Wenn Sie möchten, können Sie nun vor einem Notar den Eid oder das Versprechen der spanischen Staatsbürgerschaft ablegen.
1/12/2021
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Verfahren und Vollmachten

Wenn Sie möchten, können Sie nun vor einem Notar den Eid oder das Versprechen der spanischen Staatsbürgerschaft ablegen.

Inhalt dieses Artikels

Dieser Artikel ( ) soll alle in Spanien lebenden Ausländer, die auf den lang ersehnten Erhalt der spanischen Staatsbürgerschaft warten, über ein sehr aktuelles Thema informieren. Dieser Artikel befasst sich insbesondere mit der Möglichkeit, vor einem Notar Treue zum König und Gehorsam gegenüber der spanischen Verfassung zu schwören oder zu versprechen. 

Wie in den meisten meiner Artikel bin ich der Meinung, dass die Frage-Antwort-Methode der praktischste Weg ist, sich dem Thema zu nähern. Ich empfehle daher, den gesamten Artikel in Ruhe zu lesen. Ich bin sicher, dass ich im Laufe des Artikels die meisten Zweifel ausräumen werde, die in diesem Zusammenhang auftreten können, oder ich werde es zumindest versuchen. Oder zumindest werde ich es versuchen. Los geht's!


Wasist Nationalität?

Nach dem Diccionario de la Real Academia Española de la Lengua kann die Staatsangehörigkeit als ein rechtliches Band definiert werden, das eine Person mit einem Staat verbindet und durch das ihr der Status eines Bürgers dieses Staates verliehen wird.

So ist der Bürger eines Staates aufgrund des Bestehens dieser Union rechtlich an diesen gebunden und verfügt folglich über eine Reihe von Rechten(wie z. B. das aktive und passive Wahlrecht, d. h. die Möglichkeit, politische Vertreter zu wählen und sich wählen zu lassen) sowie über eine Reihe von Pflichten, die er erfüllen und einhalten muss(wie z. B. im Falle des spanischen Staates die Pflicht, die spanische Sprache zu beherrschen, neben vielen anderen).

Nachdem wir verstanden haben, was die Staatsangehörigkeit als abstrakter Begriff ist, müssen wir auch darauf hinweisen, dass der Erwerb der Staatsangehörigkeit in den meisten Fällen von dem Ort abhängt, an dem der Betreffende geboren wurde, sowie von der Staatsangehörigkeit seiner Eltern. 

<ejemplo>Así pues, por ejemplo, si María nace en Barcelona, y sus padres tienen nacionalidad española, María también tendrá la nacionalidad española (artículo 17 del Código Civil).<ejemplo>

Allerdings ist es in der Praxis auch sehr häufig der Fall (und in den letzten Jahrzehnten, in denen das Phänomen der Globalisierung, der Einwanderung und der grenzüberschreitenden Mobilität der Menschen eine immer sichtbarere Realität ist, noch mehr), dass viele Menschen, die in einem bestimmten Staat geboren sind, aus familiären, persönlichen, politischen, beruflichen oder wirtschaftlichen Gründen beschließen, ihr Herkunftsland zu verlassen und sich dauerhaft in einem anderen Staat niederzulassen und dort ihren ständigen Wohnsitz für den Rest ihres Lebens zu begründen.

Für diese Fälle sehen die Rechtsordnungen der meisten Staaten die Möglichkeit vor, die Staatsangehörigkeit des betreffenden Landes zu erwerben, und zwar aufgrund der bestehenden Verbindung, die durch einen längeren Aufenthalt (z. B. 10, 15 oder 20 Jahre) in diesem Land entstanden ist, was in der Praxis als Erwerb der Staatsangehörigkeit "durch Aufenthalt" bezeichnet wird.

Dieser Prozess ist dem spanischen Staat natürlich nicht fremd, so dass es in Spanien auch möglich ist, die spanische Staatsangehörigkeit durch Aufenthalt zu erwerben, d. h. nachdem ein Ausländer, der nach Spanien kommt, eine bestimmte Zeit in unserem Staat gewohnt hat.

Auf dieser Grundlage und ohne das Ziel dieses Artikels, das Verwaltungsverfahren für die Verleihung der spanischen Staatsbürgerschaft durch Aufenthalt im Detail zu erläutern, wird in den folgenden Fragen und Antworten versucht, eines der spezifischen Verfahren zu verstehen, das Personen, die die spanische Staatsbürgerschaft erhalten möchten, in der letzten Phase des Verfahrens durchführen müssen, nämlich den Eid oder das Versprechen der Treue zum König und des Gehorsams gegenüber der Verfassung, unter besonderer Berücksichtigung der Rolle, die der Notar dabei spielen kann.


