öffentliche Angestellte.

Wie wir weiter unten noch analysieren werden, leisten die Vertrauensdienste und die elektronischen Signaturen (insbesondere die fortgeschrittenen und qualifizierten) im Rahmen von privaten Verträgen oder Dokumenten einen großen Beitrag für die Gesellschaft, da sie die Formalisierung von Rechtsakten und Geschäften auf elektronischem Wege erleichtern (vor allem in den Fällen, in denen die Vertragsparteien räumlich weit voneinander entfernt sind, was Reisen und Zeit bei der Ausführung von Rechtsakten und Geschäften spart) und dieser Art von Dokumenten Rechtssicherheit verleihen.

Nachdem wir nun die verschiedenen Arten der elektronischen Signatur analysiert haben, können wir aus dem bisher Gesagten zusammenfassend feststellen, dass im Rahmen elektronischer Dokumente zur Gewährleistung der Identität des Unterzeichners und der Unveränderlichkeit des Dokuments neben den Parteien, die das Dokument unterzeichnen, ein dritter Akteur auftritt, nämlich der Anbieter von Vertrauensdiensten, der mit Hilfe der entsprechenden technischen Lösungen die Identität der Person, die das elektronische Dokument unterzeichnet, sowie die Unveränderlichkeit desselben gewährleisten muss.

Diese neue Realität des privaten elektronischen Dokuments darf jedoch keinesfalls mit dem öffentlichen elektronischen Dokument verwechselt werden.

Wie wir in den folgenden Fragen analysieren werden, sind die Vorteile im Falle elektronischer öffentlicher Dokumente viel größer, da wir auch in der Lage sein werden, ein Dokument elektronisch so zu unterzeichnen, dass die Identität des Unterzeichners und die Unveränderlichkeit des Dokuments gewährleistet sind, aber auch viele weitere Vorteile und Vergünstigungen zu erhalten, die das Gesetz dem öffentlichen Dokument zugesteht, die wir im Folgenden im Detail analysieren werden.


Was ist ein elektronisches öffentliches Dokument?

Wie wir soeben gesehen haben, ist es in der Praxis sehr üblich, dass Privatpersonen und Unternehmen Rechtsgeschäfte und Transaktionen im privaten Bereich mit Hilfe elektronischer privater Dokumente formalisieren(wie z. B. Verträge über den Verkauf von Waren und Dienstleistungen, Mietverträge, im Bank- oder Versicherungssektor usw.).

Man muss jedoch wissen, dass es im öffentlichen Bereich (und hier konzentrieren wir uns auf den notariellen Bereich) auch elektronische öffentliche Urkunden gibt, deren Art, Merkmale und Rechtswirkungen ebenfalls bekannt sein müssen.

Wie bereits angedeutet, müssen wir unsere Analyse mit Blick auf den notariellen Bereich mit dem Hinweis beginnen, dass das Notariatsgesetz (Artikel 17a) festlegt, dass notarielle öffentliche Urkunden (Urkunden, Verträge und Policen) ihren Charakter nicht verlieren, nur weil sie in elektronischer Form mit der fortgeschrittenen elektronischen Signatur des Notars und gegebenenfalls der Errichter oder Beteiligten erstellt werden.

So lässt sich die elektronische notarielle Urkunde ganz einfach definieren als eine öffentliche Urkunde (sei es eine Urkunde, ein notarieller Akt oder eine notarielle Police), die nicht auf Papier (d.h. in ihrer "traditionellen" Form mit einem physischen Dokument), sondern auf einem elektronischen Datenträger (d.h. in einem elektronischen Dokument, das mit Hilfe eines Computers erstellt und gespeichert wird) erstellt und gegebenenfalls von den Erteilern oder den einschreitenden Parteien und/oder dem betreffenden Notar digital unterzeichnet wird.

Auf dieser Grundlage ist es meines Erachtens notwendig, dass diejenigen, die sich für das Thema interessieren, verstehen, dass wir innerhalb des Konzepts des"elektronischen öffentlichen Dokuments" in Wirklichkeit derzeit zwischen zwei Hauptkonzepten oder verschiedenen Bereichen unterscheiden müssen, wie z. B.:

1. TELEMATISCHE AUSFÜHRUNG VON ÖFFENTLICHEN DOKUMENTEN

Erstens ist es zweifellos notwendig, auf die Möglichkeit hinzuweisen, öffentliche Dokumente telematisch zu unterzeichnen, d.h. mittels eines Videokonferenz- und elektronischen Unterschriftensystems, bei dem es nicht notwendig ist, dass sich der Klient physisch zum Notariat begibt, was, wie wir in den folgenden Fragen sehen werden, eine sehr neue Entwicklung ist, die bald in Spanien möglich sein wird.

  • Wie wir sehen werden, wurde diese Neuerung mit dem Gesetz 11/2023 in unser Rechtssystem eingeführt (HIER können Sie es auf Wunsch einsehen). Es muss klargestellt werden, dass die Genehmigung oder notarielle Intervention des elektronischen öffentlichen Dokuments, wie im Gesetz festgelegt, den gleichen Garantien und Anforderungen unterliegt wie die eines notariellen öffentlichen Dokuments und die gleichen Wirkungen hat. 
  • Folglich muss der Notar unabhängig von dem elektronischen, computergestützten oder digitalen Medium, in dem die notarielle Urkunde enthalten ist, die Identität der Unterzeichner bescheinigen, dass sie seiner Meinung nach geschäftsfähig und rechtsfähig sind, dass die Zustimmung aus freien Stücken erteilt wurde und dass die Ausführung dem Gesetz und dem ordnungsgemäß informierten Willen der Unterzeichner oder Teilnehmer entspricht.
  • Öffentliche Urkunden, die von einem Notar in elektronischer Form beglaubigt wurden, genießen ebenso wie die in Papierform beglaubigten öffentlichen Urkunden öffentlichen Glauben, und es wird vermutet, dass ihr Inhalt gemäß den Bestimmungen dieses oder anderer Gesetze wahr und vollständig ist.

In den folgenden Fragen werden wir die Einzelheiten dieser neuen Maßnahme erläutern, z. B. wann es möglich sein wird, öffentliche Dokumente digital zu signieren, welche Art von Dokumenten telematisch signiert werden kann, wie das Verfahren dafür aussehen wird usw.

2. ERHALT VON ELEKTRONISCHEN KOPIEN ÖFFENTLICHER DOKUMENTE

Neben dieser Möglichkeit, öffentliche Dokumente telematisch zu übermitteln, bietet der Begriff des elektronischen öffentlichen Dokuments auch die Möglichkeit, elektronische Kopien (mit oder ohne Genehmigung) von öffentlichen Dokumenten zu erhalten.

  • Unabhängig von der Form, in der die öffentliche Urkunde unterzeichnet wurde (entweder auf Papier im Notariat oder elektronisch mit diesem neuen Verfahren), ermöglicht das Gesetz den Bürgern, elektronische Kopien (sowohl autorisierte als auch einfache) ihrer vor einem Notar ausgefertigten Urkunden, Verträge und Verträge zu erhalten.
  • Diese elektronischen Kopien, die mit der elektronischen Unterschrift des Notars ausgestellt werden, haben den gleichen rechtlichen Wert wie eine herkömmliche Kopie in Papierform und können über das elektronische Büro des Not ars bezogen werden (HIER können Sie es aufrufen).

Zusammenfassend lässt sich also sagen, dass das Gesetz die Existenz und die volle Gültigkeit elektronischer öffentlicher Urkunden zulässt, und zwar unter denselben Bedingungen und mit derselben Rechtsnatur wie "herkömmliche" Notariatsurkunden in Papierform.


Ab wann ist es möglich, per Videounterschrift beim Notar zu unterschreiben?

Wie wir bereits erwähnt haben, wird es bald möglich sein, öffentliche Dokumente telematisch zu unterzeichnen, d.h. mittels eines Videokonferenzsystems mit dem Notar und einer elektronischen Unterschrift, die es dem Klienten ermöglicht, sein öffentliches Dokument zu unterzeichnen, ohne physisch im Notariat anwesend sein zu müssen.

Wie bereits erwähnt, wurde diese Neuerung mit dem Gesetz 11/2023 in unser Rechtssystem eingeführt (HIER können Sie es auf Wunsch einsehen). Es muss jedoch darauf hingewiesen werden, dass der Gesetzgeber angesichts der Bedeutung der durch das Gesetz eingeführten Änderungen und der technischen Auswirkungen dieser neuen Maßnahme eine vacatio legis von 6 Monaten festgelegt hat, so dass diese Neuerungen erst am 9. November 2023 in Kraft treten werden.


Welche Dokumente können vor einem Notar elektronisch signiert werden?

Wie bereits erwähnt, wird es nach Inkrafttreten des Gesetzes 11/2023 möglich sein, öffentliche Urkunden telematisch zu vollziehen, d.h. mit Hilfe eines Videokonferenzsystems, das es dem Klienten ermöglicht, öffentliche Urkunden zu vollziehen, ohne sich in ein Notariat begeben zu müssen.

<ejemplo>Así pues, por ejemplo, una persona podrá firmar una escritura pública, de forma telemática, desde su casa o desde el domicilio social de una empresa.<ejemplo>

Es muss jedoch klargestellt werden, dass diese notarielle Intervention per Videokonferenz jede Art von notarieller Urkunde abdeckt, sondern nur eine Reihe von spezifischen Rechtsakten oder Transaktionen, die durch das neue Gesetz festgelegt wurden:

  • Handelspolicen (in diesem Fall bedeutet die Übermittlung der Police durch das Kreditinstitut an das elektronische Notariat die Zustimmung zu dem beurkundeten Geschäft, sofern im Text der Police nichts anderes bestimmt ist).
  • Gründung von Gesellschaften, Ernennung und Bevollmächtigung jeglicher Art, die in den Handelsgesetzen vorgesehen sind, sowie die Vornahme sonstiger gesellschaftsrechtlicher Handlungen (vorausgesetzt, dass die Einlagen der Gesellschafter auf das Grundkapital in bar erfolgen).
  • Vollmachten zur rechtlichen Vertretung, Vollmachten zum Auftreten vor Behörden, Vollmachten für Wahlen und Vollmachten für bestimmte Handlungen. Es ist jedoch nicht möglich, allgemeine oder vorbeugende Vollmachten per Videokonferenz zu erteilen.
  • Der Widerruf von Voll machten (mit Ausnahme der allgemeinen Vorsorgevollmacht).
  • Zahlungsbriefe und Aufhebung von Bürgschaften.
  • Sitzungsprotokolle und Referenzprotokolle im engeren Sinne.
  • Die Zeugnisse der Legitimation von Unterschriften.
  • Testamente im Falle einer erklärten Epidemie (für die Dauer der Einschließungspflicht).
  • Erklärungen zum Neubau ohne Erlöschen des Wohnungseigentums und ohne Zuweisung des Eigentums sowie die Teilung des horizontalen Eigentums.
  • Schlichtung (es sei denn, der Notar hält die physische Anwesenheit für den erfolgreichen Abschluss des Falles für wünschenswert).
  • Diejenigen Handlungen und Rechtsgeschäfte, die ihrer Natur nach durch eine Verordnung festgelegt sind.

Wo und wie soll das geschehen?

Was das spezifische Verfahren zur telematischen Erteilung dieser öffentlichen Urkunden betrifft, können wir kurz vorausschicken, dass der interessierte Bürger, nachdem er den Notar für die Beglaubigung seiner Urkunde ausgewählt hat, elektronisch im elektronischen Büro des Notars erscheinen muss, d.h. in einem Portal, das zu diesem Zweck vom Allgemeinen Rat der Notare eingerichtet wurde, um die elektronischen Beziehungen der Bürger mit dem Notariat zu erleichtern (HIER können Sie auf Wunsch darauf zugreifen), und Sie müssen sich dort mit einem der in der geltenden Gesetzgebung vorgesehenen elektronischen Identifikationssysteme ausweisen.

  • Nach der Identifizierung der erschienenen Person und der Prüfung der erforderlichen Rechtsfähigkeit und Legitimität durch den Notar erfolgt die Vollstreckung der öffentlichen Urkunde über ein Videokonferenzsystem, das es den Bürgern ermöglicht, ihre Urkunde über diese Plattform in vollem Umfang zu lesen. 
  • Am Ende des Aktes unterzeichnen sowohl der Erteiler als auch der betreffende Notar das Dokument mit ihrer elektronischen Unterschrift.
  • Als weitere Neuerung sieht das Gesetz vor, dass die Matrix der unterzeichneten öffentlichen Urkunde in einem elektronischen Protokoll nach dem Glauben des Notars wiedergegeben wird, und dass der Klient natürlich auch die Möglichkeit hat, elektronische Kopien seiner notariellen Dokumente zu erhalten.

Kann ich bei jedem Notar meiner Wahl unterschreiben?

In der Tat sehen die geltenden Vorschriften derzeit keine Beschränkung der Wahl des Notars vor, bei dem die elektronische notarielle Urkunde auf telematischem Wege beurkundet werden soll, so dass der Bürger beim Zugang zum Notarportal zur Durchführung des Verfahrens den Notar seiner Wahl unter allen in Spanien verfügbaren Notaren auswählen kann (unbeschadet der allgemeinen Beschränkungen, die durch das Gesetz für bestimmte Handlungen oder Unternehmen festgelegt sind, oder anderer regulatorischer oder sektorieller Vorschriften des Notariats, die in der Zukunft entwickelt werden können und die Grenzen dieser Zuständigkeit festlegen).


Wie erhält man das elektronische Original des unterzeichneten Dokuments?

Bürgerinnen und Bürger, die eine elektronische Kopie ihrer öffentlichen Urkunde erhalten möchten (unabhängig davon, ob sie auf Papier oder elektronisch beglaubigt wurde) , können dies über das elektronische Büro des Notars beantragen (HIER können Sie es aufrufen).

Nach der ordnungsgemäßen Registrierung auf der genannten Telematikplattform kann der Bürger einen Antrag auf Erteilung einer Kopie stellen, der vom Notar geprüft wird. Nach Prüfung des gesetzlich vorgeschriebenen berechtigten Interesses stellt der Notar die angeforderte Kopie in elektronischer Form mit der elektronischen Unterschrift des Notars aus, die dem Kunden über dasselbe Notariatsportal übermittelt wird.

In jedem Fall hat die elektronische Kopie den gleichen Wert und die gleichen Rechtswirkungen wie die herkömmliche Papierkopie.


Was ist die elektronische Matrix?

Wenn bisher ein Klient ein Notariat aufsuchte, um ein öffentliches Dokument (eine Urkunde, einen notariellen Vertrag oder eine geprüfte Police) zu unterzeichnen, blieb bekanntlich das Original des unterzeichneten Dokuments (d.h. das physische Dokument auf einem handschriftlich unterzeichneten Papierträger), die so genannte Matrize, in der Obhut dieses Notars, und zwar unter Einhaltung der im Notariatsgesetz festgelegten Formalitäten und Fristen.

<ejemplo>Así pues, por ejemplo, si cualquier persona, una vez firmada una escritura, pasados unos años quiere una copia de la misma, puede acudir físicamente a esa notaría y obtener la misma, en base a esa matriz original debidamente guardada y custodiada por el Notario.<ejemplo>

Nun, in diesem Bereich bringt das Gesetz 11/2023 auch neue Entwicklungen mit sich, da durch dieses Gesetz, sobald es vollständig in Kraft getreten ist, das so genannte elektronische Protokoll (oder "elektronische Matrix") eingeführt wird, durch das von nun an die Matrizen der öffentlichen Urkunden (die bis jetzt das originale physische Dokument waren, das vom Klienten im Notariat unterzeichnet wurde) auch eine computerisierte Widerspiegelung im entsprechenden elektronischen Protokoll unter dem Glauben des Notars haben werden.

So werden von nun an alle öffentlichen Dokumente, die in einem Notariat (entweder persönlich oder mit den neuen telematischen Mitteln) unterzeichnet werden, eine Matrix haben, aber mit einem doppelten Format, eines auf Papier und eines in elektronischer Form, so dass damit eine doppelte Funktion erreicht werden soll, d.h:

  • Das Papierprotokoll erfüllt eine statische oder bewahrende Funktion für das Dokument.
  • Das elektronische Protokoll wird eine dynamische Rolle bei der Unterstützung der Herstellung und Verbreitung von elektronischen Kopien spielen.

