Kapitalerhöhung mit Einbringung von Immobilienvermögen
4/8/2022
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Kaufmännische

Kapitalerhöhung mit Einbringung von Immobilienvermögen

Inhalt dieses Artikels

Bei der Aufnahme einer Geschäftstätigkeit ist es üblich, eine Gesellschaftsform zu wählen, die die Haftung der Gesellschafter beschränkt, wobei die Gesellschaft mit beschränkter Haftung und die Aktiengesellschaft die häufigsten Optionen sind. Die Vorschriften verlangen bei der Gründung einer solchen Gesellschaft die Einbringung eines Mindestkapitals als Garantie gegen mögliche Gläubiger. 

Im Laufe der Geschäftstätigkeit des Unternehmens kann es notwendig sein, das Unternehmen mit mehr Wirtschaftskapazität auszustatten, entweder um die Tätigkeit zu steigern und das Unternehmen wachsen zu lassen, oder um die Vermögenswerte auszugleichen, wenn Verluste entstanden sind. Diese neue Einlage in das Grundkapital erfolgt durch eine Kapitalerhöhung, die durch Bar- oder Sacheinlagen erfolgen kann

Bei der Planung einer Kapitalerhöhung ist es wichtig, die möglichen steuerlichen Auswirkungen des Vorgangs zu berücksichtigen:

  • siehe
    Die Kapitalerhöhung von Handelsgesellschaften ist ein Vorgang, der der Grunderwerbsteuer und der Stempelsteuer in Form von Unternehmenstransaktionen unterliegt (Artikel 19.1 des Königlichen Gesetzesdekrets 1/1993 vom 24. September zur Verabschiedung der konsolidierten Fassung des Gesetzes über die Grunderwerbsteuer und die Stempelsteuer).
  • siehe
    Der Steuerpflichtige ist das Unternehmen.
  • siehe
    Die Bemessungsgrundlage ist der Wert der Kapitalerhöhung und der Steuersatz beträgt 1 %.
  • siehe
    I.B) 11. des Texto Refundido del Impuesto de Transmisiones Patrimoniales y Actos Jurídicos Documentados, ist der Vorgang von der Steuer befreit.

  • Sind auch Kapitalerhöhungen mit Sacheinlagen steuerfrei?

    Alle Kapitalerhöhungen sind von Corporate Transactions befreit, unabhängig davon, ob es sich um Geld- oder Sacheinlagen handelt. Erfolgt die Kapitalerhöhung durch die Einbringung von Grundstücken, so ist der Vorgang weiterhin von den Unternehmenstransaktionen befreit. Im Falle von Sacheinlagen von Grundstücken, die mit einer Hypothek belastet sind, hängt die Besteuerung des Vorgangs jedoch davon ab, ob das Unternehmen die durch die Hypothek auf das Grundstück gesicherte Schuld übernimmt oder ob diese Schuldübernahme nicht erfolgt .

    Wir sind mit zwei Situationen konfrontiert: 

    1) Kapitalerhöhung mit Einbringung einer hypothekarisch belasteten Immobilie ohne Übernahme der Hypothekenschuld durch die Gesellschaft: Die Sacheinlage bei einer Kapitalerhöhung ist eine Transaktion, die der Kategorie der Unternehmenstransaktionen der Steuer auf die Übertragung von Vermögenswerten und der Stempelsteuer (Impuesto de Transmisiones Patrimoniales y Actos Jurídicos Documentados) unterliegt und von dieser befreit ist.

    <ejemplo>Ejemplo: Sociedad que realiza una ampliación de capital aportando un bien inmueble valorado en 250.000 €. Se trata de una operación sujeta a la Modalidad de Operaciones Societarias. La base imponible del Impuesto es el valor del inmueble aportado: 250.000 €. Sujeto pasivo la sociedad y el Tipo impositivo 1%. Sin cuota a pagar por ser una operación exenta.<ejemplo>

    2) Kapitalerhöhung durch Einbringung einer mit einer Hypothek belasteten Immobilie, wobei das Unternehmen die ausstehenden Schulden übernimmt: In diesem Fall gibt es zwei steuerpflichtige Ereignisse: die Kapitalerhöhung und die Zuteilung eines Vermögenswerts als Gegenleistung für die Übernahme der Schuld. Die Übernahme der Hypothek durch das Unternehmen ist ein anderer Vorgang als die Einbringung der Immobilie und wird getrennt besteuert.

  • siehe
    Die erste Transaktion, eine Kapitalerhöhung mit Einbringung von Immobilien, ist eine Transaktion, die der Kategorie "Unternehmenstransaktionen" der Grunderwerbsteuer und der Stempelsteuer unterliegt und von dieser befreit ist. Die Steuerbemessungsgrundlage ist der Nettowert der Immobilie, d. h. der Teil der Immobilie, der als Sacheinlage eingebracht wird (Wert der Immobilie abzüglich des Betrags der Hypothekenschuld).
  • siehe
    Die zweite Transaktion, die Überlassung einer Immobilie als Gegenleistung für die Übernahme einer Schuld, ist eine Transaktion, die der Grunderwerbsteuer unterliegt, wobei die Steuerbemessungsgrundlage der Teil des Wertes der Immobilie ist, der der übernommenen Schuld entspricht, und der Steuerpflichtige die Gesellschaft ist (Artikel 7 des Königlichen Gesetzesdekrets 1/1993 vom 24. September zur Verabschiedung der konsolidierten Fassung des Gesetzes über die Grunderwerbsteuer und die Stempelabgabe).
  • <ejemplo>Ejemplo: Sociedad que realiza una ampliación de capital aportando un bien inmueble situado en Cataluña valorado en 250.000 € con una hipoteca que presenta un capital pendiente de 75.000 €. La ampliación de capital está sujeta a Operaciones societarias. Con una base imponible del Impuesto que será el valor neto del inmueble aportado: 175.000 € (valor del bien menos deuda pendiente: 250.000 € - 75.000 €). Sujeto pasivo la sociedad y el Tipo impositivo 1%. No hay cuota a pagar por ser una operación exenta<ejemplo>

    <ejemplo>La asunción de la deuda hipotecaria por parte de la sociedad queda sujeto a Transmisiones Patrimoniales Onerosas. La base imponible es el capital pendiente: 75.000€ y el sujeto pasivo: la sociedad. El Tipo impositivo: 10%; con una cuota a ingresar de 7.500 €.<ejemplo>

    Wir hoffen, dass dieser Artikel Klarheit über die Besteuerung dieser Art von Operationen geschaffen hat. Bei der Planung einer Kapitalerhöhung ist es wichtig, die steuerlichen Auswirkungen zu bedenken, insbesondere bei der Einbringung von hypothekarisch belasteten Immobilien.

    Jesús Benavides Lima
    Jesús Benavides Lima
    Notar von Barcelona

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