Ist es möglich, die Staatsangehörigkeit durch Aufenthalt in Spanien zu erwerben?

Wie in Artikel 21 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuchs festgelegt, kann die spanische Staatsangehörigkeit nämlich "durch Aufenthalt in Spanien" erworben werden.

Voraussetzung dafür ist, dass sich der Ausländer unmittelbar vor der Beantragung der Staatsangehörigkeit eine bestimmte Zeit lang rechtmäßig, kontinuierlich und ununterbrochen in Spanien aufgehalten hat.

In Bezug auf die Frist für die Einreichung der Petition sind folgende Klarstellungen erforderlich:

  • In der Regel beträgt die Laufzeit zehn Jahre.
  • Wenn dem Antragsteller der Flüchtlingsstatus zuerkannt wurde, fünf Jahre.
  • Bei Staatsangehörigen der lateinamerikanischen Länder, Andorras, der Philippinen, Äquatorialguineas, Portugals und der sephardischen Länder beträgt die Dauer zwei Jahre.
  • In bestimmten gesetzlich geregelten Ausnahmefällen(z. B. bei einer Person, die im spanischen Hoheitsgebiet geboren wurde, oder bei einer Person, die seit einem Jahr mit einem Spanier verheiratet ist) reicht ebenfalls ein einjähriger Aufenthalt aus.

Welche Verfahren müssen eingehalten werden, um die Staatsangehörigkeit durch Aufenthalt in Spanien zu erhalten?

Erfüllt der in Spanien ansässige Ausländer die gesetzlich festgelegten Voraussetzungen für die Erlangung der Staatsangehörigkeit durch Aufenthalt, muss er ein Verwaltungsverfahren beim spanischen Justizministerium einleiten, für dessen Bearbeitung die derzeitige Generaldirektion für Rechtssicherheit und öffentliches Vertrauen zuständig ist.

In Bezug auf dieses Verfahren müssen die folgenden zentralen Fragen geklärt werden:

  • Sie wird ausdrücklich durch den Königlichen Erlass 1004/2015 vom 6. November geregelt.
  • Das Verfahren ist in allen Phasen elektronisch, so dass alle Unterlagen und Formalitäten auf telematischem Wege eingereicht werden müssen.
  • Das Verfahren beginnt mit der Einreichung eines Standardantragsformulars.
  • Dem Antrag ist eine Reihe von Dokumenten beizufügen, die alle erforderlichen Angaben für die Verleihung der Staatsangehörigkeit durch Aufenthalt belegen(z. B. Geburtsurkunde des Herkunftslandes, Reisepass, Unterlagen, die den Grad der Integration in die spanische Gesellschaft belegen, usw.). 

Sobald der Antrag mit allen erforderlichen Unterlagen eingereicht wurde, prüft die Generaldirektion den Antrag und erstellt auf dieser Grundlage einen Vorschlag für die Gewährung oder Ablehnung des Antrags auf Staatsangehörigkeit, der dem Justizministerium zur Entscheidung vorgelegt wird.

In jedem Fall sieht die Verordnung vor, dass das Verfahren innerhalb einer Frist von höchstens einem Jahr ab dem Zeitpunkt der Antragstellung bei der Generaldirektion entschieden und mitgeteilt werden muss.


Wenn mein Fall positiv entschieden wurde, welche weiteren Schritte muss ich dann unternehmen?

Nachdem das Justizministerium den Antrag positiv beschieden hat, muss der Ausländer, um die spanische Staatsangehörigkeit zu erhalten, ein zusätzliches Verfahren durchführen, d. h. eine Willenserklärung abgeben, in der er dem König Treue und Gehorsam gegenüber der Verfassung und den Gesetzen schwört oder verspricht (Artikel 23 des Bürgerlichen Gesetzbuchs). Diese Erklärung muss innerhalb von 180 Tagen nach Erhalt des Bescheids über die Verleihung der Staatsangehörigkeit abgegeben werden.


Kann der Eid oder das Versprechen auf Treue zum König und Gehorsam gegenüber der Verfassung vor einem Notar abgelegt werden?

Traditionell wurde der Schwur oder das Versprechen der Treue zum König und des Gehorsams gegenüber der Verfassung vor dem für das Standesamt zuständigen Richter abgelegt. Seit dem Inkrafttreten der Reform des Zivilstandsgesetzes kann diese Willenserklärung nach dem derzeitigen Wortlaut von Artikel 68 Absatz 3 des Zivilstandsgesetzes jedoch auch vor einem Notar abgegeben werden.