Im Hinblick auf diese elektronische Matrix lassen sich die folgenden zentralen Aspekte des Gesetzes skizzieren:

  • Die Aufnahme in das elektronische Protokoll oder in das elektronische Betriebsbuch erfolgt in jedem Fall mit der Genehmigung oder dem Eingreifen der öffentlichen Urkunde oder der Politik, die durch eine Sorgfaltspflicht in der Papiermatrix festgehalten wird, die ihre Computerübertragung ausdrückt. 
  • Die in das elektronische Protokoll aufgenommenen Urkunden gelten ebenfalls als Originale oder Matrizen. Bei Widersprüchen zwischen dem Inhalt der Papiermatrix und dem des elektronischen Protokolls hat jedoch der Inhalt der Papiermatrix Vorrang vor dem des elektronischen Protokolls.
  • Das elektronische Protokoll wird von dem Notar verwahrt, der für seine Aufbewahrung mittels elektronischer Hinterlegung beim Generalrat der Notare zuständig ist, wobei diese elektronische Hinterlegung durch Verschlüsselung des Inhalts erfolgt und nur der Verwahrer des Protokolls, der im Besitz der Verschlüsselungsschlüssel ist, Zugang zum Protokoll hat.

Was sind die Unterschiede zwischen einem elektronischen privaten Dokument und einem elektronischen öffentlichen Dokument?

Wie wir gesehen haben, existieren im Jahr 2023 in unserer sozialen und wirtschaftlichen Realität elektronische, öffentliche und private Dokumente nebeneinander, jedes mit seinen eigenen Merkmalen und seiner eigenen Natur, die unterschieden werden müssen, da einige Leute sie gelegentlich fälschlicherweise oder sogar böswillig verwechseln (indem sie die Nützlichkeit elektronischer öffentlicher Dokumente gegenüber privaten Dokumenten mit digitalen Signaturen in Frage stellen).

Wie wir gesehen haben, ist es also möglich, elektronische private Dokumente dank elektronischer Signaturen in ihren höchsten Sicherheitsstufen (fortgeschrittene und qualifizierte elektronische Signaturen) zu unterzeichnen:

  • Nennen Sie die Personen, die dieses Dokument unterzeichnet haben.
  • Überprüfen Sie, dass das Dokument nach der Unterzeichnung nicht verändert wurde.

Dies stellt zweifellos einen großen Wert und eine große Rechtssicherheit im Bereich des privaten Vertragsabschlusses dar, auch wenn es, wie wir noch sehen werden, keineswegs mit der Rechtssicherheit gleichzusetzen ist, die die notarielle Urkunde bietet (wie einige Leute zu Unrecht behaupten), und zwar aus zwei Hauptgründen:

Erstens, weil dank der notariellen öffentlichen Urkunde nicht nur die Personen, die das Dokument unterzeichnen, eindeutig identifiziert werden können und überprüft werden kann, dass das Dokument nicht nachträglich geändert oder modifiziert wurde (wie es bei der elektronischen privaten Urkunde der Fall ist), sondern auch, weil die Urkunde von einem Notar beglaubigt wird und somit eine viel höhere Rechtssicherheit aufweist, da ein unparteiischer und unabhängiger Beamter unter anderem die Rechtsfähigkeit der Vertragsparteien, ihre Legitimität und die Rechtmäßigkeit des formalisierten Rechtsakts oder Geschäfts überprüft hat und darüber hinaus alle rechtlichen Folgen desselben klargestellt hat, mit der Sicherheit und Garantie, die dies bietet.

Ebenso bietet uns die Tatsache, dass wir unsere Rechtshandlung oder unser Geschäft in einem elektronischen öffentlichen Dokument formalisieren, eine größere Garantie, dass das Dokument erhalten bleibt.

Nicht zu vergessen sind die zusätzlichen Vorteile, die wir bereits zu Beginn dieses Artikels erwähnt haben (wie z. B. die Vollstreckbarkeit der öffentlichen Urkunde oder der Zugang zu den öffentlichen Registern).

<ejemplo>Así pues, por ejemplo, es posible formalizar una póliza de préstamo entre un banco y un cliente en un documento privado electrónico. No obstante, si este mismo préstamo se formaliza en un documento público electrónico (tal y como será posible en pocos meses), el negocio ofrecerá muchas más garantías, pues el Notario que lo autorice verificará la capacidad jurídica de las partes contratantes (es decir, que se hallan en plenas facultades para firmar ese contrato), que tienen legitimidad para ello, que el contrato es legal y que, asimismo, en caso de incumplimiento, el banco acreedor tendrá mucho más fácil recuperar su dinero en un proceso judicial ejecutivo.<ejemplo>

Und zweitens, weil im Falle eines Rechtsstreits, bei dem die Echtheit des Dokuments oder die Identität seiner Unterzeichner in Frage gestellt wird, die Regelung für die Anfechtung des elektronischen Dokuments, wie es nicht anders sein kann, im Falle des elektronischen öffentlichen Dokuments weiterhin sehr viel günstiger ist, wie es das Verfahrensrecht vorsieht:

  • Wird die Echtheit eines elektronischen privaten Dokuments, das auf der Grundlage eines nicht qualifizierten Vertrauensdienstes (d. h. einer einfachen oder fortgeschrittenen elektronischen Signatur) unterzeichnet wurde, angefochten, so ist die Partei, deren Interesse an der Wirksamkeit des Dokuments auf dem Spiel steht, verpflichtet, die Echtheit mit allen rechtlich zulässigen Mitteln (wie z. B. einem EDV-Gutachten) zu beweisen, Die Partei, die ihre Rechte auf der Grundlage eines authentischen Dokuments geltend machen will, ist verpflichtet zu beweisen, dass das Dokument tatsächlich authentisch und wahrheitsgetreu ist, mit allen beweisrechtlichen und wirtschaftlichen Schwierigkeiten, die dies mit sich bringt, wie es bei der "traditionellen" Privaturkunde (auf Papier) der Fall war.
  • ~Wird hingegen die Echtheit eines privaten elektronischen Dokuments angefochten, das auf der Grundlage eines qualifizierten Vertrauensdienstes (d. h. einer qualifizierten elektronischen Signatur) unterzeichnet wurde, so wird vermutet, dass das Dokument das angefochtene Merkmal erfüllt und dass der Vertrauensdienst ordnungsgemäß erbracht wurde, wenn er zu dem für den Streitfall maßgeblichen Zeitpunkt in der vertrauenswürdigen Liste der qualifizierten Anbieter und qualifizierten Dienste aufgeführt war.
  • ~Wird das elektronische Dokument dennoch angefochten, geht die Last der Überprüfung zu Lasten der Person, die die Anfechtung eingereicht hat, wobei zu berücksichtigen ist, dass die Kosten, Auslagen und Gebühren, die sich aus der Überprüfung ergeben, ausschließlich von der Person zu tragen sind, die die Anfechtung eingereicht hat, wenn diese Überprüfungen zu einem negativen Ergebnis führen. Ebenso kann das Gericht, wenn es den Einspruch für leichtfertig hält, eine Geldstrafe von 300 bis 1200 Euro verhängen.
  • Andererseits wird bei elektronischen öffentlichen Urkunden, da sie öffentliches Vertrauen genießen, ihr Inhalt wiederum als wahr und vollständig vorausgesetzt, so dass im unwahrscheinlichen Fall, dass ein Verfahrensbeteiligter ihre Echtheit bestreitet, das Verfahren genauso schnell, einfach und leicht abläuft wie bei "herkömmlichen" öffentlichen Urkunden (auf Papier), d.h. sie werden vom Rechtsreferenten der Justizverwaltung anhand ihrer Matrix überprüft, d.h. ein sehr einfaches Verfahren, das von einem Gerichtsbeamten ohne Schwierigkeiten für die Partei, die ihren Anspruch auf die öffentliche Urkunde stützt, durchgeführt wird, ein sehr einfaches Verfahren, das von einem Gerichtsbeamten durchgeführt wird, ohne Schwierigkeiten für die Partei, die ihren Anspruch auf die öffentliche Urkunde stützt, und ohne Kosten, mit allen positiven Auswirkungen, die dies für die Partei, die ihren Anspruch auf die öffentliche Urkunde stützt, mit sich bringt, wie man sieht.

Welche Schlussfolgerungen können wir aus den in diesem Artikel analysierten Ergebnissen ziehen?

Nach allem, was in diesem Artikel gesagt wurde, können meiner Meinung nach die folgenden zehn Kernpunkte als wichtigste Schlussfolgerungen angenommen werden:

  1. Wenn jemand eine Rechtshandlung oder ein Geschäft formalisieren möchte, um es ordnungsgemäß zu erfassen und zu dokumentieren, kann dies entweder durch ein privates Dokument oder durch ein öffentliches Dokument geschehen.
  2. Wie wir gesehen haben, hat die Formalisierung von Rechtsakten oder Rechtsgeschäften durch eine öffentliche Urkunde viel mehr Vorteile, da ein Beamter daran beteiligt ist, und die präventive Rechtssicherheit, die sie bietet, ist viel größer.
  3. Im Falle eines Rechtsstreits, bei dem das Schlüsselelement des Beweises ein physisches Dokument ist, wird es für die Inhaber der darin enthaltenen Rechte viel einfacher sein, die Echtheit des Dokuments zu beweisen, wenn es sich um eine öffentliche Urkunde handelt.
  4. Die Formalisierung von Rechtsgeschäften und Transaktionen durch digitale Dokumente ist heute eine Realität, die nicht mehr aufzuhalten ist und die sich in allen Bereichen unserer wirtschaftlichen und sozialen Realität durchsetzen wird.
  5. Im Bereich des elektronischen Vertragsabschlusses bieten die digitalen Signaturen (insbesondere die fortgeschrittenen und qualifizierten Signaturen), die von den Vertrauensdiensteanbietern, die wir analysieren konnten, angeboten werden, einen großen Dienst für die Gesellschaft, da sie die Formalisierung von Rechtsakten und Transaktionen in einer digitalen Umgebung erleichtern und es ermöglichen, die Identität des Unterzeichners des digitalen Dokuments sowie die Unveränderlichkeit desselben zu gewährleisten.
  6. In einigen Monaten wird es möglich sein, bestimmte öffentliche Dokumente telematisch zu unterzeichnen, d.h. mit Hilfe eines Videokonferenzsystems und einer digitalen Unterschrift, ohne dass der Klient persönlich zum Notar gehen muss.
  7. In den verbleibenden Monaten bis zum vollständigen Inkrafttreten dieser Maßnahme müssen noch viele Unklarheiten geklärt werden, sowohl auf technischer und verfahrenstechnischer als auch auf rechtlicher Ebene (z. B. das Vorhandensein oder Nichtvorhandensein von Beschränkungen oder Vorschriften zur Regelung der territorialen Zuständigkeit des Notars, der zur telematischen Unterzeichnung öffentlicher Urkunden befugt ist).
  8. Außerdem wird es in einigen Monaten möglich sein, über ein vom spanischen Notariat eingerichtetes elektronisches Portal elektronische Kopien der öffentlichen Urkunden zu erhalten.
  9. Wir sollten das private elektronische Dokument und das öffentliche elektronische Dokument nicht verwechseln, denn obwohl beide der Gesellschaft große Vorteile bringen, sind die Vorteile des öffentlichen elektronischen Dokuments viel größer, da wir, wie bei privaten elektronischen Dokumenten, die mit einer fortgeschrittenen oder qualifizierten elektronischen Signatur unterzeichnet werden, durch ein öffentliches elektronisches Dokument die Identität des Unterzeichners und die Unveränderlichkeit des Dokuments garantieren können, aber wir fügen auch alle klassischen Vorteile des öffentlichen Dokuments hinzu, was dem damit formalisierten Rechtsgeschäft viel mehr präventive Rechtssicherheit gibt.
  10. Im Falle eines Rechtsstreits, bei dem das Schlüsselelement des Beweises ein elektronisches Dokument ist, ist es, wenn es sich um ein öffentliches Dokument handelt, immer noch viel einfacher, seine Echtheit zu beweisen, als im Falle privater elektronischer Dokumente. Die Anbieter von Vertrauensdiensten ersetzen keineswegs die Funktion des Notars und das, was diese mit sich bringt: öffentliches Vertrauen und vorbeugende Rechtssicherheit.

Ich hoffe, dass dieser erste Artikel über die elektronische Auftragsvergabe dazu beigetragen hat, grundlegende Konzepte zu klären, die im Hinblick auf die tatsächlichen Veränderungen, die in den nächsten Monaten vor allem im Bereich des Notariats anstehen, gut verstanden und gehandhabt werden müssen. Herzlichen Dank!

Dezember 2023

1.- ERBVERZICHT UND GEMEINSAME STELLVERTRETUNG. WENN DIE TESTAMENTARISCHE BEZEICHNUNG DER SUBSTITUTEN GENERISCH IST ("KINDER" ODER "NACHKOMMEN"), GENÜGT DIE EINFACHE ERKLÄRUNG, DASS DIESE NICHT EXISTIEREN, UM DEN VERZICHT UND DIE ANSCHLIESSENDE ENTSCHEIDUNG, WEM ER GILT, ZU FORMALISIEREN:

Beigefügt (HIER) die Entschließung der DGSJFP vom 30. Oktober 2023 (BOE vom 22. November 2023), in der die Generaldirektion den Fall einer Erbschaftsannahme einer Frau, einer verstorbenen Witwe, mit zwei Töchtern behandelt, die in ihrem Testament als Erben zu gleichen Teilen mit gemeinsamer Substitution durch ihre jeweiligen Kinder oder Nachkommen bestimmt wurden. Bei der förmlichen Annahme der Erbschaft verzichtet eine der Schwestern auf das Erbe, und in der Urkunde gibt die verzichtende Schwester lediglich an, dass sie keine Kinder oder Nachkommen hat (ohne dass es dafür einen zuverlässigen Nachweis gibt), so dass der anderen Schwester das gesamte Erbe zugesprochen wird. Der Standesbeamte verweigert die Eintragung, weil er der Ansicht ist, dass das Nichtvorhandensein von Kindern oder Nachkommen nachgewiesen werden muss (durch eine notarielle Urkunde oder durch ein anderes rechtsgültiges Mittel).

Der bevollmächtigte Notar legte gegen die Einschränkung Einspruch ein, und die Generaldirektion schloss sich dieser Auffassung an und hob den Einschränkungsvermerk auf, indem sie bestätigte, dass, wenn die übliche testamentarische Substitution in allgemeiner Form erfolgt (mit Ausdrücken wie "Kinder" oder "Nachkommen", d. h. ohne Nominativanrede), die bloße Bekundung der Nichtexistenz dieser ausreicht, um den Verzicht und die anschließende Annahme durch den durch diesen Verzicht begünstigten Erben zu formalisieren.

2.- VERKAUF EINER GEMIETETEN IMMOBILIE. DER VERZICHT DES MIETERS AUF DAS VORKAUFSRECHT MUSS FÜR DIE EINTRAGUNG NICHT VORGELEGT WERDEN:

Beigefügt (HIER) die Entschließung der DGSJFP vom 8. November 2023 (BOE vom 30. November 2023), in der die DG einen Fall des Verkaufs von gepachtetem Eigentum (Räumlichkeiten) beschließt, in dessen Urkunde der Notar bescheinigt, dass ihm eine Urkunde vorgelegt wurde, in der der Pächter auf sein vom LAU anerkanntes Recht auf bevorzugten Erwerb verzichtet.

Der Registerbeamte verweigert die Eintragung mit der Begründung, dass die Einzelheiten und Umstände dieses Verzichts auch ihm gegenüber zuverlässig nachgewiesen werden müssen (durch Vorlage einer Kopie der Verzichtserklärung, deren Bedingungen der Registerbeamte prüfen kann, die Rechtsstellung der Person, die sie ausstellt, usw.). Die Generaldirektion widerruft den Qualifikationsvermerk und ist der Ansicht, dass die Bescheinigung des Notars, dass der Mieter auf sein Vorkaufsrecht verzichtet hat, ausreicht, da das Gesetz dem Registerführer keine Befugnis zur Qualifizierung der Einzelheiten dieses Verzichts einräumt.

3.- IN KATALONIEN KANN DER VORERBE SELBST ÜBER DAS VORVERMÄCHTNISVERMÖGEN VERFÜGEN:

Beigefügt (HIER) die Entschließung der DG de Dret, Entitats Jurídiques i Mediació de Catalunya vom 27. Oktober 2023 (DOGC vom 8. November 2023), die einen Fall der Annahme einer Erbschaft mit mehreren Miterben regelt, in dem einer von ihnen, der zudem Vorerbe einer Immobilie ist, seinen Teil der Erbschaft annimmt und sich selbst einseitig diese Immobilie zuspricht, die den Vorerben bildet. Das Grundbuchamt verweigert die Eintragung mit der Begründung, dass für die Wirksamkeit der Zuwendung die Zustimmung aller Erben erforderlich sei.

Der bevollmächtigte Notar legte Einspruch ein, und die Generaldirektion schloss sich ihm an und widerrief den Berechtigungsvermerk, wobei sie daran erinnerte, dass der Vermächtnisnehmer nach dem CCCat (Art. 427-22) das Vermächtnis selbst in Besitz nehmen kann, wenn es sich um ein Vorvermächtnis handelt.

4.- KAUF UND VERKAUF MIT AUFLÖSENDER BEDINGUNG IN KATALONIEN. AUSLEGUNG DER PROZENTSÄTZE DER NICHTZAHLUNG, DIE FÜR DIE BEENDIGUNG DES VERTRAGS ERFORDERLICH SIND:

Beigefügt (HIER) der Beschluss der DG de Dret, Entitats Jurídiques i Mediació de Catalunya vom 10. November 2023 (DOGC vom 1. Dezember 2023), mit dem ein Fall im Zusammenhang mit einer Kaufvertragsauflösung gemäß einer vereinbarten und eingetragenen auflösenden Bedingung aufgrund der Nichtzahlung von geschuldeten Beträgen gelöst wird.

In diesem Fall stellt die Generaldirektion die korrekte Auslegung von Artikel 621-54 CCCat fest, wonach es für die Beendigung des Kaufvertrags wegen Nichtzahlung der gestundeten Beträge (damit die Verkäufer das Eigentum an der Immobilie zurückerhalten) erforderlich ist, dass die unbezahlten Beträge 15 % des Gesamtpreises (Gesamtpreis des Kaufvertrags) übersteigen, so dass eine Beendigung des Kaufvertrags erst möglich ist, wenn die unbezahlten Beträge 15 % des Gesamtkaufpreises übersteigen.

5.- SIND DIE BESCHLÜSSE EINER HAUPTVERSAMMLUNG, AN DER DIE GESCHÄFTSFÜHRER NICHT TEILNEHMEN, EINTRAGUNGSFÄHIG:

Beigefügt (HIER) die Entschließung der DGSJFP vom 15. November 2023 (BOE vom 4. Dezember 2023), in der die DG den Fall einer Hauptversammlung beschließt, an der die Geschäftsführer der Gesellschaft nicht teilnehmen.

Der Handelsregisterbeamte verweigert die Eintragung der mit dieser Begründung gefassten Beschlüsse unter Berufung auf Artikel 180 des LSC ("die Verwaltungsratsmitglieder müssen an den Hauptversammlungen teilnehmen"). Der Notar legte gegen diese Einschränkung Berufung ein, und die Generaldirektion schloss sich dieser Auffassung an und bestätigte, dass die Nichtteilnahme des Verwaltungsorgans an der Generalversammlung kein Grund für die Nichtigkeit derselben ist, sondern gegebenenfalls die Haftung der Verwalter gemäß Artikel 236 LSC auslöst.

6.- NOTARIELLES SITZUNGSPROTOKOLL. UM DEN VORBEUGENDEN VERMERK IM HANDELSREGISTER EINTRAGEN ZU KÖNNEN, MUSS NACHGEWIESEN WERDEN, DASS DER NOTARIELLE ANTRAG BEI DEN VERWALTERN GESTELLT WURDE:

Beigefügt (HIER) die Entschließung der DGSJFP vom 14. November 2023 (BOE vom 4. Dezember 2023), in der die GD einen Fall der Ablehnung der präventiven Eintragung eines Antrags auf ein notarielles Protokoll einer Versammlung in das Handelsregister beschließt. Es handelt sich um einen Fall, in dem ein Aktionär die Erstellung eines notariellen Protokolls einer Hauptversammlung wünscht und zu diesem Zweck eine E-Mail an den Vorstandsvorsitzenden sendet, der dies beantragt und bejaht. Der Aktionär versucht, auf der Grundlage dieser E-Mail eine präventive Eintragung im Handelsregister zu erwirken, was der Registerbeamte mit der Begründung ablehnt, dass die Eintragung der präventiven Eintragung nur dann möglich ist, wenn der notarielle Antrag den Verwaltern vorgelegt wird.

Die Generaldirektion bestätigt den Qualifikationsvermerk und erinnert daran, dass für den beantragten Präventivvermerk der Nachweis erbracht werden muss , dass die notarielle Ladung der Verwalter erfolgt ist (Art. 104.1 RRM).

7.- VERKAUF VON EIGENTUM DURCH DIE RELIGIÖSE KONGREGATION:

Beigefügt (HIER) die Entschließung der DGSJFP vom 23. Oktober 2023 (BOE vom 22. November 2023), die in diesem Fall von Übertragungen nützlich sein kann, da sie die Rechtsvorschriften und Unterlagen, die für die Formalisierung des Verkaufs einer Immobilie, die einer religiösen Kongregation gehört, erforderlich sind, zusammenfasst und im Detail analysiert.

8.- AUFZUG ZUR ÖFFENTLICHEN URKUNDE DES VOM FRÜHEREN REGISTRANTEN UNTERZEICHNETEN MIETVERTRAGS:

Beigefügt (HIER) die Entschließung der DGSJFP vom 2. Oktober 2023 (BOE vom 2. November 2023), in der die GD eine Beschwerde gegen die Ablehnung der Eintragung einer Urkunde über die Umwandlung eines Pachtvertrags in eine öffentliche Urkunde beschließt.

Mietvertrag, der zwischen dem früheren eingetragenen Eigentümer (als Vermieter) und einem Mieter abgeschlossen wird. Der Eigentümer zahlt das Hypothekendarlehen für die vermietete Immobilie nicht und die Immobilie wird schließlich zwangsversteigert, wobei die Immobilie an einen Dritten vergeben wird, zu dessen Gunsten die Immobilie derzeit eingetragen ist. Bei dieser Zwangsvollstreckung weiß der neue Eigentümer, dem die Immobilie zugesprochen wird, dass sie verpachtet ist, und der Zuschlag wird in einem gerichtlichen Verfahren erteilt, das die Rechte des besagten Pächters schützt. Anschließend versucht der Pächter, sein Recht anzumelden, und das Register lehnt dies wegen fehlender Sukzessivität (Art. 20 LH) ab, d. h. die Person, die den Pachtvertrag als Verpächter unterzeichnet hat, stimmt nicht mit dem derzeit eingetragenen Eigentümer überein.

Die Generaldirektion widerruft diese Einschränkung, da sie diesen Fall als Ausnahme von dem allgemeinen Grundsatz betrachtet, da in dem Zwangsversteigerungsverfahren, an dem der derzeitige eingetragene Eigentümer beteiligt war, das Recht des Mieters, die Immobilie zu nutzen, gewahrt wurde.

9.- HORIZONTALES EIGENTUM. DER RICHTIGE WEG IST DIE VEREINBARUNG ÜBER DIE BEEINTRÄCHTIGUNG UND DIE UMWANDLUNG IN EIN GEMEINSAMES ELEMENT:

Beigefügt (HIER) die Entschließung der DGSJFP vom 14. November 2023 (BOE vom 4. Dezember 2023), in der die Generaldirektion über eine Beschwerde entscheidet, die gegen die Ablehnung der Eintragung einer Urkunde über die Abtrennung eines privaten Teils und den anschließenden Verkauf zugunsten der Eigentümergemeinschaft (um ihn anschließend in einen gemeinsamen Teil des horizontalen Eigentums umzuwandeln) eingelegt wurde.

Die Generaldirektion bestätigt den Mangel und sagt uns kurz gesagt, dass, wenn wir etwas Privates in ein gemeinschaftliches Element umwandeln wollen, der korrekte Weg nicht sein Verkauf zugunsten der Gemeinschaft ist, sondern seine Gestaltung als gemeinschaftliches Element, unter Änderung der Beschreibung des Gebäudes und mit einstimmiger Zustimmung der Eigentümergemeinschaft, da dies den konstitutiven Titel betrifft.

10.- NEUE FUNKTIONALITÄTEN IN DER ELEKTRONISCHEN ZENTRALE DER STEUERBEHÖRDE VON KATALONIEN:

Die neuen Funktionalitäten sind zusammengefasst (HIER) und Verbesserungen in der elektronischen Zentrale des ATC:

Grunderwerbsteuer und Stempelsteuer (ITPAJD ): Neue Funktionen wurden in die Online-Formulare für die Formulare 600 und 620 sowie in das Hilfsprogramm für die Formulare 650 und 660 aufgenommen:

  • Anpassungen des telematischen Formulars 600 des ITPAJD, um ausländische Überweiser ohne NIF bei Transaktionen zum DRG-Satz zuzulassen (dingliche Garantie- und Darlehensrechte).
  • Anpassungen des Telematikformulars 620, Verkauf und Kauf bestimmter gebrauchter Fahrzeuge, um die Selbstauskunft zu exportieren und die Daten wiederherzustellen, wenn es mehr als einen Käufer gibt, im Falle des Kaufs eines Bootes, und um die Typen von Wohnmobilen getrennt auszuweisen.

In Bezug auf die Erbschafts- und Schenkungssteuer (ISD):

  • Anpassungen des Unterstützungsprogramms der Vererbungsmodalität zur Einführung von Giro- oder Sparkontoeinlagen im IBAN-Format.

Ebenso wurde die automatische Aufnahme der öffentlichen Urkunde in die Selbstveranlagungsakten der ITPAJD (Formular 600) und der ISD (Formulare 650, 651 und 653) eingeführt . Daher ist es nicht mehr notwendig, dass der Bürger die öffentliche Urkunde vorlegt, wenn das Notariat zuvor die informative Erklärung des Notars an die katalanische Steuerbehörde geschickt hat.

11.- LCI-PROTOKOLL. ES IST NOTWENDIG, DEN KUNDEN ZU FRAGEN, WIE ER SEINE ZUKÜNFTIGEN GENEHMIGTEN KOPIEN SOWOHL DES HYPOTHEKENDARLEHENS ALS AUCH DES KAUFS UND VERKAUFS HABEN MÖCHTE:

Beigefügt (HIER) Vermerk des Vorstands der Notarkammer von Katalonien, in dem als Antwort auf eine in mehreren Notariaten eingegangene Mitteilung der Bank ING (mit der Bitte, alle Kopien ihrer CV + PH-Urkunden in elektronischem Format auszustellen) darauf hingewiesen wird, dass bei CV + PH-Urkunden der Käufer (der die Urkunde bezahlt) das Format der von ihm genehmigten Kopien (auf Papier oder elektronisch) wählen muss.

Zu diesem Zweck ist es empfehlenswert, den Kunden in der Vor-LKI-Akte nach dieser Frage zu fragen, sie in der Akte zu vermerken und je nach Wunsch des Kunden die Kopie in der vom Erwerber gewünschten Form auszustellen.

12.- ANWEISUNG FÜR DIE ÜBERPRÜFUNG VON IMMOBILIENWERTEN 2024:

Beigefügt (HIER) die Anweisung zur Überprüfung der Immobilienwerte der Steuerbehörde von Katalonien für steuerpflichtige Ereignisse (ITP, Erbschaften und Schenkungen) für das Jahr 2024.

Es sei daran erinnert, dass diese Tabelle von entscheidender Bedeutung ist, wenn der Katasterreferenzwert der betreffenden Immobilie nicht vorliegt. In erster Linie muss immer der Referenzwert für steuerliche Zwecke berücksichtigt werden. Liegt dieser nicht vor, wird die Tabelle weiterhin auf die herkömmliche Weise verwendet. Der Katasterwert wird mit dem entsprechenden Multiplikationskoeffizienten multipliziert, um den steuerlichen Mindestwert zu erhalten.

13. HORIZONTALES EIGENTUM UND ABTRENNUNG / TEILUNG EINES PRIVATEN ELEMENTES. WENN DIE SATZUNG DIES ZULÄSST, GENEHMIGT SIE IMPLIZIT AUCH DIE NOTWENDIGEN ARBEITEN ZUR DURCHFÜHRUNG DER MASSNAHME:

Beigefügt (HIER) die Entschließung der DGSJFP vom 2. November 2023 (BOE vom 30. November 2023), in der die DG einen Fall im Zusammenhang mit der Abtrennung von Räumlichkeiten löst und feststellt, dass, wenn der konstitutive Titel des horizontalen Eigentums die Möglichkeit vorsieht, private Elemente abzutrennen oder zu teilen, ohne dass eine kollektive Vereinbarung der Eigentümerversammlung erforderlich ist, er implizit die Arbeiten und Änderungen genehmigt, die diese Abtrennung erfordert, es sei denn, es gibt eine ausdrückliche gegenteilige Klausel.

14.- VERÄUSSERUNG DES GEWÖHNLICHEN WOHNSITZES DER FAMILIE. IST DIE ZUSTIMMUNG BEIDER EHEGATTEN ERFORDERLICH, AUCH BEI AUSLÄNDERN:

Beigefügt (HIER) der Beschluss der DGSJFP vom 25. Oktober 2023 (BOE vom 22. November 2023), in dem die DG einen Fall der Veräußerung einer einem Ausländer gehörenden Immobilie löst und feststellt, dass die Anwendung des Artikels 1320 CC (und damit seines Gegenstücks im katalanischen Zivilgesetzbuch) bezüglich der Notwendigkeit der Zustimmung beider Ehegatten zur Veräußerung des gewöhnlichen Familienwohnsitzes unabhängig von den Bestimmungen des Gesetzes über den ehelichen Güterstand ist und gemäß der Verordnung vom 24. Juni 2016 auch auf ausländische Ehen anzuwenden ist.

15.- WICHTIGE UNTERSCHEIDUNG ZWISCHEN DER VOM ERBLASSER VORGENOMMENEN TEILUNG UND DEN TEILUNGSVORSCHRIFTEN:

Beigefügt (HIER) die Entschließung der DGSJFP vom 27. Oktober 2023 (BOE vom 22. November 2023), in der die DG einen Fall im Zusammenhang mit einer Erbschaftsannahmeurkunde und Erbschaftszuweisungen löst, in dem sie in Zusammenfassung der Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs in dieser Angelegenheit die wichtige Unterscheidung zwischen einer im Testament selbst vorgenommenen Teilung und den bloßen "Teilungsregeln" klarstellt.

Das Zentrum weist darauf hin, dass es sich um eine echte testamentarische Teilung handelt, wenn der Erblasser alle Teilungshandlungen (Inventarisierung, Schätzung, Liquidation und Zuteilung der Lose) durchführt. Beschränkt sich der Erblasser hingegen darauf, seinen Willen zum Ausdruck zu bringen, dass jedem Erben zum Zeitpunkt der Teilung bestimmte Vermögenswerte zur Abgeltung seines Vermögens zugeteilt werden sollen, handelt es sich um eine reine Teilungsregelung.

November 2023

1.- SEHR VORSICHTIG SEIN. FEHLER IM NOTARIAT, DIE ZU EINER ZIVILRECHTLICHEN HAFTUNG FÜHREN:

Beigefügt (HIER) eine Mitteilung des Generalrats der Notare, in der die wichtigsten Schadensfälle aufgeführt sind, mit denen sich die Haftpflichtversicherung für Notare im Falle von Fahrlässigkeit, Fehlern oder beruflichem Fehlverhalten befassen muss. Nachstehend sind einige herausragende Beispiele aufgeführt:

  • Verschiedene Beschwerden über autorisierte Dokumente bei Personen mit eingeschränktem Geistesvermögen. Äußerste Vorsicht ist geboten bei älteren Personen mit Anzeichen einer kognitiven Beeinträchtigung, die entmündigt sind/bei denen Unterstützungsmaßnahmen für die Ausübung der Rechtsfähigkeit ergriffen wurden, die unter Vormundschaft oder Pflegschaft stehen usw.  
  • Identitätsdiebstahl. Seien Sie äußerst sorgfältig bei der Überprüfung der Identität der Person mit ihrem DNI / NIE / Passfoto, etc.
  • Überprüfung von Hypothekenbelastungen. Seien Sie besonders vorsichtig bei Hypotheken, die zwar wirtschaftlich gelöscht, aber nicht eingetragen wurden. Verlangen Sie den Nachweis, dass das gesicherte Darlehen zurückgezahlt wurde.

2.- NEUE ERINNERUNG. NEUE ENTWICKLUNGEN BEI DEN AUSLANDSINVESTITIONEN:

Beigefügt (HIER) ein OCP-Informationsblatt mit einer Zusammenfassung der wichtigsten Neuerungen des Königlichen Dekrets 571/2023 über Auslandsinvestitionen. Als Auslandsinvestitionen gelten die folgenden:

Ausländische Investitionen in Spanien:

  • Beteiligung eines NICHT-RESIDENTEN an spanischen Unternehmen mit mehr als 10 % des Aktienkapitals.
  • Erwerb von Immobilien in Spanien durch NICHT-RESIDENTEN im Wert von mehr als 500.000 Euro.
  • Falls die für die Investition verwendeten Mittel aus nicht kooperativen Ländern stammen, ist eine vorherige Erklärung erforderlich. Die Verfügung vom 9. Februar 2023 (HIER) enthält die Liste der nicht-kooperativen Länder.