Diese Neuerung ist zweifellos sehr interessant, denn bekanntlich kann das Verfahren der Eidesleistung oder des Versprechens aufgrund des Mangels an materiellen und personellen Ressourcen in den Standesämtern viele Monate dauern, wenn es vor dem Standesbeamten erfolgt, was bedeutet, dass die endgültige Verleihung der Staatsangehörigkeit für den Ausländer mehrere Monate dauert.

Wird das Verfahren hingegen vor einem Notar durchgeführt, kann es viel schneller und reibungsloser abgewickelt werden, was bedeutet, dass das Verfahren viel schneller abgeschlossen wird, mit den offensichtlichen Auswirkungen, die dies für die betroffenen Parteien hat.


Was bedeutet es, vor einem Notar Treue zum König und Gehorsam gegenüber der Verfassung zu schwören oder zu versprechen?

Bei dem Akt des Schwurs oder des Versprechens der Treue zum König und des Gehorsams gegenüber der Verfassung erscheint der Ausländer im Notariat und erklärt, nachdem er sich vor dem bevollmächtigten Notar nach seiner Wahl ausgewiesen hat, feierlich seinen Eid oder sein Versprechen der Treue zum König und des Gehorsams gegenüber der spanischen Verfassung.

Was die Formulierung betrifft, so ist die Wahl zwischen Eid und Versprechen dem Anmelder überlassen, wobei klar ist, dass der Eid religiös konnotiert ist, während das Versprechen Personen vorbehalten ist, die ihre Erklärung auf weltliche Weise formalisieren wollen.

Zusätzlich zu diesem Eid oder Versprechen muss die Person, die vorstellig wird, wie in den folgenden Fragen erläutert wird, erklären, ob sie auf ihre Herkunftsstaatsangehörigkeit (falls möglich) verzichtet oder nicht, sowie die Wahl ihres zivilen Wohnsitzes.


Was geschieht mit der früheren Staatsangehörigkeit eines Ausländers, der die spanische Staatsangehörigkeit erhält?

Zusätzlich zum Eid oder Versprechen der Treue gegenüber dem König und dem Gehorsam gegenüber der Verfassung sieht das spanische Recht beim Erwerb der Staatsangehörigkeit durch Aufenthalt vor, dass der Ausländer mit dem Erwerb der spanischen Staatsangehörigkeit seine vorherige Staatsangehörigkeit verliert (oder auf sie verzichtet).

Doch wie bei jeder allgemeinen Regel gibt es auch hier Ausnahmen. Das spanische Zivilgesetzbuch sieht vor, dass ein Ausländer, der aus bestimmten Ländern stammt, zu denen Spanien traditionell sehr enge historische, wirtschaftliche und kulturelle Beziehungen unterhält, in bestimmten Fällen seine Herkunftsstaatsangehörigkeit behalten kann.

Gemäß den Artikeln 23 und 24 des Zivilgesetzbuches sind dies folgende Länder:

  • Lateinamerikanische Länder
  • Andorra
  • Philippinen
  • Äquatorialguinea
  • Portugal
  • Menschen sephardischer Herkunft.

In all diesen Fällen muss die Person, die beim Notar erscheint, um den Eid oder das Versprechen abzulegen, entscheiden, ob sie auf ihre ursprüngliche Staatsangehörigkeit verzichten oder diese beibehalten möchte; in diesem Fall hat sie den Status einer "doppelten Staatsangehörigkeit".


Was bedeutet die Wahl des Zivilstandes durch den eingebürgerten Ausländer?

Darüber hinaus muss die Person, die vorstellig wird, den Personenstand wählen, dem sie unterworfen werden möchte, und kann zwischen den in Artikel 15 des Zivilgesetzbuchs vorgesehenen Möglichkeiten wählen, d. h:

  1. Derjenige, der dem Wohnsitz entspricht.
  2. Die des Geburtsortes.
  3. Der letzte Wohnsitz eines Elternteils oder des Adoptierenden.
  4. Die des Ehepartners.

Diese Wahl ist zweifellos wichtig, denn je nach der getroffenen Wahl variiert die Bindung an das spezifische Zivilrecht, da es in Spanien bekanntlich mehrere Zivilgesetze gibt, so dass der Eingebürgerte je nach der getroffenen Wahl dem einen oder anderen Zivilrecht unterliegt, was in vielen Aspekten seines Lebens von Bedeutung sein wird (wie z. B. in erbrechtlichen Fragen).