Spanische Investitionen im Ausland:

  • Beteiligungen am Kapital gebietsfremder Unternehmen, die 10 % des Aktienkapitals übersteigen.
  • Erwerb von im Ausland gelegenen Immobilien für mehr als 300.000 Euro.
  • Handelt es sich bei dem Bestimmungsort der Investition um ein nicht kooperatives Land, ist ebenfalls eine vorherige Anmeldung erforderlich.

Pflichten des Notars:

  • Mit dem Inkrafttreten des Königlichen Erlasses wird der Notar verpflichtet sein, die Informationen über ausländische Investitionen an den Allgemeinen Notarrat zu übermitteln.
  • In der Übergangszeit erfolgt die Online-Einreichung der Steuererklärung über AFORIX.
  • Die Verpflichtung des Notars, der Generaldirektion für internationalen Handel und Investitionen im Januar und Juli eines jeden Jahres schriftlich eine Liste der Transaktionen zu übermitteln, die während des vorangegangenen Halbjahres als Auslandsinvestitionen betrachtet wurden und für die der Notar nicht aufgefordert wurde, eine entsprechende Erklärung abzugeben, bleibt in Kraft.

3.- ES IST MÖGLICH, IN EINEM HORIZONTAL GETEILTEN GEBÄUDE EINE TEILFERTIGSTELLUNG ZU MELDEN:

Beigefügt (HIER) die Entschließung der DGSJFP vom 19. September 2023 (BOE vom 26. Oktober 2023), in der die DG den Fall eines Gebäudes mit mehreren horizontal unterteilten Stockwerken behandelt, bei dem das Ende der Arbeiten nur für einen Teil der Stockwerke erklärt wird (nämlich für das Erdgeschoss und das erste Stockwerk, nicht für die übrigen Stockwerke).

In diesem Fall akzeptiert die Generaldirektion dies und stellt fest, dass es kein Problem darstellt, wenn der Nachweis der Fertigstellung teilweise, nach Phasen und sogar nach Stockwerken erfolgt, da es in der Praxis vorkommen kann, dass einige Elemente nicht fertiggestellt sind, ohne dass dies die Eintragung der Fertigstellung anderer Elemente behindert, solange dies ordnungsgemäß bestätigt wird.

4. DIE TEILUNG DER ERBSCHAFT DURCH DEN BUCHFÜHRENDEN TEILER. VORSICHT VOR INTERESSENKONFLIKTEN:

Beigefügt (HIER) die Entschließung der DGSJFP vom 5. September 2023 (BOE vom 25. Oktober 2023), in der die DG feststellt, dass sich die accountant-partidora in einer Annahme-, Teilungs- und Erbauseinandersetzungsurkunde nicht auf die reine Teilung beschränkt hat und in den Auseinandersetzungen dispositive Funktionen ausgeübt hat, die das Eingreifen der Erben erfordern.

Darüber hinaus besteht ein Interessenkonflikt zwischen zwei geschwisterlichen Miterben, da einer der beiden der Vormund des anderen ist und daher seine gesetzliche Vertretung ausübt. Da beide an der Erbschaft interessiert sind und einer von ihnen von seinem Bruder gesetzlich vertreten wird, besteht ein Interessenkonflikt, und in diesem Fall ist die Einschaltung eines Pflichtverteidigers erforderlich.

5.- VERKAUF EINES PARKPLATZES AUF EINEM UNGETEILTEN GRUNDSTÜCK. IST EINE GENAUE BESCHREIBUNG DES PARKPLATZES ERFORDERLICH:

Beigefügt (HIER) der Beschluss der DGSJFP vom 28. Juli 2023 (BOE vom 12. Oktober 2023), in dem die DG einen Fall des Verkaufs eines ungeteilten Anteils (1,329 %) an einer Immobilie, die für Parkplätze bestimmt war, löst. Die Urkunde enthielt die Beschreibung des eingetragenen Grundstücks als Ganzes (bestehend aus dem Kellergeschoss eines Gebäudes, das für Parkplätze und Lagerräume genutzt wird), nicht aber die Beschreibung des spezifischen Parkplatzes, dessen ausschließliche Nutzung dem ungeteilten Anteil des übertragenen Grundstücks zugewiesen wurde.

Die Generaldirektion hält es in Übereinstimmung mit dem Kanzler für erforderlich, dass in der Verkaufsurkunde die Grenzen und die Fläche des zu übertragenden Parkplatzes genau beschrieben werden.

6.- GRUNDBUCHAMT UND GESETZ 11/2023. NEUE FRISTEN FÜR DIE QUALIFIZIERUNG VON DOKUMENTEN:

Beigefügt (HIER) der Beschluss der DGSJFP vom 7. Juli 2023 (BOE vom 15. August 2023), mit dem der Zeitplan für die Umsetzung des Gesetzes 11/2023 über die Digitalisierung von Registerhandlungen genehmigt wird. Dieses Gesetz schreibt die elektronische Signatur aller Registereinträge und Dokumente sowie die Führung eines Protokolls in elektronischer Form vor. Der genannte Beschluss enthält zwei Anhänge mit einem Zeitplan für die Einführung der elektronischen Signatur in jedem der Grundbuchämter Spaniens und verlängert die übliche Frist für die Qualifizierung der Register von 15 auf 30 Arbeitstage, und zwar für einen Zeitraum von einem Monat ab dem Datum, an dem die Einführung des digitalen Verfahrens beginnt.

Der Zusammenfassung ist der Beschluss mit den Anlagen beigefügt, die die jeweiligen Starttermine der Einführungsphase der elektronischen Signatur enthalten, so dass alle Notariatsangestellten diese einsehen und beachten können, dass innerhalb eines Monats nach diesem Termin die Qualifikationsfrist nicht wie üblich 15 Tage, sondern 30 Tage beträgt.

Die Bedeutung dieser Konsultation liegt in der Tatsache, dass die Löschung von Hypotheken, die in allen Registern Spaniens eingetragen sind, erlaubt ist, und jedes von ihnen hat ein geplantes Datum für die Umsetzung dieser elektronischen Signatur!

7. DIE ZIVILRECHTLICHE NACHBARSCHAFT UND IHRE BEWEISSCHWIERIGKEITEN. DER IN DER URKUNDE ENTHALTENEN ERKLÄRUNG MUSS GROSSE BEDEUTUNG BEIGEMESSEN WERDEN:

Beigefügt (HIER) die Entschließung der DGSJFP vom 3. Oktober 2023 (BOE vom 2. November 2023), in der die DG einen Fall zum Nachweis des zivilen Wohnsitzes einer verstorbenen Person und dessen Bedeutung für die Bestimmung des anwendbaren Erbrechts löst.

In diesem Fall hat die Verstorbene in ihrem Testament angegeben, dass sie das bürgerliche Recht besaß. Ihr Erbe (Ehemann) gibt jedoch bei der Annahme der Erbschaft in der besagten Annahmeurkunde an, dass der Personenstand der Verstorbenen der von Ibiza war, und auf dieser Grundlage wird ihm die gesamte Erbschaft zugesprochen (im Gegensatz dazu wären bei einem gemeinsamen Personenstand, da die Verstorbene keine Nachkommen hatte, aber lebende aufsteigende Nachkommen, diese legitimiert). Als die Urkunde über die Annahme der Erbschaft zur Eintragung vorgelegt wurde, verweigerte der Standesbeamte die Eintragung mit der Begründung, dass die von der Erblasserin in ihrem Testament abgegebene Erklärung über den gemeinsamen Familienstand Vorrang habe.

Die Generaldirektion ist in Übereinstimmung mit der Kanzlei der Ansicht, dass der Nachweis des Personenstands sehr schwierig ist (außer in den Fällen, in denen die ausdrückliche Erklärung im Personenstandsregister eingetragen ist). Daher muss im Zweifelsfall die vor einem Notar abgegebene Erklärung des Betroffenen (da sie nach ordnungsgemäßer Belehrung durch den Notar abgegeben wurde) Vorrang vor dem haben, was sich aus außergerichtlichen Dokumenten ergeben kann (z. B. einer Volkszählungsbescheinigung, aus der hervorgeht, dass die Person seit mehr als zehn Jahren an dieser Adresse gemeldet ist), da der administrative Wohnsitz nicht immer mit der tatsächlichen Adresse übereinstimmt (die den zivilrechtlichen Wohnsitz bestimmt).

8.- EIN VORSTANDSMITGLIED, DESSEN AMTSZEIT ABGELAUFEN IST, KANN EINE HAUPTVERSAMMLUNG EINBERUFEN, UM DAS VERWALTUNGSORGAN ZU ERNEUERN UND DEN JAHRESABSCHLUSS VORZULEGEN:

Beigefügt (HIER) die Entschließung der DGSJFP vom 31. Oktober 2023 (BOE vom 21. November 2023), in der die DG beschließt, dass die von einem Direktor mit abgelaufenem Amt einberufene Generalversammlung gültig ist, sofern diese Generalversammlung einberufen wird, um das Verwaltungsorgan zu erneuern und die Jahresabschlüsse mehrerer Geschäftsjahre zu genehmigen, um so die Schließung des Grundbuchamtes zu überwinden.

9.- PRÄVENTIVE BEFUGNISSE UND INTERREGIONALE ASPEKTE:

Im Folgenden finden Sie eine kurze Zusammenfassung eines Papiers über präventive Befugnisse und Aspekte, die im Bereich des interregionalen Rechts zu berücksichtigen sind:

  • Großer Nutzen der Vorsorgevollmacht: Sie erspart der Familie die Inanspruchnahme gerichtlicher Unterstützungsmaßnahmen (deren Einrichtung mehr als ein Jahr in Anspruch nimmt, zuzüglich der Kosten für Anwälte usw.).
  • Demnächst wird es möglich sein, die Gültigkeit dieser Vollmachten telematisch beim Standesamt abzufragen. Vorsicht ist geboten, wenn ein Bevollmächtigter zu einem Notar geht, um eine dieser Vollmachten zu unterzeichnen.
  • Zweifel am anwendbaren Recht, wenn ein Klient ein Notariat aufsucht, um eine Vollmacht zu unterzeichnen: Wir müssen immer auf das Kriterium des gewöhnlichen Aufenthalts (Art. 9.6 Cc) zurückgreifen, um die Vollmacht nach dem CCCat oder dem Cc zu begründen.
  • Denken Sie immer daran, auf Wunsch des Mandanten die Klausel aufzunehmen (oder nicht), ob für dieselben Handlungen, für die der Vormund eine gerichtliche Genehmigung benötigt, eine solche erforderlich ist.
  • In Katalonien wird es in den kommenden Monaten bedeutende Entwicklungen in diesem Bereich geben, da der Gesetzesentwurf zur Reform des Buches II des katalanischen Zivilgesetzbuches zu diesem Thema bald als Gesetzesvorlage ins Parlament eingebracht wird, so dass es, wenn er normal bearbeitet wird, in einigen Monaten neue Regelungen in diesem Bereich mit sehr tiefgreifenden Änderungen geben wird, die wir prüfen müssen, um die Urkunden anzupassen.

10.- GESETZ 11/2023. DIGITALISIERUNG VON URKUNDEN- UND REGISTRAKTEN (ELEKTRONISCHES PROTOKOLL, VIDEO-SIGNATUREN und AUTORISIERTE ELEKTRONISCHE KOPIEN):

Anbei finden Sie einen Artikel aus unserem BLOG der die 10 wichtigsten Punkte des Inkrafttretens des Gesetzes 11/2023 zusammenfasst (HIER).

Drei wesentliche Veränderungen werden unser tägliches Leben beeinflussen:

  • Die erste ist die Hinterlegung aller unterzeichneten Dokumente im elektronischen Büro des Notars, das ein getreues Abbild des Papierdokuments ist (Matrix, Vereinigungen, Diligenzen und Notizen).
  • Die zweite wichtige Neuerung ist die Möglichkeit, bestimmte Arten von Dokumenten mit einem digitalen Zertifikat per Video zu unterzeichnen, sobald sich der Bürger auf dem Notarportal registriert hat;
  • und schließlich die Erstellung elektronischer autorisierter Kopien, die das Papier bei gleicher Wirksamkeit und Gültigkeit ersetzen.  

Nach 21 Tagen der Umsetzung sind wir auf die folgende Kasuistik gestoßen:

ÜBER DAS NOTARIATSPORTAL (PNC):

  • Bürger, die ein Verfahren durchführen möchten, müssen das Formular ausfüllen und ihre Mobiltelefon- und Kontakt-E-Mail-Adresse bestätigen. Das Verfahren ist einfach und wird durch Hochladen des Identitätsdokuments auf die Plattform abgeschlossen. Wir haben es validiert und es funktioniert korrekt für Bürger, die mit DNI, NIE und PASSPORT identifiziert wurden.
  • Die praktischste Art des Zugriffs und der Unterzeichnung ist die Verwendung eines digitalen Zertifikats. Wir empfehlen die Fábrica Nacional de Moneda y Timbre, obwohl es mehrere von Ancert zertifizierte Ausgabestellen gibt.
  • Der Bürger, der darauf zugreift, kann seine gesamte Geschichte der Urkunden zwischen dem 1. Januar 2007 und dem 8. November 2023 einsehen. Wie die nach dem Inkrafttreten des Gesetzes unterzeichneten Urkunden veröffentlicht werden, ist noch nicht festgelegt worden.

ZUR VIDEO-SIGNATUR:

  • Von Anfang an konnten wir 2 Videosignaturen erfolgreich durchführen. Obwohl es sich um eine sehr neue Technologie handelt, die ihre Grenzen hat, war die Durchführung nicht kompliziert, sobald der Kunde im Portal registriert ist und das digitale Zertifikat zum Signieren hat.
  • Die Verbindung wird über eine in den Webbrowser integrierte Anwendung hergestellt und ist intuitiv und einfach. Wir gehen davon aus, dass mit der Registrierung der Bürgerinnen und Bürger die Zahl der auf diese Weise ausgestellten Dokumente zunehmen wird.

IN BEZUG AUF DIE ELEKTRONISCHE BEGLAUBIGTE KOPIE:

  • Wir haben bereits die ersten elektronischen autorisierten Kopien mit einem sicheren Prüfcode (CSV) ausgestellt.
  • Der Prozess wird von Word selbst und parallel zur Hinterlegung des Dokuments verwaltet, obwohl er zu einem späteren Zeitpunkt ausgestellt werden kann, immer für Dokumente, die nach dem 9. November 2023 unterzeichnet werden.
  • Das Dokument wird im elektronischen Büro des Notars veröffentlicht und die CSV wird schnell und einfach in SIGNO generiert und an den Klienten gesendet.
  • Nach dem Hochladen auf die elektronische Website wird sie dem Kunden per E-Mail übermittelt, in der wir einen Link zu ihrer autorisierten elektronischen Kopie angeben. Diese Art der Übermittlung verleiht ihm Authentizität und Rechtsgültigkeit gegenüber Dritten. Wir gehen davon aus, dass sie nach und nach das Papier ersetzen wird, da es nicht notwendig ist, im Notarportal registriert zu sein, um sie einzusehen und zu validieren.

FREQUENTLY ASKED QUESTIONS ON ELECTRONIC PROTOCOL and VIDEO SIGNATURE:

Im SIC, in der Rubrik"Gesetz 11/2023. Digitalisierung von Notariats- und Registerverfahren" finden Sie ein Dokument mit Fragen und Antworten zu bestehenden Zweifeln in Bezug auf die Umsetzung des Gesetzes 11/2023, es wurden zwei Veröffentlichungen herausgegeben: Band 1 und Band 2.

Sie sind ebenfalls beigefügt (HIER im Singular und HIER Plural), grundlegende Vorlagen für jede elektronische Urkunde, die per Videounterschrift über das Notarielle Bürgerportal erteilt wird.

ÄNDERUNG DES EINHEITLICHEN ELEKTRONISCHEN REGISTERS. NOTWENDIGKEIT EINER GETRENNTEN MELDUNG DER ANZAHL DER SEITEN IN PAPIER-/TELEMATIKFORMAT:

Ab dem 9. November 2023 wird das einheitliche elektronische Register dahingehend geändert, dass die Anzahl der Blätter der Matrix des Papierträgers getrennt von der Anzahl der Blätter des elektronischen Trägers als Pflichtfeld in jede öffentliche Urkunde aufgenommen wird.

Bei Fragen zur neuen Digitalisierung (sowohl für Mitarbeiter als auch für Kunden) wenden Sie sich bitte per E-Mail an Antonio Alba: antonio@jesusbenavides.es

Oktober 2023

1.- ZENTRALES REGISTER DER EIGENTUMSURKUNDEN. ERLÄUTERUNG

Beigefügt (HIER) ein klärender Vermerk des OCP zu verschiedenen Fragen im Zusammenhang mit dem Zentralen Grund buch und den diesbezüglichen Pflichten der Notare:

  • Die Erlangung der in Artikel 4 des RD 609/2023 genannten E-Mail-Adresse ist keine Voraussetzung für die Durchführung des Rechtsgeschäfts, da sie nicht zu den Anforderungen an die Identifizierung des wirtschaftlichen Eigentümers gehört.
  • Prozentuale Beteiligung: Diese Information sollte nur dann aufgenommen werden, wenn eine neue Offenbarungseintragung vorgenommen werden muss, falls es eine Diskrepanz zwischen dem Inhalt des BDTR und der Offenbarungseintragung des Erteilers gibt.

KAUF UND VERKAUF VON IMMOBILIEN, DIE VON EINEM VERTRETER MIT WIDERRUFENER VOLLMACHT FORMALISIERT WURDEN. BEI DER ÜBERPRÜFUNG DER GÜLTIGKEIT VON VOLLMACHTEN UND GESELLSCHAFTSPOSITIONEN IST GROSSE SORGFALT GEBOTEN.

In der Anlage finden Sie den Beschluss der DGSJFP vom 26. Juli 2023 (BOE vom 28. September 2023).. Die Generaldirektion behandelt den Fall eines Immobilienverkaufs, bei dem der Verkäufer durch einen Bevollmächtigten vertreten wird, der erklärt, dass seine Vollmacht gültig ist, und der Notar die Urkunde für ausreichend hält. Aus den Daten des Handelsregisters geht jedoch hervor, dass diese Vollmacht einige Tage zuvor widerrufen wurde, wobei der Widerruf im BORME veröffentlicht wurde, nachdem er am selben Tag wie die Unterzeichnung des Lebenslaufs in das Register eingetragen worden war (ab diesem Zeitpunkt ist er gegenüber Dritten vollstreckbar).

Die Generaldirektion bestätigt die Einstufung des Registers, so dass das Recht des Käufers nicht eingetragen werden kann, da der Verkäufer nicht ordnungsgemäß durch eine Person vertreten war, die über ausreichende Befugnisse zur Formalisierung des Verkaufs verfügte.

den Fall zu berücksichtigen und die entsprechenden Erkundigungen bei der Kanzlei so kurz wie möglich vor der Unterzeichnung der Urkunde (wenn möglich am selben Tag) einzuholen, um solche Fälle zu vermeiden.

3.- SL. KAPITALHERABSETZUNG DURCH DEN KAUF VON AKTIEN. HÖHE DER GEBUNDENEN RÜCKLAGE

In der Anlage finden Sie den Beschluss der DGSJFP vom 24. Juli 2023 (BOE vom 27. September 2023).. Die DG regelt den typischen Fall des "Ausstiegs" eines Gesellschafters aus einer SL. Zu diesem Zweck kauft die Gesellschaft alle Aktien dieses Aktionärs zurück (zu einem Rückkaufswert, der höher ist als der Nennwert) und setzt dann das Aktienkapital um denselben Betrag herab (und nimmt so die Rücknahme vor) und bildet gleichzeitig eine gebundene Rücklage in Höhe des Herabsetzungsbetrags (wobei sie sich auf den Nennwert der Aktien bezieht und nicht auf den Rückkaufswert für den Aktionär, der, wie erwähnt, höher ist), um die Rechte der Gläubiger zu gewährleisten.

Das Register schränkt dies ein, weil es der Ansicht ist, dass der Betrag der Rücklage "dem Wert dessen entsprechen muss, was der Aktionär erhalten hat" (d. h. dem gesamten Rücknahmebetrag und nicht nur dem Nennwert der Aktien).

Die Generaldirektion hebt die Einstufung des Handelsregisters auf und entscheidet, dass in solchen Fällen der Betrag der gebundenen Rücklage dem Nennwert der zurückgenommenen Aktien entsprechen muss und nicht dem Betrag, der dem ausscheidenden Aktionär erstattet wird.

DE-FACTO-VORMUNDSCHAFT. AUSLEGUNGSDOKUMENT FÜR BANKVERFAHREN

Es wird berichtet, dass im SIC im Rahmen des "Ley 8/2021 de apoyo a la discapacidad" ein zwischen der Generalstaatsanwaltschaft und dem Bankensektor unterzeichnetes Rahmenprotokoll den Mitarbeitern zur Verfügung steht, um die Befugnisse des faktischen Betreuers im Bereich der Bankgeschäfte zu klären.

Dieses Dokument war auch Gegenstand einer ausführlichen Analyse in einem Artikel in unserem Blog (HIER können Sie ihn nachlesen).

5.- AUSLANDSINVESTITIONEN. ZU BERÜCKSICHTIGENDE REGULATORISCHE ENTWICKLUNGEN

Das Personal wird über die jüngste Verabschiedung des Königlichen Erlasses 571/2023 vom 4. Juli über Auslandsinvestitionen informiert (HIER können Sie es einsehen), das bei Transaktionen mit Gebietsfremden zu berücksichtigen ist. Er ändert die bisherigen Vorschriften insbesondere in den folgenden grundlegenden Aspekten:

1.- Als Auslandsinvestitionen für die Zwecke der entsprechenden Nachmeldung beim Investitionsregister des Wirtschaftsministeriums gelten die folgenden:

  • Beteiligungen von Gebietsfremden an spanischen Unternehmen, wenn diese Beteiligungen 10 % des Aktienkapitals oder der Stimmrechte des Unternehmens überschreiten (früher waren 50 % erforderlich).
  • Erwerb von Immobilien in Spanien durch Nicht-Residenten, wenn der Betrag 500.000 € übersteigt (früher lag die Mindestgrenze bei 3.000.000 €).

In diesen Fällen ist der gebietsfremde Inhaber verpflichtet, die Investition beim Investitionsregister des Wirtschaftsministeriums unter Verwendung der in der Übergangsbestimmung 3 des Königlichen Erlasses vorgesehenen Formulare (Formulare DP1, D1A D1B, DP2, D2A, D2B) zu melden.

2.- Wurde das Geschäft von einem Notar abgewickelt, muss dieser die Investition über das elektronische Notariat (SIGNO) dem Generalrat der Notare melden und in jedem Fall den Erschienenen auf die Verpflichtung zur Vorlage hinweisen.

3.- Für den Fall, dass die als ausländisch angesehenen Investitionen (gemäß Artikel 4 des königlichen Erlasses) ihren Ursprung in einem Land mit nicht kooperativer Rechtsprechung (ehemalige Steueroasen) haben, die in der Verordnung vom 9. Februar 2023 aufgeführt sind, ist eine vorherige Erklärung erforderlich, die von den Notaren vor der Gewährung verlangt und in der öffentlichen Urkunde ausdrücklich angegeben werden muss.

6.- PRAKTISCHE HINWEISE ZU DOKUMENTEN, DIE AUSLÄNDISCHE STAATSANGEHÖRIGE BETREFFEN

Beigefügt (HIER), ein interessanter Artikel eines Notarkollegen, in dem eine Reihe praktischer Erwägungen dargelegt werden, die zu beachten sind, wenn eine ausländische natürliche Person an einem öffentlichen Dokument beteiligt ist. Zusammenfassend sind die wichtigsten davon hervorgehoben:

  • Identifizierung. Es gelten die allgemeinen Regeln der Notariatsordnung. Im Falle von EU-Ausländern geschieht dies entweder durch den Reisepass oder den nationalen Personalausweis.
  • NIE: Ausländer, die aufgrund ihrer wirtschaftlichen, beruflichen oder sozialen Interessen einen Bezug zu Spanien haben, müssen zu Identifizierungszwecken mit einer persönlichen, einmaligen und ausschließlich fortlaufenden Nummer versehen werden. Erforderlich für alle Vorgänge mit steuerlichen Auswirkungen.
  • Übersetzung: Sofern der Notar die Fremdsprache nicht beherrscht, sind die Bestimmungen des § 150 der Notariatsordnung zu beachten und ein Dolmetscher zu bestellen.
  • Zahlungsmittel: Seien Sie im Hinblick auf die Verhinderung von Geldwäsche sehr vorsichtig und gewissenhaft. Es ist sehr ratsam zu verlangen, dass die Ein- und Auszahlungskonten bei spanischen Banken geführt werden. Wenn es sich um ausländische Banken oder Konten Dritter handelt, werden möglichst vollständige und zuverlässige Informationen über die Herkunft der Gelder verlangt, die durch Unterlagen belegt werden müssen (Eigentumsnachweise für die Konten, Verträge, die die Herkunft der Gelder belegen, usw.).
  • Apostille: Die Apostille ist für im Ausland ausgestellte Dokumente erforderlich.
  • Immobilientransaktionen. Denken Sie an die Einbehaltung von 3 % des Preises (Non-Resident Income Tax) und an die Umkehrung des Steuerpflichtigen in den "kommunalen Kapitalgewinn".

7.- ANFORDERUNG VON TESTAMENTSKOPIEN BEIM ARCHIV DER NOTARIELLEN VEREINIGUNG VON KATALONIEN

Informationen, die bei der Beantragung von Testamentskopien beim Kollegium von Interesse sind. Um Probleme im Falle von Datumsdiskrepanzen zu vermeiden, bittet die Vereinigung darum, dem Antrag auf eine Kopie des Testaments die entsprechenden Sterbeurkunden und Testamente beizufügen, um den Antrag genauer identifizieren zu können.

8.- TELEMATISCHE UNTERZEICHNUNG NOTARIELLER URKUNDEN. INKRAFTTRETEN

Wie bereits berichtet, wird am 9. November das Gesetz 11/2023 in Kraft treten, das die telematische Unterzeichnung öffentlicher Dokumente ermöglicht (d.h. über ein Videokonferenzsystem mit dem Notar und elektronischer Unterschrift, ohne dass der Klient das Büro des Notars persönlich aufsuchen muss). HIER finden Sie einen Artikel auf dem Blog des Notariats von Jesus Benavides mit weiteren Einzelheiten (welche Dokumente unterzeichnet werden können, Verfahren, usw.).

Um mit dieser Neuheit Pionierarbeit zu leisten und den Klienten den besten Service zu bieten, wurde auf der Webseite des Notariats von Jesus Benavides eine neue Rubrik eingerichtet (Video-Unterschrift) eingerichtet, in der mit Hilfe von Lehrvideos der gesamte Prozess erklärt wird, den jeder Bürger, der diese Möglichkeit in die Praxis umsetzen möchte, durchlaufen muss.  

Bei Fragen zu diesem Thema (sowohl von Mitarbeitern als auch von Kunden) wenden Sie sich bitte per E-Mail an Antonio Alba, um eine Lösung zu finden: antonio@jesusbenavides.es.

September 2023

1.- BERECHNUNG DER FRISTEN FÜR DIE ABHALTUNG DER HAUPTVERSAMMLUNG. DER TAG, AN DEM DIE HAUPTVERSAMMLUNG ABGEHALTEN WIRD, KANN NICHT IN DIE BERECHNUNG EINBEZOGEN WERDEN.

In der Anlage finden Sie den Beschluss der DGSJFP vom 11. Juli 2023 (BOE vom 28. Juli 2023).. Dementsprechend erinnert die GD zusammenfassend an die Regeln zur Berechnung der Fristen für die Einberufung einer Hauptversammlung in einer Kapitalgesellschaft. Bekanntlich bestimmt Artikel 176 LSC, dass zwischen der Einberufung und der Abhaltung der Hauptversammlung ein Monat (SA) bzw. 15 Tage (SL) vergehen müssen. Für die Berechnung dieser Fristen beginnt der Tag, an dem die Einberufung dem letzten Aktionär zugestellt wird, und für die Bestimmung des Tages, an dem die Frist abläuft, kann der Tag, an dem die Hauptversammlung abgehalten wird, nicht mitgerechnet werden.

Daher müssen bei Aktiengesellschaften ein Monat und bei Gesellschaften mit beschränkter Haftung 15 Tage vergehen, und erst am Tag nach Ablauf dieser Fristen kann die Hauptversammlung gültig abgehalten werden.

2.- LEHRE DER GENERALDIREKTION TARIFFRAGEN

Beigefügt (HIER) ein interessantes Dokument mit einer Zusammenfassung der Doktrin der Generaldirektion für Rechtssicherheit und öffentliches Vertrauen in Tarifangelegenheiten für die Jahre 2020 - 2023. Zu konsultieren im Falle von Zweifeln über die Protokollierung spezifischer Urkunden.

3. NEUE ENTWICKLUNGEN IM ELEKTRONISCHEN EINZELINDEX

Es wird berichtet, dass das computergestützte Einheitsregister vor kurzem eine Reihe von neuen Funktionen aufgenommen hat, um die in öffentlichen Urkunden gewährten Rechtsgeschäfte besser widerzuspiegeln.

Insbesondere werden neue Rechtsakte geschaffen, um diesem Umstand Rechnung zu tragen:

  • Handlungen zum Erwerb oder zur Erhaltung des Personenstands.
  • Urkunden über Unterstützungsmaßnahmen und Urkunden über die Einrichtung von Unterstützungsmaßnahmen (und ihre Entsprechung in Katalonien),
  • Urkunden über das Fehlen einer Protokoll- oder Registerbuchnummer (um den unglücklichen Fall zu lösen, dass eine oder mehrere Nummern übrig bleiben, ohne dass ein Dokument tatsächlich autorisiert oder interveniert wurde).

Andere kleinere Änderungen:

  • Nachweis der Zahlungsmittel in den Hinterlegungsscheinen.
  • Angabe der Eigentumsverhältnisse (oder nicht) beim Verkauf und Kauf von Unternehmensanteilen und Aktien.
  • Gründung von juristischen Personen mit oder ohne Rechtspersönlichkeit, für die Informationen über ihre Steueridentifikationsnummer erforderlich sind (wenn die Informationen nach der Erteilung eingeholt werden und es nicht möglich war, sie vom Kunden zu erhalten, muss nach Ablauf der Frist für die Einreichung des Verzeichnisses die Aufhebung der Vorschrift auf dem üblichen Weg beantragt werden).

4.- THEORIE DER KOMPLEXEN RECHTSGESCHÄFTE. KAUF + HYPOTHEK EINER IMMOBILIE DURCH EINE VERHEIRATETE PERSON. DIE ZUSTIMMUNG DES ANDEREN EHEGATTEN IST NICHT ERFORDERLICH, WENN DIE HYPOTHEK GLEICHZEITIG MIT DEM KAUF AUFGENOMMEN WIRD. VORSICHT IM FALLE VON AUSLÄNDERN

Beigefügt (HIER) ein interessanter Artikel, der die Lehre der GD zur Theorie der komplexen Rechtsgeschäfte zusammenfasst. Er befasst sich mit Fällen, in denen eine verheiratete Person eine Immobilie allein kauft und diese dann mit einer Hypothek belastet. Bekanntlich bestimmt die allgemeine Regel, dass für die Verpfändung des gewöhnlichen Wohnsitzes, auch wenn er nur einem der Ehegatten gehört, die Zustimmung des anderen Ehegatten erforderlich ist. Eine Ausnahme von dieser allgemeinen Regel stellt die Theorie des komplexen Rechtsgeschäfts dar, wonach die Zustimmung des Nichteigentümers bei der Bestellung einer Hypothek auf den gewöhnlichen Wohnsitz unmittelbar nach dessen Erwerb nicht erforderlich ist, d.h. die Hypothek wird mit der Nummer des Protokolls unmittelbar nach dem Kauf-Verkauf-Protokoll unterzeichnet.

Bei Ausländern ist Vorsicht geboten, da die Generaldirektion die Doktrin des komplexen Rechtsgeschäfts nicht zulässt, es sei denn, das ausländische Recht lässt sie zu und dies wird bestätigt (daher muss durch ein notarielles Gutachten geprüft werden, ob das ausländische Recht, das den spezifischen Güterstand der Kunden regelt, diese Theorie des komplexen Rechtsgeschäfts zulässt oder nicht).

5.- ÖFFENTLICHE BEURKUNDUNG VON GESELLSCHAFTSBESCHLÜSSEN. EINE GUTE TAT KANN EINE SCHLECHTE URKUNDE RETTEN

In der Anlage finden Sie den Beschluss der DGSJFP vom 10. Juli 2023 (BOE vom 28. Juli 2023).. In Übereinstimmung mit dieser Entschließung legt die GD zusammenfassend fest, dass im Zusammenhang mit Gesellschaftsbeschlüssen einer SL (Beendigung und Benennung von Positionen) , wenn in der Bescheinigung das Quorum für die Beschlussfassung nicht angegeben ist, in der Urkunde jedoch (durch eine Erklärung des Verwalters), dies für die Eintragung des Beschlusses in das Handelsregister ausreicht.