<ejemplo>Así pues, por ejemplo, Juan, nacional de origen de Argentina y residente en Barcelona, está casado con María, que es nacional española y tiene vecindad civil de Derecho común, al obtener la nacionalidad española por el hecho de estar casado con María durante más de un año, al realizar este trámite, deberá elegir su vecindad civil, pudiendo optar o bien por la de su cónyuge (esto es, la de Derecho común) o bien por la del lugar de residencia (esto es, la catalana).<ejemplo>


Welche Art von notarieller Urkunde werde ich unterzeichnen?

Derjenige, der beim Notar erscheint, um den Eid oder das Versprechen der Treue zum König und des Gehorsams gegenüber der Verfassung abzulegen, wird eine notarielle Urkunde unterzeichnen, denn angesichts der Bedeutung der abzugebenden Erklärungen, die letztlich Willenserklärungen sind, ist eine Urkunde das am besten geeignete Instrument für diesen Zweck.


Wie soll ich mich beim Notar ausweisen?

Beim Notar müssen zur ordnungsgemäßen Identifizierung der Person die NIE und der gültige Reisepass vorgelegt werden.


Was geschieht mit den Nachnamen des eingebürgerten Ausländers?

Der Ausländer, der die spanische Staatsangehörigkeit erwirbt, behält seinen Herkunftsnamen, sofern er den Regeln der spanischen internationalen öffentlichen Ordnung entspricht, d. h.:

  • Die Notwendigkeit, zwei Nachnamen zu haben, die durch die Abstammung bestimmt werden (d. h. durch die Nachnamen der Eltern).
  • Die Verpflichtung, einen Nachnamen aus jeder väterlichen und mütterlichen Linie zu führen (falls die Abstammung durch beide Linien bestimmt wird).

In jedem Fall wird in der Urkunde die Wahl des Konzessionsgebers festgehalten.


Kann ich mein Dokument vor einem beliebigen Notar unterschreiben?

Zu dieser Frage ist anzumerken, dass bisher alle zulässigen Auslegungen der Vorschrift davon ausgingen, dass der Beteiligte einen beliebigen Notar unter den in Spanien tätigen Notaren auswählen kann.

In einer kürzlich ergangenen Anweisung der Generaldirektion für Rechtssicherheit und öffentliches Vertrauen vom 22. Dezember 2021 wurde jedoch festgelegt, dass diese Absichtserklärungen nur vor dem zuständigen Notar des Wohnsitzes des Antragstellers in Spanien abgegeben werden können, der in der Bewilligungsentscheidung angegeben ist.

<ejemplo>Así pues, por ejemplo, si la señora María reside en la Avenida Diagonal de Barcelona, y así lo hizo constar en su solicitud de concesión de nacionalidad, solo podrá firmar su escritura ante un Notario de Barcelona.<ejemplo>

Falls der Interessent während des Verfahrens seine Adresse geändert hat, muss er dies durch die entsprechende Volkszählungsbescheinigung nachweisen (mit der nachgewiesen werden kann, dass die Änderung der Adresse vor dem Datum der positiven Entscheidung über die Verleihung der Staatsangehörigkeit liegt), um die Zuständigkeit des Notars an dem Ort zu begründen, an dem er wohnt und an den er sich zur Ausfertigung der Urkunde begibt.


Welche Dokumente müssen der zu vollstreckenden Urkunde beigefügt werden?

Der Erteiler muss unbedingt den Verwaltungsbeschluss über die Verleihung der Staatsangehörigkeit vorlegen, von dem in jedem Fall eine Kopie der Urkunde beizufügen ist.

Je nach dem in der Entscheidung über die Gewährung des Zuschlags angegebenen Aktenzeichen ist außerdem eine (gegebenenfalls ordnungsgemäß übersetzte und apostillierte) Bescheinigung vorzulegen:

  • Die Geburtsurkunde.
  • Die Strafregisterbescheinigung.
  • Anmeldeformular, gültig für drei Monate.

Wie ist der Eid oder das Gelöbnis bei Minderjährigen zu leisten?

Bei Minderjährigen muss zwischen zwei verschiedenen Situationen unterschieden werden:

  • Ist der Minderjährige noch nicht vierzehn Jahre alt, wird der Eid oder das Versprechen, die eine sehr persönliche Handlung darstellen, durch eine Urkunde ersetzt, in der die gesetzlichen Vertreter des Minderjährigen vor dem Notar erscheinen, um die verliehene Staatsangehörigkeit anzunehmen sowie die Nachnamen des Minderjährigen und seinen zivilrechtlichen Wohnsitz zu bestimmen.
  • Bei Minderjährigen, die älter als vierzehn Jahre sind, muss der Minderjährige hingegen selbst zur Eidesleistung oder zum Versprechen erscheinen, in diesem Fall jedoch mit Unterstützung seiner gesetzlichen Vertreter.