6.- PRIOR IN TEMPORE, POTIOR IN IURE. DAS, WAS ZUERST BEI DER KANZLEI EINTRIFFT, HAT VORRANG (AUCH WENN DAS GESETZ SPÄTER KOMMT).

In der Anlage finden Sie die Entschließung der GD Recht, juristische Personen und Mediation vom 17. Juli 2023 (DOGC vom 31. Juli 2023).. Darin stellt die GD zusammenfassend fest, dass das, was zuerst in das Register eingetragen wird, maßgebend ist.

Fall, in dem 1986 durch eine private Urkunde ein Nießbrauch auf Lebenszeit an einem Grundstück bestellt wurde. Später, am 09.02.2023, wurde diese private Urkunde in eine öffentliche Urkunde umgewandelt und zur Eintragung beim Grundbuchamt eingereicht. Der Registerbeamte verweigert jedoch die Eintragung, da am 03.02.2023, d.h. 6 Tage zuvor, eine Vermächtnisurkunde zur Eintragung vorgelegt wurde, in der dieses Nießbrauchsrecht einem Dritten auf der Grundlage einer Erbschaftsannahme von einer im Jahr 2022 verstorbenen Person zugesprochen wurde.

In diesem Fall erinnert die Generaldirektion an das Grundprinzip der Funktionsweise des Registers, d. h. prior in tempore, potior in iure, so dass das, was zuerst beim Register eintrifft und eingetragen wird (Nießbrauch von 2022, der am 3. Februar 2023 eingereicht wurde), Vorrang vor den anderen Rechten hat (in diesem Fall ein Nießbrauch, der 1986 in einer privaten Urkunde begründet und am 9. Februar 2023 auf der Grundlage einer Urkunde zur Eintragung eingereicht wurde, die zur öffentlichen Urkunde erhoben wurde).

7.- TABELLE DER STAATSANGEHÖRIGKEITS- UND PERSONENSTANDSREGELUNGEN

Beigefügt (HIER) ein interessantes Dokument, das eine Tabelle mit Vorschriften zur Staatsangehörigkeit und zum Personenstand enthält, in der wir Links zu Vorschriften und Entschließungen der Generaldirektion zu verschiedenen Themen wie z.B. Personenstandsregister, Beglaubigungen, wirtschaftliche Regelung der Ehe usw. finden können.

8.- VEREIDIGUNG AUF DIE STAATSANGEHÖRIGKEIT. VERSCHIEDENE ASPEKTE, DIE ZU BERÜCKSICHTIGEN SIND

Beigefügt (HIER) Rundschreiben der Generaldirektion über die Zuständigkeit des Standesamtes, bei dem die Erklärung über die Option für die spanische Staatsangehörigkeit sowie der Eid oder das Versprechen abgegeben werden müssen. Darin wird festgelegt, dass das Standesamt des Wohnsitzes des Antragstellers zuständig ist.

Sie ist ebenfalls beigefügt (HIER) Rundschreiben des Generaldirektors für Rechtssicherheit und öffentliches Vertrauen, in dem festgelegt wird, dass die Erteilung von Bescheinigungen über die vereidigte Staatsangehörigkeit unangemessen ist, wenn Anzeichen dafür vorliegen, dass der Antragsteller Handlungen begangen hat, die mit der guten staatsbürgerlichen Führung unvereinbar sind (wie z. B. die Tatsache, dass der Antragsteller in einer Justizvollzugsanstalt inhaftiert ist).

9.- GERICHTLICHE ANFECHTUNG DER NEGATIVEN QUALIFIKATIONEN. DIENSTLEISTUNG, DIE WIR ALS NOTARIAT IN ANSPRUCH NEHMEN KÖNNEN

Beigefügt (HIER) ein informatives Dokument des Generalrats der Notare, durch das ein Service für Notare zur Verfügung gestellt wird, um gegen negative Bewertungen (oder auch Beschlüsse der DGSJFP), die ein unternehmerisches Interesse für Notare beinhalten können, gerichtlich vorgehen zu können, bekannt gemacht wird.

Sollte der Mitarbeiter also auf eine negative Bewertung stoßen, die sich seiner Meinung nach auf das Notariat als Ganzes auswirken könnte, kann er diese Möglichkeit mit dem Notar besprechen, was über die im beigefügten Dokument angegebenen Kanäle beantragt werden kann.

10.- DIE EMPFEHLENSWERTE AUFNAHME VON ERKLÄRUNGEN VOR DEM VOLLZUG EINER URKUNDE, AN DER EINE PERSON MIT EINER BEHINDERUNG BETEILIGT IST.

Das informative Rundschreiben 3/2021 vom 27. September des Ständigen Ausschusses des Generalrats der Notareschlägt vor, dass vor der Ausfertigung einer Urkunde, an der Menschen mit Behinderungen beteiligt sind, ein Offenbarungsprotokoll erstellt wird, in dem die Umstände festgehalten werden, die die Ausführung des betreffenden Rechtsgeschäfts beeinflussen können. Dieses Protokoll kann unter anderem folgende Umstände enthalten:

  • Erklärungen der behinderten Person selbst, z. B. eine Erklärung der behinderten Person, in der sie bestätigt, dass sie für einen bestimmten Bedarf oder eine bestimmte Annehmlichkeit unter dem Marktpreis verkauft, oder die Gründe, warum sie auf eine bestimmte Erbschaft verzichtet.
  • Erklärungen von Personen, die die behinderte Person bei der Ausübung ihrer Geschäftsfähigkeit unterstützen. Zum Beispiel die Erklärung des faktischen Vormunds, des Rechtsanwalts, des Begleiters usw., dass er/sie der behinderten Person empfohlen hat, einen Kaufvertrag abzuschließen, weil dies für ihren künftigen Unterhalt und ihre Versorgung oder zur Begleichung ihrer Schulden notwendig ist.

Diese Bescheinigung ist eine unverzichtbare Ergänzung zur notariellen Begutachtung der Geschäftsfähigkeit und schafft Klarheit und Sicherheit für zukünftige Streitigkeiten und mögliche Ansprüche. Es wird empfohlen, dass die Person mit einer Behinderung oder ihr Assistent die Bescheinigung beantragt.

11.- DAS ZENTRALREGISTER DER EIGENTUMSURKUNDEN WIRD EINGERICHTET.

Königlicher Erlass 609/2023 vom 11. Juli zur Einrichtung des Zentralregisters für Immobilientitel. Königlicher Erlass 609/2023 vom 11. Juli zur Einrichtung des Zentralregisters für Immobilieneigentum. Dieses Register muss von allen zur Kontrolle der Geldwäsche gesetzlich verpflichteten Stellen, einschließlich der Notare, eingesehen werden. Bis zur Übertragung der Daten in dieses Register, für die 9 Monate vorgesehen sind, müssen jedoch laut Königlichem Erlass weiterhin die traditionellen Quellen genutzt werden (die Datenbank des wirtschaftlichen Eigentümers über Signo).

Juli 2023

1.- NEUER BEZAHLTER URLAUB VON 15 KALENDERTAGEN FÜR UNVERHEIRATETE PARTNER

Das Königliche Gesetzesdekret 5/2023 wird im BOE veröffentlicht und tritt in Kraft (HIER können Sie es einsehen), wonach ein bezahlter Urlaub von 15 Kalendertagen für die Tatsache anerkannt wird, dass man ein festes Paar wird (und sich eintragen lässt). Alle festen Paare, die von nun an eine feste Partnerschaft eingehen, können davon in Kenntnis gesetzt werden, damit sie diesen neuen Urlaub in Anspruch nehmen können.

2. NEUE REGELUNG DER STRUKTURELLEN ÄNDERUNGEN VON HANDELSGESELLSCHAFTEN

Das oben erwähnte Königliche Gesetzesdekret 5/2023 (HIER können Sie es einsehen) hat das frühere Gesetz 3/2009 vom 3. April über Strukturänderungen von Handelsgesellschaften (Umwandlung, Verschmelzung, Abspaltung, globale Übertragung von Aktiva und Passiva usw.) aufgehoben. Die neue rechtliche Regelung für strukturelle Änderungen findet sich daher ab sofort im oben genannten Königlichen Gesetzesdekret 5/2023. Dies ist zu berücksichtigen , wenn ein Beamter einen dieser Vorgänge vorbereitet (er/sie sollte die neue Verordnung konsultieren und die Rechtsverweise an den neuen Verordnungstext anpassen).

3.- SCHEIDUNGSURTEILE VON AUSLÄNDERN, DIE EINE ZUWEISUNG VON IMMOBILIEN BEINHALTEN, MÜSSEN IM ZENTRALEN STANDESAMT EINGETRAGEN WERDEN.

In der Anlage finden Sie den Beschluss der DGSJFP vom 13. Juni 2023 (BOE vom 10. Juli 2023).. Darin bestimmt die Generaldirektion zusammenfassend , dass im Falle einer Scheidung (von Ausländern, deren Ehe nicht im spanischen Standesamt eingetragen ist), wenn in dem Urteil einem der Ex-Ehegatten eine Immobilie zugesprochen wird, für die Eintragung im Grundbuch die vorherige Eintragung des Scheidungsurteils im zentralen Standesamt erforderlich ist.

4. DIE EINTRAGUNG DES EIGENTUMS UND DER VORRANG DES VORLÄUFIGEN. MANCHMAL JA, MANCHMAL NEIN, WAS SPÄTER EINGEREICHT WIRD, HAT VORRANG VOR FRÜHER EINGEREICHTEN DOKUMENTEN.

In der Anlage finden Sie den Beschluss der DGSJFP vom 15. Juni 2023 (BOE vom 10. Juli 2023).. Demnach löst die GD einen kuriosen Fall:

  • Lebenslauf + PH wird unterschrieben und zur Registrierung eingereicht, qualifiziert mit behebbaren Mängeln.
  • Es wird eine Berichtigung vorgelegt, und während die Eintragung in Kraft ist (d. h. VC + PH sind noch nicht eingetragen), erhält das Grundbuchamt eine Verfügung des AEAT mit einem Veräußerungsverbot für die Immobilie aufgrund von Steuerschulden.
  • Der Kanzler verneint den (vor dem Beschluss eingereichten) Lebenslauf + PH aus Gründen der öffentlichen Ordnung.
  • Der Notar legte Berufung ein, und die Generaldirektion gab ihm Recht, indem sie feststellte, dass die negative Einstufung nicht anwendbar sei, wenn der Beschluss aus einem Verwaltungsverfahren stamme, in dem die zivilrechtliche Gültigkeit des Rechtsgeschäfts nicht in Frage gestellt wurde (denken Sie an Steuerschulden), da der Lebenslauf + PH zuvor in das Register eingetragen worden war (prior in tempore potior in iure).
  • Die Generaldirektion weist jedoch darauf hin, dass die Aussetzung der Eintragung (auch wenn die einstweilige Verfügung später ergeht) aus Gründen des Allgemeininteresses/der öffentlichen Ordnung angemessen wäre , wenn die einstweilige Verfügung im Rahmen eines Strafverfahrens erlassen wurde, in dem die Rechtmäßigkeit des Unternehmens (z. B. wegen eines angeblichen Betrugs beim VC) in Frage gestellt wird.

5.- ES KANN NICHTS ZUGUNSTEN EINES UNTERNEHMENS EINGETRAGEN WERDEN, DESSEN CIF WIDERRUFEN WURDE.

In der Anlage finden Sie den Beschluss der DGSJFP vom 16. Juni 2023 (BOE vom 10. Juli 2023).. In diesem Beschluss legt die Generaldirektion zusammenfassend fest, dass im Rahmen eines Verkaufs und Kaufs der Erwerb nicht zu ihren Gunsten registriert werden kann, wenn die Mehrwertsteuernummer der erwerbenden Gesellschaft widerrufen wurde. Es ist wichtig, die bestehenden Datenbanken zu diesem Thema zu konsultieren, wenn ein Unternehmen betroffen ist.

6.- ES IST MÖGLICH, DAS STAMMKAPITAL EINES BESTEHENDEN UNTERNEHMENS AUF UNTER 3.000 EURO ZU SENKEN

In der Anlage finden Sie den Beschluss der DGSJFP vom 13. Juni 2023 (BOE vom 10. Juli 2023).. Demnach, und als Zusammenfassung, löst die DG den folgenden kuriosen Fall:

  • 3.000 Euro, führt eine Kapitalherabsetzung durch, wodurch das daraus resultierende Grundkapital unter 3.000 Euro sinkt.
  • Der Registerbeamte setzt die Eintragung aus, da er der Ansicht ist, dass diese Zahl unter dem gesetzlichen Minimum liegt, da er der Meinung ist, dass SLs mit einem Kapital von weniger als 3.000 Euro nur zum Zeitpunkt der Gründung möglich sind.
  • Die Generaldirektion widerruft die Qualifikation des Registerführers, da sie der Ansicht ist, dass eine Kapitalherabsetzung in einer SL, die zu einem Grundkapital von weniger als 3.000 Euro führt, durchaus möglich ist.

7.- ERHÖHUNG DES AKTIENKAPITALS UND BEZUGSRECHT. DIE ZEIT MUSS EINGEHALTEN WERDEN

Infolge einer notariell beurkundeten Transaktion wird daran erinnert, dass im Rahmen einer Kapitalerhöhung einer Gesellschaft das Bezugsrecht der Aktionäre bei Kapitalerhöhungen ab dem Zeitpunkt der Veröffentlichung des Angebots zur Zeichnung der neuen Aktien im Amtsblatt des Handelsregisters oder ab der schriftlichen Mitteilung an jeden Aktionär entsteht. Die Zeichnung kann von den Aktionären innerhalb der von der Hauptversammlung festgelegten Frist erfolgen, die mindestens einen Monat ab der Veröffentlichung oder Mitteilung betragen muss.

Diese Fristen müssen daher bei der Formalisierung dieser Art von Transaktionen berücksichtigt und eingehalten werden (so dass die Zeichnung der neuen Aktien nicht in derselben Versammlung wie die Beschlussfassung erfolgen kann, es sei denn, alle Aktionäre haben an der Versammlung teilgenommen).

8.- ZIVILRECHTLICHE HAFTUNG DES NOTARS. SEHR WICHTIG ZU BEACHTEN, UM DIESE ART VON FEHLERN ZU VERMEIDEN.

Im Anhang finden Sie einen Link zu einem interessanten Lehrartikel (HIER), in dem die zivilrechtliche Haftung des Notars analysiert wird. Von besonderem Interesse ist ein Abschnitt mit Einzelheiten zu bestimmten Fällen (z. B. Unterlassung von Gebühren, unzureichende Vollmachten, fehlende Informationen über die steuerlichen Auswirkungen der Vollstreckung usw.).

Es wird allen Notariatsangestellten dringend empfohlen, den Artikel und diese konkreten Fälle zu lesen , um solche Fehler und die damit verbundene Haftung zu vermeiden.

9.- STANDESAMTLICHE EINTRAGUNG UND VEREIDIGUNG DER STAATSANGEHÖRIGKEIT UND NOTARIELLE EHESCHLIESSUNGEN. WICHTIGE ZU BERÜCKSICHTIGENDE PUNKTE

In der Anlage finden Sie ein Dokument der Generaldirektion für Rechtssicherheit und öffentliches Vertrauen(siehe PDF in der Anlage zu dieser E-Mail), in dem verschiedene Fragen geklärt werden, die sich vor allem auf die Unterlagen beziehen, die von den Betroffenen bei der eidesstattlichen Erklärung zur Staatsangehörigkeit und bei der Eheschließung vor einem Notar vorzulegen sind, sowie auf Aspekte im Zusammenhang mit dem Verfahren, das sowohl bei der Erteilung der Staatsangehörigkeit als auch bei der Eheschließung zu berücksichtigen ist.

Juni 2023

1.- SATZUNG DER GESELLSCHAFT. EINBERUFUNG DER VERSAMMLUNG. DIE SATZUNGSBESTIMMUNG, WONACH DIE EINBERUFUNG DER VERSAMMLUNG DEN AKTIONÄREN AUF DEM POSTWEG (OHNE RÜCKSCHEIN) ZUGESTELLT WERDEN KANN, IST UNGÜLTIG:

In der Anlage finden Sie den Beschluss der DGSJFP vom 10. Mai 2023 (BOE vom 1. Juni 2023).. Dementsprechend und zusammenfassend erinnert uns die GD daran, dass (im Rahmen der Gründung einer SL) die Klausel in der Satzung, die es erlaubt, den Aktionären die Einberufung per Post (ohne Empfangsbestätigung) zukommen zu lassen, nicht zulässig ist, da die Einberufung nur dann gültig ist, wenn das System der Versendung eine Überprüfung des Empfangs der Einberufung durch den Empfänger ermöglicht.