In beiden Fällen wird die Vertretung der Eltern durch das spanische Familienbuch oder die spanische oder ausländische Geburtsurkunde (ordnungsgemäß legalisiert oder apostilliert) beglaubigt, und falls nur ein Elternteil erscheint, muss eine Vollmacht mit ausreichenden Befugnissen vorgelegt werden, die vom anderen Elternteil erteilt wurde und die die Handlung erlaubt.


Welche zusätzlichen Formalitäten müssen nach der Erteilung der Urkunde erledigt werden?

Nach der Unterzeichnung der Urkunde, in der der Eid oder das Versprechen der Treue zum König und der Gehorsam gegenüber der Verfassung sowie der Verzicht auf die bisherige Staatsangehörigkeit oder die Beibehaltung der bisherigen Staatsangehörigkeit und die Wahl des zivilen Wohnsitzes beurkundet werden, übermittelt der Notar eine beglaubigte Abschrift der Urkunde an das zuständige Standesamt, damit der Standesbeamte sie eintragen kann.


Werde ich eine Kopie des unterzeichneten Dokuments erhalten?

Das Notariat stellt eine beglaubigte Abschrift der unterzeichneten Urkunde aus. Diese wird dem Standesamt zu den in der vorhergehenden Frage genannten Zwecken übermittelt. Eine einfache PDF-Kopie der unterzeichneten notariellen Urkunde wird dem Kunden jedoch am Tag der Unterzeichnung zugesandt, damit er einen Nachweis darüber hat.

Die beglaubigte Kopie oder das Original wird dem Kunden erst dann ausgehändigt, wenn das Standesamt uns den entsprechenden Eintrag übermittelt. Sobald wir sie haben, setzen wir uns mit dem Kunden in Verbindung, um ihm die endgültigen physischen Unterlagen zu liefern.


Was kostet die Unterzeichnung des Staatsangehörigkeitseids oder -gelübdes vor einem Notar?

Nun, zunächst einmal sollte jeder Bürger wissen, dass kein Notar nach Belieben Gebühren erheben kann. Die Gebühren des Notars für diese Dienstleistung sind gesetzlich streng geregelt. Der Preis ist jedoch weder fest noch genau. Die Länge des Dokuments ist für die Berechnung der Notargebühr relevant. Und die Länge des Dokuments ist nicht immer gleich. Sie hängt von jedem einzelnen Fall ab, je nach der Anzahl der der notariellen Urkunde beigefügten Dokumente, dem von jedem Notar verwendeten Urkundenmodell usw. Auf jeden Fall ergibt sich hier ein möglicher Endpreis, der von der Anzahl der endgültigen Seiten abhängt, wobei, wie gesagt, davon ausgegangen wird, dass zwangsläufig eine Originalkopie (für das Standesamt) und eine weitere beglaubigte Kopie (für den Interessenten) ausgestellt wird:

Schriftliche Verlängerung:

Betrag:

14 Blätter

249,47 €

15 Blätter

261,56 €

16 Blätter

273,65 €

17 Blätter

285,73 €

18 Blätter

297,82 €

19 Seiten

309,90 €

20 Blätter

321,99 €

21 Blätter

334,07 €

22 Blätter

346,16 €

23 Blätter

358,23 €

24 Blätter

370,32 €

25 Blätter

382,42 €

26 Seiten

394,51 €

27 Blätter

406,58 €

28 Blätter

418,67 €

29 Blätter

430,75 €

30 Blätter

442,84 €

31 Seiten

454,92 €

32 Blätter

467,01 €

33 Seiten

479,09 €

34 Seiten

491,18 €

35 Blätter

503,27 €


Wann erhält der eingebürgerte Ausländer einen neuen Personalausweis?

Sobald das Verfahren zur Erlangung der Staatsangehörigkeit mit der entsprechenden Eintragung in das Personenstandsregister abgeschlossen ist, kann die eingebürgerte Person schließlich ihr nationales Identitätsdokument (DNI) erhalten, indem sie den entsprechenden Termin beantragt und die von der zuständigen Behörde geforderten Unterlagen zu dem angegebenen Datum und der angegebenen Uhrzeit vorlegt.


SCHLUSSFOLGERUNG:

Ich hoffe, dieser Artikel war nützlich und unterhaltsam zu lesen. Wenn Sie daran interessiert sind, den Eid oder das Versprechen bei meinem Notariat abzulegen, kontaktieren Sie uns einfach über die folgende E-Mail-Adresse: poderes@jesusbenavides.es

Jesús Benavides Lima
Jesús Benavides Lima
Notar von Barcelona

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