2.- IN DER URKUNDE ÜBER DEN AUSSERGERICHTLICHEN VERKAUF EINER MIT EINER HYPOTHEK BELASTETEN IMMOBILIE IST ES ERFORDERLICH, DEN INHABERN DER FOLGELASTEN DIE VOLLSTRECKUNG ZUVERLÄSSIG MITZUTEILEN:

In der Anlage finden Sie den Beschluss der DGSJFP vom 11. Mai 2023 (BOE vom 1. Juni 2023). Fall der außergerichtlichen Zwangsvollstreckung einer hypothekarisch belasteten Immobilie in einem Notariat, in dem eine auflösende Bedingung nach der Hypothek zugunsten eines Unternehmens besteht. Das Unternehmen wird per Einschreiben mit Rückschein von der Zwangsvollstreckung benachrichtigt , aber die Zustellung ist negativ, woraufhin die Urkunde erteilt wird. Die Generaldirektion, die sich der These des Kanzlers anschließt, akzeptiert dies nicht, da sie der Auffassung ist, dass bei der außergerichtlichen Zwangsvollstreckung einer hypothekarisch belasteten Immobilie durch eine Urkunde alle Inhaber von Belastungen oder Rechten, die auf die Vollstreckung der Hypothek folgen, zuverlässig von dem Verfahren benachrichtigt werden müssen, so dass es, wenn beschlossen wird, die Benachrichtigung über das Verfahren per Einschreiben mit Rückschein zu versenden, und die Zustellung an den Adressaten negativ ist, angebracht ist, eine persönliche Benachrichtigung durch den Notar mittels einer Benachrichtigungsurkunde vorzunehmen (Art. 202 Notariatsordnung).

3.- BERICHTIGUNG EINER FLÄCHE VON MEHR ALS 10%. ES IST NICHT MÖGLICH, SIE "NACH UND NACH" EINZUTRAGEN:

In der Anlage finden Sie den Beschluss der DGSJFP vom 12. Mai 2023 (BOE vom 1. Juni 2023). Es wird eine Urkunde zur Berichtigung der Größe der Immobilie nach dem"vereinfachten Verfahren" gemäß Artikel 201.3 des Hypothekengesetzes(bei Abweichungen von nicht mehr als 10 %) ausgestellt, aber bei der Analyse der im Register angegebenen Quadratmeter und der jetzt angegebenen Meter (von 9.403 auf 10.377) stellt sich heraus, dass die Abweichung mehr als 10 % beträgt. Der Standesbeamte setzt die Eintragung aus, und der Notar legt daraufhin eine Berichtigungsurkunde vor , in der er beantragt, nur die überschüssige Quadratmeterzahl einzutragen, bis die 10 % erreicht sind. Der Registerbeamte erteilt erneut eine negative Einschränkung, und die Generaldirektion, die sich dem Registerbeamten anschließt, bestätigt, dass dies nicht möglich ist, da es nicht möglich ist, eine "stückweise" oder "stückweise" Berichtigung der Grundstücksfläche einzutragen, so dass, wenn die Differenz mehr als 10 % beträgt, das ordentliche Verfahren nach Artikel 201.1 des Hypothekengesetzes und nicht das vereinfachte Verfahren nach Artikel 201.3 angewendet werden muss.

4.- MINUTIERUNG DER "GERINGFÜGIGEN BEGRIFFE". WAS ANGERECHNET WERDEN KANN UND WAS NICHT:

Interessanter Beitrag aus dem Blog "justitonotario" (HIER), in dem eine Entschließung der Generaldirektion vom 3. Januar 2023 analysiert wird (die in einem Link auf dem genannten Blog in voller Länge nachgelesen werden kann), in der die Beschwerde einer Privatperson gegen das Protokoll eines Notars über einen Kaufvertrag entschieden wird. Zusammenfassend wird darin festgestellt, dass:

  • Was wird bezeugt und was nicht? Das entscheidet der Notar.
  • Bericht des Handelsregisters: Nicht zutreffend.
  • Konsultation des tatsächlichen Inhabers: Ja.
  • Leere Seiten von Schecks: korrekt.
  • Aufnahme in die Kopie eines Blattes für die Eintragung von Notizen: korrekt.
  • Diligenzen: Müssen aktenkundig sein, um protokolliert werden zu können.
  • Einfache Kopien und Vereinbarung über die Kostenübernahme durch den Erwerber: Übernimmt der Erwerber die Kosten, so gehören dazu auch die Kopien, die zur Erfüllung der Mitteilungspflichten des formalisierten Geschäfts erforderlich sind.
  • Anzahl der einfachen elektronischen Kopien: 2 (für Mitteilungen an das Katasteramt bzw. das Rathaus).
  • Anzahl der einfachen Papierausfertigungen: 3 (für ITP, "plusvalía" bzw. verschiedene Formalitäten).
  • Zum Zeitpunkt der Angabe der von den Erteilern gewünschten Anzahl von Kopien: Zum Zeitpunkt der Unterzeichnung.
  • Was können wir als Zeugnisse betrachten? Die Transkription der Daten des intervenierenden Unternehmens; die Ausarbeitung des notwendigen Formulars, um die telematische Liquidation durchführen zu können; das Zeugnis auf Anfrage von Registerinformationen; die Konsultation der Real Titularity; der einfache Vermerk des Registers; der Erhalt der IBI; die beschreibende und grafische Katasterbescheinigung (abgesehen von der außerlandwirtschaftlichen Registerführung, die ebenfalls minutiös zu erstellen ist); die Schecks, die die Zahlungsmittel akkreditieren; die Bescheinigung über die Schulden der Gemeinde; das Etikett des Energieausweises oder das gesamte Zertifikat und die Einhaltung dessen, was je nach Fall erforderlich ist; der Nachweis des Empfangs der Mitteilung des Artikels 110 vom Rathaus.6.b) und die Überprüfung der CSV`s.
  • Sicherheitssiegel: Ja, es wird protokolliert.
  • Anmerkung der Kanzlei: Kann ein Nachtrag sein (am Rand des Zeugnisses).

5.- MAN KANN NICHT 2 DINGE GLEICHZEITIG SEIN. ES IST NICHT MÖGLICH, MITGLIED (NATÜRLICHE PERSON) DES VERWALTUNGSRATS EINES UNTERNEHMENS ZU SEIN UND GLEICHZEITIG EINE NATÜRLICHE PERSON ZU SEIN, DIE EIN UNTERNEHMEN VERTRITT, DAS DIE POSITION EINES MITGLIEDS DESSELBEN VERWALTUNGSRATS INNEHAT:

In der Anlage finden Sie den Beschluss der DGSJFP vom 23. Mai 2023 (BOE vom 16. Juni 2023).. Dementsprechend und zusammenfassend stellt die GD fest, dass es in einem dreiköpfigen Verwaltungsrat nicht möglich ist, dass ein und dieselbe natürliche Person das Amt eines Verwaltungsratsmitglieds und gleichzeitig das einer natürlichen Person, die ein Unternehmen vertritt, das ebenfalls Mitglied des Verwaltungsrats ist, innehat, da dies bedeuten würde, dass eine einzige Person de facto das Recht hätte, gegen die Annahme eines Beschlusses ein Veto einzulegen oder nicht, und darüber hinaus Situationen schaffen könnte, die zu Interessenkonflikten führen könnten. Hätte der Verwaltungsrat mehr als drei Mitglieder, wäre die Frage auf jeden Fall umstrittener, und es müsste der konkrete Fall analysiert werden, um zu einer diesbezüglichen Schlussfolgerung zu gelangen.

6.- VERKAUF VON IMMOBILIEN DURCH EINE GESELLSCHAFT, DIE DURCH EINEN VERWALTER VERTRETEN WIRD, DESSEN POSITION NICHT IM HANDELSREGISTER EINGETRAGEN IST. IST MÖGLICH, WENN DIE NOTARIELLE BEURTEILUNG DER HINLÄNGLICHKEIT KORREKT DURCHGEFÜHRT WIRD:

In der Anlage finden Sie den Beschluss der DGSJFP vom 9. Mai 2023 (BOE vom 29. Mai 2023).. Darin bekräftigt die Generaldirektion zusammenfassend ihre bereits gefestigte Doktrin und legt fest, dass im Falle einer SL, die eine Immobilie veräußert und beim Verkauf und Kauf durch ihren Verwalter vertreten wird, ohne dass die Position noch eingetragen ist, der Vorgang formalisiert werden kann, wenn die notarielle Beurteilung der Hinlänglichkeit korrekt durchgeführt wird. Insbesondere sollte die Urkunde alle gesetzlich vorgeschriebenen Umstände enthalten, damit die Ernennung des Verwalters als gültig angesehen werden kann:

  1. Der Beschluss der ordnungsgemäß einberufenen Generalversammlung.
  2. Annahme der Ernennung,
  3. Die Mitteilung bzw. die Zustimmung der Inhaber der früheren Sitze.

7.- ÄNDERUNG DER HANDELSREGISTERORDNUNG ZUR ANPASSUNG AN DIE RECHTSVORSCHRIFTEN DER EUROPÄISCHEN UNION ÜBER DIGITALE PROZESSE

HIER können Sie die oben erwähnte Reform der Handelsregisterordnung einsehen, die im Staatsanzeiger vom 14. Juni veröffentlicht wurde. Auf der Grundlage desselben, als Schlüsselaspekte:

  • Allen Gesellschaften mit beschränkter Haftung und Zweigniederlassungen soll eine einheitliche europäische Kennung (European Unique Identifier, EUID) zugewiesen werden, die es ermöglicht, sie durch ein System der Verknüpfung aller EU-Unternehmensregister eindeutig zu identifizieren.
  • Es ist die Möglichkeit vorgesehen , Zweigstellen telematisch/online einzurichten und zu schließen.
  • Sein Inkrafttreten verzögert sich um ein Jahr ab der Veröffentlichung des Gesetzes 11/2023 im BOE (d.h. am 9. Mai 2024).

Mai 2023

1.- VERZICHT AUF DAS ERBE VON MINDERJÄHRIGEN UND INTERESSENKONFLIKTE. ZU BERÜCKSICHTIGENDE ASPEKTE:

Ich füge den Beschluss der Generaldirektion für Recht, juristische Personen und Mediation der Generalitat de Catalunya vom 20. Februar 2023 (DOGC vom 2. März 2023) bei. Darin erinnert die Generaldirektion zusammenfassend daran, dass der Verzicht auf eine Erbschaft zugunsten von Minderjährigen in der Regel in einer öffentlichen Urkunde von den Eltern mit richterlicher Genehmigung (Art. 236-27 CCCat) oder alternativ von den beiden engsten Verwandten (Art. 236-30 CCCat) erklärt werden muss. Im Falle eines Interessenkonflikts eines Elternteils erfolgt der Verzicht durch den anderen Elternteil mit Zustimmung der beiden Verwandten. Betrifft der Interessenkonflikt einen der beiden Verwandten, muss er sich der Stimme enthalten, oder es muss gegebenenfalls der nachfolgende Verwandte an seiner Stelle tätig werden.

2.- GRUNDBUCHAMT. EINFACHE VERMERKE KÖNNEN WEDER PER E-MAIL NOCH DURCH EIN TELEMATISCH ÜBERMITTELTES DOKUMENT ANGEFORDERT WERDEN:

Beigefügt sind die Beschlüsse der DGSJFP vom 27. März 2023 (BOE vom 18. April 2023) und vom 28. März 2023 (BOE vom 18. April 2023). Dementsprechend und zusammenfassend weist die GD darauf hin, dass einfache Vermerke weder per E-Mail noch durch einen in einem Dokument über das telematische Dokumenteneinreichungssystem des Registers eingereichten Antrag beantragt werden können. Der übliche Weg ist über das Telematikportal von Registradores.org oder über Telefax im Falle von fortlaufenden Notizen des Notariats.

3.- ABTRETUNG EINES GRUNDSTÜCKS GEGEN EINE MIT EINER AUFSCHIEBENDEN BEDINGUNG GARANTIERTE LEIBRENTE UND EIN DINGLICHES HYPOTHEKENRECHT. SIE KÖNNEN NICHT VERPFÄNDEN, WAS IHNEN NOCH NICHT GEHÖRT:

Ich füge die Entschließung der DGSJFP vom 28. März 2023 (BOE vom 18. April 2023) bei. Darin erinnert uns die GD zusammenfassend daran , dass man nicht verpfänden kann, was einem noch nicht gehört. Die Abtretung einer Immobilie gegen Zahlung einer Rente wird in einer öffentlichen Urkunde beurkundet. Der Übertragende (eine ältere Person) überträgt die Immobilie gegen eine Rente an einen Dritten (den Übernehmer). Die Übertragung wird mit einer aufschiebenden Bedingung versehen, so dass der Eigentumsübergang erst dann erfolgt, wenn der Erwerber nachweist, dass er die vereinbarte Rente in voller Höhe gezahlt hat (d. h. beim Tod des Veräußerers). Darüber hinaus (um zu gewährleisten, dass die zur Zahlung der Rente Verpflichteten diese auch zahlen), bestellt der Erwerber eine Hypothek auf die genannte Immobilie zugunsten des Veräußerers als zusätzliche Garantie für die Zahlung der Leibrente. Die Eintragung der Hypothek wird verweigert, da die aufschiebende Bedingung noch nicht eingetreten ist, so dass die Übernehmer das Eigentum an der Immobilie noch nicht erworben haben (aufschiebende Bedingung) und daher etwas, das ihnen noch nicht gehört, nicht verpfänden können.

4.- HYPOTHEK UND ANSCHRIFT FÜR DIE ZWECKE DER ZUSTELLUNGEN. ES DARF SICH NICHT UM EINE AUSLÄNDISCHE ADRESSE HANDELN:

In der Anlage finden Sie den Beschluss der DGSJFP vom 30. März 2023 (BOE vom 18. April 2023). Darin erinnert die GD zusammenfassend daran, dass bei der Eintragung eines dinglichen Grundpfandrechts in der Urkunde eine Anschrift des Schuldners für die Zwecke der Zustellung und Ladung angegeben werden muss, die sich in Spanien befinden muss, so dass es nicht zulässig ist, für diese Zwecke eine Anschrift des Schuldners im Ausland anzugeben.

5.- URKUNDE ÜBER DAS ERLÖSCHEN EINER FESTEN PARTNERSCHAFT UND DIE AUFLÖSUNG EINER EIGENTUMSWOHNUNG (WOHNGEMEINSCHAFT). KANN MIT MINDERJÄHRIGEN KINDERN ERTEILT WERDEN, WENN KEINE DIE KINDER BETREFFENDEN VEREINBARUNGEN IN DER URKUNDE ENTHALTEN SIND:

Ich füge den Beschluss der Generaldirektion für Recht, juristische Personen und Mediation der Generalitat de Catalunya vom 19. April 2023 (DOGC vom 24. April 2023) bei. Darin legt die Generaldirektion zusammenfassend fest, dass bei einem festen Ehepaar mit Kindern und einer gemeinsamen Wohnung, wenn das feste Ehepaar aufgrund der Beendigung des Zusammenlebens erlischt, auch wenn minderjährige Kinder vorhanden sind, das Erlöschen des festen Ehepaares in der Urkunde formalisiert werden kann und in derselben die Auflösung der Eigentumswohnung an der gemeinsamen Immobilie vereinbart werden kann. Dies ist jedoch nur möglich, wenn die Urkunde über die Beendigung der festen Partnerschaft keine Maßnahmen enthält, die die Kinder betreffen, wie eine Vereinbarung, einen Erziehungsplan, Unterhalt oder eine Besuchsregelung (in diesem Fall wäre logischerweise eine gerichtliche Genehmigung erforderlich).

6.- FÜR DIE MATERIELLE TEILUNG EINES PRIVATEN TEILS EINES GRUNDSTÜCKS, DAS DER HORIZONTALEN EIGENTUMSORDNUNG UNTERLIEGT, IST NUR EINE EINFACHE MEHRHEIT ERFORDERLICH:

Ich füge den Beschluss der Generaldirektion für Recht, juristische Personen und Mediation der Generalitat de Catalunya vom 5. Mai 2023 bei (DOGC vom 15. Mai 2023). Darin legt die Generaldirektion zusammenfassend fest, dass im Falle eines Altbaus mit "einzigartiger" horizontaler Aufteilung (aufgeteilt in 4 Einheiten, von denen eine 13 individuell nutzbare Wohnungen umfasst), wenn die Satzung dies nicht ausdrücklich zulässt, das Gebäude in 4 Einheiten aufgeteilt werden muss, von denen eine 13 individuell nutzbare Wohnungen umfasst, wenn die Satzung dies nicht ausdrücklich zulässt (in diesem Fall wäre keine Zustimmung der Generalversammlung erforderlich), ist es möglich, eine materielle Teilung dieser Einheit, die diese 13 Wohnungen umfasst, zu formalisieren, um 13 unabhängige eingetragene Immobilien zu schaffen, wobei nur ein Beschluss der Generalversammlung mit einfacher Mehrheit erforderlich ist (d.h. eine Zustimmung mit qualifizierten Mehrheiten von 4/5 wäre nicht erforderlich).

7.- URKUNDE ÜBER DIE BERICHTIGUNG EINES FEHLERS (DER FLÄCHE) IN DER BESCHREIBUNG EINES GRUNDSTÜCKS (PRIVATEIGENTUM), DAS DER HORIZONTALEN EIGENTUMSORDNUNG UNTERLIEGT. ES IST KEINE ERKLÄRUNG DER EIGENTÜMERGEMEINSCHAFT ÜBER DEN ALTEN UND NEUEN BAU ERFORDERLICH:

Ich füge den Beschluss der DGSJFP vom 18. April 2023 (BOE vom 8. Mai 2023) bei. Darin löst die GD zusammenfassend einen Fall, in dem ein Überbau, der mit einer Nutzfläche von 47,51 m eingetragen ist, auf 97 m korrigiert wird (da dies in Wirklichkeit die tatsächliche und korrekte Fläche war), und zwar durch eine vom eingetragenen Eigentümer der Immobilie ausgestellte Urkunde, die sich auf eine katastermäßige und grafische Bescheinigung und einen Architektenbericht stützt (die bestätigen, dass es sich um einen Irrtum handelt und dass diese Wohnung seit der Errichtung diese Fläche hat), sowie durch einen (einstimmig angenommenen) Beschluss des Vorstands, der dieser Korrektur zustimmt. In diesem Fall bestätigt die Generaldirektion, dass diese Urkunde ausreicht, um die Änderung der Fläche der Wohnung einzutragen, ohne dass eine Urkunde über die Erklärung des alten Neubaus seitens der Eigentümergemeinschaft erforderlich ist, wenn die Beschreibung des besagten Elements berichtigt wird.

8.- WENN BEI EINER ERBSCHAFT EIN ÜBERTRAGUNGSRECHT BESTEHT, BIN ICH MIR BEWUSST, DASS FÜR DIE AUSHÄNDIGUNG EINES VERMÄCHTNISSES DAS EINVERSTÄNDNIS ALLER AN DER ERBSCHAFT BETEILIGTEN ERFORDERLICH IST:

In der Anlage finden Sie die Entschließung der DGSJFP vom 19. April 2023 (BOE vom 8. Mai 2023). In dieser Entschließung erinnert die Generaldirektion zusammenfassend daran, dass im Rahmen des Übertragungsrechts und auf der Grundlage von Artikel 1006 des Zivilgesetzbuchs jeder Vorgang, der darauf abzielt, das Erbe, zu dem der Übertragende berufen ist, aufzuteilen, von allen an der Erbfolge des Übertragenden Beteiligten (einschließlich seiner legitimierten Begünstigten) genehmigt werden muss. Es handelt sich um einen Fall, in dem zwei Verstorbene in ihrem Testament ihre sechs Kinder als Erben benennen (mit vulgärer Substitution zugunsten ihrer jeweiligen Nachkommen) und ebenfalls zugunsten von drei ihrer Kinder Vermächtnisse von einigen Immobilien anordnen. Später starb eines dieser Kinder und hinterließ eine Witwe und drei Kinder (Enkelkinder des Erstverstorbenen). Die Erben (Kinder des verstorbenen Paares) und auch die übertragenden Erben (Enkel) erteilen eine Urkunde über die Aushändigung des Vermächtnisses, aber die verwitwete Ehefrau des verstorbenen Sohnes tritt nicht ein, was die GD als notwendig erachtet, da sie an der Erbfolge beteiligt ist.

9.- ES WIRD BALD MÖGLICH SEIN, URKUNDEN ELEKTRONISCH ZU ERTEILEN:

Im Anhang finden Sie einen Link zu dem kürzlich in El Periódico veröffentlichten Artikel (HIER), in dem die Neuerungen, die sich aus dem Gesetz 11/2023 ergeben, kurz und bündig erläutert werden. Auf der Grundlage dieses Gesetzes wird es bald (Ende November läuft die vacatio legis von 6 Monaten ab) möglich sein, bestimmte öffentliche Dokumente telematisch zu erteilen, d.h. ohne die physische Anwesenheit des Klienten im Notariat. Sobald weitere Entwicklungen zur praktischen Umsetzung der Maßnahme vorliegen, wird das Personal entsprechend informiert.

April 2023

1.- KUNDEN KÖNNEN SICH VOR EINEM NOTAR MIT EINEM GÜLTIGEN FÜHRERSCHEIN DES KÖNIGREICHS SPANIEN AUSWEISEN:

Ich füge den Beschluss der DGSJFP vom 16. Januar 2023 (BOE vom 14. Februar 2023) bei. Gemäß dieser Entschließung und als Zusammenfassung erlaubt die DG einer Person, die vor einem Notar erscheint, sich mit einem gültigen spanischen Führerschein auszuweisen, wobei dieses Hilfsmittel subsidiär oder ergänzend verwendet werden muss. Dies bedeutet, dass die Identifizierung von Spaniern in der Regel in allen Fällen durch einen Reisepass oder einen spanischen Personalausweis (DNI) erfolgen muss. Alternativ kann jedoch auch ein Führerschein akzeptiert werden, da es sich um ein von einer Behörde ausgestelltes amtliches Dokument mit Lichtbild und Unterschrift handelt, das eine identifizierende Wirkung hat.

2.- DIE ZUSTIMMUNG DER NEUEN EIGENTÜMER EINER IMMOBILIE, DIE EINER HORIZONTALEN EIGENTUMSREGELUNG UNTERLIEGT, IST ERFORDERLICH, UM NICHT EINGETRAGENE VEREINBARUNGEN, DIE VOR IHREM ERWERB GETROFFEN WURDEN, IN DAS GRUNDBUCH EINZUTRAGEN.

In der Anlage finden Sie den Beschluss der DGSJFP vom 31. Januar 2023 (BOE vom 20. Februar 2023).. Darin erinnert die Generaldirektion zusammenfassend daran, dass in der Regel, wenn eine Eigentümergemeinschaft einen Beschluss fasst, der der Eintragung in das Grundbuch unterliegt, und es später, vor der Eintragung dieses Beschlusses, zu einem Eigentumswechsel an privaten Elementen kommt, die neuen Eigentümer ihre Zustimmung geben müssen, um die Eintragung dieses Beschlusses zu erreichen. Da es sich in diesem speziellen Fall jedoch um eine Erbschaft handelt, wendet die Generaldirektion den Grundsatz der Universalsukzession (Artikel 661 Cc) an und lässt die Eintragung der Vereinbarung zu.

3.- IM RAHMEN EINER ERBSCHAFT MUSS DIE TRENNUNG EINER EHE ZUVERLÄSSIG BEWIESEN WERDEN, UM DEM ÜBERLEBENDEN EHEGATTEN SEIN RECHT AUF DEN VORBEHALTENEN TEIL DER ERBSCHAFT ZU ENTZIEHEN.

Ich füge die Entschließung der DGSJFP vom 24. Januar 2023 (BOE vom 14. Februar 2023) bei. Darin erinnert die Generaldirektion zusammenfassend daran, dass im Rahmen einer Erbschaftsannahme, um die Erbschaft ohne den überlebenden rechtmäßigen Ehegatten (infolge der Trennung der Ehegatten) formalisieren zu können, eine Bescheinigung über die Trennung erforderlich ist (durch gegenseitiges Einverständnis in einer öffentlichen Urkunde / gerichtliche Entscheidung über die Trennung oder Scheidung / durch Ratifizierung des Ehegatten, der nicht an der Teilung beteiligt ist).

4.- VORSICHTSMASSNAHMEN, DIE BEI DER BEURTEILUNG DER HINLÄNGLICHKEIT ZU BERÜCKSICHTIGEN SIND, WENN EINE VORSORGEVOLLMACHT IM VORGRIFF AUF DEN VERLUST DER GESCHÄFTSFÄHIGKEIT VERWENDET WIRD.

Ich füge den Beschluss der DGSJFP vom 4. November 2022 (BOE vom 2. Dezember 2022) bei. Dementsprechend und zusammenfassend legt die DG fest, dass für die Verwendung einer Vorsorgevollmacht im Vorgriff auf den Verlust der Geschäftsfähigkeit (von der Art, die erst dann wirksam wird, wenn der Verlust der Geschäftsfähigkeit anerkannt wurde, nicht vorher) nicht wie bei jeder Art von Vollmacht ein allgemeines Urteil über die Hinlänglichkeit ausreicht, sondern dass zusätzliche Anforderungen gestellt werden, nämlich Es wird ein aktuelles ärztliches Attest mit Angabe des Datums, des Verfassers, des Zwecks und eine ausdrückliche Beurteilung durch den Notar verlangt, dass sich der Vollmachtgeber in der beschriebenen Betreuungssituation befindet, damit die Vollmacht wirksam wird (und im Zweifelsfall kann sogar ein Sachverständigengutachten verlangt werden, das in einer gesonderten notariellen Urkunde oder, falls erforderlich, durch Hinzufügen des Erscheinens des Vollmachtgebers zur Beurteilung seiner Bedürfnislage vor Ort beurteilt wird).

5.- GERICHTLICHE ENTSCHEIDUNGEN, DIE SICH AUF DIE GESCHÄFTSFÄHIGKEIT EINER PERSON AUSWIRKEN, MÜSSEN IN DAS PERSONENSTANDSREGISTER EINGETRAGEN WERDEN, DAMIT DIE DARAUS ABGELEITETEN HANDLUNGEN ZUGANG ZUM VERMÖGENSREGISTER HABEN.

Ich füge die Entschließung der DGSJFP vom 3. Januar 2023 (BOE vom 9. Februar 2023) bei. Darin erinnert die Generaldirektion zusammenfassend daran, dass die gerichtliche Entscheidung, die die Geschäftsfähigkeit einer Person betrifft, nicht nur rechtskräftig ist, sondern auch in das Personenstandsregister eingetragen werden muss. Ohne dieses Erfordernis kann die vom Vertreter vorgenommene Handlung nicht in das Grundbuch eingetragen werden.

6.- WENN DIE WIRTSCHAFTLICHE REGELUNG DER EHE IN EINER URKUNDE ANGEGEBEN IST, MUSS GENAU ANGEGEBEN WERDEN, OB ES SICH UM EINE LEGALE ODER KONVENTIONELLE EHE HANDELT.

Ich füge die Entschließung der DGSJFP vom 20. Dezember 2022 (BOE vom 3. Februar 2023) bei. Darin erinnert die Generaldirektion zusammenfassend daran, dass bei der Angabe des wirtschaftlichen Güterstands der Ehe in der Urkunde angegeben werden muss, ob es sich um einen gesetzlichen oder einen vereinbarten Güterstand handelt (denn wenn es sich um einen vereinbarten Güterstand handelt, können besondere Verwaltungs- und Verfügungsregeln vorgesehen sein, die sich von den allgemeinen Regeln des gesetzlichen Güterstands des Gesetzbuchs unterscheiden). Wenn es sich um einen vereinbarten oder konventionellen Güterstand handelt, muss dem Notar außerdem die Urkunde, aus der sich der konventionelle Güterstand ableitet (Eheverträge), mit den Angaben zur Eintragung im zuständigen Standesamt vorgelegt werden. Dies kann auch durch eine Heiratsurkunde des Standesamtes nachgewiesen werden, in deren Rand ein Vermerk über den Abschluss des Ehevertrages, in dem der vereinbarte Güterstand vereinbart wird, den Tag des Abschlusses, den bevollmächtigenden Notar und die Protokollnummer enthalten sein muss.

7.- DIE NOTWENDIGKEIT, DASS DER NOTAR IM URTEIL ÜBER DIE NOTARIELLE ZULÄNGLICHKEIT AUSDRÜCKLICH DEN VORBEHALT DER SELBSTKONTRAHIERUNG UND/ODER DES INTERESSENKONFLIKTS ANFÜHRT.

In der Anlage finden Sie die Entschließung der DGSJFP vom 9. März 2023 (B.O.E. 27. März 2023). In dieser interessanten Entschließung bekräftigt die Generaldirektion erneut ihre Doktrin zur notariellen Zulänglichkeit und zum Selbstkontrahieren in dem Sinne, dass Vorsichtsmaßnahmen zu treffen sind, wenn ein Rechtsgeschäft von einem Bevollmächtigten vorgenommen wird, der seinerseits in eigenem Namen und mit eigenem Recht als Partei mit Interessen auftritt, die denen seines Auftraggebers entgegengesetzt sind. In dem uns in dem Urteil vorgelegten Fall setzt der Kanzler die Eintragung einer Schenkung aus, bei der der Schenker seinerseits als Bevollmächtigter des Beschenkten auftritt, ohne in der Schenkungsurkunde anzugeben, dass die vom Beschenkten erteilte Vollmacht ausdrücklich die Figur des Selbstkontrahierens und/oder den Interessenkonflikt vermeidet. Das Verwaltungszentrum verweist auf seine bereits mehrfach wiederholte Doktrin, dass Artikel 98 des Gesetzes 24/2001 die Beurteilung der Hinlänglichkeit der angeblichen Vertretung ausschließlich dem Notar zuweist, ohne dass der Standesbeamte für seine Qualifikation verlangen kann, dass das Dokument, aus dem die Vertretung abgeleitet wird, ausgestellt, begleitet oder transkribiert wird. Wenn es jedoch um die Figur des Selbstkontrahierens geht, reicht es nicht aus, dass der Notar in der Urkunde seine Beurteilung der Hinlänglichkeit angibt, sondern er muss auch deutlich darauf hinweisen, dass die öffentliche Urkunde, aus der die Vertretung (Vollmacht) abgeleitet ist, den Vorbehalt des Selbstkontrahierens enthält".

8.- ANWENDBARES RECHT IN EHELICHEN GÜTERRECHTSSACHEN MIT INTERNATIONALEN ELEMENTEN

8.1.- DAS AUF DEN GÜTERSTAND ANWENDBARE RECHT:

  • Die Verordnung (EU) 2016/1103 (HIER) gilt für alle Ehen, die ab Juni 2019 geschlossen werden, und ist universell anwendbar (auch Nicht-EU-Recht kann angewendet werden).
  • Nach der Verordnung (Art. 22) können die Ehegatten das auf ihren Güterstand anwendbare Recht zwischen dem Recht des Ortes der Eheschließung oder dem Recht der Staatsangehörigkeit eines der Ehegatten wählen.
  • Gültigkeit der Vereinbarung: Vorbehaltlich der Formvorschriften des jeweiligen Landes (in Spanien ist eine öffentliche Urkunde erforderlich).
  • In Ermangelungeiner Vereinbarung ist das Recht anzuwenden (Art. 26): Das Recht des ersten gewöhnlichen Aufenthalts nach der Eheschließung, das Recht der gemeinsamen Staatsangehörigkeit oder das Recht der engsten Verbindung.
  • ‍ Gilt auchfür "eingetragene Partnerschaften": stabile Partnerschaften , die in einem öffentlichen Register eingetragen sind.

8.2.- DAS AUF DIE EHESCHEIDUNG ANWENDBARE RECHT:

  • Es gilt die EU-Verordnung 1259/2010 (HIER) über das auf die Ehescheidung anzuwendende Recht, die zudem universell anwendbar ist (auch Nicht-EU-Recht kann angewendet werden).
  • Nach der Verordnung (Art. 5) können die Ehegatten das auf die Ehescheidung anzuwendende Recht wählen zwischen dem Recht des Ortes des gewöhnlichen Aufenthalts, dem Recht des letzten gewöhnlichen Aufenthalts, dem Recht des Staates, dessen Staatsangehörigkeit einer der Ehegatten zum Zeitpunkt des Abschlusses der Vereinbarung besitzt, oder dem Recht des angerufenen Gerichts.
  • Gültigkeit der Vereinbarung: Vorbehaltlich der formalen Anforderungen des jeweiligen Landes (in Spanien: öffentliche Urkunde über Vereinbarungen im Vorgriff auf die Auflösung).
  • InErmangelung einer Vereinbarung würden die Kriterien von Artikel 8 der Verordnung gelten.
Jesús Benavides Lima
Jesús Benavides Lima
Notar von Barcelona

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